Drucker und Multifunktionsgeräte sind komplexe Geräte mit diversen Funktionen und werden im Arbeitsumfeld täglich eingesetzt. Mit diesem Leitfaden werden Geräte identifiziert, die sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen und einen Beitrag zu ⥠Klimaschutz⥠leisten. Durch eine langlebige Konstruktion und den Einsatz von Rezyklatkunststoffen tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Es kommen schadstoffarme Materialien zum Einsatz und gesundheitsschädliche Emissionen wie Lärm und Feinstaub, die von den Geräten ausgehen können, werden reduziert. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (DE-UZ 219, Ausgabe Januar 2021). Quelle: www.umweltbundesamt.de
Der „Blaue Engel“ hilft, beim Einkauf und bei der Beschaffung, umweltfreundliche und gesundheitsschonende Produkte auszuwählen. Für die Produktgruppen Gartengeräte und Drucker wurden die Kriterien des Umweltzeichens im vergangenen Jahr weiterentwickelt. Sie sind nun von der Jury Umweltzeichen beschlossen und veröffentlicht. Der Blaue Engel zeichnet Gartengeräte aus, die dem fortgeschrittenen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen und unterhalb der gesetzlichen Anforderungen liegen. Verbrennungsmotorbetriebene Geräte bleiben hinsichtlich der Lärmbelastung hinter dem Stand neuerer Techniken zurück. Diese Geräte sind daher in der aktuellen Vergabegrundlage nicht mehr enthalten. Der Geltungsbereich umfasst nun ausschließlich Gartengeräte mit Elektromotor (Netz- oder Akkubetrieb), wobei der Fokus auf akkubetriebenen Geräten liegt. Im Geltungsbereich des Blauen Engels für Drucker und Multifunktionsgeräte sind reine Kopierer ohne Druckfunktion nicht mehr enthalten. Diese werden inzwischen kaum noch hergestellt und sind daher nicht mehr marktrelevant. Die Energieanforderungen werden nunmehr strikt am Energy-Star ausgerichtet. Die mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Geräte müssen diese jedoch um 30 % unterschreiten. Ferner gelten weiterhin anspruchsvolle Werte für Rückkehrzeiten. Die in der Vergabegrundlage des Blauen Engels aufgeführten Geräte müssen einen Duplexdruck anbieten. Dieser muss im Auslieferungszustand voreingestellt sein.
Das Projekt "Die neuen EU-Richtlinien zur Beschaffung und ihre nationale Umsetzung: Handlungsrahmen, zielgruppenspezifischer Wissenstransfer, Rahmenverträge für umweltfreundliche Produkte, Musterausschreibungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..A) Problemstellung: Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst in Deutschland rund 13 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Die Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und Beschaffer aus anderen großen Bereichen, wie z.B. der Kirche, sind somit in erheblichem Umfang 'Verbraucher' von Produkten und Dienstleistungen. Mit der Verpflichtung, umweltorientierte Kriterien im Beschaffungswesen zu berücksichtigen, ist die öffentliche Hand nicht nur Vorbild, sondern fördert auch die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte. Der rechtliche Rahmen wird hierfür durch die neuen EU-Richtlinien zur Beschaffung gesetzt, die bis zum 31.01.06 von Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dazu gibt es in Deutschland bisher keinen nationalen Handlungsrahmen und keinen Wissenstransfer. Ressortübergreifende Rahmenverträge für Produkte als Grundlage für die Einbringung von Umweltaspekten werden erst entwickelt; rechtlich abgesicherte Musterausschreibungen gibt es nur in Teilbereichen. B) Handlungsbedarf (für BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Es soll ein Handlungsrahmen unter Einbeziehung aller Akteure für den Prozess der Durchführung einer umweltfreundlichen Auftragsvergabe/Beschaffung auf der Grundlage der neuen EU-Richtlinien und gleichzeitig ein zielgruppenspezifischer Wissenstransfer und Informationsaustausch inhaltlich und organisatorisch vorbereitet werden. Hierzu sind konkrete Maßnahmenvorschläge, wie z.B. Musterausschreibungen, zu erarbeiten. C) Ziele: Das Ziel des Vorhabens ist die Förderung umweltfreundlicher Produkte im Beschaffungsbereich. Dazu sind sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in anderen großen Beschaffungsbereichen (z.B. in der Kirche) operative Anknüpfungspunkte und vor allem Kooperationspartner zu ermitteln. Durch das Vorhaben soll das vorhandene Wissen vor allem aus dem EU Rechtssetzungsprozess zielgruppenspezifisch und handlungsgerecht übermittelt werden, z.B. durch Fachdialoge, Workshops, Foren etc.. So soll eine zentrale Bündelung der öffentlichen Beschaffung durch Rahmenverträge für umweltfreundliche Produkte realisiert werden. Hierzu sind rechtlich abgesicherte Musterausschreibungen für die Produktgruppen: Arbeitsplatz-Computer, Multifunktionsgeräte, Gebäude- und Glasreinigung und Bewässerungstechnik zu erstellen. Die Professur für Betriebswirtschaftslehre ist mit dem Teilprojekt 'Das Beschaffungsvolumen in Deutschaland - Recherche und Schätzung' beauftragt. Ziel des Teilprojektes ist es, das jährliche Beschaffungsvolumen der öffentlichen Auftraggeber zu bestimmen, diese Angaben auf Produkt- und Dienstleistungsbereiche aufzugliedern sowie Quellen für den regelmäßigen Zugriff auf diese Daten systematisch darzustellen.