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Kampfmittelbelastungskarte

Auf der Karte sind die Bereiche der Stadt Braunschweig gekennzeichnet, wo ein Verdacht auf Kampfmittel-Altlasten besteht.

Bezirksregierung Arnsberg

Über uns Die Bezirksregierung Arnsberg ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Behörde der staatlichen Mittelinstanz, bei der die wesentlichen Aufgabenstränge fast aller Landesministerien zusammenlaufen. Durch ein breites Aufgabenspektrum von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zuwanderung findet jeder Buchstabe im Alphabet seine Bestimmung. So gehören zum Beispiel auch Umweltschutz, Kulturförderung, Ländliche Entwicklung, Erneuerbare Energien, Altbergbaufolgen, Kampfmittelbeseitigung sowie Wirtschaftsförderung zum Aufgabenportfolio. Diese Aufgaben werden von rund 1.800 Mitarbeitenden an neun Standorten auf einer Fläche von 8.000 Quadratkilometern für mehr als 3,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner wahrgenommen. Unser ÖKOPROFIT®-Team, Foto: Bezirksregierung Arnsberg Kontakt Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg www.bra.nrw.de Katharina Dellbrügge 02931 82 - 2572 katharina.dellbruegge(at)bra.nrw.de

Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt

Auch nach Jahrzehnten durchgeführter Bergungen befinden sich noch immer unentdeckte Kampfmittel im Berliner Boden. Die von diesen Kriegsaltlasten ausgehende Risiken und Gefahren erfordern auch über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges geeignete Untersuchungen, um Risiken gering zu halten und Gefahrensituationen zu vermeiden. Im Land Berlin regelt die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Als wichtigste Regelungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind hervorzuheben: Für die Ermittlung nach Kampfmitteln ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als Ordnungsbehörde zuständig. Teilt die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstückes der Senatsverwaltung beabsichtigte Bodeneingriffe mit, ermittelt die Senatsverwaltung, ob es sich bei dem Grundstück um eine Kampfmittelverdachtsfläche handelt. Die ordnungsgemäße Bergung von Kampfmitteln obliegt der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder der Inhaberin oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück. Für die Beseitigung geborgener und aufgefundener Kampfmittel ist die Polizei zuständig. Weitere Informationen und Hinweise zu Kampfmitteln werden in der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin gegeben. Kampfmittelverordnung, Verwaltungsvorschrift, Mitteilung über die Absicht von Bodeneingriffen

Verstärkung der Nord-Ost-Dünen auf Wangerooge beginnt

Aus Sand geformt, aber dennoch hochwirksam: Die systematische Stärkung von Schutzdünen zählt zu den effizientesten Maßnahmen des naturnahen Sturmflutschutzes auf den Ostfriesischen Inseln. Im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) werden auf Wangerooge in der kommenden Woche (21. Kalenderwoche) die Arbeiten zur Verstärkung der östlich an den Ort anschließenden Nord-Ost-Dünen planmäßig beginnen. „Hierbei ist vorgesehen, an der Seeseite der Schutzdüne auf einer Länge von 800 Metern rund 25.000 Kubikmeter Sand einzubauen“, erläutert Prof. Frank Thorenz, Leiter der für die Küstenschutzmaßnahme zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden-Norderney. Der zusätzliche Sand soll als weitere Sicherung gegen Sturmfluten in Form eines Verschleißköpers wirken. „Das neue Sandpolster verhindert dabei wirksam, dass die eigentliche Dünensubstanz bei schweren Sturmfluten von Abbrüchen bedroht wird. Auf diese Weise gewährleistet es die Funktion der Dünen als Sturmflutschutz für den östlichen Inselteil“, so Thorenz. Die gezielte Verstärkung von Dünenabschnitten durch eine zusätzliche Sandaufbringung wird von den Fachleuten des Landesbetriebes seit vielen Jahren als bewährtes Mittel im Kampf gegen Sturmfluten praktiziert. Der Verschleißkörper auf Wangerooge war zuletzt im Jahr 2014 wiederaufgebaut worden. Er habe seine wichtige Aufgabe voll erfüllt und müsse nun im Rahmen der kontinuierlichen Küstenschutzmaßnahmen erneut verstärkt werden, heißt es beim NLWKN. „Hier zeigt sich einmal mehr: Küstenschutz ist eine Daueraufgabe“, betont Betriebsstellenleiter Thorenz. Der neu aufgebrachte Sand wird im Inselosten, knapp fünf Kilometer von der Einbaustelle entfernt, gewonnen. Die genaue Lage der Sandentnahmen wurde dazu vom NLWKN eng mit der Gemeinde Wangerooge, dem Landkreis Friesland und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven abgestimmt. „Der Bereich liegt noch östlich des von der Gemeinde für die Aufbereitung des Badestrandes verwendeten Areals“, so Thorenz. Er wurde bisher noch nicht für Sandentnahmen genutzt. Zur Freigabe war deshalb zuvor eine aufwendige Kampfmittelräumung notwendig. Die Transporte der 25.000 Kubikmeter Material beginnen unmittelbar nach Pfingsten. Im Rahmen der Arbeiten werden dabei bis zu sechs Muldenkipper sowie eine Raupe und ein Ladebagger zum Einsatz kommen. Insgesamt ist für die Inselschutzmaßnahme eine Bauzeit von rund vier Wochen vorgesehen. Die Insel Wangerooge wird durch Schutzdünen von 11,3 Kilometern Länge und durch eine 5,9 Kilometer lange Hauptdeichlinie gegen Sturmfluten geschützt.

Bauleitplanung: Emden, Stadt

Bebauungspläne: Stadt Emden Bürgerservice Dienstleistungen Standortübersicht Online-Dienste / Open Rathaus Formulare und Anträge Bürgerbüro Bekanntmachungen Jobcenter Emden Rathaus Rat der Stadt Emden Weitere Gremien Beirat für Menschen mit Teilhabeeinschränkung Der Seniorenbeirat Der Integrationsrat Ratsinformationssystem Bürgerinformationssystem Verwaltung Verwaltungsvorstand Mayors for Peace Oberbürgermeister Koordinierungsstelle Digitalisierung Energieversorgung Erdbebenhilfe Stabsstellen Kommunikation Organisationsentwicklung Gleichstellungsbeauftragte Vereinbarkeit von Beruf und Familie Weltfrauentag Orangeday Gewalt an Frauen und Kindern Erwerbstätigkeit und Berufswahl Personalrat Juristischer Dienst Rechnungsprüfungsamt Datenschutz FB 200 - Interne Dienste FD 210 Verwaltungsdienste Ausschreibungen und Vergaben FD 211 Personal FD 212 Informations- und Kommunikationstechnik FD 222 Finanzen, Abgaben und Stadtkasse Steuern Haushalt Schnedermann-Brons-Stiftung FB 300 - Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz FD 361 Stadtplanung Öffentliche Auslegungen/Bekanntmachungen Kunstpromenade Parkraumkonzept Lärmaktionsplan Leader Zukunft Innenstadt Zwischen Beiden Sielen Conrebbersweg Torhaus Bunker Neuer Markt Ültje Gelände Baugebiet zum Bind Wohnraumförderung Wohnberechtigungsscheine Mietspiegel Stadtentwicklungskonzept Innenstadt Soziale Stadt Barenburg Dorferneuerung Uphusen Energetische Stadtsanierung Borssum Port Arthur Transvaal PAT Energetische Stadtsanierung Dorfentwicklung Wallkonzept Beleuchtungskonzept Einzelhandelskonzept Mobilität Öffentliche Flächen, Plätze, Straßen Raumordnung Bauleitplanung Bebauungspläne Flächennutzungsplan Erschließung / Abwasser Straßenwidmungen FD 362 Umwelt Motorboot-Zulassung Öffentliche Auslegungen/Bekanntmachungen Abfallrecht Bodenschutzrecht Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) Kampfmittelbeseitigung Naturschutz Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Landschaftsrahmenplan Natura 2000 Besonders geschützte Biotope Schutzzeiten in Garten und Landschaft Emdens Besonderheiten Ökowerk Emden Stadtwald Emden Projekte Emder Natur erleben Gewässerschutz Erlaubnis und Genehmigung Gewässerunterhaltung Maßnahmen der Gefahrenabwehr Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Informationen zum Gewässer- und Küstenschutz Klimaschutz in Emden Beratung und Information Nahmobiliät Fahrradstraßen Stadtradeln Masterplan Elektromobilität Basiswissen Projekte Publikationen / Auszeichnungen Solar-Check Klimafolgenanpassung Immissionsschutz FD 363 Bauaufsicht Fachdienst 323 - Liegenschaften FB 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice FD 431 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Tierschutz Gewerbe/Auskunft Tierseuchen Lebensmittelüberwachung Jagd Die Jägerprüfung Fischerei Emder Wochenmarkt Schädlingsbekämpfung Bisambekämpfung FD 432 Straßenverkehr FD 433 Bürgerbüro Fundsachen gefunden Fundsachen verloren Fundsachenversteigerung Müllsäcke Beglaubigungen Untersuchungsberechtigungsschein GEZ FD 434 Standesamt Urkunden Geburten Geburt im Ausland Eheschließungen Heiraten im Ausland Feuerschiff "Amrumbank" Cassens-Park Johannes a Lasco Bibliothek „Rummel“, Ostfriesisches Landesmuseum Rüstkammer, Ostfriesisches Landesmuseum Tiffany-Lounge, Kunsthalle Emden Traditionsschiff "Ems" Trauzimmer, Stadt Emden Ehefähigkeitszeugnis Sterbefälle Namensführung Öffentlich-rechtliche Namensänderung Kirchenaustritt Selbstbestimmungsgesetz FD 437 Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Sei vorbereitet! Katastrophenschutzleuchttürme FB 500 - Gesundheit und Soziales FD 550.2 Wohnen Leistungen für Bildung und Teilhabe FD 550.4 Sozialhilfe Hilfe zur Pflege Senioren- und Pflegestützpunkt Altenhilfe Bestattungskostenzuschuss Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Fachstelle Eingliederungshilfe Landesblindengeld/Blindenhilfe Pflege-Notruftelefon FD 551 Gemeinwesen Integration Interkulturelle Wochen Emden zeigt Gesicht Strukturen vor Ort Freiwilligen Engagement Angebote und Infos Hilfs-Gesuche Kontaktstelle für Angehörige von vermissten Personen Stadtteilfonds FD 553 Gesundheit Aktuelle Informationen Hitzeschutz Heimaufsicht AWZ Nordsee Sozialpsychiatrischer Verbund Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Einschulungsuntersuchungen Impfberatungen Beratung bei Kopflausbefall Hör- und Sprachheilberatung Amtsärztliche Untersuchungen Arbeitsmedizinische Untersuchungen EG-Gewässerqualität Betreuungsstelle Gerichtsärztliche Begutachtungen Gesundheitsaufsicht Gesundheitsberatung Life-Point Gesundheitsberichterstattung Kommunale GBE Hafenärztlicher Dienst Ratgeber für Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen Impfungen, reisemed. Beratung Kontakt- und Vermittlungsstelle für hilfesuchende Menschen Labor, Röntgen Leichenwesen Suchtmedizinische Grundversorgung Tuberkulosefürsorge Hebammen Zahnfee Heilpraktiker*in Heilpraktiker*in (Meldepflichten) FD 560 - Integrierte Planung, Steuerung und Service Dabei sein Unterhaltsheranziehung Emder Freizeitpass Integrierte Sozialplanung "Bildung" leben in Emden Gesund in Emden Teilhabeplan FB 600 - Jugend, Schule und Sport Fachstelle Inklusion Verfahrenslotsin FD 651.1 Jugendhilfe FD 651.2 Sozialer Dienst Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Pflegekinderdienst JuHis-AsA FD 651.3 Jugendförderung Demokratie leben Jugend im Fokus Ferienpass Vereine und Verbände Juleica Beteiligung und Partizipation Kinder- und Jugendschutz Fragen zum Jugendschutz Jugendbüro FD 651.4 Kinder u. Familien Rund um die Geburt Kinnertied Ferienbetreuung Villa am Ring Familiennetz Kindertagesstätten Kita-Online-Anmeldeverfahren Elternbeiträge Kindertagespflege Spiel- und Lebensräume FD 640 Schule, Bildung und Sport Stadtelternrat Stadtschülerrat Medienzentrum Schulwegweiser Unselbstständige Einrichtungen Rettungsdienst Lage- und Führungszentrum Beteiligungen Bekanntmachungen Amtsblatt Leitbild der Stadt Emden Ortsrecht der Stadt Emden Emden Stadtgeschichte bis 1500 1500 bis 1600 1600 bis 1800 1800 bis 1875 1875 bis 1933 1933 bis 1945 1945 bis 2000 Bürgermeister Tourismus Webcam Impressionen Veranstaltungen Daten und Fakten Ehrenamt Engagementmöglichkeiten Für Organisationen Ehrenamtskarte Löppt Mitnanner Impulspatenschaften Ehrensache Anmeldung Ehrenamtspreis Mitwirk O Mat Fairtrade-Stadt Fairer Handel Einkaufsführer Gastronomieführer Kooperationspartner Steuerungskreis Termine Engagierte Stadt Stadtverkehr Emden Hochschule Emden Leer Volkshochschule Emden Institutionen A-Z Wirtschaft Wirtschaftsförderung Koordination Innenstadt Zukunftsregion Ostfriesland Ems-Achse Sanierung Trogstrecke Kultur Reformationsstadt Europas Projekte Reformationsjubiläum 2017 Reformationsroute Ausstellungsprojekt Arbeitskreis Kurzfilm European City of the Reformation Projects Reformation Route Exhibition Working group Johann-Friedrich-Dirks-Preis frauenORT Emden FrauenLeben in Ostfriesland Sehenswertes kulturevents Veranstaltungen Ostfriesisches Landesmuseum Nordseehalle und Festspielhaus Stadtarchiv Leitbild Geschichte Bestände/Dokumente Links Stolpersteine Aktuelles Der Arbeitskreis in Emden Künstler Gunter Demnig Stadtplan-Stolpersteine Opfer in Emden - Biografien Zusatzinformationen Pate werden Links/Kontakt Musische Akademie Nachrichten Impressum Datenschutz Datenschutz Informationen Bürgerservice Dienstleistungen Standortübersicht Online-Dienste / Open Rathaus Formulare und Anträge Bürgerbüro Bekanntmachungen Jobcenter Emden Rathaus Rat der Stadt Emden Verwaltung Bekanntmachungen Amtsblatt Leitbild der Stadt Emden Ortsrecht der Stadt Emden Emden Stadtgeschichte Tourismus Webcam Impressionen Veranstaltungen Daten und Fakten Ehrenamt Fairtrade-Stadt Engagierte Stadt Stadtverkehr Emden Hochschule Emden Leer Volkshochschule Emden Institutionen A-Z Wirtschaft Wirtschaftsförderung Koordination Innenstadt Zukunftsregion Ostfriesland Ems-Achse Sanierung Trogstrecke Kultur Reformationsstadt Europas Johann-Friedrich-Dirks-Preis frauenORT Emden Sehenswertes kulturevents Veranstaltungen Ostfriesisches Landesmuseum Nordseehalle und Festspielhaus Stadtarchiv Stolpersteine Musische Akademie Nachrichten Schnellzugriff Bekanntmachungen Öffnungszeiten Bürgerservice Dienstleistungen A-Z Online-Dienste Digitalisierung Rat der Stadt Emden Bürgerinformationssystem Ideen und Beschwerden Integration Ukraine #emdenhilft Pressemitteilungen Karriereseite Stellenausschreibungen Kinderbetreuung Tourist-Information Zentralklinik Startseite Rathaus Verwaltung FB 300 - Stadte… FD 361 Stadtpla… Bebauungspläne Bebauungspläne der Stadt Emden Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche im Maßstab 1:1000 verbindlich fest. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus kann die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Geoportal - Bebauungspläne online Auf dem Geoportal der Stadt Emden finden Sie alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Emden, die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben sind. Sie können sich nicht nur die Bebauungspläne anzeigen lassen, sondern auch sämtliche zur Verfügung stehende Informationen herunterladen. Dafür klicken Sie auf "Karteninformationen abfragen" (Button oben rechts) und dann auf den gewünschten Bebauungsplan. Auch den gültigen Flächennutzungsplan können Sie sich im Geoportal anzeigen lassen. Unter dem Punkt "Emden Digital" finden Sie weiterführende Informationen zur Stadt - unter anderem interessante Punkte in der Innenstadt (POI), Standorte der Spielplätze, E-Ladestationen, Verwaltungsstandorte und ÖPNV Haltepunkte. Auch hier gelangen Sie mit einem Klick auf "Karteninformationen abfragen" zu den weiterführenden Informationen. Um sich die Dokumente im PDF Format anzusehen und auszudrucken, benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader. Hinweis: Alle gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte die aufgeführten Kontaktpersonen an. zum Geoportal der Stadt Emden Kontaktpersonen: Name Zimmer Durchwahl (87-) Fax (87 10-) Frau de Vries 212 -14 72 Frau Hagena 212 -13 64 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Ringstraße 38b, 26721 Emden Postfach 2254 26702 Emden Verwaltungsvorstand Stabsstellen FB 200 - Interne Dienste FB 300 - Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz FD 361 Stadtplanung FD 362 Umwelt FD 363 Bauaufsicht Fachdienst 323 - Liegenschaften FB 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice FB 500 - Gesundheit und Soziales FB 600 - Jugend, Schule und Sport Unselbstständige Einrichtungen Beteiligungen © 2025 Stadt Emden Frickensteinplatz 2, 26721 EmdenTelefonzentrale: (04921) 87 - 0Postanschrift: Postfach 22 54, 26702 Emden Impressum Datenschutz

Röhrichtschutzprogramm Berlin

Renaturierung der Ufer an Schlachtensee und Krumme Lanke GIS-Monitoring mit CIR-Luftbildauswertung Berlin verfügt wie kaum eine andere Großstadt über einen Reichtum an Seen und Fließgewässern. Diese prägen das Landschaftsbild der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Die Gewässer im Ballungsraum der Großstadt Berlin sind seit jeher Erholungsschwerpunkte, die von der Bevölkerung gerne zum Baden und für den Wassersport aufgesucht werden. Hinzu kommen weitere Gewässernutzungen wie Binnenschifffahrt, Vorfluter für Klärwerke, Entnahme von Kühlwasser für Kraftwerke und Förderung von Rohwasser aus dem Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung, die auf unterschiedliche Weise die empfindlichen Röhrichte beeinträchtigen. Anfang der 1960er Jahre war der dramatische Rückgang der Röhrichtbestände in Berlin nicht mehr zu übersehen und Anlass dafür, dass das Abgeordnetenhaus 1986 Sofortmaßnahmen zum Schutz und Erhalt der Röhrichte im Rahmen eines Röhrichtschutzprogramms beschloss. Untersuchungen über die Ursachen des Röhrichtrückganges, die Dokumentation über die Entwicklung der Röhrichtbestände sowie Maßnahmen zur Sicherung vorhandener Röhrichte und zur Wiederansiedlung sind Bestandteil dieses Programms. Man begann an den Gewässern 1. Ordnung die noch vorhandenen Bestände und Flachwasserzonen mit Wellenschutzbauten vor dem Wellenschlag des Schiffsverkehrs zu sichern. Inzwischen sind rund 23 Kilometer mit Röhricht bestandenes Ufer durch Palisaden geschützt. Darüber hinaus wurden seit 1995 zahlreiche Neuanpflanzungen von Röhricht an bereits vegetationsfreien Ufern durchgeführt. Auch die Wasserqualität zahlreicher Gewässer hat sich seit 1990 erheblich verbessert. Erste erfolgreiche Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung wie Schlachtensee und Krumme Lanke begannen zwischen 1991 und 2007. Wegen des fehlenden Wellenschlags sind Wellenschutzbauten hier nicht erforderlich. Renaturierung der Ufer an Schlachtensee und Krumme Lanke Diese Maßnahmen führten dazu, dass der Röhrichtrückgang und die damit einhergehende Erosion der Ufer insgesamt gestoppt werden und der Zustand der Ufer und Röhrichte deutlich verbessert werden konnte. Zwischen 1990 bis 2010 ist ein Zuwachs der Berliner Röhrichtfläche um 23 Prozent zu verzeichnen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es weiterhin Gewässerabschnitte gibt, die einen starken Röhrichtrückgang aufweisen, an denen der Schutz des Ufers und die Anpflanzung neuer Röhrichte auch zukünftig dringend notwendig sein werden. Ein Vergleich der Entwicklung der durch Palisaden geschützten Röhrichtbestände mit nicht geschützten Beständen bestätigt dabei die eindeutig positiven Effekte der Wellenschutzbauten. Darüber hinaus schützen sie Makrozoobenthos und Fischbrut vor schiffsinduziertem Wellenschlag, reduzieren die Ufererosion, erschweren das Befahren bzw. Betreten der Röhrichte und sind somit auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie wirksam. Ursache für den Röhrichtrückgang war und ist häufig eine Kombination mehrerer Faktoren – die Wichtigsten sind: Gewässereutrophierung, schiffsinduzierter Wellenschlag, ankernde Boote und Badenutzung im Röhricht, Verbiss durch Bisam und Wasservögel, Grundwasserabsenkung, Uferverbau, Stauregulierung, Munitionsbergung. Weiterführende Informationen in Natur und Landschaft, Heft 7, 2015. In Berlin wurden zum Schutz des Uferröhrichts spezielle Regelungen im Berliner Naturschutzgesetz verankert. Als Röhrichte geschützt sind u.a. Schilf, beide Rohrkolbenarten und die Gemeine Teichbinse sowie Schwimmblattpflanzenbestände aus Teichrose, Seerose und Krebsschere. Die Entwicklung der Röhrichtbestände wird mit Hilfe von Luftbildauswertungen an 210 km Uferlänge außerhalb der Innenstadt erfasst und in einer Datenbank dokumentiert. GIS-Monitoring mit CIR-Luftbildauswertung Erfolg, den es zu schützen gilt Die Grunewaldseenkette, zu der Schlachtensee und Krumme Lanke gehören, wurde im 19. Jahrhundert durch Grundwasserabsenkung so stark beeinflusst, dass der Wasserstand um mehrere Meter sank. Als Gegenmaßnahme wird seit Anfang des 20. Jahrhunderts Havelwasser aus dem Wasserwerk Beelitzhof in den Schlachtensee eingeleitet und über den Fenngraben in Richtung des Grunewaldsees gepumpt. Die Ufer der Seen waren noch bis 1953 von ausgedehnten Röhrichtgürteln gesäumt, die zusammen genommen an beiden Seen etwa eine Fläche von rund 35.000 Quadratmetern bildeten. Bis 1990 waren von den Röhrichten nur noch etwas über 600 Quadratmeter übrig. Eine Fläche, die gerade noch zwei Prozent des alten Bestandes entsprach! Die Gründe für diesen extremen Rückgang waren vielseitig: Starke Nährstoffanreicherung durch die Einleitung von Havelwasser, die intensive Badenutzung, der Vertritt der Ufer durch Menschen wie Hunde und Verschattung gehörten dazu. Nachdem die Wasserqualität durch die Einspeisung von entphosphatisiertem Wasser seit den 1980er Jahren deutlich verbessert werden konnte, begannen erste erfolgreiche Renaturierungsmaßnahmen einzelner Uferabschnitte im Rahmen des Berliner Röhrichtschutzprogrammes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zwischen 1991 und 2007. Durch die Wiederanpflanzungen ist es gelungen den Röhrichtbestand an beiden Seen deutlich zu verbessern. Bis 2010 ist der Bestand auf eine Fläche von rund 12.000 Quadratmetern angewachsen – das sind etwa 35 Prozent des Bestandes von 1953. Die kontinuierliche Bestandszunahme seit 1990 um 2.000 Prozent ist beachtenswert. Nicht nur der Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten wurde wieder hergestellt, sondern auch das Landschaftsbild hat sich erheblich verbessert. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Berlin geleistet. Um die Standortbedingungen für die Neubegründung der Röhrichtgürtel zu verbessern, mussten Ufergehölze ausgelichtet und Sandschüttungen angelegt werden – die renaturierten Flächen bleiben zu ihrem Schutz eingezäunt. Die übrigen Uferböschungen sind durch Vertritt stark erodiert, Wurzeln einzelner Bäume entlang des Uferwegs wurden durch buddelnde Hunde frei gelegt. Die für die Verkehrssicherheit zuständigen Behörden bemühen sich regelmäßig um die Sicherung der Uferböschungen. Leider mussten in der Vergangenheit an einzelnen Uferabschnitten auch Steine zum Schutz des Ufers und der Uferbäume eingebaut werden. Mit der Verlagerung der Grenzen des Hundeauslaufgebietes vom Ufer weg ist die Voraussetzung gegeben, dass schrittweise die betretbaren Uferabschnitte für Erholungssuchende wieder in einen attraktiveren Zustand versetzt werden können. 96 Prozent der Flächen des Hundeauslaufgebiets rund um die beiden Seen bleiben erhalten. Außerhalb des Hundeauslaufgebietes müssen Hunde an einer max. 2 m langen Leine geführt werden. Die Mitnahme an öffentliche Badestellen ist während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht gestattet. Die neuen Grenzen und Regeln werden durch die “Hundeampel” im Gelände deutlich. Weitere Informationen zum Hundeauslauf Zur Dokumentation und Quantifizierung des Röhrichtrückgangs wurde ein Monitoringprogramm aufgelegt. Das Ziel des Untersuchungsprogramms bestand in: der flächendeckenden Kartierung und Bilanzierung aller Röhricht- und Schwimmblattpflanzenbestände der Berliner Gewässer Spree, Dahme und Havel, dem Vergleich der Kartierungen aktueller und historischer Jahrgänge, der umfassenden Ursachenanalyse der Röhrichtbestandsentwicklung, der Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen des Röhrichtschutzprogramms. Zu diesem Zweck wurden Luftbilder interpretiert. Für das gesamte Stadtgebiet liegen CIR-Luftbilder (Color-Infra-Rot) aus den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 vor. Die Luftbildauswertung erfolgte für 210 km Uferlänge der Berliner Spree-, Dahme- und Havelgewässer als stereoskopische Interpretation. Dafür wurden u.a. verschiedene Röhrichte, benachbarte Wasser- und Landvegetation sowie Röhrichtschutzanlagen erfasst. Um langfristige Veränderungen der Röhrichtbestandsentwicklung zu ermitteln, wurden zusätzlich Schwarz/Weiß-Luftbilder der Jahre 1928, 1944 und 1953 analysiert. Entsprechend der Bildqualität und dem Bildmaßstab wurden speziell angepasste Legenden entwickelt, die als übergeordnete Einheiten den Vergleich zu den CIR-Kartierungen zulassen. Die Ergebnisse liegen als Interpretationskarten vor. Sie wurden digitalisiert und zu Datensätzen in einem geographischen Informationssystem (GIS) zusammengestellt, die die Ufersituation der Berliner Gewässer für die jeweiligen Jahre zeigen. Es wurden spezielle Abfrage- und Auswertungsalgorithmen zur Bilanzierung der Flächenkartierungen entwickelt. Es ist sowohl eine Bewertung der Bestandssituation jedes Standortes, jedes Einzelgewässers und aller untersuchten Seen mit detaillierter Artenzusammensetzung und den Veränderungen möglich. Die Datenhaltung der thematischen und räumlichen Informationen in einem GIS ermöglicht die Darstellung der Bestandsdaten und Analyseergebnisse in unterschiedlichen Maßstäben und Jahrgängen. Das “Röhricht-GIS” steht im Fach-Informationssystem Naturschutz-Artenschutz-Landschaftspflege (FINAL) zur Verfügung und hat sich in der Praxis als Planungs-, Überprüfungs- und Dokumentationsinstrument bewährt. Es dient auch der Ermittlung der potenziell mit Röhricht bepflanzbaren Flächen und der konkreten Auswahl geeigneter Standorte für Röhrichtpflanzungen. Die Ergebnisse der Luftbildauswertung zeigen, dass die Berliner Gewässer bis 1990 fast zwei Drittel ihrer Röhrichtbestände verloren. Bezugsjahr ist 1953 mit einem Bestand von rund 166,5 ha. 1990 betrug der Bestand aller in diesem Programm untersuchten Gewässer nur noch 61,3 ha. 2015 konnten hingegen wieder 46 % (71,3 ha) des Ausgangsbestands kartiert werden. Zwischen 1990 und 2015 erfolgte somit ein Zuwachs von 10 ha. Rückgangsgeschehen wie Zuwachs verlaufen dabei von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. An ungeschützten Uferabschnitten kommt es auch weiterhin zur Auflösung geschlossener Bestände.

Dienste und Genehmigungen

Die Verkehrsbehörden und Partner des Landes Berlin sind für eine Reihe von Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr und Mobilität zuständig. Auf den jeweiligen Seiten finden Sie Informationen zu Bedingungen, Bearbeitungszeiten und Ansprechpartnern: Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Veranstaltungen Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten Genehmigung zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland Genehmigung von Ausnahmen Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten Genehmigung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen / Eisenbahntechnische Genehmigung bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen Bautechnische Genehmigung von bzw. in der Nähe von Bahnanlagen Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr der Straßenbahn und U-Bahn Kampfmittelbergung: Ermittlung auf der Grundlage von Akten, Luftbildern und Berichten aus der Kriegszeit zu noch nicht geborgenen Kampfmitteln Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen und Sehteststellen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen

Innenminister Klaus Jeziorsky: Fast 80 Prozent der Heide bereits beräumt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 147/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 147/05 Magdeburg, den 19. Oktober 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky: Fast 80 Prozent der Heide bereits beräumt Heute informierte sich Innenminister Klaus Jeziorsky vor Ort über den Stand der Kampfmittelbeseitigung in der Colbitz-Letzlinger Heide. ¿Von den 23.000 ha Fläche des Truppenübungsplatzes sind bereits 17.819 ha, das sind 77,5 Prozent, beräumt¿, zeigte sich der Minister beeindruckt. In den vergangenen Jahren seien für die Beräumung ca. 208 Mio. Euro und für die Vernichtung der Kampfmittel ca. 10,5 Mio Euro vom Bund aufgewendet worden. ¿Das ist eine enorme finanzielle Kraftanstrengung des Bundes¿, betonte Jeziorsky: Bisher seien bereits ca. 19.000 t Kampfmittel vernichtet worden, ¿aber allein auf dem Lagerplatz in Planken liegen noch 4.610 t und in Hottendorf weitere 855 t¿, so der Innenminister. Informationen zu den Anlagen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Planken und Hottendorf (Besichtigung am 19. Oktober 2005) Die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Altmark begann 1935 mit dem Auftrag der Wehrmacht zur Errichtung der Heeresversuchsanlage Hillersleben. Dazu wurde u. a. eine ca. 30 km lange und 750 m breite Schneise gerodet und als Schießbahn angelegt, um Beschuss- und ballistische Versuche durchzuführen. Bis Ende März 1945 wurde der Schießplatz durch die Wehrmacht genutzt, danach wurde er weitgehend durch das deutsche Militär zerstört. Im April 1945 wurde der Platz an amerikanische Truppen übergeben, Anfang Juni übernahm die Rote Armee das Kommando. Die Rote Armee nutzte den Truppenübungsplatz vorrangig für Panzer- und Infanterieschießübungen bis zur offiziellen Übergabe an die Bundeswehr im April 1994. Bereits im Jahr davor hatte der Bundestag beschlossen, den Truppenübungsplatz Altmark zum Gefechtsübungszentrum auszubauen. Im Mai 1997 vereinbarten der Bundesminister der Verteidigung und der Innen­minister des Landes Sachsen-Anhalt, dass der Südteil der Colbitz-Letzlinger Heide spätestens im Jahre 2006 der zivilen Nutzung zugänglich gemacht werden soll und die Bundeswehr auf die militärische Nutzung dieser Fläche verzichtet (sog. Heide­kompromiss). Im September 2004 wurde die Vereinbarung zur Änderung des sog. Heidekompro­misses zwischen Bund und Land unterzeichnet. Nach dem geänderten Heidekom­promiss ist nun u.a. vorgesehen, dass der Südteil der Colbitz-Letzlinger Heide dauer­haft zur militärischen Nutzung im Eigentum des Bundes verbleibt, die Straße Colbitz-Hütten für den öffentlichen Verkehr grundsätzlich geöffnet bleibt und der Öffentlich­keit ermöglicht wird, den Südteil in übungsfreien Zeiten auf festgelegten Wegen zu betreten. Damit die bei der Entmunitionierung geborgenen Kampfmittel sachgerecht gelagert und vernichtet werden können, haben das Bundesministerium der Verteidigung und das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt bereits vereinbart, dass das Land Sachsen-Anhalt alle auf bundeswehreigenen Liegenschaften des Landes ge­borgene Fundmunition zur Vernichtung übernimmt. Das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtete sich, die nach den Anforderungen des Landes erforderli­che Infrastruktur für die Lagerung und Vernichtung der Kampfmittel zu errichten und dem Land kostenfrei zur Nutzung zu übergeben. Grundlage für diese Vereinbarung war eine vom Innenministerium erarbeitete Konzeption zu den für die Kampfmittel­beseitigung erforderlichen Anlagen. Bereits Ende 2001 wurde die Anlage zum Zersägen von Fundmunition (zwei Säge­gebäuden mit jeweils drei Bandsägeautomaten und einem Arbeitsgebäude) fertigge­stellt. Alle drei Gebäude sind aus sicherheitstechnischen Gründen mit Ausblasflä­chen versehen, die sich im Falle einer Explosion leicht aus ihren Befestigungen lösen und den Explosionsdruck zur Vermeidung von Schäden am Gebäude definiert ablei­ten. Die Bandsägen können vom Arbeitsgebäude aus fernbedient und ¿überwacht werden. Umfangreiche automatische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen gewähr­leisten einen bestmöglichen Schutz der Beschäftigten (Notabschaltung bei Strom­ausfall, Lichtschrankenüberwachung der Wirkungsflächen der Ausblaseseiten der Sägegebäude, Programmsteuerung, digitale Eingabe von Abschnittslängen, Laser­schnittstellenanzeige, hydraulische Schnittdruck- und Vorschubregulierung, Leit­fähigkeitsüberwachung des Kühlwassers usw.). Die im Herbst 2001 fertiggestellte Anlage zur thermischen Entsorgung von Fund­munition, die auch die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes an die Rauchgasreinigung erfüllt und die modernste und weltweit erste Anlage dieser Art ist, wurde nach ihrem Probebetrieb von der Baufirma an die Wehrbereichsverwaltung übergeben. Zeitgleich erfolgte die Übergabe an das Technische Polizeiamt des Landes Sachsen-Anhalt, das die Anlage betreibt. In dieser Anlage können Kampf­mittel mit bis zu 2,4 kg Explosivstoff ohne vorherige Zerlegung durch Detonation vernichtet werden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt die ge­borgenen Kampfmittel zur näheren Untersuchung, Lagerung und Vernichtung. Kampfmittelteile werden nach Überprüfung bzw. Entfernung von Sprengstoffresten usw. in den Schrott gegeben. Beim Kampfmittelbeseitigungsdienst sind insgesamt 50 Munitionsräumarbeiter, Hilfstruppführer, Truppführer und Ingenieure beschäftigt. Handhabungsunsichere Kampfmittel werden gleich gesprengt; die anderen Kampfmittel werden zunächst gelagert. Auf der Colbitz-Letzlinger Heide wurden an Kampfmitteln bisher ca. 1,8 Mio. Stück geborgen. Ca. 19.000 ¿ t Kampfmittel sind bisher vernichtet worden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst erhält jährlich ca. 1.100 Anfragen von Bürgern, Firmen, Kommunen und anderen Stellen im Land. Bisher sind vom Bundesministerium der Verteidigung u. a. folgende Kosten aufge­wandt worden: ¿ ca. 7,5 Mio. ¿ für die Einrichtungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Lan­des Sachsen-Anhalt in Hottendorf ¿ ca. 208 Mio. ¿ für die Kampfmittelberäumung auf dem Truppenübungsplatz Alt­mark ¿ ca. 10,5 Mio. ¿ für die Vernichtung der aufgefundenen Kampfmittel ¿ deutlich über 100 Mio. ¿ für das Gefechtsübungszentrum Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Informationsblatt für die Besichtigung der Anlage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Hottendorf am 8. Februar 2002

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 019/02 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 019/02 Magdeburg, den 8. Februar 2002 Informationsblatt für die Besichtigung der Anlage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Hottendorf am 8. Februar 2002 1. Das Areal des Truppenübungsplatzes Altmark auf der Colbitz-Letzlinger Heide beträgt ca. 23.000 ha, wovon 19.500 ha auf den Nordteil und 3.500 ha auf den Südteil entfallen. Die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Altmark begann 1935 mit dem Auftrag der Wehrmacht zur Errichtung der Heeresversuchsanlage Hillersleben. Dazu wurde u. a. eine ca. 30 km lange und 750 m breite Schneise gerodet und als Schießbahn angelegt, um Beschuss- und ballistische Versuche durchzuführen. Bis Ende März 1945 wurde der Schießplatz durch die Wehrmacht genutzt, am 12.04.1945 erfolgte eine weitgehende Zerstörung durch das deutsche Militär. Am 14.04.1945 wurde der Platz an amerikanische Truppen übergeben. Diese übergaben ihn Anfang Juni an die Rote Armee. Die Rote Armee nutzte den Truppenübungsplatz vorrangig für Panzer- und Infanterieschießübungen bis zum Zeitpunkt der offiziellen übergabe durch die WGT (Westgruppe der Truppe) an die Bundeswehr am 06.04.1994. Nachdem Beschluss des deutschen Bundestages zum Truppenübungsplatzkonzept vom 14.04.1993 war der Truppenübungsplatz Altmark zum Gefechtsübungszentrum auszubauen. Am 13. Mai 1997 haben der Bundesminister der Verteidigung und der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vereinbart, dass der Südteil der Colbitz-Letzlinger Heide spätestens im Jahre 2006 der zivilen Nutzung zugänglich gemacht werden soll und die Bundeswehr auf die militärische Nutzung dieser Fläche verzichtet (sog. Heidekompromiss). Bis dahin soll der Südteil der Colbitz-LetzlingerHeide entmunitioniert sein. Damit die bei der Entmunitionierung geborgenen Kampfmittel sachgerecht gelagert und vernichtet werden können, haben das Bundesministerium der Verteidigung und das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt am 28. Mai 1998 vereinbart, dass das Land Sachsen-Anhalt alle auf bundeswehreigenen Liegenschaften des Landes geborgene Fundmunition zur Vernichtung übernimmt. Das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtete sich, die nach den Anforderungen des Landes erforderliche Infrastruktur für die Lagerung und Vernichtung der Kampfmitteln zu errichten und dem Land kostenfrei zur Nutzung zu übergeben. Grundlage für diese Vereinbarung war eine vom Innenministerium erarbeitete Konzeption zu den für die Kampfmittelbeseitigung erforderlichen Anlagen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Einrichtungen zur Lagerung, Zerlegung und Vernichtung von Kampfmitteln zu nennen. Ende 1998 wurden im Munitionslager- und ¿zerlegebetrieb Hottendorf drei erdüberdeckte Lagerbunker für eine sachgerechte und den sprengstoffrechtlichen Anforderungen genügende Lagerung von Fundmunition fertiggestellt. In den Lagerboxen der Bunker können Munition und Munitionsteile entsprechend ihrer Lagerverträglichkeit separiert gelagert werden. Die Lagergebäude sind eingeschossige Stahlbetonbauwerke mit Erdanschüttung mit einer Nutzfläche von 2 x 200 m² und 1 x 100 m². Ende 2001 wurde in Hottendorf die Anlage zum Zersägen von Fundmunition fertiggestellt. Der Probebetrieb ist erfolgreich abgeschlossen worden. Die Gebäude (zwei Sägegebäuden mit jeweils drei Bandsägeautomaten und einem Arbeitsgebäude) sind als eingeschossige Stahlbetonbauwerke mit einer 60 cm dicken Erdüberdeckung ausgeführt. Die Grundflächen der Sägegebäude betragen jeweils 70 m², die des Arbeitsgebäudes 64 m². Alle drei Gebäude sind aus sicherheitstechnischen Gründen mit Ausblasflächen versehen, die sich im Falle einer Explosion leicht aus ihren Befestigungen lösen und den Explosionsdruck zur Vermeidung von Schäden am Gebäude definiert ableiten. Die Bandsägen können vom Arbeitsgebäude aus fernbedient und ¿überwacht werden. Umfangreiche automatische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen gewährleisten einen bestmöglichen Schutz der Beschäftigten (Notabschaltung bei Stromausfall, Lichtschrankenüberwachung der Wirkungsflächen der Ausblaseseiten der Sägegebäude, Programmsteuerung, digitale Eingabe von Abschnittslängen, Laserschnittstellenanzeige, hydraulicher Schnittdruck- und Vorschubregulierung, Leitfähigkeitsüberwachung des Kühlwassers usw.). Der Sägeprozess in den Sägegebäuden erfolgt nur bei geschlossenen Türen und Toren. Das unbefugte Betreten der Sicherheitszone vor den Sägegebäuden wird durch Lichtschranken überwacht und führt ebenso wie ein unbefugtes öffnen der Tore bzw. Türen zur sofortigen Unterbrechung der Sägevorgänge aller Sägen im Gebäude. Gleichzeitig ertönt im Arbeitsgebäude ein akustisches Signal. Die Sägen sind mit Sicherheitsvorrichtungen versehen, die beim Riss eines Sägebandes bzw. Netzausfall die Sägen hydraulisch in einen gefahrlosen Zustand überführen. Die Anlage zur thermischen Entsorgung von Fundmunition (thermische Entsorgungsanlage), die auch die Anforderungen der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz an die Rauchgasreinigung erfüllt und die modernste und weltweit erste Anlage dieser Art ist, wurde im Herbst 2001 fertig montiert. In den bisher durchgeführten Tests ist nachgewiesen worden, dass in dieser Anlage (im Wanderbettschachtofen) Kampfmittel mit bis zu 2,4 kg Explosivstoff ohne vorherige Delaborierung (Zerlegung) durch Detonation vernichtet werden können. Weitere Testfahrten mit Handgranaten und Sprenggeschossen (Kaliber 105 mm mit ca. 2,2 kg Nettoexplosivstoffmasse) wurden ebenfalls erfolgreich durchgeführt. In den folgenden Monaten des Probebetriebs sollen alle weiteren Leistungsmerkmale der Anlage nachgewiesen werden. 4. Die Kampfmittelberäumung erfolgt je nach Art der Räumphase durch jeweils einige hundert Beschäftigte der Kampfmittelräumfirmen. In Spitzenzeiten waren es ca. 1000 Mitarbeiter. 5. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst übernimmt die geborgenen Kampfmittel zur näheren Untersuchung, Lagerung und Vernichtung. Kampfmittelteile werden nach überprüfung bzw. Entfernung von Sprengstoffresten usw. in den Schrott gegeben. Handhabungsunsichere Kampfmittel werden gleich gesprengt; die anderen Kampfmittel werden zunächst gelagert. Auf der Colbitz-Letzlinger Heide wurden an Kampfmitteln bisher ca. 1,5 Mio. Stück geborgen. Zum Aufkommen an Fundmunition siehe Anlage. 6. Bisher sind vom Bundesministerium der Verteidigung u. a. folgende Kosten aufgewandt worden: 15 Mio. für die Einrichtungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt in Hottendorf ca. 290 Mio. für die Kampfmittelberäumung deutlich über 200 Mio. für das Gefechtsübungszentrum 7. Begriffsbestimmungen Fundmunition sind gewahrsamslos gewordene zur Kriegsführung bestimmte oder ehemals bestimmte Munition oder Munitionsteile, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückstände bestehen oder Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandstoffe, Reizstoffe oder Rückstände oder Zerfallsprodukte dieser Stoffe enthalten Kampfmittel sind insbesondere Gewehrpatronen, Granaten, Bomben, Minen, Zünder, Spreng- und Zündmittel. Nettoexplosivstoffmasse ist die Masse an Explosivstoff, die in einem Kampfmittel enthalten ist. Kampfstoffe sind chemische Waffen, die als gasförmige, flüssige oder durch feste giftige Stoffe in Granaten und Bomben oder auch durch Abblasen, Abregnen und dgl. gegen menschliche Ziele eingesetzt werden. Je nach Zweck oder Ziel bilden sich bei der Freisetzung Gase, Nebel, Aerosole oder Rauch. Anmerkung: Kampfstoffe (biologische oder chemische) oder Fundmunition mit Kampfstoffen werden in Hottendorf nicht gelagert und nicht beseitigt. Sofern Gegenstände aufgefunden werden, bei denen der Verdacht auf Kampfstoff besteht, werden sie vom Bund zur Lagerung und Vernichtung (in Munster) übernommen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

§ 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens

§ 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens (1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung notwendige Kampfmittelräumungen archäologische Untersuchungen und Bergungen sowie Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden. Satz 2 gilt nicht für Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräume während der jeweiligen Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeiten. (2) Die Absicht, Vorarbeiten im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 auszuführen, ist dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vorher unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in deren Bereich die Vorarbeiten durchzuführen sind, bekannt zu geben. (3) Ein Eigentümer oder sonstiger Nutzungsberechtigter kann eine Entschädigung verlangen, wenn ihm durch eine Maßnahme nach Absatz 1 unmittelbare Vermögensnachteile entstehen. (4) § 11 Absatz 4 gilt entsprechend. Stand: 29. Dezember 2023

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