Die Verkehrsbehörden und Partner des Landes Berlin sind für eine Reihe von Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr und Mobilität zuständig. Auf den jeweiligen Seiten finden Sie Informationen zu Bedingungen, Bearbeitungszeiten und Ansprechpersonen. Öffentliches Straßenland Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Veranstaltungen Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten Genehmigung zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen Genehmigung von Ausnahmen Eisenbahn Genehmigung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen / Eisenbahntechnische Genehmigung bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen Bautechnische Genehmigung von bzw. in der Nähe von Bahnanlagen ÖPNV Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr der Straßenbahn und U-Bahn Sonstiges Kampfmittelbergung: Ermittlung auf der Grundlage von Akten, Luftbildern und Berichten aus der Kriegszeit zu noch nicht geborgenen Kampfmitteln Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen und Sehteststellen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung Rechtsvorschriften im Bereich Mobilität und Verkehr Formulare im Bereich Mobilität und Verkehr
Im Rahmen des Programms zur Bearbeitung der Gefaehrdungsabschaetzung von Ruestungsaltlasten des Landes Niedersachsen wurde das IWS beauftragt, ein Bewertungsmodell zur vergleichenden Bewertung und Prioritaetensetzung der Gefaehrdungspotentiale von Ruestungsaltlastverdachtsflaechen zu entwickeln. Ruestungsaltlasten sind Altablagerungen und Grundstuecke stillgelegter Anlagen und Nebeneinrichtungen der Ruestungsindustrie, von denen aufgrund des unsachgemaessen Umganges vor allem mit Explosiv- und Kampfstoffen einschliesslich der Vor- und Zwischenprodukte bei der Herstellung und Verarbeitung und der unsachgemaessen Entsorgung von Produktionsrueckstaenden, oder aber von den Produkten selbst Gefahren fuer die Umwelt ausgehen. Das Verfahren musste, entsprechend der Vorgehensweise bei der Altlastenbewertung in Niedersachsen, auf dem vom Land Baden-Wuerttemberg fuer die Altlastenbearbeitung entwickelten Bewertungsmodell (BWBV) aufbauen. Zusaetzlich war ein pragmatischer Ansatz gefordert, um eine leichte Handhabbarkeit des Verfahrens zu gewaehrleisten. Im Rahmen der Bewertung sollten relativ leicht zu beschaffende Daten und Informationen ebenso wie konkrete Messwerte zur Belastungssituation aus chemisch-physikalischen Analysen in die Bewertung einbezogen werden.
Von ganz Hessen liegen Luftbilder meist im Maßstab 1:13 000 oder 1:24 000 im Format 23 cm x 23 cm als Senkrechtaufnahmen im Landesluftbildarchiv vor. Die ältesten Aufnahmen sind aus dem Jahr 1934.
Historische Luftbilder finden u.a. in folgenden Fällen Anwendung:Planungsgrundlage für Land- und Forstwirtschaft, Ermittlungen von Umwelt-, Sturm- oder Hochwasserschäden, Bodenkundliche Erhebungen, Aufgaben im Bereich des Naturschutzes, zum Beispiel Altlastenermittlung,
Bestimmung von Geländeformen und -höhen mittels stereoskopische Auswertung, Zeitdokumentationen (Erstellung von Zeitreihen), Dokumentation und Beweissicherung, Archäologische Forschungshilfe, Kampfmittelbeseitigung, Repräsentatives Geschenk.
Standardmäßig werden die Luftbilder als Repro-Scan in einer Auflösung von 2000 dpi gescannt und im Format TIFF ohne Georeferenzierung gespeichert. Die Lieferung erfolgt per Downloadlink. Für die Bereitstellung der Daten werden Gebühren nach Zeitaufwand gemäß Kostenordnung zzgl. 19 % Umsatzsteuer erhoben. Alternativ können die Luftbildvergrößerungen auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt werden. Zu den Gebühren für den Zeitaufwand werden Materialkosten zzgl. 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Auch nach Jahrzehnten durchgeführter Bergungen befinden sich noch immer unentdeckte Kampfmittel im Berliner Boden. Die von diesen Kriegsaltlasten ausgehenden Risiken und Gefahren erfordern auch über 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges geeignete Untersuchungen, um Risiken gering zu halten und Gefahrensituationen zu vermeiden. Im Land Berlin regelt die Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Grundsätzliches Für die Ermittlung von Kampfmitteln ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als Ordnungsbehörde zuständig. Die ordnungsgemäße Bergung von Kampfmitteln obliegt der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder der Inhaberin oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück. Für die Beseitigung geborgener und aufgefundener Kampfmittel ist die Polizei Berlin zuständig, die sofort über den Notruf 110 zu verständigen ist. Aktuelles Die KampfmittelV vom 17.07.2018 ist durch die Verordnung zur Änderung der KampfmittelV vom 17.03.2026 am 27.03.2026 geändert worden. Ein wesentlicher Änderungsgrund war die Neubewertung des von ehemaligen Löschteichen ausgehenden Gefahrenpotenzials. Es ist grundsätzlich verboten, ohne die vorherige Hinzuziehung eines zugelassenen Unternehmens Bodeneingriffe auf Flächen ehemaliger Löschteiche durchzuführen. Der Rechtsanspruch auf eine ordnungsbehördliche Stellungnahme gemäß § 5 Abs. 1 der KampfmittelV vom 17.07.2018 ist entfallen. Das Einreichen von Auskunftsersuchen zum Erkenntnisstand über ein mögliches Vorhandensein von Kampfmitteln ist möglich. Eine rechtliche Verpflichtung zur Einholung der Auskunft besteht nicht. Die Auskunft ist nicht baugenehmigungsrelevant. Es werden nur Auskünfte erteilt, wenn Bodeneingriffe geplant sind und benannt werden. Weitere Informationen und Hinweise werden in der aktualisierten Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin gegeben. Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV)
Auf der Karte sind die Bereiche der Stadt Braunschweig gekennzeichnet, wo ein Verdacht auf Kampfmittel-Altlasten besteht.