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Begrenzung des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 (WFS Dienst)

Begrenzung des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden für ein 100-jährliches Ereignis (HQ100, 4370 m³/s): Das bisherige festgesetzte ÜG der Elbe für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), galt seit dem Oktober 2004. Es wurde seither zweimal geändert, zunächst im Januar 2012 und später im Juni 2016 nach der Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in den Stadtteilen Innenstadt/Friedrichstadt bzw. Pieschen/Mickten/Kaditz, jeweils begrenzt auf die geschützten Gebiete. Die Ausgrenzung des festgesetzten ÜG der Elbe wurde nunmehr anhand aktualisierter Modellgrundlagen stadtweit überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet. Für die fachliche Ermittlung des ÜG wurde ein an der TU Dresden, Institut für Wasserbau und Tech-nische Hydromechanik entwickeltes zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches Simulations-modell genutzt, das nach dem Elbehochwasser vom Juni 2013 auf Veranlassung des Freistaates Sachsen an der TH Nürnberg umfassend aktualisiert wurde (2D-HN-Modell Elbe). Nach einer weiteren Modellaktualisierung, welche im Jahr 2017 im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wiederum an der TH Nürnberg durchgeführt wurde, wurden die modellierten Überflutungsflächen u. a. für ein HQ100 ermittelt. Der Erstellung der neuen Karten des ÜG Elbe liegt wiederum ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist zugrunde, Abflussmenge 4370 m³/s am Pegel Dresden-Augustusbrücke. Dazu wurden die für HQ100 berechneten Überflutungsflächen homogenisiert und plausibilisiert. Berechnete Insellagen < 500 m² wurden ins ÜG Elbe integriert, und berechnete Insellagen größer 500 m² sind als Insellagen außerhalb des festgesetzten ÜG verblieben. Bei der Festlegung des ÜG nicht berücksichtigt wurden, wie bei den vorhergehenden ÜG auch, die Wechselwirkungen der Elbe mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser und der Kanalisation sowie temporären Verbauen, z. B. Sandsackwällen oder anderen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserabwehr. Herausgenommen aus dem ÜG sind die Flächen, die von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, die für ein HQ100 bemessen und errichtet wurden, geschützt werden. Dies betrifft geschützte Flächen in der Dresdner Innenstadt und der Friedrichstadt, in den Stadtteilen Pieschen, Trachau, Trachenberge, Mickten und Kaditz sowie in den Bereichen Stetzsch, Gohlis und Cossebaude. Das neu gefasste Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein HQ100 wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG in Karten dargestellt. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangte das neue ÜG Gültigkeit als festgesetztes ÜG Elbe. Gleichzeitig trat das bisherige ÜG Elbe vom Oktober 2004 mit seinen Änderungen außer Kraft. Die Änderung vom 21.01.2019 betrifft ausschließlich ein Gebiet im Bereich der Enderstraße. Eine Überprüfung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes ergab, dass es fachlich und wasserrechtlich gerechtfertigt ist, eine als überschwemmt berechnete Fläche westlich der Enderstraße nicht als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde diese Fläche aus dem ÜG herausgenommen und dem überschwemmungsgefährdeten Gebiet zugeschlagen. Das ÜG endet dort aus östlicher Richtung kommend an der Enderstraße.

Begrenzung des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 (WMS Dienst)

Begrenzung des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden für ein 100-jährliches Ereignis (HQ100, 4370 m³/s): Das bisherige festgesetzte ÜG der Elbe für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), galt seit dem Oktober 2004. Es wurde seither zweimal geändert, zunächst im Januar 2012 und später im Juni 2016 nach der Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in den Stadtteilen Innenstadt/Friedrichstadt bzw. Pieschen/Mickten/Kaditz, jeweils begrenzt auf die geschützten Gebiete. Die Ausgrenzung des festgesetzten ÜG der Elbe wurde nunmehr anhand aktualisierter Modellgrundlagen stadtweit überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet. Für die fachliche Ermittlung des ÜG wurde ein an der TU Dresden, Institut für Wasserbau und Tech-nische Hydromechanik entwickeltes zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches Simulations-modell genutzt, das nach dem Elbehochwasser vom Juni 2013 auf Veranlassung des Freistaates Sachsen an der TH Nürnberg umfassend aktualisiert wurde (2D-HN-Modell Elbe). Nach einer weiteren Modellaktualisierung, welche im Jahr 2017 im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wiederum an der TH Nürnberg durchgeführt wurde, wurden die modellierten Überflutungsflächen u. a. für ein HQ100 ermittelt. Der Erstellung der neuen Karten des ÜG Elbe liegt wiederum ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist zugrunde, Abflussmenge 4370 m³/s am Pegel Dresden-Augustusbrücke. Dazu wurden die für HQ100 berechneten Überflutungsflächen homogenisiert und plausibilisiert. Berechnete Insellagen < 500 m² wurden ins ÜG Elbe integriert, und berechnete Insellagen größer 500 m² sind als Insellagen außerhalb des festgesetzten ÜG verblieben. Bei der Festlegung des ÜG nicht berücksichtigt wurden, wie bei den vorhergehenden ÜG auch, die Wechselwirkungen der Elbe mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser und der Kanalisation sowie temporären Verbauen, z. B. Sandsackwällen oder anderen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserabwehr. Herausgenommen aus dem ÜG sind die Flächen, die von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, die für ein HQ100 bemessen und errichtet wurden, geschützt werden. Dies betrifft geschützte Flächen in der Dresdner Innenstadt und der Friedrichstadt, in den Stadtteilen Pieschen, Trachau, Trachenberge, Mickten und Kaditz sowie in den Bereichen Stetzsch, Gohlis und Cossebaude. Das neu gefasste Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein HQ100 wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG in Karten dargestellt. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangte das neue ÜG Gültigkeit als festgesetztes ÜG Elbe. Gleichzeitig trat das bisherige ÜG Elbe vom Oktober 2004 mit seinen Änderungen außer Kraft. Die Änderung vom 21.01.2019 betrifft ausschließlich ein Gebiet im Bereich der Enderstraße. Eine Überprüfung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes ergab, dass es fachlich und wasserrechtlich gerechtfertigt ist, eine als überschwemmt berechnete Fläche westlich der Enderstraße nicht als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde diese Fläche aus dem ÜG herausgenommen und dem überschwemmungsgefährdeten Gebiet zugeschlagen. Das ÜG endet dort aus östlicher Richtung kommend an der Enderstraße.

Ortsdosisleistung (ODL): 90411 Nürnberg (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Nürnberg.

Meteogramm bis H+168 Nürnberg - Meteogram up to H+168 Nurnberg

7 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Niederschlag, Schneehöhe, Bodendruck und Bedeckung - 7 days forecast. Wind, temperature, precipitation, depth of snow, air pressure and cloud cover

GTS Bulletin: ISMD01 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISMD01 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISM): Main synoptic observations from fixed land stations A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10004;UFS TW Ems;10015;Helgoland;10020;List auf Sylt;10035;Schleswig;10055;Fehmarn;10147;Hamburg-Fuhlsbüttel;10162;Schwerin;10184;Greifswald;10200;Emden;10224;Bremen;10270;Neuruppin;10338;Hannover;10361;Magdeburg;10393;Lindenberg;10400;Düsseldorf;10469;Leipzig/Halle;10488;Dresden-Klotzsche;10506;Nürburg-Barweiler;10548;Meiningen;10637;Frankfurt/Main;10685;Hof;10738;Stuttgart-Echterdingen;10763;Nürnberg;10788;Straubing;10852;Augsburg;10946;Kempten;) (Remarks from Volume-C: SYNOP)

DASL Jahrestagung 2026

Die DASL Jahrestagungsreihe 2025-2027 widmet sich dem Thema "Paradigmenwechsel für transformative Planung". In Zeiten der menschengemachten Klimakrise, zunehmender sozialer Spaltung und geopolitischer Konflikte muss sich unsere Planungsweise ändern. Räumliche und soziale Mobilität galten viele Jahrzehnte als Voraussetzung für Fortschritt, Wohlstand und gesellschaftliche Teilhabe. Individuelle Mobilität als Statussymbol – das Motorrad, das neue Auto, der Zweitwagen, heute der Campingbus, die Fernreise, das Flugzeug, die Kreuzfahrt - war und ist immer noch sichtbarer und messbarer Indikator für sozialen Auf- und Abstieg. Räumliche Beweglichkeit ist ein Kernelement von Infrastrukturpolitik. Sie ist aber immer auch eine soziale Aufgabe im Hinblick auf Chancengleichheit für diejenigen, die sich die sichtbaren Attribute individueller Mobilität nicht leisten können oder nicht leisten wollen. Die räumliche Verteilung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Einkaufen und Freizeit beeinflusst den Mobilitätsbedarf und das individuelle Mobilitätsverhalten. Nicht nur die angebotene Verkehrsinfrastruktur, sondern vor allem die Siedlungsstruktur prägt Mobilitätskultur. Kurze Wege zu alltäglichen Zielen und die sichere und bequeme Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn ermöglichen eine weitgehend autounabhängige, nachhaltige Mobilität. Das verbessert die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von sozialer Lage, Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen. Es braucht also ein grundlegendes Umdenken und eine integrierte Transformation von Siedlungsstruktur, Mobilität und öffentlichem Raum. Mobilität ist damit mehr als die bloße Fortbewegung von A nach B. Heute sehen wir, dass individuelle, autobasierte Mobilität aus ökologischer, ökonomischer und funktionaler Sicht an ihre Grenzen stößt. Im Ringen um die richtige Nutzung des knappen Raumes passt sie weder in die urbanen noch in die ländlichen Räume von morgen. Mobilität entscheidet über Teilhabe. Sie steht für Entwicklung, Fortschritt und Selbstbestimmung – und zugleich für Flächenverbrauch, Energieeinsatz und Emissionen. In dieser Gleichzeitigkeit liegt der Konflikt: Das Modell individueller, autobasierter Mobilität trägt nicht mehr. Es organisiert Bewegung auf Kosten von Raum, Klima und sozialer Ausgewogenheit. Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken hin zu einer transformativen Planungskultur der Mobilität - in der Stadt, im Land und in dem was dazwischen liegt. Denn Mobilität ist kein neutrales System. Sie ist das Ergebnis politischer und räumlicher Entscheidungen – und sie stabilisiert diese. Wo Funktionen getrennt und Distanzen groß sind, entsteht Mobilitätszwang. Wer Zugang hat, kommt voran. Wer ihn nicht hat, bleibt zurück. Erreichbarkeit ist damit eine Frage der Verteilung. Die Entwicklung unserer urbanen und ländlichen Strukturen treibt diesen Zustand weiter an. Zersiedelung, funktionale Trennung, ein unzulänglicher öffentlicher Nahverkehr bei häufig großen Entfernungen erzeugen permanenten Bewegungsdruck und Bewegungsfrust. Aber Solange sich an den räumlichen Voraussetzungen nichts ändert, bleiben Alternativen begrenzt. Die Klimakrise macht diesen Widerspruch erst recht unhaltbar. Die aktuelle Organisation von Mobilität steht den Anforderungen an Ressourcenschonung und Emissionsreduktion direkt entgegen. Das ist keine Frage der Optimierung, sondern der Richtung. Gefordert ist also eine Neuordnung vom Raum her: Die aktuelle Organisation von Mobilität steht den Anforderungen an Ressourcenschonung und Emissionsreduktion direkt entgegen. Das ist keine Frage der Optimierung, sondern der Richtung. Gefordert ist also eine Neuordnung vom Raum her: Dichte, Mischung, Erreichbarkeit, Freude an funktionierender Mobilität! Die Qualität der Öffentlichen Infrastruktur und ihre Verfügbarkeit werden zur zentralen politischen Aufgabe. Ziel muss es sein, Bewegung zu erleichtern, unnötige Wege zu vermeiden und Mobilitätszwänge abzubauen. Die Jahrestagung der DASL 2026 in Nürnberg setzt hier an: Sie verhandelt Mobilität als Raum- und Verteilungsfrage – und richtet den Blick auf die Konsequenzen für Planung, Politik und sozialen Zusammenhalt. www.dasl.de/veranstaltungen/dasl-jahrestagung-2026

Fläche des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 (WMS Dienst)

Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden für ein 100-jährliches Ereignis (HQ100, 4370 m³/s): Das bisherige festgesetzte ÜG der Elbe für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), galt seit dem Oktober 2004. Es wurde seither zweimal geändert, zunächst im Januar 2012 und später im Juni 2016 nach der Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in den Stadtteilen Innenstadt/Friedrichstadt bzw. Pieschen/Mickten/Kaditz, jeweils begrenzt auf die geschützten Gebiete. Die Ausgrenzung des festgesetzten ÜG der Elbe wurde nunmehr anhand aktualisierter Modellgrundlagen stadtweit überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet. Für die fachliche Ermittlung des ÜG wurde ein an der TU Dresden, Institut für Wasserbau und Tech-nische Hydromechanik entwickeltes zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches Simulationsmodell genutzt, das nach dem Elbehochwasser vom Juni 2013 auf Veranlassung des Freistaates Sachsen an der TH Nürnberg umfassend aktualisiert wurde (2D-HN-Modell Elbe). Nach einer weiteren Modellaktualisierung, welche im Jahr 2017 im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wiederum an der TH Nürnberg durchgeführt wurde, wurden die modellierten Überflutungsflächen u. a. für ein HQ100 ermittelt. Der Erstellung der neuen Karten des ÜG Elbe liegt wiederum ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist zugrunde, Abflussmenge 4370 m³/s am Pegel Dresden-Augustusbrücke. Dazu wurden die für HQ100 berechneten Überflutungsflächen homogenisiert und plausibilisiert. Berechnete "Insellagen" < 500 m² wurden ins ÜG Elbe integriert, und berechnete Insellagen > 500 m² sind als "Insellagen" außerhalb des festgesetzten ÜG verblieben. Bei der Festlegung des ÜG nicht berücksichtigt wurden, wie bei den vorhergehenden ÜG auch, die Wechselwirkungen der Elbe mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser und der Kanalisation sowie temporären Verbauen, z. B. Sandsackwällen oder anderen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserabwehr. Herausgenommen aus dem ÜG sind die Flächen, die von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, die für ein HQ100 bemessen und errichtet wurden, geschützt werden. Dies betrifft geschützte Flächen in der Dresdner Innenstadt und der Friedrichstadt, in den Stadtteilen Pieschen, Trachau, Trachenberge, Mickten und Kaditz sowie in den Bereichen Stetzsch, Gohlis und Cossebaude. Das neu gefasste Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein HQ100 wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG in Karten dargestellt. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangte das neue ÜG Gültigkeit als festgesetztes ÜG Elbe. Gleichzeitig trat das bisherige ÜG Elbe vom Oktober 2004 mit seinen Änderungen außer Kraft. Die Änderung vom 21.01.2019 betrifft ausschließlich ein Gebiet im Bereich der Enderstraße. Eine Überprüfung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes ergab, dass es fachlich und wasserrechtlich gerechtfertigt ist, eine als überschwemmt berechnete Fläche westlich der Enderstraße nicht als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde diese Fläche aus dem ÜG herausgenommen und dem überschwemmungsgefährdeten Gebiet zugeschlagen. Das ÜG endet dort aus östlicher Richtung kommend an der Enderstraße.

Elbe - Altelbarm Gestaltungsplan 2019 - ermittelter Abflussbereich Elbe im Altelbarm (Stand 2018) (WMS Dienst)

Elbe - Altelbarm Gestaltungsplan 2019 - ermittelter Abflussbereich Elbe im Altelbarm (Stand 2018) Der abflussrelevante Bereich im Altelbarm basiert auf einer im Jahr 2018 vom Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft (IWWN) der Technischen Hochschule Nürnberg auf Basis stationärer hydraulischer Modellierungen mit dem 2d-HN-Modell der Elbe durchgeführten Analyse der Abflussverhältnisse im Altelbarm. Deren Ergebnisse wurden durch das Umweltamt Dresden anschließend homogenisiert und anhand topografischer sowie siedlungsstruktureller Elemente der Bereich abgeleitet Die hier dargestellten Grenzen des Abflussbereichs weichen insbesondere im Bereich der Kieseen Leuben von dem zum rechtswirksam festgesetzten Überschwemmungsgebiet Elbe zugehörigen Abflussgebiet der Elbe 01.10.2018 ab (siehe Thema und Erläuterungen zu Elbe - Festgesetztes Überschwemmungsgebiet und überschwemmungsgefährdetes Gebiet Elbe- TSP-Thema).

Elbe - Altelbarm Gestaltungsplan 2019 - ermittelter Abflussbereich Elbe im Altelbarm (Stand 2018) (WFS Dienst)

Elbe - Altelbarm Gestaltungsplan 2019 - ermittelter Abflussbereich Elbe im Altelbarm (Stand 2018) Der abflussrelevante Bereich im Altelbarm basiert auf einer im Jahr 2018 vom Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft (IWWN) der Technischen Hochschule Nürnberg auf Basis stationärer hydraulischer Modellierungen mit dem 2d-HN-Modell der Elbe durchgeführten Analyse der Abflussverhältnisse im Altelbarm. Deren Ergebnisse wurden durch das Umweltamt Dresden anschließend homogenisiert und anhand topografischer sowie siedlungsstruktureller Elemente der Bereich abgeleitet Die hier dargestellten Grenzen des Abflussbereichs weichen insbesondere im Bereich der Kieseen Leuben von dem zum rechtswirksam festgesetzten Überschwemmungsgebiet Elbe zugehörigen Abflussgebiet der Elbe 01.10.2018 ab (siehe Thema und Erläuterungen zu Elbe - Festgesetztes Überschwemmungsgebiet und überschwemmungsgefährdetes Gebiet Elbe- TSP-Thema).

Messdaten Gamma-ODL: Station Nürnberg

Das ODL-Messnetz des BfS überwacht mit rund 1.700 Messsonden rund um die Uhr die Strahlenbelastung durch natürliche Radioaktivität in der Umwelt. Das Messnetz hat eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte Strahlung durch radioaktive Stoffe in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen. * [Informationen und Karte mit allen Messstationen](https://odlinfo.bfs.de/ODL/DE/themen/wo-stehen-die-sonden/karte/karte_node.html) * [Wichtige Hinweise zu den Daten - PDF](https://odlinfo.bfs.de/SharedDocs/Downloads/ODL/DE/datenbereitstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

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