120 polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (= PAH) und ca. 60 Carbazol- und Benzcarbazolderivate wurden nach einem einfachen und selektiven Anreicherungsverfahren mit der gaschromatographischen Profilanalyse erfasst und durch ihre Massenspektren charakterisiert. Durch Vergleich mit Originalsubstanzen wurden 50 PAH sowie 3 N-haltige Heterocyclen identifiziert. Die Mehrzahl der PAH sind Methylderivate der Grundkoerper Naphthalin, Diphenyl, Fluoren, Dibenzothiophen, Phenanthren, Fluoranthen, Pyren, Benzo(b)naphtho(2,1-d)thiophen, Triphenylen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen und Benzo(e)pyren. Die stickstoffhaltige Heterocyclen lassen sich als Kohlenwasserstoff-homologe Reihe von Carbazol und Benzcarbazolen ordnen. Bei dem Vergleich von 8 Oelproben aus dem Gifhorner Trog laesst sich der Verwandtschaftsgrad an der Aehnlichkeit der PAH-Profile (Anzahl der PAH und ihre relative Menge) erkennen. Die Befunde zeigen ferner eine Abhaengigkeit der festgestellten PAH-Mengen vom Reifegrad des Oels. Da zwischen dem Reifegrad eines Oels und der Einwirkungsdauer der maximalen Temperatur der Lagerstaette ein Zusammenhang besteht, deutet dieser Befund auf die abiologische Bildungsweise der PAH und stickstoffhaltigen Heterocyclen im Erdoel. Die Entstehung von N-Paraffinen, Isoprenoiden und PAH im Erdoel werden diskutiert.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung 7H-Dibenzo(c,g)carbazol. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das nationale Toxikologie-Programm der USA (National Toxicology Program, NTP) wird in Zusammenarbeit diverser staatlicher Forschungsinstitute und Behörden unter Federführung des U.S. Department of Health and Human Services ausgeführt. Im Rahmen des fortlaufenden Programms wird der Einfluss von Substanzen, Mikroorganismen, Strahlung u.a. Umweltfaktoren hinsichtlich einer möglichen krebserzeugenden Wirkung beim Menschen beurteilt. Detaillierte wissenschaftliche Expertisen bilden die Grundlage für diese Beurteilungen. Sie sind Bestandteil turnusmäßiger Berichte (RoC) und können auf der Homepage des NTP eingesehen werden. In einer Übersichtsliste werden die resultierenden Bewertungen aus diesen Expertisen kumulativ aufgeführt und an gleicher Stelle veröffentlicht..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Anthracenöl (Komplexe Kombination von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aus Kohlenteer mit einem Destillationsbereich von etwa 300°C bis 400°C. Besteht in erster Linie aus Phenanthren, Anthracen und Carbazol.). Stoffart: Stoffklasse. Aggregatzustand: flüssig. Farbe: braun - schwarz. Inhalt des Regelwerks: Die REACH-Verordnung (zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) sieht einen umfassenden Rechtsrahmen für die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in Europa vor..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Reaktionsmasse aus 2-(3-(2,6-Dichlor-4-nitrophenylazo)carbazol-9-yl)ethanol, 2-(2-(3-(2,6-Dichlor-4-nitrophenylazo)carbazol-9-yl)-ethoxy)ethanol und 3-(2,6-Dichlor-4-nitrophenylazo)carbazol. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Anthracenöl, Anthracenpaste; Anthracenölfraktion; [anthracenreicher Feststoff, erhalten durch Kristallisation und Zentrifugieren von Anthracenöl. Besteht in erster Linie aus Anthracen, Carbazol und Phenanthren.]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Anthracenöl, Anthracenpaste, Carbazolfraktion; Anthracenölfraktion; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, erhalten durch Kristallisation des Anthracenöls aus Hochtemperatur-Steinkohlenteer; mit einem Siedebereich von etwa 350 °C bis 360 °C (662 °F bis 680 °F). Enthält hauptsächlich Anthracen, Carbazol und Phenanthren.]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Anthracenöl, Anthracenpaste, Anthracenfraktion; Anthracenölfraktion; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen aus der Destillation von Anthracen, erhalten durch Kristallisation des Anthracenöls aus Hochtemperatur-Steinkohlenteer; mit einem Siedebereich von 330 °C bis 350 °C (626 °F bis 662 °F). Enthält hauptsächlich Anthracen, Carbazol und Phenanthren.]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Phenanthren, Destillationsrückstände; schweres Anthracenöl-Redestillat(Rückstand aus der Destillation von rohem Phenanthren siedet im ungefähren Bereich von 340 °C bis 420 °C; besteht vorherrschend aus Phenanthren, Anthracen und Carbazol). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Carbazol. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung 9-Methoxy-1,5-dimethyl-6H-pyrido(4,3-b)carbazol. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Feststoff.
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Bund | 19 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 18 |
Förderprogramm | 1 |
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geschlossen | 18 |
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Deutsch | 19 |
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Topic | Count |
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