Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie des Saarlandes dar.:Restriktionsflächen 200-m-Puffer um Naturschutzgebiete, außerhalb Saarland
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Karte zur Beurteilung der Einbaufähigkeit von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der Grundwasserflurabstände (Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete mit gesonderter Schutzbedürftigkeit sollen als weitere Layer berücksichtigt und zugeschaltet werden). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Seit 1997 gibt es den „Urwald vor den Toren der Stadt“ als Naturschutzgebiet im Saarkohlenwald. Seit dieser Zeit wird auf eine wirtschaftliche Nutzung verzichtet.
Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: laufende Anpassung.
Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald, Lärmschutzwald, Sichtschutzwald und Erholungswald).
Origin | Count |
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Bund | 2227 |
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Wissenschaft | 15 |
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Type | Count |
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Chemische Verbindung | 14 |
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Förderprogramm | 1543 |
Gesetzestext | 31 |
Kartendienst | 1 |
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Text | 1025 |
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