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Ressortforschungsplan 2024, Entwicklung eines Verfahrens zur Abschätzung der Umweltauswirkungen bei der Herstellung und dem Einsatz von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen - Zusammenstellung der Datengrundlagen zwecks Erfüllung der Berichtspflicht nach Anhang XVI Tabelle 5 im Rahmen des NECPR

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Entwicklung eines Verfahrens zur Abschätzung der Umweltauswirkungen bei der Herstellung und dem Einsatz von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen - Zusammenstellung der Datengrundlagen zwecks Erfüllung der Berichtspflicht nach Anhang XVI Tabelle 5 im Rahmen des NECPR" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH.Die Governance-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2018/1999) verpflichtet alle Mitgliedsstaaten nationale Energie und Klimapläne (NECPs) aufzustellen und ab dem 15.3.23 in zweijährigem Rhythmus entsprechende Fortschrittsberichte vorzulegen.. Das dazu geschaffene Berichtsformat erfordert i gemäß Anhang XVI der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 verschiedene quantitative und qualitative Angaben zu den durch die Herstellung oder Verwendung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen verursachten Umweltwirkungen auf die biologische Vielfalt, , die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser und die Böden und die Luftqualität. Mit dem Vorhaben soll ein Verfahren entwickelt werden, dass die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 unter Berücksichtigung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 festgelegten Reporting Leitlinien der KOM gewährleistet. Dazu ist eine Bestandsaufnahme bestehender Indikatoren und Methoden zur Erhebung quantitativer und qualitativer Parameter solcher Umweltwirkungen vorzunehmen sowie deren Eignung zur Erfüllung der Berichtspflicht zu prüfen. Über eine Lückenanalyse ist der Bedarf für eventuelle weitere erforderliche Indikatoren, einer Harmonisierung der Daten sowie die Erfordernis für eine Aktualisierung und methodischer Ergänzungen zu ermitteln. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vorhabens ist , Konzepte zur regelmäßigen Abfrage entsprechender Daten auch für weitergehend Bedarfe zu erarbeiten und im Hinblick auf vorhandene Strukturen der Datenbereitstellung zu evaluieren. Das Vorhaben zielt auf eine Verstetigung des Verfahrens zur Erfüllung der Berichtspflicht.

Implikationen der nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) auf Mittel- und Langfristzielsetzungen der EU

Das Projekt "Implikationen der nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) auf Mittel- und Langfristzielsetzungen der EU" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung.Die Mitgliedstaaten der EU (MS) haben der EU-Kommission (KOM) bis Ende 2018 die Entwürfe ihrer Nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs) vorgelegt und nach einer Revision durch Empfehlungen der KOM bis Mitte 2020 in der vorerst finalen Fassung erneut der KOM vorgelegt. Gleichzeitig haben die EU-Institutionen, KOM, Rat und Parlament, die Umsetzung des European Green Deal - der Initiative der neuen KOM unter KOM-Präsidentin von der Leyen - mit relevanten Elementen für eine stärkere EU-Klimaschutzpolitik vorangetrieben, darunter ein neues EU Klimaschutzziel 2030 und das EU-Klimagesetz. Die nun vorliegenden NECPs waren bislang auf die alte 2030-Klimaschutzmarke von mindestens 40% unter 1990 ausgerichtet. Die bisherigen NECPs bedürfen demnach einer (vermutlich grundlegenden) Revision, um die EU-Klimapolitik als Ganzes mittelfristig ambitioniert an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten. Die EU-Governance-Verordnung legt fest, dass diese Überprüfung bis spätestens 2023 erfolgt ist. Vor diesem Hintergrund sind folgende, beispielhafte Fragestellungen von Bedeutung, um Diskussionen für eine zeitnahe Unterlegung von ambitionierten Klimaschutzpolitiken vorzubereiten: - Welche generellen Linien zeichnen sich in den NECPs auf Ebene der Sektoren und Handlungsfelder ab?; - Wie sind diese Linien mit Blick auf ein möglichst hohes EU-Emissionsminderungsziel, z.B. aus strategischen, technologischen, sozio-ökonomischen, Gerechtigkeits- oder aus Nachhaltigkeitserwägungen, zu bewerten?; - Welche Herausforderungen lassen sich daraus für ausgewählte Sektoren bzw. Handlungsfelder ablesen, welche wären prioritär zu adressieren?; - Welche Elemente sollte ein neuer Rechtsrahmen für 2040 aufgreifen bzw. enthalten?

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