Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine: Fischereischein A für Angler Fischereischein B für Berufsfischer Jugendfischereischein Kosten der Fischereischeine Beantragung / Verlängerung der Fischereischeine Fischereiabgabe Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung. Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände. Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2025 Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden. Fischereischeine gibt es im Fischereiamt Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin (Charlottenburg), Tel.: (030) 300 69 90. Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke Wartezeiten Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen. Unser Tipp: Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag. Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar. Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen. Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995 einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Passbild Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite) Antragsformular einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Antragsformular Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine. wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit. Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe , so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.
Bestäuber sind für die Biodiversität und auch für unsere Ernährung unverzichtbar. Aus diesem Grund wurde 2018 die Bestäuberstrategie ausgearbeitet und ihre Umsetzung gestartet. Die Wildbienen dienen dabei als Schirmartengruppe, denn: Was für sie gut ist, hilft auch allen anderen Bestäubern. Im Rahmen der Projekte „Berlin blüht auf“ und „Berlin wird bunt“ wurden in der ganzen Stadt etwa 100 Blühflächen angelegt und Kooperationen mit Flächeneigentümern abgeschlossen. Auf diesen Flächen steht in der Vegetationsperiode durchgängig Nahrung für die Tiere bereit. Listen für standortgerechte Pflanzenauswahl, die auf den Berliner Raum zugeschnitten sind, helfen die Lebensbedingungen für Bestäuber zu verbessern. Wenn es ein vielfältiges Nahrungsangebot gibt, ist für Wildbienen und Honigbienen gleichermaßen etwas dabei. Die gegenseitige Einflussnahme oder auch Konkurrenz zwischen ihnen hat ein Forschungsprojekt der Technischen Universität Berlin untersucht. Um Lebensbedingungen einzelner Arten zu verbessern, braucht es entsprechende Kenntnisse sowie Interesse und Engagement. Die Erfahrungen aus dem Projekt Berlin wird bunt sollen helfen, die Berliner Grünflächenpflege in Zukunft insektenfreundlicher zu gestalten. Innerhalb des Projekts „Berlin wird bunt“ werden digitale Bestäuber-Rallyes entwickelt. Mit ihrer Hilfe kann die spannende Welt der Insekten mitten in der Hauptstadt spielerisch erlebt werden. Es gibt bereits „Die Wildbienenralley“ in Mitte, „Den Nachtfaltern hinterher“ in Friedrichshain und in Neukölln „Den Schmetterlingen hinterher“. Weitere Ralleys folgen bis 2027. Die etwa 90-minütigen digitalen Schnitzeljagden sind über die kostenlose Quiz-App “Actionbound” abrufbar. Hier geht es zu den Rallyes: Berliner Wildbienenrallyes Wenn wir Bestäuberinsekten hören, denken wir zuerst an die Biene: Sie ist der Shooting-Star der Insektenwelt. Das Team der Bestäuber ist aber viel größer – und Biene ist nicht gleich Biene. Allein in Deutschland gibt es Hunderte verschiedene Wildbienenarten. Dazu gesellen sich Schmetterlinge, Schwebfliegen und Käfer und viele mehr. Sie alle sorgen für mehr biologische Vielfalt in Ökosystemen, auch in Großstädten wie Berlin. Genau aus diesem Grund ist der Schutz von Bestäuberinsekten wichtig. Das Gute dabei: Vieles ist nicht aufwändig, hilft den Tieren aber enorm. So lohnt es sich beispielsweise bei der Bepflanzung von Balkon und Garten auf Arten zu achten, die Nahrung für Bestäuber bieten. Schmetterlinge lieben unter anderem Thymian und Lavendel und auch dem Natternkopf und der Wiesen-Flockenblume können sie nicht widerstehen. Und nicht nur die richtige Pflanzenauswahl hilft: Bestäuber haben es gern etwas unordentlich. Wer den Rasen seltener mäht und Blühstreifen stehen lässt, schafft ein echtes Feinschmeckerbuffet. Gerade an heißen Tagen freuen sich Insekten außerdem über eine Schale mit Wasser. Wichtig dabei: Immer auch kleine Steine darin platzieren, damit die faszinierenden Tiere nicht ertrinken. Und faszinierend sind sie wirklich: Einige Schmetterlinge können zum Beispiel mit den Füßen schmecken. Hummeln sind manchmal so fleißig, dass sie in Blüten ein Nickerchen machen. Bienen erwischen ab und zu den Nektar von vergorenen Blüten – und taumeln dann etwas angeschwipst durch die Luft. Wer Lust hat, tiefer in die Welt der Insekten einzutauchen, kann das mit diesen nützlichen Links tun. Viel Spaß! Weitere Informationen Warum Bestäuber wichtig sind (SenMVKU – Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) Tipps zu Schmetterlingen und ihren Lieblingspflanzen (BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Bestäuber , Schmetterlinge und Tipps zu naturnahen Gärten (Deutsche Wildtier Stiftung) Steckbriefe zu Bestäubern (GRÜNE LIGA) Bestäuber-Arten und Pflanztipps für Bestäuber (NABU – Naturschutzbund Deutschland) VielFalterGarten: Schmetterlinge bestimmen und zählen Termine für Schmetterlingsspaziergänge (SenMVKU) Unsere Kampagne „Lass Berlin aufleben“ (SenMVKU) Bild: Paul Westrich Bestäuberstrategie Berlin hat sich das Ziel gesetzt, seiner besonderen Verantwortung für Bestäuber nachzukommen und eine „Strategie für Bienen und Bestäuber“ erarbeitet. Hierbei stehen sowohl die Wildbienen, als auch die Honigbiene im Mittelpunkt der Betrachtung. Weitere Informationen Bild: Christoph Künast Mehr Bienen für Berlin – Aus Grün wird Bunt! „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf" ist ein Projekt in Kooperation mit der Deutschen Wildtier Stiftung und verfolgt das Ziel, die Stadt bestäuberfreundlicher zu gestalten. Das Wildbienen-Projekt setzt neben praktischen Maßnahmen auch auf Öffentlichkeitsarbeit, Beratungen und Wissenstransfer. Weitere Informationen Bild: Deutsche Wildtier Stiftung / Stella Weweler TU-Forschungsprojekt Unterstützung der Berliner Bestäuberstrategie Erfolg und Akzeptanz der Bienenstrategie hängen von der Klärung wichtiger Fragen, wie der Konkurrenz von Honig- und Wildbiene und Verbesserung des Nahrungsangebots ab, das durch gezielte Pflanzung verbessert werden soll. Um welche bestäuberfreundlichen Pflanzen es sich handelt, erfahren Sie hier. Weitere Informationen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Open Data, auf Deutsch "offene Daten" - was abstrakt klingen mag, betrifft jeden von uns. Bin ich an meinem Wohnsitz überdurchschnittlich viel Lärm ausgesetzt? Herrscht im Waldstück neben meinem Grundschutz aktuell Waldbrandgefahr? Wie steht es bei meinem Lieblingsbadesee aktuell um die Wasserqualität? Wohne ich eigentlich in einer städtischen Hitzeinsel oder fühlt sich das nur so an? Wie kann ich mich engagieren, um die Anpassung an den Klimawandel in meinem Viertel voranzutreiben? Zu vielen Fragen über unsere Umwelt, die wir uns im Alltag stellen, ist umfangreiches Wissen vorhanden. Häufig handelt es sich dabei um Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung, nicht selten finanziert durch Steuergelder. Auf dieses Wissen zuzugreifen, ist in vielen Fällen jedoch gar nicht so leicht – hauptsächlich, da es oft nur auf Anfrage bereitgestellt wird. Zu aufwändigen Antragsvorgängen können sich dann noch Gebühren und lange Wartezeiten gesellen. Aber auch die Forschung, und damit letztlich die Gesellschaft als Ganzes, könnten von einem offeneren Umgang mit den gewonnenen Daten profitieren. Für Umwelt- und Naturschutz hingegen bedeutet offenes Wissen vor allem auch Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe, denn Umweltwissen und -bewusstsein sind entscheidende Einflussfaktoren für umweltrelevantes Handeln. Der Lösungsansatz für dieses Problem – bekannt unter dem Stichwort Open Data – sieht vor, existierende Daten öffentlich und strukturiert zur Verfügung zu stellen, sodass sie für alle Interessierten nutzbar werden. Offene und diskriminierungsfreie Lizenzen machen sie frei weiterverwendbar. Mittlerweile ist dieses Vorgehen erklärtes Ziel der Bundesregierung, die in ihrer Open-Data-Strategie betont, dass "die Nutzung von Daten […] neben enormen Mehrwerten für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Wissenschaft auch für Staat und Verwaltung erhebliche Mehrwerte generieren [kann]".
Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)
Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)
In today's biodiversity crisis, there is an urgent need to monitor terrestrial and aquatic species in their natural habitats, especially those that may be endangered, invasive or elusive. Traditional species observation methods, based on acoustic or observational surveys are inefficient, costly and time consuming. On the other hand, DNA is continuously deposited in the environment from natural processes and this environmental DNA (eDNA) allows us to detect species and reconstruct their communities with a high level of sensitivity. These data can be used to obtain occurrence records and to collect more population information in field. Crucially, these data are necessary to inform management agencies about the current state of our biodiversity, and are especially urgent for species that are currently data deficient. The aims of this study are to firstly identify occurrence records from diverse sources (databases, literature) and generate a database of distributional data for species of crustacean and mollusks that are data deficient in Sweden. Secondly, we aim to detect threatened species in Swedish marine, freshwater and terrestrial habitats using novel genomic methods (DNA metabarcoding, ddPCR). Finally, based on the new data, we will run species distribution and population models, to improve information on geographic range and population status for threatened invertebrates. The results will be integrated into current monitoring programmes (e.g. red-listing) and action plans.
Origin | Count |
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Bund | 1731 |
Europa | 12 |
Kommune | 3 |
Land | 494 |
Wissenschaft | 89 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 14 |
Daten und Messstellen | 24 |
Ereignis | 25 |
Förderprogramm | 1367 |
Gesetzestext | 13 |
Lehrmaterial | 4 |
Taxon | 43 |
Text | 442 |
Umweltprüfung | 123 |
unbekannt | 203 |
License | Count |
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geschlossen | 658 |
offen | 1580 |
unbekannt | 20 |
Language | Count |
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Deutsch | 1529 |
Englisch | 952 |
Resource type | Count |
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Archiv | 21 |
Bild | 33 |
Datei | 52 |
Dokument | 268 |
Keine | 1185 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 25 |
Webseite | 831 |
Topic | Count |
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Boden | 1471 |
Lebewesen und Lebensräume | 1826 |
Luft | 1225 |
Mensch und Umwelt | 2208 |
Wasser | 1130 |
Weitere | 2059 |