Der Datensatz stellt dar, welche Baualtersklasse in einem Baublock dominiert. Alte Gebäude weisen meist einen höheren Wärmebedarf und höheres Einsparpotenzial auf, neuere Gebäude sind oft energieeffizienter. Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.
Die Daten zeigen Baublöcke, in denen durch Sanierung, Modernisierung oder Nachrüstung signifikante Energieeinsparungen realisiert werden können. Berücksichtigt wurden pro Baublock Gebäude mit einem spezifischen Wärmebedarf von über 120 kWh/(m²*a). Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.
Die Daten zeigen den Wärmebedarf pro Baublock als Maß für die Wärmeintensität in einem Gebiet in Megawattstunden pro Hektar und Jahr (MWh/[ha*a]). Höhere Werte weisen auf konzentrierte Heizlasten hin, niedrigere Werte auf lockere Bebauung. Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.
Die voraussichtlichen überwiegenden Wärmeversorgungsgebiete wurden im Rahmen der Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) ermittelt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die bestehende Wärmeversorgung in Krefeld auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Damit bietet die KWP insbesondere Gebäudeeigentümern und Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer wirtschaftlichen, verlässlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Die KWP stellt eine unverbindliche Empfehlung dar, ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber den Energieversorgern. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld Mehr Informationen zu den einzelnen Versorgungsgebieten: Bestehendes Fernwärmnetz und/oder geplante Netzverdichtung bis 2030 In den dunkelblauen Gebieten besteht aktuell bereits ein Fernwärmenetz. Sie können Ihre funktionierende Heizung weiterhin nutzen. Wenn ein Heizungsaustausch ansteht, können Sie einen Anschluss an die Fernwärme prüfen. Es besteht kein Anschlusszwang, aber auch keine Versorgungsgarantie. Die Fernwärme soll im Nachverdichtungsgebiet die überwiegende, jedoch nicht die einzige Wärmeversorgungsart darstellen und eignet sich insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einem spezifischen Wärmebedarf von ≥ 150 kWh/m²*a. Bei konkretem Interesse an einer Fernwärmeversorgung wenden Sie sich bitte über folgenden Link an die SWK ENERGIE: https://www.swk.de/geschaeftskunden/de/waerme/fernwaerme-in-krefeld Fernwärmeausbaugebiet bis 2035 Nach derzeitigem Planungsstand der Kommunalen Wärmeplanung könnte Fernwärme zukünftig eine Option in diesem Gebiet werden. Die Kommunale Wärmeplanung wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Fernwärmeausbaugebiet bis 2040 mit geplanter Nachverdichtung bis 2045 Nach derzeitigem Planungsstand könnte Fernwärme zukünftig eine Option für Sie werden. Die KWP wird spätestens 2031 und 2036 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Wärmenetzprüfgebiete Die rosa gefärbte Fläche zeigt ein Wärmenetzprüfgebiet. Hier wird die Stadt Krefeld mit interessierten Projektierern prüfen, ob ein neues Wärmenetz technisch realisiert und wirtschaftlich betrieben werden kann. Die KWP wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnte sich dieses Prüfgebiet in ein tatsächliches Wärmenetzgebiet mit einer konkreten Ausbauplanung wandeln. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden. Dezentrale Wärmeversorgung / Wasserstoffmöglichkeitsgebiete In Ihrem Gebiet wird kein Fernwärmeausbau stattfinden. In diesem Gebiet besteht eventuell zukünftig die Möglichkeit, dass insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude eine Versorgung mit Wasserstoff in Frage kommen könnte. Das hängt insbesondere von der Verfügbarkeit von Wasserstoff und entsprechenden Preisen ab. Nach aktuellem Stand sind dezentrale Wärmelösungen wie elektrisch betriebene Wärmepumpen in der Regel die wirtschaftlichere Option. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld. Wasserstoffmöglichkeitsgebiete: Eventuell ist hier eine zukünftige Nutzung des Gasnetzes für den Transport von Wasserstoff für Prozesswärme und gegebenenfalls - bei Gewährleistung einer professionellen Gebäudebewirtschaftung - für Gebäudeanwendungen möglich. Die Verfügbarkeit und die Kosten für Wasserstoff sind aktuell noch nicht hinreichend absehbar. Gebiete dezentraler Wärmeversorgung Dabei handelt es sich um Gebiete, die überwiegend nicht über ein Wärmenetz versorgt werden sollen. In den als „Dezentrale Wärmeversorgung“ gekennzeichneten Gebieten sind elektrisch betriebene Wärmepumpen vorzugsweise einzusetzen und ein wesentlicher Baustein zur Wärmewende in Krefeld. Sofern sich ein Gebäude aus technischen, wirtschaftlichen oder genehmigungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für den Einsatz von Wärmepumpen eignen sollte und in der Sanierungstiefe begrenzt ist, sind alternative dezentrale Versorgungslösungen vorzusehen, zum Beispiel Biomasseheizungen. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld
Die Daten zeigen die vorherrschende Gebäudetypologie (zum Beispiel Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe) pro Baublock. Die Information ist relevant für die Bestimmung von Anschlussdichten, Wärmebedarfsmustern und die Wahl geeigneter Heiztechnologien. Die Einteilung der Wohngebäude erfolgt, angelehnt an die Wärmestudie NRW (Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW), wie folgt: a. Einfamilienhäuser (EFH): maximal zwei Hauptgebäude (HG), die sich berühren mit maximal 280 m² Nutzfläche. b. Reihenhäuser (RH): mindestens drei HG, die sich berühren mit maximal 280 m² Nutzfläche. c. Mehrfamilienhäuser (MFH): Nutzfläche > 280 m², große Mehrfamilienhäuser (GMFH): Nutzfläche > 400 m². Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.
Die Daten zeigen die Wärmebedarfsintensität entlang einzelner Straßenabschnitte in Kilowatt pro Quadratmeter und Jahr (kWh/[m*a]). Die „Wärmeliniendichte“ ist der Quotient aus der Wärmemenge in Kilowattstunden, die innerhalb eines Leitungsabschnitts an die dort angeschlossenen Verbraucher innerhalb eines Jahres abgesetzt wird, und der Länge dieses Leitungsabschnitts in Metern; dabei entspricht ein Leitungsabschnitt einem Straßenabschnitt, der durch Kreuzungen, Straßenknoten oder Einmündungen begrenzte Teil einer Straße einschließlich der anliegenden Bebauung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Service (WMS) stellt die Höhenfestunkte des Aufnahmehöhennetzes IV-Ordnung für Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Rewilding ist ein prozessorientierter Naturschutzansatz, der ökologische Dynamiken stärkt, um biologische Vielfalt sowie die Resilienz und Anpassungsfähigkeit von Landschaften gegenüber dem Klimawandel zu fördern. Somit steht Rewilding oft im Kontrast zur in Deutschland dominierenden Landschaftsentwicklung, die auf Kontrolle natürlicher Prozesse und eine Intensivierung der Landnutzung setzt. Trotz teils kontroverser Diskussionen gilt Rewilding in Wissenschaft und Naturschutzpraxis als Chance, bestehende Naturschutzansätze zu ergänzen und wirksamer zu machen. Im Juni 2024 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Behörden und Nichtregierungsorganisationen auf der ersten deutschsprachigen Rewilding-Konferenz in Leipzig konzeptionelle Grundlagen, Kommunikationsstrategien und Umsetzungsmöglichkeiten von Rewilding in Deutschland. Der vorliegende Beitrag fasst die Ergebnisse in Thesenform zusammen. In Großschutzgebieten kann Rewilding bestehende Prozessschutzstrategien ergänzen. In extensiv genutzten Kulturlandschaften bietet es kostengünstige, aber mit Kompromissen verbundene Naturschutzalternativen, indem aufwändige naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen zugunsten stärkerer Selbstregulation und natürlicher Sukzession reduziert werden. In intensiv genutzten Agrarräumen kann Rewilding zur Verbesserung der Landschaftsstruktur beitragen. Ähnliche Ziele werden teils durch agrarnaturschutzpolitische Maßnahmen verfolgt, doch Rewilding integriert diese systemisch in einen Landschaftskontext. Zudem kann Rewilding gesellschaftliche Aushandlungsprozesse über die Zukunft unserer Landschaften sowie regionale Entwicklungsmöglichkeiten anstoßen. Dies erfordert Vernetzung und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Akteuren, die über gezielte Dialogformate unterstützt werden können. Ein solches inklusives Rewilding trägt nicht nur zum Naturschutz bei, sondern fördert auch Regionalentwicklung sowie die Herausbildung und Wiederbelebung lokaler Identität, indem ökologische, soziale und kulturelle Aspekte von Landschaft, Lebensweisen und Erfahrungen miteinander verbunden werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 312 |
| Europa | 24 |
| Kommune | 9 |
| Land | 25 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 66 |
| Zivilgesellschaft | 20 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 20 |
| Förderprogramm | 238 |
| Text | 39 |
| unbekannt | 36 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 59 |
| Offen | 271 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 280 |
| Englisch | 87 |
| andere | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 3 |
| Datei | 20 |
| Dokument | 38 |
| Keine | 201 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 109 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 180 |
| Lebewesen und Lebensräume | 291 |
| Luft | 153 |
| Mensch und Umwelt | 331 |
| Wasser | 135 |
| Weitere | 321 |