Der vorliegende Datensatz beinhaltet die Einzelsichtungen in den deutschen Offshore-Gebieten für die Vogelart: {Artname} {(Artname wiss.)}. Datengrundlage sind die im Rahmen des Monitoringprogramms des BfN durchgeführten Seevogelerfassungen. Die Erhebungen werden durch den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) durchgeführt. Eine nährere Beschreibung der Methodik findet sich im Monitoringbericht des BfN (https://www.bfn.de/wirbeltiere). Die Beobachtungsdaten werden in Form von Produkten dargestellt, wobei die Punktgrößenach Anzahl der beobachteten Individuen variiert.
Der Datensatz umfasst die Nachweisdaten der 2D-seismischen Surveys, die in den Anwendungsbereich des Geologiedatengesetzes fallen und von denen mindestens eine Profillinie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands liegt oder deren Grenzverlauf kreuzt.
Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) vergaben am 11. November zum zweiten Mal den Bundespreis Ecodesign in Berlin. Zu den Gewinnern in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Konzept, Service und Nachwuchs zählen unter anderem umweltfreundliche Mobilitäts- und Energiekonzepte, vollständig recycelbare Bekleidungskollektionen, ein Holz-Hybrid-Bausystem und ein elektrischer Radnabenantrieb für Nutzfahrzeuge. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V. aus.
Der Datensatz umfasst die Nachweisdaten von Bohrungen, die vom Geologiedatengesetz betroffen sind und sich innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands befinden. Dieser Datensatz enthält Nachweisdaten zu 1) KW-Bohrungen 2) Geologischen Bohrungen.
Der Datensatz stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2024/2943 der Kommission vom 17. September 2024
Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Der Datensatz umfasst nur die Naturschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die Datensätze zu HELCOM und OSPAR können über das Filtern des Attributes HELCOM_OSP aus dem Datensatz Naturschutzgebiete der AWZ erstellt werden.
WFS Downloaddienst der Grosslandschaften in Deutschland. Die neun Großlandschaften wurden aus der Zusammenfassung der Naturräume abgeleitet.
WMS Kartendienst der Grosslandschaften in Deutschland. Die neun Großlandschaften wurden aus der Zusammenfassung der Naturräume abgeleitet.
Der WMS Kartendienst stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2024/2943 der Kommission vom 17. September 2024
Der WFS Downloaddienst stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2024/2943 der Kommission vom 17. September 2024
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