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Raumordnungsgesetz

§ 1 Der Gesamtraum der BRD und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne etc. zu ordnen und zu sichern. 1(2) Leitvorstellung (...) ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt.

Landschaftsprogramm Saarland - Juni 2009 -Geoportal Saarland-

Das Landschaftsprogramm beinhaltet die Planung des Landes für den Fachbereich Naturschutz. Dazu sind 6 Themenkarten im Maßstab 1:75.000 erarbeitet worden. Ihre Darstellungen sind in einem umfangreichen Textteil erläutert und begründet. Somit konkretisiert das Landschaftsprogramm die in der Gesetzgebung formulierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der gesamten Landesfläche. Es stellt dar, was für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft jeweils erforderlich ist. Das Landschaftsprogramm beachtet die Ziele der Raumordnung und berücksichtigt ihre Grundsätze und sonstigen Erfordernisse. Es entfaltet weder eine Bindungswirkung noch hat es das Ansinnen, den Landesplanern, Flächennutzungsplanern, Fachplanern und den Nutzern von Natur und Landschaft vorzuschreiben, was sie in Natur und Landschaft zu tun und zu lassen haben. Vielmehr versteht es sich als Angebotsplanung, die Impulse für eine nachhaltige Raumentwicklung setzt. Die Auseinandersetzung mit den konkurrierenden Nutzungen und ihren Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ermöglicht es allen öffentlichen Stellen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten solche Maßnahmen aktiv zu planen und durchzuführen, die der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen. Ebenso sind direkt solche Planungen und Maßnahmen zu erkennen und möglichst zu vermeiden, die diesen Zielen zuwider laufen.

Neuaufstellung Landesentwicklungsplan - Strategische Umweltprüfung

Im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans „Saarland“ werden die beiden bisherigen Teilabschnitte „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ vom 13. Juli 2004 und „Siedlung“ vom 4. Juli 2006 zusammengeführt und entsprechend aktueller Herausforderungen an eine nachhaltige Raumentwicklung, wie z.B. demographischer und sozialer Wandel oder Klimawandel, fortgeschrieben.

Die Bedeutung bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung für die Umweltpolitik - Analysen, Umsetzungsbeispiele, Handlungsansätze

Eine nachhaltige räumliche Gesamtplanung ist eines der zentralen Instrumente zur Durchsetzung von raum- und flächenbezogenen Umweltzielen. Neben der räumlichen Gesamtplanung gibt es raumbedeutsame Fachplanungen, die entweder über ein eigenes Planungsinstrumentarium verfügen (z. B. die Verkehrswegeplanung, die wasserwirtschaftliche Planung, die Netzausbauplanung, die Landschaftsplanung) oder in Entwicklungsstrategien und Programmen ihren Niederschlag finden (z. B. Klimaanpassungsstrategien, Energiekonzepte). Diese sind in unterschiedlicher Weise mit der räumlichen Gesamtplanung verknüpft. Daher sind eine effektive Abstimmung der verschiedenen Instrumente untereinander und die konkrete Umsetzung der Umweltbelange in der Planungspraxis Kernelemente für eine nachhaltige Raumentwicklung, welche es fortzuentwickeln und zu verbessern gilt. Das Forschungsvorhaben setzt an dieser Stelle an und untersucht Bundesstrategien mit raumrelevanten Umweltzielen vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen. Übergreifendes Ziel des Vorhabens ist es, Leitbilder, Instrumente und Handlungsansätze bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung und Raumordnung mit Umweltbezug zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz zu analysieren. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden Erkenntnisse zur Analyse neuer Anforderungen an die räumliche Planung und Steuerung erarbeitet und strategiebezogene, raumplanungsbezogene und raumplanungsrechtliche Handlungsansätze abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht

Stadt, Umland und ländliche Räume nachhaltig entwickeln

Stadt, Umland und ländliche Räume nachhaltig entwickeln Stadt und Land sind aufeinander angewiesen und übernehmen wechselseitig wichtige Funktionen füreinander: Städte sind Arbeitsplatzstandort für viele Menschen im Umland, das Land übernimmt wichtige Funktionen wie z.B. als Erholungslandschaften für die Bewohner*innen der Städte. Eine hohe Umweltqualität ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Menschen. Sie sollte für städtische, suburbane und ländliche Räume gleichermaßen gesichert werden. Somit ist auch die Entwicklung nachhaltiger Raumbeziehungen durch die Raumordnung und Regionalentwicklung eine wichtige Aufgabe. Stadt, Umland und ländliche Räume sind auf unterschiedliche Weise miteinander verflochten. Offensichtlich wird dies beispielsweise in Sub- und Reurbanisierungstendenzen oder den allgegenwärtigen Pendlerbeziehungen. Zugleich sind Stadt und Land aufeinander angewiesen und übernehmen wechselseitig wichtige Funktionen füreinander. So sind Städte Arbeitsplatzstandort für viele Menschen im Umland und übernehmen Angebote der Daseinsvorsorge, das Land übernimmt wichtige Funktionen wie z.B. als Erholungslandschaften für die Bewohner*innen der Städte, die Produktion von agrar- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Sicherstellung der Wasserversorgung. Die fortschreitende Urbanisierung führt zu regionalen Disparitäten zwischen Stadt und Land. Während in vielen Ballungsräumen die Bevölkerung zunimmt, Wohnraummangel herrscht und steigende Mietpreise zu Verdrängungseffekten ins Umland führen, verlieren viele ländliche Regionen Einwohner*innen, nimmt Leerstand zu und lassen sich Angebote der Daseinsvorsorge nur schwer aufrechterhalten. Teilweise stehen diese Entwicklungen der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs 2) entgegen. Die Aufgabe, eine nachhaltige Raumentwicklung zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum herzustellen, „die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer […] Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“ kommt nach §1 Abs. 2 ROG der ⁠ Raumordnung ⁠ zu. In diesem Sinne gilt es zu prüfen, wie die Raumordnung mit ihren formellen und informellen Plänen und Konzepten vor dem Hintergrund ihrer heterogenen Verfasstheit in den Ländern und deren Regionen bereits zur Erfüllung dieser Aufgabe beiträgt und welche Potenziale zu ihrer Weiterentwicklung bestehen, aber auch wo ihre Grenzen liegen. Daraus sind spezifische Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Regionen abzuleiten, wie eine Stärkung der Raumordnung und Regionalentwicklung zur Gestaltung nachhaltiger Raumbeziehungen zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum ermöglicht werden kann. Die Gesundheit des Menschen und die Lebensqualität stehen in einem starken Zusammenhang mit der Umweltqualität vor Ort sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Die Verfügbarkeit von Grün-, Ausgleichs- und Erholungsflächen, die Lärmbelastung und Luftqualität sind mit ausschlaggebend für das Wohlbefinden. Diese Verteilungsgerechtigkeit bezüglich der Verfügbarkeit von Umweltleistungen gilt es daher im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Während es verschiedene sozioökonomische Ansätze zur Bewertung der Lebensverhältnisse und bestehender Disparitäten in den Bereichen Demografie, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wohlstand, Infrastruktur, Wohnungsmarkt oder Daseinsvorsorge gibt, fehlen die Grundlagen für eine Bewertung aus Umweltsicht bisher. Daher ist es erforderlich, Ziele für eine gute Umweltqualität zu definieren und mit einem Set an umweltbezogenen Indikatoren zu operationalisieren.

Raum- und Siedlungsentwicklung

Raum- und Siedlungsentwicklung Unsere Ansprüche an die Raumnutzung nehmen zu. Es ist daher wichtig, zukunftsorientiert zu planen. Die nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen möchte die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit dem Schutz der Umwelt in Einklang bringen. Nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen Das Leitbild der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ zielt darauf, umfassende Verantwortung für eine ökonomisch, sozial und ökologisch tragfähige Entwicklung für alle Generationen zu übernehmen. In diesem Kontext wird klar, dass Nachhaltigkeit immer auch eine räumliche Dimension hat. Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität muss grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden werden. Die hierbei notwendigen Entscheidungen über die Inanspruchnahme neuer Flächen oder die Umnutzung vorhandener Flächen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verlust naturnaher Flächen, ein erhöhter Material- und Energieverbrauch oder auch der Anstieg verkehrsbedingter Emissionen führen zu Belastungen für die Umwelt. Entscheidungen über die Nutzung von Flächen sind daher immer auch auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie etwa: Siedlungsflächenerweiterung, Sicherung von Grün- und Freiflächen Ausbau der Stromversorgungsnetze, Errichtung von Windenergieparks, Straßenbauprojekte. Die Nutzungsansprüche nehmen ständig zu und fordern von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen zukunftsfähige Lösungsstrategien. Mehr denn je bedarf es einer vorsorgenden, fachübergreifenden und koordinierenden Planung und Entwicklung des knappen Raumes, und zwar an Land und auf See. Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit seinen umweltrelevanten Funktionen in Einklang bringt. Sie stellt zugleich sicher, dass die Beeinträchtigungen der Umwelt ein vertretbares Maß nicht übersteigen. Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Kartenteil Welchen Aufgaben stellt sich die nachhaltige Raumplanung? Zu den Aufgaben einer nachhaltigen, umweltorientierten Raumplanung und -entwicklung zählen: für den Umweltschutz wertvolle Flächen und Strukturen in erforderlichem Maße zu sichern und zu entwickeln. Dabei sind vor allem ihre Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit zu berücksichtigen; negative Umweltauswirkungen, die sich durch verschiedene Nutzungen auf zu schützende Umweltgüter, Ressourcen und Gebiete ergeben würden, zu vermeiden oder soweit wie möglich zu reduzieren; Flächen grundsätzlich sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen, kompakte, funktionsgemischte Siedlungsstrukturen mit hoher Umwelt und-Aufenthaltsqualität zu fördern und große, unbebaute Freiräume zu erhalten; den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, und zwar sowohl durch Maßnahmen, die dem ⁠ Klimawandel ⁠ entgegenwirken als auch durch solche, die der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ dienen. Die Belange und Instrumente einer nachhaltigen gesamträumlichen Planung und Entwicklung sind vor allem in folgenden Gesetzen verankert: Raumordnungsgesetz (ROG) für die überörtliche Planungsebene, das die Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes und der Länder mit Zielen, Grundsätzen und Gebietsausweisungen zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes vorsieht, Baugesetzbuch (BauGB) für die örtliche Planung, das die Aufstellung von Bauleitplänen durch die Gemeinden vorsieht. Diese umfassen die behördenverbindliche Darstellung der Grundzüge der Bodennutzung im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet sowie rechtsverbindliche Festsetzungen für einzelne Baugebiete im Bebauungsplan. Zur Vorbereitung, Erarbeitung und Verwirklichung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen können auch sogenannte informelle Instrumente verwendet werden. Zum Beispiel können dies Entwicklungskonzepte sein oder auch Managementstrategien und Netzwerke, die den Prozesscharakter der Planung unter frühzeitiger Einbeziehung verschiedener Akteure und Sektoren stärker betonen. Diese Instrumente unterstützen die rechtlich verankerten Planungsverfahren. Neben der räumlichen Gesamtplanung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie zum Beispiel: Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung, Landschaftsplanung. Sie verfügen zum Teil über eigene Rechtsgrundlagen und sind in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft. Wichtige Handlungsfelder Eine nachhaltige raumbezogene Planung muss sich den aktuellen Herausforderungen des Umweltschutzes stellen. Neue inhaltliche Anforderungen sind zum Beispiel: die Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien , die räumliche Anpassung an den Klimawandel und den demografischen Wandel, die Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes, die Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren. In diesem Zusammenhang verfügt der Bund zunehmend über eigene Planungsinstrumente. Dazu gehören zum Beispiel die ⁠ Raumordnung ⁠ des Bundes in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee sowie die Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung für den Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. Zudem ist der Bund verstärkt in rahmensetzende Planungsinitiativen der Europäischen Union eingebunden. Das Umweltbundesamt nimmt vor allem folgende Tätigkeiten wahr: Umweltfachliche Begleitung internationaler und nationaler Initiativen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur maritimen Raumordnung und der EU-Empfehlung zum integrierten Küstenzonenmanagement (⁠ IKZM ⁠). Dies beinhaltet die Anwendung des ihnen zugrunde liegenden Ökosystemansatzes, Vertretung raumbezogener Umweltbelange bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee. Unterstützung bei der Umsetzung des HELCOM-Fahrplans zur maritimen Raumordnung im Ostseeraum und Initiierung von Pilotprojekten mit Ostsee -Anrainerstaaten, Beteiligung bei bestehenden und neuen Fachplanungen des Bundes, zum Beispiel bei der Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung Netze, bei der Bundesverkehrswegeplanung, Weiterentwicklung des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts in Richtung einer nachhaltigen Flächennutzung und Unterstützung der zuständigen Planungsträger bei der Umsetzung von Planungsrecht durch Praxishilfen. Aktuelle Themenfelder sind zum Beispiel „Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Planung“, „Planung von Lebensraumkorridoren“, „Umweltqulität in Kompakten und nutzungsgemischten Stadtstrukturen mit kurzen Wegen“, Empfehlungen zur Etablierung einer unterirdischen Raumplanung, Hinweise zur Gestaltung von resilienten, ressourceneffizienten und demografiefesten Infrastrukturen, Qualifizierung vorhandener und Erprobung neuer ökonomischer Instrumente, um eine umweltorientierte, effiziente Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Hierzu zählen zum Beispiel Strukturförderung, Steuern, Abgaben, Flächenzertifikate. Die Tätigkeiten und Beiträge bauen unter anderem auf den Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf, die das ⁠ UBA ⁠ zur Förderung einer nachhaltigen, umweltschonenden Raumentwicklung durchführt.

Pressemeldung: Bund stärkt Beziehungen zwischen Stadt und Land

Foto: Hallgerd - stock.adobe.com Stadt und Land sind für viele Menschen Gegensätze. Wohn-, Arbeits-, und Konsumsituationen unterscheiden sich häufig gravierend. Jedoch sind Stadt und Land eng miteinander verwoben, etwa bei den täglichen Verkehrs- und Warenströmen. Daher muss den Regionen an einer engen Verzahnung von Stadt und Umland gelegen sein – nicht zuletzt mit Blick auf das Schaffen bezahlbaren Wohnungsraums. In der Praxis sind jedoch häufig Probleme zwischen Kommunen, Kirchturmdenken oder noch unzureichendes Wissen um die gegenseitige Abhängigkeit zu beobachten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) startet daher die Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ und unterstützt bereits zwölf Verbundprojekte aus Wissenschaft und Praxis deutschlandweit in der Umsetzung neuer Ideen. Das Ziel der Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ ist eine nachhaltige Entwicklung von Regionen deutschlandweit. Verschiedene Akteure und Wissenschaftsdisziplinen arbeiten dafür eng zusammen. Schwerpunkte sind eine nachhaltige Förderung von regionaler Kreislaufwirtschaft, die Qualität des Landmanagements und die Verbesserung des Interessenausgleichs zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum. So wird im Bodenseekreis geforscht, wie Grünabfälle aus der kommunalen Landschaftspflege in einem speziellen Verfahren in Aktivkohle gewandelt werden können. Ziel ist es, das gewonnene Produkt regional, zum Beispiel zur Abwasserreinigung in Klärwerken zu verwerten. Im Verflechtungsraum Leipzig-Halle wird versucht einem ungeordneten Wachstum von Wohnstandorten in der Fläche entgegenzuwirken. In einem kooperativen Beteiligungs- und Aushandlungsprozess mit den Umlandkommunen ist ein integriertes Flächenmanagement und Wohnflächenkonzept das Ziel. Dieses soll unter anderem als Grundlage für Handlungsempfehlungen der Landes- und Regionalplanung dienen. Wie in allen Vorhaben stehen die Ergebnisse und Instrumente auch anderen Regionen deutschlandweit zur Verfügung. Zum heutigen Auftakt sagt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek via Twitter: „Gut leben und arbeiten im ganzen Land – dies ist eine Mission der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. Mit der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus arbeiten wir an der Mission, indem wir ein nachhaltiges Landmanagement und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land in den Blick nehmen.“ Unter dem Motto „Stadt-Land-Plus: Gemeinsam mehr erreichen für starke Regionen", kommen insgesamt zwölf Forschungsverbünde jeweils mit Partnern aus Wissenschaft, der kommunalen Praxis, Unternehmen und weiteren Akteuren in Berlin zusammen. Auf der zweitägigen Konferenz werden die Weichen für die Zusammenarbeit der nächsten fünf Jahre praxisorientierter Forschung gestellt. Das vom Umweltbundesamt ( UBA ) koordinierte Querschnittsvorhaben zu „Stadt-Land-Plus“ fördert die interdisziplinäre Forschungsarbeit und vernetzt die Verbundprojekte miteinander. Weitere Aufgabe der nächsten fünf Jahre ist es, die Forschung zu Querschnittsthemen zu ergänzen und neue Erkenntnisse auch auf europäischer Ebene in den Fachdialog einzuspeisen. Partner sind Institut Raum & Energie aus Wedel sowie Stadtland GmbH aus Leipzig. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger betont den Forschungsschwerpunkt und die bundespolitische Relevanz: „Das Querschnittsvorhaben hat unter anderem zur Aufgabe, aktuelle bundespolitisch relevante Fragestellungen mitzudenken und die Forschung der Verbünde diesbezüglich zu unterstützen. Dafür bieten wir in den nächsten Jahren Workshops, Webinare und Fachgespräche zu unterschiedlichen Querschnittsthemen. Stadt-Land-Plus soll nicht nur einen Mehrwert in den beteiligten Regionen leisten, sondern zukünftig die Rahmenbedingungen für eine regionale nachhaltige Raumentwicklung deutschlandweit verbessern.“ Die Arbeit zu den Querschnittsthemen beginnt auf der heutigen Konferenz. In Workshops werden Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, Umsetzung der internationalen Nachhaltigkeitsziele auf regionaler Ebene oder Chancen der Digitalisierung diskutiert und erste projektübergreifende Kontakte geknüpft. Weitere Informationen: Gefördert wird das Querschnittsvorhaben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF ) im Rahmen der Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ als Teil der „Leitinitiative Zukunftsstadt“. Die Leitinitiative Zukunftsstadt ist ein zentrales Element des BMBF Programms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA). Themenschwerpunkte der Fördermaßnahme „Stadt-Land-Plus“ sind regionale Kreislaufwirtschaft, Qualität des Landmanagements sowie verbesserter Interessensausgleich zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum. Das BMBF fördert bisher 12 Forschungsverbünde sowie das Querschnittsvorhaben, weitere Vorhaben werden voraussichtlich im Jahr 2020 erwartet. Die Pressemeldung als PDF finden Sie hier .

NACHWUCHS: Neue Wege zur Reduzierung des Freiflächenverbrauchs in der Stadtregion Köln

Wimmelbild NACHWUCS (C) KA Schmitz für 123 Commics Wissenschaftler:innen aus Bonn und Aachen haben im Rahmen des Forschungsprojekts gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis und den im Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) zusammengeschlossenen Städten und Gemeinden innovative Ansätze für eine nachhaltige regionale Siedlungsentwicklung erarbeitet. Es geht um neue Wohn- und Bauformen, die weniger Fläche und Ressourcen verbrauchen und gleichzeitig hohe Wohn- und Lebensqualität bieten. Zentrales Ziel ist die Integration einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und urbanen Landwirtschaft. Es gilt dabei Wege zu finden, Landwirtschaft, Wohnen und Naherholung zukünftig gemeinsam zu entwickeln und zugleich die Qualität und Identität der neuen Quartiere zu stärken. Das aus Bundesmitteln geförderte Projekt steht nun vor dem Abschluss: Am 16. Juni werden die Projektergebnisse im Rahmen einer Abschlusskonferenz in Bergheim präsentiert. Ein erstes wesentliches Forschungsprodukt ist ein Indikatorenset für die Analyse und Bewertung einer nachhaltige Landnutzung mit den wesentlichen Nutzungsansprüchen von Wohnen, Arbeiten, Landwirtschaft sowie Natur und Landschaft. Die Städte und Gemeinden können damit künftig Flächennutzungsentscheidungen auf eine nachvollziehbare und einheitliche Grundlage in der Region stellen. Eine plakative Visualisierung der Ergebnisse auf Basis einer umfangreichen Datenbank unterstützt die Kommunikation verschiedener Szenarien und fördert den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Akteur:innen und Landnutzenden. Damit können die Landnutzung in der Region optimiert und Landnutzungskonflikte minimiert werden. Die  gelungene Abstimmung der Bewertungskriterien und Indikatoren mit den Kommunen lässt eine hohe Akzeptanz in der künftigen Planungspraxis erwarten. Das Projekt hat darüber hinaus auch Zukunftsentwürfe für die Region entwickelt. Auch dabei waren die Indikatoren zur  Identifizierung von Handlungsschwerpunkten und zur Abgrenzung von insgesamt vier konsistenten Handlungsräumen hilfreich. Mit Blick auf die raumspezifischen Entwicklungspotenziale und vielfältigen Herausforderungen wurde ein Raumbild  als handlungsleitendes Struktur- und Entwicklungskonzept für die zukünftige Entwicklung der gesamten Region erarbeitet. Es erfasst für die vier Raumkategorien die wesentlichen strukturellen Merkmale, Trends und Talente und visualisiert zugleich die gewünschte zukünftige  räumliche Entwicklung für die Teilräume. Das Raumbild beschreibt darüber hinaus auch Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung und ist damit wichtiges Steuerungsinstrument für die stadtregionale Entwicklung. Zur beispielhaften Konkretisierung der Entwicklung von agri-urbanen Siedlungsmodellen wurde für sieben ausgewählte Fokusflächen ein bundesweiter studentischer Ideenwettbewerb für Hochschulen ausgeschrieben. Insgesamt 47 studentische Planer:innenteams haben sich beteiligt und innovative Ideen und qualitätvolle Zukunftsentwürfe für die Integration von Siedlungsentwicklung und Landwirtschaft erarbeitet. Die beispielhaften Konzepte verbinden neue Wohnformen hoher Lebensqualität mit Ressourceneffizienz und Formen nachhaltiger Landwirtschaft und Landnutzung. Die prämierten Wettbewerbsentwürfe der agri-urbanen Siedlungsmodelle werden bei der Abschlussveranstaltung ausgestellt. Ein wesentliches Ziel des Forschungsvorhabens ist die Praxisrelevanz und damit die Umsetzung der Forschungsergebnisse und Anwendung von Tools. Zur Verwirklichung des Raumbildes und der exemplarischen Konzepte für agri-urbane Siedlungsmodelle haben die Forschenden gemeinsam mit Experten:innen aus Planungspraxis, Wohnungswirtschaft, Landwirtschaft und der Wirtschaft in mehreren interdisziplinären Workshops Strategien und konkrete Maßnahmen für die Realisierung der Vorschläge diskutiert, konkretisiert und weiter entwickelt. Im Ergebnis liegen nun Konzeptbausteine, Geschäftsmodelle und städtebauliche Umsetzungsstrategien für visionäre agri-urbane Quartiere vor.  Ein praxisorientierter Leitfaden fasst die relevanten Resultate des Projekts für die Kommunen und sonstigen Akteur:innen zusammen. Dieser zeigt pragmatische Wege für eine ressourcen- und flächensparende Siedlungsentwicklung sowie innovative Formen urbaner Landwirtschaft in Stadtregionen auf. Damit erhalten nicht nur die Städte und Gemeinden in der Region eine planerische Handreichung, sondern die Vorschläge und Ansätze können darüber hinaus auch in anderen Stadtregionen Deutschlands aufgegriffen werden. Nach intensiver fünfjähriger Forschungs- und Entwicklungsphase geht es ist in den nächsten Jahren um die Anwendung der entwickelten Planungswerkzeuge bei Flächennutzungsentscheidungen sowie um die Realisierung von Ideen und Konzepten. Die Projektpartner:innen werden die Kommunen, die Landwirtschaft, die Unternehmen und die Bürgergesellschaft bei der Umsetzung von innovativen Projekten weiterhin unterstützen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das S.U.N.-Netzwerk, dessen besondere Bedeutung durch das Projekt unterstrichen wurde und daher verstetigt wurde. Alle erarbeiteten Werkzeuge wie die Analyse- und Bewertungstools sowie die Datenbank sollen der Region und ihren Kommunen ebenfalls weiterhin zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die S.U.N.-Geschäftsstelle beim Rhein-Erft-Kreis setzt die regionale Kooperation und Kommunikation fort. Alle Akteur:innen verbinden damit die Hoffnung, dass die Erkenntnisse aus dem NACHWUCHS-Projekt das nachhaltige Zusammenwachsen der Region im 21. Jahrhundert strukturell und konzeptionell unterstützen werden.

Thema "Fläche" im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen soll bis 2040 klimaneutral werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine nachhaltige Raumentwicklung und flächensparende Entwicklung der Bedarfe für das Wohnen, Industrie, Gewerbe und Infrastruktur so der Koalitionsvertrag. Die „Ermöglichungsplanung“ steht hierbei als Schlüsselbegriff für die Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren beschleunigte Umsetzung im Sinn einer Trendwende in der Landesplanung. Konkret wird es zum Thema Fläche in verschiedenen Kontexten. So soll der vor mehreren Jahren gestrichene 5-ha Grundsatz zur täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr wieder in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dabei nicht auf die Neuinanspruchnahme für Siedungs- und Verkehrsflächen angerechnet werden. Darüber hinaus plant die Koalition den LEP grundlegend zu überprüfen. Im Sinne der Transformation wird angestrebt, Flächen effizienter zu nutzen, wobei die „… Nach- und Umnutzung vorhandener und freiwerdender Flächen höchste Priorität …“ genießt. In diesem Zusammenhang wird u.a. die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten geprüft. Mit Verweis auf die Erfordernisse der Klimafolgenanpassung soll die Innenentwicklung flächensparend erfolgen. Die aus Sicht der neuen Koalition sinnvollen und wirksamen Initiativen aus der letzten Legislaturperiode werden dabei weitergeführt bzw. ausgebaut, so u.a. der Förderbaustein „Jung kauft Alt“ oder die Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“.

Regionale Kreislaufwirtschaft für eine nachhaltige Raumentwicklung: SLP vernetzt sich

Bild: Michal Jarmoluk auf Pixabay Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) lud am 06. und 07. September nach Berlin zur Veranstaltung „Es dreht sich weiter! Systemische Kreislaufwirtschaft als Treiber ländlicher Entwicklung“ ein. Dies war die Abschlussveranstaltung zum Forschungsvorhaben „Potenzial der Kreislaufwirtschaft für die ländliche Entwicklung in Deutschland und Europa “. Dieses hatte seit 2021 das Ziel, dieses Potenzial unter räumlichen Gesichtspunkten anhand von 12 Fallbeispielen europaweit zu untersuchen. Die auf der Veranstaltung vorgestellten Ergebnisse sind in der Abschlussbroschüre „Kreislaufwirtschaft für die ländliche Entwicklung“ zusammengefasst. Dabei wird Kreislaufwirtschaft aus Perspektive der Regionalentwicklung betrachtet. Diese Perspektive erfordert umso mehr eine systemische Betrachtungsweise der Kreislaufwirtschaft, wie sie auch dem Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft zugrunde liegt. So hat Kreislaufwirtschaft Potentiale, funktionale Strukturen zu stärken, vor allem im ländlichen, strukturschwachen Raum. Welche Faktoren dafür förderlich sind und wie Kreislaufwirtschaft und Raumentwicklung stärker miteinander verknüpft werden könnten, wurde während der Veranstaltung in Berlin diskutiert. Die Fallbeispiele und Ansprechpartner:innen aus Deutschland und Europa wurden vorgestellt. Durch verschiedene interaktive Formate sowie Workshops am zweiten Veranstaltungstag war die Vernetzung der diversen Teilnehmer:innen ein Selbstläufer. Die Stadt-Land-Plus-Verbundvorhaben sowie das Querschnittsvorhaben und das PtJ waren vertreten, um die Gelegenheit für Vernetzung und Erfahrungsaustausch zu nutzen. Generell ist in diesem Herbst in Deutschland einiges los in Sachen Kreislaufwirtschaft: Grund dafür ist der Prozess zur Erstellung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie , der vom Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (BMUV) durchgeführt wird. Hier haben diverse Beteiligungsformate wie Runde Tische, Dialogwerkstätten und Stellungnahmen stattgefunden. Darüber hinaus sind diverse Akteurinnen und Akteure derzeit sehr aktiv dabei, ihre Erfahrungswerte einzubringen und Empfehlungen zu formulieren. Ein Beispiel dafür ist das Gemeinsame Leitbild zu einer Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen in Deutschland , den der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), PlasticsEurope Deutschland e.V. und Verband der chemischen Industrie (VCI) ebenfalls am 6.9.2023 in Berlin vorgestellt haben . Darin bekennt sich die Industrie sowohl zur Priorität für das mechanische Recycling als auch zu angemessenen Rahmenbedingungen für das chemische Recycling. Sie mahnt aber auch an, dass bereits beim Produktdesign auf eine mechanische Recyclingfähigkeit sowie auf eine Reduzierung des Materialeinsatzes im Sinne der Abfallvermeidung zu achten ist. Trotz der diversen Perspektiven und Positionen auf die Kreislaufwirtschaft bleiben zwei Dinge festzuhalten: Das Thema Kreislaufwirtschaft ist in den letzten Jahren zunehmend ins Bewusstsein gerückt. Und es wird weiter an Fahrt aufnehmen. Es bleibt spannend, inwiefern sich regionale oder Stadt-Land-Bezüge in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie wiederfinden werden. Ihre Veröffentlichung ist für 2024 geplant. Im Frühjahr soll es in die Ressortabstimmung gehen.

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