Das Projekt "Perspektiven für eine nachhaltige ländliche Entwicklung an ausgewählten Beispielen in der Region Altmark" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Die Tätigkeit der Förder-und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen für Landwirtschaft (FBZ/ISS) ist in erster Linie darauf gerichtet, eine ordnungsgemäße Umsetzung agrarpolitischer bzw. gesetzlicher Vorgaben von EU, Bund und Land sicherzustellen. Damit verbunden sind auch zahlreiche andere Fachaufgaben, die letzlich einer ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes Rechnung tragen. Darüber hinaus sind die FBZ/ISS landesweit für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich zuständig.
Das Projekt "Forschungsschwerpunkt: Umweltgerechte Nutzung und nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume - Möglichkeiten und Chancen der Einbeziehung von Substanzen mit pflanzenstärkenden und Elicitoreigenschaften in Strategien zur Gesunderhaltung von Kartoffelbeständen und Ertragsstabilisierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesprogramm Ökologischer Landbau / Bundesministerium für Bildung und Forschung / Universität Rostock. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Institut für Landnutzung, Professur für Pflanzenbau.Ziel des Projektes ist die Prüfung der Erfolgsaussichten für Substanzen(Hefeextrakte, Chitosan) mit pflanzenstärkenden und Elicitoreigenschaften zur Stabilisierung der Erträge und Verbesserung der Pflanzengesundheit im Kartoffelbau mit dem langfristigen Ziel der Reduktion des Einsatzes von chemischen und kupferhaltigen Fungiziden. Die Ergebnisse der in vitro, im Gewächshaus, sowie im Feld unter gemäßigten und subtropischen Bedingungen durchgeführten Forschungsarbeiten bilden die Grundlage zur Ableitung von Kriterien zur Beurteilung der Effektivität von Pflanzenstärkungsmitteln sowie zur Entwicklung von Anwendungsprotokollen. Die folgenden Zwischenergebnisse können formuliert werden: Pflanzenstärkungsmittel unterscheiden sich hinsichtlich der Wirksamkeit auf Ertragsparameter sowie gegenüber Krautfäule(Phytophthora infestans) und Dürfleckenkrankheit (Alternaria solani). Die Wirkung von Pflanzenstärkungsmitteln auf Parameter von Ertrag und Pflanzengesundheit wird durch die natürlichen Bedingungen während der Anwendung modifiziert. Der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln ist besonders aussichtsreich bei der Produktion von gesundem Kartoffelpflanzgut ausgehend von Gewebekulturmethoden.
Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz werden in Sachsen-Anhalt eingesetzt, um Nutzungskonflikte an Grund und Boden in den ländlichen Räumen zu entflechten. Durch Planung und Realisierung von Wegebau-, Gewässerbau- und landschaftspflegerischen Maßnahmen bei gleichzeitiger Regelung der Eigentumsverhältnisse tragen Flurneuordnungsverfahren wesentlich zur ganzzeitlichen und nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt bei. Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der Kommunen können im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens gemeinsam behandelt und einer optimalen Lösung zugeführt werden. Konfliktlösungen werden damit oft schnell erreicht. Hierzu steht vom freiwilligen Landtausch bis zu Unternehmensflurbereinigung ein breit gefächertes Verfahrensangebot zur Verfügung, dass je nach Ausmaß der Nutzungskonflikte zielorientiert eingesetzt werden kann. Die Gesamtheit der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Flurneuordnungsverfahrens bilden als Körperschaft des öffentlichen Rechts die sogenannten Teilnehmergemeinschaften. Die Teilnehmergemeinschaften wirken an vielen Verfahrensschritten eines Flurneuordnungsverfahrens mit. Dies führt zu wesentlichen Akzeptanzsteigerungen für Maßnahmen, die mit Flurneuordnungsverfahren umgesetzt werden. Flurneuordnungsverfahren werden in Sachsen-Anhalt durch finanzielle Mittel der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die konkreten Fördertatbestände und die dazugehörigen Fördersätze können der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (Richtlinie RELE) entnommen werden Für die Durchführung der Flurbereinigungsverfahren sind die vier regional zuständigen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zuständig. Das Landesverwaltungsamt nimmt die Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde wahr und das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ist die für die Flurbereinigung zuständige oberste Landesbehörde. Im Verband der Teilnehmergemeinschaften Sachsen-Anhalt werden die Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnungsverfahren Sachsen-Anhalt vertreten. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) ist ein Arbeitsgremium der Agrarministerkonferenz (AMK) und beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um die bundesweite nachhaltige ländliche Entwicklung und Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland finanziell gefördert. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen ( RL Hochwasserschutz im Binnenland - HWS ) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 18 vom 04. Mai 2016. Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen. Die Frist für das Antragsverfahren für Bremer Projekte, die im Jahr 2024 beginnen werden, wird auf den Zeitraum vom 5. August 2024 bis 18. August 2024 festgelegt. Die Frist für das Antragsverfahren für Bremer Projekte, die im Jahr 2024 beginnen werden, wird auf den Zeitraum vom 5. August 2024 bis 18. August 2024 festgelegt. Die maximale Laufzeit ist auf den 31.12.2024 begrenzt. Die maximale Laufzeit ist auf den 31.12.2024 begrenzt. Längere Zeiträume sind in begründeten Ausnahmefällen mit der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen abzustimmen. Der Abschluss aller im EU-Zahlstellenverkehr anfallenden Verwaltungskontrollen, potenzielle Prüfungen anderer Instanzen sowie die Auszahlungen muss bis zum 15.09.2025 gewährleistet sein. Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung der amtlichen Vordrucke an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten. Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang . fristgerecht unterschriebene Antrag erforderlichen Unterlagen Die einzureichenden Unterlagen sind der Ziffer III.2 des Zuwendungsantrages - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen. Weitere Hinweise: Mit der Umsetzung der Vorhaben soll im Jahr 2024 begonnen werden, sodass der Finanzierungsplan (vgl. Ziffer II.7.2 des Zuwendungsantrages) und die entsprechende Kostenschätzung darauf abzustellen sind. Für die Erstattung der förderfähigen Kosten im entsprechenden Kalenderjahr ist die Vorlage eines prüffähigen Auszahlungsantrages mit Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlichen Nachweise wie vergaberechtliche Unterlagen (Vergabevermerk, Auftrags-/Absageschreiben etc.) und zahlungsbegründende Unterlagen (Rechnungen, Kontoauszüge etc.) erforderlich. Detaillierte und verbindliche Regelungen werden im späteren Zuwendungsbescheid festgesetzt. Zweck der Förderung ist es, durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes die nachhaltige Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. EU Nr. L 288 S. 27) (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL –) zu stärken. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in der Richtlinie enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet Regionenkategorie „Übergangsregion“ (ÜR), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region“ (SER) und das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen. Gefördert werden folgende wasserwirtschaftliche Vorhaben, die der Abwehr von Naturkatastrophen im speziellen vor Hochwasser im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen: Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte. Die Förderung von geeigneten Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften. Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu dieser Förderrichtlinie finden Sie unter dem folgenden Link: fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange fachliche Ansprechpartner Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier: Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier .
Die Landwirtschaft ist Deutschlands größte Flächennutzerin. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Standbein unserer Volkswirtschaft. Sie sichert die Ernährung und produziert nachwachsende Rohstoffe. Darüber hinaus spielt sie eine wesentliche Rolle für den Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaft. Doch mit der zunehmenden Intensivierung sind vielfältige Umweltbelastungen verbunden. Landwirtschaft in Deutschland Rund die Hälfte der Fläche Deutschlands, das sind insgesamt 16,6 Millionen Hektar, wurden 2023 landwirtschaftlich genutzt. Über zwei Drittel (71 Prozent) der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird ackerbaulich und knapp ein Drittel (28 Prozent) als Dauergrünland bewirtschaftet. Hinzu kommen Dauerkulturen und sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen (1 Prozent). Auf knapp 60 Prozent der Landwirtschaftsflächen werden Futtermittel für die Tierhaltung angebaut. Auf den Anbau nachwachsender Rohstoffe für die Erzeugung von Biogas (vor allem Mais) und Biokraftstoffe (vor allem Raps), sowie zur stofflichen Verwertung entfallen weitere knapp 16 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die verbleibenden Flächen dienen der Lebensmittelproduktion. Obwohl Land- und Forstwirtschaft und Fischerei zusammen nur etwa 1 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland erbringen und der Anteil der Beschäftigten bei lediglich 1,2 Prozent liegt, hat die Landwirtschaft wegen ihrer engen Vernetzung mit anderen Wirtschaftsbereichen nach wie vor eine beachtliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Zu den 876.000 Beschäftigten (Familienarbeitskräfte, ständige Arbeitskräfte und Saisonarbeitskräfte) in den rund 255.000 landwirtschaftlichen Betrieben, kommen weitere Arbeitskräfte in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Im so genannten Agribusiness waren 2022 rund 4,6 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt oder indirekt mit der Herstellung, Verwendung und Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte beschäftigt. Jeder zehnte Arbeitsplatz steht mit der Landwirtschaft in Verbindung. Insbesondere in ländlichen Gebieten sind die Landwirtschaft und ihre angrenzenden, verarbeitenden Bereiche wie Gastronomie, Handwerk und Einzelhandel bedeutende Arbeitgeber und entscheidend für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums. 2022 erwirtschafteten deutsche Landwirtinnen und Landwirte einen Produktionswert von 79,5 Milliarden Euro. Diese enormen Mengen und Summen wurden nicht immer erzeugt. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts erzeugte ein Landwirt/eine Landwirtin Lebensmittel für die Versorgung von vier Personen, 1950 konnten bereits zehn Menschen und heute sogar rund 140 Personen von den Erträgen versorgt werden. Grund für diese Produktivitätssteigerung sind technische Fortschritte und der Einsatz von hochleistungsstarken Maschinen, Präzisionstechniken, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Fortschritte in der Züchtung. Dabei geht diese Intensivierung nicht spurlos an der Umwelt und ihren Kompartimenten (Boden, Wasser, Luft und Biosphäre) vorbei. Intensivierung hinterlässt Spuren Der Landwirtschaft kommt für den Schutz der Umweltmedien eine hohe Bedeutung und große Verantwortung zu. Schützende Fabrikmauern und abgeschlossene Räume sind nicht vorhanden. Die Landwirtschaft arbeitet in offenen Systemen. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die Ausbringung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln findet in der Landschaft statt und beeinflusst den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen (allgemein Biodiversität ). Die auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hinterlässt nicht nur eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften. Der Einsatz von schweren Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung kann Bodenverdichtungen, eine steigende Gefahr für Wasser- und Winderosionen und einen Verlust der Bodenfruchtbarkeit verursachen. Für Nitratbelastungen des Grundwassers und die Nährstoffüberversorgung ( Eutrophierung ) von Flüssen, Seen und Meeren ist vor allem die intensive Stickstoffdüngung (organisch und mineralisch) verantwortlich. Ausgebrachte Pflanzenschutzmittel und in den Düngemitteln enthaltene Schwermetalle, Schadstoffe und Rückstände von Arzneimitteln aus der Intensivtierhaltung stellen weitere potenzielle Gefahren für terrestrische und aquatische Ökosysteme dar. Weitere Folgen sind der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (vor allem Grünlandumbruch, Moornutzung und Rodung von Wäldern), der Ausbringung von Düngemitteln, der Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase. Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Landwirtschaft an den gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands 7,4 Prozent (ohne landwirtschaftliche Landnutzung und Landnutzungsänderungen, ohne Emissionen aus Mineraldüngerproduktion).
Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Rural regeneration through systemic heritage-led strategies (RURITAGE)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universita di Bologna, Alma Mater Studiorum.European rural areas embody outstanding examples of Cultural and Natural Heritage (CNH) that need not only to be safeguarded, but also promoted as a driver for competitiveness, sustainable and inclusive growth and development. RURITAGE establishes a new heritage-led rural regeneration paradigm able to turn rural areas in sustainable development demonstration laboratories, through the enhancement of their unique CNH potential. RURITAGE has identified 6 Systemic Innovation Areas (pilgrimages; sustainable local food production; migration; art and festivals; resilience; and integrated landscape management) which, integrated with cross-cutting themes, showcase heritage potential as a powerful engine for economic, social and environmental development of rural areas. The knowledge built in 14 Role Models (RMs) and digested within the project, will be transferred to 6 Replicators (Rs) across Europe. Through a multilevel and multidirectional process of knowledge transfer, RMs will mentor and support the Replicators in the development and implementation of their strategies and, at the same time, will further increase their knowledge and capacities. A robust monitoring system will assist this process. Local Rural Heritage Hubs, gathering stakeholders and civil society, will be settled in Rs to work as living labs where heritage-led rural regeneration strategies will be co-created and implemented, while in RMs they will reinforce the ownership of CNH. Both RMs and Rs will also benefit of the RURITAGE Resources Ecosystem, a set of tools including, among others, a rural landscape mapping tool (RURITAGE Atlas) and a Replication Toolbox within an online and interoperable platform. These tools will foster knowledge building, providing evidence and supporting replication and up-scaling activities of the implemented heritage-led regeneration strategies and plans, contributing to mainstream heritage in Regional, National, European and global policies.
Das Projekt "Stadt-Land-Plus: Integriertes Stadt-Land-Konzept zur Erzeugung von Aktivkohle und Energieträgern aus Restbiomassen, Teilvorhaben 7 Ökonomische Analyse und Governance" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.Im Rahmen des 'CoAct'-Projektes wird die Realisierung einer Anlage zur Umwandlung von Rest-Biomassen in Aktivkohle und Brennstoffe geprüft. Neben dem technischen Verfahren stehen die ökonomischen und ökologischen Wirkungen sowie Fragen der Koordination im Vordergrund des Projektes. Ziel des Projektes ist es, ein Realisierungskonzept mit den dazu benötigten Akteuren zu entwickeln. Das IfLS wird Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Bereitstellung der Biomasse von Naturschutzflächen oder sonstigen Landschaftspflegematerialien ('Rest-Biomassen') durchführen. Darüber hinaus wird es untersuchen, wie Wertschöpfungsketten im Bereich Aktivkohle und Energie im Bodenseekreis aufgebaut werden können. Im Rahmen einer Szenarienentwicklung wird geklärt, welche Akteure unter welchen Bedingungen sich am Aufbau und Betrieb einer 'CoAct'-Anlage beteiligen würden. Dazu wird das IfLS gemeinsam mit den Projektpartnern mit Akteuren aus der Landwirtschaft, dem Naturschutz sowie dem (kommunalen) Abfall-, Abwasser und Energiebereich zusammenarbeiten. Die Verbundpartner werden ein Konzept für die Anlage erarbeiten, die den Erfordernissen der verfügbaren Biomasse entspricht. Zusätzlich wird geprüft, welche Wasserqualitäten mit Hilfe der erzeugten Aktivkohle in Kläranlangen zu erreichen sind. Darüber hinaus wird eine ökologische Folgenabschätzung einer solchen Anlage unternommen. Durch das Verfahren muss die 'Rest-Biomasse' nicht kompostiert sondern kann weiter genutzt werden. Mit der gewonnenen Aktivkohle und Energie können Abwässer gereinigt bzw. das Klima geschützt werden. Zusätzlich profitiert die regionale Wirtschaft von der gesteigerten Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen. So will das CoAct-Projekt die Möglichkeiten der nachhaltigen Entwicklung und der Zusammenarbeit von städtischen und ländlichen Räumen erproben und verbessern. Das Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Juli 2018 - Juli 2023) und wird von der Universität Kassel koordiniert, die im Verbund mit den Fachgebieten Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe und Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie dem Kompetenzzentrum für Klimaschutz und Klimaanpassung - CliMA vertreten ist. Neben dem IfLS beteiligen sich darüber hinaus das ifeu - Institut für Energie und Umwelt (Heidelberg), das DVGW-Technologiezentrum Wasser (Karlsruhe), die Bodensee-Stiftung (Radolfzell), die Firmen Krieg und Fischer (Göttingen) und Pyreg (Dörth) sowie die Stadt Friedrichshafen und der Bodenseekreis am CoAct-Projekt. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus'. Ziel der BMBF Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus' ist es, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen.
Biosphärenreservate sind Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung in ländlichen Räumen. In Deutschland sind 16 Biosphärenreservate als Modellregionen durch das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ („Man and the Biosphere“, MAB) international anerkannt. MAB Jugendforen möchten engagierte junge Erwachsene aus Biosphärenreservaten vernetzen, ihre Identifikation mit Biosphärenreservaten stärken, ihre Motivation fördern, sie weiterbilden und ihnen eine Stimme geben. Das erste internationale MAB Jugendforum fand 2017 im Biosphärenreservat Po-Delta (Italien) statt. Seitdem gab es weltweit weitere MAB Jugendforen mit unterschiedlicher Reichweite. 2019 fand im Biosphärenreservat Rhön das erste MAB Jugendforum für den deutschsprachigen Raum statt.
Das Projekt "Stadt-Land-Plus: INTEGRAL - Integriertes Konzept für mineralische Abfälle und Landmanagement zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt-Land-Nutzungsbeziehungen, Teilvorhaben 5: Ländlicher Raum" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE).
Origin | Count |
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Bund | 79 |
Land | 14 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 74 |
Text | 13 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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geschlossen | 20 |
offen | 70 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 82 |
Englisch | 18 |
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Dokument | 7 |
Keine | 35 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 56 |
Topic | Count |
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Boden | 67 |
Lebewesen & Lebensräume | 88 |
Luft | 47 |
Mensch & Umwelt | 93 |
Wasser | 47 |
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