Stickstoffdioxidbelastung (NO2) an den beiden Messstationen Königsplatz und Karlstraße in Mikrogramm pro Kubikmeter (μg / m³)
Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Seit der aktuellen 18. Legislaturperiode ist die Koordinierung der Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung in der Staatskanzlei verortet. Unter Federführung der Staatskanzlei wird eine interministerielle Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ eingerichtet werden, in der das Thema Nachhaltige Entwicklung ressortübergreifend bearbeitet werden soll. Aufgabe der IMA ist es, die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz in dem Sinne fortzuentwickeln, dass sie in ihrer Funktion als Steuerungs- und Monitoringinstrument für eine nachhaltige Entwicklung gestärkt wird, um auch künftig den Herausforderungen in diesem Bereich erfolgreich begegnen zu können.
Seit mehreren Jahrzehnten ist die Umweltberichterstattung ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um über die Auswirkungen ihres Handelns zu informieren. Die Entwicklung der letzten Jahre hat dazu geführt, dass die Umweltberichterstattung zu einem integrativen Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung geworden ist. Ein wichtiger Schritt in dieser Entwicklung war die Gründung der Global Reporting Initiative (GRI), die seit 2000 Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für herausgibt. Gleichzeitig greifen eine Vielzahl von Unternehmen auf die GRI-Richtlinien zurück, was diese zu einem der besten Standards in diesem Bereich werden lässt. Nach den GRI-Richtlinien veröffentlichte Berichte sind in einer speziellen Datenbank des corporate register gesammelt. Vor diesem Hintergrund untersucht das Projekt im Allgemeinen den Stand der Berichterstattung nach GRI-Richtlinien, mit einem Schwerpunkt auf die Umweltleistung der Unternehmen. Im Besonderen wird der Umfang der Berichterstattung im Vergleich zu den von der GRI vorgeschlagenen Indikatoren (In welchem Umfang berichten die Unternehmen die vorgeschlagenen Indikatoren?) sowie deren Erfüllungsgrad betrachtet (In welchem Maße halten sich berichtende Unternehmen an die Vorgaben zur Berichterstattung der einzelnen Indikatoren?).
Unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff ist die Landesregierung heute zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU zusammengekommen. Dabei standen auch EU-Themen auf der Tagesordnung wie Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Kohäsionspolitik ab 2028. Dazu traf das Kabinett mit hochrangigen Vertretern der EU-Organe zusammen. „Wir haben in Brüssel konstruktive Gespräche geführt und dabei die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber der EU deutlich artikuliert. Erfreulich ist, dass die EU im Hinblick auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und in der Asylpolitik wichtige Verbesserungen auf den Weg bringt. Jetzt kommt es darauf an, dass Regionen wie Sachsen-Anhalt auch künftig mit einer auskömmlichen Förderung durch die EU rechnen können sowie deutliche Schritte beim Bürokratieabbau gemacht werden“, so Haseloff. Zu den einzelnen Themen Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Gegenüber Oliver Sitar, Direktor Rechts-, Verfahrens- und interinstitutionelle Angelegenheiten der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, machte das Kabinett deutlich, dass die GAP ab 2028 klare Prioritäten setzen müsse. Die Landwirtschaft brauche Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deshalb lehnt Sachsen-Anhalt die geplante Zusammenlegung der GAP mit anderen EU-Fonds ab. Die bewährte Zwei-Säulen-Struktur müsse erhalten bleiben – mit eigenen Budgets für Einkommenssicherung und ländliche Entwicklung. Die Landwirte benötigten weniger Bürokratie und mehr Anerkennung ihrer Leistungen. So forderte die Landesregierung in Brüssel, dass Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einkommenswirksam honoriert und junge Landwirtinnen und Landwirte gezielt gefördert werden müssen. Die GAP müsse die Vielfalt landwirtschaftlicher Strukturen stärken, regionale Besonderheiten berücksichtigen und eine moderne, digitale Agrarverwaltung ermöglichen. Wettbewerbsfähigkeit Die Landesregierung begrüßte, dass die EU-Kommission in mehreren Schwerpunktbereichen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen ergreifen will, um Wachstum und Wohlstand für Europa zu sichern. Davon wird auch das Land Sachsen-Anhalt profitieren. Dies gilt insbesondere für den europäischen Aktionsplan für erschwingliche Energie mit der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Energiekosten zu senken. Den größten Handlungsdruck erzeugen neben den Energiekosten die bürokratischen Belastungen von Unternehmen. Die EU-Kommission will die Unternehmen deutlich entlasten, so z. B. mit ihrem Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Diese Zielstellung wird von der Landesregierung begrüßt. Gegenüber Michael Hager, Kabinettschef von Kommissar Valdis Dombrovskis, forderte die Landesregierung von der EU-Kommission darüber hinaus Änderungen im Beihilferecht, um die Finanzierung von Startups und Scaleups durch staatliche Risikokapitalgeber in benachteiligten Regionen zu erleichtern. Eine geplante Zusammenführung der EU-Förderprogramme sieht das Land Sachsen-Anhalt dagegen kritisch. Sie könnte die bisherige Forschungsförderung benachteiligen und wichtige Bereiche vernachlässigen. Die Landesregierung wird diesen Prozess daher kritisch begleiten und sich für eine breitere Förderung und mehr Niedrigschwelligkeit einsetzen. Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) Im Gespräch mit Corinna Ullrich von der Generaldirektion Migration und Inneres hat die Landesregierung ausdrücklich die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) begrüßt, die die Migration ordnen und steuern soll und dabei insbesondere die Eindämmung der irregulären Migration in die Europäische Union zum Ziel hat. Die GEAS-Reform, die ab Sommer 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten wird, ist zugleich ein wichtiger Schritt, um Asylverfahren effizienter zu gestalten und die Rückführung von Personen ohne Schutzanspruch zu verbessern. Die Schwerpunkte der GEAS-Reform liegen unter anderem in der Verbesserung der Asylverfahrensbearbeitung, der Stärkung des Dublin-Systems, der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und der Effektivitätssteigerung im Rückkehrbereich. Wesentlich ist die Einführung eines verpflichtenden Asylverfahrens an den EU-Außengrenzen, das insbesondere in Fällen, in denen eine Schutzgewährung unwahrscheinlich ist, eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen ermöglichen soll. Die Landesregierung spricht sich für eine zügige Umsetzung der Reform in nationales Recht aus. Dafür ist von der Bundesregierung zeitnah ein entsprechender Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei ist eine enge Beteiligung der Länder unerlässlich, um den weitreichenden Auswirkungen der Reform auf die Praxis Rechnung zu tragen. Bestehende Verfahren von Bund, Ländern und Kommunen müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Mehrjähriger Finanzrahmen und Kohäsionspolitik ab 2028 Das Kabinett hat sich gegenüber Thomas Wobben, Direktor Legislative Arbeit des AdR, dafür ausgesprochen, dass auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen die Kohäsionspolitik als das zentrale Investitionsinstrument mit den bewährten Strukturprinzipen erhalten bleiben soll. Dazu zählen insbesondere die geteilte Mittelverwaltung, das Mehrebenensystem, der ortsbasierte Ansatz und das Partnerschaftsprinzip. Die regionale Ausarbeitung und Umsetzung der Programme müsse auch künftig gewährleistet sein. Eine auf europäischer oder nationaler Ebene zentralisierte Kohäsionspolitik wäre damit aus Sicht Sachsen-Anhalts nicht vereinbar. Die Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach ihrer strukturellen Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf, muss nach Ansicht der Landesregierung unbedingt erhalten bleiben. Insbesondere Regionen wie Sachsen-Anhalt, die doppelt herausgefordert sind, durch fortdauernde Strukturschwäche und zugleich durch Transformationsbedarfe, sollen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden. Darüber hinaus dringt die Landesregierung gegenüber Brüssel darauf, dass die Programmierung der Strukturfonds und der gesamte Förderprozess, inklusive Verwaltungs- und Kontrollsystemen für Antragsteller, Begünstigte sowie Behörden vereinfacht wird. Für die Förderperiode ab dem Jahr 2028 sieht Sachsen-Anhalt die Notwendigkeit einer hohen Planungssicherheit. Die Landesregierung fordert in diesem Zusammenhang die rechtzeitige Verabschiedung der Verordnungen für die Kohäsionspolitik und den rechtzeitigen Erlass der zugehörigen Durchführungsverordnungen. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
With the new version of "The Handbook on Environmental Value Factors – Methodological Convention 4.0", UBA provides a comprehensive update of its environmental value factors for Greenhouse gases and other pollutants and a number of economic activities. The new handbook replaces the Methodological Convention 3.2. Environmental value factors reflect the societal benefits of environmental protection – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. They translate the environmental impact of pollutant emissions or economic activities into monetary units and thus enable comparison and aggregation across different environmental impacts. The value factors can be used, for example, in the corporate sector to support management decisions, monetize the environmental impacts of financial investments and sustainability reporting. In the public sector, they can help to assess the impact of regulation and infrastructure investments.
Mit dem "Handbuch Umweltkosten – Methodenkonvention 4.0" stellt das UBA umfassend aktualisierte Umweltkostensätze für Treibhausgase und andere Schadstoffe sowie verschiedene Wirtschaftsaktivitäten zur Verfügung. Es ersetzt die englischsprachige Methodological Convention 3.2.Umweltkostensätze spiegeln den gesellschaftlichen Nutzen des Umweltschutzes wider – und die Kosten, die der Gesellschaft entstehen, wenn der Umweltschutz vernachlässigt wird. Sie übersetzen die Umweltauswirkungen von Schadstoffemissionen oder wirtschaftlichen Aktivitäten in Geldeinheiten und ermöglichen so den Vergleich und die Aggregation über verschiedene Umweltwirkungen hinweg. Die Berücksichtigung von Umweltkosten kann Management- und Investitionsentscheidungen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen unterstützen. Im öffentlichen Bereich lassen sich mithilfe von Umweltkosten die Folgen von Gesetzen oder von Infrastrukturinvestitionen besser abschätzen.
<p> <p>Wie lassen sich Klima- und Umweltziele systematisch in die Haushaltspolitik integrieren? Ein neuer Forschungsbericht, der im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, zeigt, wie sich durch Green Budgeting und wirkungsorientierte Steuerung die Verwendung öffentlicher Mittel nachhaltiger, transparenter und strategischer ausrichten lässt – und welche Chancen sich daraus für Deutschland ergeben.</p> </p><p>Wie lassen sich Klima- und Umweltziele systematisch in die Haushaltspolitik integrieren? Ein neuer Forschungsbericht, der im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, zeigt, wie sich durch Green Budgeting und wirkungsorientierte Steuerung die Verwendung öffentlicher Mittel nachhaltiger, transparenter und strategischer ausrichten lässt – und welche Chancen sich daraus für Deutschland ergeben.</p><p> <p>Der vorliegende Forschungsbericht zeigt, dass Green Budgeting, das heißt eine systematische Ausrichtung staatlicher Haushaltsplanung auf Umwelt- und Klimaziele, ein Baustein einer umfassenden Reform hin zu einer nachhaltigen und wirkungsorientierten Haushaltspolitik ist. Der Bericht stellt umfangreich die Grundlagen für ein Green Budgeting dar und leitet Empfehlungen für die Weiterentwicklung der deutschen Finanzpolitik ab. Adressiert werden Finanzpolitiker und die Fachöffentlichkeit, die sich mit der Zukunft öffentlicher Finanzarchitekturen befasst.</p> <strong>Die Verwirklichung von Umweltzielen erfordert ein Green Budgeting</strong> <p>Die Haushaltspolitik prägt maßgeblich die gesellschaftliche Entwicklung. Neben den klassischen Zielen staatlicher Handlungsfähigkeit, sozialem Ausgleich und wirtschaftlicher Stabilisierung, gewinnen ökologische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und langfristige Wirkungsperspektiven zunehmend an Bedeutung. Angesichts von Umweltproblemen, wachsender Ressourcenknappheit und der sich zuspitzenden Klimakrise geraten bestehende Steuerungslogiken zunehmend unter Druck. Bislang sind Umwelt- und Klimaziele jedoch nur punktuell und oft unsystematisch im Haushaltsprozess verankert. Der Forschungsbericht setzt an diesem Punkt an und analysiert, wie Nachhaltigkeit systematisch in die Steuerung der öffentlichen Haushalte integriert werden kann.</p> <strong>Wirkungsorientierte Haushaltsführung durch Green Budgeting</strong> <p>Green Budgeting zielt darauf ab, ökologische Wirkungen öffentlicher Ausgaben und Einnahmen zu identifizieren, zu bewerten und schrittweise in Haushaltsentscheidungen zu integrieren. Ziel ist es, umweltschädliche Fehlanreize sichtbar zu machen und perspektivisch abzubauen, nachhaltige Investitionen zu stärken und ökologische Zielsetzungen als festen Bestandteil fiskalischer Entscheidungen zu etablieren. Der Bericht zeigt, dass Green Budgeting kein isoliertes Instrument sein darf, sondern als integrativer Bestandteil einer wirkungsorientierten Haushaltsführung verstanden werden muss, die ökologische, soziale und ökonomische Zielsetzungen miteinander verbindet. Als Transparenzinstrument kann es dazu beitragen, ökologische Wirkungen offenzulegen. Als Steuerungsinstrument eröffnet es die Möglichkeit, Prioritäten im Haushalt gezielt an Umwelt- und Klimazielen auszurichten. Der Bericht plädiert für einen stufenweisen Ansatz: zunächst Transparenz schaffen, Daten und Prozesse erproben und darauf aufbauend eine stärkere Steuerungsfunktion entwickeln.</p> <strong>Internationale Erfahrungen und deutsche Perspektiven</strong> <p>Anhand internationaler Fallbeispiele zeigt der Bericht, dass Green Budgeting auch in unterschiedlichen institutionellen Kontexten erfolgreich umgesetzt werden kann. Für Deutschland identifiziert der Bericht sowohl besondere Herausforderungen als auch erhebliche Potenziale: Die föderale Struktur und die institutionelle Vielfalt erschweren zwar einheitliche Lösungen, bieten aber zugleich zahlreiche Anknüpfungspunkte für Pilotprojekte und skalierbare Ansätze. Bestehende Berichtspflichten, Datenverfügbarkeiten und Reforminstrumente – etwa Spending Reviews oder Nachhaltigkeitsberichte – können genutzt werden, um Green Budgeting mit vergleichsweise geringem Zusatzaufwand einzuführen. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, ressortübergreifende Koordination und ein inkrementeller Ausbau der Instrumente.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises Nachhaltigkeit trafen sich am 23. September 2025 zum siebten Mal. Die Stadtwerke Hettstedt GmbH richteten das Treffen im Mansfeld-Museum des Humboldt-Schlosses in Hettstedt aus. Nach der Begrüßung und der Vorstellung der Stadtwerke Hettstedt durch den Geschäftsführer Mario Arnold stellte der Technische Leiter Heiko Ryll die aktuellen Herausforderungen der Energiewende sowie deren Umsetzung im Unternehmen vor. Dr. Boris Seidel (EVH GmbH) referierte über GIS-gestützte Methoden bei der CSRD-Datenerhebung mit Fokus auf der Bewertung von Klimarisiken und zeigte die Umsetzung im Unternehmen auf. Danach tauschten sich die Teilnehmenden über den aktuellen Umsetzungsstand ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung aus und diskutierten über die Verknüpfungsmöglichkeiten von Umweltmanagementsystemen (EMAS, ISO 14001) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie. Neben den Fachthemen bot die Veranstaltung auch Gelegenheit zur Vernetzung in lockerer Atmosphäre – etwa während der gemeinsamen Mittagspause. Zudem hatten die Gäste die Möglichkeit, die historische Dampfmaschine des Museums zu besichtigen und in Aktion zu erleben. Mit einer abschließenden Diskussion endete die Veranstaltung, die zeigte, wie wichtig der offene Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen ist. Das nächste Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit findet am 3. Dezember 2025 statt. Es geht in das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit der Umweltallianz kam am 29. Januar 2026 zum neunten Mal im Landesamt für Umweltschutz in Halle zusammen. Im Mittelpunkt des Treffens stand ein Fachvortrag von Florian Harrlandt vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). In seinem Beitrag stellte Harrlandt die überarbeitete digitale DNK-Plattform vor und gab einen Überblick über die grundlegenden Inhalte und Zielsetzungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Der DNK ist ein vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelter Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er unterstützt Organisationen dabei, ihre ökologischen, sozialen und ökonomischen Leistungen transparent, strukturiert und vergleichbar über eine digitale Plattform darzustellen. Darüber hinaus ging der Referent auf den VSME-Standard ein, erläuterte dessen Aufbau und ging auf die wesentlichen Anforderungen sowie die Bedeutung des Standards für Unternehmen ein. Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist ein vereinfachter Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den der DNK speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt hat. Im Anschluss an den Vortrag gab es eine Diskussionsrunde. Diese Teilnehmenden nutzten die Gelegenheit, vertiefende Fragen zu stellen und sich über aktuelle Herausforderungen sowie Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit auszutauschen. Der offene Dialog ermöglichte einen praxisnahen Erfahrungsaustausch zu den Themen, die die beteiligten Unternehmen derzeit besonders beschäftigen.
With the new version of "The Handbook on Environmental Value Factors – Methodological Convention 4.0", UBA provides a comprehensive update of its environmental value factors for Greenhouse gases and other pollutants and a number of economic activities. The new handbook replaces the Methodological Convention 3.2. Environmental value factors reflect the societal benefits of environmental protection – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. They translate the environmental impact of pollutant emissions or economic activities into monetary units and thus enable comparison and aggregation across different environmental impacts. The value factors can be used, for example, in the corporate sector to support management decisions, monetize the environmental impacts of financial investments and sustainability reporting. In the public sector, they can help to assess the impact of regulation and infrastructure investments. Veröffentlicht in Broschüren.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 177 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 6 |
| Land | 67 |
| Weitere | 13 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 76 |
| Text | 101 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 68 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 152 |
| Offen | 94 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 214 |
| Englisch | 46 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 17 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 66 |
| Keine | 106 |
| Webseite | 109 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 116 |
| Lebewesen und Lebensräume | 178 |
| Luft | 106 |
| Mensch und Umwelt | 244 |
| Wasser | 80 |
| Weitere | 246 |