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Monitoring Bioökonomie2: Konsolidierung des systemischen Monitorings und der Modellierung der Bioökonomie, Vorbereitung eines systemischen Monitorings der Bioökonomie in Deutschland (SYMOBIO 2Plus)

Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung von Organisationen

<p> <p>Das UBA unterstützt Unternehmen und andere Organisationen bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen, indem es wichtige Emissionsfaktoren bereitstellt. Eine aktuelle und qualitätsgesicherte Liste von Emissionsfaktoren erleichtert die Klimaberichterstattung der Organisationen, verbessert deren Qualität und Vergleichbarkeit und hilft, das Angebot an Bilanzierungstools zu vereinfachen.</p> </p><p>Das UBA unterstützt Unternehmen und andere Organisationen bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen, indem es wichtige Emissionsfaktoren bereitstellt. Eine aktuelle und qualitätsgesicherte Liste von Emissionsfaktoren erleichtert die Klimaberichterstattung der Organisationen, verbessert deren Qualität und Vergleichbarkeit und hilft, das Angebot an Bilanzierungstools zu vereinfachen.</p><p> Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung <p>Um es Unternehmen und anderen Organisationen zu erleichtern, ihre Emissionen von Treibhausgasen (THG) belastbar und passgenau zu ermitteln, veröffentlicht das Umweltbundesamt eine Liste von Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung. Neben den Emissionsfaktoren für die meisten fossilen und erneuerbaren Brennstoffe enthält sie differenzierte Informationen, um die mit dem Verbrauch von Strom und Fernwärme verbundenen THG-Emissionen methodisch belastbar berechnen zu können, sowie einzelne Emissionsfaktoren für indirekte THG-Emissionen im Wertschöpfungsprozess. Damit wird nicht nur die Qualität der THG-Bilanzen verbessert, sondern auch deren Vergleichbarkeit erhöht.</p> <p>Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen (z.B. Verbände, Verwaltungen, NGOs) müssen oder wollen die Treibhausgasemissionen ermitteln, die direkt oder indirekt auf ihre Aktivitäten zurückzuführen sind, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, für wirtschaftliche Aktivitäten in anderen Ländern konzipiert und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand und Kosten, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen.</p> <p>Vor diesem Hintergrund stellt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> seit dem Jahr 2025 eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste von Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie wesentliche klimaschädliche Aktivitäten und Prozesse von Organisationen bereit. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand zur Ermittlung von organisationsbezogenen Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Die Liste der Emissionsfaktoren ist auch für die Anbieter von Tools und anderer Unterstützungsleistungen zur THG-Bilanzierung geeignet und trägt dazu bei, die derzeitigen, häufig intransparenten Methoden und Ansätze zur THG-Bilanzierung zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln.</p> <p>Die aktuelle <strong>Liste der Emissionsfaktoren</strong> und alle vorherigen Versionen können unten kostenfrei und zur freien Nutzung heruntergeladen werden.</p> <p>Die Liste enthält generische Emissionsfaktoren für viele Brennstoffe, den Verkehrsbereich, Industrieprozesse, verschiedene Dienstleistungen sowie das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP) für Kältemittel. Der Fokus der Liste liegt dabei insbesondere auf Emissionen aus Quellen, die direkt von Organisationen verantwortet oder kontrolliert werden (Scope 1-Emissionen) und indirekten Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2-Emissionen gemäß dem GHG Protocol Corporate Standard). Darüber hinaus enthält die Liste auch einzelne Scope 3-Emissionen.</p> <p>Die Emissionsfaktoren kommen zu großen Teilen aus Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes und werden in der nationalen Treibhausgasberichterstattung (z.B. aufgrund des Paris Agreements) genutzt.</p> </p><p> Erstellungsprozess und Weiterentwicklung der Liste <p>Ein erster Entwurf der Liste wurde zwischen Mai und Juli 2025 durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung hat das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> dazu genutzt, die Inhalte und Anwenderfreundlichkeit der Emissionsfaktorenliste zu verbessern. Darüber hinaus werden die Hinweise und Erweiterungsvorschläge aus der Erprobungsphase im Rahmen der geplanten Weiterentwicklungen genutzt, um die Emissionsfaktorenliste auch künftig zu verbessern.</p> <p>Die Liste soll jährlich aktualisiert und nach Maßgabe neuester Erkenntnisse, des Bedarfs der Organisationen sowie der Möglichkeiten im UBA weiterentwickelt werden.</p> <p>Ihre Rückmeldungen sind uns wichtig. Bitte richten Sie Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen zur Emissionsfaktorliste an <a href="mailto:ef-liste@uba.de">ef-liste@uba.de</a>.</p> </p><p> Lizenz <p>Die (Emissions-)Daten in der bereitgestellten Liste stehen unter einer Nutzungslizenz CC01.0.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Nachhaltigkeitsbericht Augsburg Ö1.4 Wärmeinseleffekt

Der Indikator zeigt die innerstädtische Überwärmung oder Wärmeinseleffekt (UHI = urban heat island) in Augsburg. Der Stadtmarkt-Logger, der in die „Temperatur Stadtmitte“ eingeht, hatte 2024 sehr viele Messausfälle. Dementsprechend ist die „Temperatur Stadtmitte“ für 2024 vermutlich eher etwas unterschätzt (und dementsprechend auch die UHI-Intensität): Quelle: Stadtklimamessnetz Augsburg, betrieben von Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt und Lehrstuhl für Physische Geographie mit Schwerpunkt Klimaforschung - Universität Augsburg) und die Bearbeiter (Auswertung durch Lehrstuhl für Physische Geographie mit Schwerpunkt Klimaforschung - Universität Augsburg

Energieforschungsplan EVUPLAN, Vorschläge zur Energiekennzeichnung für Strom, Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte als Praxisvorbild für eine europäische Lösung

Das Projekt soll Vorschläge für eine Energiekennzeichnung in Europa sammeln, entwerfen und bewerten und so eine Diskussionsgrundlage für politische Entscheidungsträger*innen schaffen. Aus welcher Energiequelle die eingesetzte Energie stammt, ist neben der Transparenz für Haushaltskunden über die Umweltwirkung ihres Energiekonsums unter anderem für den Emissionsbericht von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen relevant. Eine standardisierte und verpflichtende Energiekennzeichnung gibt es in Europa bisher im Bereich Strom. Eine standardisierte Kennzeichnung für die Energieträger Gas, H2, Wärme und Kälte gibt es bislang nicht. Die hier entwickelten Konzepte einer Energiekennzeichnung sollen sowohl zwischen den Mitgliedsstaaten als auch zwischen Energieträgern einheitlich sein. Es soll ein Analyserahmen entwickelt werden, mit dem sich der Nutzen von Energiekennzeichnung für verschiedene gesellschaftliche Gruppen sowie gesamtgesellschaftlich identifizieren lässt. Die aktuelle Stromkennzeichnung in Europa, in diesem Projekt entwickelte Konzepte sowie Konzepte für Energiekennzeichnung aus der Literatur sollen mit dem Analyserahmen bewertet werden.

Indikatorenbericht 2021 – Nachhaltige Entwicklung in Berlin

Der Indikatorenbericht 2021 – Nachhaltige Entwicklung in Berlin enthält 40 ausgewählte Indikatoren zur Nachhaltigen Entwicklung. Die Indikatoren sind jeweils einem der 17 globalen Ziele zur nachhaltigen Entwicklung zugeordnet. Von Aalen über Forschungsausgaben bis hin zu Verkehrslärm – der Bericht beinhaltet verschiedenste Fakten zum Thema Nachhaltigkeit. Diese Bandbreite ermöglicht eine einzigartige Darstellung der Vielfalt in der Metropole Berlin. Für die 40 Indikatoren werden jeweils Datenreihen so aktuell wie möglich präsentiert. Kurzbeschreibungen und Diagramme ergänzen und veranschaulichen die Informationen. Die Bestandsaufnahme 2021 stellt einen soliden Datenüberblick in den drei Dimensionen Wirtschaft – Soziales – Umwelt für Berlin zur Verfügung. für die Gegenwart und Zukunft identifiziert und konkretisiert werden. Der vorliegende Indikatorenbericht ist eine Bestandsaufnahme über das, was bereits erreicht wurde und was noch zu tun ist. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg unternimmt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit diesem Bericht einen wichtigen Schritt in Richtung datenbasierter Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Indikatorenbericht bietet eine faktenbasierte und wissenschaftlich fundierte Bestimmung, wo sich das Land Berlin auf dem Weg zu den Nachhaltigkeitszielen befinden. Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Sustainable development in the European Union – Monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context – 2025 edition The Sustainable Development Goals Report 2025

Veranstaltungsreihe "Nachhaltigkeit in Unternehmen" ab 16.04.2026

Die Veranstaltungsreihe im Kreis Bernkastel-Wittlich zur Nachhaltigkeit in Unternehmen zeigt, wie ökologische und soziale Aspekte mit wirtschaftlichem Erfolg verbunden werden können. Sie richtet sich insbesondere an Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen sowie an Mitarbeitende, die sich im Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen und sich über praktische Umsetzungsansätze und Fördermöglichkeiten informieren möchten. Nachhaltigkeit spielt für Unternehmen eine immer wichtigere Rolle, nicht zuletzt, weil sie zunehmend von Auftraggebern, Lieferkettenpartnern und bei öffentlichen Ausschreibungen gefordert wird. Anforderungen entlang von Lieferketten, Erwartungen von Kunden und Mitarbeitenden sowie neue gesetzliche Rahmenbedingungen führen dazu, dass sich immer mehr Betriebe mit entsprechenden Strategien befassen. Die Veranstaltungsreihe greift diese Entwicklungen auf und zeigt, wie ökologische und soziale Aspekte mit wirtschaftlichem Erfolg verbunden werden können. Die Veranstaltungsreihe “Nachhaltigkeit im Unternehmen” umfasst drei Termine mit unterschiedlichen Schwerpunkten: 16. April 2026, 14.00 bis 17.00 Uhr WeinKulturgut Longen-Schlöder, Longuich „Nachhaltigkeit verstehen“ Einführung in nachhaltiges Wirtschaften aus unternehmerischer Perspektive Einordnung aktueller Anforderungen und Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit Instrumente zur praktischen Umsetzung wie DNK-Plattform und EcoVadis Strategische Chancen durch freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung 18. Juni 2026, 14.00 bis 17.00 Uhr Kinopalast Wittlich „Effizienz zahlt sich aus“ Vorstellung des EffCheck-Programms des Landes Rheinland-Pfalz Praxisbeispiel aus einem Unternehmen Fördermöglichkeiten für Energie- und Ressourceneffizienz Unterstützungsangebote des VDI Zentrums Ressourceneffizienz 3. September 2026, 14.00 bis 17.00 Uhr Industriepark Region Trier (IRT), Föhren „Nachhaltigkeit vor Ort erleben“ Nachhaltige Standortentwicklung im Industriepark Region Trier Praktische Maßnahmen zur Nachhaltigkeit auf dem Firmengelände Erfahrungsbericht eines Unternehmens zur Entwicklung und Umsetzung eines Nachhaltigkeitskonzepts Flyer zur Veranstaltungsreihe “Nachhaltigkeit in Unternehmen” Die Teilnahme an der Veranstaltungsreihe ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung unter www.wfg-tr-sab.de/short?url=2026Nachhaltigkeit ist erforderlich. Ansprechpartner: Herr Matthias Denis Telefon 06571 14-2494 E-Mail Matthias.Denis(at)Bernkastel-Wittlich.de

Kabinett traf EU-Vertreter in Brüssel: EU-Förderung und Bürokratieabbau im Fokus

Unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff ist die Landesregierung heute zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU zusammengekommen. Dabei standen auch EU-Themen auf der Tagesordnung wie Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Kohäsionspolitik ab 2028. Dazu traf das Kabinett mit hochrangigen Vertretern der EU-Organe zusammen. „Wir haben in Brüssel konstruktive Gespräche geführt und dabei die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber der EU deutlich artikuliert. Erfreulich ist, dass die EU im Hinblick auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und in der Asylpolitik wichtige Verbesserungen auf den Weg bringt. Jetzt kommt es darauf an, dass Regionen wie Sachsen-Anhalt auch künftig mit einer auskömmlichen Förderung durch die EU rechnen können sowie deutliche Schritte beim Bürokratieabbau gemacht werden“, so Haseloff. Zu den einzelnen Themen Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Gegenüber Oliver Sitar, Direktor Rechts-, Verfahrens- und interinstitutionelle Angelegenheiten der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, machte das Kabinett deutlich, dass die GAP ab 2028 klare Prioritäten setzen müsse. Die Landwirtschaft brauche Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deshalb lehnt Sachsen-Anhalt die geplante Zusammenlegung der GAP mit anderen EU-Fonds ab. Die bewährte Zwei-Säulen-Struktur müsse erhalten bleiben – mit eigenen Budgets für Einkommenssicherung und ländliche Entwicklung. Die Landwirte benötigten weniger Bürokratie und mehr Anerkennung ihrer Leistungen. So forderte die Landesregierung in Brüssel, dass Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einkommenswirksam honoriert und junge Landwirtinnen und Landwirte gezielt gefördert werden müssen. Die GAP müsse die Vielfalt landwirtschaftlicher Strukturen stärken, regionale Besonderheiten berücksichtigen und eine moderne, digitale Agrarverwaltung ermöglichen. Wettbewerbsfähigkeit Die Landesregierung begrüßte, dass die EU-Kommission in mehreren Schwerpunktbereichen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen ergreifen will, um Wachstum und Wohlstand für Europa zu sichern. Davon wird auch das Land Sachsen-Anhalt profitieren. Dies gilt insbesondere für den europäischen Aktionsplan für erschwingliche Energie mit der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Energiekosten zu senken. Den größten Handlungsdruck erzeugen neben den Energiekosten die bürokratischen Belastungen von Unternehmen. Die EU-Kommission will die Unternehmen deutlich entlasten, so z. B. mit ihrem Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Diese Zielstellung wird von der Landesregierung begrüßt. Gegenüber Michael Hager, Kabinettschef von Kommissar Valdis Dombrovskis, forderte die Landesregierung von der EU-Kommission darüber hinaus Änderungen im Beihilferecht, um die Finanzierung von Startups und Scaleups durch staatliche Risikokapitalgeber in benachteiligten Regionen zu erleichtern. Eine geplante Zusammenführung der EU-Förderprogramme sieht das Land Sachsen-Anhalt dagegen kritisch. Sie könnte die bisherige Forschungsförderung benachteiligen und wichtige Bereiche vernachlässigen. Die Landesregierung wird diesen Prozess daher kritisch begleiten und sich für eine breitere Förderung und mehr Niedrigschwelligkeit einsetzen. Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) Im Gespräch mit Corinna Ullrich von der Generaldirektion Migration und Inneres hat die Landesregierung ausdrücklich die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) begrüßt, die die Migration ordnen und steuern soll und dabei insbesondere die Eindämmung der irregulären Migration in die Europäische Union zum Ziel hat. Die GEAS-Reform, die ab Sommer 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten wird, ist zugleich ein wichtiger Schritt, um Asylverfahren effizienter zu gestalten und die Rückführung von Personen ohne Schutzanspruch zu verbessern. Die Schwerpunkte der GEAS-Reform liegen unter anderem in der Verbesserung der Asylverfahrensbearbeitung, der Stärkung des Dublin-Systems, der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und der Effektivitätssteigerung im Rückkehrbereich. Wesentlich ist die Einführung eines verpflichtenden Asylverfahrens an den EU-Außengrenzen, das insbesondere in Fällen, in denen eine Schutzgewährung unwahrscheinlich ist, eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen ermöglichen soll. Die Landesregierung spricht sich für eine zügige Umsetzung der Reform in nationales Recht aus. Dafür ist von der Bundesregierung zeitnah ein entsprechender Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei ist eine enge Beteiligung der Länder unerlässlich, um den weitreichenden Auswirkungen der Reform auf die Praxis Rechnung zu tragen. Bestehende Verfahren von Bund, Ländern und Kommunen müssen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Mehrjähriger Finanzrahmen und Kohäsionspolitik ab 2028 Das Kabinett hat sich gegenüber Thomas Wobben, Direktor Legislative Arbeit des AdR, dafür ausgesprochen, dass auch im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen die Kohäsionspolitik als das zentrale Investitionsinstrument mit den bewährten Strukturprinzipen erhalten bleiben soll. Dazu zählen insbesondere die geteilte Mittelverwaltung, das Mehrebenensystem, der ortsbasierte Ansatz und das Partnerschaftsprinzip. Die regionale Ausarbeitung und Umsetzung der Programme müsse auch künftig gewährleistet sein. Eine auf europäischer oder nationaler Ebene zentralisierte Kohäsionspolitik wäre damit aus Sicht Sachsen-Anhalts nicht vereinbar. Die Förderwürdigkeit aller Regionen, differenziert nach ihrer strukturellen Entwicklung und nach ihrem regionalen Handlungsbedarf, muss nach Ansicht der Landesregierung unbedingt erhalten bleiben. Insbesondere Regionen wie Sachsen-Anhalt, die doppelt herausgefordert sind, durch fortdauernde Strukturschwäche und zugleich durch Transformationsbedarfe, sollen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden. Darüber hinaus dringt die Landesregierung gegenüber Brüssel darauf, dass die Programmierung der Strukturfonds und der gesamte Förderprozess, inklusive Verwaltungs- und Kontrollsystemen für Antragsteller, Begünstigte sowie Behörden vereinfacht wird. Für die Förderperiode ab dem Jahr 2028 sieht Sachsen-Anhalt die Notwendigkeit einer hohen Planungssicherheit. Die Landesregierung fordert in diesem Zusammenhang die rechtzeitige Verabschiedung der Verordnungen für die Kohäsionspolitik und den rechtzeitigen Erlass der zugehörigen Durchführungsverordnungen. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Kick-Off für Arbeitskreis Nachhaltigkeit

Auf Initiative der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH haben mehrere Mitglieder der Umweltallianz den Arbeitskreis Nachhaltigkeit gegründet. Ziele sind Erfahrungsaustausch sowie Impulsgebung und Beratung für die Politik. Thematische Schwerpunkte sind Chancen und Herausforderungen nachhaltiger Transformationsprozesse in der Wirtschaft. Dazu gehören zum Beispiel Spannungsfelder bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, Weiterentwicklung des unternehmerischen Klimamanagements, Entwicklung einer effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung, Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU-Taxonomie-Verordnung etc. Die Kick-Off-Veranstaltung des Arbeitskreises fand am 28. Mai 2024 beim Gastgeber SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH in Lutherstadt Wittenberg statt. Teilgenommen haben neben Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz Vertreter des Beirats und der Geschäftsstelle. Nach einer Präsentation jedes Unternehmens zu seinen Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit wurde festgelegt, beim nächsten Treffen die „Wesentlichkeitsanalyse“ zu besprechen. Wegen der anstehenden Berichterstattungspflichten zum Thema Nachhaltigkeit sind die Unternehmen davon in hohem Maße betroffen. Aus diesem Grund sollen vor allem praxisrelevante Aspekte dieser Thematik beim kommenden Austausch im August 2024 diskutiert werden.

Nachhaltigkeitsbericht Augsburg Ö5.3 Luftschadstoffbelastung NO2

Stickstoffdioxidbelastung (NO2) an den beiden Messstationen Königsplatz und Karlstraße in Mikrogramm pro Kubikmeter (μg / m³)

Nachhaltigkeitsbericht Augsburg Ö5.3 Luftschadstoffbelastung Feinstaub

Der Indikator „Luftschadstoffbelastung“ beschreibt die Einwirkung von Störfaktoren auf die Menschen und die natürliche Umwelt. Besonders hohe Schadstoffwerte entstehenden bei der Energieerzeugung, im Straßenverkehr, in der Landwirt-schaft und in der Industrie. Feinstaub (particulate matter, PM) gilt dabei als besonders gesundheitsschädigend und ist vornehmlich in dicht besiedelten Gebieten eine Belastung. Grenzwerte werden durch die Europäische Union und die Weltgesundheitsorganisation vorgegeben.

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