- Lärmaktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg - Überwachung der Einhaltung von Nachtflugbeschränkungen und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen; - Fluglärmbeschwerdemanagement - Berechnung der Fluglärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz von Juni 2007
Um Urlaubern im Ausland eine rasche Heimkehr ohne Umwege zu ermöglichen, hebt Berlin für den Flughafen Tegel vorübergehend das Nachtflugverbot bei internationalen Flügen auf. Damit können insbesondere Berliner Heimkehrende in verspäteten Maschinen direkt in der Hauptstadt landen, ohne weitere Zwischenstopps und damit ohne erhöhte Ansteckungsgefahren auf ihrer Heimreise. Ansonsten müssten die Linien auf andere Airports ausweichen, von denen dann etwa Busse nach Berlin fahren. Die Aufhebung des Nachtflugverbots gilt ab sofort und vorerst bis einschließlich 22.03.2020 (Betriebsschluss). Die Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium. Alle geltenden Sicherheitsvorkehrungen und Hygienevorschriften in Tegel bleiben ansonsten bestehen.
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) in seiner letzten Fassung von 2007 reicht nicht aus, um die Bevölkerung ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Das ist das Ergebnis eines UBA-Berichts zu der 2017 anstehenden Evaluation dieses Gesetzes. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) sieht vor, dass dieses im Jahr 2017 evaluiert wird, vor allem unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Hierzu wird die Bundesregierung einen Fluglärmbericht vorlegen, der federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ( BMUB ) erarbeitet wird. Das Umweltbundesamt hat als einen Beitrag zum Fluglärmbericht der Bundesregierung einen eigenen Bericht verfasst, in dem einerseits das FluLärmG in seiner Wirkung und ein etwaiger Novellierungsbedarf untersucht wird, andererseits aber auch weitere Fluglärm-relevante Handlungsfelder betrachtet werden. Das FluLärmG in seiner letzten Fassung von 2007 bietet – so ein Ergebnis des Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes ( UBA ) – nur unzureichende Entlastung für die durch Fluglärm belastete Bevölkerung. Nach dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung müssten bereits bei deutlich geringeren Schallpegeln Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem reicht es aus Sicht des UBA nicht aus, lediglich Lärmschutzfenster einzubauen, sondern die Lärmbelastung vor dem Fenster muss reduziert werden. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass Flugzeuge selbst leiser werden oder so betrieben werden, dass – beispielsweise durch veränderte Flugrouten – geringere Schallpegel bei den Personen ankommen. Entlastung der Bevölkerung vor Lärm kann auch dadurch erreicht werden, dass Flüge tagsüber statt nachts durchgeführt werden und gegebenenfalls auch weniger geflogen wird. Hierfür fehlen jedoch wirkungsvolle gesetzliche Anreize. Das UBA plädiert daher für die Einführung eines Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr auf stadtnahen Flugplätzen und eine Begrenzung der Fluglärmbelastung an einzelnen Flugplätzen durch Einführung einer Lärmkontingentierung. Seinen Fluglärmbericht 2017 hat das UBA an das für das FluLärmG federführend zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) versandt. Der Berichtsoll aber auch gleichzeitig einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Im weiteren Prozess erstellt das BMUB einen Entwurf des offiziellen Fluglärmberichts 2017 der Bundesregierung, der nach der Ressortabstimmung dem Bundestag vorgelegt wird. Anschließend wird dann entschieden, ob es zu einer Novellierung des FluLärmG und eventuell weiterer Regelungen zur Minderung des Fluglärms kommt. Das FluLärmG hat die Aufgabe, durch bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen der Bevölkerung durch Fluglärm zu verhindern. Hierfür wird mit Hilfe eines Prognosemodells für den Flugbetrieb das Gebiet mit der höchsten Lärmbelastung berechnet, der Lärmschutzbereich (LSB), in dem dann diese Rechtsfolgen greifen. Inhaltlich geht es bei der Evaluation des FluLärmG vor allem darum, die Schallpegelwerte zur Abgrenzung der LSB unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik zu überprüfen. Hierfür hat das UBA die aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung tiefgehend analysiert und bewertet, die Werte des FluLärmG vor diesem Hintergrund eingeordnet und hieraus Empfehlungen an die Politik aus wissenschaftlicher Sicht formuliert. Das UBA kommt zu dem Schluss, dass die entsprechenden Schallpegelwerte des FluLärmG nicht ausreichen, um erhebliche gesundheitliche Nachteilen und erhebliche Lärmbelästigungen auszuschließen. Die Werte sollten für alle Flugplatztypen um 15 Dezibel abgesenkt werden: für die Tages-Lärmbelastung auf 50 bzw. 45 Dezibel (für einen inneren und einen äußeren Ring innerhalb des LSB) und für die Nacht auf 40 Dezibel. Die passiven Schallschutzmaßnahmen des FluLärmG sind jedoch nicht ausreichend. Für eine deutliche Verbesserung der Fluglärmsituation sind vielmehr aktive Maßnahmen am Luftfahrzeug und den Flugverfahren erforderlich, um eine Minderung des Außenschallpegels zu erreichen. Das FluLärmG bietet aber keine Möglichkeit, den Fluglärm – im Sinne der auf eine Wohnung bzw. ein Grundstück einwirkenden Außenpegel – zu begrenzen oder zu vermindern. Daher sind auch Verbesserung in den rechtlichen Rahmenbedingungen zum aktiven Fluglärmschutz erforderlich (v.a. im Luftverkehrsgesetz) beziehungsweise ein belastungsbasiertes Schutzkonzept, welches den Einsatz von wirkungsvolleren, aktiven Lärmschutzmaßnahmen fördert. Das UBA schlägt daher ein dreistufiges Handlungskonzept vor: Aktualisierung und Weiterentwicklung des Fluglärm-Berechnungsverfahrens und Klarstellungen der FluLärmG-Regelungen zur Verbesserung des Vollzuges. Grundlegende Novellierung des FluLärmG und der zugehörigen Rechtsverordnung unter Beibehaltung des bisherigen Reglungsrahmens, insbesondere durch eine Verschärfung der LSB-Pegelwerte und Verbesserung des passiven Schallschutzes. Einführung eines Nachtflugverbots an stadtnahen Flugplätzen von 22 bis 6 Uhr aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes; tagsüber und an den verbleibenden Flugplätzen mit Nachtflugbetrieb sollte die Lärmbelastung bezüglich der Außenschallpegel mit Hilfe des Instruments der Lärmkontingentierung begrenzt werden.
Fluglärm wird als belästigender empfunden als die anderen Lärmarten Die NORAH-Studie (Noise Related Annoyance, Cognition, and Health) zeigt, dass Flug-, Schienenverkehrs-, und Straßenverkehrslärm bei dauerhafter Exposition negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, psychisch wie physisch. Gleichzeitig besteht aber weiterhin hoher Forschungsbedarf. Die NORAH-Studie ist eine umfangreiche Untersuchung über die Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit und Lebensqualität. Die Studie untersucht den Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und unterschiedlichen Parametern, wie Lebensqualität und Belästigung, Schlaf, Krankheitsrisiken, Blutdruck und der kognitiven Entwicklung von Kindern. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat eine fachliche Einschätzung der Studie vorgenommen. Belästigung Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass Fluglärm bei vergleichbarem Dauerschallpegel als belästigender empfunden als die anderen Lärmarten. Gleichzeitig ist die Belästigung bei gleicher Dauerschallbelastung in den letzten zehn Jahren kontinuierlich angestiegen. Im Einklang mit weiteren Studien, die einen ähnlichen Trend feststellen, weist dies darauf hin, dass die Belästigungskurven die bisher den politischen Diskurs beeinflussen, dringender Überarbeitung bedürfen. Gesundheit und Psyche Die Relevanz der Psyche wurde in der Studie sowohl im Hinblick auf die Wahrnehmung der Lärmbelästigung als auch hinsichtlich der Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit herausgestellt. So ist der Risikoanstieg für das Krankheitsbild der unipolaren Depression bei allen drei Verkehrslärmarten am stärksten ausgeprägt. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher psychische Faktoren in zukünftigen Lärmwirkungsstudien stärker zu berücksichtigen. Herausforderung Blutdruckuntersuchungen Die Ergebnisse der Blutdruckstudie unterstreichen vor allem die Herausforderung und die Relevanz einer kritischen Auseinandersetzung mit der Methodologie von Blutdruckstudien in der Lärmwirkungsforschung. Zum einen sind die Methoden und Designs bisheriger Studien sehr unterschiedlich und ein Vergleich der Ergebnisse somit nur eingeschränkt möglich. Zum anderen ist der Wirkungspfad des Zusammenhangs zwischen Geräuschemission und Blutdruck (wie auch weiterführend zwischen Lärm und kardiovaskulären Erkrankungen) bisher noch unzureichend erforscht. Hier besteht weiterhin dringender Forschungsbedarf. Nachtflugverbot Die Ergebnisse hinsichtlich nächtlicher Schlafstörungen verdeutlichen die Wichtigkeit der bestehenden UBA-Empfehlung, den regulären Flugbetrieb an allen Flughäfen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr ruhen zu lassen. Die Ergebnisse zu den Wirkungen nächtlicher Einzelereignisse mit hohen Maximalschalldruckpegeln unterstreichen darüber hinaus die Relevanz eines Diskurses über die sachgerechte Erweiterung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen. Zum Beispiel durch ein Maximalpegel-Kriterium zur Ausweisung des Nachtschutzgebiets. Daher wird das Umweltbundesamt auch im Rahmen der derzeitigen Evaluation des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm prüfen, ob ein Maximalpegel-Häufigkeits-Kriterium weiterentwickelt werden sollte. Im Einzelnen besteht die NORAH-Studie aus fünf Modulen, die unterschiedliche Parameter - Lebensqualität und Belästigung, Schlaf, Krankheitsrisiken, Blutdruck, kognitive Entwicklung von Kindern - im Zusammenhang mit Verkehrslärm untersuchen. Die umfangreiche Untersuchung zu den Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit und Lebensqualität in der Region Frankfurt am Main wurde vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) im Zuge der Eröffnung der vierten Landebahn (Nord-West) im Oktober 2011 und weiteren Veränderungen am Frankfurter Flughafen in Auftrag gegeben.
Das Projekt "Bewertung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Lärmkontor GmbH.In diesem Vorhaben sollen die Festlegung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten untersucht und fundierte Vorschläge für eine unter Lärmwirkungsaspekten optimierte Routenfestlegung unterbreitet werden. Dabei sollen sowohl unterschiedliche Zeiträume (Tag, Nacht, Tagesrandzeiten) als auch verschiedene Belastungssituationen betrachtet werden. So ist im Rahmen der Studie zwischen bestehenden Bestandssituationen und der Neubelastung eines Gebiets durch eine Flugroutenänderung zu unterscheiden. Weiterhin ist die Frage der Bündelung oder Streuungen von Flugrouten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Flughafenanwohner zu analysieren. Darüber hinaus sind die verschiedenen anderen Maßnahmen und Instrumente zur Minderung des Fluglärms zu bewerten, die eine lärmbezogene Optimierung der Flugroutenführung ergänzen können (z. B. Anwendung lärmmindernder Ab- und Anflugverfahren, Nachtflugbeschränkungen). Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen sind konkrete, praxisgerechte Vorschläge für eine wirkungerechte Festlegung von Flugrouten zu entwickeln. Dabei ist die gesamte Spannbreite der Flugroutenfestlegungen von einfachen Änderungen einer einzelnen Routenführung bis hin zu komplexen Flugroutensystemen zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Vorschläge ist an Beispielen aus der Praxis zu demonstrieren.
Nachtflugbedarf in Deutschland genau prüfen Derzeit werden Anforderungen an ein Luftverkehrskonzept für Deutschland diskutiert. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes muss ein solches nationales Konzept dazu beitragen, die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm deutlich zu verringern. Fluglärm, insbesondere von Nachtflügen, birgt erhebliche gesundheitliche Risiken für Menschen. Thomas Holzmann, amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Ein nationales Flugkonzept muss dazu dienen, die Menschen besser vor Fluglärm zu schützen. Da die gesundheitliche Belastung vor allem von Nachtflügen ausgeht, muss deren Bedarf in einem solchen Konzept genau geprüft werden. Am Ende muss die Lärmbelastung in Deutschland weiter sinken.“ Das Umweltbundesamt empfiehlt ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Vertreter des Bundes, der Länder und der Wirtschaft haben sich 2013 in der so genannten Posch-Kommission dafür ausgesprochen, in Deutschland ein nationales Luftverkehrskonzept zu erarbeiten. Dafür hat die Expertengruppe verschiedene Eckpunkte formuliert. Diese stellen keine abgestimmte Position zwischen Bund und Ländern dar. Die Mitglieder der Posch-Kommission haben sich unter anderem dafür ausgesprochen, die Fluglärmbelastung der Bevölkerung zu verringern und den Flugverkehr in eine umfassende Lärmminderungsstrategie einzubeziehen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes soll deshalb kritisch geprüft werden, ob es in Deutschland einen Bedarf an Nachtflügen gibt. Sollte bei der Erarbeitung eines nationalen Luftverkehrskonzeptes ein begründeter Bedarf an Nachtflügen identifiziert werden, so sind diese Nachtflüge im Sinne des Gesundheitsschutzes so zu verteilen, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung minimiert wird. Wissenschaftliche Studien zeigen eindeutig, dass die gesundheitlichen Folgen von Fluglärm, insbesondere von Nachtfluglärm, erheblich sind. Zum Schutz der Bevölkerung empfiehlt das Umweltbundesamt daher, den regulären Flugbetrieb in der Zeit von 22 bis 6 Uhr ruhen zu lassen.
Am 4. April 2012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Zwischen 23.00 Uhr nachts und 5.00 Uhr morgens sind künftig keine Flüge mehr erlaubt.
Im Oktober 2011 eröffnete der Verkehrsflughafen Frankfurt am Main seine vierte Landebahn (Nord-West). Im Zuge der Eröffnung dieser Landebahn und der Veränderungen um den Frankfurter Flughafen hat das Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) eine umfangreiche Erhebung zu den Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit und Lebensqualität in der Region Frankfurt am Main in Auftrag gegeben. Die NORAH-Studie (Noise Related Annoyance, Cognition, and Health) besteht aus fünf Modulen, die unterschiedliche Parameter - Lebensqualität und Belästigung, Schlaf, Krankheitsrisiken, Blutdruck, kognitive Entwicklung von Kindern - im Zusammenhang mit Verkehrslärm untersuchen. Diese Teilstudien unterscheiden sich erheblich in Design und Methodik und werden daher im Folgenden einzeln diskutiert und bewertet. Hierfür werden sowohl die aus Sicht des Umweltbundesamtes wichtigsten Ergebnisse der Studie herausgearbeitet als auch Handlungsfelder aufgezeigt. Die Studienteile werden zunächst im Einzelnen kurz besprochen und abschließend wird ein Gesamtfazit gezogen.<BR>Quelle: Verlagsinformation
Liebe Leserin, lieber Leser, kennen Sie das auch? Bei Handy oder Tablet macht der Akku schlapp, doch aufmachen, auswechseln und weiternutzen geht nicht. Denn das Gerät lässt sich oft nur mit Spezialwerkzeug öffnen und der Akku ist fest verklebt. Wir finden, Produkte sollten so entworfen werden, dass sie kinderleicht und problemlos repariert werden können – so einfach wie der Batteriewechsel bei Ihrer Fernbedienung. Über diese und andere Herausforderungen des Umweltschutzes sprach die neue UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in ihrem Antrittsinterview mit der Presse. Ebenfalls lesenswert: unsere Chronik. Das UBA feiert am 22. Juli 2014 runden Geburtstag! Eine interessante Zeitreise in 40 Jahre UBA & Umweltschutz wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Knappe Ressourcen und zu viel CO2: Maria Krautzberger im Gespräch Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes 2014 - 2019 Quelle: PhotostudioD29 Rund 2 ½ Monate ist Maria Krautzberger nun Präsidentin des UBA. In ihrem Antrittsinterview mit mehreren Zeitungen redet sie Klartext: Die Heraus¬forderungen der kommenden Jahre sind groß und Deutschland muss bei den zentralen Themen des 21. Jahrhunderts Vorreiter sein: beim Klima- und Ressourcenschutz. Dass unsere Ressourcen immer knapper und teurer werden und ihre Nutzung mit großen Umweltbelastungen und sozialen Problemen wie Kinderarbeit in Minen und bewaffneten Konflikten um Rohstoffe verbunden ist, wird noch viel zu wenig beachtet. Dabei bringt eine effiziente Nutzung auch der Wirtschaft große Vorteile: Das verarbeitende Gewerbe etwa könnte 10 bis 20 Prozent seiner Materialkosten sparen. Deutschlands Ziel, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, sieht Maria Krautzberger noch erreichbar, mahnt jedoch, sich dabei nicht auf eine „Stromwende“ zu beschränken: „Es muss viel mehr passieren: vor allem bei der Wärmesanierung der Gebäude! Und auch der Verkehrsbereich muss endlich liefern.“ Online-Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) mit neu gestalteter Oberfläche für Feuerwehren, Polizei, Fachberater und Rettungsdienste Schul- und Aktionsmaterialien "Schulstart mit dem Blauen Engel" für alle, die zum Thema Recyclingpapier mehr erfahren oder aktiv werden möchten Website Umweltzeichen „Blauer Engel“ mit neuem Aufbau, Design & optimiert für mobile Endgeräte 27 27 bis 49 Quadratmeter Fläche sind nötig, um ein Kilo Rindfleisch zu produzieren. Und es werden dabei bis zu 27 Kilogramm klimaschädliches Kohlendioxid freigesetzt und 15.000 Liter Wasser genutzt. Über 2.000 Kilogramm Gold stecken allein in den Handys, die in Deutschland ungenutzt in Schubladen liegen. Unser Bedarf an Rohstoffen ist enorm und liegt schon heute weit über dem, was die Erde dauerhaft bereitstellen kann. Eine vom UBA geförderte Broschüre des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) zeigt, welcher Rohstoffverbrauch hinter Produkten wie Rindfleisch oder T-Shirts steckt. Dazu gibt es viele gute Tipps, was jeder tun kann, um unsere natürlichen Ressourcen zu schonen. ... UBA-Lärmforscher Dr. Wolfgang Babisch? Dr. Wolfgang Babisch aus dem UBA-Fachgebiet II 1.5 "Umweltmedizin und gesundheitliche Bewertung" Quelle: Wolfgang Straff / UBA Lärm nervt nicht nur, er macht auf Dauer krank. Und lärmgeplagte Menschen in Einflugschneisen oder an stark befahrenen Straßen müssen deshalb ernst genommen, Lärm möglichst vermieden oder reduziert werden. Dass sich solche Erkenntnisse immer mehr durchsetzen, ist unter anderem ein Verdienst von Forscherinnen und Forschern wie Dr. Wolfgang Babisch. Für seine mittlerweile über 30-jährige Arbeit hat er im Juni 2014 von der „International Commission on Biological Effects of Noise (ICBEN)“ eine Auszeichnung erhalten. Die ICBEN ist eine der bedeutendsten internationalen wissenschaftlichen Vereinigungen auf dem Gebiet der Lärmwirkungen. Die Auszeichnung wurde erstmals vergeben. Um zu erfahren, wie sich Straßenverkehrs- und Fluglärm auf das Herz-Kreislauf-System und die Gesundheit des Menschen allgemein auswirken, hat Dr. Babisch viele eigene Studien durchgeführt und internationale Forschungsergebnisse ausgewertet. Eine Erkenntnis: Menschen, die in Wohnungen in lauter Umgebung leben, haben ein um 20 bis 30 Prozent höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten als solche aus ruhigeren Gebieten. Auch für seine zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträge, die geholfen haben, dieses Wissen weiterzutragen, wurde Dr. Wolfgang Babisch mit der Auszeichnung geehrt. Er und das UBA bleiben dran, wenn es darum geht, die Gesundheitsrisiken des Lärms noch tiefergehend zu erforschen und die Ergebnisse im Umwelt- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen und umzusetzen: beim Bau neuer Flughäfen, der Stadt- und Verkehrsplanung, der Diskussion um Nachtflugverbote und dem Ausbau von Autobahnen und Schienennetzen .
- Messung, Bewertung und Beurteilung von Geräuschimmissionen - Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg - Überwachung der Einhaltung von Nachtflugbeschränkungen und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen; - Fluglärmbeschwerdemanagement - Berechnung der Fluglärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz von Juni 2007
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