technologyComment of stone wool production (CH, RoW): The company works on a technically very high level. The fuel for the melting process is coke. The furnace is a cupola melting furnace. The emissions are abated by post-combustion with energy recuperation. The partition of the total dust emission to the categories of particulate sizes is based on an uncontrolled mineral wool cupola (EPA 1998) which only partly represent this case.
Die Kraft und Stoff Dannenberg GmbH & Co. KG, Barnitzer Str. 34, 29472 Damnatz, beantragte am 31.07.2023 die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage am Anlagenstandort in 29451 Dannenberg (Elbe), Breeser Weg (Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG – 4. BImSchV). Das Änderungsvorhaben erstreckt sich auf die folgenden wesentlichen Maßnahmen: • Austausch der vorhandenen Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) durch eine neue BGAA mit einer Durchsatzleistung (600 m³/h Rohbiogas und 300 m³/h Biomethan) mit den wesentlichen Anlagenkomponenten: - Verdichterstation - Waschkolonne (CO2-Absorption) - Flashkolonne (CO2-Desorption) - Regeneration Waschflüssigkeit - Trocknung Biomethan - Abgasnachbehandlung (Regenerative thermisch Nachverbrennung -RNV). • Aufstellung einer zusätzlichen Gaskühlung und eines Aktivkohlefilters in Verbindung mit einer neuen Biogasleitung. • Austausch der Gasspeicherfolien auf allen Behältern durch ein Tragluftdachsystem mit Erhöhung des Gasspeichervolumens. • Stellplatz für eine mobile Separationsanlage für Gärreste.
Bezirksregierung Köln Köln, 19.11.2021 Az.: 300-53.0051/21/2.10.2-Wie Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Boll & Kirch Filterbau GmbH hat gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung der Anlage „Membranfertigung PD“ in Kerpen, Gemarkung Kerpen, Flur 5, Flurstück 558 beantragt. Die Anlage zur Herstellung von Keramikbauteilen für die Membranfertigung wurde bereits baurechtlich genehmigt und errichtet. Sie besteht aus vier elektrisch beheizten Vakuumsinteröfen mit Kohlenmonoxid- und Argonversorgung, einer Kühlanlage sowie je einer Abgasbehandlungsanlage pro Ofen (Thermische Nachverbrennung) mit je einem Kamin. Aufgrund der beantragten Erhöhung der Besatzdichte von 100 kg/m³ auf 500 kg/m³ Brennraumvolumen unterliegt die Anlage erstmals der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit. Eine bauliche Änderung erfolgt nicht. Die Öfen samt TNV sind in einer Halle aufgestellt. Die beantragte Produktionskapazität liegt bei 4 Tonnen pro Tag. Das Ofenraumvolumen beträgt insgesamt 3,88 m³. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 2.6.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde daher eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls wird als überschlägige Prüfung in zwei Schritten durchgeführt. Auf der ersten Stufe wird durch die zuständige Behörde geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 zum UVPG unter Ziffer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ist das nicht der Fall, besteht keine UVP-Pflicht und der zweite Schritt entfällt. Für das Vorhaben wird nach § 7 Abs. 2 UVPG auf der ersten Stufe festgestellt, dass keine UVP-Pflicht besteht, da eine überschlägige Prüfung der in Anlage 3, Ziffer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien ergeben hat, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Insbesondere resultieren aus dem Vorhaben keine relevanten Luftverunreinigungen oder Geruchsfreisetzungen; für die Abluftquellen gelten die Anforderungen der TA Luft. Das Vorhaben wird innerhalb einer Halle umgesetzt, die sich auf einer gewerblich genutzten Fläche befindet. Die Umgebung ist geprägt von gewerblicher Nutzung. Relevante Auswirkungen insbesondere auf den Naturhaushalt (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) werden nicht hervorgerufen. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Im Auftrag gez. Wiemann
Die ASK Chemicals GmbH hat mit Datum vom 10.09.2020, in der Antragsmodifikation vom 17.01.2022, zuletzt ergänzt am 28.09.2022, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Kunstharz-Anlage durch Errichtung und Betrieb einer thermischen Nachverbrennung (sog. „Backup-TNV“) auf dem Betriebsgelände Dieselstraße 35-41 in 42489 Wülfrath gestellt.
Die genehmigte Tunnelofenanlage zur Herstellung von Ziegeln soll durch die Errichtung und Betrieb einer regenerativen Nachverbrennung (RNV) geändert werden. Der Einbau der RNV dient der Reinigung der Abluft des Tunnelofens, wodurch der Kohlenstoffausstoß erheblich reduziert wird. Durch die Rückführung der gereinigten, noch sehr warmen Luft, in den Produktionsprozess verringert sich auch der Energieverbrauch.
Die ACTEGA Rhenania GmbH hat mit Datum vom 14.06.2022 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lackherstellung auf dem Standort an der Rhenaniastraße 29-37 in 41516 Grevenbroich, Gemarkung Wevelinghoven, Flur 11, Flurstück(e) 3, 269 gestellt. Im Rahmen des beantragten Vorhabens soll die bestehende Anlage zur regenerativen thermischen Oxidation (RTO) zur Behandlung der Produktionsabluftströme durch eine Anlage zur katalytischen Nachverbrennung (KNV) ersetzt werden.
Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die Cyanamid-Anlage wesentlich zu ändern und die Produktionskapazität durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen zu erhöhen. Beantragt sind folgende Änderungsmaßnahmen: Erhöhung der bisherigen Produktionskapazität für reines Cyanamid durch Optimierungsmaß-nahmen, insbesondere o Leistungserhöhung dreier Pumpen o Umstellung der Leitungsführung an der Kühlerbatterie von Reihen- auf Parallelbetrieb (nur maischeseitig) o Ausstattung einiger Pumpen mit einem Frequenzumrichter o Optimierung der Dosierung des Ka-Stoffes in den Maischetrichter o Änderung der Leitungsführung inkl. Funktionstausch zur Kühlung des Maischebehälters o Ableitung der Abgase aus zwei Behältern neu zur TNV o Einbau einer CO2- / Acetylen-Lasermessung im Reaktor o Einbau einer Acetylen-Lasermessung am Maischebehälter Erhöhung der Lagermenge an CyF1000 Erhöhung der Lagermenge an Cyanamid-Lösung (CyL 500) in den Lagertanks Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 26.08.2022 eine immissionsschutzrechtliche Änderungs-genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 29.08.2022 eingegangen. Bei der bereits bestehenden Cyanamid-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.4, 4.2, 4.1.12, 9.3.1, 9.3.2 und 9.37 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Änderungsvorhaben ist gem. Nr. 4.2, 9.3.2 und 9.4.2 der Anlage 1 UVPG i. V. m. § 9 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Die Firma Evonik Operations GmbH, Paul-Baumann-Str. 1 in 45772 Marl hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen auf dem Grundstück Paul-Baumann-Str. 1 in 45772 Marl (Gemarkung Marl, Flure 53, 54, Flurstücke 17, 44) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Anpassung der Betriebsweise der thermischen Nachverbrennung sowie die damit verbundene Umsetzung eines Emissionsminderungskonzeptes.
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Kaneka Modifiers Deutschland GmbH hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung der wesentlichen Änderung der Anlage „EP-Betrieb“ am Standort Brühler Str. 2 in 50389 Wesseling, Gemarkung Wesseling, Flur 3, Flurstücke 265, 267 und 275, beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet die Errichtung und den Betrieb einer neuen katalytischen Nachverbrennung (KNV) zur Behandlung von Abluftströmen aus der Emulsionspolymerisationsanlage (EP-Anlage).
Die Firma Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG betreibt in Dachau-Pellheim als Hauptanlage eine Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen oder mehr je Tag (Nr. 2.10.1 Buchstabe G/E des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Genehmigte Nebeneinrichtungen sind die Rohstoffaufbereitung in den Werken I und II als auch die Nachbehandlung in Form von Schleifanlagen in den Werken I und II und die Verfüllanlage im Werk II sowie eine Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter (Nr. 1.6.2 Buchstabe V der Anlage 1 der 4. BImSchV). Als weitere Nebeneinrichtung wurde eine regenerative Nachverbrennung im Werk 2 genehmigt. Mit Antrag vom 17.10.2019, am Landratsamt Dachau eingegangen am 21.10.2019, beantragt die Firma Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG die Genehmigung gem. §§ 16, 19 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer weiteren RNV nun auch für das Werk 1 als untergeordnete Nebeneinrichtung zur Ziegelei.
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