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Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft (Teilvorhaben 1): Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft (Teilvorhaben 1): Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: secunet Security Networks AG.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1689: Climate Engineering: Risiken, Herausforderungen, Möglichkeiten?, Vergleichende Bewertung möglicher Wirkungen, Nebenwirkungen und Unsicherheiten von CE-Verfahren und Maßnahmen zur Emissionsreduktion (ComparCE-2)

Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1689: Climate Engineering: Risiken, Herausforderungen, Möglichkeiten?, Vergleichende Bewertung möglicher Wirkungen, Nebenwirkungen und Unsicherheiten von CE-Verfahren und Maßnahmen zur Emissionsreduktion (ComparCE-2)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Institut für Meteorologie.Das Hauptziel des ComparCE Projekts ist eine umfassende Einschätzung verschiedener Climate Engineering (CE) Maßnahmen gegeneinander und gegenüber Mitigationsbemühungen. Dabei sollen insbesondere Modelunsicherheiten berücksichtigt werden, da eine solche Einschätzung im CE Fall ausschließlich auf Modellsimulationen beruht. In diesem Projekt wollen wir darüber hinaus Fragen beantworten, die unserer Meinung bislang im CE Zusammenhang nicht bearbeitet wurden. Als ersten und zentralen Schritt wollen wir untersuchen welche Metriken und Indikatoren für die Beurteilung von CE Methoden, und somit für das gesamte Schwerpunkt Programm, wichtig sind und wie diese sich von den Metriken im Kontext von Klimawandel unterscheiden. Diese Art der Forschung gab es im Kontext Klimawandel bereits, sie fehlt bislang aber für CE. Durch Austausch mit internationalen Forschergruppen wurde klar, dass eine die wahrscheinlichste Implementierung von CE Maßnahmen aus einer Kombination der verschiedenen Technologien besteht. Daher wollen wir in diesem Projekt untersuchen wie das Erdsystem auf eine Kombination verschiedener CE Maßnahmen reagiert, und ob es möglich ist die Signale der einzelnen Methoden jeweils zuzuordnen. In diesem Zusammenhang werden wir ebenfalls untersuchen ob und wie die Effektivität der CE Maßnahmen vom Hintergrund-Klimazustand abhängt und ob z.B. der Zeitpunkt der Umsetzung von CE eine Rolle spielt. Darüber hinaus wollen wir robuste, regionale CE Muster untersuchen um ebenfalls auf die regionalen Auswirkungen von CE eingehen zu können. Das ist besonders wichtig, weil für die lokale Öffentlichkeit regionale Klimaextreme mehr Bedeutung haben als globale Mittelwerte. Diese Analysen werden ebenfalls den Findungsprozess der Metriken informieren. Zusätzlich wird die plötzliche Terminierung von CE Maßnahmen im Kontext der Geschwindigkeit des Terminations-Schocks untersucht. Schlussendlich basiert die gesamte Beurteilung von CE Maßnahmen auf Modellergebnissen, daher finden wir, dass ein wichtiger Beitrag für die CE Debatte eine Beurteilung der model-internen Unsicherheiten ist. Diese werden mit Anhang von Änderungen der Wahrscheinlichkeitsverteilung von Metriken quantifiziert, so können zum Beispiel aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer Richtwert-Überschreitung der gegebenen Zukunftsszenarien getroffen werden. Die Ergebnisse diese Projekts erlauben eine umfassende Einschätzung der untersuchten CE Maßnahmen gegenüber Migration, unter Berücksichtigung von Unsicherheiten in Modellen, den Zukunftsszenarien und Metriken, welche im Laufe des Projekts iterative mit anderen Teilprojekten diskutiert werden.

Modes of vector transmission of Cherry leaf roll virus (CLRV) - molecular basis and potential arthropod vector species

Das Projekt "Modes of vector transmission of Cherry leaf roll virus (CLRV) - molecular basis and potential arthropod vector species" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Department für Nutzpflanzen- und Tierwissenschaften, Fachgebiet Phytomedizin.Cherry leaf roll virus (CLRV) is a plant pathogen of economic and ecologic importance. It is globally distributed in a wide range of forest, fruit, and ornamental trees and shrubs. In several areas of cherry and walnut production CLRV causes severe losses in yield and quality. With current reference to the rapid dissemination and strong symptom expression in Finnish birches and the Germany-wide distribution of CLRV in birches and elderberry, we continuously investigate and gradually reveal CLRV transmission pathways as by pollen, seeds or water. However, modes and interactions responsible for the wide intergeneric host transmission as well as for the exceptional CLRV epidemic in Fennoscandia still remain unknown. In this project systematic studies shall investigate biological vectors as a causal agent to finally derive control mechanisms and strategies to avoid new epidemics in different hosts and geographic regions. Detailed monitoring of the invertebrate fauna of birch stands/forests and elderberry plantations in Germany and Finland shall reveal potential vectors to subsequently study them in detail by approved virus detection methods and transmission experiments. Molecular analyses of the CLRV coat protein shall prove its role as a viral determinant for a virus/vector interaction. Consequently, this project essentially will contribute important answers on the CLRV epidemiology, and this will be a key element within the first network of research on plant viral pathogens in forest trees.

A behavioural economic analysis of moral hazards in food production: the case of deviant economic behaviour and disclosure policies on the restaurant, ready-to-eat and retail level

Das Projekt "A behavioural economic analysis of moral hazards in food production: the case of deviant economic behaviour and disclosure policies on the restaurant, ready-to-eat and retail level" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Halle-Wittenberg, Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften, Professur Unternehmensführung im Agribusiness.Deviant behaviour on various levels of the food supply chain may cause food risks. It entails irregular technological procedures which cause (increased probabilities of) adverse outcomes for buyers and consumers. Besides technological hazards and hitherto unknown health threats, moral hazard and malpractice in food businesses represent an additional source of risk which can be termed 'behavioural food risk'. From a regulatory perspective, adverse outcomes associated with deviance represent negative externalities that are caused by the breaking of rules designed to prevent them. From a rational choice perspective, the probability of malpractice increases with the benefits for its authors. It decreases with the probability of detection and resulting losses. It also decreases with bonds to social norms that protect producers from yielding to economic temptations. The design of mechanisms that reduce behavioural risks and prevent malpractice requires an understanding of why food businesses obey or do not obey the rules. This project aims to contribute to a better understanding of malpractice on the restaurant/retail level through comparative case studies and statistical analyses of food inspection and survey data. Accounting for the complexity of economic behaviour, we will not only look at economic incentives but consider all relevant behavioural determinants, including social context factors.

Gefährliche Abfälle Entsorgung und Überwachung Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von Abfällen in Zusammenhang mit der Corona-Krise

An gefährliche Abfälle sind besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer Verwertung oder Beseitigung zu richten. Sie  sind im Gesamt-Abfallverzeichnis besonders gekennzeichnet. Von den 842 Abfallarten sind 408 als gefährliche Abfälle mit einem "*" gekennzeichnet. Zu etwa 200 von ihnen existieren sogenannte Spiegeleinträge, die keine entsprechenden gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweisen. Als Grundlage für die praxistaugliche Abgrenzung dieser Spiegeleinträge dienen der von der EU-Kommission veröffentlichte Technische Leitfaden zur Abfalleinstufung sowie die Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist in Sachsen-Anhalt rein privatrechtlich organisiert. Andienungspflichten bestehen seit Aufhebung der Abfallandienungsverordnung nicht mehr. Bei die Ländergrenzen überschreitenden Entsorgungsvorgängen sind jedoch die gegebenenfalls bestehenden Andienungspflichten anderer Bundesländer zu beachten. Die Überwachung der Entsorgung ist im Teil 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie in der Nachweisverordnung geregelt. Wesentlicher Teil ist die elektronische Nachweis- und Registerführung für gefährliche Abfälle. Die elektronische Nachweisführung erfordert weitere Regelungen. So wurden Fragen und Antworten zum eANV sowie ein Leitfaden zum elektronischen Nachweisverfahren vom BMUV veröffentlicht. Ferner beinhaltet das Umsetzungsmodell zur elektronischen Nachweisführung die Errichtung einer Zentralen Koordinierungsstelle der Länder . Sie soll die bundesweite Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden gewährleisten. Zur Konkretisierung und Erläuterung der nachweisrechtlichen Vorschriften wurde in Sachsen-Anhalt die „Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren“, veröffentlicht als LAGA-Mitteilung 27, verbindlich eingeführt. Praktisch wird die abfallrechtliche Überwachung zu großen Teilen elektronisch realisiert: mit den gemeinsamen Abfall-DV-Systemen der Länder ( GADSYS ) und dem Abfallüberwachungssystem ( ASYS ). Das Landesamt für Umweltschutz fungiert als Knotenstelle des Landes bei der landesweiten Entsorgung gefährlicher Abfälle. Auf den dortigen Webseiten finden Sie weitergehende Informationen zu ASYS und zum elektronischen Nachweisverfahren. Mit diesem Dokument bietet das Ministerium Hilfestellung zur richtigen Einstufung und Entsorgung von Abfällen die im Rahmen der Corona-Pandemie anfallen.

PROTECT - RiSKWa: Persistente mobile organische Chemikalien in der aquatischen Umwelt: Quellen, Vorkommen und technische Möglichkeiten zu deren Entfernung in der Trinkwasseraufbereitung, Teilprojekt eoda: Entwicklung transparenter KI-Algorithmen zur Anomalieerkennung

Das Projekt "PROTECT - RiSKWa: Persistente mobile organische Chemikalien in der aquatischen Umwelt: Quellen, Vorkommen und technische Möglichkeiten zu deren Entfernung in der Trinkwasseraufbereitung, Teilprojekt eoda: Entwicklung transparenter KI-Algorithmen zur Anomalieerkennung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: eoda GmbH.

ADWENTURE - Anomaly Detection for Wind Energy Turbine Efficiency

Das Projekt "ADWENTURE - Anomaly Detection for Wind Energy Turbine Efficiency" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik.

Rechtsvorschriften im Bereich Kreislaufwirtschaft

Landesrecht Bundesrecht Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung – SoAbfEV) Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfallgebührenordnung – SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (Problemabfallverordnung – ProbAbfV) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen Überlassungspflicht für Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, Bekanntmachung vom 12. Oktober 1998 (ABl. S. 4277). Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Bekanntmachung vom 12. Januar 2006 (ABl. S. 278) Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung vom 31.03.2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfall Fortschreibung vom 15.05.2012 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung vom 03.09.2008 GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ABl. = Amtsblatt für Berlin Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ansprechpartnerin: Sabine Dührkoop E-Mail: sabine.duehrkoop@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2151 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Gesetz über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung – AbfVerbrBußV) Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholz-Verordnung – AltholzV) Altölverordnung – AltölV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – AVV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel – HKWAbfV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV) Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung – VersatzV) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) über die Verbringung von Abfällen – VVA

ASYS und Beantragung behördlicher Nummern Abfallüberwachungssystem ASYS Informationen für Abfallerzeuger, Transporteure, Händler, Makler, Bevollmächtigte und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen

Für die Steuerung, Überwachung und Planung der Abfallentsorgung sowie für die Erfüllung der Informations- und Berichtspflichten, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, und zur Gefahrenabwehr, sind gesicherte aktuelle und umfassende Informationen über das überregionale Entsorgungsgeschehen notwendig. Zur Realisierung der sich aus der freiwilligen und auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Zusammenarbeit der Länder zum Aufbau und zur Nutzung von DV-Systemen für die Steuerung und Überwachung der Abfallströme ergebenden Aufgaben haben die Länder die „Verwaltungsvereinbarung der Länder für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme GADSYS" geschlossen. Aufgrund dessen wurde das Abfallüberwachungssystems ASYS entwickelt und im Jahr 1999 von verschiedenen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt eingeführt. Damals wurde es noch als reines Datenerfassungssystem genutzt. Mittlerweile hat ASYS an enormer Bedeutung zugenommen und findet in allen Bundesländern Anwendung. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet den Anwendern aus den Abfallbehörden der Länder die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten zu verarbeiten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind: die Vorab- und Verbleibskontrolle entsprechend der Nachweisverordnung (NachwV), das Anzeige- und Erlaubnisverfahren entsprechend Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), das Entsorgungsfachbetriebsverfahren (EfbV) das Notifizierungsverfahren entsprechend der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Neben den Grundfunktionalitäten zur Erfassung und Bearbeitung der Daten bietet ASYS die Möglichkeit Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen in den Datenbestand zu übernehmen, Daten beim Speichern und beim Empfang automatisiert inhaltlich zu prüfen, Daten in elektronischer Form automatisiert auch zwischen in verschiedenen Bundesländern ansässigen ASYS-einsetzenden Behörden auszutauschen, Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen an die beteiligten Betriebe zu senden. Weitere wesentliche funktionale Leistungsmerkmale von ASYS sind die Möglichkeit zu einer weitgehenden Steuerung von Vorgängen und einer Unterstützung bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge, die einfache Erstellung von Word-Dokumenten auf Basis der erfassten Daten und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten. Aufgrund folgender rechtlicher Vorschriften beinhaltet ASYS mehrere elektronische Systeme, die von der Antragstellung bis hin zur Genehmigung papierlos erfolgen: Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom  5. Dezember 2013 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016 . Das sind: eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren (elektronische Antragstellung (EN/SN), elektronische Bestätigung durch die Behörde und Verbleibskontrolle (BGS) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle) eAEV elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren (elektronische Anzeige nach § 53 mit elektronischer Anzeigebestätigung durch die Behörde und elektronische Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 mit elektronischer Genehmigung durch die Behörde) eMMV elektronische Mengenmeldung (Übernahme der Daten aus dem Internetportal aufgrund freiwilliger Rücknahme nach § 26 KrWG) eEFBV elektronisches Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) Dazu kommen noch folgende Aufgabenbereiche bzw. externe elektronische Systeme: EUDIN für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (auch hier ist eine elektronische Form geplant) ZKS-Abfall digitale Knotenstelle für alle Datensendungen untereinander Länder-eANV für die elektronische Registrierung und Bearbeitung nachweisrelevanter Vorgänge IPA-KON Abfragemodul für BAG und Polizei GESA Gemeinsame Stelle Altautofahrzeuge (Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV) EMAS Eco-Management and Audit Scheme (Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) Über ASYS werden mittlerweile alle nachweisrechtlichen Vorgänge komplett papierlos bearbeitet. Von der elektronischen  Antragstellung, bis hin zur unterschriftsreifen Bearbeitung, die mittels elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz rechtsgültig sind. Aufgrund der enormen Bedeutung und der besonderen Verantwortung ist die Erstellung, der reibungslose und sichere Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung von ASYS, die Koordination, die Erfassung und die Pflege von Daten sowie die Gewährleistung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Ländern jederzeit sicherzustellen. Aktuell wird ASYS in allen Bundesländern eingesetzt und kommt derzeit in 391 Behörden zum Einsatz. Es wird von mehr als 2.100 Anwendern genutzt. In Sachsen-Anhalt nutzen 190 Anwender in 21 Behörden ASYS. Die Beantragung von behördlichen Nummern ist im Land Sachsen-Anhalt wie folgt geregelt: Dezernat 22, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-456 (Erzeugernummern) | 0345 5704-455 (Entsorgernummern) Fax.: 0345 5704-405 Erteilung von Erzeugernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Erzeugernummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Erteilung von Ensorgernummern Antragsunterlagen: Antragsformular Entsorgernummer Handelsregisterauszug Genehmigungsbescheid der Anlage und ggf. Bescheide (z.B. §§ 15, 16, 17 BImSchG) AVV-Abfallartenkatalog, soweit nicht bereits in der Genehmigung enthalten Erteilung von Bevollmächtigten-Nummern (für ZKS-Registrierung und EN Antragsunterlagen: Antragsformular Bevollmächtigtennummer Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung) Referat 401, Ernst-Kamieth-Straße 02, 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 514-2292 | Fax.: 0345 514-2466 Erteilung von Nachweisnummern (EN,SN) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der EN/SN erteilt Erteilung von Freistellungsnummern Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorgernummerund einer Kopie des aktuellen Zertifikates Vergabe von Nummernkontingenten für das privilegierte Nachweisverfahren Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorger- und Freistellungsnummer Erteilung von Beförderernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) Antragsunterlagen: Beförderungserlaubnis: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §54 (1) KrWGNummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis mitgeteilt Zertifizierung: wird über die Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Anzeigepflicht: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §53 (1) KrWGwird bei der Eingangsbestätigung mitgeteilt Erteilung von Händler-/Maklernummern (am Hauptsitz des Unternehmens) keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis bzw. im Rahmen der Anzeige nach § 53 KrWG erteilt Letzte Aktualisierung: 13.07.2023

Untersuchungen zur Entsorgungsvorsorge für abgebrannte Brennelemente, zum Verwertungsnachweis von Plutonium und zum Nachweis des Verbleibs von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung

Das Projekt "Untersuchungen zur Entsorgungsvorsorge für abgebrannte Brennelemente, zum Verwertungsnachweis von Plutonium und zum Nachweis des Verbleibs von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.

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