Die Erfassung der Entsorgungsnachweise im Grundverfahren und der Sammelentsorgungsnachweise erfolgt durch die Bezirksregierungen, Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren durch das LUA NRW. Die Datensammlung beinhaltet Entsorgungsnachweise im Grundverfahren, Nachweiserklärungen im privilegierten Verfahren, Sammelentsorgungsnachweise.
Die Erfassung der Entsorgungsnachweise im Grundverfahren und der Sammelentsorgungsnachweise erfolgt durch die Bezirksregierungen, Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren durch das LUA NRW. Die Datensammlung beinhaltet Entsorgungsnachweise im Grundverfahren, Nachweiserklärungen im privilegierten Verfahren, Sammelentsorgungsnachweise.