API src

Found 51 results.

Related terms

Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nicht-chemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren

Nagetierfallen sind eine umwelt- und tierfreundliche Alternative zu chemischen Giften (Rodentizide), die häufig bei einer Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden. Nagetierfallen unterliegen in Deutschland aber keiner Zulassung, so dass bisher wenig über deren Wirksamkeit und tierschutzgerechte Tötungswirkung bekannt ist. Im Vorhaben wurde ein Messgerät entwickelt, mit dem v.a. die mechanischen Kräfte von Schlagfallen gemessen werden können. Mit dieser Methode können zukünftig ungeeignete Fallen anhand ihrer technischen Parameter ausgeschlossen werden, bevor diese in den Tierversuch gehen. Damit kann eine Menge an Tierleid vermieden und der Prüfaufwand für Fallen reduziert werden. Veröffentlicht in Texte | 33/2025.

Durchführung und Weiterentwicklung von Feldstudien zur Bewertung nicht-chemischer Alternativen zu Rodentiziden auf Basis der NoCheRo Guidance und Erarbeitung eines Best Code of Practice für Nagetierfallen

Das Projekt "Durchführung und Weiterentwicklung von Feldstudien zur Bewertung nicht-chemischer Alternativen zu Rodentiziden auf Basis der NoCheRo Guidance und Erarbeitung eines Best Code of Practice für Nagetierfallen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Biologie, Institut für Zell- und Systembiologie der Tiere.Nagetiere werden im Biozidbereich vor allem mit Rodentiziden bekämpft. Aufgrund ihrer umweltgefährdenden Eigenschaften sind diese Stoffe eigentlich nicht genehmigungsfähig, wurden aber aufgrund fehlender geeigneter Alternativen als Biozidwirkstoffe nach EU 528/2012 genehmigt. Nicht-chemische Nagetierfallen wurden bisher bei der vergleichenden Bewertung der Alternativen zu Rodentiziden nicht berücksichtigt, da Wirksamkeitsnachweise für Fallen bisher gefehlt haben. Das Umweltbundesamt hat daher, zusammen mit einer internationalen Expertengruppe, einen Leitfaden (NoCheRo-Leitfaden) entwickelt, der Methoden und Kriterien für die Bewertung von Schlagfallen gegen Nagetiere zur Verfügung stellt. Der Leitfaden sieht vor, dass die umfängliche Wirksamkeit der Fallen in einem Feldversuch nachgewiesen werden soll. Derartige Feldversuche sollen in dem Vorhaben durchgeführt, erprobt und ggf. verbessert werden. Zielstellungen des Vorhabens sind: 1. Durchführung von umfangreichen und detaillierten Feldstudien für eine Reihe von Nagetierfallen anhand des Leitfadens, um Daten zur Wirksamkeit von Nagetierfallen für die nächste vergleichende Bewertung von Rodentiziden zur Verfügung zu stellen und somit Nagetierfallen als eine mögliche Alternative zu berücksichtigen. 2. Wissenschaftliche Testung der Praktikabilität und der Eignung der im NoCheRo Leitfaden beschriebenen Methoden für Feldversuche und ggf. Optimierung der Methoden oder Kriterien. Es steht derzeit zur Diskussion auf europäischer Ebene eine Zulassung oder aber ein freiwilliges Zertifizierungssystem für Nagetierfallen zu etablieren, für welches dann Fallen anhand des NoCheRo Leitfadens bewertet würden. Auch dafür ist die praktische Erprobung des Leitfadens eine wichtige Voraussetzung. 3. Neben den Feldstudien soll die Methodik der Anwendung von nicht-chemischen Verfahren in der Nagetierbekämpfung im Bereich der Schädlingsbekämpfung untersucht und geeignete Anwendungen in einem Best Code of Practice beschrieben werden.

Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nicht-chemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren

Nagetierfallen sind eine umwelt- und tierfreundliche Alternative zu chemischen Giften (Rodentizide), die häufig bei einer Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden. Nagetierfallen unterliegen in Deutschland aber keiner Zulassung, so dass bisher wenig über deren Wirksamkeit und tierschutzgerechte Tötungswirkung bekannt ist. Im Vorhaben wurde ein Messgerät entwickelt, mit dem v.a. die mechanischen Kräfte von Schlagfallen gemessen werden können. Mit dieser Methode können zukünftig ungeeignete Fallen anhand ihrer technischen Parameter ausgeschlossen werden, bevor diese in den Tierversuch gehen. Damit kann eine Menge an Tierleid vermieden und der Prüfaufwand für Fallen reduziert werden.

Kritische Bewertung der Notwendigkeit von Biozideinsätzen am Beispiel der Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation

Das Projekt "Kritische Bewertung der Notwendigkeit von Biozideinsätzen am Beispiel der Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.In vielen Städten Deutschlands werden beim Auftreten von Wanderratten Rodentizidköder offen in die Kanalisation ausgebracht. Die antikoagulanten Wirkstoffe der Rodentizide stellen mit ihren PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) Eigenschaften eine große Gefährdung für die Umwelt dar. In drei REFOPLAN Vorhaben konnten Rückstände antikoagulanter Rodentizidwirkstoffe in terrestrischen (FKZ 371063401 und 371467407), als auch in aquatischen (FKZ 3716674030) nachgewiesen werden, teilweise in Konzentrationen, die letale Wirkungen vermuten lassen. Trotz der weit verbreiteten Praxis der Ausbringung von Rodentiziden in der Kanalisation fehlen weitestgehend Nachweise für einen nachhaltigen Effekt auf die Wanderrattenpopulationen. Praxiserfahrungen aus Städten ohne chemische Nagetierbekämpfung in der Kanalisation werfen die Frage auf, ob man Ratten im Kanal überhaupt bekämpfen kann oder muss. Eine Untersuchung der Populationsstrukturen und des Verhaltens von Ratten in und in der Nähe der Kanalisation könnte zeigen, ob und wie umweltfreundlichere und nachhaltige Managementstrategien zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation aussehen könnten. Zudem soll untersucht werden, ob Rodentizide in der Kanalisation überhaupt einen Bekämpfungserfolg auf Rattenpopulationen hat. Ist dies nicht der Fall, so könnte der Eintrag der Rodentizide und somit die Akkumulation (von Antikoagulantien) in der Umwelt hier durch entsprechende Verbotsregelungen erheblich reduziert werden. Des Weiteren sollen Anhaltspunkte geliefert werden, wie eine Bekämpfung der Wanderratten in der Kanalisation durch ein integratives Schädlingsmanagement verbessert und der Einsatz von Rodentiziden verringert werden kann.

Kritische Bewertung der Notwendigkeit von Biozideinsätzen am Beispiel der Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation

Das Projekt "Kritische Bewertung der Notwendigkeit von Biozideinsätzen am Beispiel der Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.In vielen Städten Deutschlands werden beim Auftreten von Wanderratten Rodentizidköder offen in die Kanalisation ausgebracht. Die antikoagulanten Wirkstoffe der Rodentizide stellen mit ihren PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) Eigenschaften eine große Gefährdung für die Umwelt dar. In drei REFOPLAN Vorhaben konnten Rückstände antikoagulanter Rodentizidwirkstoffe in terrestrischen (FKZ 371063401 und 371467407), als auch in aquatischen (FKZ 3716674030) nachgewiesen werden, teilweise in Konzentrationen, die letale Wirkungen vermuten lassen. Trotz der weit verbreiteten Praxis der Ausbringung von Rodentiziden in der Kanalisation fehlen weitestgehend Nachweise für einen nachhaltigen Effekt auf die Wanderrattenpopulationen. Praxiserfahrungen aus Städten ohne chemische Nagetierbekämpfung in der Kanalisation werfen die Frage auf, ob man Ratten im Kanal überhaupt bekämpfen kann oder muss. Eine Untersuchung der Populationsstrukturen und des Verhaltens von Ratten in und in der Nähe der Kanalisation könnte zeigen, ob und wie umweltfreundlichere und nachhaltige Managementstrategien zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation aussehen könnten. Zudem soll untersucht werden, ob Rodentizide in der Kanalisation überhaupt einen Bekämpfungserfolg auf Rattenpopulationen hat. Ist dies nicht der Fall, so könnte der Eintrag der Rodentizide und somit die Akkumulation (von Antikoagulantien) in der Umwelt hier durch entsprechende Verbotsregelungen erheblich reduziert werden. Des Weiteren sollen Anhaltpunkte geliefert werden, wie eine Bekämpfung der Wanderratten in der Kanalisation durch ein integratives Schädlingsmanagement verbessert und der Einsatz von Rodentiziden verringert werden kann.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Eine Person darf PSM beruflich anwenden, wenn sie einen gültigen Sachkundenachweis besitzt. Sachkundige sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, eine behördlich anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen. Wer Pflanzenschutzmittel für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten will, hat dies der für den Betriebssitz und der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Zu diesen Flächen gehören insbesondere: Öffentliche Parks (ohne Spiel- und Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Öffentliche Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport- und Freizeitplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Spiel- und Liegewiesen Öffentlich zugängliche Gewächshäuser Straßenbegleitgrün Öffentlich zugängliche Wege und Plätze Auf diesen Flächen halten sich Personen unterschiedlichen Alters und Gesundheitszustands auf, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Deshalb ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in diesen Gebieten so weit wie möglich zu minimieren oder zu verbieten. Die aktuelle Liste der auf diesen Flächen genehmigten Pflanzenschutzmittel finden Sie unter: Pflanzenschutzmittel zur Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind In der Gebrauchsanleitung ist bei jedem Pflanzenschutzmittel ein Hinweis hinsichtlich seiner Wirkung auf Bienen vermerkt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Nichtkulturland), sowie in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern grundsätzlich verboten! Zu befestigten Freilandflächen und sonstigen Freilandflächen, sogenanntes Nichtkulturland, zählen insbesondere: Wirtschafts- und Feldwege, einschließlich der Wegränder, Flächen mit landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich nicht genutzten Pflanzenbeständen, Flächen an oder in oberirdischen Gewässern und Küstengewässern, Böschungen, Feldraine, Feldgehölze, Hecken, die keiner regelmäßigen Pflege unterliegen, nicht bewirtschaftete oder befestigte Flächen: Hof- und Betriebsflächen, Parkplätze, Grundstücks-, Garageneinfahrten, Geh-, Radwege, Bürgersteige, Industriegelände, Wege und Plätze, Gleisanlagen, Tribünen, Treppenanlagen sowie nicht begrünte Flächenanteile von Sportplätzen (z. B. Laufbahnen, Hartplätze), technische, industrielle und verkehrliche Anlagen, im Rahmen der Bekämpfung von wühlenden Nagetieren zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit. Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine Zulassung in Deutschland, um hier in Verkehr gebracht oder angewendet zu werden. Sie müssen aber gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über eine Genehmigung für den Parallelhandel verfügen. In Deutschland prüft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, die Anträge auf Genehmigung für den Parallelhandel. Sind die Voraussetzungen gegeben, erteilt das BVL dem Antragsteller einen Bescheid einschließlich einer nur für diesen Bescheid gültigen Nummer für die Genehmigung zum Parallelhandel, GP-Nummer. Die Aufzeichnungspflicht über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gilt für berufliche Verwender und ist in Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Sie führen über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind. Verfügungsberechtigte und Besitzer haben ihre im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte für Flächen- oder Raumkulturen in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren durch amtliche oder amtlich anerkannte Kontrollstellen prüfen zu lassen. Ausgenommen hiervon sind alle Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können. Das Pflanzenschutzamt erreichen häufig Anfragen, wie mit alten Pflanzenschutzmitteln, restentleerten Packungen und Brüheresten umzugehen ist. Bei Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Gefahrstoffe, die nicht unkontrolliert in die Umwelt, besonders nicht in Gewässer gelangen dürfen. Merkblätter, Rat­geber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften

Biozide in der Umwelt

Biozidprodukte bekämpfen tierische Schädlinge und Lästlinge, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien. Sie werden in vielen Bereichen eingesetzt, etwa als Desinfektionsmittel und Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Biozidwirkstoffe können auch potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier sein. Was sind Biozide? Biozidprodukte sind gemäß europäischer Biozidverordnung (EU 528/2012) dafür bestimmt, Schadorganismen „zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“. Sie wirken sich jedoch häufig auch auf andere, sogenannte Nicht-Zielorganismen aus, und können deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ungewollte Wirkungen in der Umwelt entfalten. Die Anwendungsbereiche für Biozidprodukte sind zahlreich. Die Palette der Anwendungen reicht von Desinfektions- und Materialschutzmitteln über Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren und Insekten bis hin zu Schiffsanstrichen gegen Bewuchs. Insgesamt werden 22 Produktarten (PT) unterschieden. Zahl der Wirkstoffe für Biozidprodukte Die Europäische Union (EU) hat 150 Wirkstoffe für die Verwendung in Biozidprodukten genehmigt (Stand 12/2023). Es gibt zahlreiche weitere Wirkstoffe, die als ⁠ Altstoffe ⁠ noch auf dem Markt sind und zurzeit überprüft werden. ⁠ Neustoffe ⁠ befinden sich ebenfalls im Prüfverfahren. Meldepflicht von Biozidprodukten Für Herstellende oder Einführende gab es bisher keine Mitteilungspflicht über die Menge der jeweiligen Biozidprodukte, die sie in Deutschland verkaufen oder ins Ausland ausführen. Daher war nicht bekannt, welche Mengen an Bioziden in Deutschland hergestellt oder verbraucht werden. Mit der 2021 in Kraft getretenen Biozidrechts-Durchführungsverordnung wird sich dies in den kommenden Jahren ändern. Bis zum 31.03.2022 mussten diese Daten erstmalig an die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) gemeldet werden. In Zukunft erfolgt eine jährliche Meldung bis Ende März des Folgejahres. Derzeit liegen allerdings noch keine ausgewerteten Ergebnisse der ersten Meldungen vor. Bis diese Daten vorliegen, liefert die Anzahl der auf dem deutschen Markt erhältlichen Biozidprodukte einen Anhaltspunkt. Neben den bereits zugelassenen Biozidprodukten gibt es Biozidprodukte, die Altwirkstoffe enthalten und deren Überprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Diese müssen der Bundesstelle für Chemikalien gemeldet werden, um sie in Deutschland verkaufen zu können. Die Bundesstelle gibt jährlich bekannt, welche Biozidprodukte aus welcher der 22 Produktarten auf dem deutschen Markt erhältlich sein dürfen. So waren im März 2024 ca. 33.000 Biozidprodukte auf dem deutschen Markt verkehrsfähig (ca. 31.250 Biozidprodukte gemeldet und ca. 1.650 Biozidprodukte zugelassen) (siehe Abb. „Verkehrsfähige Biozidprodukte“). Auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kann jeder die abgestimmten Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Zudem sind alle in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bereits geprüften und zugelassenen Produkte auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt. Eintragspfade von Bioziden in die Umwelt Biozidwirkstoffe sind dazu bestimmt, sogenannte Schadorganismen zu töten oder zu vertreiben, wirken sich jedoch häufig auch auf andere, sogenannte Nicht-Zielorganismen aus, und können deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ungewollte Wirkungen in der Umwelt entfalten. Die Anwendungsbereiche für Biozidprodukte sind zahlreich. Die Palette der Anwendungen reicht von Desinfektions- und Materialschutzmitteln über Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren (Rodentizide) und Insekten (Insektizide) bis hin zu Schiffsanstrichen (Antifouling). Insgesamt werden 22 Produktarten (PT) unterschieden. Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungsbereiche kommt es zu vielfältigen Einträgen von Biozidwirkstoffen oder ihren Abbauprodukten in die Umwelt. Sowohl direkte als auch indirekte Einträge, wie zum Beispiel über Kläranlagen, sind möglich und können alle Umweltkompartimente wie Oberflächengewässer, Meeresgewässer, Grundwasser, Sedimente, Böden oder die ⁠ Atmosphäre ⁠ betreffen (siehe Abb. „Eintragspfade von Bioziden in die Umwelt“). Untersuchungen von Biozideinträgen in Gewässer Einträge in die Gewässer können auf direktem Weg erfolgen, beispielsweise durch Antifoulinganstriche an Sportbooten. So wurde beispielsweise die Konzentration des Antifouling-Wirkstoffes Cybutryn (Irgarol ® ) im Sommer 2013 in 50 deutschen Sportboothäfen untersucht . In 35 der 50 Sportboothäfen lagen die gemessenen Konzentrationen über der ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠ für Gewässer von 0,0025 Mikrogramm pro Liter (μg/L), welche die EU-Richtlinie 2013/39/EU vorschreibt. Dieser Wert darf als Jahresdurchschnittskonzentration nicht überschritten werden. An fünf Standorten übertrafen die Konzentrationen sogar die zulässige Höchstkonzentration von 0,016 μg/L (siehe Abb. „Cybutryn-Konzentrationen in Sportboothäfen“). Außerdem wurden in einem ⁠ Monitoring ⁠ in der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage des Umweltbundesamtes ökotoxikologische Wirkungen auf im Binnengewässer lebende Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen nachgewiesen. Aufgrund dieser unannehmbaren Umweltrisiken ist Cybutryn als Antifouling-Wirkstoff seit dem 31. Januar 2017 nicht mehr in der EU verkehrsfähig, darf also nicht mehr gehandelt und verkauft werden. Untersuchungen von Schwebstoffproben der Umweltprobenbank an sieben Standorten von großen deutschen Flüssen zeigten eine Abnahme der Cybutryn-Konzentrationen über die Jahre 2011 bis 2020. Allerdings treten trotz des Verbots des Wirkstoffs noch immer ubiquitär geringe Gehalte in den Schwebstoffen auf ( UBA TEXTE 119/2022 ). Biozide werden auch in Baumaterialien eingesetzt, zum Beispiel in Fassadenfarben oder Außenputzen, um diese vor einem unerwünschten Algen- oder Pilzbewuchs zu schützen. Durch den Regen werden diese Substanzen von den Fassaden abgespült und gelangen entweder zusammen mit dem häuslichen Schmutzwasser in die Mischkanalisation und anschließend in die Kläranlage, oder sie erreichen Oberflächengewässer über den Regenkanal direkt und oft unbehandelt. Das Kompetenzzentrum Wasser Berlin ( KWB ) hat in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben und der Ostschweizer Fachhochschule ( OST ) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) in zwei Neubaugebieten in Berlin über zwei Jahre den Austrag von Bioziden und weiteren Stoffen aus Bauprodukten erforscht. Anhand von Felduntersuchungen, Produkttests und Modellierungen wurde untersucht, aus welchen Bauprodukten Biozide und andere Stoffe in das abfließende Regenwasser gelangen. Besonders die Biozidwirkstoffe Terbutryn und Diuron gelangten in Konzentrationen in den Regenkanal, die über den Umweltqualitätsparametern für Gewässer liegen ( Wicke et al. 2022 ). Anhand von Frachtabschätzungen konnte zudem gezeigt werden, dass ein Großteil der Stoffmenge vor Ort verbleibt und zusammen mit dem Regenwasser versickert. Durch die Versickerung kann es jedoch zu einer Belastung des Bodens und Grundwassers kommen (siehe Abb. Spurenstoff-Konzentrationen im Gebietsabfluss (Regenkanal) eines Baugebiets). Anhand eines deutschlandweiten Kläranlagen-Monitoringprojektes konnte gezeigt werden, dass Biozide, die über die Kanalisation in die Kläranlage gelangen, nicht alle gleichermaßen eliminiert werden. Das Karlsruher Institut für Technologie ( KIT ) und das DVGW-Technologiezentrum Wasser ( TZW ) untersuchten im Auftrag des Umweltbundesamtes über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr (11/2017-04/2019) 29 kommunale Kläranlagenabflüsse auf 26 Biozidwirkstoffe und ⁠ Transformationsprodukte ⁠. Vor allem Substanzen aus dem Bereich der Materialschutzmittel und Insektizide wurden im Kläranlagenablauf wiedergefunden (siehe Abb. „Kläranlagenmonitoring“). Teilweise lagen die Konzentrationen hierbei über dem jeweiligen Umweltqualitätsparameter für die Gewässer. Aber auch Stoffe, die beispielsweise aufgrund ihrer hohen Adsorptionsneigung in der Regel sehr gut in Kläranlagen zurückgehalten werden (Anreicherung im Klärschlamm), können Gewässer belasten. Sie gelangen insbesondere bei starken Regenereignissen ins Gewässer, wenn unbehandeltes Mischwasser (häusliches Abwasser plus Regenwasser) kontrolliert aus der Kanalisation ins Gewässer eingeleitet wird, um ein Überlaufen der Kläranlage zu verhindern. Dieser relevante Eintragspfad konnte unter anderem für das Schädlingsbekämpfungsmittel Permethrin gezeigt werden, bei dem die Umweltqualitätsparameter in Mischwasserentlastungen deutlich überschritten wurden ( Nickel et al. 2021 ). Cybutryn-Konzentrationen in Sportboothäfen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Spurenstoff-Konzentrationen im Gebietsabfluss (Regenkanal) eines Baugebiets Quelle: Umweltbundesamt Prozentualer Anteil an Positivdetektionen (in %) der untersuchten Biozidwirkstoffe ... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Funde von Bioziden in Schwebstoffen Gelangen stark adsorptive Stoffe ins Gewässer, so können diese sich in Schwebstoffen, im Sediment und folglich auch in Sedimentbewohnern anreichern und zu unterwünschten Effekten führen (Dierkes et al. in prep.). Biozide mit einem hohen Sorptionsverhalten wurden in einem von der Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ) durchgeführten Projekt in ausgewählten Schwebstoffproben der Umweltprobenbank der Jahre 2008-2021 chemisch analysiert, um die langfristige Entwicklung der Gewässerbelastung im urbanen Bereich zu untersuchen. Insgesamt 16 der 25 untersuchten Biozide wurden in Schwebstoffen nachgewiesen, wobei 10 Stoffe (vor allem Azolfungizide, Triazine und Quartäre Ammoniumverbindungen-QAV) in sämtlichen Proben gefunden wurden. Dies verdeutlicht die ubiquitäre Belastung von Schwebstoffen mit Bioziden. Das Pyrethroid Permethrin konnte nur in wenigen Schwebstoffproben oberhalb der ⁠ Bestimmungsgrenze ⁠ gefunden werden, dabei überschritten die Konzentrationen aber durchgehend die Predicted no effect concentration (⁠ PNEC ⁠) für das Kompartiment Sediment von 1,0 ng/g (ECHA, 2014). Dies zeigt die Relevanz dieser Substanz und vermutlich der gesamten Stoffklasse der Pyrethroide für das Schwebstoffmonitoring. Für die Materialschutzmittel Propiconazol und Tebuconazol, die QAV ADBAC C12-C14 und DDAC C8-C10 und für das Pyrethroid Permethrin sind in der folgenden Abbildung (siehe Abb. Biozid-Konzentrationen in Schwebstoffen) für alle Probenahmestandorte die gemessenen Konzentrationen in den Schwebstoffen bezogen auf das Trockengewicht (TG) für die Jahre 2013-2019 exemplarisch dargestellt. Belastung von Lebewesen mit Bioziden Sind Biozide einmal in die Umwelt gelangt, können diese auch zu einer Belastung von Lebewesen führen. Davon sind sowohl terrestrische als auch aquatische Lebensgemeinschaften betroffen. Beispielsweise werden die blutgerinnungshemmenden Wirkstoffe (Antikoagulanzien), die in giftigen Fraßködern zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen enthalten sind, häufig in der Umwelt, insbesondere in Wildtieren nachgewiesen. Dies ist vor allem auf die für die Umwelt sehr problematischen Eigenschaften dieser Wirkstoffe zurückzuführen. Die meisten dieser Substanzen sind sogenannte ⁠ PBT ⁠-Stoffe, das heißt, sie werden in der Umwelt nur schlecht abgebaut (P = persistent), besitzen ein hohes Potential zur Anreicherung in anderen Lebewesen (B = bioakkumulierend) und sind zudem giftig (T = toxisch) ( Umweltbundesamt, 2019 ). In einer vom Julius-Kühn-Institut im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ durchgeführten Untersuchung wurden 2018 erstmalig in Deutschland systematisch Rückstände von Antikoagulanzien in wildlebenden Tieren untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl in verschiedenen Kleinsäugerarten (zum Beispiel Wald- und Spitzmäusen, die nicht Ziel der Bekämpfung und teilweise besonders geschützte Arten sind) als auch in Eulen und Greifvögeln (vor allem Mäusebussarden) Rückstände von Antikoagulanzien nachweisbar sind. Auch wurden in 61 % von insgesamt 265 untersuchten Leberproben von Füchsen Rückstände von Antikoagulanzien gefunden ( Geduhn et al. 2016 ). Auch aquatische Organismen sind mit Antikoagulanzien belastet. So wurden vor einigen Jahren Rückstände von Antikoagulantien in Deutschland erstmalig in Fischen nachgewiesen (Kotthoff et al. 2018 ). Im Rahmen einer vom UBA in Auftrag gegebenen Untersuchung durch das Fraunhofer Institut für Molekulare Biologie und Angewandte Ökologie wurden Leberproben von Brassen (Abramis brama) aus den größten Flüssen in Deutschland – darunter Donau, Elbe und Rhein – sowie aus zwei Seen untersucht. In allen Fischen der bundesweit 16 untersuchten Fließgewässer-Standorte im Jahr 2015 wurde mindestens ein Antikoagulans der 2. Generation nachgewiesen. Lediglich in Proben von Fischen aus den beiden Seen wurde keine Belastung mit Antikoagulanzien festgestellt. In fast 90 % der 18 untersuchten Fischleberproben wurde Brodifacoum mit einem Höchstgehalt von 12,5 μg/kg Nassgewicht nachgewiesen. Difenacoum und Bromadiolon kamen in 44 bzw. 17 % der Proben vor (siehe Abb. „Rodentizide in Fischen“). In einer späteren von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) durchgeführten Studie wurde gezeigt, dass Antikoagulanzien bei der konventionellen Abwasserbehandlung nicht vollständig eliminiert werden und sich in der Leber von Fischen anreichern. Insbesondere bei ⁠Starkregen⁠- und Rückstauereignissen führt die gängige Praxis der Ausbringung von Fraßködern am Draht in der Kanalisation zur Freisetzung antikoagulanter Wirkstoffe in die aquatische Umwelt ( Regnery et al. 2020 ). Datenportal „Biozide in der Umwelt – BiU“ Um nachvollziehen zu können, wie groß die Belastung der Umwelt mit Bioziden tatsächlich ist und ob Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Bioziden in die Umwelt wirkungsvoll sind, wurde ein eigenständiges Modul in der Datenbank "Informationssystem Chemikalien" (ChemInfo) des Bundes und der Länder angelegt. Die neu entwickelte Datenbank „ Biozide in der Umwelt “ (BiU) stellt frei zugänglich und kostenlos Umweltmonitoringdaten zu Bioziden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung. Derzeit sind 91 biozide Wirkstoffe mit Datensätzen aus etwa 80.000 Wasser-/Abwasserproben, 380 Boden-/Klärschlammproben sowie 4.500 biotischen Proben recherchierbar. An einer Erweiterung des Datenumfangs wird aktuell gearbeitet. Neben den Monitoringdaten werden auch Informationen zur Zulassung der Wirkstoffe im Rahmen der Biozid-Verordnung sowie physikalisch-chemische Daten bereitgestellt.

Konzeptstudie zu Entwicklungsmöglichkeiten eines umweltverträglicheren Rodentizids

Im Zuge der vorliegenden Konzeptstudie wurde zuerst ein Anforderungskatalog mit 21 Kriterien erstellt, anhand dessen die Eignung potentieller Wirkstoffe für eine wirksame und umweltverträglichere Nagetierbekämpfung abgeschätzt werden kann. Anschließend wurden Methoden ermittelt, die unter anderem über physiologische oder biochemische Systeme eine erhöhte Zieltierspezifität (Selektivität) von Rodentiziden ermöglichen und somit die Gefahr von Primär- und Sekundärvergiftungen von Nicht-Zieltieren verringern können. Um kurzfristig umsetzbare Stragien zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Rodentiziden aufzuzeigen, wurden zunächst in der Humanmedizin bereits eingesetzte blutgerinnungshemmende oder -fördernde Substanzen ermittelt, die bessere Umwelteigenschaften als die aktuell verwendeten Antikoagulanzien aufweisen und diese möglicherweise ersetzen könnten. Dabei erwiesen sich unter den Antikoagulanzien Dicoumarin und Dabigatranetexilat, bei den gerinnungsfördernden Medikamenten 4-(Aminomethyl)benzoesäure und Tranexamsäure als besonders vielversprechend. Des Weiteren könnten die Wirksamkeit und Umwelteigenschaften der derzeit als Biozide genehmigten Rodentizide kurzfristig verbessert werden, wenn reine Enantiomere anstelle der bisherigen Isomerengemische der Wirkstoffe hergestellt werden würden. Zusätzlich kann durch Mikroverkapselung der Wirkungseintritt von Rodentiziden verzögert werden. Wirkstoffe, wie 2-Fluoressigsäure oder Natriumhexafluorosilikat, die aufgrund ihrer akuten Wirkung und der damit verbundenen Köderscheu derzeit nicht (mehr) als Rodentizide eingesetzt werden, aber gute Umwelteigenschaften aufweisen, könnten so wieder in Betracht gezogen werden. Mittelfristig können bekannte Wirkstoffe durch Modifikation verbessert werden, z.B. durch die Einführung funktioneller Gruppen, die die Abbaubarkeit erhöhen und/oder das Bioakkumulationsrisiko senken. Das größte Optimierungspotential birgt letztlich die komplette Neuentwicklung eines Wirkstoffs, bei der die oben genannten Kriterien bereits beim Design beachtet werden, allerdings ist diese langfristige Strategie mit dem höchsten Entwicklungsaufwand verbunden. Quelle: Forschungsbericht

Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nicht-chemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren

Das Projekt "Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nicht-chemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen.Antikoagulante Rodentizide sind in mehrfacher Hinsicht hochproblematisch, sowohl aus Umweltsicht (PBT bzw. vPvB) als auch aus Gesundheitssicht (reproduktionstoxisch). Ihre Genehmigung beruht auf einer Ausnahmeregelung, da festgestellt wurde, dass keine ausreichenden Alternativen zur Nagetierbekämpfung zur Verfügung stehen. Obwohl nicht-chemische Alternativen (moderne Fallen) in der Praxis von zunehmender Bedeutung sind, wurden sie in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, da ein anerkannter und harmonisierter Ansatz fehlt, um das Geeignetsein nicht-chemischer Alternativen zu prüfen und zu beurteilen.Das beantragte Vorhaben soll dieses Defizit beseitigt. Das Umweltbundesamt (IV 1.4) prüft und bewertet im Rahmen des § 18 IfSG auch Verfahren gegen Schadnager in Bezug auf Wirksamkeit und Tierschutzgerechtheit. Die bisherige Listung von Fallen gegen Nagetiere hat bereits eine beträchtliche Signalwirkung auf Hersteller und Anwender gehabt. Die Prüf- und Bewertungsmethoden für solche Geräte sind aber nicht ausreichend und bedürfen dringend einer Weiterentwicklung. In einem Gutachten wurden bereits Tierschutzkriterien definiert, die in den Versuchen nach §18 IfSG mit bewertet werden. So sollen mittelfristig Tierversuche mit schwerem Leiden reduziert oder sogar vermieden werden. Die Entwicklung geeigneter Prüf- und Bewertungsmethoden ist sehr aufwändig und überschreitet räumliche und zeitliche Kapazitäten des UBA. Im Forschungsprojekt soll daher eine geeignete Methode zum Testen nicht-chemischer Verfahren zur Nagerbekämpfung entwickelt werden. Folgende Fragestellungen sollen dabei untersucht werden: 1. Entwicklung/Verbesserung von Wirksamkeits-Testmethoden. 2. Definieren physikalischer Kriterien (z.B. Schlagkraft) für ein tierschutzgerechtes Verfahren. 3. Entwicklung von Testmethoden zur Bestimmung physikalischer Eigenschaften (Reduktion von Tierversuchen). Die Projektziele sollen anhand geeigneter Literaturrecherche und der Durchführung von Laborversuchen erreicht werden.

Konzeptstudie zu Entwicklungsmöglichkeiten eines umweltverträglicheren Rodentizids

Die aktuell meist zur Nagetierbekämpfung verwendeten Antikoagulanzien bergen unakzeptable Umwelt- und Resistenzrisiken. Nicht-chemische Alternativen können sie noch nicht überall ersetzen. Um das Entwicklungspotential für umweltverträglichere chemische Rodentizide zu untersuchen, wurde eine umfassende Recherche und Bewertung potentieller Wirkstoff-Kandidaten durchgeführt und ein Stufenkonzept zur Forschung und Entwicklung erarbeitet. Die Ergebnisse machen deutlich, dass vielversprechende chemische Alternativen und Ansätze zu deren Entwicklung vorhanden sind. Veröffentlicht in Texte | 14/2022.

1 2 3 4 5 6