Der WMS umfasst Schadstoffe im Wasser und im Sediment, die an Messstationen des LLUR erfasst werden. Parameter: Quecksilber, Blei, Kupfer, Nickel, Arsen, Cadmium, Chrom, Zink.
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Öffentliche Bekanntmachung
Datum: 10.01.2025
Kreis Lippe - Der Landrat
Fachgebiet 680 – Immissionsschutz,
Umweltrecht und Controlling
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
immissionsschutz@kreis-lippe.de
Aktenzeichen:
766.0049/23/1.6.2 (HB-42)
766.0050/23/1.6.2 (HB-43)
Immissionsschutz
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei
Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn-
Bad Meinberg
Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn-
Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei
Windenergieanlagen erteilt.
Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten
Betriebsgrundstücken errichtet werden:
• HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39
• HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4;
3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20.
Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit
einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer
Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel.
Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit
einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer
Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel.
Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs.
7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV.
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Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des
Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz,
Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht
und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der
Windenergieanlagen begonnen worden ist.