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Übersichtskarte Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen der Stadt Bremerhaven

Eigentümer von Grundbesitz sind seit dem 01.01.2005 zur Entrichtung von Hochwasserschutzbeiträgen verpflichtet. Gleiches gilt für Eigentum nach dem Erbbaurecht. Eigentum, das von der Grundsteuer befreit ist, unterliegt ebenfalls dem Hochwasserschutzbeitrag. Darstellung der Zonen HWF pflichtig oder HWF befreit.

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