Das Verfehlen globaler und nationaler Biodiversitätsziele legt nahe, dass sich unser politisches, ökonomisches und soziales Handeln deutlich stärker als bisher ändern muss, um den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und den negativen Trend umzukehren. Angesichts der Aktualisierung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Nationale Biodiversitätsstrategie - NBS) 2030 stellt sich die Frage, wie eine solche Transformation in Deutschland auf den Weg gebracht und gestaltet werden kann. Im vorliegenden Beitrag stellen wir Erkenntnisse aus einer Evaluierung durch Expertinnen und Experten zu transformativer Biodiversitätspolitik vor und weisen Empfehlungen für die Handlungsfelder der NBS 2030 aus. Wir argumentieren, dass eine erfolgreiche Transformation neue Formen der inklusiven Planung und eine kohärente Neuausrichtung des regulativen Rahmens für biodiversitätsrelevantes Handeln verlangt. Der hierfür erforderliche Paradigmenwechsel kann nicht allein durch den Umweltsektor erreicht werden, sondern erfordert einen hohen politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Stellenwert der Biodiversität in allen Sektoren. Der damit verbundene Lernprozess kann nur durch konkrete Planung und Evaluierung von Zielen und Maßnahmen sowie durch eine klare Verteilung und rechtliche Verankerung der Verantwortlichkeiten erfolgreich sein.
Zur Umsetzung der waldbezogenen Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie in Baden-Württemberg wurde ein Waldzielartenkonzept entwickelt, das über ausgewählte Zielarten ein effektives, an den Bedürfnissen gefährdeter Arten orientiertes Management von Waldlebensräumen ermöglichen soll. Die 122 Waldzielarten wurden aus verschiedenen Artengruppen (Moose, Gefäßpflanzen, Flechten, Großpilze, Xylobionte Käfer, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere) systematisch ausgewählt. Sie repräsentieren mit ihren Ansprüchen wesentliche in Baden-Württemberg vorkommende Waldgesellschaften und Waldstrukturen auf unterschiedlichen räumlichen Maßstabsebenen. Das Waldzielartenkonzept beinhaltet zwei Schwerpunkte. Zum Einen werden Informationen zu Ansprüchen, Verbreitung und Maßnahmen zur Förderung ausgewählter, naturschutzrelevanter Waldarten erarbeitet und den Waldbewirtschaftenden über das Waldnaturschutz-Informationssystem (www.wnsinfo.de) zur Verfügung gestellt. Zum Anderen wird ein Monitoring konzipiert, um die langfristige Entwicklung von Waldzielarten(-gruppen) unter unterschiedlichen Bewirtschaftungsbedingungen zu beobachten.
Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand. Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand.
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> liegt 2023 bei 80 Prozent und in der Nähe des Zielbereichs.</li><li>Die Werte der Teilindikatoren Agrarland sowie Küsten und Meere liegen noch weit vom Zielbereich entfernt.</li><li>Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Indikator bis 2030 auf 100 Prozent steigen soll. Dies ist nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen zu erreichen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> in der gesamten Landschaft und ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich.</p><p>Um den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland zu bewerten, wurde der hier vorgestellte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> entwickelt. Er zeigt die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten, welche die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen in Deutschland repräsentieren. Reichhaltig gegliederte Landschaften mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen bieten nicht nur Vögeln einen Lebensraum. Indirekt bildet der Indikator daher auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> der Landnutzung ab.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Der Indikatorwert für den Gesamtindikator liegt im Jahr 2023 bei 80 Prozent und damit in der Nähe des Zielbereichs. Über die letzten zehn Berichtsjahre (2013 bis 2023) ist kein statistisch signifikanter Trend feststellbar. Eine Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ist für den Gesamtindikator nur mit erheblichen Anstrengungen möglich. Der Gesamtindikator zeigte zuletzt einen Trend weg vom Ziel. Die Gründe für die Änderung bezüglich der Trendrichtung müssen genauer untersucht werden. In Betracht kommen dabei sowohl Änderungen hinsichtlich der Nutzungspraktiken als auch Faktoren wie die Wirkung des Klimawandels.</p><p>Laut Fachstudien sind die wichtigsten Ursachen für die bestehende Belastung der Artenvielfalt und Landschaftsqualität in der Fläche die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Bodenversiegelung sowie großräumige Stoffeinträge (zum Beispiel Säurebildner oder Nährstoffe).</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> wurde 2004 als Schlüsselindikator in die <a href="https://www.bfn.de/die-nationale-strategie-2007">Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt</a> übernommen. Wichtige Maßnahmen zur Erreichung eines positiven Trends sind in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland festgelegt. Bis zum Jahr 2030 soll ein Zielwert von 100 Prozent erreicht werden.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> gibt die Entwicklung der Bestände ausgewählter Vogelarten für die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen Deutschlands wieder. Der im Jahr 2004 entwickelte Indikator wurde in einem Forschungsvorhaben in den Jahren 2019 - 2022 überprüft und angepasst. Für jede Vogelart legte ein Expertengremium einen Bestands-Zielwert für das Jahr 2030 fest, der erreicht werden kann, wenn Naturschutz-Regelungen und Leitlinien der nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die artspezifischen Zielwerte wurden so normiert, dass sich für das Jahr 2030 ein Zielwert von 100 Prozent ergibt. Eine ausführliche Beschreibung der Methode findet sich in <a href="https://www.researchgate.net/publication/262825264_Nachhaltigkeitsindikator_fur_die_Artenvielfalt_-_ein_Indikator_fur_den_Zustand_von_Natur_und_Landschaft_in_Deutschland">Achtziger et al. 2004</a>. Die Überarbeitung des Indikators wird in <a href="https://doi.org/10.19217/skr737">Dröschmeister et al. 2025</a> dargestellt.</p><p>Der Indikator wird jährlich aktualisiert.</p>
Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>69 % der Fläche empfindlicher Ökosysteme Deutschlands waren 2019 durch zu hohe Stickstoffeinträge bedroht.</li><li>Die Bundesregierung strebt mit der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 an, den Anteil dieser Flächen zwischen 2005 und 2030 um 35 % zu senken. Dadurch ergibt sich nach den derzeitigen Berechnungsgrundlagen ein Wert von 52 % im Jahr 2030.</li><li>Nur wenn die Anstrengungen verstärkt werden, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu senken, kann dieses Ziel erreicht werden.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kologische_Belastungsgrenzen#alphabar">Ökologische Belastungsgrenzen</a> (sogenannte „Critical Loads“) sind ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems gegenüber dem Eintrag eines Schadstoffs. Liegen die Einträge von Luftschadstoffen unter diesen „Critical Loads“, ist nach heutigem Stand des Wissens nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen.</p><p>Durch einen übermäßigen Eintrag von Stickstoffverbindungen aus der Luft in Land-Ökosysteme können Nährstoffungleichgewichte entstehen. In Folge des geänderten Nährstoffangebots ändert sich zum Beispiel die Artenzusammensetzung: Organismen, die stickstoffarme Standorte bevorzugen, werden zugunsten stickstoffliebender Arten verdrängt.</p><p>Fast die Hälfte der in Deutschland in der Roten Liste aufgeführten Farn- und Blütenpflanzen sind durch Nährstoffeinträge gefährdet. Außerdem werden viele Pflanzen durch die Veränderung der Nährstoff-Verfügbarkeit anfälliger gegenüber Frost, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Drre#alphabar">Dürre</a> und Schädlingen. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> fokussiert naturnahe Ökosysteme, insbesondere Wälder, Moore, Heiden und Magerrasen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Trotz rückläufiger Stickstoffeinträge wurden die Belastungsgrenzen für die Einträge von Stickstoff im Jahr 2019 immer noch auf 69 % der Fläche empfindlicher Ökosysteme überschritten. Im Jahr 2005 waren es noch 79 % der Fläche. Besonders problematisch sind die hohen Ammoniak-Emissionen durch Tierhaltung und Düngemittelausbringung. Diese sind bisher nur unwesentlich gesunken und auch in näherer Zukunft ist nicht mit einem starken Rückgang zu rechnen.</p><p>Die Bundesregierung hat sich in ihrer <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a> folgendes Ziel gesetzt: Der Anteil der Flächen, die von zu hohen Stickstoffeinträgen betroffen sind, soll zwischen 2005 und 2030 um 35 % sinken (BReg 2016). Somit ergibt sich mit derzeitigen Berechnungsgrundlagen ein Wert von 52 % im Jahr 2030. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Reduktionverpflichtungen für Ammoniak und Stickoxide der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1542011736987&uri=CELEX:32016L2284">Richtlinie (EU) 2016/2284</a> über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe eingehalten werden. Diese sehen eine Minderung der Emissionen um 29 % (NH3) bzw. um 65 % (NOx) im Vergleich zum Basisjahr 2005 vor. Mit welchen Maßnahmen die Emissionen gesenkt werden können, beschreibt das nationale Luftreinhalteprogramm gemäß § 6 der Richtlinie (EU-RL 2016/2284).</p><p>Vorschläge für Maßnahmen, mit denen das Problem der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a> durch Stickstoff gelöst werden kann, macht das Umweltbundesamt in der Publikation <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/reaktiver-stickstoff-in-deutschland">„Reaktiver Stickstoff in Deutschland“</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> 2015).</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Zunächst werden die kritischen Belastungsgrenzen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=Critical_Loads#alphabar">Critical Loads</a>) für empfindliche Ökosystemtypen berechnet: Wieviel Stickstoff kann abgelagert werden, ohne dass das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> langfristig geschädigt wird? Den Critical Loads werden die Stoffeinträge in die Ökosysteme gegenübergestellt, die im Rahmen der nationalen Depositionsmodellierung ermittelt wurden. Nähere Informationen finden sich in den Berichten der Europäischen Umweltagentur und des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.eea.europa.eu/publications/effects-of-air-pollution-on">EEA 2014</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/modellierung-kartierung-atmosphaerischer-1">UBA 2014</a>). In der Nationalen Biodiversitätsstrategie wird ein verwandter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> publiziert <a href="https://biologischevielfalt.bfn.de/fileadmin/NBS/documents/Veroeffentlichungen/indikatorenbericht_biologische_vielfalt_2014_bf.pdf">(BMUB 2015)</a>. Aufgrund abweichender Methoden kommt dieser Indikator zu anderen Werten.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/land-oekosysteme/ueberschreitung-der-belastungsgrenzen-fuer-0">"Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung"</a>.</strong></p>
Die meisten weltweiten Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt konzentrieren sich bislang auf naturnahe Gebiete. Die Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt zeigt wie biologische Vielfalt auch in urbanen Gebieten erhalten und gefördert werden kann. Anknüpfend an die Nationale Biodiversitätsstrategie Deutschlands verfolgt die Berliner Strategie drei übergeordnete Ziele: - Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt Berlins unter den Bedingungen einer dynamischen Großstadt, - Nachhaltige Nutzung und weitestgehende Integration der biologischen Vielfalt Berlins in eine nachhaltige Stadtentwicklung, - Übernahme globaler Verantwortung durch einen größtmöglichen Beitrag Berlins zur Erhaltung der weltweiten biologischen Vielfalt. Die Berliner Strategie ist Entscheidungsgrundlage für Politik und Planung und motiviert zur Einbindung weiterer Akteure. Sie integriert bestehende Instrumente und Planungen und setzt Schwerpunkte für die Umsetzung. Die Berliner Strategie informiert die Stadtgesellschaft nachvollziehbar über die biologische Vielfalt Berlins. Sie stärkt das Bewusstsein für den Wert der biologischen Vielfalt und motiviert zu ihrer Erhaltung und Förderung. Wesentliche Bestandteile der Strategie sind daher: - Beschreibung der biologischen Vielfalt Berlins (Status quo, Trends etc.) - Strategische Ansatzpunkte (Bestimmung von Themenfeldern, Schwerpunktthemen und Zielen) - Schnittstellen zur Umsetzung (Aufzeigen möglicher Maßnahmen, Benennung von Akteuren etc.) - Instrumentarium zur Erfolgskontrolle (Vorschlag geeigneter Indikatoren)
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