Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.
Zur Umsetzung der waldbezogenen Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie in Baden-Württemberg wurde ein Waldzielartenkonzept entwickelt, das über ausgewählte Zielarten ein effektives, an den Bedürfnissen gefährdeter Arten orientiertes Management von Waldlebensräumen ermöglichen soll. Die 122 Waldzielarten wurden aus verschiedenen Artengruppen (Moose, Gefäßpflanzen, Flechten, Großpilze, Xylobionte Käfer, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere) systematisch ausgewählt. Sie repräsentieren mit ihren Ansprüchen wesentliche in Baden-Württemberg vorkommende Waldgesellschaften und Waldstrukturen auf unterschiedlichen räumlichen Maßstabsebenen. Das Waldzielartenkonzept beinhaltet zwei Schwerpunkte. Zum Einen werden Informationen zu Ansprüchen, Verbreitung und Maßnahmen zur Förderung ausgewählter, naturschutzrelevanter Waldarten erarbeitet und den Waldbewirtschaftenden über das Waldnaturschutz-Informationssystem (www.wnsinfo.de) zur Verfügung gestellt. Zum Anderen wird ein Monitoring konzipiert, um die langfristige Entwicklung von Waldzielarten(-gruppen) unter unterschiedlichen Bewirtschaftungsbedingungen zu beobachten.
Flächen im Landeswald, die dem Ziel Brandenburgs dienen, auf 2 % der Landesfläche Wildnisgebiete einzurichten (Grundlage ist die Nationale Biodiversitätsstrategie). Das GIS-Thema dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand. Flächen im Landeswald, die dem Ziel Brandenburgs dienen, auf 2 % der Landesfläche Wildnisgebiete einzurichten (Grundlage ist die Nationale Biodiversitätsstrategie). Das GIS-Thema dokumentiert für den Landeswald Brandenburgs den aktuellen Ausweisungsstand.
Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand. Flächen im Landeswald im Land Brandenburg, die der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden; insgesamt 10 % der Landeswaldfläche (Ziel der Brandenburger Landesregierung aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie) Das GIS-Thema dokumentiert den aktuellen Ausweisungsstand.
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument "Grünes Band Sachsen Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. Am 21. April 2020 wurde von der Landesregierung die entsprechende Verordnung beschlossen, die das Logo beschreibt und die Einzelheiten zur Verwendung regelt. weiterlesen Das Grüne Band wurde auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als ein durchgehendes Nationales Naturmonument ausgewiesen. Es verläuft entlang der gesamten niedersächsisch-sachsen-anhaltischen Landesgrenze. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen, Hinweise und Anliegen zum Nationalen Naturmonument Grünes Band vorbringen können, wurden Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen beziehungsweise überregional benannt. weiterlesen Das Grüne Band befindet sich auf der ehemaligen innerdeutschen Grenze auf dem Streifen zwischen Landesgrenze und Grenzsicherungsanlagen. Seit 1989 ist dort, auf dem ehemaligen Todesstreifen, ein einzigartiger Lebensraum entstanden. Rund 1.200 bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Mit einer Gesamtlänge von 1.390 Kilometern läuft es durch neun Bundesländer und stellt das längste nationale Biotopverbundsystem der Bundesrepublik Deutschland dar. Rund 1.200 Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen Deutschlands haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Am Grünen Band in Sachsen-Anhalt – dem mit 343 Kilometern zweitlängsten Abschnitt deutschlandweit – kann man auf bedeutende historische Erinnerungsorte, wie auch auf eine einzigartige Natur, Paradiese der Artenvielfalt, treffen. Das Grüne Band wurde 2007 in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Leuchtturmprojekt herausgehoben und ist seit 2009 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Die Bundesregierung hat 2005 entschieden, bedeutende nationale Naturschutzflächen im Bundeseigentum von der Privatisierung auszunehmen und unentgeltlich als Nationales Naturerbe an Naturschutzorganisationen zu übereignen. Rund 1.600 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbe im Bereich des Grünen Bandes wurden 2011 auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bodenverwertungs-und -verwaltungs GmbH (BVVG) und dem Land Sachsen-Anhalt unentgeltlich an die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) übertragen. Das Land hat sich mit Abschluss der Vereinbarung zur Flächenübernahme verpflichtet, diesen national bedeutenden Biotopverbund zu erhalten und zu sichern. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert im Bereich der Traditions- und Heimatpflege kulturelle und künstlerische Projekte am "Grünen Band". Die Förderung von Projekten am "Grünen Band" erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum „Grünen Band“ besteht immer dann, wenn sich ein Projekt mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Anträge sind an das Landesverwaltungsamt in Halle zu richten. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen findet man auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes . Auf der 90. Umweltministerkonferenz (UMK) aller bundesdeutschen Umweltministerien wurden am 08. Juni 2018 die bisherigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünen Bandes als Erinnerungsort und Teil des länderübergreifenden Biotopverbundsystems begrüßt. Man darf sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern die Lücken im Grünen Band sind weiter zu minimieren, um das Grüne Band vollständig erlebbar machen zu können. Der bevorstehende 30. Jahrestag der Öffnung der innerdeutschen Grenze im Jahr 2019 sollte in dem Zusammenhang hinreichende Würdigung finden. Beschluss der 90. UMK
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> liegt 2023 bei 80 Prozent und in der Nähe des Zielbereichs.</li> <li>Die Werte der Teilindikatoren Agrarland sowie Küsten und Meere liegen noch weit vom Zielbereich entfernt.</li> <li>Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Indikator bis 2030 auf 100 Prozent steigen soll. Dies ist nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> in der gesamten Landschaft und ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich.</p> <p>Um den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland zu bewerten, wurde der hier vorgestellte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entwickelt. Er zeigt die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten, welche die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen in Deutschland repräsentieren. Reichhaltig gegliederte Landschaften mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen bieten nicht nur Vögeln einen Lebensraum. Indirekt bildet der Indikator daher auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> der Landnutzung ab.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Der Indikatorwert für den Gesamtindikator liegt im Jahr 2023 bei 80 Prozent und damit in der Nähe des Zielbereichs. Über die letzten zehn Berichtsjahre (2013 bis 2023) ist kein statistisch signifikanter Trend feststellbar. Eine Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ist für den Gesamtindikator nur mit erheblichen Anstrengungen möglich. Der Gesamtindikator zeigte zuletzt einen Trend weg vom Ziel. Die Gründe für die Änderung bezüglich der Trendrichtung müssen genauer untersucht werden. In Betracht kommen dabei sowohl Änderungen hinsichtlich der Nutzungspraktiken als auch Faktoren wie die Wirkung des Klimawandels.</p> <p>Laut Fachstudien sind die wichtigsten Ursachen für die bestehende Belastung der Artenvielfalt und Landschaftsqualität in der Fläche die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Bodenversiegelung sowie großräumige Stoffeinträge (zum Beispiel Säurebildner oder Nährstoffe).</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wurde 2004 als Schlüsselindikator in die <a href="https://www.bfn.de/die-nationale-strategie-2007">Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt</a> übernommen. Wichtige Maßnahmen zur Erreichung eines positiven Trends sind in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland festgelegt. Bis zum Jahr 2030 soll ein Zielwert von 100 Prozent erreicht werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> gibt die Entwicklung der Bestände ausgewählter Vogelarten für die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen Deutschlands wieder. Der im Jahr 2004 entwickelte Indikator wurde in einem Forschungsvorhaben in den Jahren 2019 - 2022 überprüft und angepasst. Für jede Vogelart legte ein Expertengremium einen Bestands-Zielwert für das Jahr 2030 fest, der erreicht werden kann, wenn Naturschutz-Regelungen und Leitlinien der nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die artspezifischen Zielwerte wurden so normiert, dass sich für das Jahr 2030 ein Zielwert von 100 Prozent ergibt. Eine ausführliche Beschreibung der Methode findet sich in <a href="https://www.researchgate.net/publication/262825264_Nachhaltigkeitsindikator_fur_die_Artenvielfalt_-_ein_Indikator_fur_den_Zustand_von_Natur_und_Landschaft_in_Deutschland">Achtziger et al. 2004</a>. Die Überarbeitung des Indikators wird in <a href="https://doi.org/10.19217/skr737">Dröschmeister et al. 2025</a> dargestellt.</p> <p>Der Indikator wird jährlich aktualisiert.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 176 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 1 |
| Land | 22 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 14 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 34 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 144 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 38 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 45 |
| Offen | 156 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 199 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 4 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 30 |
| Keine | 134 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 53 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 88 |
| Lebewesen und Lebensräume | 198 |
| Luft | 50 |
| Mensch und Umwelt | 202 |
| Wasser | 44 |
| Weitere | 191 |