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Fortführung des Kommunikationsprozesses zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) mit der Zielgruppe Jugend: Bundesweiter Jugendkongress, Netzwerkbildung, Follow-up-Prozess

Nachhaltige Landnutzung und Artenvielfalt

In diesem Transferprojekt sollen praxisnahe Optionen für die Erhöhung der Artenvielfalt in Agrarlandschaften geprüft werden. Dabei wird der Fortschritt des abgeschlossenen SFB 299 für eine prototypische Anwendung im Naturschutz genutzt. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung gibt der Indikator 'Artenvielfalt' als einer von 21 Schlüsselindikatoren Auskunft über die Qualität und die Nachhaltigkeit der Landnutzung. Dieser Indikator stagniert jedoch seit 10 Jahren bei 74Prozent des für 2015 gesetzten Zielwertes. Ohne neue Impulse ist in der verbleibenden Zeit und darüber hinaus kein Fortschritt zu erwarten. Dieses Projekt setzt einen solchen Impuls: entsprechend der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sollen für eine Erhöhung der Artenvielfalt entscheidende Parameter mit Hilfe von Landnutzungsszenarien verändert und ihre Wirkung mit Hilfe moderner Modellierungstechniken und des Teilindikators 'Agrarland' bewertet werden. Die zu verändernden Parameter werden u.a. durch die Einbeziehung von Experten und unter Berücksichtigung der Bodenrente an regionale Gegebenheiten angepasst. In Kooperation mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) werden so innovative Verfahren zur räumlich expliziten Analyse und zur Modellierung der Artenvielfalt in die Praxis transferiert. Das Projekt beinhaltet (a) die Anpassung praxistauglicher Modellierungstools zur Erstellung von großräumigen Verbreitungsmodellen und (b) das Aufzeigen von nachhaltigen Nutzungsoptionen mit Hilfe von Landnutzungsszenarien.

Wie kann die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 zu einem transformativen Wandel beitragen?

Das Verfehlen globaler und nationaler Biodiversitätsziele legt nahe, dass sich unser politisches, ökonomisches und soziales Handeln deutlich stärker als bisher ändern muss, um den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und den negativen Trend umzukehren. Angesichts der Aktualisierung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Nationale Biodiversitätsstrategie - NBS) 2030 stellt sich die Frage, wie eine solche Transformation in Deutschland auf den Weg gebracht und gestaltet werden kann. Im vorliegenden Beitrag stellen wir Erkenntnisse aus einer Evaluierung durch Expertinnen und Experten zu transformativer Biodiversitätspolitik vor und weisen Empfehlungen für die Handlungsfelder der NBS 2030 aus. Wir argumentieren, dass eine erfolgreiche Transformation neue Formen der inklusiven Planung und eine kohärente Neuausrichtung des regulativen Rahmens für biodiversitätsrelevantes Handeln verlangt. Der hierfür erforderliche Paradigmenwechsel kann nicht allein durch den Umweltsektor erreicht werden, sondern erfordert einen hohen politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Stellenwert der Biodiversität in allen Sektoren. Der damit verbundene Lernprozess kann nur durch konkrete Planung und Evaluierung von Zielen und Maßnahmen sowie durch eine klare Verteilung und rechtliche Verankerung der Verantwortlichkeiten erfolgreich sein.

Indikator: Artenvielfalt und Landschaftsqualität

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ liegt 2023 bei 80 Prozent und in der Nähe des Zielbereichs.</li><li>Die Werte der Teilindikatoren Agrarland sowie Küsten und Meere liegen noch weit vom Zielbereich entfernt.</li><li>Ziel der Bundesregierung ist es, dass der Indikator bis 2030 auf 100 Prozent steigen soll. Dies ist nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen zu erreichen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und bildet eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen. Die Artenvielfalt ist dabei eng verbunden mit der Vielfalt an Lebensräumen und Landschaften. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sind nachhaltige Formen der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ in der gesamten Landschaft und ein schonender Umgang mit der Natur erforderlich.</p><p>Um den Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland zu bewerten, wurde der hier vorgestellte ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ entwickelt. Er zeigt die Veränderungen der Bestände ausgewählter Vogelarten, welche die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen in Deutschland repräsentieren. Reichhaltig gegliederte Landschaften mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen bieten nicht nur Vögeln einen Lebensraum. Indirekt bildet der Indikator daher auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ der Landnutzung ab.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Der Indikatorwert für den Gesamtindikator liegt im Jahr 2023 bei 80 Prozent und damit in der Nähe des Zielbereichs. Über die letzten zehn Berichtsjahre (2013 bis 2023) ist kein statistisch signifikanter Trend feststellbar. Eine Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ist für den Gesamtindikator nur mit erheblichen Anstrengungen möglich. Der Gesamtindikator zeigte zuletzt einen Trend weg vom Ziel. Die Gründe für die Änderung bezüglich der Trendrichtung müssen genauer untersucht werden. In Betracht kommen dabei sowohl Änderungen hinsichtlich der Nutzungspraktiken als auch Faktoren wie die Wirkung des Klimawandels.</p><p>Laut Fachstudien sind die wichtigsten Ursachen für die bestehende Belastung der Artenvielfalt und Landschaftsqualität in der Fläche die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Bodenversiegelung sowie großräumige Stoffeinträge (zum Beispiel Säurebildner oder Nährstoffe).</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ wurde 2004 als Schlüsselindikator in die <a href="https://www.bfn.de/die-nationale-strategie-2007">Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt</a> übernommen. Wichtige Maßnahmen zur Erreichung eines positiven Trends sind in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland festgelegt. Bis zum Jahr 2030 soll ein Zielwert von 100 Prozent erreicht werden.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ gibt die Entwicklung der Bestände ausgewählter Vogelarten für die wichtigsten Landschafts- und Nutzungstypen Deutschlands wieder. Der im Jahr 2004 entwickelte Indikator wurde in einem Forschungsvorhaben in den Jahren 2019 - 2022 überprüft und angepasst. Für jede Vogelart legte ein Expertengremium einen Bestands-Zielwert für das Jahr 2030 fest, der erreicht werden kann, wenn Naturschutz-Regelungen und Leitlinien der nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die artspezifischen Zielwerte wurden so normiert, dass sich für das Jahr 2030 ein Zielwert von 100 Prozent ergibt. Eine ausführliche Beschreibung der Methode findet sich in <a href="https://www.researchgate.net/publication/262825264_Nachhaltigkeitsindikator_fur_die_Artenvielfalt_-_ein_Indikator_fur_den_Zustand_von_Natur_und_Landschaft_in_Deutschland">Achtziger et al. 2004</a>. Die Überarbeitung des Indikators wird in <a href="https://doi.org/10.19217/skr737">Dröschmeister et al. 2025</a> dargestellt.</p><p>Der Indikator wird jährlich aktualisiert.</p>

Untersuchung möglicher Instrumente zur rechtlichen Verankerung und Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt

Grünes Band Sachsen-Anhalt Aktuelle Meldungen Logo für das Grüne Band Ansprechpartner für das Nationale Naturmonument Grünes Band Historischer Erinnerungsort und Paradies der Artenvielfalt Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Sachsen-Anhalt fördert Kulturprojekte am „Grünen Band“ "Brocken-Benno" - ein Diplomat mit Wanderstab Beschluss: „30 Jahre Mauerfall – Erhalt des Grünen Bandes“ Dokumente

Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument "Grünes Band Sachsen Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. Am 21. April 2020 wurde von der Landesregierung die entsprechende Verordnung beschlossen, die das Logo beschreibt und die Einzelheiten zur Verwendung regelt. weiterlesen Das Grüne Band wurde auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als ein durchgehendes Nationales Naturmonument ausgewiesen. Es verläuft entlang der gesamten niedersächsisch-sachsen-anhaltischen Landesgrenze. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen, Hinweise und Anliegen zum Nationalen Naturmonument Grünes Band vorbringen können, wurden Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen beziehungsweise überregional benannt. weiterlesen Das Grüne Band befindet sich auf der ehemaligen innerdeutschen Grenze auf dem Streifen zwischen Landesgrenze und Grenzsicherungsanlagen. Seit 1989 ist dort, auf dem ehemaligen Todesstreifen, ein einzigartiger Lebensraum entstanden. Rund 1.200 bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Mit einer Gesamtlänge von 1.390 Kilometern läuft es durch neun Bundesländer und stellt das längste nationale Biotopverbundsystem der Bundesrepublik Deutschland dar. Rund 1.200 Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen Deutschlands haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Am Grünen Band in Sachsen-Anhalt – dem mit 343 Kilometern zweitlängsten Abschnitt deutschlandweit – kann man auf bedeutende historische Erinnerungsorte, wie auch auf eine einzigartige Natur, Paradiese der Artenvielfalt, treffen. Das Grüne Band wurde 2007 in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Leuchtturmprojekt herausgehoben und ist seit 2009 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Die Bundesregierung hat 2005 entschieden, bedeutende nationale Naturschutzflächen im Bundeseigentum von der Privatisierung auszunehmen und unentgeltlich als Nationales Naturerbe an Naturschutzorganisationen zu übereignen. Rund 1.600 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbe im Bereich des Grünen Bandes wurden 2011 auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bodenverwertungs-und -verwaltungs GmbH (BVVG) und dem Land Sachsen-Anhalt unentgeltlich an die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) übertragen. Das Land hat sich mit Abschluss der Vereinbarung zur Flächenübernahme verpflichtet, diesen national bedeutenden Biotopverbund zu erhalten und zu sichern. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert im Bereich der Traditions- und Heimatpflege kulturelle und künstlerische Projekte am "Grünen Band". Die Förderung von Projekten am "Grünen Band" erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum „Grünen Band“ besteht immer dann, wenn sich ein Projekt mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Anträge sind an das Landesverwaltungsamt in Halle zu richten. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen findet man auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes . Benno Schmidt, vielen bekannt unter dem Namen "Brocken-Benno" war Botschafter für das Grüne Bandes Sachsen-Anhalt. Unterhalb des Brockens verlief die innerdeutsche Grenze.  Den Menschen war es nicht möglich auf den Gipfel zu steigen. Heute stellt der Brocken ein Touristenmagnet für Wandernde aus nah und fern dar. Brocken-Benno ist für seine Brockenliebe und zahlreichen Brockenaufstiege über viele Jahre bekannt. Dank seiner Aktivitäten ist es gelungen, die Harzregion und insbesondere den Brocken bekannt zu machen und über die regionalen Grenzen hinaus zu befördern. Er war in zahlreichen ehrenamtlichen Funktionen als Botschafter des Harzes, als Harzklub-Wanderführer, Nationalpark-Waldführers oder Sonderbotschafter des Projektes Harzer Wandernadel engagiert und bekannt. Seiner Initiative ist die Ausweisung des Wanderweges „Harzer Grenzweg“ zu verdanken. Im Dezember 2022 ist Benno Schmidt verstorben. Website von Brocken-Benno Website Harzer Grenzweg Auf der 90. Umweltministerkonferenz (UMK) aller bundesdeutschen Umweltministerien wurden am 08. Juni 2018 die bisherigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünen Bandes als Erinnerungsort und Teil des länderübergreifenden Biotopverbundsystems begrüßt. Man darf sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern die Lücken im Grünen Band sind weiter zu minimieren, um das Grüne Band vollständig erlebbar machen zu können. Der bevorstehende 30. Jahrestag der Öffnung der innerdeutschen Grenze im Jahr 2019 sollte in dem Zusammenhang hinreichende Würdigung finden. Beschluss der 90. UMK

Tagungsreihe zu aktuellen Wildnisthemen zur Umsetzung der Wildnisziele aus der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt

Schutzgebiete weiterentwickeln: Steigerung der Resilienz und Stärkung für den natürlichen Klimaschutz

Entwicklung naturnaher Eichenwälder für die Laubholz-Säbelschrecke (Barbitistes serricauda) und andere gefährdete Insektenarten (ELSA)

FEdA Faktencheck: Zentrale Koordination der BMBF - Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (ZK-FEdA-2)

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