Veranlassung Die aktuellen, trockenen Jahre haben gezeigt, dass an den Bundeswasserstraßen im Binnenland und den Ästuaren in Zeiten des Klimawandels wieder vermehrt mit Eutrophierungs-Phänomenen zu rechnen ist. Das Fischsterben in der Oder, ausgelöst durch das verstärkte Wachstum der Alge Prymnesium parvum und der von ihr gebildeten Toxine, die mittlerweile regelmäßig auftretenden Cyanobakterienblüten an der Mosel oder auch die wieder verstärkt auftretende Sauerstoffproblematik in vielen Fließgewässern wie z. B. der Elbe sind die prominentesten Beispiele dieser Entwicklung (Abb. 1). Nicht nur in den Medien, der Öffentlichkeit und in der nationalen und internationalen Politik, auch bei den verwaltenden Behörden wie den Landesämtern oder der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erregt dieses Thema große Aufmerksamkeit und Besorgnis. Eutrophierung ist eines der zentralen Wasserqualitätsprobleme, die in der Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung benannt werden. Ihre Vermeidung, insbesondere im Ästuar- und Küstenbereich, ist „Vision“ der Nationalen Wasserstrategie und entspricht dem nationalen Umweltziel 1 aus der Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Die Gründe für diese Eutrophierungsphänomene liegen in den ungewöhnlich langen, trockenen und warmen Wetterperioden in den Frühjahrs- und Sommermonaten der vergangenen Jahre. Diese führen nicht nur zu einem Anstieg der Wassertemperatur und ausreichender Lichtverfügbarkeit, auch der Abfluss in den Bundeswasserstraßen nimmt ab, während die Aufenthaltszeit des Wassers gerade in staugeregelten Bereichen ansteigt. All diese Faktoren sind wachstumsfördernd für Algen und Cyanobakterien. Durch den geringen Abfluss werden zudem eingeleitete Substanzen nicht mehr ausreichend verdünnt. Im Falle der Oder führten durch den Bergbau eingeleitete Salze erst dazu, dass die Brackwasseralge Prymnesium parvum ein ideales Habitat vorfand. Es besteht daher starker Bedarf, solche Kipppunkte von Gewässern frühzeitig zu erkennen und über ein Monitoringprogramm im Krisenfall die Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden zu verbessern. Dazu ist es zunächst notwendig, das Potenzial der Bundeswasserstraßen für die Massenentwicklung von schädlichen Algen und Cyanobakterien zu evaluieren und damit zu klären, an welchen Bundeswasserstraßen das Risiko für schädliche Algenblüten besteht. Es gibt verschiedene Algen, andere Protisten und Cyanobakterien, die das Potenzial schädlicher Auswirkungen auf das Ökosystem und die menschliche Gesundheit haben. Die Nischen oder Habitate, in denen diese Arten vorkommen sind zwar begrenzt, es ist jedoch nachgewiesen, dass durch den Menschen verursachte Phänomene (Klimawandel, Einleitung von Nährstoffen und Salzen) die Ausbreitung schädlicher Algen befördern und es dadurch zu massenhaften Entwicklungen dieser kommt. Es ist nicht bekannt, in welchen der Bundeswasserstraßen mögliche Habitate für diese schädlichen Organismen derzeit bestehen oder auch in Zukunft unter einem Klimawandelszenario entstehen könnten. Diese Lücke soll in diesem Projekt geschlossen werden. Ziele - Identifizierung der TOP10 HABs (engl. „Harmful Algae Blooms“ = schädliche Algenblüten), also der 10 Arten, die am wahrscheinlichsten in großen Fließgewässern eine schädliche Algenblüte bilden und Charakterisierung ihrer Umweltanforderungen - Erstellung und Veröffentlichung von Steckbriefen der TOP10 HABs - Zusammenstellung von Umweltdaten für eine Risikoanalyse schädlicher Phytoplankton-Massenentwicklungen - Analyse des trophischen Potenzials der Bundeswasserstraßen, d. h. der theoretischen Möglichkeit für eine Phytoplankton-Massenentwicklung in den Bundeswasserstraßen.
Die Nationale Wasserstrategie (NWS) zählt zu den zentralen wasserpolitischen Vorhaben der kommenden Jahre. Sie wurde als Strategie der Bundesregierung am 15. März 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Bereits in der NWS ist festgehalten, dass eine Erfolgskontrolle integraler Bestandteil des Umsetzungsprozesses sein wird. Dazu ist vorgesehen, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder ab 2029 alle sechs Jahre einen Bericht zur Umsetzung der NWS vorlegt. In dem Vorhaben soll eine transparente Methodik (Indikatorensystem) für das Monitoring des Umsetzungsprozesses der NWS erarbeitet und in Beteiligungsformaten abgesichert werden. Ziel ist es, Grundlagen für einen kontinuierlichen Umsetzungsradar mit geeigneten Informationsangeboten zu entwickeln und allen beteiligten Akteuren am 'Gemeinschaftsprojekt NWS' eine kontinuierliche Übersicht und Beteiligung zu ermöglichen. Als Grundlage dafür soll im Rahmen des Vorhabens eine geeignete Datenbank/-plattform konzipiert werden, in der die Umsetzungsbeiträge zur NWS sichtbar gemacht werden können. Um die Methodik zu erproben, die Umsetzungsfortschritte darzustellen und die weitere Umsetzung voranzubringen, ist eine Statuskonferenz vorgesehen. Dafür wird ein Statusbericht erarbeitet.
Ziel des Projektes ist die Analyse und Bewertung der fachlich-wissenschaftlichen Grundlagen sowie des rechtlichen Rahmens für die Ableitung von Priorisierungsentscheidungen – zum einen im Fall akuter, regionaler temporärer Wasserknappheit und Bodentrockenheit und zum anderen für vorausschauende strategisch-vorsorgende Entscheidungen bei der Bewilligung von Wasserentnahmen. Die für eine Priorisierung von konkurrierenden Wassernutzungen erforderlichen Regeln und Kriterien sind zu entwickeln. Zudem unterstützt und begleitet das Vorhaben die Bund-Länder-Aktivitäten zur Entwicklung der Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit und bindet durch begleitende Veranstaltungen weitere Akteure ein.
Position der Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Bundesverband Boden e.V. (BVB), der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG), dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).Angesichts zunehmender Trockenheit und häufiger Starkregenereignisse mit Hochwassergefahr sind der Schutz und die Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts mehr denn je erforderlich. Das gemeinsam von Verbänden und Behörden erarbeitete Positionspapier benennt die aktuellen Probleme und weist Handlungsempfehlungen zur besseren Verteilung und zum Halten von Wasser in der Landschaft aus. Im besonderen Fokus steht dabei das Handlungsfeld Boden.
<p> <p>Aktuell lädt das Bundesumweltministerium Bürger*Innen und Organisationen dazu ein, sich an einer Umfrage zum Thema Wasser zu beteiligen und Projekte zur Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie einzutragen. Die Ergebnisse fließen in die Evaluation der Nationalen Wasserstrategie ein. Die Beteiligungsplattform ist bis zum 4. Mai 2026 geöffnet. Nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung.</p> </p><p>Aktuell lädt das Bundesumweltministerium Bürger*Innen und Organisationen dazu ein, sich an einer Umfrage zum Thema Wasser zu beteiligen und Projekte zur Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie einzutragen. Die Ergebnisse fließen in die Evaluation der Nationalen Wasserstrategie ein. Die Beteiligungsplattform ist bis zum 4. Mai 2026 geöffnet. Nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung.</p><p> <p><strong>Beteiligung zum Thema Wasser</strong></p> <p>Wie lässt sich unsere Lebensgrundlage Wasser – angesichts vieler Herausforderungen – nachhaltig sichern? Das Bundesumweltministerium hat dazu gemeinsam mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren eine "Nationale Wasserstrategie" erarbeitet. Nun wird die Umsetzung der Strategie evaluiert und Sie sind gefragt: Was denken Sie zum Thema Wasser? Welchen Beitrag leistet Ihre Organisation? </p> <p>Die Beteiligung richtet sich an zwei Gruppen:</p> <ul> <li>Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Meinungen in einer Umfrage zu teilen </li> <li>Organisationen (z. B. Kommunen, Unternehmen, Verbände, …) sind eingeladen, konkrete Umsetzungsbeiträge zum Thema Wasser sichtbar zu machen.</li> </ul> <p>Die Erhebung läuft seit dem Weltwassertag am 22. März und endet am 4. Mai 2026.</p> <p><strong>Machen Sie jetzt mit! Ihre Meinung zählt!</strong></p> <p>Hier geht’s zur Beteiligungsplattform: <a href="https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/ihr-beitrag-wasserstrategie">https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/ihr-beitrag-wasserstrategie</a></p> </p><p>Informationen für...</p>
Position der Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Bundesverband Boden e.V. (BVB), der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG), dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Angesichts zunehmender Trockenheit und häufiger Starkregenereignisse mit Hochwassergefahr sind der Schutz und die Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts mehr denn je erforderlich. Das gemeinsam von Verbänden und Behörden erarbeitete Positionspapier benennt die aktuellen Probleme und weist Handlungsempfehlungen zur besseren Verteilung und zum Halten von Wasser in der Landschaft aus. Im besonderen Fokus steht dabei das Handlungsfeld Boden. Veröffentlicht in Position.
<p> <p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p> </p><p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p><p> <p>Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p> <p>Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener und unverzüglicher <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>.</p> 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt <p>Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserentwicklung">Gewässerentwicklung</a> und wasserwirtschaftliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a> für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an.</p> <p>Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/retentionsflaechen">Retentionsflächen</a> (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>, aber auch bei Hitzewellen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a>, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt.</p> <p>Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“.</p> <p>Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden.</p> 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen <p>Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden.</p> <p>Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt.</p> 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen.</p> <p>Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung.</p> 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge <p>Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen.</p> <p>Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen.</p> <p>Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.</p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 33 |
| Land | 3 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 7 |
| Text | 25 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 27 |
| Offen | 10 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 38 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 16 |
| Dokument | 7 |
| Keine | 15 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 29 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 28 |
| Mensch und Umwelt | 38 |
| Wasser | 34 |
| Weitere | 38 |