Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.
Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragt das << Adresse entfernt >> Zugang zu Umweltinformationen gem. § 4 Abs. 1 SächsUIG über die Informationen aus den Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten nach § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG. Der Antrag richtet sich auf die Daten aller landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Grünland, Sonstiges) im Bundesland Sachsen. Wir beantragen die Herausgabe der Daten der Jahre 2021, 2022 und 2023. Das Umweltinstitut München begehrt die Informationen (gem. § 4 Abs. 2 S. 2 SächsUIG auf bestimmte Art und Weise) in elektronischer, maschinenlesbarer (also digitalisierter) Form. Bevorzugt in Form von vektoriellen Geodaten, wie GIS-konformen Shapefiles. Alternativ können uns die Daten auch als CSV- oder EXCEL-Datei zur Verfügung gestellt werden. Die Zusendung der Daten kann auf für elektronische Daten passende Art (bspw.: E-Mail, USB-Stick, CD-R o.ä.) erfolgen. Wir bitten um Zusendung innerhalb der aus § 3 Abs. 3 UIG hervorgehenden Frist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bei den geforderten Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel durch die beruflichen Verwender handelt es sich um solche des § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG i.V.m. Artikel 67 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 der VO 1107/2009 EG. Personenbezogene Informationen sind dabei nicht von Interesse, weshalb die Daten anonymisiert werden könnten. Allerdings weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es sich bei den angefragten Daten um „Informationen über Emissionen“ handelt und deshalb nach dem einschlägigen Umweltinformationsgesetz unter Umsetzung des Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG eine Berufung auf schützenswerte personenbezogene Daten zur Verweigerung des Auskunftsersuchens nicht möglich ist. Eine Schätzung der personenbezogenen Daten ist daher rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Informationen sollten vergleichbar und auswertbar sein. Dazu ist es besonders wichtig, dass der Datensatz jeweils einheitliche Maßeinheiten und Parameter verwendet. Die angeforderten Informationen aus den Pestizidanwendungsdaten sollten Folgendes enthalten: 1. Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels. 2. Anwendungsdatum und gegebenenfalls Uhrzeit. 3. verwendete Menge. 4. Bezeichnung der Lage der Anwendungsfläche, anhand derer die Fläche geografisch identifizierbar ist (bspw.: Kreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer; oder eine andere Bezeichnung, die der antragstellenden Organisation eine eindeutige geografische Lokalisierung ermöglicht). 5. Größe der behandelten Fläche. 6. Bezeichnung der Kulturpflanzen und Flächennutzung 7. Angaben zur Indikation der durchgeführten Anwendung. 8. Falls vorhanden: a. Angaben zur Witterung. b. Informationen zur Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS). c. Handelt es sich um eine Anwendung in einem Schutzgebiet, die durch eine Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde? Wenn ja, was war der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Zugänglichmachung auf eine andere als die beantragte Form des Informationszugangs nur aus gewichtigen Gründen zulässig ist und wenn dies angemessen ist (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 SächsUIG). Dem Anspruch auf Informationszugang können insbesondere nicht die aus § 6 SächsUIG hervorgehenden Ablehnungsgründe (der personenbezogenen Daten, des geistigen Eigentums und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) entgegengehalten werden, da es sich bei den geforderten Informationen um Umweltinformationen über Emissionen handelt (Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie). Auch der § 11 Abs. 3 PflSchG kann aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit dem Anspruch auf Informationszugang nicht entgegensteht. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 2422/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 1348/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 3972/20.) Ungeachtet der Frage, ob die folgenden Ausführungen für den Antrag notwendig sind, soll kurz die Bedeutung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten für die Öffentlichkeit sowie das << Adresse entfernt >> erläutert werden: An dem Zugang zu den Informationen besteht ein hohes öffentliches Interesse. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist seit jeher Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen und spielt beispielsweise bei der Transformation der Landwirtschaft und insbesondere beim Biodiversitätsschutz eine bedeutende Rolle. Auch in parlamentarischen Gesetzgebungsprozessen und Strategien sowie deren konkreten Umsetzungen, wie bspw. der nationalen Umsetzung der Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (SAIO, VERORDNUNG (EU) 2022/2379) und der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/564, des Nature Restoration Law (NRL) und der (bisher nicht erfolgreichen) Sustainable Use Regulation (SUR) im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie der EU oder des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) und des derzeit vom BMEL in Ausarbeitung befindlichen Zukunftsprogramms Landwirtschaft sind die Pflanzenschutzmittel-Anwendung und deren Aufzeichnungen Gegenstand aktueller Debatten. Die hier angefragten Informationen können dazu beitragen, die öffentlichen und parlamentarischen Debatten zu bereichern und auf eine stärkere Faktenbasis zu stellen sowie die laufenden Prozesse mit neuen Erkenntnissen zu unterfüttern. Wissenschaftler:innen, Umweltorganisationen, Wasserverbände, Behörden (bspw. das Umweltbundesamt), etc. bemängeln seit Langem, dass Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel ohne genaue Daten über die realen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis nicht ausreichend erforscht und bewertet werden können. Auch das Erreichen von Pflanzenschutzmittel-Reduktionszielen, wie das in der Farm-to-Fork-Strategie genannte Ziel, den Pestizideinsatz EU-weit bis 2030 zu halbieren, kann nicht überprüft werden, solange der Status Quo dessen, was ausgebracht wird, unbekannt ist. Das Umweltinstitut München möchte einen (anonymisierten) Teil der Informationen veröffentlichen und somit jeder Person einen Zugang zu den Daten verschaffen. Wenn die Qualität der Daten dies ermöglicht, kann auch ein kartografisches Online-Portal nach kalifornischem Vorbild erstellt werden und erste Auswertungen erfolgen. Darüber hinaus werden die Daten insbesondere der Wissenschaft und den Wasserverbänden zur Verfügung gestellt, um den Missstand der eingeschränkten Möglichkeit zur Erforschung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verbessern. Das Umweltinstitut München möchte damit nicht zuletzt den hohen Gütern und dem Sinn und Zweck des Umweltinformationsrechts zuträglich sein, insbesondere der möglichst weitreichenden öffentlichen Zugänglichkeit und Verbreitung der Umweltinformationen (u.A. Erwägungsgrund 9 der Umweltinformationsrichtlinie (UIRL, RICHTLINIE 2003/4/EG). Denn: „Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern“ (Erwägungsgrund 1 der UIRL). Zusätzlich können auch weitere Erkenntnisse über unzureichende Standardisierung und Harmonisierung der Führungsverpflichtungen der Pflanzenschutz-Anwendungsdaten sowie Defizite bei Überprüfungen und der Zugangsgewährung bezüglich dieser Umweltinformationen von großer Bedeutung sein. Das << Adresse entfernt >> hat in den letzten Jahren intensiv zum Thema der Umweltbelastung durch Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft gearbeitet und dabei auch Erfahrungen mit Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten gesammelt: Die 2023 durch uns veröffentlichte Analyse eines Datensatzes aus dem Südtiroler Vinschgau ermöglichte erstmals ein Bild vom tatsächlichen Ausmaß des Pestizideinsatzes im dortigen Apfelanbau. Die Ergebnisse der Auswertung verdeutlichen den massiven Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und deren erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit. Die Arbeit unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Offenlegung und Auswertung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten als Grundlage für eine Reduktion des Pestizideinsatzes. Gerade als Naturschutz- und Umweltschutzvereinigung kommt das „UMWELTINSTITUT MÜNCHEN, Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V.“ mit alledem seinen satzungsgemäßen Aufgaben nach. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Jurek Vengels Vorstand
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragt das << Adresse entfernt >> Zugang zu Umweltinformationen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 SUIG über die Informationen aus den Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten nach § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG. Der Antrag richtet sich auf die Daten aller landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Grünland, Sonstiges) im Bundesland Saarland. Wir beantragen die Herausgabe der Daten der Jahre 2021, 2022 und 2023. Das Umweltinstitut München begehrt die Informationen (gem. § 3 Abs. 2 S. 2 SUIG auf bestimmte Art und Weise) in elektronischer, maschinenlesbarer (also digitalisierter) Form. Bevorzugt in Form von vektoriellen Geodaten, wie GIS-konformen Shapefiles. Alternativ können uns die Daten auch als CSV- oder EXCEL-Datei zur Verfügung gestellt werden. Die Zusendung der Daten kann auf für elektronische Daten passende Art (bspw.: E-Mail, USB-Stick, CD-R o.ä.) erfolgen. Wir bitten um Zusendung innerhalb der aus § 3 Abs. 3 UIG hervorgehenden Frist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bei den geforderten Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel durch die beruflichen Verwender handelt es sich um solche des § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG i.V.m. Artikel 67 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 der VO 1107/2009 EG. Personenbezogene Informationen sind dabei nicht von Interesse, weshalb die Daten anonymisiert werden könnten. Allerdings weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es sich bei den angefragten Daten um „Informationen über Emissionen“ handelt und deshalb nach dem einschlägigen Umweltinformationsgesetz unter Umsetzung des Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG eine Berufung auf schützenswerte personenbezogene Daten zur Verweigerung des Auskunftsersuchens nicht möglich ist. Eine Schätzung der personenbezogenen Daten ist daher rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Informationen sollten vergleichbar und auswertbar sein. Dazu ist es besonders wichtig, dass der Datensatz jeweils einheitliche Maßeinheiten und Parameter verwendet. Die angeforderten Informationen aus den Pestizidanwendungsdaten sollten Folgendes enthalten: 1. Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels. 2. Anwendungsdatum und gegebenenfalls Uhrzeit. 3. verwendete Menge. 4. Bezeichnung der Lage der Anwendungsfläche, anhand derer die Fläche geografisch identifizierbar ist (bspw.: Kreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer; oder eine andere Bezeichnung, die der antragstellenden Organisation eine eindeutige geografische Lokalisierung ermöglicht). 5. Größe der behandelten Fläche. 6. Bezeichnung der Kulturpflanzen und Flächennutzung 7. Angaben zur Indikation der durchgeführten Anwendung. 8. Falls vorhanden: a. Angaben zur Witterung. b. Informationen zur Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS). c. Handelt es sich um eine Anwendung in einem Schutzgebiet, die durch eine Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde? Wenn ja, was war der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Zugänglichmachung auf eine andere als die beantragte Form des Informationszugangs nur aus gewichtigen Gründen zulässig ist und wenn dies angemessen ist (vgl. § 3 Abs. 2 S. 2 SUIG). Dem Anspruch auf Informationszugang können insbesondere nicht die aus § 9 SUIG hervorgehenden Ablehnungsgründe (der personenbezogenen Daten, des geistigen Eigentums und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) entgegengehalten werden, da es sich bei den geforderten Informationen um Umweltinformationen über Emissionen handelt (Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie). Auch der § 11 Abs. 3 PflSchG kann aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit dem Anspruch auf Informationszugang nicht entgegensteht. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 2422/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 1348/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 3972/20.) Ungeachtet der Frage, ob die folgenden Ausführungen für den Antrag notwendig sind, soll kurz die Bedeutung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten für die Öffentlichkeit sowie das << Adresse entfernt >> erläutert werden: An dem Zugang zu den Informationen besteht ein hohes öffentliches Interesse. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist seit jeher Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen und spielt beispielsweise bei der Transformation der Landwirtschaft und insbesondere beim Biodiversitätsschutz eine bedeutende Rolle. Auch in parlamentarischen Gesetzgebungsprozessen und Strategien sowie deren konkreten Umsetzungen, wie bspw. der nationalen Umsetzung der Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (SAIO, VERORDNUNG (EU) 2022/2379) und der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/564, des Nature Restoration Law (NRL) und der (bisher nicht erfolgreichen) Sustainable Use Regulation (SUR) im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie der EU oder des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) und des derzeit vom BMEL in Ausarbeitung befindlichen Zukunftsprogramms Landwirtschaft sind die Pflanzenschutzmittel-Anwendung und deren Aufzeichnungen Gegenstand aktueller Debatten. Die hier angefragten Informationen können dazu beitragen, die öffentlichen und parlamentarischen Debatten zu bereichern und auf eine stärkere Faktenbasis zu stellen sowie die laufenden Prozesse mit neuen Erkenntnissen zu unterfüttern. Wissenschaftler:innen, Umweltorganisationen, Wasserverbände, Behörden (bspw. das Umweltbundesamt), etc. bemängeln seit Langem, dass Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel ohne genaue Daten über die realen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis nicht ausreichend erforscht und bewertet werden können. Auch das Erreichen von Pflanzenschutzmittel-Reduktionszielen, wie das in der Farm-to-Fork-Strategie genannte Ziel, den Pestizideinsatz EU-weit bis 2030 zu halbieren, kann nicht überprüft werden, solange der Status Quo dessen, was ausgebracht wird, unbekannt ist. Das Umweltinstitut München möchte einen (anonymisierten) Teil der Informationen veröffentlichen und somit jeder Person einen Zugang zu den Daten verschaffen. Wenn die Qualität der Daten dies ermöglicht, kann auch ein kartografisches Online-Portal nach kalifornischem Vorbild erstellt werden und erste Auswertungen erfolgen. Darüber hinaus werden die Daten insbesondere der Wissenschaft und den Wasserverbänden zur Verfügung gestellt, um den Missstand der eingeschränkten Möglichkeit zur Erforschung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verbessern. Das Umweltinstitut München möchte damit nicht zuletzt den hohen Gütern und dem Sinn und Zweck des Umweltinformationsrechts zuträglich sein, insbesondere der möglichst weitreichenden öffentlichen Zugänglichkeit und Verbreitung der Umweltinformationen (u.A. Erwägungsgrund 9 der Umweltinformationsrichtlinie (UIRL, RICHTLINIE 2003/4/EG). Denn: „Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern“ (Erwägungsgrund 1 der UIRL). Zusätzlich können auch weitere Erkenntnisse über unzureichende Standardisierung und Harmonisierung der Führungsverpflichtungen der Pflanzenschutz-Anwendungsdaten sowie Defizite bei Überprüfungen und der Zugangsgewährung bezüglich dieser Umweltinformationen von großer Bedeutung sein. Das << Adresse entfernt >> hat in den letzten Jahren intensiv zum Thema der Umweltbelastung durch Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft gearbeitet und dabei auch Erfahrungen mit Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten gesammelt: Die 2023 durch uns veröffentlichte Analyse eines Datensatzes aus dem Südtiroler Vinschgau ermöglichte erstmals ein Bild vom tatsächlichen Ausmaß des Pestizideinsatzes im dortigen Apfelanbau. Die Ergebnisse der Auswertung verdeutlichen den massiven Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und deren erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit. Die Arbeit unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Offenlegung und Auswertung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten als Grundlage für eine Reduktion des Pestizideinsatzes. Gerade als Naturschutz- und Umweltschutzvereinigung kommt das „UMWELTINSTITUT MÜNCHEN, Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V.“ mit alledem seinen satzungsgemäßen Aufgaben nach. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Jurek Vengels Vorstand
Zielsetzung: Im vorgestellten Projekt wird die Hintergrundbelastung von landwirtschaftlich genutzten Böden mit Antibiotikaresistenzgenen ermittelt. Für Österreich liegen diesbezüglich keine systematisch erhobenen Daten vor. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse sollen die Gefahr einer Übertragung von Antibiotikaresistenzen (AR) aus Umweltquellen auf human- und veterinärmedizinisch relevante Bakterien verringern helfen. Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für eine evidenzbasierte Beratung von Risikomanagern und ein eventuell in Zukunft routinemäßig durchführbares ARG-Monitoring in den getesteten Ökosystemen. Das vorgeschlagene Vorhaben steht im Einklang mit den Vorgaben der EU zum 'One Health' Konzept zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen (1-3), zur Schwerpunktsetzung im Nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR) in Österreich (4) und zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 901/J (XXVI.GP/890/AB). Die ermittelten ARG-Belastungen der Felder werden mit ARG Konzentrationen in Böden unter geringem anthropogenen Einfluss (Wiesen- und Waldböden) sowie mit den ARG Auftretensdaten in der Wassersäule (Quell-, Fluss- und Drainagewasser) im Einzugsbereich der getesteten landwirtschaftlichen Nutzflächen verglichen. Die Untersuchungen erfolgen unter natürlichen aber kontrollierten Bedingungen auf einem großflächigen Versuchsgelände (Hydrology Open Air Laboratory - HOAL, Petzenkirchen), das sich durch den Anbau unterschiedlicher Feldfrüchte, unterschiedliche Bewirtschaftungsmethoden und mehrere verschiedene Bodentypen auszeichnet. Durch die Miteinbeziehung von quantitativen ARG Daten aus Schweinekot und zur Bodendüngung eingesetzter Gülle aus dem vor Ort ansässigen Schweinezuchtbetrieb kann der Ausbreitungsweg von ARGs vom Tier über die Gülle in den Boden und von dort in die Wassersäule erfasst und modelliert werden. Die erhobenen Daten werden auch Auskunft über die mögliche Kapazität der exponierten Bodentypen zur Elimination anthropogen eingebrachter Antibiotikaresistenzen geben. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse dienen als Grundlage für ein eventuell in Zukunft routinemäßig durchführbares ARG-Monitoring in den getesteten Ökosystemen. Folgende Fragen werden abgeklärt: 1. Welche Antibiotikaresistenzgene befinden sich in wichtigen Umweltkompartimenten (Feld, Drainage-, Quell-, Flusswasser, Wiesen-, Waldböden, Schweinekot, Schweinegülle)? 2. In welcher Menge kommen klinisch relevante ARGs in diesen Kompartimenten vor? 3. Welche Umweltkompartimente weisen eine besonders hohe Belastung mit Antibiotikaresistenzgenen und damit ein hohes Potential für die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen auf? 4. Welche Strategien können angewandt werden, um die Ausbreitung von ARGs in den unter Punkt 3 identifizierten Ökosystemen zu minimieren? (Text gekürzt)
Zielsetzung: Im vorgestellten Projekt soll die Hintergrundbelastung von Abwässern und Oberflächengewässern mit Antibiotika resistenten Bakterien (ARBs) und Antibiotikaresistenzgenen (ARGs) ermittelt werden. Für Österreich liegen diesbezüglich zwar vereinzelte Untersuchungen aus Stichproben bzw. einzelnen Kläranlagen vor, jedoch keine systematisch erhobenen Daten vor, welche unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen: - Untersuchung repräsentativer Stellen (Oberflächengewässer & Kläranlagen) - Untersuchung eines Belastungsgradienten (z.B. Referenzstellen vrs. Überblicksmessstellen) - Berücksichtigung einer zeitlichen Dynamik (Fluktuation im Jahresverlauf) - Auswahl der Stellen bezüglich Verknüpfbarkeit mit thematisch anders gelagerten Untersuchungen (z.B. organische Spurenstoffe inkl. Antibiotikakonzentrationen) Das angestrebte Untersuchungsprogramm soll primär eine Ersterhebung der Situation für Österreich darstellen und steht im Einklang mit den Vorgaben der EU zum 'One Health' Konzept zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen und zur Schwerpunktsetzung im Nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR). Im Detail werden folgende Projektziele verfolgt: 1. Charakterisierung der Antibiotikaresistenzgenbelastung von gereinigten Abwässern und Oberflächengewässern (Bestimmung des Status-quo; qualitatives Screening). 2. Quantifizierung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs in den getesteten Umweltkompartimenten (Status-quo; ARG-spezifische Quantifizierung). 3. Evidenzbasierte Identifikation von Ökosystemen, die ein hohes Risiko für die Verbreitung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs darstellen (Risikobewertungselement). 4. Überlegungen zur Identifizierung von Critical Control Points und Strategien zur Minimierung der Ausbreitung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs in den Umwelthabitaten zur Unterstützung eines Risikomanagements in Österreich. Weitere Details sind der Anlage 'MARGINS-II' zu entnehmen. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Antibiotika-resistente Infektionserreger verursachen in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft schwere finanzielle Schäden. Volkswirtschaftlich betrachtet sind die durch Übertragung von Umweltresistenzen verursachten Schäden in der Humanmedizin und im Bereich Öffentliche Gesundheit immens. Ohne Eindämmung der Ausbereitung von Resistenzen werden im Jahr 2050 10 Millionen Todesfälle prognostiziert, die direkt oder indirekt auf AR zurückzuführen sind. Abgesehen vom persönlichen Leid und den massiven national zu tragenden Kosten für das Öffentliche Gesundheitssystem wird für diesen Zeitraum ein weltwirtschaftlicher Gesamtschaden von bis zu 100 Trillionen Dollar erwartet. Koordinierte Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung der gegenwärtig kursierenden Antibiotikaresistenzgen-Seuche auf nationaler sowie internationaler Ebene sind daher unabdingbar. (Text gekürzt)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 148 |
| Land | 43 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 76 |
| Text | 38 |
| unbekannt | 52 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 60 |
| offen | 110 |
| unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 169 |
| Englisch | 20 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 32 |
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| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 50 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 91 |
| Lebewesen und Lebensräume | 105 |
| Luft | 67 |
| Mensch und Umwelt | 170 |
| Wasser | 92 |
| Weitere | 173 |