Seit dem 1. Juli 2019 müssen Tierhalter, die bei ihren Schweinen die Schwänze kupieren bzw. kupierte Tiere einstallen, diesbezüglich die Unerlässlichkeit für ihren Betrieb darlegen. Hierfür ist eine „Risikoanalyse Kupierverzicht“ vorzunehmen und auf deren Grundlage der zuständigen Veterinärbehörde eine jeweils für 12 Monate gültige Tierhalter-Erklärung vorzulegen. Ein Tierhalter, in dessen Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren wiederholt Schwanzbeißen auftritt, ist gehalten, möglichst mit seinem Tierarzt/Berater einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung zu erstellen und diesen der zuständigen Behörde vorzulegen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, Pro Vieh gemäß § 3 IZG-SH folgende Informationen zugänglich zu machen: 1) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12. 2018, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2018. 2) Als Teilmenge zu 1) Anzahl der Betriebe, in denen Schweinen die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden. 3) Anzahl der Betriebe mit Schweinehaltung in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2022, hilfsweise zu einem anderen Erfassungsstichtag des Jahres 2022. 4) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, in denen Schweinen die Schwänze kupiert bzw. kupierte Tiere eingestallt wurden. 5) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die gegenüber der zuständigen Behörde eine oder mehrere Tierhalter-Erklärungen abgegeben haben. 6) Als Teilmenge zu 3) Anzahl der Betriebe, die der zuständigen Behörde einen schriftlichen Plan über weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung vorgelegt haben. Im Hinblick auf eine durch das BMEL beabsichtigte Evaluierung des nationalen Aktionsplans gehe ich davon aus, dass Ihnen die erbetenen Daten zur Koordinierung zwecks Weiterleitung an den Bund vorliegen. Sollte dies nicht bzw. teilweise nicht der Fall sein, bitte ich, insoweit das Informationsersuchen gemäß § 4 Abs. 3 IZG-SH an die zuständigen Behörden auf Kreisebene weiterzuleiten.
Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.
Zielsetzung: Im vorgestellten Projekt wird die Hintergrundbelastung von landwirtschaftlich genutzten Böden mit Antibiotikaresistenzgenen ermittelt. Für Österreich liegen diesbezüglich keine systematisch erhobenen Daten vor. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse sollen die Gefahr einer Übertragung von Antibiotikaresistenzen (AR) aus Umweltquellen auf human- und veterinärmedizinisch relevante Bakterien verringern helfen. Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für eine evidenzbasierte Beratung von Risikomanagern und ein eventuell in Zukunft routinemäßig durchführbares ARG-Monitoring in den getesteten Ökosystemen. Das vorgeschlagene Vorhaben steht im Einklang mit den Vorgaben der EU zum 'One Health' Konzept zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen (1-3), zur Schwerpunktsetzung im Nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR) in Österreich (4) und zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 901/J (XXVI.GP/890/AB). Die ermittelten ARG-Belastungen der Felder werden mit ARG Konzentrationen in Böden unter geringem anthropogenen Einfluss (Wiesen- und Waldböden) sowie mit den ARG Auftretensdaten in der Wassersäule (Quell-, Fluss- und Drainagewasser) im Einzugsbereich der getesteten landwirtschaftlichen Nutzflächen verglichen. Die Untersuchungen erfolgen unter natürlichen aber kontrollierten Bedingungen auf einem großflächigen Versuchsgelände (Hydrology Open Air Laboratory - HOAL, Petzenkirchen), das sich durch den Anbau unterschiedlicher Feldfrüchte, unterschiedliche Bewirtschaftungsmethoden und mehrere verschiedene Bodentypen auszeichnet. Durch die Miteinbeziehung von quantitativen ARG Daten aus Schweinekot und zur Bodendüngung eingesetzter Gülle aus dem vor Ort ansässigen Schweinezuchtbetrieb kann der Ausbreitungsweg von ARGs vom Tier über die Gülle in den Boden und von dort in die Wassersäule erfasst und modelliert werden. Die erhobenen Daten werden auch Auskunft über die mögliche Kapazität der exponierten Bodentypen zur Elimination anthropogen eingebrachter Antibiotikaresistenzen geben. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse dienen als Grundlage für ein eventuell in Zukunft routinemäßig durchführbares ARG-Monitoring in den getesteten Ökosystemen. Folgende Fragen werden abgeklärt: 1. Welche Antibiotikaresistenzgene befinden sich in wichtigen Umweltkompartimenten (Feld, Drainage-, Quell-, Flusswasser, Wiesen-, Waldböden, Schweinekot, Schweinegülle)? 2. In welcher Menge kommen klinisch relevante ARGs in diesen Kompartimenten vor? 3. Welche Umweltkompartimente weisen eine besonders hohe Belastung mit Antibiotikaresistenzgenen und damit ein hohes Potential für die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen auf? 4. Welche Strategien können angewandt werden, um die Ausbreitung von ARGs in den unter Punkt 3 identifizierten Ökosystemen zu minimieren? (Text gekürzt)
Zielsetzung: Im vorgestellten Projekt soll die Hintergrundbelastung von Abwässern und Oberflächengewässern mit Antibiotika resistenten Bakterien (ARBs) und Antibiotikaresistenzgenen (ARGs) ermittelt werden. Für Österreich liegen diesbezüglich zwar vereinzelte Untersuchungen aus Stichproben bzw. einzelnen Kläranlagen vor, jedoch keine systematisch erhobenen Daten vor, welche unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen: - Untersuchung repräsentativer Stellen (Oberflächengewässer & Kläranlagen) - Untersuchung eines Belastungsgradienten (z.B. Referenzstellen vrs. Überblicksmessstellen) - Berücksichtigung einer zeitlichen Dynamik (Fluktuation im Jahresverlauf) - Auswahl der Stellen bezüglich Verknüpfbarkeit mit thematisch anders gelagerten Untersuchungen (z.B. organische Spurenstoffe inkl. Antibiotikakonzentrationen) Das angestrebte Untersuchungsprogramm soll primär eine Ersterhebung der Situation für Österreich darstellen und steht im Einklang mit den Vorgaben der EU zum 'One Health' Konzept zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen und zur Schwerpunktsetzung im Nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR). Im Detail werden folgende Projektziele verfolgt: 1. Charakterisierung der Antibiotikaresistenzgenbelastung von gereinigten Abwässern und Oberflächengewässern (Bestimmung des Status-quo; qualitatives Screening). 2. Quantifizierung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs in den getesteten Umweltkompartimenten (Status-quo; ARG-spezifische Quantifizierung). 3. Evidenzbasierte Identifikation von Ökosystemen, die ein hohes Risiko für die Verbreitung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs darstellen (Risikobewertungselement). 4. Überlegungen zur Identifizierung von Critical Control Points und Strategien zur Minimierung der Ausbreitung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs in den Umwelthabitaten zur Unterstützung eines Risikomanagements in Österreich. Weitere Details sind der Anlage 'MARGINS-II' zu entnehmen. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Antibiotika-resistente Infektionserreger verursachen in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft schwere finanzielle Schäden. Volkswirtschaftlich betrachtet sind die durch Übertragung von Umweltresistenzen verursachten Schäden in der Humanmedizin und im Bereich Öffentliche Gesundheit immens. Ohne Eindämmung der Ausbereitung von Resistenzen werden im Jahr 2050 10 Millionen Todesfälle prognostiziert, die direkt oder indirekt auf AR zurückzuführen sind. Abgesehen vom persönlichen Leid und den massiven national zu tragenden Kosten für das Öffentliche Gesundheitssystem wird für diesen Zeitraum ein weltwirtschaftlicher Gesamtschaden von bis zu 100 Trillionen Dollar erwartet. Koordinierte Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung der gegenwärtig kursierenden Antibiotikaresistenzgen-Seuche auf nationaler sowie internationaler Ebene sind daher unabdingbar. (Text gekürzt)
Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz stehen zentrale Zukunftsthemen von großer praktischer Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es geht beispielsweise um die Bekämpfung von Fake-Shops, um Fragen des Einsatzes künstlicher Intelligenz im Online-Handel, um die Stärkung der Verbraucherbildung an Schulen und eine sichere private Altersvorsorge. Auch stehen Fragen rund um den gesundheitlichen Verbraucherschutz auf der Agenda. Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) findet unter dem Vorsitz der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 17. bis 19. Juni 2026 in Potsdam statt. Für Rheinland-Pfalz ist Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz Anja Schraut vor Ort. Staatssekretärin Anja Schraut: „Verbraucherschutz soll das Leben der Menschen praktisch und spürbar verbessern. Ein besonders aktuelles und bedeutsames Handlungsfeld ist aus meiner Sicht der Verbraucherschutz im digitalen Raum. Jeden Tag erleben wir, wie Fake-Shops den Menschen das Geld aus der Tasche ziehen und noch dazu unserem inländischen Handel massiv schaden. Solche betrügerischen Webseiten müssen aus dem digitalen Alltag der Menschen verschwinden. Daher machen wir uns stark für die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans von Bund und Ländern zur Bekämpfung dieser Betrugspraktiken. Es geht darum zu prüfen, wie Fake-Shops schnell und bürokratiearm gesperrt werden können.“ Weiteres zentrales Thema auf der VSMK sind so genannte „KI-Agenten“. Der Einsatz solcher KI-Agenten entwickelt sich rasant weiter. Sie können für Verbraucherinnen und Verbraucher komplexe Handlungen wie Einkäufe, Buchungen oder Reservierungen selbstständig planen und durchführen. Sie haben ohne Zweifel viel Potenzial, bringen aber auch Risiken mit sich. Staatssekretärin Schraut: „Damit keine bösen Überraschungen für Verbraucherinnen, Verbraucher und Handel auftreten, brauchen wir klare Regeln. Unser Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern den nutzerfreundlichen und verlässlichen Einsatz von KI-Agenten zu ermöglichen und sie dabei vor Manipulation und Schäden zu schützen. Wir werden daher die Bundesregierung bitten, sich für entsprechende Regelungen im von der EU-Kommission angekündigten Digital Fairness Act einzusetzen.“ Ein gemeinsames Ziel der Verbraucherschutzministerkonferenz ist außerdem, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu befähigen, sich kompetent in einer digitalisierten und globalisierten Welt zu bewegen und ihre (Konsum-) Entscheidungen verantwortungsvoll zu treffen. Deshalb befasst sich die VSMK auch in diesem Jahr wieder mit Verbraucherbildung an Schulen als wichtigem Präventionsbaustein. „Egal ob jung oder alt, Verbraucherbildung schafft einen grundlegenden Rahmen für die Menschen, um in der Welt von heute und von morgen – sei es bei Verträgen oder bei der Altersvorsorge – zu ihrem Recht zu kommen“ so Staatssekretärin Schraut. Ferner befasst sich die VSMK mit dem zunehmenden gesundheitsschädlichen Konsum von E-Zigaretten durch Jugendliche. Staatsministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Christine Schneider: „Jugendliche müssen besser vor Werbung für E-Zigaretten in sozialen Medien geschützt werden, denn dort werden E-Zigaretten wie fruchtig bunte Süßigkeiten beworben“. Insbesondere Einweg-E-Zigaretten („Disposable Vapes“) tragen aufgrund ihres niedrigen Preises, ihrer einfachen Handhabung und ihrer starken Präsenz in sozialen Medien erheblich zur Verbreitung unter den Jugendlichen bei. Auch für unsere Umwelt hat das negative Folgen. Ministerin Christine Schneider: „Einweg-E-Zigaretten sind schädlich für Mensch und Umwelt: Sie weisen eine schlechte Umweltbilanz auf, werden oft falsch über den Hausmüll entsorgt und können dann in Abfallentsorgungsanlagen auf Grund der enthaltenen Lithium-Batterien Brände auslösen. Zudem schaden sie der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Ein besserer Schutz von Mensch und Umwelt ist daher überfällig.“ Information Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Sie findet unter wechselndem Vorsitz einmal im Jahr statt. In diesem Jahr führt Brandenburg den Vorsitz. Mehr Informationen zur VSMK unter: www.verbraucherschutzministerkonferenz.de .
Bildungs- und Klimaschutzministerium entwickeln neue Strategie für Bildung für Nachhaltige Entwicklung in partizipativem Verfahren „Wir werden die bisherige ‚Zukunftskonzeption BNE in Rheinland-Pfalz 2015+‘ zu einer ‚BNE-Strategie Rheinland-Pfalz‘ fortschreiben. Wir stehen vor komplexen globalen Herausforderungen, wie sozialer Ungleichheit oder Ressourcenknappheit. Darum ist es wichtig, dass wir die Kompetenzen vermitteln, hier verantwortungsvoll zu handeln“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Neuaufstellung von Rheinland-Pfalz im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Über dieses gemeinsame Ziel informierten Eder und Bildungsminister Sven Teuber den Ministerrat. „BNE, Umwelt- und Klimaschutz sind Themen, die über unsere Zukunft entscheiden. Daher besitzen sie für unsere Schülerinnen und Schüler höchste Priorität. Deshalb vergeben wir zusammen mit der LandesschülerInnenvertretung seit Jahren das Zertifikat ,Nachhaltige Schule‘“, berichtete Teuber. „Diesen Weg gehen unsere beiden Ministerien jetzt mit der BNE-Strategie weiter.“ Die neue BNE-Strategie soll einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Verankerung der Nachhaltigen Entwicklung im Bildungssystem bieten und erforderliche Standards setzen. Sie wird alle Ebenen von der Elementarbildung über Schule, Hochschule, berufliche Bildung, allgemeine Fort- und Weiterbildung bis hin zu außerschulischer und informeller Bildung umfassen. Rahmengebend sind die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, insbesondere das Ziel der Bildung für nachhaltige Entwicklung, das internationale Programm ‚BNE 2030‘ der UNESCO, der ‚Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung‘ und die ‚Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule‘. Von besonderer Bedeutung ist der partizipative Prozess der Erarbeitung der BNE-Strategie. „Wir wollen und werden die Expertise aus Bildungseinrichtungen des Landes, Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft in den Prozess einbeziehen“, erklärten Eder und Teuber weiter. „Dieses Beteiligungsformat spiegelt die seit vielen Jahren in Rheinland-Pfalz erfolgreich gelebte Gemeinschaftsaufgabe und Kooperation der verschiedenen schulischen und außerschulischen Bildungsbereiche sowie der zahlreichen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure wider. So bringen wir Bildung für Nachhaltige Entwicklung zielgerichtet und strukturiert voran.“ Die neue BNE-Strategie soll dem Ministerrat voraussichtlich bis Ende 2027 vorgelegt werden. Zum Hintergrund BNE ermöglicht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sich Kompetenzen und Werte anzueignen, die ihnen bei der Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung helfen. Die bisherige Zukunftskonzeption BNE 2015 diente als Selbstverpflichtung für BNE-Akteurinnen und -Akteure in allen Bildungsbereichen und beschrieb für Politik und Gesellschaft einen Gestaltungsauftrag. In der Konzeption ist festgelegt, welche Ziele mit BNE verfolgt werden, wie sie erreicht und evaluiert werden können. Da sich Bildungskonzeptionen sowie nationale und internationale Rahmenvorgaben über die Jahre verändert und weiterentwickelt haben, ist eine Evaluierung und neue Standortbestimmung notwendig. Damit kommt die Landesregierung einer Empfehlung des Zukunftsrates ‚Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz‘ nach.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 110 |
| Europa | 3 |
| Land | 14 |
| Weitere | 12 |
| Wissenschaft | 15 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 73 |
| Text | 31 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 47 |
| Offen | 84 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 130 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 8 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 71 |
| Webseite | 53 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 76 |
| Lebewesen und Lebensräume | 118 |
| Luft | 61 |
| Mensch und Umwelt | 133 |
| Wasser | 59 |
| Weitere | 121 |