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Förderkulisse Grünland M-V (Änderung 2015)

Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nach folgenden Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: • Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008471&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint • Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008469&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Im Folgenden beziehen sich die Aussagen zu „NGGN“ auf die „Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie“, die Aussagen zu „GAK“ auf die „Extensive Dauergrünlandrichtlinie“. Gesamtdatenbestand aller Förderklassen für die extensive Grünlandnutzung Mecklenburg – Vorpommern (Stand: Übergabe der Endfassung für die Veränderungsmeldungen 2015 an die Landwirtschaftsabteilung im LU am 28.10.2015) Förderklassen: 1.) NGGN (Naturschutzgerechte Grünlandnutzung) - Konkrete Darstellung der Auswahlflächen, Kriterienflächen sind in die Feldblockgeometrie eingeschnitten - Bei einer Flächenüberlagerung von >= 70% NGGN, wurde der gesamte Feldblock als NGGN ausgewählt - konkrete Parzellierung bei Flächenbeantragung 2.) GAK_B2 (Kernflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind nur für die GAK Basisvariante 2 zugelassen 3.) GAK_B21 (Vorrangflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind vorrangig für Basisvariante 2 vorgesehen, Basisvariante 1 ist zulässig 4.) GAK_B12 - Flächen sind für Basisvariante 1 vorgesehen, Basisvariante 2 ist nur bei verfügbaren Mitteln und Ausschöpfung der Variante GAK_B2 und GAK_B21 zulässig 5.) Löschen - Flächen, welche im Rahmen der Beteiligung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als nicht landwirtschaftliche Flächen identifiziert wurden oder Flächen, auf denen aufgrund des rechtlichen Status keine Förderung zulässig ist Grundgeometrien stellen die Feldblöcke (Stand 07/2015) mit der Bodennutzung Dauergrünland dar. Naturschutzfachliche Inhalte wurden mit den Feldblöcken überlagert. Der entsprechende Flächenanteil ist auf die Grundgeometrie der Feldblöcke übertragen worden. Die Begründung für die Klassenauswahl ist im Feld Kategorie dargestellt. Kulissenflächen mit einem Flächenanteil von >10% Polder werden nicht höherwertigeren Förderklassen zugeordnet und sind in der Klasse GAK_B12 eingeordnet. Der Flächenanteil der Polder ist an den Teilflächen (NGGN/GAK) berechnet. Die Ausschlussflächen sind die Polderflächen der Schöpfwerkstudie BIOTA (Stand 2014) abzüglich der dem LUNG bekannten Flächen aus Moorprojekten mit ausgewiesener Pflegenutzung. Folgend die Auswahl der Kriterien für die Zuordnung der Förderklassen: NGGN: Küstenvogelbrutgebiet (NGGN): - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Nassgrünland (NGGN): - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - L RT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland ( GFS) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TFP), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenkonkrete Selektion durch Experten, Quellenangabe in Feld [Quelle] GAK- Kulissen: [AGL1] Salzstellen des Binnenlandes - Salzwiesen im Binnenland (LRT 1340) - Salzgrünland des Binnenlandes (BK: GHG) - Sonstige Salzwiesen des Binnenlandes (BK: (GHS) [AGL2] Florenschutzkonzept - Schwerpunkträume des Florenschutzkonzeptes (GLRP, 2008 -2011) [AGL3] Moorprojekte - umgesetzte Moorprojekte M-V mit Pflegeziel (Ausschluss von Sukzessionsflächen; LUNG, 2011) [AGL4] Magere Flachlandmähwiesen - LRT 6510 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) [AGL5] Eutrophe Nasswiesen: - GFR (Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL6] sonstiges Feuchtgrünland / Flutrasen - GFD, GFF ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL7]naturnaher Wasserhaushalt - Konzeptbodenkarte Moor (LUNG Abt.4, 2011) - Studie Art und Intensität künstlicher Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen (BIOTA, 2010) [AGL10] langjährige Extensivierung - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (1996 – 2000) - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (2012) [AGL8] Steinigkeit / Blockgehalt - Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung – MMK (1991) - Auswahl: stark / sehr stark steinig und Blockgehalt Kategorie 2 [AGL9] Hangneigung (LUNG Abt.4, 2013) [nawGL1] Nahrungsflächen Vögel - Offenlandkulisse (LUNG, 2012) - Artauswahl: Weißstorch, Schwarzstorch, Schreiadler, Bekassine, Brachpieper, Großer Brachvogel, Knäkente, Ortolan, Rotschenkel, Seggenrohrsänger, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiedehopf, Wiesenweihe, Ziegenmelker [nawGL2] Gewässernahes Grünland - Seen und Fließgewässer (Fluss/Bach) mit 30m Puffer (DLM, 2012) [nawGL3] Nationales Naturerbe - Naturschutzeigentum (LUNG, 2009) Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate (LUNG, 2012)

Wirtschaftliches Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg

Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht. Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht.

Flora und Biotopausstattung auf Flächen des Nationalen Naturerbes der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und deren Bewertung aus Naturschutzsicht

Die vorliegende Untersuchung analysiert erstmalig die Ergebnisse der Gefäßpflanzenerfassungen im Rahmen der Biotopkartierungen von 64 Natur erbeflächen aus 9 Bundesländern aus den Jahren 2012 - 2023. Insgesamt wurden Daten von 63.058 ha Fläche der DBU Naturerbe GmbH - einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) - mit Artenlisten von 43.903 Biotopen und mehr als 1 Mio. einzelner Arteinträge ausgewertet. Auf den untersuchten Naturerbeflächen wurden 1.503 in Deutschland etablierte Gefäßpflanzenarten erfasst, darunter 266 Rote-Liste-Arten nach der Roten Liste Deutschlands. Die ermittelte Gesamtartenzahl in den Naturerbeflächen war um ca. 22 % und die Zahl von Rote-Liste-Arten um ca. 32 % erhöht im Vergleich zu Mittelwerten zufällig ausgewählter Messtischblattquadranten aus der FloraWeb-Datenbank mit vergleichbarer Gesamtfläche. Obwohl die Naturerbeflächen zu 76 % mit Wald bedeckt sind, fanden sich die größte Artenvielfalt und die höchste Anzahl von Rote-Liste-Arten in den vielfältigen Offenlandbiotopen, die nur 20 % der Flächen umfassen (Wald: 1.132 Arten, davon 112 Rote-Liste-Arten; Offenland: 1.359 Arten, davon 227 Rote-Liste-Arten). 165 (14,6 %) der im Wald erfassten Arten wiesen einen Vorkommensschwerpunkt (≥ 80 % ihrer Vorkommen) in Waldbiotoptypen auf, im Offenland zeigten 412 Arten (30,3 %) eine Offenlandbindung. Die Auswertung der Ellenberg-Zeigerwerte zeigte, dass viele der (Rote-Liste-)Arten an nährstoffarme Offenländer trockener oder feuchter/nasser Standorte gebunden sind. Die dauerhafte Erhaltung dieser besonders gefährdeten Biotope durch Pflegemaßnahmen ist ein wichtiges Ziel der Naturerbe-Entwicklungsplanung. Die ungestörte, natürliche Entwicklung der bereits naturnahen Wälder und Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt in Nadelholzbeständen können die Biodiversität der Naturerbeflächen ebenfalls fördern. Die hohe Gefäßpflanzendiversität und das vielfältige Biotopmosaik mit heute selten gewordenen Biotoptypen wie Zwergstrauchheiden, Magerrasen, artenreichem Grünland, Hoch- und Niedermooren, eingebettet in großflächige Wälder, belegen den Wert des Nationalen Naturerbes als Baustein im Netzwerk der Naturschutzflächen in Deutschland.

NWE10 Sachsen

Das Programm „Sachsens Biologische Vielfalt 2030“ sieht eine natürliche Waldentwicklung auf zehn Prozent des Staatswaldes vor. Auf Basis der bisher ausgewiesenen nutzungsfreien Waldflächen im öffentlichen Wald stellt der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) einen Geodatenbestand mit der Bezeichnung „NWE10 Sachsen“ zur Verfügung, der aufbereitete Sachdaten zu diesen Flächen enthält. Unter Waldflächen werden hier sowohl Holzbodenflächen als auch dem Wald dienende Nichtholzbodenflächen verstanden. Die Flächen können einen verschiedenen Rechtshintergrund haben (u.a. Ruhebereich Nationalpark, Kernzone Biosphärenreservat, Naturwaldzelle nach § 29 Abs. 3 SächsWaldG, Naturentwicklungsfläche im Naturschutzgebiet, Nationales Naturerbe mit natürlicher Waldentwicklung).

Fairpachten – Biodiversität auf landwirtschaftlichen Pachtflächen fördern

60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland ist Pachtland. Eigentümer* landwirtschaftlicher Flächen können dem massiven Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft entgegenwirken und Naturschutzmaßnahmen in ihren Pachtverträgen vereinbaren. Seit 2018 unterstützt sie hierbei die fachliche Beratung von "Fairpachten" - ein Förderprojekt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (BPBV). In persönlichen, individuellen Gesprächen werden passende Naturschutzmaßnahmen identifiziert und entsprechende Vertragsvorlagen zur Verfügung gestellt. Mehr als 1.170 Beratungen hat Fairpachten im Zeitraum von April 2018 bis Februar 2024 durchgeführt und ein Netzwerk von Ehrenamtlichen aufgebaut. Die hohe Beratungsnachfrage zeigt, dass Fairpachten ein Baustein ist, um in der Agrarlandschaft flächendeckend eine Trendwende hin zu mehr Biodiversität zu bewirken. Seit 2024 führt der Bundesverband des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) das Beratungsangebot im Rahmen des Kompetenznetzwerks Agrarnaturschutz fort.

Anbringen von Nisthilfen rund um die Westerwälder Seenplatte

An der Westerwälder Seenplatte sollen bestimmte Brutvögel durch das Anbringen von Nisthilfen in ihrem Bestand gefordert werden. Die ehrenamtlich aktiven Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), die der Regionalstelle Rhein-Westerwald zugeordnet sind, wollen auf den Flächen um die Gewässer der Seenplatte, die sich im Eigentum der NABUStiftung Nationales Naturerbe befinden, Nisthilfen für Schellenten und Gänsesäger ausbringen. Zudem sollen durch ein Angebot von Nistkästen für Halbhöhlenbrüter und Nischenbrüter Nistmöglichkeiten für Hausrotschwanz, Rotkehlchen, Zaunkönig, Bachstelze und Grauschnäpper, sowie für Gartenrotschwanz, Feld- und Haussperling geschaffen werden.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Umweltschutzmaßnahmen im Bereich der Westerwälder Seenplatte

Vereinbarung zwischen der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und dem Land Rheinland-Pfalz über die Durchführung von naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Erhaltung und langfristigen Sicherung der Seen der Westerwälder Seenplatte

Nachhaltiges Management von Flächen des nationalen Naturerbes mit wilden Huftieren

Zielsetzung: Das Projekt verfolgt die drei folgenden Hauptziele: 1. Biodiversitätsanalyse: Die Biodiversitätsanalyse beinhaltet die wissenschaftliche Untersuchung des Einflusses von wilden Huftieren auf die Artenvielfalt von Pflanzen (Gefäßpflanzen und Moose), Heuschrecken, Dungkäfern und Brutvögeln im Offenland (Heiden) und Wald (Kiefernforst). Bei Dungkäfern und Heuschrecken wird neben der Artenvielfalt und den Abundanzen auch die Biomasse untersucht. 2. Erarbeitung evidenz-basierter Handlungsempfehlungen: Erarbeitung eines Leitfadens zum nachhaltigen, biodiversitätsfördernden Management von Offenland und Wald auf Naturerbeflächen unter Einbeziehung von wilden Huftieren. Die Grundlage hierfür bilden die Erkenntnisse der in diesem Projekt durchgeführten Studien und der relevanten, aktuellen Literatur (insbesondere Web of Science). 3. Wissenstransfer: Vermittlung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationstätigkeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.

Fortschreibung des Bundeskonzepts 'Grüne Infrastruktur'

Gemeinsam für den Schreiadler - Ein umfassendes Artenhilfsprogramm für Deutschlands bedrohtesten Adler

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