Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) wurde 2021 von der Bundesregierung weiterentwickelt, verbunden mit einem Katalog aus über 100 Maßnahmen. Zwischen November 2023 und Januar 2024 wurde erstmalig der Umsetzungsstand dieser Maßnahmen erhoben. Der Bericht stellt die Ergebnisse dieser Erhebung dar, die im Wesentlichen auf einer Abfrage unter den zuständigen Referaten in den Ministerien der Bundesregierung basiert. Der Bericht zeigt auf, wie weit die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bereits vorangeschritten ist, welche Umsetzungsschritte dabei erfolgt sind, wann die Umsetzung erfolgte bzw. bis wann sie angestrebt wird. Auch wird gezeigt, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es zwischen den verschiedenen Bedürfnisfeldern und übergreifenden Handlungsbereichen gibt.
Das Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum möchte nachhaltigen Konsum von der Ni sche zum Mainstream befördern. Die Marktentwicklung vieler "grüner" Produkte hinkt aber die sem übergeordneten Ziel hinter. Das Forschungsvorhaben "Marktanalyse und Interventionen zur Förderung von grünen Produkten" setzt an diesem Punkt an. Für verschiedene Produktgrup pen wurden die Marktentwicklung analysiert, Möglichkeiten für ambitionierte Zielsetzungen ausgelotet und freiwillige Instrumente zur beschleunigten Marktdurchdringung "grüner" Produkte untersucht. Insgesamt wurden sieben Produktgruppen in einzelnen Fallstudien im Detail analysiert, wovon sechs in diesem Bericht wiedergegeben werden: Bio-Lebensmittel, effiziente Haushaltsgeräte, Hygienepapiere mit dem Blauen Engel, Wasch- und Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel, Carsharing und freiwillige Treibhausgaskompensationen. Es zeigt sich, dass sich die analysierten Produktgruppen bezüglich Marktentwicklung, Marktrelevanz, regulatorischer Rahmenbedingungen und Rolle von freiwilligen Instrumenten stark unter scheiden. Informatorische oder kooperative freiwillige Instrumente reichen allein nicht aus, um die Marktentwicklung "grüner" Produkte zu beschleunigen, sie sind aber als Teil eines Instru mentenbündels und in Kombination mit regulatorischen und finanziellen Steuerungsinstrumen ten wichtig. Damit freiwillige Instrumente eine Wirkung entfalten, ist eine stakeholderübergrei fende Zusammenarbeit etwa zwischen Behörden, Hersteller, Handel, Anbietern und weiteren relevanten Akteur*innen entscheidend. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine wichtige Be deutung zu, da sie nicht nur bei der Informationsbereitstellung und Schaffung von Transparenz eine Schlüsselrolle spielt, sondern auch als wichtige Nachfragerin von "grünen" Produkten und Dienstleistungen auftritt. Quelle: Forschungsbericht
Nachhaltiger Konsum ist ein Querschnittsthema der Bundesregierung. Entsprechend sind auch viele unterschiedliche Ministerien und Behörden für die Förderung eines nachhaltigen Konsums in Deutschland verantwortlich. Im Februar 2016 wurde das Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum (NPNK) von der Bundesregierung verabschiedet. Für die institutionelle Begleitung des Programms wurden eine Interministerielle Arbeitsgruppe Nachhaltiger Konsum (IMA NK) und das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) gegründet. Zudem wurde zur Einbindung von Stakeholdern das Nationale Netzwerk Nachhaltiger Konsum (NNNK) initiiert. Der vorliegende Bericht zeigt auf, unter welchen Ausgangsbedingungen des KNK gegründet wurde und gibt Empfehlungen, wie das KNK weiterentwickelt werden sollte, um seine vorhandenen Potentiale unter den gegebenen Bedingungen bestmöglich auszuschöpfen. Der vorliegende Bericht wurde im September 2020 fertiggestellt. Quelle: Forschungsbericht
Am 11.01.2017 wurde von der Bundesregierung die Neuauflage der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Darin enthalten sind erstmalig auch zwei Indikatoren zum Nachhaltigen Konsum. Die Datenbeschaffung und Weiterentwicklung des ersten Konsumindikators 'Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen' obliegt dem UBA. Dieses Vorhaben dient der Unterstützung dieser Aufgabe. Hierzu soll das Vorhaben direkt an die Vorgängervorhaben 'Marktbeobachtung nachhaltiger Konsum' (FKZ 3711 93 301, FKZ 3713 93 399 und FKZ 3716 16 3040 1) anknüpfen. Die benötigten Daten für die Zeitreihen 2018-2021 sollen vervollständigt werden. Der Konsumindikator soll für diese Jahre berechnet werden. Es soll untersucht und extrapoliert werden, ob und wie der Indikator den angestrebten Zielwert von 34 Prozent Marktanteil in 2030 erreichen kann. Für drei ausgewählte Produktkategorien, bei denen die Zielerreichung kritisch ist, sollen Stakeholderprozesse durchgeführt und Maßnahmenvorschläge zur besseren Marktdurchdringung entwickelt werden. Die bereits in den Vorgänger-Vorhaben entwickelten Indices 'Grüne Nachfrage' und 'Grüne Kaufbereitschaften' sollen fortgeführt werden. Die Berichterstattung 'Grüne Produkte in Deutschland' soll für das Jahr 2021 basierend auf den Daten von 2020 durchgeführt werden.
Der vorliegende Bericht steht im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum (NPNK). Im UBA-Forschungsprojekt "Nachhaltigen Konsum weiterdenken: Evaluation und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Instrumenten" (FKZ 3717 16 311 0) hat ein Konsortium aus Öko-Institut, ConPolicy, der Technischen Universität Berlin sowie der Zeppelin-Universität Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms gegeben. Vorgeschlagen wurden unter anderem prioritäre Maßnahmen und Politikinstrumente in verschiedenen Handlungsbereichen. Mit dem vorliegenden Bericht schätzt das Öko-Institut im Auftrag des UBA die Treibhausgas-Einsparpotenziale für einige der vorgeschlagenen sowie für weitere durch den Auftraggeber ausgewählte Maßnahmen und Instrumente grob ab. Die Maßnahmen umfassen: im Bereich Ernährung die Reduktion fleischhaltiger Gerichte in der Gemeinschaftsverpflegung; im Bereich Mobilität die Besteuerung des innerdeutschen Flugverkehrs, Höchstgeschwindigkeiten auf Land- und Bundesstraßen sowie innerorts, ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement in großen Unternehmen und Bundesbehörden sowie die Pkw-Reduktion durch Carsharing; im Bereich Wohnen das energie- und flächeneffiziente Wohnen im Bestand, eine verbesserte Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden, eine Energieberatung zur Heizung im Wohneigentum, die Verbesserung der Mindestausstattung mit Zählern und Sensorik und den Phase-Out fossiler Heizkessel; im Bereich Produkte die anspruchsvolle Ausgestaltung von Ökodesign und Energiekennzeichnung. Insgesamt können durch die Maßnahmen (ohne Berücksichtigung von Überschneidungen) bis 2030 rund 12,5 bis rund 20,1 Mio. t CO2e eingespart werden, wobei besonders hohe Potenziale in den Vorschlägen Mobilitätsmanagement, Pkw-Reduktion, Phase-Out fossiler Heizkessel einschließlich Gaskessel sowie Ökodesign liegen. Quelle: Forschungsbericht
<p>Mehr Carsharing, bessere Energieberatung, weniger fleischhaltige Gerichte und andere Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Konsums könnten bis 2030 in Deutschland zusätzlich 12 bis 20 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr einsparen. Dies ist das Ergebnis von 13 Maßnahmenvorschlägen zur Reduktion von Treibhausgasen, die das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamts untersuchte.</p><p>In der Kurzstudie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/abschaetzung-von-thg-einsparungen-von-massnahmen%20">Abschätzung von THG-Einsparungen von Maßnahmen und Instrumenten zu nachhaltigem Konsum</a>“ schätzte das Öko-Institut die zusätzlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Einsparpotenziale für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/bilder/dateien/thg_abschaetzungen_nk-13-massnahmen_tabelle_2022-04-26.xlsx">13 ausgewählte Maßnahmen</a> und Instrumente zur Förderung eines nachhaltigen Konsums in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Wohnen grob ab. Die Einsparungen beziehen sich auf das Jahr 2030 und berücksichtigen die durch bestehende politische Maßnahmen schon erreichbaren Minderungen.</p><p>Insgesamt könnten durch die untersuchten Maßnahmen (ohne Berücksichtigung von Überschneidungen) bis 2030 rund 12 bis rund 20 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr eingespart werden, wobei besonders hohe Potenziale in den Vorschlägen Pkw-Reduktion, Mobilitätsmanagement, Phase-Out fossiler Heizkessel einschließlich Gaskessel sowie anspruchsvolle Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie liegen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen könnte auch in entsprechendem Umfang Energie eingespart und so die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter verringert werden.</p><p><strong>Mobilität mit besonders großen Einsparmöglichkeiten</strong></p><p>Die Studie untersuchte vier Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilität. Eine Reduktion des Pkw-Bestands in privaten Haushalten um 10 Prozent, ausgelöst durch einen Wechsel von Pkw-Besitzer*innen zur Carsharing-Nutzung, würde 3,9 bis 6,7 Mio. t CO2e einsparen. Auch ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement für Behörden und Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden würde über eine Million Tonnen Treibhausgase einsparen können. Des Weiteren wurden die Besteuerung des innerdeutschen Flugverkehrs (0,3-0,6 Mio. t CO2e) sowie Höchstgeschwindigkeiten auf Land- und Bundesstraßen sowie innerorts untersucht (0,5-0,7 Mio. t CO2e).</p><p><strong>Viele Ansatzpunkte im Bereich Wohnen</strong></p><p>Im Bereich Wohnen wurden insgesamt sieben Maßnahmen abgeschätzt, die zusammen auf ein Einsparpotenzial von 1,9 bis 4,9 Mio. t CO2e kommen. Das Spektrum reicht dabei von verpflichtenden Beratungsangeboten für Gebäudesanierung und Heizungsanlagen, Bemühungen zur Reduktion von Leerstand über bessere Kontrolltechnik mit Zählern und Sensoren bis hin zu Verkaufsverboten für Öl- und Gasheizungen.</p><p><strong>Öfter fleischfrei in der Kantine</strong></p><p>Tierische Lebensmittel sind besonders umwelt- und klimaschädlich. Das Öko-Institut schätzte deshalb die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawirkung#alphabar">Klimawirkung</a> für den Fall, dass 50 Prozent der fleischbasierten Mahlzeiten in öffentlichen Einrichtungen durch jeweils eine vegetarische oder vegane Mahlzeit ersetzt werden würden. Im Ergebnis könnten 0,2 – 0,9 Mio. t CO2e damit eingespart werden, wobei davon ausgegangen werden kann, dass noch höhere Einsparungen möglich wären, da nicht alle öffentlichen Einrichtungen mangels Daten berücksichtigt werden konnten.</p><p><strong>Produkte effizienter gestalten</strong></p><p>Die Ökodesign-Richtlinie und die Energieverbrauchskennzeichnung enthalten europaweit wichtige Vorgaben für die Umwelt- und Klimafreundlichkeit von Produkten. Würden bei der Ausgestaltung der Durchführungsmaßnahmen in den jeweiligen Produktgruppen jeweils die ambitioniertesten Anforderungen durch die EU verankert, zum Beispiel durch ein entsprechendes Engagement der Bundesregierung, könnten 2,3 – 4,1 Mio. t CO2e zusätzlich pro Jahr eingespart werden.</p>
<p>Im Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung hat sich die Bundesregierung am 03.05.2021 auf ein breites Maßnahmenbündel zur Förderung nachhaltiger Konsummuster geeinigt. Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) von 2016 soll weiterentwickelt werden und unter anderem dazu beitragen, den konsumbezogenen Ausstoß von Treibhausgasen pro Einwohner bis 2030 zu halbieren.</p><p>Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung betonte in seiner Sitzung am 03.05.2021 die zentrale Rolle, die einem nachhaltigen Konsum für die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zukommt.</p><p>Mit Blick auf die Festlegungen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen aber auch des European Green Deal müsse es darum gehen, nachhaltige Konsummuster zu fördern und die negativen Sozial- und Umweltwirkungen des Konsums zu begrenzen, so der Staatssekretärsausschuss. Dabei müssten die Angebots- und die Nachfrageseite gemeinsam adressiert werden. Die Förderung nachhaltigen Konsums sei nur ein Element neben der Setzung eines geeigneten rechtlichen Rahmens entlang der Lieferketten, der Mitwirkung an europäischen und internationalen Prozessen (etwa der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Welthandelsorganisation (WTO)) sowie der Unterstützung nachhaltigen Handelns der Partnerländer.</p><p>Das Maßnahmenpaket enthält eine Vielzahl an Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, wie Mobilität, Ernährung, Wohnen und Bekleidung, und verknüpft diese mit bestehenden Beschlüssen und Zielsetzungen.</p><p>Zur Überprüfung der Fortschritte des Gesamtprogramms wird das Kompetenzzentrum für Nachhaltigen Konsum (KNK) einen fachlichen Vorschlag für ein Set von messbaren Indikatoren entwickeln. Dieses Indikatorenset soll die Kennzahlen mit Konsumbezug in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ergänzen. <br>Deutschland ist eines der ersten Länder, die zum Thema Nachhaltiger Konsum ein konkretes Regierungsprogramm vorgelegt haben. Zur Umsetzung des Programms wurde bereits im Jahr 2016 das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum aus nachgeordneten Behörden mehrerer beteiligter Ministerien mit einer Geschäftsstelle beim Umweltbundesamt eingerichtet.</p>
Aufgabenbeschreibung: Im Nationalen Programm Nachhaltiger Konsum (NaPNaK) werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Konsums genannt. In diesem Vorhaben soll der Erfolg dieser Maßnahmen evaluiert werden. Die Evaluation erfolgt beispielhaft an ausgewählten Maßnahmen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Ambivalenzen von 'weichen' und 'harten' Instrumenten im Kontext des NaPNaK gelegt. Denn auf der einen Seite sind die erzielbaren Umweltentlastungen von 'weichen' Instrumenten begrenzt und angesichts der globalen Wachstumsdynamik in Schwellenländern nicht ausreichend. Auf der anderen Seite scheitern 'harte' Instrumente regelmäßig an mangelnder Durchsetzungsfähigkeit. Nachhaltiger Konsum erfordert demnach ein 'Weiterdenken', das politische Durchsetzbarkeit mit ambitionierter Umweltentlastung verknüpft. Das Vorhaben soll dieses 'Weiterdenken' im Rahmen der Evaluation anstoßen und für die Weiterentwicklung des NaPNaK fruchtbar machen. Darüber hinaus soll eine Handreichung erarbeitet werden, die eine Wirkungsabschätzung von typischen 'weichen' Maßnahmen vor der Implementation ermöglicht.
Um die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen, sind weitreichende Transformationen der bestehenden Konsum- und Produktionsmuster erforderlich. Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) wurde im Februar 2016 von der Bundesregierung verabschiedet. Es stellt dar, wie die Bundesregierung in Deutschland nachhaltigen Konsum fördern will. Bislang kann das Programm jedoch kaum nennenswerte Erfolge vorweisen. Das Programm sieht vor, dass es regelmäßig evaluiert wird. Deshalb wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes die Konzeption und Umsetzung des Programmes untersucht. Auf Basis der Forschungsergebnisse wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Handlungsempfehlungen bestehen aus zwei Teilen. Der vorliegende Teil eins der Handlungsempfehlungen adressiert Konzeption und Institutionalisierung des Programms. Teil zwei der Handlungsempfehlungen adressiert relevante Instrumente nachhaltigen Konsums. Nach einer Einleitung und einer kurzen Vorstellung des Programms werden im vorliegenden Bericht sechs zentrale Handlungsbereiche zur Weiterentwicklung des Programms vorgestellt: Erstens gilt es, Prioritäten in Bezug auf die Wirksamkeit der Maßnahmen zu setzen und insbesondere auf die Bedürfnisfelder Bauen und Wohnen, Mobilität und Ernährung zu fokussieren. Zweitens wird empfohlen, die Ziele entsprechend der SMART-Kriterien auszugestalten und zentrale strategische Prinzipien wie eine Begrenzung des Ressourcenverbrauchs zu integrieren. Drittens wird angeraten, systemische Maßnahmenbündel zu entwickeln, die aus zentralen "harten" und "weichen" Maßnahmen bestehen. Viertens wird vorgeschlagen, dem Programm insgesamt einen höheren Stellenwert zu geben und seine Finanzierung in Haushaltstiteln zu verankern. Fünftens sollte die Stakeholder-Beteiligung - statt der aktuell eher auf breite Beteiligung ausgerichteten Zielsetzung - pragmatischer umgesetzt werden, indem zunächst Ziele und Prozesse definiert und anschließend spezifischer Stakeholder eingebunden werden. Entsprechend wird nahegelegt, das Nationale Netzwerk nachhaltiger Konsum und die verfolgte Leuchtturm-Strategie neu auszurichten. Schließlich wird sechstens empfohlen, zügig ein Monitoringsystem zu entwickeln und anzuwenden. Quelle: Forschungsbericht
Um die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen, sind weitreichende Transformationen der bestehenden Konsum- und Produktionsmuster erforderlich. Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) wurde im Februar 2016 von der Bundesregierung verabschiedet. Es stellt dar, wie die Bundesregierung in Deutschland nachhaltigen Konsum fördern will. Bislang kann das Programm jedoch kaum nennenswerte Erfolge vorweisen. Das Programm sieht vor, dass es regelmäßig evaluiert wird. Deshalb wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes die Konzeption und Umsetzung des Programmes untersucht. Auf Basis der Forschungsergebnisse wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Handlungsempfehlungen bestehen aus zwei Teilen. Der vorliegende Teil zwei der Handlungsempfehlungen adressiert relevante Instrumente nachhaltigen Konsums. Teil eins der Handlungsempfehlungen adressiert die Konzeption und Institutionalisierung des Programms. Nach einer Einleitung werden grundsätzliche Typen von Politikinstrumenten vorgestellt und die Diskussion um "harte", "weiche", "starke" und "schwache" Instrumente für nachhaltigen Konsum wird aufbereitet. Ziel ist es, zu einem besseren Verständnis eines synergetischen Zusammenspiels von "weichen" und "harten" Maßnahmen innerhalb von ("starken") Instrumentenbündeln zur Förderung eines nachhaltigen Konsums beizutragen. Auf dieser Basis werden in Kapitel 3 Handlungsempfehlungen für Instrumenten- bzw. Maßnahmenbündel gegeben in drei Bedürfnisfeldern mit einem hohen Umweltentlastungspotenzial - Bauen, Sanieren und Wohnen, Mobilität und Ernährung - sowie im bedürfnisfeldübergreifenden Querschnittsbereich Energieverbrauch und CO2-Intensität genutzter Energien. Die Maßnahmenbündel adressieren Konsumaktivitäten, die innerhalb der genannten Bereiche besonders umweltrelevant sind. Die empfohlenen Maßnahmenbündel stehen unter folgenden zentralen Leitsätzen: (1) Bedürfnisfeldübergreifend: Energiepreise sollen "die ökologische Wahrheit" sagen. (2) Bauen und Wohnen: Die energieeffizientesten Geräte sollen Mainstream werden; Baustoffpreise sollen "die ökologische Wahrheit" sagen; Energetische Sanierung von Gebäuden beschleunigen. (3) Mobilität: Flugverkehr reduzieren; Höchstgeschwindigkeiten festlegen bzw. reduzieren; Dienstwagenbesteuerung nachhaltig ausgestalten. (4) Ernährung: Pflanzlicher Nahrung den Vorrang einräumen, Landwirtschaft ökologisieren, Lebensmittel nach ökologischer Qualität verpflichtend kennzeichnen. Quelle: Forschungsbericht
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