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gesetzlich geschützte Biotope, 1. Durchgang, Gesamtdatensatz (Stand: 2015)

• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)

Innovative Erfassung von Struktur, Zuwachs und Resistenz von Bäumen mittels mobilem CT und terrestrischem Laserscanning zur Optimierung waldbaulicher Handlungsoptionen, Teilvorhaben 1: Erkennung, Analyse und Modellierung innerer und äußerer Baumstrukturen

Eiderenten: Monitoring der Bestände im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" ab 2009 (UIG, LKN.SH - NPV)

Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenanzahlen von Eiderenten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Dieser Geodatensatz des Eiderenten-Monitorings enthält die Daten aller vier Flüge ab dem Jahr 2009, so dass die Variabilität im Jahresverlauf, aber auch zwischen den Jahren abgebildet werden kann (UIG relevant). Diese Daten dienen als Basis, für weitere Datenzusammenstellungen: Winter-Bestand, max. Mauser-Bestand und Herbst -Bestand. 1. Winter-Bestand: eine Erfassung, möglichst im Januar, da zu dieser Zeit kaum Zugereignisse stattfinden, abgestimmt mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen, um eine Doppelzählung zu verhindern, falls Individuen zwischen Rastplätzen wechseln. 2. Mauser-Bestand: zwei Erfassungen zur Mauserzeit (Juli-Sept). Für Bewertungen oder fachliche Aussagen wird der Wert des maximalen Mauserbestands benötigt, so dass nur die Daten des Fluges mit der höchsten Anzahl herangezogen werden sollten. 3. Herbst-Bestand als Maximal-Bestand der Rastpopulation der Eiderenten: eine Erfassung im Oktober, da zu dieser Zeit der Herbstzug sein Maximum erreicht. Dieser Wert wird als Bestandsgröße der Rastpopulation verwendet.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 1): Naturschutzrechtlich streng geschützte Gebiete, die zur Umsetzung von Natura 2000 ausgewiesen wurden

Der Datensatz aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den naturschutzrechtlich streng geschützten Gebieten (Ruhezone I des Nationalparks Wattenmeer, der Nationalpark Harz ohne Erholungsbereiche, Gebietsteil C des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue und Naturschutzgebieten) sowie Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen zusammen, die zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" ausgewiesen wurden und zu den Schutzgebieten mit einer landesweiten und internationalen Bedeutung gehören. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Ausschlussgebiete nach § 10 Abs. 3 ThürGAPVO

Mit § 10 Abs. 3 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Ökoregelung 3 Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Acker- und Dauergrünland gilt eine Ausschlusskulisse nach Nummer 3 der Anlage 5 GAPDZV, auf der keine Agroforstflächen gefördert werden dürfen. Diese Ausschlusskulisse soll dem Schutz von besonders wertvollen Biotopen, Lebensraumtypen und Schutzgebieten dienen. Die Ausschlusskulisse beschränkt sich einerseits auf Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und Biotoptypen aus der Offenlandbiotopkartierung außerhalb der danach geschützten Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalen Naturmonumenten, Nationalparks Zone I und II, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate und Wiesenbrütergebieten. Andererseits gehören dazu Gebiete nach der Richtlinie 92/43/EWG, Dauergrünland in von der Richtlinie 2009/147/EG geschützten Gebieten, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Nationalparks Zone I und II, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate und Wiesenbrütergebiete. Die Ausschlussgebiete sind im Vorfeld mit dem TMUEN und dem TLUBN fachlich abgestimmt worden, um negative Auswirkungen auf Lebensraumtypen und Schutzgebiete auszuschließen. Die Aktualisierung soll zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.

Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer (Fachinformationssystem)

Das Fachinformationssystem enthält Daten zu Biotopen, Fauna und Flora des Nationalparks Wattenmeer, und Daten über Nutzungen und Störungen im Nationalpark. Das Fachinformationssystem ist eine Anwendung auf der Basis von ArcView.

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer - Außengrenze des Nationalparks (LKN.SH - NPV)

Mit diesem Datensatz wird das Gebiet des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ mit seiner Außengrenze bereitgestellt, ohne dabei die Lage der Schutzzonen 1 und 2 wiederzugeben. Der Verlauf der Nationalparkgrenze wird durch § 3 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 518), zuletzt geändert durch Art. 19 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30 . Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind (Details zu den Schutzzonen siehe Objekt-ID: ED41FE5D-B260-4DE7-839E-21803829F5EA). Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee)

Flächen für Saatmuschelgewinnungsanlagen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 2017

Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur

Sonderforschungsbereich (SFB) 552: Stabilität von Randzonen tropischer Regenwälder in Indonesien; Stability of Rainforest Margins in Indonesia, Changes in the hydrological cycle along a gradient of forest use intensity - Project B4

Naturdenkmale in Hamburg

Die Naturdenkmale des Nationalparks werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Als Naturdenkmal können Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, ausgewiesen werden. Als Einzelschöpfungen der Natur gelten insbesondere alte oder seltene Bäume und Baumgruppen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Gletscherspuren, Findlinge, Quellen, Gewässer, Dünen, Bracks, Tümpel und Moore.

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