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Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Außerdem fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sogenannten Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.
Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Des weiteren fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sog. Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.
Der Dienst zur Naturraumgliederung Brandenburgs setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhalt Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Hierfür wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert. Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der Datensatz enthält die Naturwaldzellen (Naturreservate) im Freistaat Sachsen. Naturwaldzellen (NWZ) sind Waldflächen, die ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Sie sind nach dem Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) Schutzwald mit dem Ziel die natürliche Entwicklung von Flora und Fauna auf einer der natürlichen Vegetation nahen Entwicklungsstufe zu sichern. Naturwaldzellen dienen vorrangig der Erforschung sich selbst entwickelnder Waldlebensgemeinschaften, ihrer Böden, ihrer Vegetation, der Waldstruktur und Fauna. Sie bieten somit vielseitige Ansätze für die Analyse von Prozessen in Wäldern und können Grundlage für naturnahe Waldbewirtschaftung oder Indikator für großräumige (anthropogene) Veränderungen in relativ naturnahen Waldökosysteme sein. Zu jeder Fläche wird der geographische Name der Naturwaldzelle aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Das Straßenbaumkataster umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken als Grundlage der Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit und der Planung. Wesentliche Datenfelder sind: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronenumfang, Stammdurchmesser, biologische Parameter und Schadensmerkmale. Die schnelle grafische Visualisierung der Baumstandorte und Hintergrundkarten leistet eine integrierte GIS-Komponente. Die Sachdaten liegen in einer SQL Server- Datenbank vor. Erfasst wird im Rahmen fortlaufender Vermessungsgänge und Aktualisierungen. Die Fortschreibungen erfolgen auch im Rahmen der vorgeschriebenen Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit. Das - Online-Straßenbaumkataster - umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken mit wesentlichen Stammattributen sowie die Daten der Hamburger Port Authority, die in einer eigenen Datenbank gespeichert werden. Jedem Baum sind die folgenden Datenfelder zugeordnet: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronendurchmesser und Stammumfang. Diese im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen erfassten Daten werden für das Internet jährlich mit Stand 1. Januar aktualisiert. Sie stehen als WMS- u. WFS-Dienst sowie im Format GML als Download zur Verfügung.
Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Der Downloaddienst (WFS) Schutzgebiete Brandenburg stellt Daten zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg und Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht bereit. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Biosphärenreservate (BR), Naturparke (NP) und der Nationalpark (NatP). Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Erhaltungszielverordnungen (EZV) für FFH-Gebiete und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Zu den Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht (Natura 2000) zählen Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas - SPA) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Der Geometriedatensatz mit der Endung „MZ“ enthält zusätzlich zu den im Thema „SFL“ dargestellten Informationen die Grenzen von Zonierungen und Flächen nach § 21 (2) S. 3 BbgNatSchG (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen nach § 22 (1) Satz 2 BNatSchG außerhalb von Schutzgebieten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Für die Planung konkreter Vorhaben, Bauanträge o.ä. wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die zuständige Naturschutzbehörde (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)) oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde - uNB des Landkreises). In den Fällen, in denen Sie rechtsverbindliche Angaben benötigen, können Sie dort eine rechtsverbindliche Auskunft zur maßgeblichen Abgrenzung, zu den Inhalten aus der zugehörigen Schutzanordnung und Einsicht in die originalen Karten (Schutzgebiete vor 1991: i.d.R. topographische Karten 1:25.000 (NSG); 1:50.000 (LSG); Schutzgebiete ab 1991: i.d.R. Flurkarten bzw. Liegenschaftskarten) erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Grenzen der Schutzgebiete im Downloaddienst (WFS) zwar ohne Maßstabsbegrenzung angezeigt werden, die Digitalisierung jedoch auf einer Kartenbasis im Maßstab 1:10.000 erfolgte. Da die Daten somit keine höhere Genauigkeit liefern können, sind Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit Orthofotos nicht ausgeschlossen. Die Verantwortung obliegt dem Anwender (siehe Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeit). Der WebFetaureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt. Stand zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg: entspricht dem der gekoppelten Daten; den Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht (Natura 2000): entspricht dem der gekoppelten Daten. Der WFS beinhaltet die folgenden FeatureTypes: - Naturschutzgebiete (NSG) mit Zonierung [app:nsg_mz], - Naturschutzgebiete (NSG) [app:nsg], - Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Zonierung [app:lsg_mz], - Landschaftsschutzgebiete (LSG) [app:lsg], - Erhaltungszielverordnungen (EZV) für FFH-Gebiete [app:ezv], - Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete mit Zonierung [app:be_mz], - Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete [app:be], - Nationalpark (NatP) mit Zonierung [app:natp_mz], - Nationalpark (NatP) [app:natp], - Biosphärenreservate (BR) mit Zonierung [app:br_mz], - Biosphärenreservate (BR) [app:br], - Naturpark (NP) mit Zonierung [app:np], - Naturpark (NP) [app:np], - Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) [app:ffh], - Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas - SPA) [app:spa].
Baumkataster der Stadt Erlangen
Dieser Web Feature Service (WFS) Straßenbaumkataster umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken als Grundlage der Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit und der Planung. Wesentliche Datenfelder sind: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronenumfang, Stammdurchmesser, biologische Parameter und Schadensmerkmale. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung. Maßstab: 1:1000
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 152 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 77 |
| Land | 172 |
| Wissenschaft | 13 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 102 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Text | 6 |
| unbekannt | 153 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 46 |
| Offen | 152 |
| Unbekannt | 68 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 253 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Datei | 28 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 120 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 124 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 143 |
| Lebewesen und Lebensräume | 265 |
| Luft | 80 |
| Mensch und Umwelt | 263 |
| Wasser | 104 |
| Weitere | 258 |