Darstellung der durch Verordnung erklärten Landschaftsschutzgebiete und deren Kernzonen. Für Fragen steht die untere Naturschutzbehörde des Fachdienstes Umwelt der Kreisverwaltung Pinneberg zur Verfügung
Darstellung der durch Verordnung erklärten Landschaftsschutzgebiete
Altstandorte und Altablagerungen nach BBodSchV
Mobilfunkbasisstationen in Gelsenkirchen
Darstellung der ELA Sturmschäden aus dem Jahr 2014 sowie die geplanten Sofortmaßnahmen wie z.B. Neupflanzungen (Arbeitskreis ELA)
Darstellung der Trennsysteme (vorhanden und geplant) im Stadtgebiet mit den dazugehörigen Ableitungsarten (Versickerung oder Ableitung; vorhanden und geplant) aus dem ABK mit dem Stand 2012
Darstellung der Wasserscheide, welche das Lippeverbandsgebiet vom Emschergenossenschaftsgebiet trennt. Der Verlauf ist an den ABK Einzugsgebietsgrenzen (Stand 2012) orientiert
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Die aus den ausgeloteten Wasserständen durch das Programm GW-Base interpolierten Grundwassergleichenlinien
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt