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2023 Nature Awareness Study

Berlin, 03 December 2024: The need to restore ecosystems and the importance of natural climate protection are firmly anchored in the public consciousness. This is shown by the nationwide representative Nature Awareness Study 2023, which has now been published by the Federal Environment Ministry and the Federal Agency for Nature Conservation. The current publication is the eighth survey in the series, which has been conducted every two years since 2009, and presents a direct comparison of data on the awareness of adults and young people. 2,411 adults aged 18 and over and 1,003 young people aged 14 to 17 were surveyed. The surveys were conducted from the end of October to mid-December 2023. The results presented are representative of the population in Germany and, in addition to observing changes in awareness through repeat questions, new topics of current relevance to nature conservation policy are addressed. This study focuses on natural climate protection and the restoration of ecosystems. The study is also dedicated to the topics of wilderness and water, as well as the willingness of the population to support a transformative change towards sustainable and nature-compatible ways of living and doing business, the general commitment to nature conservation, the personal relationship between people and nature, the topics of the energy transition and genetic engineering, as well as the updating of the social indicator ‘Awareness of biological diversity’.

Naturbewusstsein 2023

Berlin, 03. Dezember 2024: Die Notwendigkeit der Wiederherstellung von Ökosystemen und die Bedeutung des natürlichen Klimaschutzes sind fest im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Dies zeigt die bundesweit repräsentative Naturbewusstseinsstudie 2023, die das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz jetzt publiziert haben. Die aktuelle Veröffentlichung ist seit 2009 die achte Umfrage der Studienreihe im zweijährigen Rhythmus und präsentiert Daten zum Bewusstsein von Erwachsenen und Jugendlichen im direkten Vergleich. Befragt wurden 2.411 Erwachsene ab 18 Jahren sowie 1.003 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Die Erhebungen wurden von Ende Oktober bis Mitte Dezember 2023 durchgeführt. Die dargestellten Ergebnisse sind für die Bevölkerung in Deutschland repräsentativ.Neben der Beobachtung von Veränderungen des Bewusstseins durch Wiederholungsfragen werden neue Themen von aktueller naturschutzpolitischer Relevanz aufgegriffen. Inhaltlicher Schwerpunkt der vorliegenden Studie bilden der natürliche Klimaschutz sowie die Wiederherstellung von Ökosystemen. Die Studie widmet sich weiterhin den Themen Wildnis und Wasser, sowie der Bereitschaft der Bevölkerung, einen transformativen Wandel hin zu nachhaltigen und naturverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweisen mitzutragen, dem allgemeinen Engagement für Naturschutz, der persönlichen Mensch-Natur-Beziehung, den Themenfeldern Energiewende und Gentechnik sowie der Fortschreibung des Gesellschaftsindikators „Bewusstsein für biologische Vielfalt“.

Katrin Eder: „Jeder hat ein Recht darauf zu wissen, ob er gentechnisch veränderte Lebensmittel isst“

Rheinland-pfälzische Umweltministerin fordert auf der 104. Umweltministerkonferenz klare Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel „Gentechnisch veränderte Lebensmittel essen oder nicht – das soll unsere Entscheidung bleiben. Deshalb setze ich mich auf der Umweltministerkonferenz dafür ein, dass gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel klar gekennzeichnet werden müssen. Nur so kann jeder entscheiden, ob er das essen will oder nicht“, so Umweltministerin Katrin Eder im Vorfeld der 104. Umweltministerkonferenz, die am Donnerstag und Freitag in Orscholz (Saarland) tagt. Rheinland-Pfalz brachte dazu eine Beschlussvorlage ein, dass die EU-Regelungen für Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) entstanden sind, nicht entschärft werden dürfen. Um solche Verfahren handelt es sich beispielsweise, wenn mit einer „Genschere“ das Genom einer Pflanze gezielt an einer bestimmten Stelle verändert wird. In der Natur ist es dagegen dem Zufall überlassen, an welcher Stelle ein bestimmtes Gen im Genom eingebaut wird. Die EU hat vor, dass aus sogenannten NGT-Pflanzen entstandene Lebens- und Futtermittel weder gekennzeichnet noch einer besonderen Prüfung unterzogen werden müssen bevor sie in die Natur freigesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass solche Pflanzen jedoch auch auf den Feldern von Bio-Bäuerinnen und -Bauern landen, ohne dass diese dafür verantwortlich sind. Ein wichtiger Grundsatz des ökologischen Landbaus ist die Gentechnikfreiheit. Durch das Vorhaben der Kommission wird die Einhaltung der Gentechnikfreiheit im ökologischen Landbau jedoch erschwert. „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Bäuerinnen und Bauern dürfen nicht entmündigt werden. Jede und jeder hat ein Recht darauf zu wissen, was er oder sie isst. Dies geht nur, wenn Produkte entsprechend klar gekennzeichnet sind. Bäuerinnen und Bauern sollen sich frei entscheiden können, was auf ihrem Acker wächst. Es darf nicht an ihnen hängen bleiben, sich davor zu schützen. Es muss die Aufgabe derjenigen sein, die diese Pflanzen anbauen, dafür Sorge zu tragen, dass das nicht passiert. Deshalb sind EU-weite verbindliche praxistaugliche Koexistenz-Maßnahmen erforderlich“, so Katrin Eder. Die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin weist zudem auf das Problem mit Patenten hin. Auf gentechnisch veränderte Pflanzen können Patente angemeldet werden. Diese Praxis blockiert allerdings die freie Nutzung und Weiterentwicklung von Sorten, was für die Aufrechterhaltung der genetischen Vielfalt entscheidend ist. Die Naturbewusstseinsstudie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die alle zwei Jahre durchgeführt wird, kommt zum Ergebnis, dass es den Menschen wichtig ist, zu wissen, was auf ihrem Teller landet: 94 Prozent der Erwachsenen in Deutschland befürworten demnach eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Am Freitag werden die Umweltministerinnen und -minister sowie die Umweltsenatorinnen und -senatoren der Länder darüber entscheiden, ob der Antrag aus Rheinland-Pfalz so angenommen und entsprechend auch an die Agrarministerkonferenz weitergegeben wird. Hintergrund: Was ist der Unterschied zwischen „alten“ und „neuen“ genomischen Techniken? Die neuen Techniken beschreiben Techniken, die erst nach der Verabschiedung der EU-Regelungen über genetisch veränderte Organismen im Jahr 2001 entwickelt wurden. Die neuen Verfahren ermöglichen einen gezielteren und schnelleren Eingriff in das Genom als herkömmliche Züchtungsmethoden oder klassische gentechnische Verfahren, die vor 2001 entwickelt wurden. Zu den mit den neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen zählen auch solche, bei denen nur wenige Veränderungen am Erbgut vorgenommen werden. So kann man kaum nachweisen, ob die Pflanze mittels Gentechnik entstanden ist oder nicht. Deshalb sollen sie nicht unter das bestehende Gesetz zu gentechnisch veränderten Organismen fallen, so der Plan auf EU-Ebene. Dann würde aber auch die Risiko-Prüfung vor der Marktzulassung wegfallen und die Lebensmittel würden ohne Kennzeichnung im Supermarkt liegen. Bei Pflanzen, die mittels der vor 2001 entwickelten klassischen genomischen Methoden erzeugt wurden, kann es auch einen Gen-Transfer über Artgrenzen hinweg geben. Es werden also beispielsweise Gene von Bakterien in Pflanzen eingebaut, wie das etwa bei Mais der Fall ist. Für solche Pflanzen gilt weiterhin das bisherige strenge EU-Gentechnikrecht. Es erlaubt beispielsweise Gentechnik in Futtermitteln, nicht aber in Lebensmitteln und es braucht eine Risikoprüfung, ehe es auf den Markt kommt.

Naturbewusstsein 2023

Berlin, 03. Dezember 2024: Die Notwendigkeit der Wiederherstellung von Ökosystemen und die Bedeutung des natürlichen Klimaschutzes sind fest im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Dies zeigt die bundesweit repräsentative Naturbewusstseinsstudie 2023, die das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz jetzt publiziert haben. Die aktuelle Veröffentlichung ist seit 2009 die achte Umfrage der Studienreihe im zweijährigen Rhythmus und präsentiert Daten zum Bewusstsein von Erwachsenen und Jugendlichen im direkten Vergleich.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Naturbewusstseinsstudie 2023 - Etablierte Befragung (2-jährlich) der jugendlichen und erwachsenen Bevölkerung inkl. vertiefender Analysen

BfN Schriften 620 - Das Ich und das Wir im Naturschutz. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Naturbewusstseinsstudie 2017 zur Förderung individuellen und kollektiven Naturschutzhandelns

Im Rahmen einer Vertiefungsanalyse der Naturbewusstseinsstudie 2017 (BMU/BfN 2018) wurden erstmalig systematisch und theoriegeleitet die psychologischen Kausalfaktoren persönlichen („Ich“) und gemeinschaftlichen („Wir“) Naturschutzhandelns untersucht. Zudem wurden die Teilnehmenden der Studie zufällig einer von zwei Befragungsgruppen zugeordnet: Die eine wurde mit dem Fokus regionaler Naturschutz und die andere Gruppe mit dem Fokus weltweiter Naturschutz befragt. Die Ergebnisse bieten wichtige Erkenntnisse für die Kommunikations- und Bildungsarbeit sowie für die Gewinnung ehrenamtlicher und politischer Unterstützung im Naturschutz.

Naturbewusstseinsstudie

Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesamtes für Naturschutz wurde im Jahr 2009 eine erste umfassende und repräsentative Untersuchung zum Naturbewusstsein der Deutschen durchgeführt. Ziel war es, einen Einblick in die Vorstellung der Deutschen von Natur, in ihre Beziehung zu und ihre Wertschätzung von Natur zu erhalten.

Jugend-Naturbewusstsein 2021 – Wissenschaftlicher Vertiefungsbericht

Der Vertiefungsbericht präsentiert vertiefende wissenschaftliche Analysen zum Jugend-Naturbewusstsein 2021. Sie basieren auf einer repräsentativen Umfrage zum Naturbewusstsein junger Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren, die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) im Rahmen der Naturbewusstseinsstudie 2021 durchgeführt wurde.

Vertiefende Analysen des Naturbewusstseins in Deutschland: Vertiefungsbericht zur Erhebung 2019 (Haupt- und Jugendstudie)

Die Naturbewusstseinsstudie 2019 stellt die sechste fokussierte Untersuchung des gesellschaftlichen Bewusstseins zum Themenbereich Natur und biologische Vielfalt dar. Die Studienreihe hat sich als dauerhaftes Instrument des gesellschaftlichen Monitorings etabliert. Die langfristige Beobachtung des Naturbewusstseins in der Bevölkerung sowie die stetige Evaluierung und Anpassung des Erhebungsinstrumentes sind unerlässliche Voraussetzungen, damit die Bundesregierung die in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) selbst gesteckten Ziele für das gesellschaftliche Bewusstsein, als auch die internationalen politischen Vorgaben mit Erfolg erfüllen kann. Dabei sind vor allem der Artikel 13 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu nennen. Vertiefende sozialwissenschaftliche Analysen der im Rahmen der Naturbewusstseinsstudie generierten Datensätze sind in diesem Zusammenhang unbedingt erforderlich, um der Komplexität menschlichen Erlebens und Verhaltens im Kontext Naturschutz gerecht zu werden. Die im Rahmen der Basisauswertung (Teil A) zu leistenden deskriptiven Betrachtungen des Antwortverhaltens reichen hierzu nicht aus. Um das Wechselspiel der unterschiedlichen und umweltpsychologisch als bedeutsam erkannten Variablen des Naturschutzverhaltens für die Naturschutzkommunikation und Intervention nutzbar zu machen, bedarf es umfassender multivariater Analysen. Darüber hinaus dient die verstärkte wissenschaftliche Betrachtung und Aufbereitung der Datensätze zum Naturbewusstsein für die praktische Verwendung weiterhin als 'Maßnahme des Bundes zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und von Fragestellungen aus der Praxis in wissenschaftliche Forschung', wie im Aktionsfeld C 15 der NBS vorgesehen.

Naturbewusstseinsstudie 2019 - Repräsentative Umfrage zum Bewusstsein über Natur, Naturschutz und biologische Vielfalt (NBS-Monitoring)

Ziele/angestrebte Vorhabenergebnisse: Fortführung und Weiterentwicklung der regelmäßigen (2-jährigen) repräsentativen Bevölkerungsumfrage zum Naturbewusstsein. Die Erhebung des NBS-Gesellschaftsindikators wird integriert. Die Naturbewusstseinsstudie 2019 soll gegenüber den Vorgängerstudien um eine intensivierte Vorlaufphase (Hypothesengenerierung unter Einbindung externer Expertinnen und Experten sowie Vortestungen) und um eine repräsentative Jugend-Naturbewusstseinsstudie erweitert werden. Geplante Maßnahmen: Auswertung und konzeptionelle Weiterentwicklung auf Basis der bisherigen Umfragen und Ergebnisse. Für die reguläre Erwachsenen-Umfrage sowie für die neue Jugend-Naturbewusstseinsstudie sind vorzusehen: Konzepterstellung (Schwerpunktsetzungen, vertiefende Analysen etc., Durchführung qualitativer und quantitativer Pretests, Durchführung der Umfragen (jeweils ca. 2.000 Erwachsene und Jugendliche) und Veröffentlichungen (deutsch, engl.). Hintergrund: Bisher wurden in den Jahren 2009, 2011, 2013 und 2015 die ersten vier repräsentativen Umfragen zum Naturbewusstsein in Deutschland durchgeführt. Die Studie 2017 ist derzeit in der Bearbeitung. Inhaltlich deckten die Studien ein weites Spektrum naturschutzrelevanter Fragen ab und erfassten u. a. den persönlichen Naturbezug, Einstellungen zu Naturschutzmaßnahmen sowie das Themengebiet 'biologische Vielfalt'. Jede Folgestudie integriert sowohl das fortgesetzte Monitoring ausgewählter Fragen sowie die Aufnahme aktueller Themen des Naturschutzes. Eine zielgruppenspezifische Auswertung mit Hilfe des Lebensstil-Ansatzes ist Bestandteil der Umfragen. Die Ergebnisse werden im Rahmen von BMUB-Broschüren sowie durch die Bereitstellung vertiefender wissenschaftlicher Auswertungen im Internet veröffentlicht.

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