Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Öffentliche Auslegung vom 30. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 Für die Baumschutzverordnung wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt. Insbesondere der hohe Nutzungsdruck und klimatische Veränderungen wirken sich massiv auf den Baumbestand des Landes aus, so dass zu dessen Schutz und Erhaltung eine Anpassung geboten ist. Weitere Informationen und Online-Beteiligung ab dem 30.04.2026 In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer ( Pinus sylvestris ) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Die Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung gelten für einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm, wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend. Nicht dem Schutz der Baumschutzverordnung unterliegen Bäume auf Dachgärten oder Terrassen oder in Pflanzcontainern; auch nicht Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, wenn die Bäume gewerblichen Zwecken dienen. Auch fallen solche Bäume nicht in den Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung, für die bereits andere besondere Schutzvorschriften bestehen. Das betrifft Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind oder die ihren Standort in bestimmten geschützten Bereichen haben (z.B. auf Waldflächen, in Landschafts- oder Naturschutzgebieten oder in Grünanlagen ). § 4 BaumSchVO regelt, welche Handlungen an einem Baum verboten sind. Verboten ist danach nicht nur die Beseitigung eines Baumes; die Verbote betreffen auch Maßnahmen, die sich besonders schädigend auf die Bäume auswirken und ihren Weiterbestand gefährden können (z.B. Durchtrennen von Wurzeln). Ist es ausnahmsweise erforderlich, eine an sich verbotene Maßnahme durchzuführen, muss der jeweilige Baumeigentümer oder sonstige Berechtigte eine entsprechende Genehmigung nach § 5 BaumSchVO beantragen. Zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung und das Erteilen der Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden der Bezirksämter von Berlin. Baumschutzverordnung (BaumSchVO) Stadtgrün: Stadtbäume
Der Datensatz aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den naturschutzrechtlich streng geschützten Gebieten (Ruhezone I des Nationalparks Wattenmeer, der Nationalpark Harz ohne Erholungsbereiche, Gebietsteil C des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue und Naturschutzgebieten) sowie Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen zusammen, die zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" ausgewiesen wurden und zu den Schutzgebieten mit einer landesweiten und internationalen Bedeutung gehören. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.
Standorte der Beschilderung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Reitwegen sowie naturbezogenen Informations- und Hinweistafeln. Auch die Erfassung von Ergänzungsschildern (z.B. Piktogrammen) oder temporären Schildern (z.B. Amphibienwanderung) ist hier möglich. Derzeit sind überwiegend die Standorte der Schutzgebietsbeschilderung (NSG und LSG) erfasst. Jeder Standort besitzt eine eindeutige Kennung.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturdenkmale - flächenhaft - Schutzgebietskategorie nach dem saarländischen Naturschutzgesetz. Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler.
Länge: 36 Kilometer Start: Tegelort, Jörsstraße (Fähranlegestelle), ÖPNV: Bus-Haltestelle Jörsstraße (Tegel) Ziel: Eiche-Park (Anschluss an Weg Nr. 14), ÖPNV: Bus-Haltestelle Schwarzburger Straße Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): ): Fähranleger Tegelort – Havelufer Tegelort – Tegeler See – Landschaftsschutzgebiet „Tegeler Forst“ – Naturdenkmal Dicke Marie – Tegeler Hafen – Nordgraben – Fließgraben – Malchower Seepark – Hechtgraben – Landschaftspark Wartenberg – Gutspark Falkenberg – Landschaftsschutzgebiet „Falkenberger Krugwiesen“ – Seelgrabenpark mit Neuer Wuhle – Eiche-Park im Wuhletal Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Die 36 km lange Humboldtspur startet am Fähranleger in Tegelort und folgt dem Ufer der Havel und des Tegeler Sees durch den Tegeler Forst. Unweit des Nordufers des Tegeler Sees , an der Großen Malche kann man die Dicke Marie entdecken: eine Eiche, die ihren Namen den Gebrüdern Humboldt verdankt (wohl als Anspielung auf die Köchin im Schloss Tegel). Die Dicke Marie ist ein Naturdenkmal und aufgrund ihres Alters von vermutlich 350 bis 400 Jahren auch ein Nationalerbe-Baum der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft. Der Baum steht auf dem Gelände des Schlosses Tegel . Hier wurden die Brüder Alexander und Wilhelm von Humboldt geboren und verbrachten den Großteil ihrer Kindheit und Jugend. Auch die Familiengrabstätte der von Humboldts liegt hier. In Tegel führt der Weg auch an weiteren Orten mit Humboldtbezug vorbei: Mühle, Bibliothek , Gymnasium, Sportplatz, verschiedene Kleingartenanlagen, Klinik etc. Ab dem Tegeler Hafen folgt die Humboldtspur dem Nordgraben, den die Humboldt-Brüder aber damals noch nicht kannten. Erst 100 Jahre später – um 1930 – wurde der Wasserentlastungsgraben für die Panke angelegt. Heute ist der Nordgraben ohne Funktion, da sich der Wasserstand der Panke aufgrund fehlender Rieselwasserzufuhr in Grenzen hält. Am Rathaus Reinickendorf führt der Weg durch den Peter-Witte-Park, benannt nach dem langjährigen Amts- und Gemeindevorsteher Peter Witte (1822 bis 1902), der auch Namensgeber des Ortsteils Wittenau ist. Östlich der Panke begleitet die Humboldt-Spur auf zum Teil gut ausgebauten Wanderwegen den Fließ- und Hechtgraben und verbindet dabei die offene Landschaft um Wartenberg und Falkenberg. Marie-Elisabeth von Humboldt, die Mutter der Brüder, kaufte im Jahre 1791 das Gut Falkenberg bei Berlin (heute ein Ortsteil Lichtenbergs). Auf ihren Wunsch hin befindet sich in der Falkenberger Feldsteinkirche der Begräbnisort der Humboldt-Eltern. Von hier aus folgt der Weg dem Seelgraben und der Neuen Wuhle bis ins Wuhletal, wo der Weg endet und auf den Wuhletalweg (Weg 14) trifft.
Über diesen Dienst werden die verschiedenen Schutzgebiete der Stadt Osnabrück bereitgestellt. Folgende Inhalte werden bereitgestellt: Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete (einstweilig schergestellt), FFH-Gebiete, Naturdenkmale (Punkte und Flächen)
Über diesen Dienst werden die verschiedenen Schutzgebiete der Stadt Osnabrück bereitgestellt. Folgende Inhalte werden bereitgestellt: Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete (einstweilig schergestellt), FFH-Gebiete, Naturdenkmale (Punkte und Flächen)
Rechtsgrundlage: Naturdenkmal § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Schutzintensität: hoch Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 344 |
| Kommune | 136 |
| Land | 417 |
| Weitere | 30 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 119 |
| Förderprogramm | 32 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 28 |
| Text | 72 |
| Umweltprüfung | 31 |
| unbekannt | 320 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 342 |
| Offen | 170 |
| Unbekannt | 93 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 602 |
| Englisch | 125 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 27 |
| Bild | 16 |
| Datei | 179 |
| Dokument | 154 |
| Keine | 80 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 117 |
| Webseite | 372 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 333 |
| Lebewesen und Lebensräume | 589 |
| Luft | 202 |
| Mensch und Umwelt | 605 |
| Wasser | 241 |
| Weitere | 567 |