Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Der Datensatz aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den naturschutzrechtlich streng geschützten Gebieten (Ruhezone I des Nationalparks Wattenmeer, der Nationalpark Harz ohne Erholungsbereiche, Gebietsteil C des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue und Naturschutzgebieten) sowie Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen zusammen, die zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" ausgewiesen wurden und zu den Schutzgebieten mit einer landesweiten und internationalen Bedeutung gehören. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Öffentliche Auslegung vom 30. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 Für die Baumschutzverordnung wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt. Insbesondere der hohe Nutzungsdruck und klimatische Veränderungen wirken sich massiv auf den Baumbestand des Landes aus, so dass zu dessen Schutz und Erhaltung eine Anpassung geboten ist. Weitere Informationen und Online-Beteiligung ab dem 30.04.2026 In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer ( Pinus sylvestris ) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Die Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung gelten für einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm, wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend. Nicht dem Schutz der Baumschutzverordnung unterliegen Bäume auf Dachgärten oder Terrassen oder in Pflanzcontainern; auch nicht Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, wenn die Bäume gewerblichen Zwecken dienen. Auch fallen solche Bäume nicht in den Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung, für die bereits andere besondere Schutzvorschriften bestehen. Das betrifft Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind oder die ihren Standort in bestimmten geschützten Bereichen haben (z.B. auf Waldflächen, in Landschafts- oder Naturschutzgebieten oder in Grünanlagen ). § 4 BaumSchVO regelt, welche Handlungen an einem Baum verboten sind. Verboten ist danach nicht nur die Beseitigung eines Baumes; die Verbote betreffen auch Maßnahmen, die sich besonders schädigend auf die Bäume auswirken und ihren Weiterbestand gefährden können (z.B. Durchtrennen von Wurzeln). Ist es ausnahmsweise erforderlich, eine an sich verbotene Maßnahme durchzuführen, muss der jeweilige Baumeigentümer oder sonstige Berechtigte eine entsprechende Genehmigung nach § 5 BaumSchVO beantragen. Zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung und das Erteilen der Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden der Bezirksämter von Berlin. Baumschutzverordnung (BaumSchVO) Stadtgrün: Stadtbäume
Die Naturdenkmale des Nationalparks werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Als Naturdenkmal können Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, ausgewiesen werden. Als Einzelschöpfungen der Natur gelten insbesondere alte oder seltene Bäume und Baumgruppen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Gletscherspuren, Findlinge, Quellen, Gewässer, Dünen, Bracks, Tümpel und Moore.
- ND - Findling - ND - Baum ... im Landkreis Leer
Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich)
Bestandteile dieses Datensatzes aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Hierzu gehören FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Streng geschützte Teile der Nationalparke und des Biosphärenreservates, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, die zur Sicherung von Natura 2000 ausgewiesen wurden sowie weitere landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz und den Tier- und Pflanzenartenschutz. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
<p><strong>Baumkataster Stadt Köln</strong></p><p>Das Baumkataster der Stadt Köln enthält ausschließlich von der Stadt Köln verwaltete und betreute Einzelbäume im Straßenland, sowie auf bebauten städtischen Objekten, und deckt daher nicht den gesamten städtischen Baumbestand ab. Die dargestellten Bäume werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen regelmäßig kontrolliert und gepflegt. Der Datensatz wird täglich aktualisiert und spiegelt den aktuellen Stand der Datenerfassung wider. Mit der Umstellung auf ein neues Erfassungssystem haben sich Änderungen ergeben, sodass manche Dateneinträge aktuell noch nicht lückenfrei erfasst sind. Im Turnus der Baumkontrollen werden diese Schritt für Schritt vervollständigt.</p><p>Der dargestellte Baumbestand dient nur als Planungsergänzung und ersetzt bei Baumaßnahmen weder die Funktion eines amtlichen Lageplans, noch ist er mit diesem gleichzusetzen. Die Gewährleistung für eine exakte Verortung der Bäume, sowie deren Kronenausformungen in den Datensätzen des Baumkatasters wird nicht übernommen. Diese Informationen sind mittels eines amtlichen Lageplans zu sichern.</p><p> </p><p><strong>Beschreibung der Attribute</strong></p><p><strong>Botanischer Name</strong></p><p>Botanischer Name des Baums, Beispiele <em>Acer platanoides</em> oder <em>Ginkgo biloba.</em></p><p><strong>Deutscher Name</strong></p><p>Deutscher Name des Baums, Beispiele <em>Spitzahorn</em> oder <em>Ginkgobaum.</em></p><p><strong>Pflanzjahr</strong></p><p>Jahr, in dem die Pflanzung des Baumes am Standort stattgefunden hat.</p><p><strong>Stammdurchmesser</strong></p><p>Durchmesser des Baumstammes in Zentimeter [cm].</p><p><strong>Stammumfang</strong></p><p>Umfang des Baumstammes in Zentimeter [cm].</p><p><strong>Höhe</strong></p><p>Höhe des Baumes in Meter [m].</p><p><strong>Kronendurchmesser</strong></p><p>Durchmesser der Krone in Meter [m].</p><p><strong>Baumscheibenabdeckung</strong></p><p>Information über die Beschaffenheit der Baumscheibe bei Straßenbäumen mit Baumscheibe (≙ ungepflasterter Bereich um den Stamm des Baums).</p><p><strong>Baumnummer</strong></p><p>Nummer zur eindeutigen Identifizierung des Baumes. Der Buchstabe gibt die Art des Standortes an und kann zu Auswertungszwecken genutzt werden.</p><p><strong>Buchstabe</strong></p><p><strong>Bezeichnung</strong></p><p><strong>A</strong></p><p>Sportplatz</p><p><strong>B</strong></p><p>Biotopfläche</p><p><strong>C</strong></p><p>Sondergarten</p><p><strong>F</strong></p><p>Friedhof</p><p><strong>G</strong></p><p>Grünanlage</p><p><strong>H</strong></p><p>Heim / Gebäude / Schule</p><p><strong>J</strong></p><p>Kinderspielplatz</p><p><strong>K</strong></p><p>Kleingarten</p><p><strong>S</strong></p><p>Straße / Platz</p><p><strong>T</strong></p><p>Forst</p><p><strong>V</strong></p><p>Verkehrsbegleitflächen</p><p><strong>W</strong></p><p>Fluss / Bach</p><p><strong>X</strong></p><p>Sonstiges</p><p> </p><p><strong>Naturdenkmal</strong></p><p>Einstufung als Naturdenkmal (ja / nein).</p><p><strong>Baumspende</strong></p><p>Vorliegen einer Baumspende (ja / nein).</p><p><strong>Baumpatenschaft</strong></p><p>Vorliegen einer eingetragenen Baumpatenschaft (ja / nein).</p><p><strong>Eigentumsart</strong></p><p>Gibt an, ob es sich um einen öffentlichen, privaten oder Grenzbaum handelt oder der Eigentümer nicht bekannt ist. </p><p><strong>Werte</strong></p><p>Grenzbaum </p><p>Öffentlich</p><p>Privat</p><p>nicht bekannt</p><p><strong>Standort</strong></p><p>Angabe zur Anordnung der Bäume.</p><p><strong>Werte</strong></p><p>Baum in Reihe</p><p>Baum in Gruppe</p><p>Einzelbaum</p><p>Bestand, waldartig</p><p>Baum in Allee</p><p>keine Angabe</p><p> </p><p><strong>Straße</strong></p><p>Name der Straße.</p><p><strong>Stadtteil</strong></p><p>Name des Stadtteils.</p>
Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 331 |
| Kommune | 132 |
| Land | 410 |
| Weitere | 30 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 119 |
| Förderprogramm | 32 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 28 |
| Text | 72 |
| Umweltprüfung | 31 |
| unbekannt | 313 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 342 |
| Offen | 169 |
| Unbekannt | 87 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 595 |
| Englisch | 125 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
| Bild | 16 |
| Datei | 178 |
| Dokument | 154 |
| Keine | 78 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 115 |
| Webseite | 368 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 330 |
| Lebewesen und Lebensräume | 583 |
| Luft | 202 |
| Mensch und Umwelt | 598 |
| Wasser | 241 |
| Weitere | 560 |