Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Dabei handelt es sich entweder um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet mit einer Flächengröße bis zu fünf Hektar.
Rechtsgrundlage: Naturdenkmal § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGNNatSchG). Verordnung des Landkreises Göttingen, sowie Satzungen einzelner Gemeinden. Alle Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu 5 Hektar im Kreisgebiet, die aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erhalten werden sollen. Ausgewiesen wurden folgende flächenhafte Naturdenkmale: "Lindengruppe auf der Masch"; "Eibenwald"; "Forstbotanischer Garten"; "Fuchshaller Steinbruch"; "Frankenberg-Höhle bei Bad Grund (Harz); "Moostierchenriff bei Bartolfelde"; "Westersteine"; "Diabas-Aufschluss bei der Huttaler Widerwaage"; "Schulbergklippen bei Scharzfeld"; "Römerstein bei Nüxei"; "Kupferschiefer-Aufschluss bei Walkenried"; "Lonauwasserfall in Herzberg am Herz"; "Weißer Stein/Hellenberg"; "Gipsfelsen an der Pipinsburg bei Osterode am Harz"; "Priesterstein mit Höhle bei Neuhof"; "Hübichenstein bei Bad Grund (Harz)"; "Seilerklippe"; "Mönchskappenklippe"; "Der Stumpfestein"; "Geologischer Aufschluss am Gehöft Allershausen in Gittelde"; "Pfaffenholzschwinde"; "Kleine Trogsteinschwinde bei Tettenborn Kolonie"; Erdfälle am Moosberg bei Ührde"; "Erdfall unterm Hundeberg in Bartolfelde".
Rechtsgrundlage: Naturdenkmal § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Schutzintensität: hoch 119 einzelne punktförmige Naturschöpfungen, die aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erhalten werden sollen wurden als Verordnungen des Landkreises Göttingen oder als Satzungen der Gemeinden ausgewiesen.
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturdenkmale - flächenhaft - Schutzgebietskategorie nach dem saarländischen Naturschutzgesetz. Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Gebiete nach §28 BNatSchG
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturdenkmale - flächenhaft - Schutzgebietskategorie nach dem saarländischen Naturschutzgesetz. Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Die Schutzgebiete nach den deutschen Schutzgebietstypen unter Berücksichtigung des BNatschG.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Die Schutzgebiete sind gemäß der IUCN-Kategorisierung als Naturdenkmäler eingestuft.
Naturdenkmale von Rheinland-Pfalz soweit von den zuständigen Behörden geliefert
Origin | Count |
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Bund | 196 |
Kommune | 1 |
Land | 352 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 33 |
Gesetzestext | 3 |
Messwerte | 119 |
Text | 52 |
Umweltprüfung | 33 |
unbekannt | 272 |
License | Count |
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geschlossen | 296 |
offen | 131 |
unbekannt | 85 |
Language | Count |
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Deutsch | 509 |
Englisch | 125 |
Resource type | Count |
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Archiv | 19 |
Bild | 16 |
Datei | 178 |
Dokument | 101 |
Keine | 93 |
Unbekannt | 5 |
Webdienst | 86 |
Webseite | 335 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 313 |
Lebewesen & Lebensräume | 491 |
Luft | 219 |
Mensch & Umwelt | 512 |
Wasser | 245 |
Weitere | 495 |