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Indikator: Nationaler Wohlfahrtsindex

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft. Es spiegelt jedoch nicht die gesellschaftliche Wohlfahrt wider.</li> <li>Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI) berücksichtigt insgesamt 21 wohlfahrtsstiftende und wohlfahrtsmindernde Aktivitäten.</li> <li>Der NWI zeigt einen anderen Verlauf als das BIP. Er schwankt phasenweise. In den letzten Jahren ist ein Zuwachs erkennbar.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Das BIP bildet die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft ab und ist als international vergleichbare statistische Kenngröße anerkannt. Jedoch ist das BIP alleine als Maß für die gesellschaftliche Wohlfahrt nicht geeignet. Wichtige Kritikpunkte sind: Das BIP berücksichtigt nicht die Verteilung des Einkommens sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Hausarbeit. Das BIP erfasst keine Folgekosten durch Umweltschäden. Eine Verringerung des Naturkapitals wird daher nicht abgebildet. Sogenannte Defensivausgaben zur Bekämpfung von Kriminalität, Drogenkonsum oder die Folgekosten von Verkehrsunfällen oder Naturkatastrophen wirken sich tendenziell sogar positiv auf das BIP aus.</p> <p>Mit dem NWI wurde ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entwickelt, der diese Kritikpunkte berücksichtigt. Ausgehend von den Konsumausgaben enthält der NWI Zu- und Abschläge, je nachdem ob es sich um wohlfahrtssteigernde oder wohlfahrtsmindernde Kategorien handelt. Zunehmende Ungleichverteilung verringert den Wert des Index. Umweltkosten und Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen sind Beispiele für negative Kategorien, Ehrenamt und Hausarbeit für positive Kategorien. Der NWI kommt auch in den Bundesländern zunehmend zum Einsatz.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Die Entwicklung des NWI seit 1991 zeigt unterschiedliche Phasen. Bis 1999 ist parallel zum BIP eine kontinuierliche Steigerung zu beobachten. Danach zeigt sich eine Schere: Während das BIP weiter steigt, sinkt der NWI. Ursache war vor allem die zunehmende Einkommensungleichheit. Von 2005 bis 2013 zeigten sich kaum Schwankungen beim Wohlfahrtsindex. Ab 2014 entwickelte sich der NWI positiv. Die Konsumausgaben stiegen, die Ungleichheit stagnierte und die Umweltkosten nahmen leicht ab. Im Pandemiejahr sind jedoch sowohl das BIP als auch der NWI abrupt gefallen. Während sich das BIP 2021 erholte, sorgte insbesondere die Flutkatastrophe an Ahr und Erft für ein weiteres Absinken des NWI. 2022 kam es zu einem starken Anstieg, durch die ansteigenden Konsumausgaben (auch wegen der Entlastungspakete), durch Energieeinsparungen und geringere Schäden durch Naturkatastrophen im Vergleich zum Vorjahr.</p> <p>In 2023 und 2024 stieg der NWI an. Es gab einen weiteren Rückgang der Umweltbelastungen, insbesondere durch zurückgehende Energieverbräuche und den Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundenen geringeren Emissionen. Auch beim Konsum gab es leichte Zugewinne. Erste Schätzungen der Entwicklungen im ersten Halbjahr zeigen für 2025 einen weiteren Anstieg des Konsums. Allerdings steigt auch der Energieverbrauch und die damit verbundenen negativen Umweltwirkungen. Insgesamt erscheint eine leichte Erhöhung des NWI wahrscheinlich. Weitere Informationen findet man in einer <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009291">detaillierten aktuellen Auswertung des NWI</a>.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der NWI stellt die Summe von 21 monetär bewerteten Komponenten dar. Der größte Posten ist der mit der Einkommensverteilung (Gini-Index) gewichtete private Konsum. Darüber hinaus fließen weitere wohlfahrtssteigernde Komponenten wie Hausarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten und Ausgaben für Bildung und Gesundheit positiv in den NWI ein. Wohlfahrtsmindernd wirken sich z.B. Kosten für verschiedene Umweltschäden oder auch Kriminalität aus. Eine ausführliche Beschreibung der Berechnungsweise findet sich in <a href="https://www.imk-boeckler.de/fpdf/HBS-008250/p_imk_study_78_2022.pdf">NWI 3.0 Methodenbericht Nationaler Wohlfahrtsindex 3.0</a>. Auf der <a href="https://www.fest-heidelberg.de/forschung/nachhaltige-entwicklung/forschungsfelder/wohlfahrts-und-nachhaltigkeitsmessung/wohlfahrtsindizes-nwi-rwi/">Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft</a> findet sich eine umfangreiche und aktuell gehaltene Liste von Veröffentlichungen zum NWI und zu Regionalen Wohlfahrtsindizes verschiedener Bundesländer.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Auswirkungen des Landmanagements auf die Bereitstellung und Verteilung von Ökosystemleistungen (ESuDis)

Ökosystemleistungen werden als die Beträge definiert, die Menschen aus der Natur beziehen, Versorgungs-, Kulturelle-, sowie Regulierungsleistungen. Wir konnten in früheren Untersuchungen zeigen, dass die meisten Ökosystemdienstleistungen durch eine Kombination von natürlichem und anthropogenem (d.h. Human-, Sozial-, Technologie- und Finanzkapital) Kapital koproduziert werden. Das Verständnis der relativen Bedeutung des Natur- und Human-Kapitals für die Bereitstellung von Ökosystemleistungen stellt eine der wichtigsten Herausforderungen in der Forschung zu Ökosystemleistungen, um die nachhaltige und distributiv faire Bereitstellung von Leistungen der Natur sichern zu können. In dem beantragten Projekt soll untersucht werden, wie sich die zunehmende Intensivierung des Landmanagements und die Substitution von Naturkapital durch menschliches, soziales, technologisches oder finanzielles Kapital auf (i) die nachhaltige Bereitstellung verschiedener Ökosystemleistungen, (ii) die Verteilung dieser Leistungen auf verschiedene Interessengruppen und über räumliche Skalen hinweg in Bezug auf Nutzung und Nachfrage sowie (iii) die Governance von Ökosystemleistungen und die proportionale Anteile von Human- und Naturkapital für die Leistungsbereitstellung auswirkt.ESuDis ist in drei Work Packages (WPs) unterteilt. WP1 widmet sich der Organisation und Koordination des Projekts (Tasks 1.1-1.3) und der Synthese der Ergebnisse (Task 1.4). WP2 untersucht die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Substitution von Naturkapital bei der Bereitstellung von Ökosystemleistungen (Task 2.1) und bei der Nutzung und Nachfrage durch verschiedene Interessengruppen (Task 2.2), um deren Auswirkungen auf die Verteilung von Ökosystemleistungen auf verschiedenen räumliche Skalen zu verstehen (Task 2.3). WP3 zielt darauf ab, aufzuzeigen, wie sich verschiedene Governance-Regime von Ökosystemleistungen auf die Kapital-Koproduktion auswirken (Task 3.1), wie die Beziehungen zwischen den Stakeholdern den Fluss von Ökosystemleistungen ermöglichen (Task 3.2), und wie sich die Konfiguration der Governance von Ökosystemleistungen auf verschiedenen räumlichen Skalen auf die (un-)faire Verteilung der Leistungen unter den Nutzern auswirkt (Task 3.3). Unser interdisziplinäres Forschungsprojekt wird dazu beitragen, den neuen Rahmen der Biodiversitäts-Exploratorien in die Praxis umzusetzen, der um zusätzliche Treiber für die Auswirkungen der Landnutzung auf die Biodiversität und die Ökosystemleistungen und deren Folgen für das sozial-ökologische System erweitert wurde. Auf diese Weise wird unser Forschungsprojekt den Biodiversitäts-Exploratorien einen neuen Aspekt verleihen, indem wir durch Auswertung vorhandener biophysikalischer Daten zusammen mit Sozialerhebungen, statistische Modellierung und sozialen Netzwerk Analysen um die Interaktion von Natur- und anthropogenes Kapital in sozial-ökologischen System für die langfristige Bereitstellung von Ökosystemleistungen erforschen zu verstehen.

Biodiversität Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Landesstrategie zur Biologischen Vielfalt Dokumente

Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.

Neues Verständnis von Wohlfahrt – Ansätze zur Verknüpfung der wirtschaftlichen Berichterstattung mit Leistungen der Natur

Der Verbrauch von Naturkapital in unserer Wirtschaft manifestiert sich in der Art und Weise, wie wir produzieren und konsumieren und damit unsere Wohlfahrt definieren. Für eine sozial-ökologische Transformation bedarf es einer ganzheitlicheren Betrachtung und Berichterstattung, die die gesamtgesellschaftlichen Werte von Natur umfasst. Ein solches, für Deutschland innovatives Verständnis von Wohlfahrt verknüpft das Wirtschaftswachstum mit den Leistungen der Natur für den Menschen und wirkt dadurch auf ein biodiversitätsfreundliches Wirtschaftswachstum hin. Konkrete Beispiele sind der weitere Ausbau der Ökosystemgesamtrechnung, die einen Teil der umweltökonomischen Gesamtrechnung darstellt, und die Integration von Naturkapital in wirtschaftliche Entscheidungsmechanismen. Der vorliegende Beitrag skizziert die existierenden Ansätze und Bedingungen eines Wohlfahrtsverständnisses, das Biodiversität als wertvolle Ressource betrachtet, die es zu schützen und zu erhalten gilt. Dies wird anhand erster Ergebnisse aus einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beleuchtet. Weiter wird aufgezeigt, wie durch eine stärker integrierte Betrachtung von Wohlfahrtsaspekten ein wertvoller Beitrag zu den informatorischen Grundlagen einer sozial-ökologischen Transformation geleistet werden kann.

Fördermöglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt

Anpassung an den Klimawandel Fördermöglichkeiten in Sachsen-Anhalt - Schwerpunkt Kommunen Förderung auf EU-Ebene Programm / Richtlinie EU-Förderprogramm LIFE Förderprogramm für Umwelt, Klima- und Naturschutz sowie Energiewende Inhalt / zu fördernde Maßnahmen zur Anpassung Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung mit folgenden Interventionsbereichen: 1. Abschwächung des Klimawandels (Climate Change Mitigation, CCM) ZielgruppeFördersätze / Förderhöhe Alle öffentlichen und private Einrichtungen mit Sitz in der EUDie Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. 2. Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA) 3. Verwaltungshandeln und Information im Klimabe- reich (Climate Change Governance and Information, CLIMA-GOV) Nähere Informationen Fazilität für Naturkapital (NCFF) Finanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) Webseite zum EU-LIFE-Programm der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft Bereitstellung von Mitteln und technischer Hilfe für Projekte, die Naturkapital zur Förderung der Biodiversi- tät und der Anpassung an den Klimawandel schützen, wiederherstellen, sinnvoll verwalten und verbessern. Umfasst auch Bereiche wie Bodenschutz, Forst- und Landwirtschaft, Gewässerschutz und Abfallwirtschaft Grundsätzlich alle Projektträger des öffentlichen und des privaten Sektors, einschließlich Banken. Also auch: • Kommunen • Öffentliche Einrichtungen • Unternehmen Nähere Informationen Fördermittel aus dem LIFE-Programm und der EIB Altmandate (eib.org) Förderdatenbank - Förderprogramme - Finanzierung durch die (foerderdatenbank.de) - 2/25 - • Förderarten sind Beteiligungen, Darlehen oder Garantien • Finanzierung kann bis zu 75% der Projektkosten betragen • i.d.R. zwischen 5 Mio. € und 15 Mio. € • Möglich sind auch Investi- tionen in Equity Funds bis zu einem Anteil von 33% Förderung auf Bundes-Ebene Programm / Richtlinie DAS – Förderprogramm Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Inhalt / zu fördernde Maßnahmen zur AnpassungZielgruppeFördersätze / Förderhöhe Projekte, welche die Anpassung an die Folgen des Klimawandels betreffen, wie z. B. Hitzeperioden, Hoch- wasser oder Starkregenereignisse und die dem Klima- schutz nicht entgegenstehenUnternehmen, Bildungsträger sowie Vorhaben mit Teilnahme einer Kommune als Verbund- oder KooperationspartnerProjektförderung durch nicht rück- zahlbare Zuschüsse, angemessene Eigenbeteiligung ist Vorausset- zung (Eigenmittel oder Mobilisie- rung zusätzlicher Finanzmittel) Förderschwerpunkte: 1. Anpassungskonzepte für Unternehmen Förderschwerpunkte: 1. maximale Zuwendung 100.000 Euro 2. Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung 2. maximale Zuwendung 200.000 Euro 3. Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen Nähere Informationen 3. maximale Zuwendung 300.000 Euro BMUV und ZUG Förderdatenbank - Förderprogramme - Maßnahmen zur Anpassung an Förderung zur Klimaanpassung | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) Förderrichtlinie Klimaanpas- sung in sozialen Einrichtungen (Bundesprogramm AnpaSo) • Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise • Förderschwerpunkt 2: Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten • Förderschwerpunkt 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung). Nähere Informationen Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen - 3/25 - Soziale Einrichtungen und deren Träger nicht rückzahlbarer Zuschuss, Anteilfinanzierung bzw. Fehlbedarfsfinanzierung Förderquote in Abhängigkeit der Förderschwerpunkte und der Antragsteller

Forest functions arrangement with the CBD's Ecosystem Approach - A study on the Bengawan Solo River Basin, Java, Indonesia

The natural capital of forests consists to a great extend of the forests environmental functions for human well-being, which not only include goods and services (source and sink functions) but also include life-support functions that reflect ecosystem performance (ecosystem functioning). Shifting the management approach from a traditional one to one that is more aware of the ecosystem complexity, the idea of 'ecosystem functioning is appearing to tackle gradual declines of ecosystem functions. Within CBDs framework, the Ecosystem Approach has been introduced on account of the necessity for open decision making with strong links between all stakeholders and the latest scientific knowledge due to uncertainty and unpredictability in nature. The Ecosystem Approach is still in need of further elaboration, even though as a concept Ecosystem Approach has been widely accepted. To aim forest enhancement, this approach has been regarded as the most feasible concept for the study area, the Bengawan Solo River Basin - Java, Indonesia. Therefore the principles and operational guidelines will be used to analyse and evaluate the current forest management in those areas of the Bengawan Solo River Basin, in which ecosystem function is the basis for forest development area. This research focuses on ecological functions of forests at various levels of ecosystem management planning, from the forestry sectors point of view.

SÖF-BiodiWert: Wertschätzung von Biodiversität - Zur Modernisierung der Wirtschaftsberichterstattung in Deutschland (Bio-Mo-D), TP2: Politikfeldanalyse und Stakeholderintegration, Wertschätzung von Ökosystemleistungen

SÖF-BiodiWert: Wertschätzung von Biodiversität - Zur Modernisierung der Wirtschaftsberichterstattung in Deutschland (Bio-Mo-D), TP1: Accounting von Ökosystemleistungen/Biodiversität, Stakeholderanalyse, Verbundkoordination

EU-Kohäsionspolitik post 2027

Die grüne Transformation Europas gelingt nur, wenn alle Regionen ihre Potenziale entfalten. Die Kohäsionspolitik sollte hierzu auch nach 2027 entscheidend beitragen. Unsere Empfehlungen für die EU-Kohäsionspolitik ab 2028 beinhalten einen vorausschauenden und zielgerichteten Politikansatz, zukunftsorientierte Investitionen, die Förderung von Naturkapital, Regionen als Herzstück, stärkere Beteiligung, eine Zweckbindung von Finanzmitteln und DNSH als Grundsatz für den Mehrjährigen Finanzrahmen. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Netzwerk

Ob amtlicher oder ehrenamtlicher Naturschutz, Vereine, Verbände, überregionale und internationale Initiativen – das Akteursnetzwerk Biologische Vielfalt ist vielseitig. Hier eine Auswahl: Oberste Naturschutzbehörde Landschaftsplanung Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Berliner Forsten Fischereiamt Umweltportal Berlin Übersicht aller Umweltämter Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) Baumschutzgemeinschaft Berlin e.V. Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde DGHT GRÜNE LIGA Berlin Landesjagdverband Berlin e.V. NaturFreunde Berlin e.V. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Berlin Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. und Waldmuseum Volksbund Naturschutz e.V. Arbeits- und Schutzgemeinschaft (ASG) Fort Hahneberg e.V. Berliner Artenschutz-Team e.V. Botanischer Verein von Berlin und Brandenburg Berliner Ornithologische Arbeitsgemeinschaft e.V. (BOA) Museum im Wasserwerk Naturschutzstation Malchow Zitadelle Spandau Biodiversity in Good Company Initiative Biologische Vielfalt – Bundesamt für Naturschutz Biologische Vielfalt – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt Naturkapital Deutschland – TEEB DE Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland Business & Biodiversity Campaign Convention on Biological Diversity Europäische Biodiversitätsstrategie 2030 Europäischer Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2010 Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung The Economics of Ecosystems and Biodiversity (TEEB)

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