Ziel: Ermittlung der oekologischen Effizienz von wasserbaulichen Aufstiegsanlagen in Fliessgewaessern fuer Wirbellose und Fische. Ergebnisse: Technische Aufstiegsanlagen sind wegen Verstopfungsgefahr und Unterhaltungsaufwand eher ungeeignet. Rauhe Rampen sind guenstige Aufstiegsanlagen, wie die Wiederfaenge von markierten Fischen und Wirbellosen beweisen. Natuerliche/naturnahe Umgehungsbaeche sind sehr geeignete Wanderwege. Das Gefaelle im Bauwerk sollte mindestens 1:20 betragen. Ruheraeume und natuerliche Anschluesse an Oberwasser und Unterwasser muessen favorisiert werden. Lueckige Sohlsubstrate und Uferstrukturen beguenstigen den Aufstieg.
6,7 % des Landes Berlin besteht aus Wasserflächen. Was landschaftlich und städtebaulich reizvoll ist, stellt Ingenieurbau und Ökologie vor besondere Herausforderungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen wichtige wasserbauliche Maßnahmen des Landes Berlin vor. Der Ausbau von Gewässern für die wasserwirtschaftliche Vorflut, den Hochwasserschutz, die Schifffahrt oder aus städtebaulichen Gründen Die ökologische Umgestaltung von Gewässern gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) oder nach Naturschutzanforderungen Die Sanierung oder Erneuerung von wasserbaulichen Anlagen, Uferwänden, Schiffsanlegestellen, Pumpstationen, verrohrten Gewässern oder Durchlässen Hochwasserschutzmaßnahmen nach Europäischer Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Gefahrenabwehrmaßnahmen bei kontaminierten Sedimenten in Gewässern Der Neubau von Reinigungsanlagen zur Reinhaltung der Gewässer Bild: SenUVK Ausbau von Gewässern Sind die Funktion oder der Zustand von Wasserläufen beeinträchtigt, kann ein Ausbau erforderlich werden. Der Gewässerausbau umfasst beispielhaft, dass Verrohrungen geöffnet, die Wasserläufe renaturiert oder für den Hochwasserschutz Maßnahmen ergriffen werden. Weitere Informationen Bild: Ingenieurbüro Grassl GmbH Uferwände Uferwände haben in der Regel eine Nutzungsdauer von 60 bis 100 Jahren, bevor sie erneuert werden müssen. Wenn der Zustand es zulässt, kommt auch eine grundhafte Sanierung in Frage. Weitere Informationen Bild: SenUVK Entschlammungsprogramm Neben Flüssen werden auch Seen und Teiche für die Ableitung des Regenwassers benutzt. Dese Einleitungen bewirken oftmals eine verstärkte Verschlammung, die zur Erhaltung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Funktion der Gewässer in bestimmten Intervallen beseitigt werden muss. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Sanierung Rummelsburger See Der Rummelsburger See ist ein 45 Hektar großer seenartiger Seitenarm der Spree in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg. Am nordwestlichen Ende des Sees befindet sich die drei Hektar große Schadensanierungsfläche (Wasserfläche). Weitere Informationen Bild: SenMVKU Gewässerreinigung Müll in Berliner Gewässern ist ein stetiges Problem. Im Auftrag der Senatsverwaltung sind ganzjährig Schiffe, Reinigungswagen und Fahrzeuge unterwegs, um die Gewässer zu säubern. Jährlich werden 400 Tonnen Müll aus den Berliner Gewässern gefischt, um Spree, Landwehrkanal und Co. sauber zu halten. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin / Gewässerkarte Weitere Anlagen des Wasserbaus Zu den weiteren Anlagen des Wasserbaus zählen unter anderem verrohrte Gewässer und Pumpstationen im Verlauf von Gewässern. Weitere Informationen
Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
Die Ufer von Binnenwasserstraßen werden i. d. R. mit technischen Deckwerken aus Steinschüttungen oder Spundwänden gesichert, um Erosion und andere negative Auswirkungen infolge hydraulischer Belastung aus Schifffahrt zu verhindern. Grundlage der Anwendung ist ein technisches Regelwerk der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Seit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) im Jahr 2000 erhalten ökologische Gesichtspunkte bei allen Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen einen größeren Stellenwert. Auch bei der Unterhaltung sind technische und ökologische Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen. Dementsprechend sind verstärkt technisch-biologische Ufersicherungen als ökologisch verträglichere Alternative zur klassischen Steinschüttung anzuwenden. Für deren Einsatz an Wasserstraßen gibt es bisher allerdings nur sehr wenig Erfahrungen und keine Regelwerke. Daher werden Untersuchungen sowohl zur hydraulischen Belastbarkeit als auch zum ökologischen Potenzial von technisch-biologischer Ufersicherungen mit dem Ziel durchgeführt, Anwendungsempfehlungen und Bemessungsgrundlagen für deren Einsatz an Bundeswasserstraßen zu erarbeiten.
Statuserfassung der Gewässer vor Beginn von Renaturierungsarbeiten im Bereich der Alten Nuthe zwecks späterer Erfolgskontrolle, - Altlaufstrukturen waren 'fischleer', - Nuthekanal - Fischbestand durch Wehre und Strukturarmut stark beeinträchtigt (Barsch-Massenfisch, rheophile Arten fehlen nahezu - von diesem Bestand am häufigsten vertreten.) - Erarbeitung von Vorschlägen zur Veränderung.
Problem- /Aufgabenstellung: Der Steinerbach stellt nach Verlegung seines untersten Abschnittes einen abgedeckten Kanal dar, dessen Sohle teils gepflastert und teils mit Platten ausgelegt ist und der in den untersten Zeller Ache-Abschnitt muendet. Die unguenstige Bettausgestaltung bewirkt, dass dieser Abschnitt insbesondere fuer groessere Fische unpassierbar ist und Laichwanderungen der Fische nun nicht mehr moeglich sind. Bisher hatte sich diese Situation nicht so gravierend ausgewirkt, da auch der flussabwaertige Abschnitt der Zeller Ache nur schwer passierbar war. Seit dem Sommer 1994 hat sich die Situation durch Restrukturierungsmassnahmen im unteren Bereich der Zeller Ache insofern bedeutend gebessert, als nunmehr Laichwanderungen vom Mondsee bis zur Muendung des Steinerbaches wieder leichter moeglich sind. Um die oekologische Funktionsfaehigkeit des Steinerbaches zu gewaehrleisten, sind die geplanten Revitalisierungsmassnahmen am Steinerbach-Unterlauf unbedingt notwendig. Da die WLV Gebietsbauleitung Seewalchen, welche diese Massnahmen durchfuehren wird, eine Bestaetigung der Sinnhaftigkeit der Restrukturierung benoetigt, wurde vom ho. Institut der Vorschlag unterbreitet, eine begleitende fischereiliche Untersuchung durchzufuehren. Vorgesehene Arbeiten fuer 1996: Bachbettaufnahmen, Stroemungsmessungen, Benthosprobenentnahmen und Befischungen sind fortzusetzen (Fruehjahrsuntersuchung). Weiters ist je eine Untersuchung im Sommer, Herbst und Winter des Jahres 1996 vorgesehen. - Die fuer 1996 vorgesehenen Untersuchungen wurden bereits weitgehend durchgefuehrt.
Die Gemeinde Inning a. Ammersee hat beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für einen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Münchner Straße und St2070 – Am Anger im Gemeindegebiet Inning a. Ammersee beantragt (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Im Bereich der Maßnahme, soll der Inninger Bach durchgängig und mäandrierend gestaltet werden. Stellenweise wird das Ufer verbreitert und abgeflacht. Insgesamt wird durch die neue Linienführung der Fließweg in dem geplanten Bereich um 4% verlängert, was dazu führt, dass die Fließgeschwindigkeit sich verlangsamt und Erosionsprozesse eingedämmt werden. In zwei Abschnitten wird das Bachbett verbreitert. In der nördlichen Verbreiterung bei Fkm. 2,00 wird eine Kiesinsel angelegt. Des Weiteren wird ein Niedrigwassergerinne erstellt. Im Bereich der Gärtnerei, kann durch die Laufverschwenkung der Inninger Bach von der Ufermauer abgerückt werden. Vor die Ufermauer werden Wasserbausteine gesetzt. Im Bereichen mit mehr Flächenverfügbarkeit werden die Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Die vorhandenen Ufersicherungen bleiben als schlafende Sicherungen erhalten. In dem Inninger Bach befinden sich mehrere Sohlschwellen und zwei Abstürze die das Bachbett stabilisieren. Diese Schwellen und Abstürze werden im Zuge der Renaturierung durchgängig gestaltet. Der Absturz bei Fkm 2,1 wird als 8 m lange Sohlgleite mit einem Wanderkorridor erstellt. Der Absturz bei Fkm 2,4 wird als 26,00 m langes Raugerinne mit Beckenpassstruktur erstellt.
Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 50,650. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 19.11.2021 eine Planung vom Oktober 2021 für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG
Origin | Count |
---|---|
Bund | 127 |
Land | 75 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 126 |
Text | 10 |
Umweltprüfung | 52 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 69 |
offen | 126 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 195 |
Englisch | 12 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Dokument | 51 |
Keine | 123 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 25 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 111 |
Lebewesen & Lebensräume | 158 |
Luft | 67 |
Mensch & Umwelt | 197 |
Wasser | 162 |
Weitere | 173 |