Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW hat das „Handbuch zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern“ erarbeitet und im Jahr 2003 herausgegeben. In dem Handbuch sind alle relevanten Vorgaben des Landes NRW erfasst und durch einen verbindenden Text inhaltlich in Kontext gebracht, es wurde als verbindliche Grundlage der Entscheidungs- und Abwägungsprozesse für jede zu genehmigende strukturelle Veränderung eines Gewässers in NRW eingeführt, bevor konkrete Maßnahmenplanungen nach EG-Wasser-Rahmen-Richtlinie (EG-WRRL) vorzulegen sind. Stand 2022: Einzelne Merkblätter innerhalb der Bände wurden überarbeitet und als aktualisierte LANUV-Publikationen herausgegeben, diese sind sowohl in der folgenden Übersicht als auch in den PDF-Dokumenten Band 1 und Band 2 verlinkt. Einleitung Leitbild Leitbilder „Kleine bis mittelgroße Fließgewässer“ – LUA-Merkblatt 17, 1999 Leitbilder „Mittelgroße bis große Fließgewässer“ – LUA-Merkblatt 34, 2002 Leitbild „Niederrhein“, MULNV 2003 Leitbild „Weser“, StUA Minden 2002 Fließgewässertypenatlas Nordrhein-Westfalens – LUA-Merkblatt 36, 2003; aktualisierte Fassung: Fließgewässertypenkarten Nordrhein-Westfalen, LANUV-Arbeitsblatt 25, 2015 Ist-Zustand Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen Kartieranleitung – LUA-Merkblatt 14, 1998; aktualisierte Fassung: Gewässerstruktur in NRW – Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer, LANUV-Arbeitsblatt 18, 2. Auflage 2018 Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen Kartieranleitung für mittelgroße bis große Fließgewässer – LUA-Merkblatt 26, 2001; aktualisierte Fassung: Gewässerstruktur in NRW – Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer, LANUV-Arbeitsblatt 18, 2. Auflage 2018 Nutzungs- und Biotopstrukturkartierung Entwicklungsziel Strategien zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen („Blaue Richtlinie“), MURL 1999 Leitfaden zur Aufstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, MUNLV 2002 Vorgehen bei naturnahem Gewässerausbau Förderungen des Landes Anhang Arbeitsblatt 16 | LANUV 2011 Arbeitsblatt 32 | LANUV 2017 Arbeitsblatt 38 | LANUV 2023 Arbeitsblatt 38, english version | LANUV 2021
Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1.der naturnahe Gewässerausbau zur Verhütung von Hochwasserschäden 2.Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und deren Randstreifen einschließlich Rückbau von Schöpfwerken, Deichen und anderen wasserwirtschaftlichenAnlagen 3. Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses 4. die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen, soweit diese nicht durch nachweislich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen verursacht wurden
Die Gemeinde Boos verfügt mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 02.02.2018 die wasserrechtliche Plangenehmigung für den ökologischen Gewässerausbau der Roth (Fl.Nr. 349/0 der Gemarkung Boos) auf einer Länge von 320 m entlang der Grundstücke Fl.Nr. 494/0, 495/0, 496/0 und 497/0 der Gemarkung Boos. Die Maßnahme ist bereits fertiggestellt. Mit Schreiben vom 10.10.2018 beantragte die Gemeinde Boos einen weiteren ökologischen Ausbau der Roth auf 180 m entlang der Grundstücke Fl.Nr. 496/0 und 497/0 der Gemarkung Boos, direkt anschließend an den bereits durchgeführten Ausbau. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Wassergesetze (WHG und BayWG); Gewässerausbau ökologische Aufwertung am Fehlbach der Urtel (Gewässer III. Ordnung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 453/1 Gem. Grafing Antrag auf Planfeststellung / -genehmigung (§ 67, 68 WHG) Antragsteller: Stadt Grafing, Marktplatz 28, 85567 Grafing bei München
Im Rahmen des ökologischen Gewässerausbaus der Eger im Bereich des Bleichgrabens soll nach dem Gewässerentwicklungskonzept der Großen Kreisstadt Nördlingen aus dem Jahr 2009 (Gewässerabschnitt E-6) die Breiten- und Tiefenvarianz des Gewässers sowie die Fließdynamik auf einer Länge von ca. 110 m verbessert werden und die Wasserwechselzonen vergrößert werden. Dies geschieht durch eine Sohlanhebung, den Einbau von Störelementen mit Aufweitungen, Einengungen des Gewässers sowie einer Ufersicherung und Anlage von Flachwasserzonen mit Wasserbausteinen verschiedener Größen (Kantenlänge von 20 bis 70 cm bis zur Mittelwasserlinie). Oberhalb der Mittelwasserlinie erfolgt der Böschungsausbau mit Röhrichtwalzen, Rohboden und einer Ansaat mit Kräutern. Zur Durchführung der Maßnahmen wurde eine ingenieurbiologische Bauweise gewählt. Mit dem neu geschaffenen Lückensystem in der Gewässersohle soll wieder ein Durchwandern des Gewässers von Jungfischen und der Benthosfauna möglich sein. Durch das nachher vielfältig strukturierte Gewässer wird die Gewässersohle stabilisiert. Bauzeitliche Bachumleitung: Um die beschriebenen Maßnahmen durchführen zu können, ist eine bauzeitliche Bachumleitung, d. h. Trockenlegung des Gewässers, herzustellen. Die Bachumleitung besteht aus einem Erddamm im Ober- und Unterwasser. Das Wasser wird in mehreren Pumpensümpfen gesammelt und ins Unterwasser der Eger gepumpt. Die in diesem Abschnitt vorhandenen Einleitungen werden durch eine Verlängerung der Leitungen ins Unterwasser geführt. Die bauzeitliche Bachumleitung muss im Rahmen der Arbeiten einmal umgebaut werden. Nach Abschluss der Maßnahmen wird diese wieder komplett ausgebaut. Vorarbeiten: Bevor die Maßnahmen durchgeführt werden können, müssen die Anlandungen im Gewässer und die Rasengittersteine sowie die Hohlblocksteine auf beiden Uferseiten ausgebaut werden. Weiterhin muss im Gewässerbett ein Fahrweg angelegt werden, da aufgrund der örtlichen Lage kein Fahrweg außerhalb des Gewässers zur Verfügung steht. Der Fahrweg ist Teil der späteren Bachsohle und wird mit Wasserbausteinen hergestellt.
Die Gemeinde Karlsfeld als Unternehmensträger hat mit Schreiben vom 13.01.2021 eine wasserrechtliche Genehmigung für einen Gewässerausbau (§ 67 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG) für die Würm beantragt. Der Ausbau soll auf dem Grundstück Flurnummer 372 der Gemarkung Karlsfeld erfolgen. Die Maßnahme dient dem naturnahen Gewässerausbau der Würm im betroffenen Abschnitt.
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragte mit Schreiben vom 24.06.2020 die Erteilung der wasserrechtlichen Plangenehmigung für den ökologischen Gewässerausbau der Mindel (Fluss-km 45,250 bis Fluss-km 45,450) auf dem Grundstück Fl.Nr. 521 der Gemarkung Schöneberg. Das beantragte Vorhaben dient der Erreichung eines guten ökologischen Zustands der Mindel.
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat beim Landratsamt Haßberge die wasserrechtliche Genehmigung im Plangenehmigungsverfahren für den ökologischen Gewässerausbau der Nassach in der Gemarkung Römershofen von Fluss-km 7+645 bis 7+690 beantragt. Das Vorhaben sieht in einem relativ naturfernen Bereich der Nassach mit einer gestreckten Linienführung eine Gewässerverlegung vor. Der neu gestaltete Bachlauf wird möglichst naturnah gestaltet und dem Gewässer wird der Raum zur natürlichen Mäandrierung gegeben. Der alte Bachverlauf wird verfüllt und ist zu einem Drittel als naturnaher Altarm mit Retentionspotential bei Hochwasser vorgesehen. Der Altarm wird dazu im unteren Bereich an den Neuverlauf der Nassach rückseitig angeschlossen. Der genaue Lauftyp der neuen Gewässerstrecke wird als schwach gewunden deklariert. Der Gewässerverlauf der Nassach wird dabei auf eine Länge von circa 75 m neugestaltet. Die Modellierung des Gewässerabschnitts erfolgt mit unterschiedlichen Sohlbreiten und variablen Böschungsneigungen. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit und des natürlichen Fließgewässerverlaufs im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie.
Entscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Ausbau des Möninger Baches auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1706, 2931 der Gemarkung Möning, sowie auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 2932/1(Tfl.),1707 (Tfl.), 1708 (Tfl.), 1711 (Tfl.), und 2930/1 (Tfl.) der Gemarkung Möning, Stadt Freystadt durch den Landschaftspflegeverband Neumarkt i.d.OPf. e. V., Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., für die Stadt Freystadt
Der Böglegraben ist ein Gewässer III. Ordnung, das von der Stadt Gersthofen unterhalten wird. Er dient als Vorfluter verschiedener Kanäle aus den benachbarten Ortslagen und abschnittsweise finden sich parallel verlaufenden Kanäle. Das Vorhaben umfasst den Böglegraben und die benachbarten Flächen im Bereich der Flurstücke 611/6, 611/5 und 611/4 der Gemarkung Rettenbergen. Im Bereich des Flurstücks 611/4 befindet sich eine Biberburg, die den Böglegraben anstaut. Dadurch haben sich kleinflächig Stillgewässerstrukturen im Bereich der Fl.-Nr. 611/4 entwickelt. Es kommt dabei zu Rückstauereignissen, die die Funktionsfähigkeit der funktional verbundenen bzw. räumlich unmittelbar benachbarten Kanäle beeinträchtigen. Darüber hinaus kommt es zur Vernässung von angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Um diesen Konflikt zu lösen, soll der Böglegraben in die benachbarten Grundstücke 61/14 bzw. 611/5 verlegt werden. Der bestehende Graben wird am Ende der Maßnahmen voll-ständig vom neuen Graben abgetrennt. Im Zuge der Maßnahme sollen diese Grundstück naturschutzfachlich auf-gewertet werden. Dabei sind insbesondere die Belange des strengen Artenschutzes zu beachten. Insgesamt soll durch die Renaturierung des Grabens und der Aufwertung der Fläche auch ein größeres Artenspektrum gefördert werden. Soll zum Beispiel angelegte Steilwände Höhlenbrütern wie den Eisvogel neue Nist- und Brutmöglichkeit bieten.
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