Zweck und Ziel: Anhand von Versuchsstrecken an den verschiedenen Bundeswasserstrassen soll untersucht werden, ob es moeglich ist, in der Kombination mit dem fuer die Ufer benoetigten Deckwerk in der Wasserwechselzone Pflanzen anzusiedeln. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Oekologie des Fliessgewaessers, die Erhaltung seines Charakters, der erosionssichernde Uferverbau und die Beguenstigung der Fauna. Ziel dieser Untersuchung ist, eine wirtschaftliche und sinnvolle Kombination aus Vegetation und Deckwerk zu erarbeiten, die an den Bundeswasserstrassen dazu beitragen soll, einen umweltgerechten naturbezogenen und erosionssichernden Ausbau eines Fliessgewaessers zu ermoeglichen. Ausfuehrung: Z.Z. werden folgende Versuchsstrecken unterhalten und beobachtet: 1. Bei Puenderlich, Mosel-km 94 - Ufersicherung und -begruenung mit Hilfe von Nylonstrukturmatten; 2. Bei Zeltingen, Mosel-km 122,3 - Ufersicherung und -begruenung mit Hilfe von Nylonstrukturmatten; 3. Am Mittellandkanal, km 150,000-159,050 - Bepflanzung in einem mit Colgrete-Beton verklammerten Schuettsteindeckwerk; 4. Am Mittellandkanal, km 180,020-182,670 - Ufersicherung und Roehrichtbepflanzung hinter teilweise abgesenkten Spundwaenden; 5. Am Mittellandkanal, km 189,0-189,4 - wie 4; 6. Am Neckar, km 44,3-44,5 - Ufersicherung und -begruenung bei verschiedenen Deckwerksarten und einer Flachwasserzone. Die Beobachtungen sind langfristig. Bei Vorliegen aussagefaehiger Ergebnisse werden Berichte verfasst oder Empfehlungen fuer Aus- und Neubaumassnahmen abgegeben. Ergebnisse: Zu 2.: An den im Jahr 1987 reparierten sowie auch bei den uebrigen Flaechen der Versuchsstrecke, sind im Berichtsjahr
Die Ufer von Binnenwasserstraßen werden i. d. R. mit technischen Deckwerken aus Steinschüttungen oder Spundwänden gesichert, um Erosion und andere negative Auswirkungen infolge hydraulischer Belastung aus Schifffahrt zu verhindern. Grundlage der Anwendung ist ein technisches Regelwerk der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Seit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) im Jahr 2000 erhalten ökologische Gesichtspunkte bei allen Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen einen größeren Stellenwert. Auch bei der Unterhaltung sind technische und ökologische Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen. Dementsprechend sind verstärkt technisch-biologische Ufersicherungen als ökologisch verträglichere Alternative zur klassischen Steinschüttung anzuwenden. Für deren Einsatz an Wasserstraßen gibt es bisher allerdings nur sehr wenig Erfahrungen und keine Regelwerke. Daher werden Untersuchungen sowohl zur hydraulischen Belastbarkeit als auch zum ökologischen Potenzial von technisch-biologischer Ufersicherungen mit dem Ziel durchgeführt, Anwendungsempfehlungen und Bemessungsgrundlagen für deren Einsatz an Bundeswasserstraßen zu erarbeiten.
Statuserfassung der Gewässer vor Beginn von Renaturierungsarbeiten im Bereich der Alten Nuthe zwecks späterer Erfolgskontrolle, - Altlaufstrukturen waren 'fischleer', - Nuthekanal - Fischbestand durch Wehre und Strukturarmut stark beeinträchtigt (Barsch-Massenfisch, rheophile Arten fehlen nahezu - von diesem Bestand am häufigsten vertreten.) - Erarbeitung von Vorschlägen zur Veränderung.
Ziel: Ermittlung der oekologischen Effizienz von wasserbaulichen Aufstiegsanlagen in Fliessgewaessern fuer Wirbellose und Fische. Ergebnisse: Technische Aufstiegsanlagen sind wegen Verstopfungsgefahr und Unterhaltungsaufwand eher ungeeignet. Rauhe Rampen sind guenstige Aufstiegsanlagen, wie die Wiederfaenge von markierten Fischen und Wirbellosen beweisen. Natuerliche/naturnahe Umgehungsbaeche sind sehr geeignete Wanderwege. Das Gefaelle im Bauwerk sollte mindestens 1:20 betragen. Ruheraeume und natuerliche Anschluesse an Oberwasser und Unterwasser muessen favorisiert werden. Lueckige Sohlsubstrate und Uferstrukturen beguenstigen den Aufstieg.
Problem- /Aufgabenstellung: Der Steinerbach stellt nach Verlegung seines untersten Abschnittes einen abgedeckten Kanal dar, dessen Sohle teils gepflastert und teils mit Platten ausgelegt ist und der in den untersten Zeller Ache-Abschnitt muendet. Die unguenstige Bettausgestaltung bewirkt, dass dieser Abschnitt insbesondere fuer groessere Fische unpassierbar ist und Laichwanderungen der Fische nun nicht mehr moeglich sind. Bisher hatte sich diese Situation nicht so gravierend ausgewirkt, da auch der flussabwaertige Abschnitt der Zeller Ache nur schwer passierbar war. Seit dem Sommer 1994 hat sich die Situation durch Restrukturierungsmassnahmen im unteren Bereich der Zeller Ache insofern bedeutend gebessert, als nunmehr Laichwanderungen vom Mondsee bis zur Muendung des Steinerbaches wieder leichter moeglich sind. Um die oekologische Funktionsfaehigkeit des Steinerbaches zu gewaehrleisten, sind die geplanten Revitalisierungsmassnahmen am Steinerbach-Unterlauf unbedingt notwendig. Da die WLV Gebietsbauleitung Seewalchen, welche diese Massnahmen durchfuehren wird, eine Bestaetigung der Sinnhaftigkeit der Restrukturierung benoetigt, wurde vom ho. Institut der Vorschlag unterbreitet, eine begleitende fischereiliche Untersuchung durchzufuehren. Vorgesehene Arbeiten fuer 1996: Bachbettaufnahmen, Stroemungsmessungen, Benthosprobenentnahmen und Befischungen sind fortzusetzen (Fruehjahrsuntersuchung). Weiters ist je eine Untersuchung im Sommer, Herbst und Winter des Jahres 1996 vorgesehen. - Die fuer 1996 vorgesehenen Untersuchungen wurden bereits weitgehend durchgefuehrt.
Das Wasserwirtschaftsamt Hof plant eine naturnahe Gewässerbaumaßnahme am Weißen Main zwischen Schlömen und Trebgast. Das Vorhaben erstreckt sich am Weißen Main von ca. Flusskilometer 20,7 bis 21,0. Ziel ist es, die natürliche Überflutungsdynamik des Weißen Mains wieder herzustellen und eine eigendynamische Gewässerentwicklung zu ermöglichen. Hierfür wird ein flächiger Geländeabtrag entlang des eingetieften Gewässers durchgeführt. Mit den häufigeren Ausuferungen können sich auentypische Lebensgemeinschaften entwickeln. Es werden Strukturen in das Gewässer eingebracht, um eine eigendynamische Gewässerentwicklung zu initiieren. Des Weiteren werden Gehölze an der Böschungsoberkranke gepflanzt. Die Maßnahme dient letztlich Zielen der WRRL im Hinblick auf eine ökologische Aufwertung des Flusswasserkörpers. Bei dem Vorhaben handelt ist sich um eine wesentliche Umgestaltung des Weißen Mains und somit um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Das Wasserwirtschaftsamt Hof hat mit Schreiben vom 20.11.2025 eine wasserrechtliche Plangenehmigung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da es sich um einen naturnahen Gewässerausbau handelt.
Die Gemeinde Eggenthal plant einen ökologischen Gewässerausbau des Lugenbaches (Wörthbach). Das Gewässer fließt von Süden nach Norden durch das Ortsgebiet. Das Bett des Fließgewässers ist im Maßnahmenbereich im Bestand begradigt. Im linken Vorlandbereich verläuft die Kreisstraße OAL 3 „Am Lugenbach“. Im rechten Vorland befinden sich die Vorgärten und Hofflächen der anschließenden Wohnbebauung. Durch einen beidseitig bestehenden Uferverbau ist die laterale Konnektivität zwischen Fließgewässer und Vorland gestört. Eine eigendynamische Entwicklung des Fließgewässers wird daher unterbunden. Der Wörthbach weist im Maßnahmenbereich weder eine Varianz der Wassertiefen (monotones Regelprofil) noch der Fließgeschwindigkeiten auf. Die Uferbereiche sind überwiegend mit standortfremden Gehölzen bewachsen.
Beim Landratsamt Eichstätt wurde eine wasserrechtliche Genehmigung für den ökologischen Ausbau (Renaturierung) des Dorfbachs in Erlingshofen (Hafenbrunnenbach) Fl. Nr. 176 Gem. Erlingshofen (Markt Kinding) beantragt.
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