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LAPRO2009 - Überführung großflächiger Nadelbaumwälder

Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus alters Klassen Wäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3 (Stand: 2009)

Großflächig naturnahe Waldkomplexe

Eine Übersicht über die großflächig naturnahen Waldkomplexe Sachsens ist im Zusammenhang mit der Beschreibung der potenziellen natürlichen Vegetation Sachsens entstanden (vgl. SCHMIDT et al. 2002: 115ff). Für die Auswahl der Gebiete waren im Wesentlichen die Kriterien der Waldbiotopkartierung bestimmend, nach welcher die aktuelle, flächenbezogene Baumartenzusammensetzung (entspricht zu mindestens 80 Prozent der potenziellen natürlichen Vegetation) und das Alter der Bestände (mindestens die Hälfte der Umtriebszeit) für die Ermittlung seltener naturnaher Waldgesellschaften herangezogen wurden. Des Weiteren waren Vorgaben des BfN hinsichtlich der Flächengröße von großflächig naturnahen Waldkomplexen zu beachten (in waldreichen Gebieten mindestens 100 ha, in waldarmen Gebieten mindestens 30 ha). Die Daten wurden 2012 für das Landschaftsprogramm aktualisiert. Das Gebiet Nr. 8 "Jagdschloss Weißwasser und Umgebung" wurde herausgenommen, da es vom Tagebau Nochten in Anspruch genommen wird.

Potenzielle Natürliche Vegetation Thüringens

Die Karte der Potenziellen Natürlichen Vegetation Thüringens entstand auf Initiative des Bundesamtes für Naturschutz Bonn in Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Sie ist ein Teilprojekt im Rahmen der "Erstellung einer Übersichtskarte der Potenziellen Natürlichen Vegetation von Deutschland im Maßstab 1 : 500.000 mit gleichzeitiger Erfassung und Erhebung naturnaher Wälder als Grundlage für nationale und internationale Naturschutzplanungen". Die Karten wurden auf der Basis einer zusammenführenden Auswertung verschiedener landeskundlicher Kartierungen (naturräumliche, geologische, bodenkundliche Karten, land- und forstwirtschaftliche Standortserkundungen, Vegetationskartierungen) sowie durch ergänzende Vor-Ort-Erhebungen erstellt.

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Überführung großflächiger Nadelbaumwälder

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus Alterklassenwäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Überführung großflächiger Nadelbaumwälder

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus Alterklassenwäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3

Naturbewusstseinsstudie: Deutsche mögen Wildnis

Am 28. April 2014 stellten die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, Beate Jessel, einige Ergebnisse der neuen Naturbewusstseinsstudie in Bonn vor. Die dritte bundesweite Befragung zum Naturbewusstsein in Deutschland durch BMUB/BfN wurde Ende 2013 durchgeführt. Sie beruht auf den neuesten Aussagen einer repräsentativen Stichprobe von 2.007 Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 18 Jahren, die alle soziodemographischen Lagen berücksichtigt und Menschen aus allen Regionen Deutschlands einbezieht. Laut Studie mögen die Deutschen die Wildnis, sind für naturnahe Wälder und Flussauen und lehnen Gentechnik in der Natur ab. Zum Thema Wildnis lagen bisher keine bundesweit repräsentativen Informationen vor. Knapp zwei Drittel der Deutschen gefällt Natur umso besser, je wilder sie ist. Das gilt besonders für die Wälder. Es besteht ein ausgeprägter Wunsch, mit Wildnis in Kontakt zu kommen: Vier von fünf Personen wollen, dass die Wildnis in Deutschland für Menschen zugänglich ist. Dass ein solcher Kontakt nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen kann, damit Wildnis auch weiterhin erhalten bleibt, ist den meisten bewusst: nur eine Minderheit von 11 Prozent spricht sich für einen ungehinderten Zugang aus, 68 Prozent befürworten entsprechende Regelungen. Wildnis findet sich in Deutschland vor allem in den inneren Schutzzonen der Nationalparks. Die Studie belegt, dass diese von einem Großteil der Bevölkerung geschätzt werden: 95 Prozent sind der Meinung, dass sie Tiere und Pflanzen schützen.

Glücksburger Heide

LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Glücksburger Heide (DE 4143-401) Natura 2000–Gebiet: SPA 0022 Das EU SPA „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_). Für das Vogelschutzgebiet „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) gelten im Besonderen die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für weitere Arten und /oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet entsprechend. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_) VO v. 13.10.2011 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt – 11/2011 v. 15.11.2011) formuliert. §3 Schutzzweck 1) Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit „Südliches Fläming- Hügelland“. Das ehemalige Waldgebiet wurde jahrzehntelang militärisch genutzt. Rodungen, Brände und der Übungsbetrieb führten zur Zurückdrängung des Waldes. Es entstand eine artenreiche, offene Landschaft mit Heiden, Sandtrockenrasen und vegetationsfreien Flächen, die von teilweise naturnahen Wäldern nach außen abgeschirmt wird. Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung im Jahr 1990 unterlagen große Teile der naturschutzfachlich wertvollen Heidekomplexe der natürlichen Sukzession. In den vergangenen Jahren entwickelten sich auf den ehemals offenen Flächen an vielen Stellen Pionierwälder. Im westlichen Teil des Gebietes befinden sich die „Marcolinischen Wiesen“ – ein Komplex aus feuchten bis frischen Grünlandflächen, Seggenriedern und einem Erlenbruch. Weiterhin befinden sich im Gebiet einige Kleingewässer. Das Naturschutzgebiet ist Lebensraum für zahlreiche an Heiden, Sandtrockenrasen, feuchte Lebensräume beziehungsweise Wälder gebundene Tier- und Pflanzenarten. (2) Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung des großflächigen, unzersiedelten, von Offenlandbereichen und ausgedehnten Waldungen geprägten Landschaftsraumes mit der zum Teil durch den militärischen Übungsbetrieb geförderten Vielfalt an Arten und Biotopen und zur Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. (3) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: 1. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der unten aufgeführten Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie der Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie, 2. der Bewahrung der in einem günstigen Erhaltungszustand befindlichen Heideflächen Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung beziehungsweise der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Heideflächen in einem schlechten Zustand sowie der Sicherung der Habitatansprüche heidetypischer Zielarten wie zum Beispiel Ziegenmelker, Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Blauflügelige Sandschrecke und Haar- Ginster, 3. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung weiterer naturschutzfachlich wertvoller Biotope im Offenland wie Borstgras-, Mager- und Sandtrockenrasen, 4. der Erhaltung und Entwicklung strukturreicher und möglichst ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen Offenland- und Waldkomplexen, 5. der Erhaltung verschiedener Stadien der Gehölzsukzession im Komplex mit Zwergstrauchheiden, 6. der Erhaltung und Schaffung von Gehölzinseln innerhalb großer, offener Heideflächen, 7. dem Zulassen der eigendynamischen Entwicklung von Heideflächen und Pionierwäldern auf den am stärksten munitionsbelasteten Flächen, 8. der Erhaltung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften und naturnahen Waldgesellschaften mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel und einem den natürlichen Verhältnissen nahekommenden Anteil an Alt- und Totholz, insbesondere als Lebensraum von Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzspecht, Raufußkauz und Mopsfledermaus, 9. dem Zulassen von eigendynamischer natürlicher Entwicklung von naturnah ausgeprägten Waldgesellschaften bei Verzicht auf jegliche menschliche Nutzung (Prozessschutz), 10. der Erhaltung des Waldgebietes in seiner Weiträumigkeit, Unzerschnittenheit und Ungestörtheit und mit seinen Funktionen als Schutzzone zur Erhaltung störungsempfindlicher Vegetationsbereiche und Tierarten, insbesondere von Greifvogel- Eulen- und Spechtvogelarten, 11. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Wiesenkomplexes „Marcolinische Wiesen“ mit arten- und strukturreichen frischen bis feuchten Grünlandbeständen, seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen, Seggenriedern und dem Erlenbruchwald, 12. der Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorhandenen Kleingewässer einschließlich der dazu gehörigen, angrenzenden Sumpf- und Niedermoorvegetation, insbesondere zur Förderung von Großer Moosjungfer und Kammmolch, 13. der Erhaltung weitgehend störungsfreier Wald-Ackergrenzen innerhalb des Naturschutzgebietes zur Sicherung der Ortolan- Vorkommen, 14. der Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt seltener, besonders geschützter und bestandsbedrohter Arten und Pflanzengesellschaften im Gebiet und als Ausgangspunkt für Wiederbesiedlungen umliegender Landschaftsteile durch diese Arten, Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung 15. der Sicherung des Gebietes als Nationales Naturerbe. Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 11/2011 184 (4) Der Schutzzweck der Glücksburger Heide, die als Vorkommensgebiet zahlreicher Tierarten und Lebensräume nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzzweckverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflegemaßnahmen, insbesondere von: 1. Arten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I-Arten) der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Brachpieper (Anthus campestris, Code A255), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Kranich (Grus grus, Code A127), Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Ortolan (Emberiza hortulana, Code A379), Raufußkauz (Aegolius funereus, Code A223), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzspecht (Dryocopus martius, Code A236), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), Wespenbussard (Pernis apivorus, Code A072) und Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus, Code A224). 2. Arten nach Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Baumfalke (Falco subbuteo, Code A099), Feldlerche (Alauda arvensis, Code A247), Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata, Code A276), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Wendehals (Jynx torquilla, Code A233) und Wiedehopf (Upupa epops, Code A232). 3. natürlichen Lebensräumen und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: - LRT 4030: Trockene europäische Heiden, - LRT 6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis). 4. Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH- Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, Code 1042), Kammmolch (Triturus cristatus, Code 1166) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Code 1308). 5. streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Glattnatter (Coronella austriaca, Code 1283), Moorfrosch (Rana arvalis, Code 1214) und Zauneidechse (Lacerta agilis, Code 1261). Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt

Natur in NRW Nr. 2/2012

Schwerpunkt dieser Ausgabe von Natur in NRW ist das Thema naturnaher Wald. So widmet sich ein Beitrag den Naturwaldzellen in NRW, die erstmals vor 40 Jahren ausgewiesen wurden. Mittlerweile gibt es in unserem Land bereits 76 Naturwaldzellen, auf denen sich der Wald ohne den Einfluss von Bewirtschaftung entwickeln kann und die ein Refugium der Biodiversität sind. In zwei weiteren Beiträgen wird der Konflikt Wald und Wild thematisiert. Dabei werden die Ergebnisse umfangreicher Untersuchungen zum Einfluss des Schalenwildes auf den Umbau zum naturnahen Buchenwald im Nationalpark Eifel vorgestellt und der Frage nachgegangen, ob eine Wildbestandsregulierung notwendig ist. Ebenfalls zum Thema naturnaher Wald gehört die Sicherung, Erfassung und Erhaltung von wertvollem gebietsheimischem Gehölz-Vermehrungsgut. Des Weiteren wird in zwei Kurzbeiträgen der Stand der Diskussion zu einem möglichen Nationalpark Teutoburger Wald dokumentiert. Gebietsfremde Arten fallen vor allem dann auf, wenn sie Landbewohner sind. Doch wie sieht es in unseren Gewässern unter der Wasseroberfläche aus? Welche Neobiota sind dort zu finden, wie breiten sie sich aus, welche Auswirkungen haben sie und wie hoch ist der Handlungsbedarf, um die Artenvielfalt unserer Gewässer zu schützen? Diesen Fragen geht der erste Beitrag dieses Heftes nach. Auch die folgenden Beiträge haben die Belange des Natur- und Artenschutzes zum Thema. So unter anderem beim zum FFH-Bericht gehörenden Erhaltungszustand von Fluss-, Bach- und Meerneunaugen, als auch bei der Artenvielfalt von Stechimmenvorkommen in Tälern des südlichen Rothaargebirges, die für Wärme liebende Arten meist einen schwierigen Lebensraum darstellen. Dass vor Ort Artenschutz oft mühselige Kleinarbeit bedeutet, machen Untersuchungen an einem Amphibienschutzzaun deutlich. Ein weiterer Beitrag beschreibt einen besonderen Weg, den die Stadt Wuppertal sowie amtlicher und ehrenamtlicher Naturschutz auf einer städtischen Brache am Eskesberg gingen. Die Fläche hatte sich Jahre nach Schließung einer Mülldeponie bis zum NSG entwickelt, von der aber durch Auswaschungen erhebliche Gefahren für das Grundwasser ausgingen. Nach erfolgter Oberflächenabdichtung und Rekultivierung wurde auf spontane Wiederbesiedlung gesetzt und diese mit einem Monitoring dokumentiert. Das Heft schließt ab mit einem Kurzbericht zu einer beispielhaften Kooperation zwischen ehrenamtlichem Naturschutz und einer Schule im Kreis Recklinghausen, von der beide Seiten profitieren.

Scriptumonline 06: Ist die Fichte Bestandteil des naturnahen Waldes im südlichen und östlichen Westfalen? - PDF

Das Heft Nr. 6 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ geht der Frage nach, ob die Fichte seit dem Ende der letzten Kaltzeit - die Weichsel-Kaltzeit endete vor ca. 12.000 Jahren - natürlicher Bestandteil der nordrhein-westfälischen Wälder ist. Die Antwort auf diese Frage kann nur historisch belegt erfolgen. Pollenanalysen beschreiben die Waldzusammensetzung der Vergangenheit. Andere Teile von Bäumen sind selten in Mooren oder Sedimenten erhalten und ihre Funde statistisch kaum auswertbar. Die Fichte wächst heutzutage in Nordrhein-Westfalen auf ca. 252.000 ha Waldfläche und dominiert besonders in den Mittelgebirgsregionen. Orkanbedingte Waldschäden der Fichtenbestände bewirkten ein Umdenken in den Waldnutzungsplänen. Dabei setzt man vor allem auf stabilere Mischwälder fast ohne Beteiligung der Fichte, weil diese nicht mehr als standortgerecht gilt. [2018. 17 S., 9 Abb., 2 Tab., ISSN 2510-1331]

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Schlaubetal im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Schlaubetal einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet zwischen Frankfurt/oder, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Beeskow gelegene Naturpark Schlaubetal hat eine Fläche von 227 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Gebiete unterschiedlichen Charakters. Der Norden wird durch große Waldgebiete geprägt, die von den charakteristischen Tälern der Schlaube und Oelse mit ihren zahlreichen Seen und Teichen durchzogen werden. Im Mittelteil liegt die Sukzessions- und Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide, Erbe der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz, die Feldflur von Leeskow, Reicherskreuz und Henzendorf sowie das von der Dorche geprägte Dorchtal im Osten. der Süden ist hingegen wieder von Wald bestimmt, den Seen und Moore auflockern, der jedoch keine natürlichen Fließgewässer aufweist. Durch das dichte Nebeneinander von nährstoffarmen Sandböden, kalkhaltigem Mergel und nassen Moorböden ist ein buntes Mosaik mit einem großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten entstanden. Neben der sehr hohen Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz besitzt das Schlaubetal als überregional bekanntes Ausflugziel einen hohen Stellenwert für die naturorientierte Erholung. Der PEP für den Naturpark Schlaubetal gliedert sich in zwei Teilen: - Teil 1: rechtliche, methodische und allgemeine naturparkweite Aspekte - Teil 2: genaue Beschreibung der 10 Landschaftsräume sowie deren Entwicklungs-/Schutzziele und Maßnahmen Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr. Im zweiten Teil des PEP werden für die einzelnen Landschaftsräume genau vorgestellt und Maßnahmen für die Entwicklungsziele abgeleitet.

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