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Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Weiterentwicklung des BirdRecorders mit neuester Sensortechnologie und Erweiterung für nachtaktive Vögel und Fledermäuse zur Minderung von Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Entwicklung und Erprobung

Das Projekt "Weiterentwicklung des BirdRecorders mit neuester Sensortechnologie und Erweiterung für nachtaktive Vögel und Fledermäuse zur Minderung von Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Entwicklung und Erprobung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg.Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines neuartigen, modularen Bird- und BatRecorders (BBR 2.0), ein Antikollisionssystem für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von Windkraftanlagen, anpassbar auf beliebige Windparklayouts für Offenland- und Waldstandorte. Basis der Entwicklung des BBR 2.0 Systems ist die Prototypentwicklung des kamerabasierten BirdRecorder-Systems, das im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Vorhabens entwickelt wurde. Mit einer neuartigen Kombination von scannenden Lidarsensoren und Laserentfernungsmesstechnik mit fest installierten und nachgeführten Kameras im sichtbaren und nahen Infrarot Spektralbereich ist die Detektion und Verfolgung der Flugbahn von tag- und nachtaktiven Vögeln und Fledermäusen im Umkreis von Windenergieanlagen möglich. Mit Methoden der künstlichen Intelligenz erfolgt die Arterkennung von Vögeln und Fledermäusen, um Kollisionen mit Windenergieanlagen weitgehend vermeiden zu können. Mittels Modularisierung des BBR 2.0 Systems wird ein Systembaukasten von Sensoren, Komponenten und Modulen entwickelt, der je nach geforderter Beobachtungssituation am Standort, für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von einzelnen WEAs bis zu großen Windparks zusammengestellt, konfiguriert und betrieben werden kann. Damit können die bisherigen, meist pauschalen Abschaltzeiten von WEAs bedarfsgerecht minimiert werden, um den Ertrag von bestehenden und neuen Windparks zu steigern. Das entwickelte BBR 2.0 System wird zusammen mit Partnern in mehreren Windparks in unterschiedlichen Naturräumen erprobt. Das Vorhaben wird von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet und beraten, in der Vertreter:innen aller relevanten Stakeholder aus dem Bereich Windenergie, Naturschutz sowie Branchenverbände vertreten sein werden.

Grasnelken auf der Sandlinse

Ohne Pflanzen gibt es keine Nahrung, weder an Land noch im Meer. Sie bilden und regeln in wesentlichem Maße unsere Lebensumwelt. Doch nicht nur wir Menschen, auch Tiere brauchen die Pflanzen als Lebensgrundlage – beispielsweise als Nahrung aber auch als Lebensraum. Der Schutz der Pflanzen in all ihrer Vielfalt ist deshalb essentiell für das Überleben auf der Erde. Untersuchungen zeigen jedoch den kontinuierlichen Rückgang dieser für alle Lebewesen so wichtigen Vielfalt. Daher gibt es seit 2002 eine Globale Strategie zum Schutz der Pflanzenwelt, die diesen Rückgang bis 2010 stoppen sollte. Auf der letzten Konferenz (2014 in Südkorea) der Staaten, die sich verpflichtet haben diese Strategie umzusetzen, ergab sich aber leider, dass der Verlust an Pflanzenvielfalt zunimmt und auch noch bis mindestens 2020 weiter voranschreiten wird. Zur Umsetzung dieses globalen Ziels werden sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene Strategien entwickelt. Das Land Berlin leistet seinen Anteil mit dem Florenschutzkonzept. In diesem werden unter allen Farn- und Blütenpflanzen diejenigen als prioritäre Zielarten benannt, die aus fachlicher Sicht eines besonderen Schutzes bedürfen. Eine der Zielarten des Florenschutzes ist die Gemeine Grasnelke ( Armeria maritima subsp. elongata ). Diese auch nach der Bundesartenschutzverordnung gesetzlich besonders geschützte Art wächst vor allem auf trockenen Standorten, wie sie auch auf der sogenannten “Sandlinse” nördlich des Wuhlesteges vorkommen. In Berlin fühlt sich die Gemeine Grasnelke generell sehr wohl und kommt auch noch relativ häufig vor, aktuell vor allem in den Wäldern Köpenicks, den offenen Stadtrandbereichen und im nördlichen Grunewald. In bebauten Gebieten findet man sie vor allem entlang von Bahndämmen, seltener auf Mittelstreifen von Straßen, auf größeren Friedhöfen und Brachflächen. Bedingt durch Nutzungsänderungen oder Überbauung sind bereits einige Vorkommen der Grasnelke in den vergangenen Jahrzehnten verloren gegangen. Die Grasnelke gilt bundesweit als gefährdet, in Berlin zählt sich noch nicht zu den gefährdeten Pflanzenarten. Wenn die Gemeine Grasnelke also in Berlin relativ häufig vorkommt, warum muss sie dann besonders geschützt werden? Das liegt daran, dass diese Pflanze weltweit nur in einem sehr kleinen Areal vorkommt und ihren globalen Verbreitungsschwerpunkt in Nordostdeutschland hat. Wir haben daher eine besondere Verantwortung für den weltweiten Erhalt dieser Art. Das Land Berlin fühlt sich daher besonders verpflichtet seinen Teil zur Bewahrung der Gemeinen Grasnelke zu tun noch bevor sie akut gefährdet ist. Aus diesem Grund ist sie nicht nur Zielart des Florenschutzkonzeptes, sondern darüber hinaus auch Zielart des Berliner Biotopverbundkonzeptes. Auf den Wiesen nördlich des Wuhleteiches, der sogenannten „Sandlinse“, befindet sich bereits seit langem eine kleine Fläche mit Sandtrockenrasen, die auch von einer kleinen Familie aus Grasnelken bewohnt wird. Um ihren Bestand zu sichern und darüber hinaus im Wuhletal zu vermehren, wurde ein “Hilfspaket” im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt auf der IGA-Berlin im Jahr 2017 geschnürt. Auf der “Sandlinse” wurde, in der Nachbarschaft der bestehenden Grasnelkenbestände, eine alte Baustraße aus Asphalt entfernt und die Fläche mit einer 20 bis 30 cm dicken Sandschicht angedeckt. So wurde die Ausgangsbedingung für die Anpflanzung von Grasnelken geschaffen. Die dafür benötigten Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die von Pflanzen eines Grasnelkenbestandes im selben Naturraum, in Berlin-Pankow, stammen. Ein auf die Anzucht von regionalen Pflanzenarten spezialisierter Gartenbaubetrieb hat sie herangezogen und bis zur Auspflanzung auf der “Sandlinse” gepflegt. Die ansässige Population der Grasnelken konnte durch diese Maßnahme um rund 5.000 Individuen erweitert und die biologische Vielfalt im Wuhletal gestärkt werden. Durch die Florenschutzmaßnahme wurden jedoch nicht nur für die Gemeine Grasnelke beste Lebensbedingungen geschaffen. Auch viele weitere auf der “Sandlinse” vorkommende Pflanzenarten des “Sandtrockenrasen” profitieren davon, da sie vergleichbare Lebensraumansprüche wie die Grasnelke haben. Dazu gehören: Sand-Strohblume ( Helichrysum arenarium ), Rauhblattschwingel ( Festuca bevipila ), Berg-Sandglöckchen ( Jasione montana ), Silber-Fingerkraut ( Potentilla argentea ), Karthäuser Nelke ( Dianthus carthusianorum ). Koordinierungsstelle Florenschutz Berlin Berliner Florenschutzkonzept

WMS Naturraum Geest und Marsch Hamburg

Web Map Service (WMS) Naturraum Geest und Marsch Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Naturschutz - Naturräumliche Gliederung (1972)

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturräumliche Gliederung des Saarlandes (Schneider, H. 1972) - Geographische Landesaufnahme; (Hrsg.) Institut für Landeskunde. Das Feld Text enthält die Kurzbezeichnung des Naturraumes. Text / Name: 180.0 Zweibrücker Westrich, 181.0 Saar-Blies-Gau, 182.0 Merziger Muschelkalkplatte/Saar-Nied-Gau, 186.0 Saarbrücken-Kirkeler Wald, 190.0 Prims-Blies-Hügelland, 191.0 Saarkohlenwald, 192.1 Homburger Becken, 192.2 St.Ingberter Becken, 193.0 Nordpfälzer Bergland, 194.1 Nohfelden-Hirsteiner Bergland, 194.2 Prims-Hochland, 197.1 Mittleres Saartal (Nord), 197.2 Saarlouiser Becken, 197.3 Mittleres Saartal (Süd), 198.0 Warndt, 199.1 Hochwaldvorland, 199.2 Merziger Buntsandstein-Hügelland, 242.0 Hoch- und Idarwald, 246.0 Saar- Ruwer- Hunsrück, 260.0 Mosel-Saar-Gau.

Naturschutz - Naturräumliche Gliederung des Saarlandes und angrenzender Gebiete (2011)

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturräumliche Gliederung des Saarlandes (und angrenzender Gebiete) (Schneider, T. 2011) - Hierarchisch gegliederte Naturräumliche Gliederung des Saarlandes (Naturräume erster bis vierter Ordnung).

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Geschlossene Waldgebiete im Nordsaarland

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:In diesem shapefile werden die Wälder der Naturräume Saar-Ruwer-Hunsrück, Merzig-Haustädter-Buntsandsteinhügellands und Hochwald zusammengefasst abgebildet. Die aus Sicht des Naturschutzes bestehenden jeweiligen Entwicklungs- und Handlungsbedarfe werden textlich in Kapitel 9.4.1 des Landschaftsprogramms Saarland dargelegt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1 Seite 105 s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1.2

LAPRO2009_Kulturlandschaft_Erholungsvorsorge - LAPRO2009 - Wälder im Nordsaarland entwickeln

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:In diesem shapefile werden die Wälder der Naturräume Saar-Ruwer-Hunsrück, Merzig-Haustädter-Buntsandsteinhügellands und Hochwald zusammengefasst abgebildet. Die aus Sicht des Naturschutzes bestehenden jeweiligen Entwicklungs- und Handlungsbedarfe werden textlich in Kapitel 9.4.1 des Landschaftsprogramms Saarland dargelegt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1 Seite 105 s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1.2.

LAPRO2009_Oberflaechengewaesser_Auen - LAPRO2009 - Referenzstrecken für Fließgewässerrenaturierung

Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Im Landschaftsprogramm werden Referenzstrecken für Fließgewässerrenaturierungen in den einzelnen Naturräumen dargestellt. Sie dienen als Vorbilder für Renaturierungsmaßnahmen (Gewässerstruktur verbessernde Maßnahmen) in dem jeweiligen Naturraum.

Landschaftsräume mit ruhigen Gebieten

Landschaftsraum mit ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, häufig mit Verbindungen zu benachbarten Landschaftsräumen, (quadratische) Kanten-länge mindestens 320 m, Mindestflächengröße von 15 ha und Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 55 dB(A) in der Kernfläche

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