Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die kleinräumigsten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert werden.
Neben der Wasserqualität stellen im ländlichen Raum strukturelle Veränderungen am Gewässer und seinem Umland eine wichtige Belastungsart für kleine Fließgewässer dar. Der Ausbau der Gewässer sowie die Nutzungen im direkten Umland führen in großen Teilen zu einer Degradierung der Fauna und Flora und somit der ökosystemaren Funktion. Die Verteilung von Arten (Tiere und Pflanzen) innerhalb eines Fließgewässers ist abhängig von einer Vielzahl biotischer und abiotischer Parameter. Sofern der Bezug zwischen Organismus und den Standortfaktoren bekannt ist, können somit Aussagen hinsichtlich des ökologischen Zustandes des Gewässers gemacht werden. Auf diesem Hintergrund werden die in Fließgewässern vorgefundenen Organismen schon lange zu dessen Bewertung herangezogen. Obwohl gerade in aquatischen Lebensräumen durch vergleichbare abiotische Bedingungen weitgehend geschlossene Biozönosen erwartet werden können, konnte sich eine integrierende Betrachtung von Biozönosen als Bewertungsgrundlage bisher nicht durchsetzen. Da jedoch Biotop und Biozönose ein adaptives System bilden, das die vorherrschenden Standortfaktoren im jeweiligen Artenspektrum widerspiegelt, sollte es möglich sein in Bächen eines begrenzten Naturraumes charakteristische Tiergesellschaften auszumachen. Durch ihr komplexes Wirkungsgefüge und da die ökologische Amplitude der Biozönosen in der Regel enger ist als die der Einzelarten aus der sie sich zusammensetzt, besitzen sie wesentlich höhere Indikatoreigenschaft als einzelne Taxa. Daher wird versucht typische biologische Referenzzönosen unterschiedlicher struktureller Fließgewässerstandorte zu formulieren. Über das resultierende Biozönose-Standortsystem soll es möglich sein auf der Grundlage der konkreten Lebensgemeinschaften Aussagen über die vorliegenden strukturellen Belastungsparameter und die Standortfaktoren zu machen. Außerdem können über die graduellen Verschiebungen innerhalb der Biozönosen, die eine Veränderung in den Standortfaktoren mit sich bringt, die strukturelle Belastung des Gewässers und seines Umlandes beurteilt werden. Die Untersuchung der Organismenzusammensetzung erfolgt hierbei sowohl auf soziologischem als auch auf autökologischem Niveau. Auf dieser Datengrundlage werden in einem zweiten Schritt charakteristische Artengruppen extrahiert, die in Abhängigkeit von Umwelt- und Strukturparametern zur Standortklassifikation herangezogen werden können und als Bewertungsgrundlage für strukturelle Degradation in der heutigen Kulturlandschaft dienen. Die Suche nach standortspezifischen Biozönosen steht hierbei im Mittelpunkt der Untersuchungen. Diese werden ausschließlich über die Stetigkeit/Präsenz und Abundanz der Arten an den jeweiligen Standorten gewonnen. Geographische, regionale oder autökologische Faktoren werden nicht berücksichtigt. Die ökologische Charakterisierung der einzelnen Zönosen erfolgt erst im Anschluß.
Die Datenserie umfasst die beiden Datensätze "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" und "Naturschutzgebiete Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für die Kartenebene "Landschafts- und Naturschutz" im Urbanen Digitalen Zwilling "DigiTal Zwilling" der Stadt Wuppertal bereitstellen. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der beiden Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Metadatensatz zur Datenserie erlaubt eine eindeutige Verknüpfung zwischen der o. g. Kartenebene des DigiTal Zwillings und dem Metadatenkatalog. Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der in den o. g. rechtsverbindlichen Landschaftsplänen festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Beide Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Naturräumliche Gliederung Saarland (und angrenzender Gebiete) (2011) Hierarchisch gegliederte Naturräumliche Gliederung (Naturräume erster bis vierter Ordnung). Dargestellt ist das TK-Rasterrechteck 6304-6810 mit dem Saarland als Zentrum. Attribute: KENNUNG: ID des Flächenelementes in der Original Datenbank; NATNR1_SLL: Nummer des Naturraums erster Ordnung; NATNAM1: Name des Naturraums erster Ordnung; NATNR2_SLL: Nummer des Naturraums zweiter Ordnung; NATNAM2: Name des Naturraums zweiter Ordnung; NATNR3_SLL: Nummer des Naturraums dritter Ordnung; NATNR3_MS: Nummer der Großeinheit ; NATNAM3: Name des Naturraums dritter Ordnung; NATNR4_SLL: Nummer des Naturraums vierter Ordnung; NATNR4_MS: Nummer der Untereinheit; NATNAM4: Name des Naturraums vierter Ordnung; NRBEM: Bemerkung; NRZINFO: Naturraum Zusatzinformation; Betrachtungsobjekt im GDZ; die MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngnraum und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngnraum)) wurde exportiert in die Filegeodatabase; Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: KENNUNG NATNR1: Naturraumnummer 1.Ordnung NATNAM1: Naturraumname 1. Ordnung NATNR2: Naturraumnummer 2.Ordnung NATNAM2: Naturraumname 2. Ordnung NATNR3: Naturraumnummer 3.Ordnung NATNAM3: Naturraumname 3. Ordnung NATNR4: Naturraumnummer 4.Ordnung NATNAM4: Naturraumname 4. Ordnung NRZINFO: Naturraum Zusatzinformation NRBEM: Bemerkung
Die Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“ ist eine Teilfunktion der natürlichen Bodenfunktion „Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen“ (BBodSchG, § 2, Abs. 2, Punkt 1.b). Ein Bewertungskriterium hierfür sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert „Feldkapazität“, die die Menge an Wasser kennzeichnet, die im Boden entgegen der Schwerkraft zurückgehalten werden kann. Je höher das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität ist, desto mehr und länger wird das Wasser dem Kreislauf Atmosphäre – Boden – Gewässer entzogen und steht bodenbezogenen Prozessen wie z. B. der Versorgung der Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen oder Zersetzung organischer Substanz zur Verfügung. Die konkreten Werte für das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität werden in fünf Stufen von sehr gering bis sehr hoch klassifiziert. Je höher das Wasserrückhaltevermögen ist, desto höher ist auch die Erfüllung der Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“. Die regionale Klassifikation gibt die dem Naturraum entsprechende Bedeutung dieser Bodenfunktionen wieder. Dies stellt bei kleinräumigen Planungen, z. B. auf Gemeindeebene oder Detail- oder Ausführungsplanungen häufig eine fachlich angemessene Grundlage dar. Um möglichst viele Nutzer zu erreichen und verschiedene Zwecke abdecken zu können, stellt das LLUR das Kartenwerk in fünf verschiedenen Maßstabsebenen bereit: 1 : 2.000 für die konkrete Landbewirtschaftung oder Bauausführung vor Ort oder für eine hochaufgelöste Planung, 1 : 25.000 für Planungen auf Gemeindeebene, 1 : 100.000 für Planungen in größeren Regionen, 1 : 250.000 für eine landesweit differenzierte Planung, 1 : 1000.000 für eine landesweite bis bundesweite Planung.
Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:In diesem shapefile werden die Wälder der Naturräume Saar-Ruwer-Hunsrück, Merzig-Haustädter-Buntsandsteinhügellands und Hochwald zusammengefasst abgebildet. Die aus Sicht des Naturschutzes bestehenden jeweiligen Entwicklungs- und Handlungsbedarfe werden textlich in Kapitel 9.4.1 des Landschaftsprogramms Saarland dargelegt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1 Seite 105 s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1.2.
Das Projekt beschreibt die Waldökologische Naturräume Deutschlands (Wuchsgebiete / Wuchsbezirke / Forstliche Großlandschaften) mit ihren klimatischen und waldökologischen Eigenschaften.
Ziel des Projektes ist die Dokumentation des aktuellen Vorkommens indigener und synanthroper Pflanzensippen im Gebiet Verbreitungskarten in 1/64 Messtischblattraster). Durch Vergleich der aktuellen Verbreitung der Pflanzensippen mit historischen Quellen (Lit., Herb., hist. Karten, Luftbild) soll der Florenwandel dargestellt werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 658 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 10 |
| Land | 780 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 146 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 504 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 2 |
| Text | 290 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 408 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 718 |
| offen | 605 |
| unbekannt | 50 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1325 |
| Englisch | 112 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 24 |
| Bild | 89 |
| Datei | 33 |
| Dokument | 403 |
| Keine | 652 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 62 |
| Webseite | 361 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1053 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1373 |
| Luft | 624 |
| Mensch und Umwelt | 1373 |
| Wasser | 845 |
| Weitere | 1360 |