Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Naturräumliche Landschaftseinheiten im Land Bremen. Basis sind die naturräumlichen Landschaftseinheiten des Landschaftsprogramms Bremen von 1991. Bei der Neuaufstellung des Landschaftsprogramms für Bremen 2014 und für Bremerhaven (In Bearbeitung) wurden Anpassungen vorgenommen. Zudem wurden die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert.
Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
All EU Member States are requested to monitor birds listed in the Birds Directive (2009/147/EC) and send a report about the progress made with the implementation of the Directive every 6 years following an agreed format. The assessment of breeding population short-term trend at the level of country is here presented. The spatial dataset contains gridded birds distribution data (10 km grid cells) as reported by EU Member States for the 2013-2018 period. The dataset is aggregated by species code and country in the attribute CO_MS. By use of the aggregated attribute [CO_MS], the tabular data can be joined to the spatial data to obtain e.g. the EU population status and trend. This metadata refers to the INTERNAL dataset as it includes species flagged as sensitive by Member States. Therefore, its access is restricted to only internal use by EEA.
Deutsche Mittelgebirge haben im Tourismus und Erholungswesen einen festen Platz. Sie zeichnen sich durch vielfältige Landschaftsbilder und naturräumlich bedingte klimatische Besonderheiten aus. Diese Besonderheiten sollen in ihrer Bedeutung für Menschengruppen mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit untersucht werden. Nach erfolgreich abgeschlossenen Vorstudien wurden die Antragsformalitäten abgewickelt. Organisatorische Probleme, die nicht durch die FHE verschuldet wurden, führten zu erheblichen Verzögerungen. Derzeitiger Stand: - Ein positives Fachgutachten von Prof. Dr. O. Herbarth /UFZ Leipzig liegt vor. - Der Projektantrag wurde über die Geschäftsstelle des Gesamtprojektes zusammen mit vier weiteren Anträgen (darunter dem von Prof. Dr. Gather) an das BMBF weitergeleitet. - Es liegt die mündliche Mitteilung vor, dass das Fachgutachten des BMBF positiv ausgefallen ist. Ein positiver Bescheid für den Beginn des Hauptprojektes wird in Kürze erwartet.
Lichte Wälder kommen natürlicherweise dort vor, wo die Standortsbedingungen für das Baumwachstum extrem sind, z.B. in bodentrockenen Karstlandschaften. Zudem sind lichte Waldstrukturen anzutreffen, die aus menschlicher Waldbewirtschaftung hervorgegangen sind, wie etwa Hutewälder. Lichten Wäldern wird ein besonders hoher naturschutzfachlicher Wert zugesprochen. Diese besondere Wertigkeit liegt in der Struktur- und Habitatvielfalt, der Standortsdynamik und der oftmals langen Biotoptradition begründet. Lichte Wälder sind heute in der Landschaft meist nur noch kleinräumig und isoliert oder in Form gepflegter Restbestände zu finden. Öfter sind unbewirtschaftete, in Sukzession befindliche Relikte auszumachen, die sich dynamisch in Richtung der Schlusswaldgesellschaften entwickeln und ihre besonderen Lebensraumeigenschaften zunehmend verlieren. Zum Erhalt dieser wertvollen Lebensräume werden in natürlich lichten Wäldern Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen betrieben, Auflichtung und Biomasseaustrag sind dabei die wichtigsten Maßnahmen. In anthropogen lichten Wäldern bietet sich die Rückkehr zu den originären Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Anpassung an moderne Anspruchslagen an. Dazu werden in Pilotprojekten in verschiedenen Naturräumen unterschiedliche Lichtwaldtypen freigestellt und Beweidungs- und Streuentnahmevorhaben eingerichtet. Diese Maßnahmen werden mittels eines Monitorings begleitet. Auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Bewirtschaftungssysteme findet in dem Projekt Berücksichtigung. Neben einer teilweisen Refinanzierung der Maßnahme ist so zu erwarten, dass dadurch ein höherer Erfolg der Maßnahme erzielt werden kann. Der Erfolg der Maßnahmen soll über die Waldbiotopkartierung und Forsteinrichtung regelmäßig erhoben werden. Für den Staatswald Baden-Württembergs wird ein Lichtwaldkonzept verfasst, das die ökologisch wünschenswerte Weiterentwicklung der natürlichen und anthropogenen Lichtwälder beschreibt. Das Konzept wird in enger Abstimmung mit dem Konzept zu den Waldzielarten erstellt. Wichtige Aspekte sind dabei: a) Die Erhebung und Auswahl geeigneter Standorte für natürlich lichte Wälder sowie für Weide- und Hutewaldflächen (Kriterien: Strukturen, Artvorkommen, Größe, Biotopverbund, technische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewirtschaftung). B) Die beispielhafte Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf konkreten Einzelflächen, unter Einbeziehung historischer Waldnebennutzungen (z. B. Waldweide), mit begleitendem Monitoring. C) Die Erstellung einer bedarfsgerechten Konzeption für Baden-Württemberg zur Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen in Form von Freistellungsmaßnahmen, Weide- und Hutewaldprojekten. D) Schulungen für Praktiker.
Der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Das Energiekonzept von 2010 formuliert hierzu Ausbauziele, die den Nutzungsdruck auf die verfügbaren Flächen deutlich erhöhen. Um Konflikte mit anderen Raumnutzungen zu vermeiden, ist es erforderlich, die regionalen Flächenpotenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien zu kennen. Nur so kann jeder Raum entsprechend seiner Möglichkeiten optimal genutzt werden. Gegenstand und Zielsetzung: Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung eines praxisgerechten Berechnungsmodells zur Abschätzung der regionalen Flächenpotenziale der verschiedenen EE-Sparten. Hintergrund ist dabei nicht, Vorgaben bezüglich umsetzbarer Flächenpotenziale für Bundesländer oder Regionen zu generieren. Es soll vielmehr ein Beitrag zur Methodenentwicklung und -harmonisierung geleistet werden, der eine transparente Zieldiskussion ermöglicht, die es erlaubt, die raum- und umweltverträgliche Umsetzbarkeit von Beginn an adäquat in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das Modell soll die Berechnung raum- und umweltverträglicher EE-Flächenpotenziale auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene ermöglichen und hinreichende Einzelfallgerechtigkeit aufweisen. Die Ergebnisse der Analyse sollen die Akteure in die Lage versetzen, Handlungsempfehlungen für den weiteren Ausbau EE formulieren zu können sowie bestehende Zielsetzungen auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit zu prüfen. Dazu soll den Akteuren eine Methodik angeboten werden, die - im Gegensatz zu bestehenden Analyseansätzen - Raumansprüche und Raumwirkungen der einzelnen EE-Sparten in Abhängigkeit von den naturräumlichen Potenzialen sowie von den politischen, rechtlichen und insbesondere planerischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Darüber hinaus wird eine flexible Anpassung des Kriterienkatalogs vor dem Hintergrund der Planungsebene sowie der regionalen Eigenschaften ermöglicht. Der Anwender soll mit dem bereitgestellten Grundgerüst der Methodik und mit den Erläuterungen zur ebenenspezifischen Anpassung eigene, regionsspezifische Auswertungen unter Verwendung eigener Restriktionskriterien durchführen können. Das Vorgehen wird anhand der Fallstudien verdeutlicht. Im Ergebnis des Vorhabens werden ein standartisierter Datenkatalog und Hinweise auf weitere, ggf. regional verfügbare Datensätze erarbeitet.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen und Rote Liste Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
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