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Rohstoffsicherungskarte von Niedersachsen 1 : 25 000 (WMS Dienst)

Durch Berücksichtigung geowissenschaftlicher und rohstoffwirtschaftlicher Kenntnisse ist es möglich, Rohstoffgebiete zu klassifizieren und auf Karten entsprechend darzustellen. Das Ergebnis ist die Rohstoffsicherungskarte 1 : 25 000 (RSK25), die für Niedersachsen flächendeckend digital vorliegt und fortlaufend aktualisiert wird. Diese Information über rohstoffwirtschaftlich prioritäre Gebiete wird Raumplanern zur Verfügung gestellt. Für ihre Arbeit ist es erforderlich und hilfreich, die Rohstoffgebiete in Wertstufen einzuteilen. Wegen der Vielzahl der konkurrierenden Nutzungsansprüche an den begrenzten Naturraum ist es nur so möglich, das Rohstoffpotenzial großflächig, verbindlich und langfristig zu schützen. Die Auswahl der Flächen, die für die ausreichende Rohstoffversorgung des Landes unbedingt gesichert werden müssen, erfordert einerseits umfassende geowissenschaftliche Daten, andererseits aber auch möglichst detaillierte Kenntnisse über die regionalen und überregionalen Wirtschaftsstrukturen. Wichtige Grundlage für die Bewertung ist nicht nur die Qualität der unterschiedlichen Rohstoffe, sondern auch eine grobe Einschätzung des langfristigen regionalen und landesweiten Bedarfs. In diesem Zusammenhang muss beispielsweise die Verkehrsanbindung der einzelnen Flächen berücksichtigt werden, ebenso wie die Standortgebundenheit bestimmter Industriezweige. Ein Beispiel dafür ist die Zementindustrie, für die aufgrund sehr hoher betrieblicher Investitionen und eines sehr großen Rohstoffbedarfs die planerische Sicherung von Lagerstätten in unmittelbarer Nähe zum Werksstandort erfolgen muss. Seit mehreren Jahrzehnten werden deshalb vom LBEG neben geowissenschaftlichen auch zahlreiche andere Daten erhoben. In Regionen, in denen ausreichende Basisdaten fehlen, werden vom LBEG spezielle Bohrprogramme sowie mineralogische und geochemische Untersuchungen von Rohstoffen durchgeführt.

Naturräumliche Regionen in Niedersachsen

Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen und Rote Liste Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.

Naturräume Geest und Marsch

Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext -Einbau Ersatzbaustoffe- zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Naturraum Geest und Marsch Hamburg

Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.

Bundesamt für Naturschutz: Schutzwürdige Landschaften in Deutschland (WFS)

WFS Downloaddienst der schutzwürdigen Landschaften in Deutschland.

Bundesamt für Naturschutz: Schutzwürdige Landschaften in Deutschland (WMS)

WMS Kartendienst der schutzwürdigen Landschaften in Deutschland.

Bundesamt für Naturschutz: Grosslandschaften (WFS)

WFS Downloaddienst der Grosslandschaften in Deutschland. Die neun Großlandschaften wurden aus der Zusammenfassung der Naturräume abgeleitet.

Bundesamt für Naturschutz: Grosslandschaften (WMS)

WMS Kartendienst der Grosslandschaften in Deutschland. Die neun Großlandschaften wurden aus der Zusammenfassung der Naturräume abgeleitet.

Landschaftstypen und -bewertung Deutschland

Kulturlandschaften sind durch die Tätigkeit der menschlichen Gesellschaft geprägte Naturraumeinheiten und können somit als Synthese aus Landesnatur und Landnutzung aufgefasst werden. Begrifflich unterscheidet sich die Landschaft vom Naturraum vor allem dadurch, dass bei ersterer die tatsächlich stattfindende Nutzung als wesentlich prägender Faktor mit einfließt. Als Kriterium für die Abgrenzung von Landschaften wurden naturräumliche Grenzen, die aktuelle Flächennutzung auf der Basis von Satellitenbildauswertungen sowie weitere, für Teilgebiete geltende Landschaftsabgrenzungen verwendet. Die Einzellandschaften werden aufgrund ähnlicher Ausprägung bestimmter Merkmale jeweils einem Landschaftstypen zugeordnet. Die Landschaftstypen sind so definiert, dass die im Gelände leicht erkennbaren charakteristischen und landschaftsprägenden Elemente im Vordergrund stehen.

gesetzlich geschützte Biotope, 1. Durchgang, Gesamtdatensatz Stand: 2015

Der § 20 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22.10.2002 in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet gesetzlich geschützte Biotope und Geotope, die in den Anlagen 1 und 2 dieses Gesetzes gesondert definiert sind. Die dort aufgeführten und beschriebenen "Lebensräume" unterliegen einem besonderen Schutz. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen führen können, sind unzulässig. Durch § 20 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) werden bestimmte Biotope, die in Abs. 1 aufgelistet sind, einem gesetzlichen Schutz unterstellt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Die gesetzlich geschützten Biotope sind nach § 20 Abs. 5 LNatG in ein Verzeichnis, das sog. "Biotopverzeichnis" einzutragen. Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt unter Verwendung der "Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände". Die Kartierung wurde seit 1996 durchgeführt und erfolgt kreisweise. Die Daten enthalten Angaben über: - Standort/Geologie, Naturraum, Landkreis/Kreisfreie Stadt, Gemeinde/Stadt, TK10-Nr., verwendete CIR-Luftbilder - Flächengröße bzw. Linienlänge - Schutzmerkmale - Haupt-, Neben- und Überlagerungscodes nach Biotop-Kartieranleitung - Vegetationseinheiten - Habitate und Strukturen - Beschreibung und Besonderheiten - wertbestimmende Kriterien, Gefährdungen, Empfehlungen - Standortmerkmale, Nutzungsmerkmale - Angaben zu Pflanzen- und Tierarten - verwendete Unterlagen. Literatur: Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände in Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998, Heft 1 (zu beziehen beim LUNG)

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