Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung (Plaggenesche, Heidepodsole, Wölb- und Terrassenäcker, Marschhufenbeete sowie historische Formen kultivierter Moore z. B. Spittkultur), naturnahen Böden (naturnahe Moore innerhalb der Kulisse der organischen Böden mit Klimaschutzpotential sowie alte Waldstandorte, die sich durch weitgehend unbeeinträchtigte Bodeneigenschaften auszeichnen), Extremstandorten (extrem nasse und trockene Böden, sehr nährstoffarme Böden und Salzböden des Binnenlandes und Rohmarschen, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung besonders gefährdeter Biotope aufweisen und Rückzugsorte für seltene Tiere oder Pflanzen sind) sowie seltenen Böden (die infolge ungewöhnlicher Kombinationen der Standortbedingungen wie Ausgangsgestein, Klima, Relief seltene Eigenschaften oder Ausprägungen aufweisen) zusammen. Im Datensatz sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Landschaftsrahmenplan ist ein naturschutzfachliches Gutachten für den Landkreis Verden. Der Landschaftsrahmenplan gliedert sich in mehrere Themenbereiche (Karten): Arten und Biotope (Karte 1) Landschaftsbild (Karte 2) Besondere Werte von Böden (Karte 3a) Wasser- und Stoffretentionen (Karte 3b) Zielkonzept (Karte 4) Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Karte 5) Der Landschaftsrahmenplan des Landkreis Verden wird über ein Online-Portal bereitgestellt. Daten und Texte sind sowohl als PDF-Dateien als auch als GIS-Daten verfügbar.
Vor dem Hintergrund der technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen wird im vorliegenden Beitrag das aktuelle Potenzial für schwimmende Solaranlagen bzw. Floating-Photovoltaik(PV)-Anlagen in Deutschland abgeschätzt und diskutiert, welche Möglichkeiten zu dessen Ausweitung bestehen.§36 Abs.3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beschränkt die Nutzung von Floating-PV-Anlagen auf künstliche oder erheblich veränderte Gewässer, auf eine maximale Bedeckung von 15% der Wasseroberfläche und einen Uferabstand von mindestens 40m. Mithilfe eines geographischen Informationssystems (GIS) wurde im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ein Potenzial für Floating-PV-Anlagen in Deutschland von 8,9 Gigawattpeak (GWp) ermittelt. Da dieses Ergebnis auf bestimmten technischen und genehmigungsrechtlichen Setzungen beruht, ist es als Richtgröße und nicht als fester Wert zu verstehen. In Hinblick auf eine Erhöhung des nutzbaren Potenzials wird diskutiert, dass die genehmigungsrechtlichen Kriterien erst verändert werden sollten, wenn mehr belastbares Wissen über die Umweltauswirkungen von Floating-PV-Anlagen vorliegt und dabei auch die Gesamtentwicklung der Solarenergie in Deutschland einbezogen wird.
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Laich- und Aufwuchsgewässer sowie die überregionalen Wanderrouten der Flussgebiete Elbe, Ems, Vechte und Weser, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Die Halbwüste El Jable in Lanzarote (Kanarische Inseln) besteht überwiegend aus marinen Karbonatsänden, die der Nordostpassat seit vielen Jahrtausenden bis in die Gegenwart zu meterdicken Schichten dort aufgeweht hat, weshalb sie von großem Wert für die Biologie, Geologie und Paläontologie ist. Viele der hier lebenden Pflanzen- und Tierarten sind endemisch auf Lanzarote und Fuerteventura oder kommen nur auf Lanzarote vor. Sie sind an Trockenheit und stetige Umlagerung des Sandes durch den Wind angepasst. Die Artenzahl ist niedrig, die der Individuen jedoch meist hoch. Charakteristische Vögel sind der Wüstenrennvogel (Cursorius cursor) und endemische Unterarten von Triel (Burhinus oedicnemus insularum), Kanarischem Wüstengimpel (Bucanetes githagineus amantum) und Kanarischer Kragentrappe (Chlamydotis undulata fuertaventurae). Das einzigartige Ökosystem El Jable ist trotz seines Schutzstatus als Natura-2000-Gebiet stark gefährdet, insbesondere durch andauernden Sandabbau. Einer der Kernlebensräume der Kanarischen Kragentrappe wird hierdurch auf Lanzarote zerstört, wodurch die Gefahr des Aussterbens der Unterart besteht. Nach EU-Recht müssen die Habitate für alle diese seltenen Arten erhalten und verbessert werden. Mit dem Sandabbau wird dagegen verstoßen; dieser muss daher sofort gestoppt werden.
Das Umweltministerium stockt die Finanzierung der Naturparke im Land deutlich auf. Ab 2027 erhalten die Trägervereine für Pflege und Entwicklung der Flächen jährlich insgesamt rund 1,7 Millionen Euro – das sind etwa 54 Prozent mehr als bisher (1,09 Millionen Euro). Grund für den kräftigen Aufwuchs sind v. a. gestiegene Personal- und Sachkosten sowie zusätzliche Aufgaben. Die Finanzierungszusage hat Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute in Salzatal (Saalekreis) stellvertretend an Tilo Wechselberger, 1. Vorsitzender des „Verband Naturpark ‚Unteres Saaletal‘ e. V.“, überreicht. Die Finanzierung der Naturparke steigt erstmals seit 2017 spürbar an, um einerseits höhere Personalkosten und die Inflation zu kompensieren und andererseits die Nachhaltigkeitsbildung zu stärken. Für Letzteres finanziert das Ministerium ab 2027 in jedem der fünf Trägervereine eine zusätzliche Personalstelle für Ranger, die künftig Führungen, Exkursionen und weitere hochwertige Angebote zur Umweltbildung organisieren werden. Zudem erhalten die Naturparke mehr Unterstützung für den Erhalt ihrer „Natura 2000“-Flächen. Eichner betonte: „Die kräftige Aufstockung der Unterstützung ist eine gute Nachricht für den Naturschutz und für die Bevölkerung. Unsere Naturparke verbinden nachhaltige Landnutzung und sanften Tourismus mit dem Erhalt der Kulturlandschaft und Artenvielfalt. Viele engagierte Menschen packen hier mit an. Umso wichtiger ist es, die Trägervereine für ihre Aufgaben finanziell gut auszustatten. Daher freue ich mich, dass wir jetzt grünes Licht für den notwendigen Mittelaufwuchs geben können.“ In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell folgende Naturparke: Saale-Unstrut-Triasland, Dübener Heide, Fläming/Sachsen-Anhalt, Unteres Saaletal, Harz/Sachsen-Anhalt und Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land). Sie bedecken mit insgesamt 461.330 Hektar knapp ein Viertel der Landesfläche und werden getragen von fünf Vereinen, die Arbeiten zu Pflege und Entwicklung der Flächen koordinieren. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Naturdenkmale sind besondere Einzelschöpfungen der Natur (z.B. alte Bäume, Findlinge), die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit oder aus wissenschaftlichen, natur- oder erdgeschichtlichen Gründen unter besonderen Schutz gestellt werden. Die Dienste beinhalten die Naturdenkmale im Außenbereich (Schutzausweisung durch die Landschaftspläne) und beplanten Innenbereich des Kreises Viersen (Schutzausweisung über eine Ordnungsbehördliche Verordnung). Bei Objekten, die über die Landschaftsplanung festgelegt sind, beginnt die Naturdenkmalnummer mit der Bezeichnung des entsprechendes Landschaftsplans z.B. 'LPA', während Objekte der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit 'I' beginnen. Die Dienste werden bei Neuausweisung von Naturdenkmalen aktualisiert.
Flächennutzungsplan der Gemeinde Gleichen. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Gleichen. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 8072 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 371 |
| Land | 7681 |
| Schutzgebiete | 64 |
| Wirtschaft | 13 |
| Wissenschaft | 113 |
| Zivilgesellschaft | 1738 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 5 |
| Bildmaterial | 11 |
| Daten und Messstellen | 214 |
| Ereignis | 268 |
| Formular | 3 |
| Förderprogramm | 4615 |
| Gesetzestext | 15 |
| Kartendienst | 2 |
| Lehrmaterial | 13 |
| Repositorium | 1 |
| Software | 2 |
| Taxon | 25 |
| Text | 7833 |
| Umweltprüfung | 311 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 3178 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 8014 |
| offen | 8052 |
| unbekannt | 426 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 16180 |
| Englisch | 883 |
| Leichte Sprache | 3 |
| andere | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 339 |
| Bild | 906 |
| Datei | 510 |
| Dokument | 3466 |
| Keine | 8121 |
| Multimedia | 10 |
| Unbekannt | 347 |
| Webdienst | 886 |
| Webseite | 4744 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7883 |
| Lebewesen und Lebensräume | 16492 |
| Luft | 5080 |
| Mensch und Umwelt | 16492 |
| Wasser | 7333 |
| Weitere | 14929 |