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Geschützte Biotope im Land Bremen

Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt

Gesetzlich geschützte Biotope (§30) im Landkreis Wesermarsch

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz. Seit 1990 stehen in Niedersachsen bestimmte Biotoptypen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt unter unmittelbarem gesetzlichem Schutz (ehemals §§ 28a, b des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes [NNatG]). Ab dem 01.03.2010 gilt nun das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010. Dadurch haben sich auch Änderungen bei den gesetzlich geschützten Biotopen ergeben. Als „Biotop“ bezeichnet man gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG einen „Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen“. Der gesetzliche Schutz bezieht sich sowohl auf den Lebensraum als auch auf die dazugehörige Lebensgemeinschaft. Durch § 30 BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Gesetzlich geschützte Biotope (§30) im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 12.03.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.

Gesetzlich geschützte Biotope Stadt Oldenburg

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.

Gehölzarbeiten in den „Cuxhavener Küstenheiden“

Stadt Cuxhaven – Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Die Spätblühende Traubenkirsche kommt ursprünglich aus Amerika. In Deutschland ist die dominante Art sehr weit verbreitet - eingebracht auch durch die gezielte Anpflanzung seit 1900 als Wind- und Feuerschutz sowie zur Bodenverbesserung insbesondere auf nährstoffarmen Sandböden. Mit Ausbreitung durch Vögel und Säugetiere dringt sie auch in die geschützten Offenlandbiotope und verändert dort die Artenzusammensetzung sowie das Landschaftsbild. Für große Teile des Naturschutzgebietes bedeutet das, dass eine stetige Bekämpfung der Traubenkirsche erfolgen muss. Neben der Beweidung und einer händischen Entnahme ist in Zeitabständen auch der Einsatz von größerem Gerät nötigt. Deswegen plant der NLWKN gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven eine Pflegemaßnahme zur Aufwertung der im Rahmen des LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ erworbenen Heideflächen. Im Gebiet sollen die unterschiedlich großen Exemplare der Traubenkirsche herausgezogen werden und auch der auf der Fläche vorkommende Japanische Staudenknöterich soll entfernt werden. Für Krähenbeere und Besen- und Glockenheide sollen wieder mehr Platz und bessere Lichtbedingungen geschaffen werden. Denn hier stehen die Pflanzen auf einem ganz besonderen Standort, einer Binnendüne. Diese stehen als Biotop in ganz Europa unter Schutz. Entstanden sind Binnendünen zum Ende der letzten Eiszeit: Durch starke Winde wurde sogenannter Flugsand bis ins Landesinnere transportiert. Die feinen Sande schaffen harte Bedingungen, heiß und nährstoffarm, auf denen nur gut angepasste Arten vorkommen können. Durch Überbauung und Bewaldung sind offene Binnendünen inzwischen sehr selten geworden. Sie spielen jedoch eine große Rolle für die Artenvielfalt der Wildbienen und Wespen, die in den weichen Sand Gänge zur Eiablage bauen können. Im Naturschutzgebiet heimisch fühlen sich auch die streng geschützten Zauneidechsen, auch sie profitieren von dem Projekt. Die Gehölzentfernung schafft weitere offene Flächen, auf denen sich die Tiere sonnen können. Ihre Körpertemperatur hängt von der Außentemperatur ab und gerade am Morgen ist das Sonnenbad für sie besonders wichtig, um sich nach der kühlen Nacht wieder aufzuwärmen. Der Zeitpunkt der Arbeiten wurde so gewählt, dass diese Tiere möglichst wenig gefährdet werden. Im Winter verfallen die Reptilien in eine Winterstarre und könnten so während der Arbeiten von Menschen und Maschine verletzt oder getötet werden. Jetzt im Sommer sind die Tiere aktiv und haben so die Chance, vor den Maschinen zu fliehen. Gleichzeitig wird die Umsetzung engmaschig durch die Expertinnen und Experten der Behörden überwacht, um sicherzustellen, dass die Ausführung umweltverträglich durchgeführt wird. Finanziert wird das Projekt aus Landesmittel zur Pflege besonders seltener Biotope, welche die Stadt Cuxhaven beantragt hat sowie Mitteln des IP LIFE Projekts „Atlantische Sandlandschaften“. Es wird von 16.000 Euro für die Arbeiten ausgegangen. Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Naturschutzgebiet „Cuxhavener Küstenheiden“ ist als sogenanntes „FFH-Gebiet“ zugleich Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“. Die laufenden Maßnahmen sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen erfolgt durch den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de ). Für weitere Informationen über die Maßnahmein der „Cuxhavener Küstenheiden“ wenden Sie sich bitte an Kristof Meyn (Tel.: 0511/3034-3318, E-Mail: Kristof.Meyn@nlwkn.niedersachsen.de ) oder an die UNB Cuxhaven, Per Wegener (Tel.: 04721700782, E-Mail: Per.Wegener@cuxhaven.de )

Anlagen Fachbeitag Landschaftsrahmenplan (Region Südwestsachsen)

Verzeichnis der Anlagen des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan i.d.F. des erteil-ten Einvernehmens der höheren Naturschutzbehörde vom 08.05.2007: Anlage 1 Gebiete des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" in der Region Südwestsachsen Anlage 2 Regionalspezifische Leitarten der Biotophauptgruppen Anlage 3 Ökologische Profile der Leitarten Anlage 4 Maßnahmenschwerpunkte Arten- und Biotopschutz

Arten und Lebensräume

Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, wie Wälder, Moore und naturnahe Flüsse, der historischen Kulturlandschaft, wie Wiesen und Magerrasen sowie auch typisch urbane Lebensräume, wie Parkanlagen und Stadtbrachen. Selbst Gebäude können bestimmte Lebensraumfunktionen haben. Diese vielfältige Ausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für Berlins biologische Vielfalt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um diese Lebensräume zu stärken und dem Artenverlust entgegenzuwirken. Spezielle Maßnahmen und Programme richten sich an die Bedürfnisse einzelner Artengruppen, wie Fledermäuse, Amphibien, Vögel oder Insekten. Bild: Klemens Steiof Vögel und Glas Wer biologische Vielfalt fördern will, muss auch Bauten und andere Elemente der Stadt in den Blick nehmen. Sie können Vielfalt fördern oder hemmen. Glasfassaden sind für viele Vögel eine große Gefahr. Wer vogelfreundliches Glas verwendet, schaltet diese Todesfalle aus. Vögel und Glas Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Die biologische Vielfalt Berlins ist ständig im Fluss – auch, weil immer wieder bislang nicht heimische Arten dazukommen. Einige von ihnen sind invasiv: Sie gefährden die heimische Flora und Fauna. Die Senatsverwaltung überwacht ihre Ausbreitung und steuert wo nötig gegen. Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Weitere Informationen Bild: SenMVKU Artenhilfsprogramm Fledermäuse Was Fledermäuse angeht, ist Berlin die Hauptstadt Europas. Seit mehr als 30 Jahren zählt die Stadt in einem Artenhilfsprogramm, wie viele hier überwintern. Die Zahl steigt – nicht zuletzt, weil wichtige Winterquartiere eigens für die streng geschützten Tiere hergerichtet wurden. Artenhilfsprogramm Fledermäuse Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Teile von Natur und Landschaft sichern Beträchtliche Teile Berlins stehen unter Schutz. Dadurch bleiben Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen erhalten und können sich weiterentwickeln. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Schutzgebieten. Teile von Natur und Landschaft sichern Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Berliner Biotopverbund Erst der Austausch zwischen Populationen sichert die biologische Vielfalt. Das ist ein Grund, warum Berlin so viel unternimmt, um Biotope zu vernetzen. Die anderen: Tiere können im wachsenden Biotopverbund leichter zwischen ihren Quartieren wandern, sich ausbreiten und neue Lebensräume erobern. Berliner Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mischwaldprogramm Berlins Wälder sind Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen und ein Ort, an dem wir Menschen uns erholen. Damit das auf lange Sicht so bleibt, baut Berlin seine Wälder Schritt für Schritt zum Mischwald um. Mischwald ist widerstandsfähiger und kommt besser mit dem Klimawandel zurecht. Mischwaldprogramm Weitere Informationen Bild: Carsten Fischer / Naturfotografie Naturnahe Waldbewirtschaftung Wie man einen Wald bewirtschaftet, ist entscheidend für seine Artenvielfalt. Die Berliner Forsten bewirtschaften die Wälder der Stadt naturnah: Holz wird nachhaltig verwertet, natürliche Prozesse werden gefördert. Ergebnis sind gesunde und strukturreiche Wälder, in denen man Natur erleben kann. Naturnahe Waldbewirtschaftung Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Pfuhle, Gräben und Teiche sind artenreiche Biotope. In Berlin fördert das Programm „Blaue Perlen für Berlin“ ihre ökologische Aufwertung. Das Programm fokussiert Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft auf diese kleinen Gewässer. Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Weitere Informationen Bild: Forstamt Pankow / Detlef Schwarz Wasser in die Landschaft! Trockenheit macht Mensch und Natur zu schaffen. Im Klimawandel nimmt sie zu. Berlin geht deshalb neue Wege, um den Wasserkreislauf zu verbessern: Regenwasser und gereinigtes Abwasser sind wertvolle Ressourcen – und können den Wasserhaushalt der Landschaft stabilisieren. Wasser in die Landschaft! Weitere Informationen Bild: Justus Meißner/Stiftung Naturschutz Berlin Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Berlins Moore sind Lebensraum seltener und hoch spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Deshalb renaturiert sie die Stiftung Naturschutz nach und nach – mit Geldern aus der Klimaschutzabgabe der Berliner Behörden. Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Doron Wohlfeld Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Berlins ausgedehnte Gewässerlandschaften sind ein Schatz für die biologische Vielfalt. Deshalb tut die Stadt alles, um die Wasserqualität immer weiter zu verbessern und naturnahe Ufer zu erhalten und zu entwickeln. Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Weitere Informationen

1 Million Meldungen von Tieren, Pflanzen und Pilzen im ArtenFinder RLP

Der ArtenFinder RLP verzeichnet am 9. Februar seine 1 Millionste Meldung. Ein Meilenstein, nachdem das Bürgerwissenschaftsportal vor 14 Jahren als Gemeinschaftsprojekt von Naturschutzverbänden in RLP an den Start ging. "Beim Meldeportal ArtenFinder RLP ging der millionste Eintrag ein: Es war ein Rotkehlchen, das in der Nähe von Frankenthal (Pfalz) beobachtet wurde. Diese Zahl markiert einen Meilenstein für den Naturschutz in Rheinland-Pfalz. Je besser wir einzelne Arten kennen und wissen, wie viel sich wo aufhalten, desto besser können wir sie schützen. Deshalb ist jeder Beitrag beim ArtenFinder wichtig", so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Dienstag anlässlich der Millionsten Meldung auf dem Webportal . Denn der ArtenFinder bietet nicht nur eine Plattform für Naturbeobachtungen und zur Förderung der Artenkenntnis für jedermann. Die hier gemeldeten Sichtungen fließen in die Datenbank der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung ein. „ Diese Verzahnung von behördlichem Naturschutz und Bürgerwissenschaften ist eine Besonderheit des ArtenFinder“, erklärt Jochen Krebühl, Geschäftsführer der SNU . Alle Meldungen von Tieren, Pflanzen und Pilzen werden von ehrenamtlichen Expertinnen und Experten geprüft – eine Voraussetzung für die Übertragung an amtliche Stellen. Somit können Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, Vorkommen von seltenen wie auch häufigen Arten zu dokumentieren. Diese werden für den amtlichen Naturschutz genutzt und sind für alle Interessierten sichtbar. Leider gerät das Thema Artenkenntnis in eine sich zunehmend verschärfende Schieflage: Artenkennerinnen und Artenkenner werden landes- und bundesweit immer seltener. Eine solide Artenkenntnis ist aber der Schlüssel zu einer der wohl drängendsten Herausforderungen unserer Zeit: der Biodiversitätskrise. Denn nur wenn bekannt ist, welche Arten verschwinden, können die Auswirkungen auf die ökologischen Zusammenhänge bewertet werden.  Der Fokus der universitären Ausbildung im Bereich Biologie lag lange Jahre auf der Molekularbiologie und Genetik. Mit dem Ergebnis, dass es heute bereits Artengruppen gibt, in denen sich – wenn überhaupt- nur noch eine Handvoll Menschen auskennen. Der ArtenFinder hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Fauna und Flora zu dokumentieren, dem Schwund der Artenkenntnis entgegenwirken und ein Netzwerk aus Naturbegeisterten, Artenfachleuten und Institutionen aufbauen. Hierfür wurde von der SNU das Projekt „ ArtenWissen RLP “ aufgelegt, das eng mit dem ArtenFinder verzahnt ist und einen Überblick über Artenkenntniskurse in RLP gibt. Außerdem zertifiziert die SNU Artenkennerinnen und Artenkennen im Rahmen des „ Bundesweite Arbeitskreis der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz “ (BANU). Der ArtenFinder wurde 2011 von den Naturschutzverbänden Pollicha e.V. , NABU Rheinland-Pfalz und BUND Landesverband Rheinland-Pfalz als Gesellschafter der KoNat (Koordinierungsstelle Naturschutz) verwaltet und ist seit 2020 in Trägerschaft der SNU. Den ArtenFinder gibt es neben RLP auch in Berlin . Dass der ArtenFinder nun diesen Erfolg feiern kann, ist eine Gemeinschaftsleistung! Die SNU dankt allen ArtenFinderinnen und ArtenFindern für tolle Jahre mit vielen spannenden und interessanten Meldungen und hofft, dass auch weiterhin viele treue Melderinnen und Melder mithelfen. Übrigens, Mitmachen ist ganz einfach: Sie melden sich mit Ihrer E-Mail beim ArtenFinder-Portal an, laden ein digitales Foto von einem Tier, einer Pflanze oder einem Pilz mit genauen Angaben zum Fundort und -datum hoch und wählen den Artnamen aus einer hinterlegten Liste aus – schon sind Sie ein Teil der ArtenFinder-Gemeinschaft. Die Meldung kann im pdf-Format hier heruntergeladen werden.

Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) Land Bremen

Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde. In der Attributtabelle sind neben der Maßnahmenbezeichnung auch der Vorhabensträger und der Umsetzungsstatus dargestellt. Das Verzeichnis umfasst alle Maßnahmen aus Fachplänen/Genehmigungen, über die Kenntnisse vorliegen, sowie alle Maßnahmen aus Bebauungsplänen nach 01.05.1993. Es beinhaltet neben den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Vermeidungsmaßnahmen, kohäherenzsichernde Maßnahmen für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Artenschutzmaßnahmen (CEF).

Kompensationskataster

Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Kompensationskataster

Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

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