Die Verwendung digitaler Formate spielt im Bildungsbereich eine immer größere Rolle. Digitale Hilfsmittel wie auch E-Learning haben schon vor der COVID-19-Pandemie mit der Wissensvermittlung über Tier- und Pflanzenarten Eingang in Bildungsformate im Naturschutz gefunden. Dennoch sind digitale Formate in der Naturschutzbildung - ob im beruflichen Kontext oder Freizeitbereich - häufig noch unterrepräsentiert. Im vorliegenden Beitrag werden beispielhaft wegbereitende und innovative Initiativen und Projekte in der Naturschutzbildung mit ihren Inhalten vorgestellt. Hierbei handelt es sich um den E-Learning-Lehrgang "Natura-2000-Manager/in", die "NABU|naturgucker-Akademie" sowie die Smartphone-App "Flora Incognita". Vorteile, die digitale Formate auch in der Naturschutzbildung haben können, werden diskutiert. Demgegenüber zu befürchtende, potenziell negative Effekte werden ebenfalls beleuchtet.
Am 24. Mai 2011 haben das Bundesamt für Naturschutz und der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin in Berlin den Deutschen Naturschutzpreis ausgelobt. Der neue Preis wird künftig einmal im Jahr als Förderpreis für besonders originelle, zukunftsweisende und vorbildliche Projektideen im Bereich Naturschutz vergeben. 2011 steht der Preis unter dem Motto „Zukunft Wald – schützen, erleben, nutzen“.Der neue nationale Naturschutzpreis richtet sich an ehrenamtlich im Naturschutz oder in der Naturbildung engagierte Einzelpersonen sowie nichtstaatliche und gemeinnützige Organisationen.
Neue Technologien und digitale Anwendungen, wie Online-Portale, Apps, digitale Spiele & Co., können auf kreative Weise zur Vermittlung von Naturschutzwissen und Naturerleben eingesetzt werden – doch es gibt auch zahlreiche Herausforderungen bei der Umsetzung in der Praxis. Dieses Thema wurde auf der Tagung NaturschutzDigital vom 02. bis 05.05.2023 an der Internationalen Naturschutzakademie (INA) auf der Insel Vilm diskutiert.
Gemeinde Schmelz - Bauleitplanung Zum Hauptmenue Zum Inhalt Zu den Kontaktdaten Webseite durchsuchen Suchbegriff Startseite Seitenübersicht Impressum Datenschutz Große Schriftgröße Drucken ✖ Webseite durchsuchen Suchbegriff Rathaus & Verwaltung Bürgerservice online Bürgerservice online - das digitale Rathaus Bürgerservice Amtliche Bekanntmachungen Aktuelles Archiv Die Gemeinde Über Schmelz Geschichte Gemeindewappen Gemeindebezirke Der Bürgermeister Fachbereiche Organigramm Büro des Bürgermeisters Stabsstelle Digitalisierung & IT FB 1 Personal / Zentrale Dienste FB 2 Ortspolizeibehörde FB 3 Finanzen FB 4 Bauen Karriere Ausschreibungen Nachrichtenblatt Aktuelles Nachrichtenblatt ePaper Aktuelles Nachrichtenblatt Archiv Allgemeine Informationen Forstverwaltung Gemeindewald Baubetriebshof Gemeindewasserwerk Feuerwehr Gremien, Politik & Wahlen Gemeinderat Gemeinderat Niederschriften des Gemeinderates Ausschüsse Ausschüsse Niederschriften der Ausschüsse Haupt- und Finanzausschuss, ... Bau- und Planungsausschuss Personalausschuss Werksausschuss für die Eigenbetriebe und Forsten Rechnungsprüfungsausschuss Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Blaulichtorganisationen Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Handel, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Tourismus Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Nachhaltigkeit, Landwirtschaft und Landschaftspflege Ausschuss für Familien und Soziales, Sport, Kultur, Ehrenamt, Senioren und Jugend Ausschuss für Bildung, Verkehr, Digitalisierung und Infrastruktur Ortsräte Schmelz Hüttersdorf Limbach Michelbach Primsweiler Dorf im Bohnental Wahlen Wahlen 2025 Wahlen 2024 Wahlen 2022 Wahlen 2019 Wahlen 2017 Partnerschaften Anregungen & Hinweise Kontakt Leben in Schmelz Schmelzer Lied Traut Euch in Schmelz Erziehung & Bildung Kindertageseinrichtungen Kinderhaus Bettingen Kita Tabaluga in Hüttersdorf Kita Unterm Regenbogen in Limbach Kita Auf dem Schloss in Außen Kita "Primshalle" Kita gGmbH Saarland Schulen Grundschulen Freiwillige Ganztagsschulen FGTS Schmelz FGTS Hüttersdorf FGTS Limbach Weiterführende Schulen Kunst- & Musikschulen VHS Schmelz Kinder- & Jugendarbeit Informationen zur Kinder- & Jugendarbeit Die Jugendseite Seminare & Workshops Ferienprogramme Freizeitgruppe SUN Sommerferienprogramm Seniorenarbeit Informationen zur Seniorenarbeit Die Seniorenmoderatorin stellt sich vor Projekte für Senior*innen Seniorenwegweiser Senioren und Soziales - aktuelle Informationen im Nachrichtenblatt Pflege & Betreuung Betreuungsbehörde Demenzbetreuung Hospiz Pflegeangebote Pflegestützpunkt Seniorenpaten Zuwendungen zur Entsorgung von Windeln Beratung Behindertenbeauftragter Beratungsstelle Wohnen und Technik Ergänzende unabh. Teilhabeberatung Kontakt- & Infostelle für Selbsthilfe Schuldnerberatung Seniorensicherheitsberater Stromspar-Check Büchereien Bauen & Gewerbe Bauleitplanung Wohnbau- & Gewerbegrundstücke Gewerbe- & Industriegebiete Gewerbe- & Industriegebiete Gewerbeverband Schmelz e.V. Kaufhaus-Schmelz e.V. Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen Revitalisierungsprogramm Forstverwaltung Gemeindwald Lärmaktionsplan Starkregenkonzept Starkregenkonzept Website Starkregenkonzept Gemeinde Schmelz Überschwemmungsgebiete Lebendige Mitte Bettingen Leaderregion SaarMitte8 Informationen zum Glasfaserausbau Friedhofsamt Ortsrecht & Satzungen Wochenmärkte ÖPNV Abfallentsorgung Freizeit & Tourismus Kaat von Dahämm SaarKulTour App Touristische Dachmarke Broschürenservice Kostenlos Warenkorb Wandern Nordic Walking Radfahren Sehenswertes Übernachten Heidebad Vereinsleben Sportstätten Turn- & Mehrzweckhallen mit Hallenbelegungsplänen Veranstaltungskalender Alle Veranstaltungen Veranstaltung melden Startseite Seitenübersicht Impressum Datenschutz Illegale Entsorgung von Bauschutt hinter dem Hochbehälter… Verleihung der Sportplakette des Saarlandes 2024 Beginn der Rodungsarbeiten zum Neubau der… Pflegekinderdienst bietet Infoabend an alle Meldungen > Text Vorlesen Bauleitplanungen in der Gemeinde Schmelz Gemeindebezirk Schmelz Offenlage Bebauungsplan "Neubau Kindergarten Herrenkrippchen" mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Bebauungsplan Planzeichnung Biotoptypenbestandsplan Flächenutzungsplanteiländerung umweltrelevante Stellungnahmen >>Hier gelangen Sie zu den Gewerbegebieten der Gemeinde Schmelz<< Bauen & Gewerbe Bauleitplanung Wohnbau- & Gewerbegrundstücke Gewerbe- & Industriegebiete Gewerbe- & Industriegebiete Gewerbeverband Schmelz e.V. Kaufhaus-Schmelz e.V. Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen Revitalisierungsprogramm Forstverwaltung Gemeindwald Lärmaktionsplan Starkregenkonzept Starkregenkonzept Website Starkregenkonzept Gemeinde Schmelz Überschwemmungsgebiete Lebendige Mitte Bettingen Kontakt Frau Simone Eisenhut 06887/301-114 s.eisenhut@schmelz.de Leiterin Fachgebiet Gemeindeentwicklung und Baurecht Leben in Schmelz Online Traut euch in Schmelz Schulen Kindertageseinrichtungen Abfallentsorgung Bauland Pflege & Betreuung Gemeindeverwaltung Schmelz Rathausplatz 1 66839 Schmelz Telefon: 06887/301-0 Fax: 06887/7834 E-Mail: gemeinde@schmelz.de Bankverbindungen Kreissparkasse Saarlouis IBAN: DE16 5935 0110 0029 2200 19 BIC: KRSADE55XXX Vereinigte Volksbank eG IBAN: DE59 5909 2000 5334 4300 08 BIC: GENODE51SB2 Kontaktdaten der Schiedspersonen der Gemeinde Schmelz Schiedsbezirk I (Bettingen) N.N. Schiedsbezirk II (Außen, Michelbach, Limbach, Dorf im Bohnental) Herr Stefan Magar 0160/7875569 Schiedsbezirk III (Hüttersdorf, Primsweiler) N.N. ÖFFNUNGSZEITEN RATHAUS Montag - Donnerstag: Montag & Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwochs: 14:00 bis 18:00 Uhr Freitags: 08:00 bis 13:00 Uhr Dienstag & Freitag: Nachmittag geschlossen Das Standesamt ist montags nachmittags geschlossen! Das Meldeamt und die Führerscheinstelle sind dienstags nachmittags geschlossen! Das digitale Rathaus ist 24 Stunden für Sie unter folgendem Link geöffnet. Amtsgänge sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Wir empfehlen jedoch eine Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Forstverwaltung Gemeindewald Gemeindewaldförster: Simon Becker Zur Primshalle 6 66839 Schmelz Telefon: 06887/3050623 Mobil: 0175/9606776 E-Mail: s.becker@schmelz.de Baubetriebshof Zur Primshalle 8 66839 Schmelz Telefon: 06887/9124455 Bereitschaftsdienst Telefax: 06887/9124453 0160/8859361 E-Mail: bauhof@schmelz.de Gemeindewasserwerk Schmelz -Eigenbetrieb- Bettinger Straße 54a 66839 Schmelz Telefon: 06887/92188 Störungsdienst Telefax: 06887/92189 06887/9124660 E-Mail: wasserwerk.technik@schmelz.de Grünschnittsammelplatz Ist in der Straße Zur Primshalle zu folgenden Zeiten geöffnet: Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 14.30 bis 17.00 Uhr Samstag von 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr Während der Öffnungszeiten erreichen Sie den Grünschnittsammelplatz unter der Telefonnummer 0173/6893126. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bauhof der Gemeinde Schmelz: 06887/9124455.
Der Braunbrustigel oder Westigel ist der in West- und Zentraleuropa - und somit auch in Hessen -vorkommende Vertreter der beiden europäischen Igelarten. Die einst häufige Art ist jedoch in den letzten Jahren immer seltener zu sehen. In der Roten Liste der Säugetiere Hessens von 2023 wird der Igel daher in der Vorwarnliste geführt. Der Bestandstrend ist offensichtlich abnehmend, das genaue Ausmaß und die Ursachen hierfür sind jedoch nicht genauer bekannt, da bisher keine systematische Erfassung der Igelvorkommen in Hessen durchgeführt wird. Um diese Wissenslücke zu schließen und die Datengrundlage zu verbessern, rufen das HLNUG und das Institut für Tierökologie und Naturbildung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, Igel-Beobachtungen und -Totfunde über das Meldeportal des HLNUG zu melden. Das Beifügen von Fotos sowie Anmerkungen zum Zustand der Tiere sind dabei ausdrücklich erwünscht und können helfen ein genaueres Bild zu erhalten. Eine Störung der Tiere sollte selbstverständlich vermieden werden. Da Igel die kalte Jahreszeit im Winterschlaf verbringen, sind die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere je nach Witterung nur von März/April bis Oktober/November zu beobachten. Im Herbst, wenn sich insbesondere die Jungtiere Fettreserven für den Winterschlaf anfressen müssen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Igelbeobachtungen. Ziel des Projekts ist es, die Datengrundlage zu den Hessischen Igelvorkommen zu verbessern als Basis für weiterführende Untersuchungen, aber auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Wildtier des Jahres 2024 zu lenken, das trotz großer Beliebtheit langsam aber stetig aus den Gärten und der Landschaft zu verschwinden droht. Melden Sie bitte Ihre Beobachtung über unser Meldeportal . (Angaben zu personenbezogenen Daten sind freiwillig) Systematik: Ordnung: Insektenfresser ( Eulipotyphla ) Familie: Igel ( Erinceidae ) Art: Braunbrustigel oder Westigel (auch Igel) ( Erniaceus europaeus ) Merkmale: Färbung von Fell, Gesicht und Stacheln dunkel- bis hellbraun. Das Stachelkleid besteht aus 5.000-7.500 2-3 cm langen, hell-dunkel gebänderten Stacheln. Die Vorderfüße sind mit langen Krallen versehen, der kurze Schwanz ist unscheinbar, die Ohren rund und klein, die Schnauze spitz und beweglich. Sinne: Das Sehvermögen ist bei dem nachtaktiven Igel relativ schlecht ausgebildet. Umso besser sind Geruchs-, Gehör- und Tastsinn entwickelt. Igel können auch im Ultraschallbereich sehr gut hören. Größe & Gewicht : Adulte Tiere weisen eine Körperlänge von 20-30 cm und ein Gewicht von 600 – 1500 g auf, wobei die Männchen etwas größer und schwerer sind als die Weibchen. Verbreitung: In ganz West- und Zentraleuropa und somit auch in Hessen und Deutschland flächendeckend verbreitet. In Neuseeland eingeführt. Lebensraum: Strukturreiche Landschaften in Parks und Gärten, Streuobstwiesen sowie Laub- und Mischwälder. Strukturarme Landschaften und große Äcker werden gemieden. Lebensweise: Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sie leben als Einzelgänger und sind sehr ortstreu, zeigen aber in der Regel kein Territorialverhalten. In einer Nacht können Igel mehrere Kilometer zurücklegen. Bei den Männchen sind Streifgebiete von über 100 ha nicht selten, während es bei den Weibchen nur 3-10, maximal 30 ha sind. Bei Gefahr rollen Igel sich mit Hilfe einer ringförmigen Muskulatur zu einer Stachelkugel ein. Die Wintermonate von etwa Oktober/November bis März/April verbringen Igel im Winterschlaf in einem dichten und geschützten Nest. Nestbau: Igel nutzen im Jahresverlauf unterschiedliche Nester. Den Winterschlaf verbringen sie in einem dichten, möglichst geschützt und ungestört gelegenen Winternest. Recht einfach gebaute Tagesnester dienen in der aktiven Zeit des Jahres tagsüber als Ruhestätte. In gut geschützten Aufzuchtnestern ziehen die Igelweibchen ihre Jungen auf. Die Nester bestehen meist aus Laub, Moos und Gras und befinden sich oft in Reisig- und Laubhaufen oder dichten Gebüschen, aber auch in Schuppen und Scheunen. Nahrung: Hauptnahrung sind Insekten, Regenwürmer, Asseln, Schnecken, aber auch Frösche, kleine Schlangen, Eidechsen, junge Mäuse, Vogeleier und Aas werden verzehrt. Fortpflanzung & Jungenaufzucht: Die Paarungszeit dauert etwa von Mai bis August. Nach 32-36 Tagen Tragzeit werden 4-5 (selten bis zu 10) nackte und blinde Junge zur Welt gebracht. Die Nesthocker werden etwa 6 Wochen lang von der Mutter gesäugt. Bereits mit 3 Wochen beginnen sie die Nestumgebung zu erkunden und mit etwa sieben Wochen und einem Gewicht von 250-350g sind sie selbständig und gehen ihre eigenen Wege. Lebensdauer: In der freien Natur leben Igel durchschnittlich knapp 2 Jahre, nur wenige Tiere erreichen ein Alter von bis zu 7 Jahren und nur 1/3 der Jungtiere übersteht das erste Lebensjahr. In Menschlicher Obhut können die Tiere auch bis zu 11 Jahre alt werden. Natürliche Feinde: Große Greifvögel wie Uhu und Habicht sowie Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär können dem Igel gefährlich werden, aber auch Parasiten wie Flöhe, Milben und Würmer führen bei starkem Befall geschwächter Tiere zum Tod. Gefährdungen: Lebensraumverlust durch fehlende Hecken- und Saumstrukturen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaften sowie durch naturferne, „sterile“ Gärten ohne Nahrungsangebot und Versteckmöglichkeiten. Lebensraumzerschneidung durch Barrieren wie Zäune, Mauern und Straßen. Rückgang der Insektenfauna sowie trockenheitsbedingter Nahrungsmangel. Direkte Gefährdung durch Straßenverkehr, Verbrennen von Reisig- und Laubhaufen, Mähgeräte wie Motorsensen und Mähroboter, künstliche Teiche ohne Ausstieg, Kellerschächte o. Ä. ohne Ausstieg. Igel sind geschützte Wildtiere, die nach den Vorschriften für besonders geschützte Tierarten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) nicht gefangen und aus der Natur entnommen werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist ein Eingreifen erlaubt. So dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere in menschliche Obhut genommen werden, um sie gesund zu pflegen. Dabei sollten unbedingt Igelexperten oder Tierärzte zu Rate gezogen werden, denn die Aufzucht von Igeln ist schwierig und die Erfolgschancen einer Wiederauswilderung erfahrungsgemäß gering. Die Tiere sind nach der Genesung unverzüglich wieder freizulassen. Ein Eingreifen sollte nur bei eindeutig hilfebedürftigen Igeln erfolgen: Offensichtlich verletzte Tiere Offensichtlich kranke und geschwächte Tiere. Mögliche Indizien: Igel die tagsüber unterwegs sind, torkeln, reglos liegen, sich bei Berührung nicht einrollen. Länger verwaiste Säuglinge Igel, die noch nach Wintereinbruch draußen unterwegs und deutlich geschwächt sind. Ausführliche Informationen zum Thema sowie Ansprechpartner (deutschlandweit) gibt es z. B. bei Pro Igel e.V. In einem Igelfreundlichen Garten darf es ruhig etwas unordentlich zugehen. Verzichtet man auf allzu gründliches Aufräumen, lässt Totholz, Reisig und Herbstlaub liegen und legt möglichst vielfältige naturnahe Strukturen an, ist dem kleinen Stacheltier schon sehr geholfen. Dabei können einfache Maßnahmen schon viel bewirken und darüber hinaus auch zahlreichen anderen heimische Tierarten zugutekommen: Natürliche Igelverstecke anbieten: Hecken mit heimischen Sträuchern, Laub-, Reisig- und Totholzhaufen bieten Igeln Möglichkeiten für Tagverstecke und Winternester. Aber auch seine Nahrungstiere, wie z. B. Würmer, Schnecken oder Insekten, tummeln sich gerne in diesen eher schattig-feuchten Bereichen. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Tel.: 0641-200095 24 Ansprechpartnerin: Irene Glatzle Institut für Tierökologie und Naturbildung GmbH Marburger Straße 14 + 16, 35321 Laubach-Gonterskirchen Tel.: ++49 (0) 6405 505 77 - 0 E-Mail: info[at]tieroekologie.com Ansprechpartner: Dr. Markus Dietz, Lisa Höcker Irene Glatzle Tel.: 0641-200095 24 Melden Sie uns Ihre Sichtung Rote Liste der Säugetiere Hessens (2023) Igelhilfe: Pro Igel e. V. Igelfreundlicher Garten: NABU (Naturschutzbund) e. V. Igelzentrum Zürich
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 008/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 008/08 Halle, den 30. Januar 2008 2007 wurden 15 Stiftungen des privaten Rechts in Sachsen-Anhalt anerkannt Das Landesverwaltungsamt hat in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 insgesamt 15 neue Stiftungen per Urkunde anerkannt. Dies ist die höchste Anzahl von neu anerkannten Stiftungen in einem Jahr seit 1990. Damit setzt sich der Trend der Stiftungsneugründungen weiter fort. Darüber hinaus konnten erneut 3 Altstiftungen (Errichtung vor 1990) wiederbelebt werden. Die Gesamtzahl der vom Landesverwaltungsamt in das Stiftungsverzeichnis eingetragenen Stiftungen stieg im Jahre 2007 damit auf 199 an. Alle neu anerkannten Stiftungen sind Stiftungen des privaten Rechts. Die Höhe der jeweiligen eingebrachten Stiftungsvermögen variiert zwischen 50 000 Euro und 30 Mio. Euro. Das Gesamtvermögen der neuen Stiftungen beträgt ca. 39 Millionen Euro Barvermögen zuzüglich Gebäude- und Grundvermögen bzw. GmbH-Anteile, so das Landesverwaltungsamt. Waren bisher Schwerpunkte der Stiftungsaktivitäten in Magdeburg und Halle (Saale) zu finden, so haben sich diese durch die Kreisgebietsreform nunmehr auch auf den Salzlandkreis und den Landkreis Harz ausgedehnt. Die Stiftungsanerkennungen sowie die Gesamtanzahl der Stiftungen verteilen sich auf die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der anerkannten Stiftungen 2007 Anzahl der revitalisierten Altstiftungen 2007 Anzahl der Stiftungen des privaten Rechts (Gesamt) Altmarkkreis Salzwedel 1 6 Anhalt-Bitterfeld 1 19 Börde 8 Burgenlandkreis 1 13 Dessau-Roßlau 8 Halle (Saale) 1 1 24 Harz 3 1 25 Jerichower Land 5 Magdeburg 3 27 Mansfeld-Südharz 8 Saalekreis 2 10 Salzlandkreis 2 1 27 Stendal 7 Wittenberg 1 12 Gesamt 15 3 199 Stiftungen sind inzwischen wichtige Akteure in unserer Gesellschaft, so das Landesverwaltungsamt weiter. Die Mehrzahl der Stifter wollen im sozialen Bereich, gefolgt von den Bereichen Kunst- und Kultur, Bildung, Erziehung, Wissenschaft und Forschung, fördern. Hier geben die Stiftungen zusätzliche oder neue Impulse, initiieren Projekte und organisieren Veranstaltungen. Die Stiftungszwecke gliedern sich in Sachsen-Anhalt wie folgt: Stiftungszwecke : (Mehrfachnennungen möglich) Anzahl der Stiftungen % von 199 Stiftungen Bildung und Erziehung 82 41,20% Familienstiftungen und Unternehmen 24 12,06% Kunst und Kultur 63 31,65% Soziale Zwecke 115 57,78% Umweltschutz 17 8,54% Wissenschaft und Forschung 40 20,10% andere gemeinnützige Zwecke (z.B. kirchliche Zwecke, Denkmalschutz, Naturschutz, Traditions- und Heimatpflege, Sport etc.) 131 65,82% Grundsätzlich kann jeder eine Stiftung gründen. Die Stiftungsbehörde muss im Anerkennungsverfahren unter anderem prüfen, ob mit den Erträgen aus dem vorgesehenen Stiftungskapital der gewünschte Zweck nachhaltig und dauerhaft erfüllt werden kann. Das ist unabdingbar. Bei der Überwachung der Stiftungen ist zudem darauf zu achten, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleibt und der Ertrag des Vermögens nur entsprechend der Zweckbestimmung verwendet wird. Beim Landesverwaltungsamt können sich potentielle Interessenten zum Thema Stiftungen und Stiftungsneugründung von den Ansprechpartnern (Frau Roscher, Tel. 0345-5141826 und Frau Trautmann, Tel: 0345-5142084) beraten lassen. Eine Übersicht aller bisher anerkannten und revitalisierten Stiftungen sowie Informationen für Stifter und Musterunterlagen für die Gründung einer Stiftung finden sich auch auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/stiftungen Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Gemeinsam Zukunft gestalten – mit diesem Motto startete heute der 9. Stiftungstag des Landes. Austragungsort der Fachkonferenz ist in diesem Jahr das „Kunsthaus Salzwedel“ in der Hansestadt Salzwedel. „Der Landesstiftungstag dient insbesondere der Netzwerkbildung. Es werden aber auch bestimmte aktuelle stiftungsrechtliche Themen in verschiedenen Arbeitskreisen diskutiert. Nachdem im vergangenen Jahr die Stiftungsrechtsreform des BGB und die damit verbundenen Herausforderungen für die Stifterinnen und Stifter, die bestehenden Stiftungen und uns als Stiftungsbehörde im Fokus standen, liegt das Augenmerk in diesem Jahr auf dem neuen Landesstiftungsgesetz“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, in welchem die Stiftungsbehörde angesiedelt ist, im Vorfeld der Neue Stiftung anerkannt Heute wurde im Rahmen des 9. Stiftungstages eine weitere und damit die 343. Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Diese neue Stiftung wird im Landkreis Mansfeld-Südharz dazukommen. Sie wird nun im elektronischen Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen, welches im Internet eingesehen werden kann. Die Stiftungslandschaft wird mit dieser Anerkennung noch vielfältiger. Die Vizepräsidentin, des Landesverwaltungsamtes, Frau Yana Mark, übergibt die Urkunde über die Anerkennung der „vdS-Stiftung“ an den Stifter, Herrn Rainer vor der Straße aus Seeburg (Seegebiet Mansfelder Land). Die Stiftung soll vorrangig die Tätigkeiten im und am Kloster Helfta unterstützen. Zweck der Stiftung ist die Verfolgung von kirchlichen Zwecken sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, des Sports sowie, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. „Stiftungen haben im Land Sachsen-Anhalt eine lange Tradition“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Die Bürger in unserem Land zeigen, dass ihnen diese Traditionen wieder wichtig sind und sie diese auch fortsetzen möchten. Viele der neuen Stiftungen tragen dazu bei, historische und regionale Errungenschaften zu erhalten und sie auch nachfolgenden Generationen erlebbar zu machen. Andere Stiftungen widmen sich z. B. sozialen, kulturellen- oder Bildungszwecken und tragen so mit dazu bei, das Leben in ihren Heimatorten lebenswerter und schöner zu machen.“ Hintergrund und Zahlen Landkreis/kreisfr. Stadt Stiftung des bürgerlichen Rechts kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts Staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts Kirchliche Stiftungen des öffentlichen Rechts Gesamt Altmarkkreis Salzwedel 10 2 12 Anhalt-Bitterfeld 23 6 29 Börde 19 2 1 22 Burgenlandkreis 22 2 2 26 Dessau-Roßlau 13 4 2 19 Halle (Saale) 35 7 4 1 47 Harz 34 9 1 44 Jerichower Land 10 1 1 12 Magdeburg 41 5 5 4 55 Mansfeld-Südharz 12 2 1 15 Saalekreis 13 2 15 Salzlandkreis 27 7 1 35 Stendal 11 3 14 Wittenberg 12 8 2 2 24 282 60 18 9 369 Gesamt: 342 Gesamt: 27 369 Viele der im Land bestehenden Stiftungen widmen sich vorrangig kulturellen, sozialen und Bildungszwecken. Waren es ursprünglich mehr einzelne Persönlichkeiten, die Stiftungen errichteten, haben sich in den letzten Jahren besonders Bürgerstiftungen etabliert. 2004 wurde die erste in Sachsen-Anhalt, die Bürger.Stiftung.Halle gegründet, es folgten u. a. Bürgerstiftungen in Magdeburg, Quedlinburg, Stendal, Salzwedel, Schönebeck (Elbe), Eilsleben, Klein Wanzleben, Bismark/Altmark), Staßfurt/Förderstedt, Ausleben, Gröningen, Thale und in Bitterfeld). Neben der Anerkennung von neuen Stiftungen ist das Landesverwaltungsamt auch Aufsichtsbehörde der bestehenden Stiftungen und prüft hier z. B. die Jahresrechnungen der nichtkirchlichen Stiftungen und genehmigt auch Satzungsänderungen. Ein Großteil der Arbeit der Stiftungsbehörde nimmt sowohl die Beratung von potenziellen Stiftern als auch die Beratung der bestehenden Stiftungen – insbesondere der vielen ehrenamtlichen Stiftungsorgane – ein. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/09 Halle (Saale), den 16. Juli 2009 3 Mio. Euro Fördermittel für Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte im 1. Halbjahr genehmigt Das Landesverwaltungsamt fördert landesweit Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dafür steht 2009 eine Fördersumme von insgesamt knapp 10 Mio. Euro zur Verfügung. Im 1. Halbjahr hat das Landesverwaltungsamt davon knapp 4 Mio. Euro für 41 Projekte bewilligt. Zusätzlich wurden für die Maßnahmen des Landesamtes für Umweltschutz über 3 Mio. Euro genehmigt. Den Schwerpunkt der Förderung bildet das europäische Schutzgebietssystem ¿Natura 2000¿, aber auch die Pflege und Entwicklung von anderen Flächen mit hohem Naturwert können gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Bereich des Naturschutzes. Maßnahmen des Landesamtes für Umweltschutz, die der Umsetzung des europäischen Naturschutzes dienen, werden ebenfalls unterstützt. Der Schwerpunkt liegt hier in der Erstellung von Managementplänen für Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Daneben werden Erfassungen von europäisch geschützten Arten oder Lebensraumtypen sowie Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Unter den bisherigen Bewilligungen befinden sich Projekte mit den Themenschwerpunkten Schutzprojekte für Vogelarten, Landschaftspflege und begleitete Untersuchungen, Planungen, spezielle Gewässersanierungsmaßnahmen, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden für den Artenschutz, ein Projekt zum Biotopverbund, Maßnahmen zur Grünlandaufwertung und zur Erstellung eines Informationssystem über naturnahe Begrünungsmaßnahmen, sowie Projektanträge zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Naturschutz. Für bewilligte Projekte unter der Thematik besondere Schutzmaßnahmen für Vogelarten, für die das Land Sachsen-Anhalt europarechtlich eine besondere Verantwortung trägt, steht eine Gesamtfördersumme von rund 600.000 Euro zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Schutzprojekte für Rotmilan, Großtrappe, Wiesenweihe und Wachtelkönig. Mit einer Fördersumme rund 1,7 Mio. Euro wurden Landschaftspflegeprojekte, die zum Teil die Gebietsbetreuung, begleitende wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch die Erarbeitung von Pflege- und Bewirtschaftungsplänen beinhalten, bewilligt. Diese lassen sich in die Kategorien Beweidungsmanagement und die Umsetzung von Pflegemaßnahmen unterteilen. Die bewilligten Projekte zielen allesamt auf die Verbesserung des Erhaltungszustandes von wertvollen FFH-Lebensraumtypen und Biotopstrukturen ab und tragen damit zur Verbesserung der Lebensräume zahlreicher seltener und hoch spezialisierter Arten der Offenlandstrukturen bei. Im Rahmen weiterer bewilligter Projekte werden wasserbauliche Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Verbesserung der Gewässerstrukturen und Habitatausstattung führen. Insgesamt wurden für die Umsetzung dieser Maßnahmen Fördermittel in Höhe von rund 640.000 Euro bewilligt. Außerdem wurden Projektanträge zum Umbau und zur Sanierung von Gebäuden mit einer Gesamtfördersumme von knapp 200.000 Euro bewilligt. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz und Erhalt der Lebensstätten besonders schützenswerten Arten des Anhanges II und IV der FFH-RL sowie des Anhanges I der Vogelschutz-RL. Projektanträge, die die Naturschutzbildung, Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit zum Ziel haben, wurden mit einer Gesamtfördersumme von rund 270.000 Euro unterstützt. Ein weiteres Projekt hat die Kartierung, Kennzeichnung und Beseitigung von invasiven Neophyten (fremdländische Pflanzen, die heimische Arten verdrängen) in den FFH-Gebieten ¿Untere Muldeaue¿ und ¿Muldeaue oberhalb Pouch¿ zum Ziel. Die Fördersumme des Projektes liegt bei rund 70.000 Euro. Darüber hinaus wurde ein Projektantrag zur räumlichen, inhaltlichen und technischen Erweiterung des internet-basierten Informationssystems für naturnahe Begrünungsmaßnahmen, zur Förderung des Bekanntheitsgrades des Informationssystems und zum Abbau von Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung der Begrünungs-Maßnahmen bewilligt. Die Fördersumme für diesen Antrag liegt bei rund 75.000 Euro. Eine Fördersumme von rund 22.000 Euro wurde für ein Projekt bewilligt, das den Biotopverbund zweier FFH-Gebiete vorsieht. Schließlich werden mit rund 380.000 Euro Projekte gefördert, die Untersuchungen in und für Feuchtgebiete sowie Grünland durchführen, wodurch angepasste Maßnahmen zur Behandlung entsprechender Flächen abgeleitet und Lösungsansätze für Konflikte zu anderen Nutzungsinteressen erarbeitet werden sollen. Hintergrund: Das Programm: Die Förderung erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (¿ELER¿), der 75 % der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 % trägt das Land Sachsen-Anhalt. Die Förderung aus diesen Mitteln ist bis einschließlich 2013 möglich. Insgesamt werden in diesem Zeitraum rund 30 Mio. Euro für Projekte und weitere 30 Mio. Euro für Maßnahmen des LAU zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum letzten Förderprogramm des Naturschutzes (2000 bis 2006) wurden die Mittel für dieses Programm mehr als verdoppelt. Damit soll insbesondere die Umsetzung des europäischen Naturschutzes einen wesentlichen Schritt vorangebracht werden. Interessierte können sich zur Naturschutz-Projektförderung auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/naturschutz) informieren und dort Formulare und Hinweise herunterladen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesverwaltungsamt hat am 13. April 2015 die ?Bürgerstiftung Lutherstadt Wittenberg? mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg anerkannt. Damit erlangt die Stiftung die Rechtsfähigkeit und den Status einer juristischen Person als Stiftung des bürgerlichen Rechts.Mit Stiftungsgeschäft vom 16. Februar 2015 errichteten 39 Mitstifter (Wittenberger Bürger, Institutionen und Firmen) die ?Bürgerstiftung Lutherstadt Wittenberg?. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Kultur und Kunst, der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes und Landschaftspflege sowie der Heimatpflege und der Heimatkunde in der Lutherstadt Wittenberg. Im Einzelfall können auch oben genannte Zwecke außerhalb der Lutherstadt Wittenberg gefördert werden, sofern sie einen inhaltlichen Bezug zur Lutherstadt Wittenberg aufweisen. Dieser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch:- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Erfüllung der Stiftungszwecke,- Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 AO, die vorgenannte Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen, - Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls mindestens einen der Stiftungszwecke verfolgen, - das Einwerben von weiteren Mitteln für die Stiftung, - Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung durch geeignete Maßnahmen (öffentliche Veranstaltungen, Publikationen, etc.) mit dem Ziel, die Stiftungszwecke und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern.Die Zwecke können sowohl durch operative als auch durch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein. Die ?Bürgerstiftung Lutherstadt Wittenberg? ist die 275. Stiftung des bürgerlichen Rechts im Land Sachsen-Anhalt, die im elektronischen Stiftungsverzeichnis im Internet einsehbar, eingetragen wird. Hintergründe: In der Lutherstadt Wittenberg befinden sich derzeit noch folgende 10 Stiftungen des bürgerlichen Rechts: ? Cranach-Stiftung? Glöcknerstift zu Wittenberg? Janusz Korzcak-Stiftung für soziale Jugendarbeit? Paul-Gerhardt-Stiftung? Stiftung Evangelische Akademie in Lutherstadt Wittenberg? Stiftung der Sparkasse Wittenberg? Stiftung Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik? Stiftung KulturBotschaft? Stiftung Augustinuswerk? Thomae"sches Familienstipendium Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;} Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
„Der Drömling zählt zu den Aushängeschildern für Renaturierung und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt. Dass das vielfältige Engagement für Erhalt und Weiterentwicklung des Biosphärenreservates erfolgreich ist, hat die UNESCO Mitte 2023 mit ihrem Gütesiegel bestätigt. Diese Auszeichnung ist ein starker Impuls für die zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung dieser einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft.“ Das sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Montag beim Start seiner Sommertour unter dem Motto „Artenreiches Sachsen-Anhalt“. Noch bis zum Freitag wird Willingmann zahlreiche Projekte zu Naturschutz und Biodiversität im Land besuchen. Im Mittelpunkt standen heute Fische und andere Lebewesen, die auf Wasser und die ökologische Durchgängigkeit von Flüssen angewiesen sind. Ganz aktuell fördert das Ministerium dabei am Flötgraben den Umbau eines Wehrs zur Sohlgleite. Auch sie gleicht das bestehende Gefälle aus, kann aber im Gegensatz zum alten Wehr von Fischen passiert werden. Zudem verringert sie die Fließgeschwindigkeit und stärkt so den Wasserrückhalt. Das Ministerium finanziert das Vorhaben des Biosphärenreservates Drömling mit rund 70.000 Euro aus dem 2024 aufgelegten Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“. Daneben machte sich Willingmann an der Ohre auch ein Bild von der Fischaufstiegsanlage an der Krähenfußschleuse. Sie wurde 2019 mit Unterstützung von EU und Land in Höhe von rund 269.000 Euro errichtet und trägt dazu bei, die Biotopfunktion der Ohre im Drömling als wichtiges Bindeglied der aquatischen Lebensräume zwischen Weser und Elbe zu stärken. Dabei fügt sich die Errichtung der Fischaufstiegsanlage an der Krähenfußschleuse durch den Zweckverband Natur- und Kulturlandschaft Drömling in eine Vielzahl von Vorhaben zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit der Ohre und ihrer Nebengewässer ein. Auf dem Sommertour-Programm des Ministers stand darüber hinaus das Projekt „Blaues Netz im Drömling“ der Deutschen Umwelthilfe zur Entwicklung eines Biotopverbunds für Fischotter, Elbe-Biber und Iltis. Es wurde von Oktober 2019 bis März 2023 mit rund 708.000 Euro von EU und Land gefördert. Im Mittelpunkt: Der Bau von Querungshilfen für die heimischen Tiere an potenziell gefährlichen Kreuzungen von Straßen und Gewässern. Zudem wurden Uferbereiche aus der Weidenutzung genommen sowie Angebote zu Naturbildung und -tourismus initiiert. Zu letzteren zählt u.a. ein 2,5 Kilometer langer Fischotter-Erlebnispfad entlang des Allerkanals, der sowohl über elf Infotafeln als auch digital via QR-Codes erlebbar ist. Willingmann: „Das Blaue Netz steht beispielhaft für viele weitere Projekte im Biosphärenreservat Drömling, die Natur- und Klimaschutz mit nachhaltiger Regionalentwicklung verbinden. Davon profitieren nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern auch die Menschen vor Ort – durch Stärkung von Wirtschaft, Bildung und regionaler Identität.“ Dazu tragen auch zwei neu eingerichtete Wanderwege an der Halboffenen Weidelandschaft Röwitz bei. Basis dafür war das 2018 erstellte Wegekonzept, das vom Umweltministerium mit rund 30.000 Euro aus EU- und Landesmitteln gefördert wurde. Entstanden sind zwei Strecken mit Infotafeln, die auch über Beobachtungsmöglichkeiten für Tiere, einen Rastplatz mit Parkmöglichkeiten sowie eine Schutzhütte verfügen. Im Mittelpunkt steht dabei der Lebensraum der historischen Moordammkulturen aus Grünland und Standgewässern. Hintergrund: Der Drömling ist im Juni 2023 von der UNESCO anerkannt worden. Das „UNESCO Biosphärenreservat Drömling“ umfasst eine Fläche von rund 45.370 Hektar; davon liegen ca. drei Viertel (34.070 Hektar) in Sachsen-Anhalt und etwa ein Viertel (11.300 Hektar) im benachbarten Niedersachsen. Biosphärenreservate dienen dem Naturschutz und sind darüber hinaus Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Hier soll beispielhaft erprobt werden, wie sich Klima- und Naturschutz gewinnbringend mit verbinden lassen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 18 |
Land | 11 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 15 |
Text | 11 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 12 |
offen | 17 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 29 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 2 |
Keine | 25 |
Webseite | 3 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 25 |
Luft | 4 |
Mensch & Umwelt | 29 |
Wasser | 7 |
Weitere | 27 |