In der Erdgeschichte hat es wiederholt Phänomene von Artensterben gegeben. Anhand der Analyse von Fossilien lässt sich ablesen, dass in den letzten 500 Millionen Jahren fünf große Massenaussterben stattgefunden haben. Das gegenwärtige Artensterben ist im Vergleich zu natürlichen Aussterbeprozessen um den Faktor 100 bis 1.000 beschleunigt und steht klar in Verbindung mit weltweiten menschlichen Aktivitäten, wie Abholzung und Überfischung. Es wird daher als sechstes Massenaussterben bezeichnet. Laut dem letzten globalen Bericht des Weltbiodiversitätsrat sind die Größe und der Zustand der globalen Ökosysteme im Vergleich zu ihrem natürlichen Zustand um nahezu die Hälfte zurückgegangen (Globales IPBES-Assessment zu Biodiversität und Ökosystemleistungen, 2019). Der aktuelle Bericht zum Zustand der Natur (EEA Report 10/2020) der europäischen Umweltagentur zeigt, dass sich bereits mehr als 80 % der Ökosysteme in Europa in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand befinden. Laut der Weltnaturschutzunion IUCN ist derzeit fast jede vierte Spezies in Europa vom Aussterben bedroht. Insekten sind die artenreichste Gruppe aller Lebewesen, Nahrungsgrundlage unzähliger Tiere und unersetzlich für die Bestäubung von Pflanzen sowie die Zersetzung und damit Aufbereitung von organischem Material im Stoffkreislauf der Ökosysteme. Eine aufrüttelnde Studie des Entomologischen Vereins Krefeld von 2017 (Hallmann et al., 2017) dokumentiert einen Rückgang der Insektenpopulationen von mehr als 70 % innerhalb von drei Jahrzehnten. In Deutschland sind etwa ein Drittel aller Arten, die auf der Roten Liste stehen, vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet. Das hat der deutschlandweite, umfassende Faktencheck Artenvielfalt ergeben, der 2024 von der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herausgebracht wurde. Das globale Artensterben ist das Resultat verschiedener parallel ablaufender Prozesse, die sich oft noch gegenseitig verstärken. Es steht außer Frage, dass der Verlust biologischer Vielfalt eng mit der Globalisierung und den Entwicklungen des industriellen Zeitalters (ca. 1950) zusammenhängt. Der Weltbiodiversitätsrat hat die vielfältigen Ursachen für das Artensterben 2019 in fünf „direkten Triebkräften“ zusammengefasst. Der Hauptgrund für das Artensterben liegt im Lebensraumverlust . Wälder werden abgeholzt, Feuchtgebiete trockengelegt und natürliche Landschaften in intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen oder Städte umgewandelt. Der Ausbau von Infrastruktur versiegelt fruchtbaren Boden und zerschneidet Lebensräume. Diese Eingriffe erschweren es vielen Tier- und Pflanzenarten, zu überleben, da sie ihre natürlichen Lebensräume verlieren, in denen sie Nahrung finden und sich fortpflanzen können. Folglich kommen sie seltener vor. An zweiter Stelle steht der Klimawandel . Er hat starken Einfluss auf die Lebensbedingungen vieler Arten und führt zu extremen Wetterereignissen, steigenden Temperaturen und veränderten Niederschlagsmustern. Diese Veränderungen können das Überleben von Arten gefährden, die sich nicht schnell genug anpassen können. Beispielsweise sind Korallenriffe durch die Erwärmung der Ozeane und die Versauerung des Wassers stark bedroht. In weiten Teilen Deutschlands sind vor allem Arten gefährdet, die auf feuchte Lebensräume angewiesen sind. Weiterhin bedroht die weltweite Umweltverschmutzung durch Chemikalien, Plastik und andere Schadstoffe die Existenz vieler Arten. Verschmutzte Gewässer können Fische und andere Wasserlebewesen töten, Luftverschmutzung und Bodenverunreinigung schädigen weitere Pflanzen und Tiere. Besonders Mikroplastik ist eine wachsende Gefahr, da es in die Nahrungskette gelangt und sowohl Tiere als auch Menschen betrifft. Viertens trägt die direkte Übernutzung von Ressourcen zum Artensterben bei: Überfischung, illegaler Wildtierhandel und übermäßige Jagd reduzieren die vorhandenen Vorkommen. Ein übermäßiger Verbrauch oder eine zu intensive Nutzung von Tieren und Pflanzen, der ihre natürliche Regenerationsfähigkeit übersteigt, hat einen Rückgang ihrer Populationen zur Folge. Dies wirkt sich nicht nur auf die unmittelbar betroffenen Arten aus, sondern auch auf die Ökosysteme, die auf sie angewiesen sind. An fünfter Stelle stehen invasive, gebietsfremde Arten , die in ein neues Gebiet eingeführt werden und dort einheimische Arten verdrängen können. Sie destabilisieren die Ökosysteme und verringern die Artenvielfalt, indem sie um Ressourcen konkurrieren oder Krankheiten verbreiten. Da sie oft keine natürlichen Gegenspieler in den neuen Gebieten haben, können sie sich ungehindert ausbreiten. Das ist in Deutschland und Berlin zum Beispiel dem Waschbären und dem Amerikanischen Sumpfkrebs gelungen. Die Verbreitung von invasiven Arten wird heute vor allem durch globale Transport-, Reise- und Lieferwege erleichtert. Die „Rote Liste“ ist ein Verzeichnis, das den Gefährdungsstatus von Arten dokumentiert, um auf deren Schutzbedürftigkeit aufmerksam zu machen. Sie kategorisiert Arten nach ihrem Aussterberisiko und wird von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Naturschutzorganisationen genutzt, um Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt zu entwickeln. In Berlin gibt es spezifische Rote Listen für verschiedene Organismengruppen wie Pflanzen, Tiere und Pilze, die die lokale Biodiversität erfassen und bewerten. Diese Listen helfen dabei, die Gefährdung von Arten in der städtischen Umgebung zu überwachen und gezielte Schutzmaßnahmen zu planen, um die Artenvielfalt in der Hauptstadt zu bewahren. Die Berliner Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege aktualisiert alle 10 Jahre die Rote Liste in Zusammenarbeit mit der Obersten Naturschutzbehörde Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdung einzelner Arten werden jedoch hauptsächlich von zahlreichen ehrenamtlichen Expertinnen und Experten erarbeitet, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen analysieren diese Daten systematisch und beziehen dabei auch Informationen aus aktuellen naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen ein.
Widerspruch einer Naturschutzorganisation gegen Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfs GW1896m, Beschluss des Europarats zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs, Hürden und Auflagen bei Tötung, rechtliche Anpassung für Abschüsse; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Hintergrund
Für die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen in geplanten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für die Festlegung geeigneter Minderungsmaßnahmen dürfen Behörden nur noch auf bereits vorhandene Daten zurückgreifen. Artvorkommen, zu denen der Behörde keine Daten vorliegen, bleiben unberücksichtigt. Auch auf Genehmigungsebene findet keine artenschutzrechtliche Prüfung bzw. Datenerhebung mehr statt. Daher ist es für den Artenschutz entscheidend, Behörden durch Verfügbarmachung entsprechender Daten zu befähigen, geeignete Gebiete und Maßnahmen zu identifizieren. Als ‚vorhanden‘ gelten auch von Dritten (z.B. Naturschutzorganisationen oder Fachgesellschaften) erhobene Daten, sofern sie gewisse Aktualitäts- und Qualitätskriterien erfüllen und die Behörde auf diese Daten zugreifen kann.
Projekt
In diesem Vorhaben entwickeln die Verbundpartner DDA und Observation International gemeinsam eine Online-Plattform, über die sie validierte Daten zum Auftreten von Vogelarten zugänglich machen wollen. Legitimierte Behörden und ggf. weitere Nutzer*innen (z.B. Zuwendungsempfänger*innen im nationalen Artenhilfsprogramm) können über die Plattform in praxistauglicher Form, weitgehend automatisiert und kostenlos auf die Vorkommensdaten zugreifen. Ziel ist es, den Artenschutz mit diesen Daten – insbesondere im Kontext des Ausbaus der Erneuerbaren Energien – wirksam zu unterstützen. Bei den zugrundeliegenden Daten handelt es sich um ehrenamtlich erhobene Gelegenheitsbeobachtungen, die über die digitalen Portale des DDA und von Observation International gesammelt und von ehrenamtlichen Expert*innen validiert werden. Auch die Einbeziehung von Daten aus dem ehrenamtlichen Vogelmonitoring soll im Rahmen des Projektes geprüft werden. Die Validierung und Bereitstellung der Daten sollen mit kurzer Latenz (innerhalb eines Monats nach Beobachtung) erfolgen, um stets aktuelle und qualitätsgesicherte Daten zu gewährleisten. Die bereitgestellten Daten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und können daher von Behörden u.a. zur Bewertung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie zur Identifikation geeigneter Minderungsmaßnahmen verwenden werden. Damit dies gelingt, werden in diesem Vorhaben auch die Verfahren zur Datenvalidierung technisch optimiert, Prozesse automatisiert und zentrale juristische Fragen zur Weitergabe ehrenamtlich erhobener Beobachtungsdaten an Behörden geklärt. Die Bereitstellung erfolgt zunächst in aggregierter Form. Die aggregierten Daten der verschiedenen Datenprovider (DDA und Observation International) werden in einer gemeinsamen Plattform vorgehalten, wohingegen die ortsgenauen Originaldaten bei den Datenprovidern verbleiben. In einem zweiten Schritt können legitimierte Nutzer*innen gezielt jene Beobachtungen mit maximaler räumlicher Präzision anfordern, die dann von den Datenprovidern weitgehend automatisiert zur Verfügung gestellt werden. Die Entwicklung der Plattform erfolgt in engem Austausch mit den avifaunistischen Fachverbänden sowie den potenziellen Nutzer*innen der Plattform aus dem behördlichen Bereich. Neben der Bereitstellung der Vorkommensdaten wird über die Plattform auch die Weitergabe sowie die weitere Nutzung der Daten bis zum Ergebnis des Planungsprozesses transparent dokumentiert.
Ausblick
Mit der Plattform werden Behörden bei der Nutzung ehrenamtlich erhobener Beobachtungsdaten unterstützt, damit diese bei Schutzvorhaben und Planungsprozessen zugrunde gelegt werden können. Die in diesem Vorhaben am Beispiel von Vogelbeobachtungsdaten erprobten Konzepte und technischen Abläufe können potenziell auf weitere Artengruppen und Datenprovider übertragen werden. Das Vorhaben adressiert darüber hinaus zentrale Fragen zur behördlichen Nutzung ehrenamtlich erhobener Daten, die über die Plattform hinaus von grundsätzlicher Bedeutung sind.