Nature can be mobilised to protect itself, with nature-based solutions (NbS) being employed to transform environmental problems into opportunities. Ecosystem restoration using NbS is important; for instance, freshwaters play a big role in the restoration of streams, rivers, peatlands and wetlands. In this context, the EU-funded MERLIN project will demonstrate best practices for freshwater restoration. Bringing together 44 partners from across Europe, including universities, research institutes and nature conservation organisations, as well as stakeholders for businesses, governments and municipalities, the project will draw on successful freshwater restoration projects across Europe transforming them into beacons of innovation. Through collaborations with local communities and key economies, MERLIN will co-develop win–win solutions spearheading systemic economic, social and environmental change.
Objective: Europe's environment is in an alarming state, with climate change effects aggravating. To secure economic prosperity, human wellbeing and social peace, systemic transformative change of our society is imperative. Ecosystem restoration using nature-based solutions (NbS) is key to this change, in which freshwaters hold a pivotal role. MERLIN will demonstrate freshwater restoration best-practice; implement innovative NbS at landscape-scale; upscale systemic restoration seizing green growth and private investment opportunities; mainstream restoration by co-development with local communities and economic sectors; multiply solutions for transformative restoration to key players of systemic change. MERLIN will capitalise on successful freshwater restoration projects across Europe. Success factors of 17 flagship projects will be scrutinized, generating a blueprint for proficient NbS implementation. With investments of 10 mio Euro in hands-on upscaling measures along scalability plans, MERLIN will transform these projects into beacons of innovation for systemic change. Upscaling to the European level, MERLIN will identify landscapes with high potential for transformative restoration and will analyse cost-benefits of restoration scenarios. Economic analyses of European regions will seize green growth opportunities arising from restoration. MERLIN will delineate models for private investment into restoration alongside public funding. MERLIN's initiatives will co-design win-win solutions with economic sectors (agriculture, water supply, insurance, navigation) and local communities, spearheading systemic economic, social and environmental change. The MERLIN Academy and virtual marketplace will multiply innovations to the community of practice, investors and policy makers across Europe and beyond. MERLIN is committed to a sustainable, climate-neutral and -resilient, inclusive and transformative path, mainstreaming restoration as a cornerstone for systemic change.
Die Förderung der biologischen Vielfalt in Berlin ist ein gemeinschaftliches Unterfangen, das ohne das Engagement vieler haupt- und ehrenamtlicher Unterstützerinnen und Unterstützer nicht möglich wäre. Bürgerinnen und Bürger tragen durch lokale Projekte zur Stadtnatur und zum sozialen Zusammenhalt bei, indem sie sich in über 200 Gemeinschaftsgärten engagieren, ihre Gärten naturnah gestalten, sich an Umweltinitiativen beteiligen und an Citizen Science-Projekten teilnehmen. Auch Berliner Unternehmen ergreifen Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität an ihren Standorten, sei es in Höfen, Vorgärten oder auf Dächern. So haben die Berliner Wasserbetriebe bei der Umgestaltung der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel gezeigt, dass auch technische Infrastrukturen zur biologischen Vielfalt beitragen können. Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften besitzen ebenfalls große Flächenreserven und engagieren sich zunehmend. Häufig werden zusammen mit Mieterinnen und Mietern Innenhöfe und Vorgärten nach den Bedürfnissen von Schmetterlingen, Igeln und Co aufgewertet, wie bei der Märkischen Scholle in Tempelhof. Umweltverbände leisten ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) koordiniert Stellungnahmen ihrer Mitgliedsverbände zu verschiedenen Umweltfragen und beauftragt Gutachten. Diese Verbände führen eigene Projekte durch, beraten die Bevölkerung, organisieren Veranstaltungen und pflegen Biotope. Wissenschaftliche Einrichtungen in Berlin unterstützen durch Monitoringprogramme und Forschungsprojekte, oft in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Diese Forschung hilft, ökologische Veränderungen zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Die Stiftung Naturschutz Berlin ist eine zentrale Organisation an der Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung und erfasst den Zustand der Natur, plant und setzt Maßnahmen um und organisiert Fortbildungen. Sie spricht die gesamte Stadtgesellschaft durch Veranstaltungen, Informationsportale und Umweltbildung an. Ein deutschlandweit einmaliges Projekt sind beispielsweise die Berliner Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger, die in allen zwölf Bezirken unterwegs sind. Sie vermitteln zwischen Mensch und Natur, erforschen, dokumentieren und pflegen die spezielle Artenvielfalt in der Stadt. Zudem übernimmt die Stiftung die Koordinierungsstelle Fauna, die das Vorkommen seltener Tiere erfasst und die Koordinierungsstelle Florenschutz, die sich neben der Erfassung auch der Vermehrung seltener Pflanzen verschreibt. Die Berliner Bezirke sind für die Pflege und Entwicklung von Grünflächen verantwortlich, fördern die Biodiversität und organisieren Umweltbildungsangebote. Sie arbeiten mit Naturschutzorganisationen zusammen, um Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt umzusetzen. Alle Beteiligten unterstützen die Oberste Naturschutzbehörde in Berlin, die sich dem Schutz und Erhalt natürlicher Lebensräume und Arten widmet. Diese Behörde überwacht die Einhaltung von Naturschutzgesetzen, entwickelt das Berliner Landschaftsprogramm weiter und arbeitet eng mit verschiedenen Einrichtungen und der Öffentlichkeit zusammen, um nachhaltige Lösungen für den Erhalt der Biodiversität zu finden. Ihr Engagement ist entscheidend, um die Ziele der neuen Strategie zu erreichen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist unverzichtbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Berlin. Die Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt bedeutet immer auch, die Natur für die Berlinerinnen und Berliner erlebbar zu machen. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Naturerfahrungen wichtig. Mit dem Projekt „Nemo – Naturerleben mobil“ kommen Naturpädagoginnen und -pädagogen in die Schulen und Kitas, um junge Menschen auf kleine Stadtnatur-Expeditionen mitzunehmen. Auch das Kinderforscher*Zentrum HELLEUM trägt mit seiner offenen Lernwerkstatt dazu bei, Kinder und Jugendliche für den Schutz biologischer Vielfalt zu sensibilisieren und zu interessieren. In den Berliner Naturerfahrungsräumen, wie dem Robinienwäldchen in Kreuzberg, können sie spielerisch die Stadtwildnis erkunden. Zukünftig soll es davon in jedem Bezirk einen geben. Viele gute Beispiele drehen sich zudem um Umweltbildung in der Landschaft. Dazu gehören feste Einrichtungen wie die Naturschutzstation Hahneberg und Führungen, wie sie im Landschaftspark Herzberge angeboten werden. Auch die
mediale Aufbereitung von Landschaftsinformationen wird immer mehr zum Thema, wie die Karte der Stadtnaturvielfalt in Treptow-Köpenick oder der digitale Baumlehrpfad für den Lietzenseepark zeigen. Mit dem „Langen Tag der Stadtnatur“ findet zudem jedes Jahr ein 24-Stunden Naturfestival mit hunderten Führungen und Mitmachaktionen statt.
In der Erdgeschichte hat es wiederholt Phänomene von Artensterben gegeben. Anhand der Analyse von Fossilien lässt sich ablesen, dass in den letzten 500 Millionen Jahren fünf große Massenaussterben stattgefunden haben. Das gegenwärtige Artensterben ist im Vergleich zu natürlichen Aussterbeprozessen um den Faktor 100 bis 1.000 beschleunigt und steht klar in Verbindung mit weltweiten menschlichen Aktivitäten, wie Abholzung und Überfischung. Es wird daher als sechstes Massenaussterben bezeichnet. Laut dem letzten globalen Bericht des Weltbiodiversitätsrat sind die Größe und der Zustand der globalen Ökosysteme im Vergleich zu ihrem natürlichen Zustand um nahezu die Hälfte zurückgegangen (Globales IPBES-Assessment zu Biodiversität und Ökosystemleistungen, 2019). Der aktuelle Bericht zum Zustand der Natur (EEA Report 10/2020) der europäischen Umweltagentur zeigt, dass sich bereits mehr als 80 % der Ökosysteme in Europa in einem schlechten oder sehr schlechten
Zustand befinden. Laut der Weltnaturschutzunion IUCN ist derzeit fast jede vierte Spezies in Europa vom Aussterben bedroht. Insekten sind die artenreichste Gruppe aller Lebewesen, Nahrungsgrundlage unzähliger Tiere und unersetzlich für die Bestäubung von Pflanzen sowie die Zersetzung und damit Aufbereitung von organischem Material im Stoffkreislauf der Ökosysteme. Eine aufrüttelnde Studie des Entomologischen Vereins Krefeld von 2017 (Hallmann et al., 2017) dokumentiert einen Rückgang der Insektenpopulationen von mehr als 70 % innerhalb von drei Jahrzehnten. In Deutschland sind etwa ein Drittel aller Arten, die auf der Roten Liste stehen, vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet. Das hat der deutschlandweite, umfassende Faktencheck Artenvielfalt ergeben, der 2024 von der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herausgebracht wurde. Das globale Artensterben ist das Resultat verschiedener parallel ablaufender Prozesse, die sich oft noch gegenseitig verstärken. Es steht außer Frage, dass der Verlust biologischer Vielfalt eng mit der Globalisierung und den Entwicklungen des industriellen Zeitalters (ca. 1950) zusammenhängt. Der Weltbiodiversitätsrat hat die vielfältigen Ursachen für das Artensterben 2019 in fünf „direkten Triebkräften“ zusammengefasst. Der Hauptgrund für das Artensterben liegt im Lebensraumverlust . Wälder werden abgeholzt, Feuchtgebiete trockengelegt und natürliche Landschaften in intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen oder Städte umgewandelt. Der Ausbau von Infrastruktur versiegelt fruchtbaren Boden und zerschneidet Lebensräume. Diese Eingriffe erschweren es vielen Tier- und Pflanzenarten, zu überleben, da sie ihre natürlichen Lebensräume verlieren, in denen sie Nahrung finden und sich fortpflanzen können. Folglich kommen sie seltener vor. An zweiter Stelle steht der Klimawandel . Er hat starken Einfluss auf die Lebensbedingungen vieler Arten und führt zu extremen Wetterereignissen, steigenden Temperaturen und veränderten Niederschlagsmustern. Diese Veränderungen können das Überleben von Arten gefährden, die sich nicht schnell genug anpassen können. Beispielsweise sind Korallenriffe durch die Erwärmung der Ozeane und die Versauerung des Wassers stark bedroht. In weiten Teilen Deutschlands sind vor allem Arten gefährdet, die auf feuchte Lebensräume angewiesen sind. Weiterhin bedroht die weltweite Umweltverschmutzung durch Chemikalien, Plastik und andere Schadstoffe die Existenz vieler Arten. Verschmutzte Gewässer können Fische und andere Wasserlebewesen töten, Luftverschmutzung und Bodenverunreinigung schädigen weitere Pflanzen und Tiere. Besonders Mikroplastik ist eine wachsende Gefahr, da es in die Nahrungskette gelangt und sowohl Tiere als auch Menschen betrifft. Viertens trägt die direkte Übernutzung von Ressourcen zum Artensterben bei: Überfischung, illegaler Wildtierhandel und übermäßige Jagd reduzieren die vorhandenen Vorkommen. Ein übermäßiger Verbrauch oder eine zu intensive Nutzung von Tieren und Pflanzen, der ihre natürliche Regenerationsfähigkeit übersteigt, hat einen Rückgang ihrer Populationen zur Folge. Dies wirkt sich nicht nur auf die unmittelbar betroffenen Arten aus, sondern auch auf die Ökosysteme, die auf sie angewiesen sind. An fünfter Stelle stehen invasive, gebietsfremde Arten , die in ein neues Gebiet eingeführt werden und dort einheimische Arten verdrängen können. Sie destabilisieren die Ökosysteme und verringern die Artenvielfalt, indem sie um Ressourcen konkurrieren oder Krankheiten verbreiten. Da sie oft keine natürlichen Gegenspieler in den neuen Gebieten haben, können sie sich ungehindert ausbreiten. Das ist in Deutschland und Berlin zum Beispiel dem Waschbären und dem Amerikanischen Sumpfkrebs gelungen. Die Verbreitung von invasiven Arten wird heute vor allem durch globale Transport-, Reise- und Lieferwege erleichtert. Die „Rote Liste“ ist ein Verzeichnis, das den Gefährdungsstatus von Arten dokumentiert, um auf deren Schutzbedürftigkeit aufmerksam zu machen. Sie kategorisiert Arten nach ihrem Aussterberisiko und wird von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Naturschutzorganisationen genutzt, um Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt zu entwickeln. In Berlin gibt es spezifische Rote Listen für verschiedene Organismengruppen wie Pflanzen, Tiere und Pilze, die die lokale Biodiversität erfassen und bewerten. Diese Listen helfen dabei, die Gefährdung von Arten in der städtischen Umgebung zu überwachen und gezielte Schutzmaßnahmen zu planen, um die Artenvielfalt in der Hauptstadt zu bewahren. Die Berliner Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege aktualisiert alle 10 Jahre die Rote Liste in Zusammenarbeit mit der Obersten Naturschutzbehörde Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdung einzelner Arten werden jedoch hauptsächlich von zahlreichen ehrenamtlichen Expertinnen und Experten erarbeitet, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen analysieren diese Daten systematisch und beziehen dabei auch Informationen aus aktuellen naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen ein.
Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. Ziel ist eine makellose Fassade. Im Dachbereich werden Spalten geschlossen, die Dachböden zu Wohnungen ausgebaut. Bei Neubauten prägen unstrukturierte Fassaden aus Metall und Glas das Bild. Dass es Fledermaus- und Vogelarten gibt, die sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen haben und Gebäude besiedeln, wird meist vergessen oder ignoriert. So verlieren immer mehr unserer Untermieter aus dem Tierreich ihre Quartiere. Selbst der stellenweise noch häufige Spatz gerät nach und nach in akute Wohnungsnot. Dabei hat der Gesetzgeber auch ihn und seine Niststätten unter strikten Schutz gestellt – eine Tatsache, die noch nicht überall geläufig ist. Als so genannte Kulturfolger haben sich diese Tierarten die Stadt als Lebensraum erobert. Städtische Gebäude sind für sie nichts Anderes als eine “Felslandschaft” mit Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen. Die dazwischenliegenden Grün- und Parkanlagen, Stadtbrachen, Bahndämme und Böschungen sowie der Stadtrand mit den wenigen Ackerflächen sind als Nahrungseinzugsgebiet für die genannten Arten von außerordentlicher Bedeutung. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an älteren oder beschädigten Gebäuden in Verbindung mit den heute üblichen Bautechniken und Wärmeschutzmaßnahmen, dem Ausbau von Dachböden zu hochwertigem Wohnraum u.a. führen dazu, dass an den meisten Gebäuden geeignete Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere beseitigt werden. Vielfach war deren Anwesenheit den Besitzerinnen und Besitzern und Mieterinnen und Mietern über Jahrzehnte überhaupt nicht aufgefallen, insbesondere gilt dies für die Besiedlung mit Fledermäusen. Bei Baumaßnahmen sind deshalb besondere artenschutzrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten An jeder Art Gebäude, ob Neubau, Altbau, Großsiedlung oder Umbau kann mit geringen Mitteln der Artenschutz für die auf unsere Duldung angewiesenen Vogel- und Fledermausarten gefördert werden. In der Schlüsselrolle für die Konzeption und den Gebäudeentwurf steht die Planerin/der Planer . Diese können frühzeitig Überlegungen und Belange des Artenschutzes mit einbeziehen. Dies gilt für den Neubau ebenso wie für kleine oder auch große Sanierungsaufgaben. Bereits in der frühen Entwurfsphase des Neubaus oder der Sanierung müssen Artenhilfsmaßnahmen in dem Gebäudekonzept berücksichtigt werden. Bei alter Bausubstanz ist rechtzeitig zu prüfen, ob in der Vergangenheit genutzte Quartiere geschützter Tierarten erhalten werden können. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde des Bezirks oder mit ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzorganisationen Kontakt aufzunehmen, um das Gebäude auf bereits vorhandene Niststätten untersuchen zu lassen bzw. zu klären, welche Nisthilfen unter den örtlichen Gegebenheiten sinnvoll sind. In der Konzeption sollte ausdrücklich auf die Integration von Artenhilfsmaßnahmen für Gebäudebrüter hingewiesen werden. Neben der Verwendung umweltfreundlicher Baumaterialien und alternativer Energie- und Wasserversorgung gewinnen zusätzliche Naturschutzmaßnahmen bei breiten Bevölkerungsschichten immer mehr an Akzeptanz und haben Beispielwirkung. Die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes haben sicher Freude an Vogelgesang, Flugmanövern der Mauersegler und abendlichen Rundflügen der Fledermäuse im Hof. Die entscheidende Rolle für die Durchsetzung von Artenschutzprojekten bei einem Bau- oder Sanierungsvorhaben spielt die Bauträgerin/der Bauträger . Als Geldgeberin/Geldgeber, Eigentümerin/Eigentümer und/oder späterer Vermarkterin/Vermarkter kann er/sie bei positiver Einstellung gegenüber unserer belebten Mitwelt den Artenschutz stark fördern. Grundsätzlich geht es um die Bereitschaft, bei allen an Planung und Bau Beteiligten, einen Beitrag für den Natur- und Artenschutz zu leisten und hierbei kreativ mitzudenken. Der Schutz in der Stadt lebender Wildtierarten sollte sich allerdings nicht darauf beschränken, Nistkästen anzubringen. Erfolgversprechend sind diese Nisthilfen bei einigen Arten nur, wenn der räumliche Zusammenhang von Brut- und Nahrungsbiotop gegeben ist. Daher sollten mit derartigen Maßnahmen auch Fassaden- und/oder Dachbegrünung sowie die Entsiegelung und Begrünung der Höfe einhergehen.
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