null Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg/Stuttgart/Karlsruhe. Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausgebaut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensationsmaßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zentral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transparent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Informationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfügung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dashboards zentral und übersichtlich dargestellt: Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kompensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeichnis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb genommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Naturschutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorganisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokontomaßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Baden-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beeinträchtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlechterung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Eingriffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnahmenflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompensation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Verordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei späteren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsverzeichnis erfasst. Pressemitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg rund um das Thema Ökokonto: Weiterführende Information finden Sie auf der LUBW-Webseite: Eingriffsregelung & Ökokonto Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Das Projekt "Tagung 'Benefits beyond boundaries, Ergebnisse des 5. Weltschutzgebietskongresses in Durban 2003 und ihre Bedeutung für die deutschen Schutzgebiete' 10. bis 13. Februar 2004, Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Naturschutz.
Das Projekt "'Denk-mal auch an die Natur.' - Durchfuehrung einer nachhaltigen Dialogkampagne zu Themenbereich 'Denkmalschutz/Natur- und Umweltschutz'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: EUREGIO Natur.
Das Projekt "Aufbau von langfristig und bundesweit wirksamen Strukturen und Standards zur Förderung der biologischen Vielfalt auf Flächen des Nationalen Naturerbes im Eigentum von Stiftungen und Verbänden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Naturstiftung David - Die Stiftung des BUND Thüringen.
Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Mainstreaming Ecological Restoration of freshwater-related ecosystems in a Landscape context: INnovation, upscaling and transformation" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Biologie, Arbeitsgruppe Aquatische Ökologie.Nature can be mobilised to protect itself, with nature-based solutions (NbS) being employed to transform environmental problems into opportunities. Ecosystem restoration using NbS is important; for instance, freshwaters play a big role in the restoration of streams, rivers, peatlands and wetlands. In this context, the EU-funded MERLIN project will demonstrate best practices for freshwater restoration. Bringing together 44 partners from across Europe, including universities, research institutes and nature conservation organisations, as well as stakeholders for businesses, governments and municipalities, the project will draw on successful freshwater restoration projects across Europe transforming them into beacons of innovation. Through collaborations with local communities and key economies, MERLIN will co-develop win–win solutions spearheading systemic economic, social and environmental change. Objective: Europe's environment is in an alarming state, with climate change effects aggravating. To secure economic prosperity, human wellbeing and social peace, systemic transformative change of our society is imperative. Ecosystem restoration using nature-based solutions (NbS) is key to this change, in which freshwaters hold a pivotal role. MERLIN will demonstrate freshwater restoration best-practice; implement innovative NbS at landscape-scale; upscale systemic restoration seizing green growth and private investment opportunities; mainstream restoration by co-development with local communities and economic sectors; multiply solutions for transformative restoration to key players of systemic change. MERLIN will capitalise on successful freshwater restoration projects across Europe. Success factors of 17 flagship projects will be scrutinized, generating a blueprint for proficient NbS implementation. With investments of 10 mio Euro in hands-on upscaling measures along scalability plans, MERLIN will transform these projects into beacons of innovation for systemic change. Upscaling to the European level, MERLIN will identify landscapes with high potential for transformative restoration and will analyse cost-benefits of restoration scenarios. Economic analyses of European regions will seize green growth opportunities arising from restoration. MERLIN will delineate models for private investment into restoration alongside public funding. MERLIN's initiatives will co-design win-win solutions with economic sectors (agriculture, water supply, insurance, navigation) and local communities, spearheading systemic economic, social and environmental change. The MERLIN Academy and virtual marketplace will multiply innovations to the community of practice, investors and policy makers across Europe and beyond. MERLIN is committed to a sustainable, climate-neutral and -resilient, inclusive and transformative path, mainstreaming restoration as a cornerstone for systemic change.
Das Projekt "Aufbau von langfristig und bundesweit wirksamen Strukturen und Standards zur Förderung der biologischen Vielfalt auf Flächen des Nationalen Naturerbes im Eigentum von Stiftungen und Verbänden, Teilvorhaben: Maßnahmenplanung, Standardentwicklung & Kommunikation" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Naturstiftung David - Die Stiftung des BUND Thüringen.
Das Projekt "Naturschutzrelevante Geodaten in Service Learning-Projekten auswerten - das Beispiel Besenderungsdaten pfälzischer Störche" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Campus Landau, Institut für naturwissenschaftliche Bildung, AG Geographiedidaktik.
Das Projekt "Aufbau von langfristig und bundesweit wirksamen Strukturen und Standards zur Förderung der biologischen Vielfalt auf Flächen des Nationalen Naturerbes im Eigentum von Stiftungen und Verbänden, Teilvorhaben: Datenmanagement und Programmierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: NABU-Stiftung Nationales Naturerbe.
Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. Ziel ist eine makellose Fassade. Im Dachbereich werden Spalten geschlossen, die Dachböden zu Wohnungen ausgebaut. Bei Neubauten prägen unstrukturierte Fassaden aus Metall und Glas das Bild. Dass es Fledermaus- und Vogelarten gibt, die sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen haben und Gebäude besiedeln, wird meist vergessen oder ignoriert. So verlieren immer mehr unserer Untermieter aus dem Tierreich ihre Quartiere. Selbst der stellenweise noch häufige Spatz gerät nach und nach in akute Wohnungsnot. Dabei hat der Gesetzgeber auch ihn und seine Niststätten unter strikten Schutz gestellt – eine Tatsache, die noch nicht überall geläufig ist. Als so genannte Kulturfolger haben sich diese Tierarten die Stadt als Lebensraum erobert. Städtische Gebäude sind für sie nichts Anderes als eine “Felslandschaft” mit Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen. Die dazwischenliegenden Grün- und Parkanlagen, Stadtbrachen, Bahndämme und Böschungen sowie der Stadtrand mit den wenigen Ackerflächen sind als Nahrungseinzugsgebiet für die genannten Arten von außerordentlicher Bedeutung. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an älteren oder beschädigten Gebäuden in Verbindung mit den heute üblichen Bautechniken und Wärmeschutzmaßnahmen, dem Ausbau von Dachböden zu hochwertigem Wohnraum u.a. führen dazu, dass an den meisten Gebäuden geeignete Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere beseitigt werden. Vielfach war deren Anwesenheit den Besitzer*innen und Mieter*innen über Jahrzehnte überhaupt nicht aufgefallen, insbesondere gilt dies für die Besiedlung mit Fledermäusen. Bei Baumaßnahmen sind deshalb besondere artenschutzrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten An jeder Art Gebäude, ob Neubau, Altbau, Großsiedlung oder Umbau kann mit geringen Mitteln der Artenschutz für die auf unsere Duldung angewiesenen Vogel- und Fledermausarten gefördert werden. In der Schlüsselrolle für die Konzeption und den Gebäudeentwurf steht die Planerin/der Planer . Diese können frühzeitig Überlegungen und Belange des Artenschutzes mit einbeziehen. Dies gilt für den Neubau ebenso wie für kleine oder auch große Sanierungsaufgaben. Bereits in der frühen Entwurfsphase des Neubaus oder der Sanierung müssen Artenhilfsmaßnahmen in dem Gebäudekonzept berücksichtigt werden. Bei alter Bausubstanz ist rechtzeitig zu prüfen, ob in der Vergangenheit genutzte Quartiere geschützter Tierarten erhalten werden können. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde des Bezirks oder mit ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzorganisationen Kontakt aufzunehmen, um das Gebäude auf bereits vorhandene Niststätten untersuchen zu lassen bzw. zu klären, welche Nisthilfen unter den örtlichen Gegebenheiten sinnvoll sind. In der Konzeption sollte ausdrücklich auf die Integration von Artenhilfsmaßnahmen für Gebäudebrüter hingewiesen werden. Neben der Verwendung umweltfreundlicher Baumaterialien und alternativer Energie- und Wasserversorgung gewinnen zusätzliche Naturschutzmaßnahmen bei breiten Bevölkerungsschichten immer mehr an Akzeptanz und haben Beispielwirkung. Die zukünftigen Nutzer*innen des Gebäudes haben sicher Freude an Vogelgesang, Flugmanövern der Mauersegler und abendlichen Rundflügen der Fledermäuse im Hof. Die entscheidende Rolle für die Durchsetzung von Artenschutzprojekten bei einem Bau- oder Sanierungsvorhaben spielt die Bauträgerin/der Bauträger . Als Geldgeber*in, Eigentümer*in und/oder späterer Vermarkter*in kann er/sie bei positiver Einstellung gegenüber unserer belebten Mitwelt den Artenschutz stark fördern. Grundsätzlich geht es um die Bereitschaft, bei allen an Planung und Bau Beteiligten, einen Beitrag für den Natur- und Artenschutz zu leisten und hierbei kreativ mitzudenken. Der Schutz in der Stadt lebender Wildtierarten sollte sich allerdings nicht darauf beschränken, Nistkästen anzubringen. Erfolgversprechend sind diese Nisthilfen bei einigen Arten nur, wenn der räumliche Zusammenhang von Brut- und Nahrungsbiotop gegeben ist. Daher sollten mit derartigen Maßnahmen auch Fassaden- und/oder Dachbegrünung sowie die Entsiegelung und Begrünung der Höfe einhergehen.
Mehr als 156.000 Hektar Flächen wurden seit 2005 aus dem Bundeseigentum an Naturschutzorganisationen und die Bundesländer übertragen. Diese Flächen sollen als Nationales Naturerbe dauerhaft für den Naturschutz gesichert werden. Im Projekt „Naturerbe-Netzwerk Biologische Vielfalt“ sollen gemeinsam mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern bundesweit wirksame Managementstrukturen und -standards geschaffen werden.
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unbekannt | 3 |
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