Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile, FFH - und Natura 2000 - Gebiete, Landschaftspläne (historische Überblicksdarstellung ohne Grundstücksbezug mit Umland für das Jahr 2003 im Maßstab 1:50.000)
Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Der Downloaddienst (WFS) Schutzgebiete Brandenburg stellt Daten zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg und Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht bereit. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Biosphärenreservate (BR), Naturparke (NP) und der Nationalpark (NatP). Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Erhaltungszielverordnungen (EZV) für FFH-Gebiete und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Zu den Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht (Natura 2000) zählen Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas - SPA) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Der Geometriedatensatz mit der Endung „MZ“ enthält zusätzlich zu den im Thema „SFL“ dargestellten Informationen die Grenzen von Zonierungen und Flächen nach § 21 (2) S. 3 BbgNatSchG (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen nach § 22 (1) Satz 2 BNatSchG außerhalb von Schutzgebieten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Für die Planung konkreter Vorhaben, Bauanträge o.ä. wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die zuständige Naturschutzbehörde (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)) oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde - uNB des Landkreises). In den Fällen, in denen Sie rechtsverbindliche Angaben benötigen, können Sie dort eine rechtsverbindliche Auskunft zur maßgeblichen Abgrenzung, zu den Inhalten aus der zugehörigen Schutzanordnung und Einsicht in die originalen Karten (Schutzgebiete vor 1991: i.d.R. topographische Karten 1:25.000 (NSG); 1:50.000 (LSG); Schutzgebiete ab 1991: i.d.R. Flurkarten bzw. Liegenschaftskarten) erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Grenzen der Schutzgebiete im Downloaddienst (WFS) zwar ohne Maßstabsbegrenzung angezeigt werden, die Digitalisierung jedoch auf einer Kartenbasis im Maßstab 1:10.000 erfolgte. Da die Daten somit keine höhere Genauigkeit liefern können, sind Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit Orthofotos nicht ausgeschlossen. Die Verantwortung obliegt dem Anwender (siehe Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeit). Der WebFetaureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt. Stand zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg: entspricht dem der gekoppelten Daten; den Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht (Natura 2000): entspricht dem der gekoppelten Daten. Der WFS beinhaltet die folgenden FeatureTypes: - Naturschutzgebiete (NSG) mit Zonierung [app:nsg_mz], - Naturschutzgebiete (NSG) [app:nsg], - Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Zonierung [app:lsg_mz], - Landschaftsschutzgebiete (LSG) [app:lsg], - Erhaltungszielverordnungen (EZV) für FFH-Gebiete [app:ezv], - Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete mit Zonierung [app:be_mz], - Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete [app:be], - Nationalpark (NatP) mit Zonierung [app:natp_mz], - Nationalpark (NatP) [app:natp], - Biosphärenreservate (BR) mit Zonierung [app:br_mz], - Biosphärenreservate (BR) [app:br], - Naturpark (NP) mit Zonierung [app:np], - Naturpark (NP) [app:np], - Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) [app:ffh], - Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas - SPA) [app:spa].
Zielsetzung: Die Degradation von Ökosystemen und der Verlust der Biodiversität sind zwei der drängendsten Probleme unserer Zeit. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sieht vor, geschädigte Ökosysteme zu restaurieren und die Natur langfristig zu schützen. Für Waldökosysteme wurden bereits verschiedene Naturschutzkonzepte erarbeitet und etabliert, um Waldwirtschaft nachhaltig und in Einklang mit Biodiversitätsförderung zu gestalten. Unter anderem soll der Anteil von Totholz gesteigert werden sowie die strukturelle Vielfalt durch den Erhalt alter Bäume und der Schaffung von Lichtungen. Neben der Steigerung der Habitatqualität muss jedoch auch gewährleistet sein, dass bedrohte und seltene Arten die neu geschaffenen Lebensräume besiedeln können, was insbesondere bei Arten mit Individuen-armen Populationen und stark eingeschränktem Verbreitungsarealen kaum möglich ist. Im Projekt „Wiederansiedlung vom Aussterben bedrohter Pilze in Mitteleuropäischen Wäldern“ sollen seltene Pilzarten, die sich vom Abbau organischer Substanz ernähren, durch gezielte Wiederansiedlung gefördert werden. Pilze sind bisher im institutionellen Naturschutz sowie in den gängigen Naturschutzgesetzgebungen unterrepräsentiert. Ziel des Projektes ist es, ausgewählte Naturnähezeiger verschiedener Lebensräume erfolgreich im Labor zu kultivieren, in geeigneten Habitaten anzusiedeln und Artenschutzkonzepte für diese Arten zu entwickeln. Die Relevanz, für welche Arten Schutzkonzepte und Wiederansiedlungen durchgeführt werden sollen, basieren hierbei auf verschiedenen Kriterien, wie der Listung als Naturnähezeiger, der allgemeinen Seltenheit sowie der Isoliertheit bestehender Vorkommen. Es sollen gleichermaßen Arten berücksichtigt werden mit einem sehr engen und weiterem Wirtsspektrum. Die ermöglicht, Erkenntnisse darüber zu gewinnen wie sich Wirtsspektren durch die Forstwirtschaft im Klimawandel (z.B. Nutzung von klimawandelresistenten Baumarten als Wirt) verändern könnten. Die ausgewählten Pilzarten habe große naturschutzfachliche Relevanz über das Projektgebiet Bayerischer Wald hinaus in ganz Deutschland und stellen somit geeignete Modelorganismen dar. Übergeordnetes Ziel ist es, ein wissenschaftlich fundiertes Modellkonzept zur Erhaltung besonders seltener, wirtsgebundener Baumpilze zu entwickeln. Die im Anschluss und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ausgearbeiteten Artenhilfsprogramme sollen ein Zeichen zur stärkeren Beachtung des Reiches der Pilze im Naturschutz setzen.
Im WFS-Dienst werden Themen zu Natur, Landschaft und Umwelt im Landkreis Rotenburg (Wümme) dargestellt. Zu den Themen sind folgende Fachämter für den Inhalt zuständig. Gewässer: Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau; Natura2000: Naturschutzamt; Schutzgebiete nach Naturschutzrecht: Naturschutzamt; Wasserschutzgebiete: Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau
n der Karte sind die Flächen differenziert in fünf Schutzkategorien dargestellt. Zusätzlich sind die einzelnen Schutzkategorien durch Abstufungen der Farbintensität in drei Versiegelungsklassen 0 – 5 %, > 5 – < 30 % und 30 – 100 % unterschieden. In der folgenden Beschreibung sind die Nummern der Bodengesellschaften aufgeführt. Eine Erläuterung dieser Nummern ist in Tabelle 7 der Karte 01.01 zu finden. Höchste Schutzwürdigkeit Die Flächen der höchsten Schutzkategorie konzentrieren sich vor allem auf naturnahe Gebiete mit seltenen Pflanzengesellschaften oder herausragenden Zeitzeugnissen der Eiszeit in den Außenbereichen der Stadt. Größere zusammenhängende Flächen dieser Schutzkategorie liegen im Spandauer Forst auf Talsand mit mesotrophem / vererdetem Niedermoor (1250, 1240) und oligotrophem Übergangsmoor (1200). Diese Grundwasserstandorte sind vergesellschaftet mit Kalkgley-Braunerden, Gleyen, Gley-Rostbraunerden und kalkhaltigen Gleyen (1150, 1231, 1210, 1220). Die Bodengesellschaft mit dem größten Flächenanteil in dieser Kategorie (1200) tritt auch in Schmöckwitzwerder (Schwarze Berge) im Südosten Berlins auf. Weitere grundwassernahe Standorte mit höchster Schutzwürdigkeit liegen im Tegeler Fließ mit seltenen Hanggleyen, Kalkhangmooren und eutrophen Auenniedermooren (1180, 1280), im Bucher Forst mit vergleyter Braunerde – Gley – vererdetem Niedermoor auf Talsandflächen (1164) sowie in Müggelheim in den Gosener und Müggelheimer Wiesen mit vererdeten Niedermooren in einer Talsandniederung (1260). Im Südwesten von Berlin, in Kladow, erhalten im Bereich des Groß Glienicker Sees vererdete Niedermoore mit fossilen Gleyen und Rostbraunerden in einer Schmelzwasserrinne diesen hohen Schutzstatus (1290). Weitere Flächen liegen am Rand der Grunewaldseenkette, am Pechsee und am Teufelssee (Grunewald) mit vererdeten Übergangsmooren und Niedermooren, Nassgleyen, fossilen Gleyen und Rostbraunerden (1290, 1300) und im Flughafengelände Tegel und in der Jungfernheide mit Auenböden (1320). Eine Besonderheit sind auch die entwässerten Auenböden mit mächtiger Kalkmudde in Teerofen (1310). Kleinere Flächen mit Niedermooren und Gleyböden liegen an Rändern von Gewässern wie der Krummen Lake in Grünau und Schmöckwitz, dem Neuen Wiesengraben in Köpenick, der Krummen Laake in Müggelheim, dem Fredersdorfer Mühlenfließ im Rahnsdorfer Forst, dem Lietzen- und Seegraben in Buch (alle 1231) und der Wuhle in Marzahn-Hellersdorf (1270). Zu nennen sind noch die grundwassergeprägten Bodengesellschaften in der Havelniederung in Tiefenwerder (1320), in der Königsheide in Johannisthal (1164) und die Auenböden am Heiligensee (1320). Beispiele von Flächen für eine höchste Schutzkategorie mit Schwerpunkt der Archivfunktion sind vor allem die eiszeitlich geprägten Sandkeilrostbraunerden, vergesellschaftet mit Fahlerden im Frohnauer Forst (1080), und die Sandkeilrostbraunerden, vergesellschaftet mit Parabraunerden unter Ackernutzung in Gatow (1130). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 3.413 ha. Davon sind 3.004 ha (88 %) bis zu 5 % versiegelt, 295 ha (9 %) > 5 – < 30 % und 114 ha (3 %) 30 % und mehr versiegelt. Erwartungsgemäß dominieren innerhalb dieser Schutzkategorie die Versiegelungsgrade bis 5 %. Der Anteil von Flächen mit einem Versiegelungsgrad von > 5 % ist klein und beträgt 12 % (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Insgesamt liegen 3.318 ha unversiegelte Fläche in dieser Kategorie (vgl. Abb. 7). Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um Wald . Weitere Nutzungen sind Parks und Grünanlagen, Mischbestände von Wiesen, Gebüsch und Bäumen, Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Flächen (vgl. Abb. 8). Die meisten Flächen unterliegen bereits einem Schutzstatus anderer Rechtsgebiete. Die höchste Schutzwirkung entfaltet hierbei das Naturschutzrecht mit der Ausweisung förmlicher Schutzgebiete. Sehr hohe Schutzwürdigkeit In dieser Schutzkategorie sind alle Flächen hervorgehoben, die eine hohe Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Ertragsfunktion , die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder die Puffer- und Filterfunktion bzw. eine mittlere Bewertung als seltener Pflanzenstandort und Archivfunktion besitzen. Größere zusammenhängende Flächen dieser Kategorie, unversiegelt oder kaum versiegelt, liegen auf End- bzw. Stauchmoränen mit einer Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Regosol-Braunerde – kolluviale Braunerde (1040) im Grunewald, auf dem Schäfer- und Seddinberg, den Müggelbergen und in der Gatower Heide. An den Hängen dieser Moränen ist eine Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Regosol – kolluviale Braunerde/Gley (1060) an der Havel, dem Griebnitzsee und in den Müggelbergen zu finden. Die den Grunewald durchziehenden glazifluvialen Schmelzwasserrinnen weisen eine Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Ockerbraunerde – kolluvialer Braunerde auf (1050). Zwei typische Bodengesellschaften mit besonders schützenswerten Böden sind die Bodengesellschaften aus Dünensand mit Podsol-Braunerde – Podsol / Rostbraunerde – kolluviale Rostbraunerde (1090, 1100) im Tegeler Forst, Rahnsdorf, Frohnau, Düppel und Müggelheim. An letzterem Standort sind diese Böden teilweise mit den genannten Gesellschaften der End- und Stauchmoränen verzahnt. Weitere Flächen liegen im Tegeler Fließ mit eutrophem Auenniedermoor – Auenanmoorgley – Gley-Rostbraunerde (1280) und in den Gosener Wiesen mit vererdetem (Auen-) Niedermoor (1260). Vereinzelte kleine Flächen sind auf der Barnimhochfläche mit sandigen Beckenfüllungen u. a. in Malchow und Wartenberg zu finden. Die vorkommenden Bodengesellschaften bestehen aus Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1072) und Rostbraunerde – Parabraunerde – vererdetem Niedermoor (1022). Weitere Vorkommen von schützenswerten Bodengesellschaften befinden sich im Bezirk Spandau (1030). Flächen dieser Bewertung bei einer mittleren Versiegelung von > 5 – < 30 % konzentrieren sich auf die Hochflächen Barnim und Teltow mit Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel. Die ausgewiesenen Standorte sind eher kleinteilig und liegen in den Außenbereichen von offenen Einfamilienhaussiedlungen oder Park- und Kleingartenanlagen, wie zum Beispiel in Lichterfelde, Britz, Rudow, Bohnsdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf. Einen Flächenanteil von ca. 50 % hat die Bodengesellschaft aus Parabraunerde – Sandkeilbraunerde (1010). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 12.353 ha. Davon sind 5.879 ha (48 %) bis zu 5 % versiegelt, 4.031 ha (33 %) > 5 – < 30 % und 2.442 ha (20 %) 30 % und mehr versiegelt. Diese Kategorie umfasst 17 % der bewerteten Fläche, wobei 10.702 ha (87 %) unversiegelt sind (vgl. Abb. 7). Kennzeichnend ist ein relativ hoher Anteil von Flächen mit einem Versiegelungsgrad 0 – 5 % und > 5 – < 30 % (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). In dieser Schutzkategorie finden sich überwiegend Wald, Wohnnutzungen, Kleingartenanlagen und Parks / Grünflächen als Nutzungen (vgl. Abb. 8). Hohe Schutzwürdigkeit Diese Kategorie mit den sehr schutzwürdigen Böden ergibt sich aus einer hohen Funktionserfüllung der Böden für den Wasserhaushalt oder für das Filter- und Puffervermögen . Auffällig ist ein großer unversiegelter Komplex am Müggelsee, an der Dahme, am Seddin- und Crossinsee, wobei die gesamte Waldfläche auf Talsand mit Rostbraunerde – vergleyter Braunerde – Gley-Braunerde (1160) die genannten Kriterien erfüllt. Dazu kommen kleinere Bereiche mit einer sauren Bodengesellschaft aus Flugsand mit Podsol-Braunerde – vergleyte Rostbraunerde (1190). Diese beiden schützenswerten Dünensand- und Talsandbodengesellschaften sind auch im Tegeler Forst und in der Jungfernheide zu finden. Kleinere unversiegelte Flächen liegen vor allem im Norden, Süden und Westen von Berlin auf den Hochflächen Teltow und Barnim. Die typische Bodengesellschaft ist Parabraunerde – Sandkeilbraunerde aus Geschiebemergel (1010). Die mäßig versiegelten Flächen bis < 30 % Versiegelungsgrad dieser Kategorie sind meist kleinteilig und verstreut. Dominierend ist mit ca. 70 % Flächenanteil die das Urstromtal durchziehende Mittel- und Feinsand-Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – vergleyter Braunerde – Gley-Braunerde (1160). Ebenso erfüllen Böden aus geschiebehaltigen Sanden auf Moränenflächen mit Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1070) in Charlottenburg unter der Nutzung Kleingarten diese Kriterien. Weitere Bodengesellschaften sind Flugsandfelder aus Podsol-Braunerde – vergleyter Rostbraunerde (1190) in Schmöckwitzwerder, im Wedding und in Heiligensee und Grundmoränen mit Parabraunerde – Sandkeilbraunerde aus Geschiebemergel (1010) in Bohnsdorf, Britz und Hermsdorf. Schutzwürdige Böden mit einem hohen Versiegelungsgrad von 30 – 100 % beschränken sich auf kleinteilige Flächen, vor allem in Gebieten mit Wohnnutzung, Kleingartenanlagen und Wochenendhäusern. Es handelt sich neben der auch hier dominierenden Bodengesellschaft 1160 vor allem um Aufschüttungsböden mit den Bodentypen Regosol + Pararendzina + Hortisol (2483, 2485, 2486, 2484). Ausgewiesene Flächen sind zum Beispiel der Zoologische Garten, Kleingartenanlagen in Britz und Französisch Buchholz und Siedlungsbereiche in Hermsdorf, Heiligensee, Biesdorf und Mahlsdorf. Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 13.658 ha. Davon sind 8.553 ha (63 %) bis zu 5 % versiegelt, 2.748 ha (20 %) > 5 – < 30 % und 2.357 ha (17 %) 30 % und mehr versiegelt. Diese Kategorie nimmt einen Flächenanteil von ca. 18 % der bewerteten Fläche ein und hat damit einen ähnlichen Flächenanteil wie die Kategorie “Sehr hohe Schutzwürdigkeit” (vgl. Abb. 6). Auch die Größenordnung der unversiegelten Fläche ist mit 12.208 ha (89 %) ähnlich wie bei der Kategorie “Sehr hohe Schutzwürdigkeit” (vgl. Abb. 7). Den größten Flächenanteil bilden hier die Versiegelungsgrade bis 5 % (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Den Hauptteil der Flächen dieser Schutzkategorie bilden Böden unter Waldnutzung , gefolgt von Siedlungsgebiet, Acker und Kleingarten (vgl. Abb. 8). Mittlere Schutzwürdigkeit Die Kategorie der schutzwürdigen Böden wird aus einer mittleren Funktionserfüllung der Böden sowohl für den Wasserhaushalt als auch für das Filter- und Puffervermögen abgeleitet. Der unversiegelte bzw. schwach versiegelte Anteil (0 – 5 %) dieser Kategorie besteht überwiegend aus einer großen zusammenhängenden Fläche, dem Forst Grunewald, dem Forst Düppel und der Pfaueninsel. Als Bodengesellschaft dominieren dort saure Rostbraunerden mit kolluvialen Braunerden aus gut wasserdurchlässigen geschiebehaltigen Sanden (1070). Einzelflächen aus geschiebehaltigen Sanden, aber über Mergel, liegen ebenfalls in diesen Forsten und in der Gatower Heide mit Rostbraunerde – Parabraunerde – kolluviale Braunerde (1020). Die Böden des ehemaligen Flugplatzes Tempelhof auf Geschiebemergel mit Pararendzina + Lockersyrosem + Regosol (2489) gehören auch zu dieser Schutzkategorie. Der Anteil mit einer mittleren Versiegelungsklasse (> 5 – < 30 %) besteht weitgehend aus kleinen Flächen. In einem Band von Wannsee, über Nikolassee, Zehlendorf bis Westend ist die häufigste Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1070) verbreitet. Auch in der Hasenheide, dem Viktoriapark und im Landschaftspark Rudow-Altglienicke tritt diese Bodengesellschaft auf. In den locker bebauten Bereichen in Kladow und Gatow liegen Rostbraunerde – Parabraunerde – kolluviale Braunerde (1020) und in Dahlem Rostbraunerde – kolluviale Braunerde (1030) vor. Siedlungsbereiche auf den Hochflächen Teltow und Barnim, zum Teil auf Aufschüttung, mit Böden aus Regosol + Pararendzina + Hortisol (2483 – 2486) und Pararendzina + Lockersyrosem + Regosol (2487 – 2489, 7777) nehmen einen großen Teil dieser Kategorie ein. Die hoch versiegelten Flächen (30 – 100 %) nehmen den größten Teil dieser Schutzkategorie ein. Sie sind auf die Hochflächen Barnim und Teltow, im Süden und Norden der Stadt konzentriert. Die Standorte haben ihren Schwerpunkt in den dichter bebauten Bereichen wie Steglitz, Gropiusstadt in Neukölln, Prenzlauer Berg, Marzahn, Pankow, Lichtenberg oder Märkisches Viertel in Reinickendorf. Die Bodengesellschaften sind anthropogen geprägt und haben häufig sandige Aufschüttungen als Ausgangsmaterial zur Bodenbildung. Als Bodentypen dominieren daher gering entwickelte A – C – Böden, wie Lockersyrosem, Regosol, Pararendzina und Humusregosol (2490, 2483 – 2489, 7777). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 17.318 ha. Davon sind 2.974 ha (17 %) bis zu 5 % versiegelt, 3.581 ha (21 %) > 5 – < 30 % und 10.763 ha (62 %) 30 % und mehr versiegelt. Diese Kategorie stellt mit 23 % den zweitgrößten Flächenteil unter den Schutzkategorien. Von der Gesamtfläche sind 11.480 ha (66 %) unversiegelt (vgl. Abb. 7). Haben in den vorstehenden Schutzkategorien noch die Flächen mit einem Versiegelungsgrad unter 30 % dominiert, so wird diese Kategorie vor allem durch Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad von 30 – 100 % geprägt. Diese erstrecken sich insbesondere auf den Siedlungsbereich der Hochflächen, z. T. sogar innerhalb des Berliner S-Bahnringes (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Die Flächen dieser Schutzkategorie sind überwiegend in den Siedlungsgebieten lokalisiert, aber auch in Wäldern anzutreffen (vgl. Abb. 8). Geringe Schutzwürdigkeit (Böden ohne besondere Anforderungen) Die meisten Böden und Bodengesellschaften in Berlin unterliegen nach diesem Bewertungskonzept nur den allgemeinen Anforderungen des Bodenschutzes. Diese Böden bilden häufig größere zusammenliegende Komplexe. Hierbei handelt es sich vor allem um Flächen mit dichter Bebauung und starker Versiegelung (2482 – 2489, 7777), vorzugsweise in der Innenstadt (2540). Dazu kommen Industriestandorte an der Spree in Treptow und an der Spree und Havel in Spandau, sowie in Lichtenberg, Neukölln, Tempelhof und Reinickendorf (2500). Die dazugehörigen Bodengesellschaften sind überwiegend anthropogen geprägt und haben sich aus meist sandigen Aufschüttungen entwickelt. Gemeinsam ist diesen Böden eine kurze Entwicklungszeit mit schwach ausgeprägter A – C – Horizontierung. Diese setzen sich vor allem zusammen aus Lockersyrosemen, Regosolen und Pararendzinen. Gering versiegelte Flächen dieser Kategorie sind zum großen Teil ehemalige Rieselfelder aus Regosolen, Parabraunerde-, Rostbraunerde- und Gley-Regosolen (2560, 2580, 2590) im Nordosten Berlins sowie kleinflächig in Gatow. Hinzu kommen Trümmerberge (2510), Mülldeponien (2530), ehemalige Industriestandorte (2540) und Gleisanlagen (2470). Diese Flächen haben überwiegend aufgrund ihrer potentiellen oder realen Schadstoffgehalte keinen besonderen Schutzstatus erhalten. Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 27.297 ha. Davon sind 5.161 ha (19 %) bis zu 5 % versiegelt, 2.744 ha (10 %) > 5 – < 30 % und 19.392 ha (71 %) 30 % und mehr versiegelt. Diese Böden sind auf 37 % der bewerteten Flächen vorzufinden. Nur 15.126 ha (55 %) der Böden dieser Kategorie sind unversiegelt (vgl. Abb. 7 und Tab. 1). Die Böden mit geringer Schutzwürdigkeit sind vor allem in Wohn- und Industriegebieten sowie Brachen und Flächen mit Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen zu finden. Der hohe Anteil der gering bewerteten Ackerflächen (ca. 50 %) ist auf eine ehemalige Rieselfeldnutzung zurückzuführen. Aufgrund der vorhandenen Schadstoffbelastung sind diese von einer Einordnung in eine höhere Schutzkategorie ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im August 2025. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Protected Sites (Schutzgebiete des Landes Brandenburg) beinhaltet Informationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg und Europäische Schutzgebiete. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke. Zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zählen Vogelschutzgebiete (Special Protection Area (SPA)) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). <br> <b>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise insbesondere auch zum Stand in den Metadaten der gekoppelten Daten.</b><br> Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, sind die Grenzen bewusst und überlegt auszuwerten, d.h. die Daten können keine höhere Genauigkeit liefern als die, in der sie erfasst wurden. Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Protected Sites (Schutzgebiete des Landes Brandenburg) beinhaltet Informationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg und Europäische Schutzgebiete. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke. Zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zählen Vogelschutzgebiete (Special Protection Area (SPA)) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Protected Sites (D2.8.I.9_v3.2) liegen die Inhalte der Schutzgebiete INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet gemäß der Datenspezifikation folgende Layer und Gruppen: - Gesamtdatenbestand (All Protected Sites) - All of the PS.ProtectedSites Protection Classification layers (Gruppenlayer) - All of the PS.ProtectedSites.siteDesignation.designationScheme layers (Gruppenlayer) - All of the PS.ProtectedSites.siteDesignation.designation layers (Gruppenlayer)<br> <b>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise insbesondere auch zum Stand in den Metadaten der gekoppelten Daten.</b><br> Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können. Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 245 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 24 |
| Land | 215 |
| Weitere | 26 |
| Wissenschaft | 44 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 171 |
| Gesetzestext | 5 |
| Hochwertiger Datensatz | 10 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 185 |
| Umweltprüfung | 11 |
| unbekannt | 62 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 189 |
| Offen | 245 |
| Unbekannt | 21 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 455 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 13 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 147 |
| Keine | 208 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 132 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 201 |
| Lebewesen und Lebensräume | 433 |
| Luft | 122 |
| Mensch und Umwelt | 442 |
| Wasser | 175 |
| Weitere | 455 |