API src

Found 204 results.

Related terms

Biotop des Jahres/Trägerorganisation

Träger ist: Naturschutzzentrum Hessen; Organisationsbüro "biotop des Jahres"; Friedenstr. 38; 35578 Wetzlar; Tel.: 06441/924800; info@nzh-projekt-gmbh.de

Messtischblattquadranten der Verbreitung von Amphibien und Reptilien im Land Brandenburg

Das Amphibien- und Reptilienkataster wird als shape-Datei erfasst und verwaltet. In dieser Datengrundlage werden alle Meldungen über Reptilien und Amphibien in Form von Messtischblattquadranten (6x6km) dargestellt. Hier kann die vorkommende Art, der Kartierer und das Jahr der Erfassung ermittelt werden. Bei Fragen und Interesse bitte an die Naturschutzstation in Linum wenden. Das Amphibien- und Reptilienkataster wird als shape-Datei erfasst und verwaltet. In dieser Datengrundlage werden alle Meldungen über Reptilien und Amphibien in Form von Messtischblattquadranten (6x6km) dargestellt. Hier kann die vorkommende Art, der Kartierer und das Jahr der Erfassung ermittelt werden. Bei Fragen und Interesse bitte an die Naturschutzstation in Linum wenden.

Natur in NRW Nr. 1/2013

Die FFH-Richtlinie der EU sieht eine regelmäßige Berichterstattung über den Zustand aller Arten und Lebensräume vor, die in der Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Vor diesem Hintergrund untersuchte das LANUV im Zeitraum von 2010 bis 2012 insgesamt 13 Bereiche in Nordrhein-Westfalen, unter anderem auf Schlammpeitzger. Diese Ausgabe von Natur in NRW berichtet über dessen Erfassung und zeigt die Schwierigkeiten auf, die das Monitoring einer im Gewässer lebenden Art wie dem Schlammpeitzger, der sich zudem gern im Schlamm eingräbt, mit sich bringt. Ein weiterer Beitrag befasst sich mit Gräben, die dem natürlicherweise auf Altwässer und Kleingewässer der Aue angewiesenen Schlammpeitzger nach Verlust seiner natürlichen Habitate als Ersatzlebensräume dienen. Die Knoblauchkröte zählt in Nordrhein-Westfalen und im Naturraum des Westfälischen Tieflands zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten. Die vorliegende Ausgabe von Natur in NRW berichtet über das LIFE+ Knoblauchkrötenprojekt im Münsterland, das die NABU Naturschutzstation Münsterland in Kooperation mit dem LANUV und den Kreisen Warendorf und Borken durchführt. Ebenfalls mit dem Thema Artenschutz befassen sich die weiteren Beiträge dieses Heftes: Zum einen wird über die Grüne Flussjungfer berichtet, eine Libellenart, die aus NRW lange verschwunden war, und sich dank der Gewässerrenaturierungen im Rahmen der WRRL langsam wieder in den Auenlandschaften etabliert. Zum anderen wird der Artenschutz an Gebäuden thematisiert. Häufig gehen bei Sanierungsvorhaben an Altgebäuden bis dahin vorhandene Brutmöglichkeiten verloren. Natur in NRW stellt eine beispielhafte Kooperation von Naturschutz und Wohnungsbau in Hagen vor, bei der in Dämmschichten integrierte Nistmöglichkeiten angebracht werden. In Nordrhein-Westfalen sind 28 EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wurden im November letzten Jahres auf einer LANUV-Tagung Entwicklungen und notwendige Maßnahmen zum Vogelschutz vorgestellt und diskutiert. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch Dr. Joachim Weiss, Leiter der NRW-Vogelschutzwarte und langjähriges Mitglied im Fachbeirat von Natur in NRW, in den Ruhestand verabschiedet. Ein weiterer Bericht dieser Ausgabe von Natur in NRW stellt den Baum des Jahres 2013, den Wildapfel, vor und zeigt die Arbeit des Landesbetriebs Wald und Holz NRW auf, um die Genressourcen dieser Baumart zu sichern. Zum Abschluss des Heftes berichtet die im LANUV angesiedelte Ambrosia-Meldestelle Neues zum Stand der Bekämpfung der Beifuß- Ambrosie. Die Invasion des stark allergenen Neophyten ist auch dank der weiter angezeigten konsequenten Bekämpfung zurzeit noch überschaubar.

Minutenraster der Verbreitung von Amphibien und Reptilien im Land Brandenburg

Das Amphibien- und Reptilienkataster wird als shape-Datei erfasst und verwaltet. In dieser Datengrundlage werden alle Meldungen über Reptilien und Amphibien in Form von Minutenrastern (1,2 x 1,6km) dargestellt. Hier kann die vorkommende Art, der Kartierer und das Jahr der Erfassung ermittelt werden. Bei Fragen und Interesse bitte an die Naturschutzstation in Linum wenden. Das Amphibien- und Reptilienkataster wird als shape-Datei erfasst und verwaltet. In dieser Datengrundlage werden alle Meldungen über Reptilien und Amphibien in Form von Minutenrastern (1,2 x 1,6km) dargestellt. Hier kann die vorkommende Art, der Kartierer und das Jahr der Erfassung ermittelt werden. Bei Fragen und Interesse bitte an die Naturschutzstation in Linum wenden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und sonstiger Rechtsvorschriften

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es wurde seitdem lediglich zweimal geändert, nämlich zum einen § 36 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583), zum anderen §§ 30 und 31 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287). Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Gesetz punktuell an die zwischenzeitlich erkennbaren Erfordernisse angepasst werden. Das betrifft insbesondere die Etablierung von Naturschutzstationen, die essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen sind, mittels derer die Aufgabe des Naturschutzmanagements verstetigt und außerdem Synergien mit anderen Maßnahmen des Naturschutzes in den Regionen erzeugt werden sollen. Mit der Zeit haben sich außerdem, etwa im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wie auch im Hinblick auf den Aufbau und den Schutz des Netzes „Natura 2000“, einige Änderungsbedarfe ergeben. Neben der Arrondierung des FFH-Gebiet „Hochwald“ ist der Begriff der „Nebenvorkommen“ aus Anhang 2 zu streichen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten des LNatSchG gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Ersatzzahlungen sollen ferner die landesrechtlichen Regelungen zur Verwendung der Ersatzzahlungen im Sinne einer Flexibilisierung reformiert werden. Die Neuregelungen dienen insbesondere der Entbürokratisierung, indem Doppelprüfungen, einerseits durch die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU), andererseits durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), vermieden werden. Schließlich gilt es, auch mit Blick auf inzwischen aufgefallene redaktionelle Fehler oder fehlende Zuständigkeitsregelungen, verschiedene Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Naturschutzes anzupassen. Das gilt für die Landesverordnung für Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSchZuVO), die Landesverordnung über Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie für die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO).

Lippe Fluss- und Auenentwicklung Waldufer Eversumer Heide, Olfen, km 67,3 - km 69,4

Im Zuge des Programms Lebendige Lippe beabsichtig der Lippeverband südlich der Eversumer Heide lokal Maßnahmen zur Förderung der naturnahen Ufer- und Auenentwicklung an der Lippe durchzuführen. Vorgesehen sind Maßnahmen entlang des rechtsseitigen Uferstreifens im Eigentum der NRW Stiftung, verwaltet durch das Naturschutzzentrum Coesfeld (km 68,45 - 68,75 sowie km 69,05 - 69,4) sowie entlang des unterhalb liegenden Uferstreifens, km 67,3 bis 68,2 im Eigentum des Landes NRW (LBauV). Der Lippe sollen durch Uferentfesselung und -gestaltung mit Steilufern und diversen Ausbuchtungen mit unterschiedlichen Tiefen und schmalen Sekundärauen, der Anlage von Ufer- und Mittenbänken sowie Totholzelementen Initialstrukturen für eine eigendynamische Entwicklung gegeben werden.

Naturschutzstationen Rheinland-Pfalz

Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten über den geplanten Aufbau von zehn bis zwölf Naturschutzstationen, Zwischenergebnis und Umsetzung des Projekts

Projekt Naturschutzstationen wird vorbereitet

Arbeit und Struktur der Naturschutzstationen, Trägerstruktur und institutioneller Rahmen, Budget für Aufbau und Unterhaltung des Projekts; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Lippeverband Waldufer Eversumer Heide Olfen

Im Zuge des Programms Lebendige Lippe sollen südlich der Eversumer Heide lokal Maßnahmen zur Förderung der naturnahen Ufer- und Auenentwicklung an der Lippe durchgeführt werden. Vorgesehen sind Maßnahmen entlang des rechtsseitigen Uferstreifens im Eigentum der NRW Stiftung, verwaltet durch das Naturschutzzentrum Coesfeld (km 68,45 - 68,75 sowie km 69,05 - 69,4) sowie entlang des unterhalb liegenden Uferstreifens, km 67,3 - 68,2 im Eigentum des Landes NRW (LBauV). Der Lippe sollen durch Uferentfesselung und -gestaltung mit Steilufern und diversen Ausbuchtungen mit unterschiedlichen Tiefen und schmalen Sekundärauen, der Anlage von Ufer- und Mittenbänken sowie Totholzelementen Initialstrukturen für eine eigendynamische Entwicklung gegeben werden.

Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein

Das VSG Unterer Niederrhein wurde im Jahr 1983 ausgewiesen. Im Jahr 2006 wurde durch die Europäische Union auf Grund einer aus ihrer Sicht unzureichenden Größe des Gebietes ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Verfahren Nr. 2001/5003). Im Frühjahr 2009 wurde das Verfahren eingestellt. Neben einer Gebietserweiterung um ca. 5.500 Hektar forderte die EU die Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes zur Verbesserung bzw. Sicherung des Erhaltungszustands der Wert gebenden Vogelarten des VSG als Bedingung zur Einstellung des Verfahrens. Das LANUV hat dieses Maßnahmenkonzept im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) unter Zuarbeit der vier im VSG tätigen Biologischen Stationen (Biologische Station Westliches Ruhrgebiet, Biologische Station im Kreis Wesel, Naturschutzzentrum im Kreis Kleve, NABU-Naturschutzstation in Kranenburg) erstellt. Text und Karten des Maßnahmenkonzeptes können in den untenstehenden pdf-Dateien eingesehen werden. Massnahmenkonzept Unterer Niederrhein Karte 1: Schutzgebiete Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Karte 2: Flächen in öffentlichem Eigentum Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Blatt 4 Blatt 5 Blatt 6 Karte 3: Brutvorkommen Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Blatt 4 Blatt 5 Blatt 6 Karte 4: Bedeutende Gänseschlafplätze und Rastgebiete für Wasservögel Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Karte 5: Grünlandvogelgerechte Bewirtschaftung, Naturschutzgroßprojekte + Gebiete mit Maßnahmenpläne Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Karte 6: Such- und Schwerpunkträume Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Karte 7: Bereiche für Auenwaldentwicklung Blatt 1 Karte 8: Wasserhaushalt und Bodenabbau Blatt 1 Blatt 2 Karte 9: Infrastruktur und Energie Blatt 1 Blatt 2 Karte 10: Freizeit Blatt 1 Blatt 2

1 2 3 4 519 20 21