Verkarstete, zerklüftete unterirdische Aquifere sind wichtige Trinkwasserquellen. Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft hat jedoch zu einer Nitratinfiltration geführt. Der Konsum von nitrathaltigem Trinkwasser könnte zu gesundheitlichen Problemen führen, und die Europäische Union hat festgelegt, dass die Stickstoffkonzentration im Trinkwasser weniger als 50 mg/L betragen muss, um trinkbar zu sein. In landwirtschaftlich genutzten Regionen liegen die Nitratkonzentrationen jedoch häufig über diesem Grenzwert. So wurden beispielsweise im Einzugsgebiet der Ammer (Deutschland) Nitratkonzentrationen von bis zu 60 mg/l gemessen, während die Abflussgebiete nur 1 mg/l Nitrat enthielten. Diese Konzentrationsunterschiede lassen auf eine intensive Denitrifikation schließen. In unterirdischen oligotrophen Umgebungen können Mikroorganismen die Nitratreduktion mit der Eisen-/Schwefeloxidation koppeln. Die Bestimmung räumlicher Hot Spots, in denen Mikroben eine wichtige Rolle bei der Denitrifikation im Untergrund spielen, ist eine Herausforderung, und es ist daher nicht bekannt, ob die Denitrifikation nur in Klüften oder auch in der porösen Gesteinsmatrix stattfindet. Wir haben Gesteinskerne aus 70 m Tiefe entnommen - der gesättigten Zone der Bronnbachquelle (Deutschland). Das einzigartige Bohrloch ohne Verrohrung diente der Errichtung einer Grundwassermessstelle. Das erste Ziel dieses Projekts besteht darin, die Taxonomie und die funktionellen Fähigkeiten der denitrifizierenden Mikroorganismen zu bestimmen, die das Karbonatgestein bewohnen. Das zweite Ziel ist die Charakterisierung der mikrobiellen Besiedlung Pyrit-haltiger künstlicher und natürlicher poröser Gesteinsmatrixen und der Pyritoxidationsrate durch Laborexperimente. Für diese In-vitro-Studie werden Mikroorganismen verwendet, die zuvor aus Karbonatgestein angereichert wurden und die die Nitratreduktion mit (Eisen/Schwefel)-Oxidation verbinden. Das dritte Ziel besteht darin, die In-situ-Pyrit-Oxidationsrate in den künstlichen und natürlichen porösen Gesteinsmatrixen zu bestimmen. Dies wird durch die langfristige Inkubation von Pyrit-haltigen mikrobiellen Fallen (MTDs; mit Gesteinsmatrixen) im neu installierten Grundwasserbrunnen und durch die Überwachung der Veränderungen in der Zusammensetzung und der Funktionen der mikrobiellen Gemeinschaften, die die MTDs besiedeln, erreicht. Mittels der kombinierten Ergebnisse der Feld- und Laborarbeiten werden wir Folgendes ermitteln: i) die ökologischen Nischen der nitratreduzierenden Mikroorganismen im Grundwasserleiter des Einzugsgebiets der Bronnbachquelle, ii) die wichtigsten Mikroorganismen, die für den Nitratumsatz verantwortlich sind, iii) die Stoffwechseleigenschaften und Funktionen der nitratreduzierenden Mikroorganismen, iv) das Potenzial der Denitrifikanten, die poröse Gesteinsmatrix zu besiedeln, v) die Faktoren, die die Effizienz der Denitrifikation beeinflussen, und v) die Pyritoxidationsrate innerhalb der porösen Gesteinsmatrix.
Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.
Diepholz/Cloppenburg. Eine Fallhöhe von fast zwei Metern macht aus dem Huntewehr in Hoopen bisher ein für Fische unüberwindbares Hindernis. Auch wirbellose Kleinlebewesen scheitern an dem erheblichen Höhenunterschied in dem stark begradigten und staugeregelten Flussabschnitt zwischen Dümmer und Wildeshausen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) will das ändern – er gestaltet die Wehranlage ab dem 15. Juli umfassend um. Vom geplanten Umbau in eine Sohlengleite soll auch der Hochwasserschutz am Fluss profitieren. Eine Fallhöhe von fast zwei Metern macht aus dem Huntewehr in Hoopen bisher ein für Fische unüberwindbares Hindernis. Auch wirbellose Kleinlebewesen scheitern an dem erheblichen Höhenunterschied in dem stark begradigten und staugeregelten Flussabschnitt zwischen Dümmer und Wildeshausen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) will das ändern – er gestaltet die Wehranlage ab dem 15. Juli umfassend um. Vom geplanten Umbau in eine Sohlengleite soll auch der Hochwasserschutz am Fluss profitieren. „Die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern zu erhalten oder wie hier an der Hunte wieder herzustellen – selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des Schutzes der Bevölkerung vor Dürren und Überschwemmungen – zählt zu den wichtigsten Zielsetzungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie“, betont Thomas Lamping, zuständiger Projektingenieur für das Vorhaben beim NLWKN in Cloppenburg. Die in den 1960er Jahren errichtete Wehranlage in Hoopen ist eine von mehreren massiven menschlichen Eingriffen in den natürlichen Verlauf der Hunte, die dem bisher im Wege stehen. Der NLWKN hat deshalb bereits an anderen Abschnitten des Flusses in den letzten Jahren verschiedene Wehranlagen erfolgreich rückgebaut und umgestaltet, um die Durchgängigkeit zu verbessern – etwa in Rechtern, Dreeke und Goldenstedt. Positive Auswirkungen für den Hochwasserschutz Positive Auswirkungen für den Hochwasserschutz In Hoopen wird die Wehranlage ab Mitte Juli in eine gewässerbreite Sohlengleite als Raugerinne mit Wanderkorridor umgebaut. Der Wanderkorridor für Fische und Kleinlebewesen wird dabei in der Mitte der Sohlengleite angelegt. Flankiert wird er links und rechts von der sogenannten Mittel- und Hochwasserberme. „Ein Raugerinne ist ein fischpassierbarer Gewässerabschnitt, der in Hoopen beckenförmig aus 28 Querriegeln mit Natursteinen erstellt wird“, erklärt Thomas Lamping. Die Höhe der Wasserspiegelsprünge wird auf diese Weise deutlich verringert. „Damit wird den Fischen an mindestens 300 Tagen im Jahr eine sichere Wanderung ermöglicht“, so Lamping. Negative Auswirkungen auf den Hochwasserschutz seien von dem Projekt nicht zu erwarten, betont der NLWKN. Im Gegenteil: So verringert sich der Wasserstand in Hoopen bei einem sogenannten „HQ100“-Ereignis – einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in 100 Jahren eintritt – nach Berechnungen der Experten um rund zwölf Zentimeter. Bei entsprechend hohen Wasserständen werde das zusätzliche Wasser dabei über die flankierende Mittel- und Hochwasserberme abgeführt. „Damit verbessern wir die ökologische Durchgängigkeit der Hunte und optimieren gleichzeitig den Hochwasserschutz in diesem Bereich“, betont NLWKN-Projektleiter Thomas Lamping. Größere Konsequenzen für den Straßenverkehr sollen im Rahmen der planmäßig bis Ende Oktober laufenden Arbeiten, die allerdings witterungsabhängig sind, ausbleiben: Eine Straßensperrung ist nicht erforderlich, allerdings müssen Anrainer vorübergehend mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch das Bauvorhaben rechnen. Da die Baustelle im Bereich einer Kurve liegt, soll eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zudem für zusätzliche Sicherheit sorgen. Die Beschränkung der Geschwindigkeit tritt mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung am 15. Juli in Kraft. Kanuten müssen weiter umtragen Kanuten müssen weiter umtragen Unvermeidbar dagegen sei laut NLWKN die bauzeitliche Sperrung der nahen Einsatzstellen für Kanus in die Hunte, die von Wassersportlern bisher zur Umgehung des Huntewehrs genutzt werden. Diese befinden sich im unmittelbaren Baustellenbereich und sind aus verkehrssicherungstechnischen Gründen daher nicht nutzbar. Ein frühester Wiedereinstieg ist während der Bauphase ab Cornau möglich. Wie schon das bisherige Wehr, so wird zudem auch die neue Sohlengleite nach Fertigstellung nicht für Kanuten durchgängig sein. „Eine entsprechende Lösung war an diesem Standort unter Berücksichtigung der vorrangigen Ziele des Hochwasserschutzes und der ökologischen Durchgängigkeit leider nicht umsetzbar“, so Lamping. Wassersportler müssen in Hoopen entsprechend auch künftig umtragen, wenn sie ihre Fahrt auf dem anschließenden Gewässerabschnitt fortsetzen wollen. Die vorhandene Kanu-Einsatzstelle wird dazu an das Ende des neuen Gerinnes verlegt. Insgesamt investieren Niedersachsen und die EU in Hoopen rund 1,2 Millionen Euro in die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit an der Hunte.
Stromabwärts der Schlossbrücke wurde in 2024 der Gründungskörper der bestehenden Uferwand saniert. Dazu wurde innerhalb der wasserdichten Baugrube in der Spree eine Vorsatzschale aus Spritzbeton vor dem freigelegten Gründungskörper hergestellt. Bei der Freilegung wurden mehrfach auch Kampfmittel aus der Gewässersohle geborgen. Nach Fertigstellung der Fundamentsanierung wird die wasserseitige Spundwand auf Höhe der Gewässersohle abgetrennt und der Bereich damit wieder geflutet. Eine Teilflutung in der Hälfte des Abschnittes ist im Frühjahr 2025 vorgesehen. Aus statischen Gründen kann die landseitige Baugrube auch erst danach vollständig verfüllt werden. Der Baugrubenverbau wird bereichsweise entfernt; in 2025 werden auf die Verbauträger gezogen, was mit weiteren, kurzzeitigen Einschränkungen im Straßenraum verbunden sein wird. Seit Herbst 2024 wird die Natursteinfassade oberhalb des Wasserspiegels wiederhergestellt. Dazu wird derzeit das Originalmaterial größtenteils aufgearbeitet und eingebaut. Gleichzeitig werden die noch an der Wand befindlichen Natursteine vor Ort saniert. Da viele Steine zu stark beschädigt waren, muss bereichsweise auch Ersatzmaterial verwendet werden. Nach wiederholten Verzögerungen aufgrund der Materialverfügbarkeit bei Natursteinen wird nunmehr der Bereich zwischen den beiden stromaufwärts liegenden Treppen vollständig aus Neumaterial wiederhergestellt. Im oberen Wandbereich wird der abgebrochene Wandkopf derzeit durch Stahlbetonelemente ersetzt. Diese werden auf der Wasserseite ebenfalls mit Natursteinen verblendet. Die Wiederherstellung der Promenade inklusive der Vegetation erfolgt ab Herbst 2025. Deren Gestaltung ist derzeit in Planung und in Abstimmung mit dem Bezirksamt. Stromaufwärts der Schlossbrücke wurde der Wandkörper oberhalb der Bohrpfahlwand in 2024 hergestellt. Dazu wurden auf der Wasserseite 46 Halbfertigteile montiert und der Wandquerschnitt landseitig durch Ortbeton vervollständigt. In einer zusätzlichen Baugrube wurde zudem eine die Spree querende Haupt-Trinkwasserleitung durch die Berliner Wasserbetriebe saniert. Nach Herstellung einer Betonkappe als oberen Abschluss wird die Baugrube landseitig verfüllt und die Promenade voraussichtlich im Frühjahr 2025 wiederhergestellt. Der letzte Informationstermin vor Ort fand am 21.10.2024 statt. Das Vorhaben Fragen und Antworten Rückblick Projektbeteiligte Voraussichtliche Bauzeit: I. Quartal 2020 bis IV. Quartal 2025 Statische Berechnungen und vertiefte Untersuchungen haben ergeben, dass die um 1905 erbaute Uferwand am Bonhoefferufer beidseitig der Schloßbrücke nicht mehr den Sicherheitsanforderungen genügt. Die Uferbefestigung des rechten Spreeufers muss infolge des schlechten Bauwerkszustandes zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erneuert werden. Der betreffende Uferabschnitt ist ca. 500 m lang und hat zwischen Geländeoberfläche und Spreesohle eine Höhe von (je nach Lage) 5 bis 8 m. Nach Abschluss der Genehmigungs- und Vergabeverfahren wurde im Frühjahr 2020 mit den praktischen Bauarbeiten begonnen. Durch diverse Umstände hat sich bereits eine Verlängerung der Bauzeit ergeben. So wurde beispielsweise beim Teilabbruch der Uferbefestigung stromabwärts der Schloßbrücke festgestellt, dass der abzubrechende Bestand PCB-haltig war. Dadurch wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich, unter denen der Abbruch deutlich zeitintensiver möglich war. Des Weiteren wurden bei der Unterfangung der Uferbefestigung erhebliche Hindernisse vorgefunden, deren Durchbohren die Arbeiten immer wieder verzögerte. Die Fertigstellung wird nun zum Ende des Jahres 2025 angestrebt. Der Neubau des Bonhoefferufers wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) mit Bundesmitteln und Mitteln des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert und durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kofinanziert. Fragen und Antworten, die uns während oder nach den Informationsveranstaltungen am 6. September 2017 und am 13. Dezember 2019 erreicht haben, haben wir für Sie an dieser Stelle zusammengestellt: Zweite Informationsveranstaltung vom 13. Dezember 2019 Mitte Dezember 2019 lud die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erneut zu einer Informationsveranstaltung in die Universität der Künste am Mierendorffplatz ein, um Interessierte auf den aktuellen Stand zu bringen. Rund 50 Gäste nahmen nach der Präsentation der Projektverantwortlichen die Möglichkeit wahr, ins Gespräch zu kommen und sowohl Fragen zu stellen als auch kritische und positive Anmerkungen zu machen. Wir freuen uns über das Interesse und möchten allen, die nicht teilnehmen konnten, die Möglichkeit geben, sich ebenfalls zu informieren. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation steht hier zum Download bereit. Bauherr Uferwand – Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), Abteilung Tiefbau, Projektbereich Wasser Uferpromenade und Bäume – Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Straßen- und Grünflächenamt (SGA-ChaWi) Wasserstraße – Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA-Berlin) Genehmigungsbehörden – Wasserbehörde des Landes Berlin (SenMVKU) und WSA-Berlin Bauausführung – Arge Neubau Uferbefestigung Bonhoefferufer (Streicher Tief- und Ingenieurbau Jena GmbH & Co. KG / Implenia Spezialtiefbau GmbH) Bauoberleitung / Bauüberwachung – VIC Planen und Beraten GmbH
Wann ist mein Haus / meine Wohnung besonders gefährdet? Ein Gebäude ist besonders anfällig für hohe Radon -Konzentrationen in Innenräumen, wenn es in einem Gebiet liegt, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist, keine durchgehende Grundplatte aus Beton aufweist, vor 1960 errichtet wurde und keine moderne Feuchteisolation besitzt, unterkellert ist und sich Aufenthaltsräume im Keller befinden, offensichtliche Eintrittswege für Bodenluft (Spalten, Risse, Natursteingewölbe, offene Kellerböden, nicht abgedichtete Leitungsdurchführungen, Verbindungen zu unterirdischen Hohlräumen) vorhanden sind. Ist mein Haus radonsicher? Reichert sich Radon in Innenräumen von Häusern an, kann es Lungenkrebs verursachen . Ob ein Gebäude besonders anfällig dafür ist, dass sich hohe Radon-Konzentrationen darin anreichern, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Isolation gegen Feuchte Besitzt ein Gebäude keine durchgehende Bodenplatte, weist die Isolation gegen Feuchte aus dem Baugrund oft Schwachstellen an den Übergängen zwischen Bodenplatte und erdberührten Wänden oder zwischen verschiedenen Gebäudeteilen auf. Hier kann leicht Radon aus dem Baugrund eindringen. Vor 1960 errichtete Gebäude wurden meist ohne durchgehende Bodenplatte errichtet und nutzen Materialien zur Feuchteisolation, die an den Übergängen der Dichtungsbahnen meist nicht verschweißt oder verklebt wurden und oft bereits schadhaft sind. Auch hier kann Radon eindringen. Lage des Gebäudes Liegt ein Gebäude in einem Gebiet, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist, ist in überdurchschnittlichem Maße damit zu rechnen, dass in Gebäuden Konzentrationen von Radon auftreten, die über dem im Strahlenschutzgesetz festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegen. Die Wahrscheinlichkeit reicht dort von etwa 10 % bis über 50 % . Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist, müssen die Bundesländer als Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Bei sehr hohen Radon -Konzentrationen in der Bodenluft, wie sie in diesen Gebieten vorkommen können, kann Radon auch großflächig durch Dichtungsmaterialien ins Gebäude eindringen (diffundieren). Deshalb ist es in solchen Gebieten als Schutzmaßnahme nicht immer ausreichend, das Gebäude nur gegen Bodenfeuchte abzudichten. Unterkellerung Ältere Gebäude haben meist keine betonierte Kellerdecke, und die Kellertüren bieten Luftströmungen oft nur einen geringen Widerstand. Radonhaltige Luft aus dem Keller kann so in das Erdgeschoss des Gebäudes gelangen. Schon kleine Spalten im Kellerboden und in Kellerwänden oder ein nicht abgedichteter Ringspalt bei Leitungsdurchführungen begünstigen den Eintritt radonhaltiger Bodenluft. Nachträglich oder nicht verfugte Natursteingewölbe und offene oder nur mit Ziegel- bzw. Natursteinen belegte Kellerböden können aus dem Untergrund eindringende radonhaltige Bodenluft nur in sehr geringem Maße aufhalten. Medien zum Thema Broschüren und Video downloaden : zum Download: Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 3 MB Broschüre Radon - ein kaum wahrgenommenes Risiko downloaden : zum Download: Radon in Innenräumen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 853 KB Broschüre Radon in Innenräumen Video Radon Zu viel Radon im Haus kann Lungenkrebs verursachen. Aber woher weiß ich, ob ich betroffen bin? Wie kann ich es messen? Was kann ich gegen zu viel Radon tun? mehr anzeigen Stand: 30.03.2026 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen
Der Datensatz enthält die Radverkehrsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg. Da es sich um einen routingfähigen Datensatz handelt, werden nicht nur klassische Radverkehrsanlagen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen etc.) erfasst, sondern auch Straßen und Wege, die von Radfahrenden nutzbar sind. Weiterhin werden auch Fußwege erfasst, wenn sie als sogenannte Schiebestrecken Lücken im Radverkehrsnetz füllen. Folgende Attribute werden bereitgestellt: - Status (Betrieb, Temporäre Anlage, …) - Straßenname - Art (Getrennter Geh-/Radweg, Gemeinsamer Geh-/Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Straße mit Mischverkehr bis 30 km/h, Fußgängerzone…) - Klasse (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraße, Wege in Grünanlagen, Straße mit Mischverkehr, Schiebestrecke, Sonstige) - Zeitliche Beschränkung - Benutzungspflicht - Fahrtrichtung (in Geometrie-Richtung, in beide Richtungen) - Oberfläche (bituminöse Decke, wassergebundene Decke, Kunststein, Naturstein, …) - Breite in m - Hindernis (Durchfahrbarkeit gegeben, Umfahrung möglich, …) - Niveau (bodengleich, Tunnel, …) Die Visualisierung im WMS und somit auch im Geoportal erfolgt anhand des Attributs Klasse. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden die Daten in sieben verschiedene Layer unterteilt, die sich an den Klassen orientieren. Langfristig, z.B. wegen Baumaßnahmen, gesperrte Wege werden nicht im Datensatz veröffentlicht. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an radverkehrsnetz@gv.hamburg.de. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.
Natursteinmaterial gibt aus der verwitterten Oberflaeche von Gebaeuden Stickstoffmonoxid-N mit Raten von 0.42 bis 4.2 ng/(h x g), trotz deren hohen Feuchtegehalte, ph-Wertes und Gehaltes an Ammonium, Nitrit und Nitrat, ab. Die Netto-Abgaberaten) von NO sind unabhaengig von dem NO-Anteil in der Umgebungsatmosphaere bis zu einem Wert von 1 ppm NO. Die Aufnahme von NO2 erfolgte bei allen untersuchten Natursteinen, NO wurde hingegen nur bei einer von fuenf Natursteinarten aufgenommen. Die NO-Abgaberaten waren an der Steinoberflaeche am hoechsten und nahmen stark bis zu einer Tiefe von mehr als 1 cm ab. Die NO-Abgabe wurde bis mehr als 3 Monate nach der Probenentnahme von den Gebaeuden beobachtet. NO entsteht hauptsaechlich durch biogene Oxidation des Ammoniums zu Nitrat an der Gesteinsoberflaeche, vermutlich durch endolithische nitrifizierende Bakterien. Die chemische Zersetzung von Nitrit zu NO und NO2 wurde nur unter sauren Bedingungen beobachtet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 264 |
| Kommune | 8 |
| Land | 91 |
| Weitere | 109 |
| Wissenschaft | 101 |
| Zivilgesellschaft | 79 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 8 |
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 250 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 148 |
| Umweltprüfung | 33 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 88 |
| Offen | 350 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 433 |
| Englisch | 117 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 14 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 60 |
| Keine | 233 |
| Webseite | 159 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 389 |
| Lebewesen und Lebensräume | 398 |
| Luft | 288 |
| Mensch und Umwelt | 444 |
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| Weitere | 444 |