Das Projekt "Gefaehrdungs- und Nutzungsanalyse international gehandelter, nicht geschuetzter Heilpflanzenarten: Fallstudien zu Menyanthes trifoliata, Gentiana lutea und Panax ginseng mit dem Ziel der Unterschutzstellung in EG Verordnung und/oder Washingtoner Arte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltstiftung WWF Deutschland.Das geplante Vorhaben schliesst an fruehere Vorhaben an (1995: 808 04 033, 1996-97: 808 05 077). Fuer die genannten Arten sollen folgende Daten erarbeitet werden: Gefaehrdungsanalyse im gesamten Verbreitungsgebiet, biosystematische Grundlagendaten, Nutzungsanalyse in den wichtigsten Herkunftslaendern, Handelsmengen, Empfehlungen fuer Nutzungsmanagement und Schutzmassnahmen. Uebergreifendes Ziel ist die Erarbeitung und Initiierung von bilateralen Schutzprojekten zwischen Ursprungslaendern und Deutschland fuer ausgewaehlte, gefaehrdete Arten unter Einbeziehung der am Handel beteiligten Firmen und der zustaendigen Behoerden der Ursprungslaender. Die Ergebnisse des Vorhabens koennen zum Vorschlag geeigneter Arten fuer Annex B der CITES-EU VO und/oder Appendix II CITES fuehren.
Das Projekt "Erstellung einer Handelsstrukturanalyse fuer die im WA geschuetzte Pflanzenart Prunus africana" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. A.B.& M. Cunningham, People and Plants Consulting.In der Untersuchung sollen die Handelswege, die Struktur des Handels mit Prunus africana und die bisherigen Handelsmengen untersucht werden. Die Erscheinungsformen der Rohprodukte im Handel sollen ermittelt und dokumentiert werden. Es ist eine Darstellung der im Handel befindlichen Produkte zu erarbeiten, die geeignet ist, den Vollzug des Schutzes in den Ein- und Ausfuhrlaendern zu gewaehrleisten (z.B. Phototafeln). Es sind Empfehlungen zu erarbeiten, wie der Vollzug des Schutzes verbessert werden kann. Hauptausfuhrland ist Kamerun. Die fuer die Untersuchung erforderlichen Daten sind in den Ursprungslaendern selbst zu ermitteln, bzw. bei den bisherigen Einfuehrern.
Das Projekt "Handels- und Vollzugsanalyse der im Appendix II des Washingtoner Artenschutz-Uebereinkommens (WA) geschuetzten Heilpflanzen, Projektphase 2: Orchideen und Baumfarne" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Dagmar Lange.Die 9. CITES-Vertragsstaatenkonferenz hat 1994 beschlossen, im Rahmen des Significant-Trade-Prozesses fuer Appendix-II-Arten eine Studie ueber Heilpflanzen durchzufuehren. Eine Grundstudie wurde 1996-1997 als FuE-Vorhaben durchgefuehrt (FKZ 808 05 075). Auf der 10. CITES-Vertragsstaatenkonferenz wurden 1997 Folgemassnahmen beschlossen. Das fuer 1998-99 geplante Vorhaben baut hierauf auf und wird Gefaehrdungs-, Handels- und Vollzugsdaten fuer die oben genannten Arten ermitteln, mit deren Hilfe der Vollzug des Washingtoner Artenschutz-Uebereinkommens national und international verbessert werden kann, vor allem im Bereich der Teile und Erzeugnisse von Pflanzen. Deutschland ist weltweit der drittgroesste Importeur von Heilpflanzen und muss den Vollzug des WA sicherstellen.
Das Projekt "Gefaehrdungs- und Nutzungsanalyse international gehandelter Heilpflanzen am Beispiel von Adonis vernalis, Arnica montana und Centaurium erythraea" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Dagmar Lange.(1) Fuer Lycopodium spp. (Baerlapp) und eine weitere Pflanzengruppe (Auswahl kann erst nach Abschluss des laufenden Vorhabens erfolgen) sollen folgende Daten erarbeitet werden: Gefaehrdungsanalyse im gesamten Verbreitungsgebiet anhand vorliegender Daten, biosystematische Grundlagendaten, Nutzungsanalyse in den wichtigsten Herkunftslaendern, Handelsmengen in der Vergangenheit, Empfehlungen fuer Nutzungsmanagement und weitere Schutzmassnahmen. (2) Fuer ein suedosteuropaeisches Land (Auswahl kann erst nach Abschluss des laufenden Vorhabens erfolgen) soll in enger Zusammenarbeit mit den dortigen Artenschutzbehoerden die Situation der Entnahme und des (internationalen) Handels mit den genutzten Heilpflanzenarten untersucht werden. Ergebnis werden Nutzungs- und Bedrohungsprofile fuer diese Arten sein und Empfehlungen fuer ein zukuenftiges Nutzungs-Management der bedrohten Arten. Eine genauere Festlegung der Aufgaben wird nach Abschluss des laufenden Vorhabens erfolgen.