Die Datenserie beinhaltet die im Rahmen der Sächsischen Waldfunktionenkartierung erfassten Waldfunktionen (WFK) der Themen Wasser, Natur, Luft, Boden, Landschaft, Kultur, Erholung. Die Daten basieren auf den im Rahmen der Sächsischen Waldbiotopkartierung (WBK) erfassten Waldbiotopen (1994 bis 2000). Im Rahmen der Waldbiotopkartierung wurden erfasst und beschrieben: (1.) nach Sächsischem Naturschutzgesetz § 26 (SächsNatschG) besonders geschützte Wald-Biotoptypen, wie z.B. Moor- und Bruchwälder, höhlenreiche Einzelbäume, naturnahe Quellbereiche, unverbaute Bachläufe (2.) seltene naturnahe Waldgesellschaften, wobei naturnahe Buchen- und Eichenwaldgesellschaften am häufigsten sind und (3.) sonstige wertvolle, aber nicht geschützte Biotoptypen im Wald, zu denen beispielsweise zoologisch/botanisch wertvolle Bereiche, Waldränder und Hecken zählen.
Der Datensatz enthält die als FFH-Arthabitate ausgewiesenen Waldflächen ( 1ha) im Freistaat Sachsen. FFH-Arthabitate dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – der Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. Grundlage ist die Flora-Faune-Habitat-Richtlinie. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Rheinland–Pfalz und das Saarland haben durch einen Staatsvertrag einen gemeinsamen Ländergrenzen überschreitenden Nationalpark in einer Gesamtgröße von ca. 10.000 ha eingerichtet. Die entsprechenden Gesetze wurden durch die Landtage des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz Ende 2014 bzw. Anfang 2015 verabschiedet. Rund 985 Hektar des Nationalparks liegen innerhalb des Gebietes der Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler. Dieses im Saarland liegende Teilgebiet ist in einer Gliederungskarte im Maßstab 1: 10.000 und einer Grenzkarte (in 8 Blattschnitten) im Maßstab 1: 2.000 dargestellt. Aus der Grenzkarte ist das Gebiet zu ersehen, für das die Unterschutzstellung als Nationalpark nach § 24 BNatSchG im Saarland gültig ist. Dieses Gebiet ist untergliedert in die Naturzone, die sich in eine Naturzone 1a (Wildnisbereiche, dunkelgrün) und eine Naturzone 1b (Entwicklungsbereiche, hellgrün) unterteilt. Diese unterschiedliche Farbgebung soll sozusagen den unterschiedlichen "Wildnisgrad" dieser beiden Gebiete wiedergeben. In der Naturzone 1a (Wildnisbereiche) ist der Wald bereits vollständig aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen und sich selbst überlassen. In der Naturzone 1b (Entwicklungsbereiche) soll der Wald durch Entnahme der nicht standortheimischen Arten (insbesondere Nadelbäume) noch so umgebaut werden, dass sich die von Natur aus standorttypischen Waldgesellschaften dort einstellen können. Insgesamt ist ein maximaler Zeitrahmen von 30 Jahren gegeben, damit sich die Naturzone 1b in die Naturzone 1a entwickeln kann. Die Naturzone 1a soll dann 75 % der Gesamtfläche des Nationalparks ausmachen, um die internationalen Kriterien der IUCN für Nationalparks zu erfüllen. Auf dieser Fläche darf Natur dann Natur sein. Die restliche Fläche mit ihrem Anteil von rund 25 % ist der Pflegezone 2 zugeordnet. Diese soll die Naturzone vor negativen Einflüssen aus den benachbarten Gebieten schützen. In dieser Zone ist die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die auch der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Brennholz dienen, möglich. Da in der Grenzkarte und dem entsprechenden Kartendienst die jeweiligen Flurstücke zu identifizieren sind, können Eigentümerinnen und Eigentümer genau feststellen, ob und gegebenenfalls inwieweit sie durch das Vorhaben betroffen sind.
"Der Datensatz enthält die das Landschaftsbild prägenden Waldflächen ( 1ha) im Freistaat Sachsen. Waldflächen dieser Waldfunktion tragen entscheidend zur Eigenart oder Schönheit der Landschaft bei. Dies resultiert z. B. aus ihrer Lage (Wälder in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gegenden und an weithin sichtbaren Bergflanken), aus ihrem Aufbau oder ihrer Verteilung. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen."
Der Datensatz enthält alle Waldflächen, die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und des § 32 BNatSchG i. V. m. § 22a SächsNatSchGSchutz als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) oder Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesen wurden. Ziel der FFH-Gebiete ist der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. SPA-Gebiete dienen dem Schutz sämtlicher in Europa wild lebender Vogelarten und ihrer Lebensräume unter besonderer Berücksichtigung der Zugvögel. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die als Überschwemmungsgebiete nach Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausgewiesenen Waldflächen im Freistaat Sachsen. Überschwemmungsgebiete dienen der Sicherung des schadlosen Abflusses von Hochwasser durch Freihaltung des Gebietes von Hindernissen. Sie sind natürliche Rückhalteflächen, deren Ausweisung durch Rechtsverordnung mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde liegt, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Überschwemmungsgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Nationalparks im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie deren Schutzzoneneinteilung. Nationalparks dienen vornehmlich dem Schutz naturnaher, großräumiger Landschaften. In ihnen ist der ungestörte Ablauf der Naturvorgänge zu sichern und die von Natur aus heimische Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten. Sie dienen ferner der wissenschaftlichen Beobachtung natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften. Die Bevölkerung soll Zugang zu Bildungs- und Erholungszwecken haben, soweit dies der jeweilige Schutzzweck erlaubt. Neben der Angabe des Nationalparknamens erfolgt eine Einteilung in Schutzzonen (Kernzone, Naturzone A+B, Pflegezone). Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Landschaftsschutzgebiete nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Freistaat Sachsen. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Natur und Landschaft, wobei auch der Erholungscharakter berücksichtigt wird. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Landschaftsschutzgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 52 |
| Land | 53 |
| Type | Count |
|---|---|
| unbekannt | 53 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 42 |
| Unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 53 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 51 |
| Dokument | 52 |
| Webseite | 53 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 53 |
| Lebewesen und Lebensräume | 53 |
| Luft | 52 |
| Mensch und Umwelt | 53 |
| Wasser | 52 |
| Weitere | 53 |