Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Lauterberg im Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Bewertungen sind für fast alle Aufgaben des Naturschutzes essenziell. Der Beitrag analysiert, wie sich Bewertungen im Naturschutz in Deutschland seit 1920 gewandelt haben. In einem historischen Abriss werden diese Entwicklungen aufgezeigt und anhand von Beispielen erläutert. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Auswertung von Publikationen zu Bewertungsverfahren im Zeitraum von 1920 bis 2024 in der Zeitschrift "Natur und Landschaft" sowie in deren Vorgängern. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts beruhten Bewertungen im Naturschutz auf der Einschätzung einzelner Expertinnen und Experten unter Anwendung weniger, oft nicht explizit genannter Kriterien wie "Schönheit", "Ursprünglichkeit", "Eigenart", "Seltenheit" und "Gefährdung". Nach 1960 begann die Ökologisierung des Naturschutzes und der Bewertungsverfahren. Nach 1970 entstanden viele neue Ansätze der Bewertung, u. a. der Vielfältigkeitswert und die Nutzwertanalyse, und die Bewertungsverfahren wurden stark erweitert und differenziert. In der Zeit nach 1990 wurde in der Landschaftsplanung ein hierarchisches System von Leitbildern, Leitlinien und konkreten Qualitätszielen entworfen, das zahlreiche Innovationen in den Bewertungen mit sich brachte. Trotz Neuerungen und Ausdifferenzierungen in den Bewertungsansätzen sind die wesentlichen Grundlagen von Bewertungen im Naturschutz während der letzten gut 100 Jahre weitgehend unverändert geblieben. Bis heute ungeklärt sind Fragen auf der normativen Ebene, etwa in Hinblick auf die Zuweisung von Werten zu bestimmten ökologischen Zuständen oder hinsichtlich des Kriteriums „Eigenart“ im Arten- und Biotopschutz.
25. November 2025, 9:30 – 15:00 Uhr Museum für Naturkunde Berlin Unter der Leitfrage „Drei Metropolen im Vergleich – wie kann urbane Umweltgerechtigkeit gelingen?“ lädt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zum 3. Berliner Umweltgerechtigkeitskongress ein. Die Veranstaltung bringt Fachleute und Interessierte aus Verwaltung, Politik, Forschung, Zivilgesellschaft und Praxis zusammen, um Umweltgerechtigkeit aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren und voneinander zu lernen. Freuen Sie sich auf ein vielfältiges Programm mit einem Grußwort von Andreas Kraus, Staatssekretär für Klimaschutz und Umwelt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, der Vorstellung der Fortschreibung des Umweltgerechtigkeitsatlas 2023/2024 mit einem Fachkommentar von Prof. Dr. Claudia Hornberg, Vorsitzende des Sachverständigenrats für Umweltfragen, internationalen Beiträgen aus New York (bestätigt) und Paris (angefragt) sowie weiteren spannenden Themen und Diskussionen. Ziel ist es, unterschiedliche methodische und konzeptionelle Ansätze von Umweltgerechtigkeit zu beleuchten und praxisnahe Impulse für Berlin zu gewinnen. Die Veranstaltung findet in Präsenz im Museum für Naturkunde Berlin statt. Englischsprachige Beiträge werden nicht übersetzt. Voranmeldung Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei Interesse an einer Teilnahme wird um eine Voranmeldung bis spätestens 03.11.2025 per E-Mail an lisa.zierenberg@senmvku.berlin.de gebeten. Verbindliche Teilnahmebestätigungen mit weiteren Informationen werden ab dem 05.11.2025 versendet. Sollte die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigen, behält sich die Veranstalterin eine Auswahl vor. Der Kongress „Umweltgerechtigkeit im Quartier – vernetzt und partizipativ Zukunft gestalten“ fand am 3. Mai 2023 im bUm – Raum für die engagierte Zivilgesellschaft und online statt. Die hybride Veranstaltung richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik, Forschung und Praxis, die sich informiert, ausgetauscht und Schnittstellen künftiger Zusammenarbeit ausgelotet haben. Veranstalter des Kongresses waren das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Berlin e.V. Gefördert wurde der Kongress von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Biosphäre Bliesgau ohne Zonenunterteilung.
Der INSPIRE Datensatz Schutzgebiete in Deutschland stellt bundesweite Schutzgebietsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex I Thema bereit. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt für Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2025), Naturschutzgebiete (2023), Nationale Naturmonumente (2025), Biosphärenreservate (2025), Naturparke (2025), Landschaftsschutzgebiete (2023).
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten zu originären Schutz(gebiets)kategorien des Landschaftsprogramms Saarland dar. Es handelt sich sowohl um Planungs- (LSG und WSG) als auch Bestandsdaten (Unzerschnittene Räume).:Es wird eine saarlandweite (außer "Biosphäre Bliesgau") Neukonzeption der Landschaftsschutzgebiete dargestellt. Im Bereich der „Biosphäre Bliesgau“ soll die Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete im Rahmen des ganzheitlichen Entwicklungsauftrages für das Biosphärenreservat erfolgen. Die Schwerpunkte der Neuordnung liegen auf: • den Auen der Fluss- und Bachtäler, insbesondere mit noch funktionsfähigen Retentionsflächen und be-sonderer Bedeutung für Arten- und Biotopschutz sowie Erholung, • den Freiräumen und Grünzügen auf der Siedlungsachse des mittleren Saartals, des Saarlouiser Be-ckens und des Neunkircher Verdichtungsraums, die sich unter hohem Siedlungsdruck befinden und gleichzeitig eine hohe Bedeutung als siedlungsnahe Freiräume besitzen, • den als besonders wertvoll bewerteten Kulturlandschaften des Saarlandes, • zu erhaltenden Offenlandbereichen mit Umnutzungstendenzen sowie Ausbreitung der Freizeitnutzung, • den durch die Expansion von Siedlung, Gewerbe oder Rohstoffwirtschaft gefährdeten Bereichen, in de-nen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bebauung oder Ausbeutung erfolgen sollte, • den Flächen mit hohem Erholungs- und Freizeitdruck bzw. verstärkter Bebauung im Außenbereich (z.B. Niedtal, Täler der Losheimer Schotterflur), • Landschaftsausschnitten mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung (z.B. Saarschleife, Limberg, Litermont, Schaumberg, Weiselberg) sowie • Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung und den Naturhaushalt. Zur Vermeidung von Doppelausweisungen werden innerhalb dieser Räume liegende Naturschutzgebiete nicht in die Landschaftsschutzgebietsneuordnungskulisse aufgenommen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.6.2
Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht. Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 8373 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 383 |
| Land | 7588 |
| Schutzgebiete | 63 |
| Wirtschaft | 13 |
| Wissenschaft | 109 |
| Zivilgesellschaft | 1725 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 11 |
| Daten und Messstellen | 218 |
| Ereignis | 268 |
| Formular | 3 |
| Förderprogramm | 4583 |
| Gesetzestext | 15 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 13 |
| Software | 2 |
| Taxon | 21 |
| Text | 8140 |
| Umweltprüfung | 293 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 3196 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 8371 |
| offen | 7951 |
| unbekannt | 438 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 16451 |
| Englisch | 872 |
| Leichte Sprache | 3 |
| andere | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 261 |
| Bild | 894 |
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| Dokument | 3869 |
| Keine | 8111 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 8171 |
| Lebewesen und Lebensräume | 16760 |
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| Weitere | 15140 |