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Fischfauna 2013

Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Es beginnt an der Mündung der Prosna in die Warthe, verläuft zur Obra und zur Oder, weiter von Neusalz zum Bobr, zur Neiße und von Forst bis zur Spree, weiter über Lübben und Luckenwalde nach Tangermünde, später über Brandenburg und die untere Havel zur Elbe. Zum Ende der Weichselkaltzeit wurden die von Süden, aus periglazialen Gebieten zufließenden Gewässer Weichsel, Warthe und Oder vom Inlandeis gestaut und flossen nach Westen ab, zur heutigen Oder und weiter zur Havel und Elbe. Darüber hinaus existierte eine für aquatische Organismen passierbare Verbindung zwischen Rhein-, Weser- und Elbesystem bei allen Inlandeis-Vorstößen bis in das Ruhrgebiet (Hantke 1993). Über dieses nacheiszeitliche Gewässernetz war es drei Neunaugenarten und 33 Fischarten möglich, die Gewässer des heutigen Landes Berlin zu besiedeln (Wolter et al. 2003). Diese Arten werden als ursprüngliche, bzw. autochthone Fischfauna Berlins betrachtet. Aufgrund ihres geringen Gefälles waren die Tieflandflüsse bereits frühzeitig Gegenstand wasserbaulicher Beeinträchtigungen , z.B. durch Dämme, Wehre oder Kanalverbindungen zwischen verschiedenen Flussgebieten, die im Mittelalter einen ersten Höhepunkt erreichten. Prägte einst die Hydrodynamik von Spree und Havel das Berliner Gewässernetz, so wurden diese Flüsse zunehmend eingedämmt und reguliert. Der Bau von Staueinrichtungen in Fluss- und Bachläufen begann in der Frühzeit der Askanier, die die Mark Brandenburg im 10. Jh. in Besitz nahmen (Driescher 1969). In Berlin lässt sich der Dammbau zum Betreiben von Mühlen mindestens bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Erstmals urkundlich erwähnt wurden 1261 ein Mühlenstau bei Spandau, 1285 eine Wassermühle in Berlin und am 28.10.1298 der Berliner Mühlendamm (Uhlemann 1994). Allerdings ist bereits einer Urkunde aus dem Jahr 1232 zu entnehmen, dass schon zu diesem Zeitpunkt in Spandau eine Stauanlage vorhanden war (Natzschka 1971, Driescher 1974). Zahlreiche Stauanlagen sind wahrscheinlich deutlich älter als ihre erste urkundliche Erwähnung vermuten lässt. So wurden beispielsweise im Jahr 1180 Burg und Burgstadt Spandau rund 1,5 km die Havel aufwärts verlegt, auf die heutige Altstadtinsel, aufgrund eines katastrophalen Wasseranstiegs der Havel, verursacht durch einen bereits vor 1180 einsetzenden Mühlenstau im Bereich der Stadt Brandenburg (Müller 1995). Neben den Mühlendämmen wurden weitere Stauanlagen zur Wasserstandsregulierung und zur Förderung der Schifffahrt errichtet. Bereits im 17. Jahrhundert begann die Begradigung einzelner Flussabschnitte . Die untere Havel – für Fische der Haupt-Kolonialisierungsweg der Berliner Gewässer – wurde erstmals zwischen 1875 und 1881 zusammenhängend reguliert. Im Rahmen der von 1907-1913 erfolgten "Verbesserung der Vorflut- und Schifffahrtsverhältnisse auf der unteren Havel" wurden, neben neuen Durchstichen und Querschnittserweiterungen, auch drei zusätzliche Stauanlagen bei Grütz, Gartz (beide 1911) und Bahnitz (1912) gebaut. Ab 1914 war die Havel bis Spandau voll kanalisiert und gewährleistete auch bei Niedrigwasser durchgehend eine Fahrwassertiefe von 2 m. Diese Regulierung führte zu einem dramatischen Zusammenbruch der Fischbestände und damit fast zum Untergang der Havelfischerei. Damals haben auf einer 80 km langen Havelstrecke 1.100 Fischer ihre Erwerbsgrundlage verloren und Entschädigungen eingeklagt (Kotzde 1914). Ab dieser Zeit war es Wanderfischen selbst bei Hochwasser nicht mehr möglich, die Wehranlagen zu überwinden und das Berliner Stadtgebiet zu erreichen. Mit der Stauhaltung wurden nicht nur überlebensnotwendige Wanderwege unterbrochen, sondern gingen in den Fließgewässern weitere wertvolle Lebensraumstrukturen sowie die für viele Fischarten notwendigen Überschwemmungsflächen verloren. Die Strömungsgeschwindigkeit wurde herabgesetzt, feinkörniges Material konnte nun sedimentieren und diese Ablagerungsprozesse führten zu einer Verschlammung der grobkörnigen Sohlsedimente. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse am Gewässergrund wurden vorherrschend. Für Fischarten die kiesiges, gut mit Sauerstoff versorgtes Substrat bevorzugen, fehlten geeignete Laich- und Lebensräume sowie die Möglichkeit, Ausgleichswanderungen durchzuführen, weshalb z.B. die einstige Leitfischart der unteren und mittleren Spree ausstarb, die Barbe – ein typischer Flussfisch. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich in der Berliner Spree der Gewässercharakter von der klassischen Barben- zur Bleiregion (Wolter et al. 2002). Neben diesen nachhaltigen Beeinträchtigungen durch den Gewässerausbau wirkten Einträge aller Art auf die aquatische Lebensgemeinschaft. Bereits vor der Jahrhundertwende war die Belastung von Spree und Havel durch industrielle und kommunale Abwässer sowie Fäkalien derart stark, dass Fischsterben an der Tagesordnung war und die Fischerei ernsthaft beeinträchtigt wurde. So war es beispielsweise aufgrund der schlechten Sauerstoffverhältnisse im Wasser unmöglich, Fische aus der Unterhavel in sog. Drebeln, d.h. in Booten mit offenen, durchströmten Fischkästen, lebend nach Berlin (heutige Innenstadt) zu transportieren. Die städtischen Rieselfelder boten hinsichtlich der Gewässergütesituation nur bedingt Abhilfe. Besonders drastisch waren die Verschmutzungen in der Spree, die in ihrem Verlauf durch Berlin derart viele Abwässer aufnehmen musste, dass unterhalb der Charlottenburger Schleuse jegliches Tierleben am Gewässerboden erloschen war (Lehmann 1925). Diese anthropogenen Einwirkungen führten zu einer zusätzlichen Verarmung der Berliner Fischfauna . Neben den wandernden Neunaugen- und Fischarten sowie der Barbe starben weitere strömungsliebende, an sauerstoffreiches Wasser gebundene Arten in den Berliner Gewässern aus, wie Bachneunauge und Zährte. Die durch Nährstoffeinträge hervorgerufene, bzw. geförderte Eutrophierung begünstigte euryöke (umwelttolerante) Fischarten, deren Bestandsausweitung oftmals das Zurückgehen anspruchsvollerer Arten verdeckt. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Fischfauna sind in der Ausgabe 1993 zusammenfassend beschrieben. Weiterführende Informationen findet man bei Vilcinskas & Wolter 1993, 1994 und Wolter et al. 2003. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ausgaben werden in der Ausgabe 2014 die Gewässer nicht mehr anhand der Anzahl der nachgewiesenen Fischarten in Abhängigkeit vom Gewässertyp bewertet. Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wird der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial aller Oberflächengewässer angestrebt. Seit 2004 werden auf Grundlage der WRRL Gewässer nicht nur anhand der Anzahl der vorkommenden Fischarten sondern anhand von Arten- und Gildeninventar, Artenhäufigkeit, Gildenverteilung, Altersstruktur, Wanderverhalten, Fischregion und dominanten Arten bewertet (SenStadt 2004). In der Ausgabe 2014 sind die Fangdaten des Fischereiamts erstmals mit den Gewässern des Gewässerverzeichnisses verknüpft worden. Neben den im Zeitraum zwischen 2003 bis 2013 nachgewiesenen Fischarten pro Gewässer werden der Gewässertyp (Flusssee, Fließgewässer, Standgewässer) sowie die Messstellen im Gewässer dargestellt. Die Fischarten sind anhand ihrer Gefährdung nach der Roten Liste Berlin (2013) eingefärbt bzw. als Neozoa gekennzeichnet. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wurde 2013 eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemein­schaften stellen z.T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung.So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz "FFH-Richtlinie" , u.a. einen Anhang II "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling, Rapfen, Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Alterstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern bis zum Jahr 2015. Falls die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht werden, ist eine zweimalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 möglich. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.

Lausitzer Neiße, Klein Bademeusel (6602200)

Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.

Maßnahmen: Spree- und Havel-Wasserstraßen

Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport, als auch die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Mit Ausnahme des Neuköllner Schifffahrtskanals, der sich im Eigentum des Landes befindet, handelt es sich um Bundeswasserstraßen. Durch die verschiedenen Nutzungen – neben der Schifffahrt vor allem das urbane Umfeld, aber auch Freizeit- und Erholungsnutzung – sind die Gewässer stark durch den Menschen geprägt. Querbauwerke verhindern die Durchwanderbarkeit für Fische und wirbellose Tiere. Typgemäße Gewässerstrukturen fehlen. Nur einige Abschnitte der Havel und der Müggelspree bieten mit Flachwasserbereichen, Uferröhrichten und durchströmten Kiessubstraten auch heute naturnähere Ausprägungen von Uferstrukturen. Dies zeigt sich im Monitoring durch eine höhere Artenvielfalt. Für die stark veränderten Gewässer Spree und Havel sowie die Schifffahrtskanäle als künstliche Gewässer ist das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Neben der Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den drei Staustufen Mühlendamm, Charlottenburg und Spandau sind hierzu vor allem strukturverbessernde Maßnahmen erforderlich. Für den Spreeabschnitt zwischen Dämeritzsee und Spreetunnel inklusive des Kleinen und Großen Müggelsees wurde ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet. Das Gewässersystem Müggelspree mit seinen durchflossenen Seen Kleiner Müggelsee, Großer Müggelsee und Bänke ist Teil des NATURA 2000- und FFH-Gebietes Müggelspree-Müggelsee. Durch seine zentrale Lage und seinen vielseitigen Naturraum kommt dem Planungsgebiet eine hohe Bedeutung sowohl für die Umwelt als auch für die Erholungssuchenden und Anlieger zu. Daher wurden bei der Erarbeitung dieses Entwicklungskonzepts die verschiedenen Nutzergruppen mit ihren vielfältigen Ansprüchen in die Planung einbezogen. Der Endbericht fasst die Arbeitsschritte und notwendigen Maßnahmen zusammen: Der Maßnahmenbedarf in den beiden anderen Spreewasserkörpern und den Kanälen wurde im Rahmen des im April 2021 abgeschlossenen Projekts „Gutes ökologisches Potenzial der Kanäle und der Spree in Berlin“ hergeleitet. Schlüsselmaßnahmen sind Flachwasserzonen, in denen durch einen vorgelagerten Wellenschutz die Belastungen durch die Schifffahrt minimiert werden. In sehr restriktiven Abschnitten sind Mindesthabitate durch Ersatzstrukturen, wie befestigte Reisigbündel oder Fischunterstände aus Stahlbeton, vorzusehen. Die in den Karten dargestellten Maßnahmen sind dabei als Suchräume zu verstehen. D. h. im Zuge der nachfolgenden Planungsschritte sind die Maßnahmen innerhalb dieser Suchräume entsprechend des definierten Mindestbedarfs konkret zu verorten und zu dimensionieren. Mit Einführung des „Gesetz(es) über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der WRRL“ werden die Entwicklung der Bundeswasserstraßen zum guten ökologischen Zustands bzw. guten ökologischen Potenzial über die Verbesserung der Hydromorphologie (Gewässerstruktur) und damit die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen zu Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Im Rahmen der „Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse“ als Teil des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) ist neben einer abschnittsweisen Fahrrinnenvertiefung und der Rückverlegung des Ufers am Spandauer Horn zur Verbesserung der Schiffbarkeit für Schubverbände und Großmotorgüterschiffe, die Anlage von wellengeschützten Flachwasserzonen im unteren Spreeabschnitt sowie im Bereich der Havel zwischen Spreemündung und Pichelsdorfer Gemünd vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie im Ergänzenden Länderbericht Berlins: Die Zunahme der Sulfatbelastung im Spreesystem hat für Berlin eine herausragende Bedeutung, denn sie kann die Trinkwasserversorgung der Stadt künftig vor enorme Herausforderungen stellen. Bis zu 70% unserer Trinkwasserförderung wird aus Uferfiltrat – also aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Seen und Flüssen – gewonnen. Daher steht die Trinkwasserversorgung im Großraum Berlin in enger Wechselbeziehung zum Stoffhaushalt der Spree. Die Einleitungen des aktiven Bergbaus in der Lausitz verursachen ca. 65 % der Sulfateinträge in die Spree. Der Sanierungsbergbau trägt durch diffuse Sulfateinträge über den Grundwasserpfad sowie Ausleitungen aus Bergbaufolgeseen mit etwa 35 % zur Sulfatbelastung der Spree bei. Mit Hilfe verschiedener Modelle wurde in den letzten Jahren versucht, die Folgen der Stoffeinträge zu prognostizieren. Die jüngsten Entwicklungen der Sulfatkonzentrationen werden in den Ergebnissen der Modellierungen des Sulfattransportes in der Spree allerdings nicht abgebildet. Daher wurde in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster, Lausitzer Neiße“ vereinbart, das Prognosemodell zur verbesserten Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Sulfatkonzentrationen zu überarbeiten. In einem ersten Schritt wurde im Juli 2015 das Gutachten „Bewertung der hydrologischen Verhältnisse und der Sulfatkonzentrationen in der Spree in den Jahren 2014/2015 vom Bereich Neustadt-Ruhlmühle im Freistaat Sachsen bis in den Berliner Raum“ (Kurztitel: „Fallanalyse der Sulfatbelastung in der Spree 2014/2015“) durch das Land Berlin beauftragt und im August 2015 fertiggestellt: Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Gutachtens wurde im Auftrag des Brandenburger Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ein methodisches Konzept für die Aktualisierung des Prognosemodells erarbeitet und im Dezember 2015 fertiggestellt. Auf Grundlage dieses Konzepts erfolgte anschließend im Frühjahr 2016 die Vergabe des Projektes zur Verbesserung des Prognosemodells. Die Fertigstellung des Modells ist für Anfang des Jahres 2017 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt), das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft mit dem Landesamt für Umwelt und das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Aufgrund der steigenden Sulfatkonzentrationen kommen seit Juli 2015 die zuständigen Staatssekretäre der Länder Berlin und Brandenburg zu den so genannten „Sulfatgesprächen“ zusammen, um unter Einbeziehung des Landes Sachsen, der bergbauverantwortlichen Unternehmen sowie der Berliner Wasserbetriebe gemeinsame Lösungen zur Minderung der Sulfatbelastung zu erarbeiten. In einem gemeinsamen Bericht, der am 05. Juli 2016 den Länderkabinetten vorgelegt wurde, werden die Hintergründe, die bisherigen Aktivitäten sowie der Diskussionsstand und die weiteren vereinbarten Schritte vorgestellt. Gemeinsames Handlungskonzept der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesländer Berlin und Brandenburg Die Umweltverwaltungen von Brandenburg und Berlin einigten sich in 2010 auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes zur Reduzierung der Nährstoffeinträge. Im Mittelpunkt des gesamten Planungsprozesses steht die Verringerung der Konzentrationen von Phosphor und Stickstoff, die eine übermäßige Algenblüte in den Sommermonaten begünstigen. Algenblüten trüben nicht nur das Badevergnügen, sondern beeinträchtigen auch die Lebensbedingungen für Pflanzen und Fische zum Teil erheblich. Die Nährstoffbelastungen haben mehrere Ursachen. Neben Einträgen aus Abwasser- und Regenwassereinleitungen tragen Bodenerosion und diffuse Einträge über das Grundwasser aus landwirtschaftlich genutzten Gebieten maßgeblich zu Belastungen bei. Zur Reduzierung der Belastungen sind weitergende Maßnahmen zum Nährstoffrückhalt erforderlich. Mit dem ersten Bericht zum Konzept legen die Länder länderübergreifende Bewirtschaftungsziele (P-Konzentrationen) für die Gewässer Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes fest. Die Quantifizierung der verschiedenen Eintragspfade ist Gegenstand des nunmehr vorliegenden zweiten Berichts zum Handlungskonzept zur Reduzierung der Nährstoffbelastungen von Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg. Hier wurden länderspezifische Daten Berlins und Brandenburgs ausgewertet. Diese Bilanz bildet die Grundlage für den sich anschließenden Prozess der Entwicklung transparenter und effizienter Handlungsstrategien. Mit dem dritten Bericht legen die Länder Maßnahmen und Maßnahmenoptionen bzw. Strategien vor, um die Umweltziele für den trophischen Zustand im Bereich der Unteren Spree sowie der Havel zwischen Hennigsdorf (Obere Havel) und Havelberg (Untere Havel) sowie zwischen Sophienwerder (Untere Spree) und Neu Zittau (Untere Spree) bzw. Neue Mühle (Dahme) mittel- bis langfristig erreichen zu können. Die Reduzierung der Phosphoreinträge ist ein wichtiger Maßnahmenkomplex zur Verwirklichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Betroffen von den Maßnahmen sind auch die Klärwerke der Berliner Wasserbetriebe. Die Reduzierung der Phosphoreinträge im Spree-Havel-Raum wirken sich nicht nur ökologisch positiv auf diese Gewässer aus, sondern entlasten anteilig darüber hinaus auch den Elbestrom sowie die Übergangsgewässer zur Nordsee. Das Konzept leistet somit auch einen Beitrag für das Erreichen der überregionalen Nährstoffminderungsziele der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.

Wahrscheinlichkeitsbehaftete Hochwasseraussage für unbeobachtete Gewässerprofile des Landes Brandenburg

HQ-REGIO bezeichnet eine GIS-gestützte Softwareanwendung, die Abflusskennwerte für Niedrigwasser (MNQ), Mittelwasser (MQ) und Hochwasser (HQ) an beliebigen Gewässerprofilen flächendeckend für Flussgebiete des Bundeslandes Brandenburg bereitstellt. Um hydrologische Grundlagen für die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie bereitzustellen, ist für diese Softwareanwendung ein landeseinheitliches Regionalisierungsverfahren angewendet worden. Die HQ-Werte sind anhand umfangreicher Regionalisierungsmethoden abgeleitet worden, welche auf der Analyse der Beziehungen zwischen Jahres-HQ-Werten mit bestimmtem Wiederkehrintervall und einer Reihe von Gebietskenngrößen (Geofaktoren), die für langfristig beobachtete Pegel bekannt sind, aufbaut. Die MNQ- und MQ-Werte sind anhand von Daten des Niederschlags-Abfluss-Modelles ArcEGMO für die Fließgewässer des Landes Brandenburg abgeleitet worden. Die MQ-Werte sind ebenfalls regionalisiert worden. Im Anschluss an die Ermittlung der Abflusskennwerte sind diese plausibilisiert und ggf. korrigiert worden. Darüber hinaus erfolgt für Pegel der Lausitzer Neiße und der Havel die Ermittlung von Abflusslängsschnitten, da sich eine Regionalisierung hier nicht anwenden lässt.

Wassergütemessnetz 2 des Landes Brandenburg

Das Wassergütemessnetz 2 (WGMN2) stellt im Rahmen der nationalen und internationalen Meldepflichten aktuelle Daten der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Bürger, Schulen und Behörden haben ein reges Interesse an den Daten des WGMN. Deshalb werden die Daten in sechs stationären Gewässergütemessstationen im Zehn-Minuten-Takt aktualisiert. So stehen die erhobenen Parameter in Echtzeit zur Verfügung. Hierbei werden physikalische, hydrologische, meteorologische und biologische Messgrößen erfasst, die eine dynamische Sicht auf die Gewässerbeschaffenheit ermöglichen. Die Messstationen sind an ausgewählten Standorten an der Elbe, Havel, Teltowkanal, Oder und Neiße positioniert. Die Gewässergütemessstationen sind Bestandteil langfristig konzipierter Sanierungsmaßnahmen und dienen dem Nachweis der Gewässergüte und ihrer zeitlichen Veränderung im Rahmen von international abgestimmten Mess- und Untersuchungsprogrammen, der aktuellen Gewässerüberwachung (Warndienste), der Beweissicherung und der Gewinnung von wasserwirtschaftlichen Informationen. Das WGMN trägt dazu bei, dass Auswirkungen von Störfällen bei Industriebetrieben oder von Schiffsunglücken zeitnah ermittelt und zügig Maßnahmen ergriffen werden können. Aber auch kleinere Verunreinigungen wie illegal entsorgtes Altöl vom Auto fallen durch die Messungen schnell auf. Mit der Erkennung von akuten Verschmutzungen und dem Erfassen langfristiger Trends dient das WGMN auch dazu, entsprechende Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg umzusetzen. Hier können alle Datensätze abgerufen werden. Derzeit werden die Messwerte im Netz als Grafiken dargestellt.

Lausitzer Neiße, Schlagsdorf (6602600)

Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.

Flusspegel: "Zittau 6" am Gewässer Mandau (Lausitzer Neiße)

Dieser Inhalt beschreibt den Flusspegel "Zittau 6" mit der Messstellen-Id: "662022" und der Object-Id 188. Die Messstation liegt am Gewässer Mandau.

Flusspegel: "Großschönau 2" am Gewässer Mandau (Lausitzer Neiße)

Dieser Inhalt beschreibt den Flusspegel "Großschönau 2" mit der Messstellen-Id: "662011" und der Object-Id 47. Die Messstation liegt am Gewässer Mandau.

Flusspegel: "Zittau 1" am Gewässer Lausitzer Neiße (Lausitzer Neiße)

Dieser Inhalt beschreibt den Flusspegel "Zittau 1" mit der Messstellen-Id: "660100" und der Object-Id 187. Die Messstation liegt am Gewässer Lausitzer Neiße.

Flusspegel: "Hartau 1" am Gewässer Lausitzer Neiße (Lausitzer Neiße)

Dieser Inhalt beschreibt den Flusspegel "Hartau 1" mit der Messstellen-Id: "660001" und der Object-Id 55. Die Messstation liegt am Gewässer Lausitzer Neiße.

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