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Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei der Produktion Seltener Erden durch Transfer von Ressourcen-Technologie aus dem Weltraum auf die Erde, Teilprojekt: Prozessmodellierung und Simulation zur Steigerung der Effizient (PROMOTE)

Schwerpunktprogramm (SPP) 1006: Bereich Infrastruktur - Internationales Kontinentales Bohrprogramm, Teilprojekt: Sedimentherkunft und paläohydrologisches Gleichgewicht im Gebiet des Toten Meers während des Frühholozäns - PRO-HYDRO II

Der Sedimentkern 5017-1 wurde im Tiefsten Bereich des Toten Meeres im Rahmen des ICDP Dead Sea Deep Drilling Programms erbohrt. Die lakustrinen, und zum Teil laminierten Sedimente aus diesem tiefen Bohrkern, sowie vom Uferbereich des Toten Meeres sind einzigartige Archive für Variationen des Sedimenteintrags und Paläo-Niederschlagsregimes in der Levante-Region (Naher Osten). Die langfristigen paläo-hydrologischen Änderungen im Einzugsgebiet des Toten Meeres während der letzten ca. 20 Tausend Jahre werden durch Änderungen des relativen Sedimenteintrags aus verschiedenen Zuflüssen widergespiegelt und konnten mittels Messung der radiogenen Isotope von Neodym (Nd) und Strontium (Sr) entziffert werden. Allerdings ist bisher unklar, inwiefern auch kurzfristige und rapide Klimaänderungen, z.B. während des 8.2 Events oder der Bronze-zeitlichen Trockenphase, zu paläo-hydrologischen Änderungen beigetragen haben. Im Zuge des PRO-HYDRO Projekts ist ein neues Profil am Westufer (Ein Feshkha) bis zum Frühholozän erfasst worden um einen detaillierten Vergleich mit dem Sedimentkern 5017-1 zu erzielen. Des Weiteren wurden erstmals auch Jordanische Zuflüsse am Ostufer des Toten Meeres beprobt. In diesem Fortsetzungsantrag (PRO-HYDRO II) sollen die bisher erzielten Ergebnisse aus dem ICDP 5017-1 Bohrkern und dem Westufer durch die Erfassung des Profils von der jordanischen Seite des Totes Meeres erweitert werden. Ein Ostufer-Profil ist eine wichtige Ergänzung um lokal geprägte Überflutungen während rapider Klimaänderungen des Frühholozäns in der Levante und darüber hinaus rekonstruieren zu können.

Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - International Ocean Discovery Program, Teilprojekt: Pleistozäne Antarktische Zwischenwasservariabilität im offenen Ozean

Als Teil der globalen thermohalinen Zirkulation transportiert das Antarktische Zwischenwasser (AAIW) Wärme und Salz, es belüftet die intermediären Tiefen des Ozeans, und verteilt Nährstoffe aus dem Südozean (SO) in die nährstoffarmen Tropen. AAIW ist daher von globaler Bedeutung für die marine Biogeochemie und den Kohlenstoffkreislauf. Die Bildung des AAIW ist direkt an die Intensität des Auftriebs von Zirkumpolarem Tiefenwasser im SO gekoppelt und wird moduliert von den Westwinden und saisonaler Aussüßung durch Meereisexport und -abschmelzen. Obwohl es unbestritten ist, dass Transport und Zusammensetzung von AAIW eine wichtige Rolle für die ozeanischen und klimatischen Änderungen der letzten Deglaziation spielten, gibt es bisher nur wenige längere Aufzeichnungen der AAIW-Variabilität. Obwohl noch immer kontrovers, gibt es basierend auf Proxy-Daten zunehmende Einigkeit über einen anhaltenden oder nur leicht abgeschwächten AAIW-Export im Atlantik während des letzten glazialen Maximums. Neodym(Nd)-Isotopendaten, die eine größere und schnelle Variabilität nahelegten, wurden inzwischen sedimentären Überprägungen identifiziert, ein Problem, das auf den kontinentalen Schelfen, von denen diese Daten überwiegend stammen, kaum vermeidbar ist. Um diese Effekte zu umgehen und ein Verständnis der AAIW-Variabilität auf langen Zeitskalen zu erlangen, schlagen wir eine neue Studie vor, die nur Bohrkerne von Lokationen im offenen Ozean im Südatlantik (DSDP Site 516), dem Südostpazifik (ODP Site 1236) und der Tasmansee (DSDP Site 592 und IODP Site U1510) nutzt. Diese Sedimente weisen zwar niedrige Sedimentationsraten auf, vorläufige Daten zeigen aber die erwartete Amplitude benthischer O- und C-Isotopen im Zwischenwasser. Die Sedimente waren durchweg oxisch, was die verlässliche Anwendung von Nd-Isotopen und Seltenerdelement-Proxies für die Wassermassenrekonstruktion erlaubt. Diese Daten werden O- und C- Isotopendate benthischer Foraminiferen und von Spurenmetallproxies für Temperatur (Mg/Ca, Li/Mg) und Nährstoffgehalt (Cd/Ca) vervollständigen. Nach Etablierung einer benthischen Isotopenstratigraphie für jeden Bohrkern sollen glazial-interglaziale Schlüsselintervalle vor, während und nach dem Mittelpleistozänen Übergang (MPT) auf alle Proxies analysiert werden. Diese Aufzeichnungen der Variabilität der Quellen des AAIW, des Nährstoffgehalts und der Temperatur werden die letzten 1,5 Millionen Jahre in verschiedenen Becken abdecken. Dies wird neue Einsichten in die Rolle liefern, die die AAIW-Variabilität für die globale Umwälzzirkulation gespielt hat, die den SO mit den niedrigen Breiten verbindet, wie die Ozeanzirkulation auf Änderungen orbitaler Parameter der Eisschilde reagierte, und welchen Einfluss dies auf den Kohlenstoffkreislauf an glazialen Terminationen des Pleistozäns hatte.

Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei der Produktion Seltener Erden durch Transfer von Ressourcen-Technologie aus dem Weltraum auf die Erde, Teilprojekt: Prozesserforschung/-verbesserung und Designkonzepte für skalierte terrestrische Anlagen (AGREE-PREVENT)

Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - International Ocean Discovery Program, Teilprojekt: MIS -11: Ein Super-Interglazial mit verstärkter Atlantischen Tiefenwasser Zirkulation

Die atlantische meridionale Zirkulation (AMOC) ist wesentlicher Bestandteil der Wärmeflüsse im Klimasystem, deren Veränderung in Bezug auf den künftigen Klimawandel nur schwer vorherzusagen ist. In diesem Projekt richten wir unseren Blick in die Vergangenheit auf das Marine Isotopenstadium (MIS) 11, dass vor rund 410,000 Jahren mit ähnlichen Orbitalparametern zu einer rund 30,000 Jahre andauernden Warmzeit geführt hat. Ein großer Teil des Grönländischen Eisschilds war abgeschmolzen und folglich der Meeresspiegel deutlich gegenüber heute erhöht. Traditionelle Nährstoff-Spurenstoffe liefern Hinweise auf eine starke Tiefenwasserbildung zu dieser besonderen Warmzeit. Um die Herkunft der Wassermassen, deren Strömungswege sowie die Mischungsverhältnisse zu rekonstruieren, hat sich das Isotopenverhältnis 143Nd/144Nd in der authigenen Phase von Tiefseesedimenten als sehr nützlicher Spurenstoff erwiesen. Im Rahmen dieses Projekts, haben wir die Nd-Isotopie aus authigenen Fe-Mn Ablagerungen an zahlreichen ODP/IODP Sedimentkernen, für die Dauer des MIS-11 und der vorangegangenen Eiszeit MIS-12 extrahiert. Im Atlantik ist eine deutliche Zunahme weniger radiogenen Neodyms meßbar, die wahrscheinlich eine stärkere Tiefenwasserbildung selbst in Zeiten einen verstärkten Eisverlustes in Grönland aufweist. Die untersuchten Sedimente bilden den gesamten tiefen Atlantik von Nord nach Süd ab, sowie einige Regionen mit direktem regionalen Einfluß auf die Nd-Isotopie. Neben einer starken Tiefenzirkulation während MIS-11 konnte auch ein wichtiger Beitrag von Wasser aus der Arktis (nahe der Island-Schottland-Schwelle), sowie ein langanhaltender Einfluss von Wasser der Labrador See nachgewiesen werden. Im tiefen Westatlantik sind über den gesamten Zeitraum des Interglazials sehr unradiogenen Nd Isotopenwerte vorzufinden. In diesem Fortsetzungsprojekt, möchten wir die zeitliche Auflösung der Nd-Isotopenuntersuchungen einiger Sedimentkerne aus der Labradorsee und dem Kapbecken verbessern und die Publikation der Ergebnisse mit Fokus auf den Vergleich von MIS-11 und einem zukünftig wärmeren Klima vorantreiben und bewerten.

Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - International Ocean Discovery Program, Teilprojekt: Bestimmung des 'endmembers' der Nd-Isotopie von nordatlantischem Tiefenwasser über den letzten glazialen Zyklus

Während des letzten Eiszeit-Zykluses wurde CO2 aus der Atmosphäre jahrtausendelang in den tiefen Ozeanen gebunden. Die ozeanische Wassermassenstruktur, die eine solche erhöhte Kohlenstoffspeicherung ermöglichte, ist jedoch weiterhin nicht bekannt. Inkonsistente Rekonstruktionsergebnisse sind größtenteils eine Folge der begrenzten. Insbesondere sind nur wenige Rekonstruktionen von Tiefenwassermassen-Struktur mittels des Neodym (Nd)-Isotopen-Proxys für die letzten 100.000 Jahren verfügbar. Als Selten Erden Elemente wird Nd nicht durch den biologischen Kreislauf beeinflusst, wodurch die Nd-Isotopenzusammensetzung des Meerwassers benutzt werden kann, um Änderungen des Kohlenstoffkreislaufs von der Zirkulation in der Tiefsee getrennt betrachten. Aufgrund des Unterschieds der Nd-Isotopensignaturen zwischen Nord- und Südwasser mehrfach über signifikant unterschiedliche Wassermassenstrukturen des Atlantiks in der Vergangenheit berichtet. Kürzlich wurden jedoch Prozesse identifiziert, die unabhängig von der Herkunft der Wassermasse, die archivierten Nd-Isotopensignaturen (vor allem in Verbindung mit benthischen Nepheloid-Schichten) verändern können und somit die Interpretation als Wassermassen-Tracer in Frage stellen. Diese Prozesse könnten erhebliche Auswirkungen auf paläo-ozeanographische Rekonstruktionen haben, da die meisten Studien bislang Nd-Isotopien unter der Annahme unveränderlicher endmember interpretierten. Gegenwärtig existiert jedoch kein Datensatz aus dem Nordatlantik, der den nördlichen endmember ausreichend genau repräsentiert und dabei den gesamten Glazialen Zyklus abdeckt. Die hier vorgeschlagene Studie wird die etablierte Methodik über den Nd-Isotopen-Proxy an der Universität Heidelberg nutzen und zielt darauf ab, diese kritische Datenlücke zu schließen, indem ein nördlicher Nd-Isotopen-endmember von einem Sedimentkern über die letzten 100.000 Jahre definiert wird. Der IODP-Kern U1313 aus dem subpolare Nordatlantik ist hierfür besonders geeignet, denn er verfügt u.a. über eine ausreichend hohe Sedimentationsrate und liegt außerhalb des Einflusses von benthischen Nepheloid-Schichten oder vulkanischem Material.

Gießanlage für die Serienfertigung von Kupferrotoren für Elektromotoren in Automobilen und Großfahrzeugen im LSC-Verfahren

Die Wieland e Tractions Systems GmbH beabsichtigt, qualitativ hochwertige und leistungsfähige Rotoren für asynchrone Elektromotortypen im Automobilbereich herzustellen. Nahezu jeder Elektromotor, der in Fahrzeugen verbaut wird, ist ein Asynchronmotor oder ein permanent erregter Synchronmotor. Synchronmotoren sind jedoch auf Grund des Einsatzes von seltenen Erden (u.a. Neodym, Dysprosium) sehr umstritten. Wesentlicher Bestandteil des Asynchronmotors ist der aus Kupfer oder Aluminium gefertigte Rotor, der sich im Inneren des Stators bzw. des Käfigs dreht, wodurch der Antrieb erzeugt wird. Bisherige Fertigungsverfahren der Rotoren sind jedoch entweder sehr aufwändig sowie kostenintensiv und damit langfristig nicht wirtschaftlich oder auf Grund einer zu hohen Porosität nicht für den Einsatz in Hochdrehzahlanwendungen wie Automobilen geeignet. Ziel des Projekts ist der erstmalige Aufbau und Betrieb einer Anlage zur gleichzeitigen Herstellung gegossener Kupferrotoren für Automobile und für Großfahrzeuge (Bus, Bahn, LKW). Dazu hat das Unternehmen in den letzten zehn Jahren an einem wirtschaftlichen Druck-Gießprozess für Kupfer mit sehr hoher Leistungsfähigkeit gearbeitet und das „Laminar Squeeze Casting“ (kurz: LSC) entwickelt. Kerninnovation des LSC-Verfahrens ist die minimale Porosität und die hohe elektrische Leitfähigkeit der Kupfer-Rotoren. Die neue Produktionsanlage besteht aus der vertikalen Druckgussmaschine und dem vollintegrierten CT-Scanner. Der CT-Scanner dient zur Qualitätssicherung und automatischen Prozesssteuerung der Druckgussmaschine und wird über eine Industrie 4.0-Technologie mit der Druckgussmaschine verbunden. Ein neu entwickeltes Werkzeug- und Anschnittkonzept ermöglicht zudem eine gleichmäßige Füllung des Rotors, wodurch die sehr guten Qualitätseigenschaften entstehen. Im Vergleich zu horizontalen Gießmaschinen ergeben sich bei einer Maschinenlaufzeit von mindestens 4.400 Stunden jährliche Energieeinsparungen von 88.000 Kilowattstunden. Darüber hinaus verringert sich der Anteil des Kreislaufmaterials um ca. 75 Prozent, was zu weiteren Energieeinsparungen beim Wiedereinschmelzen und Warmhalten führt. Insgesamt können mit dem Vorhaben 85 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr vermieden werden. Mit Hilfe der neuen Technologie können zukünftig preiswerte und leistungsstarke Elektromotoren ohne seltene Erden im Automobil- und im Großmotorbereich verfügbar sein. Bei erfolgreicher Umsetzung trägt das Vorhaben dazu bei, Verbrennungsmotoren durch Elektromotoren mit Asynchronmotor zu ersetzen und die E-Mobility bzw. die Energiewende im Verkehrsbereich insgesamt auszubauen. Das Vorhaben leistet einen wichtigen Beitrag zur Ressourceneffizienz, Materialeinsparung sowie zur Energieeinsparung und -effizienz. Die hergestellten Rotoren werden als Zero Porosity Rotor – ZPR ® vertrieben und schaffen einen neuen Industriestandard für Elektroautos der Zukunft. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Wieland e Tractions Systems GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Sustainable Recovery, Reprocessing and Reuse of Rare-Earth Magnets in a Circular Economy (SUSMAGPRO)

Alte Elektrogeräte richtig entsorgen

<p>Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt</p><p>So entsorgen Sie Ihren Elektroschrott richtig</p><p><ul><li>Entsorgen Sie Elektrogeräte nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.</li><li>Entsorgen Sie alte Elektrogeräte oder Geräteteile kostenlos auf dem Wertstoffhof oder im Handel, sowie – wenn es die Kommune anbietet – über die kommunale Abholung oder Altgeräte-Sammelcontainer im öffentlichen Raum.</li><li>Große Elektroaltgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank können Sie beim Neukauf eines gleichen Geräts kostenfrei zurückgeben – das gilt auch für (Online-)Käufe mit Lieferung.</li><li>Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus Geräten – soweit möglich – und entsorgen Sie diese getrennt vom Gerät über Batteriesammelboxen.</li><li>Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne <a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html">"E-Schrott einfach &amp; richtig entsorgen"</a>.</li></ul><p>Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung:</p><ul><li>Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte.</li><li>Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist.</li></ul></p><p>Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung:</p><p>Gewusst wie</p><p>Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte enthalten wertvolle und andere Rohstoffe. Durch die richtige Entsorgung können sie recycelt werden. Das trägt zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei und schont Umwelt und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠.</p><p><strong>Elektroaltgeräte nie in den Hausmüll:</strong> Das Gesetz bestimmt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt.</p><p><strong>Kommunale Sammelstellen: </strong>Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile,&nbsp;Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Einige Kommunen bieten auch eine anmeldungspflichtige Abholung an der Haustür an (ggf. kostenpflichtig). Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Kommune über das Internet, häufig auch über Abfallkalender oder über spezielle Stellen zur Abfallberatung. Sie können auch den <a href="https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/">Rückgabefinder für Altgeräte-Sammelstellen</a> verwenden.</p><p><strong>Rücknahmestellen im Handel:</strong>&nbsp;Der Handel ist verpflichtet Elektroaltgeräte anzunehmen. Dabei gilt:</p><p><em>Stationärer Handel</em> - <strong>Kleine Elektrogeräte</strong> mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei&nbsp;<u>kein</u> neues Gerät gekauft werden.</p><p>Zur Rücknahme verpflichtet sind</p><p><em>Stationärer Handel</em> - <strong>Größere Elektrogeräte</strong> mit mehr als 25 cm Kantenlänge (z.&nbsp;B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte, Drucker, Pedelec) können Sie&nbsp;<u>beim Neukauf&nbsp;eines Geräts der gleichen Geräteart</u> kostenfrei abgegeben werden. Oftmals nehmen die großen Elektrohändler aber auch aus Kulanz solche Geräte ohne Neukauf zurück – fragen Sie am besten nach.</p><p><strong>Online- und Versandhandel: </strong>Zur Rücknahme verpflichtet sind auch Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m2&nbsp;bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt – diese müssen <strong>kleine und größere Elektroaltgeräte</strong> ebenfalls zurücknehmen. Zum Beispiel kann ein kostenfreies Versandetikett bereitgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit der (kostenlosen) Abholung.</p><p><strong>Abholung bei Lieferung: </strong>Wenn Sie sich ein neues Elektrogerät nach dem Kauf im Geschäft oder dem Onlinekauf nach Hause liefern lassen, haben Sie insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit Ihr Altgerät bei Lieferung des neuen Geräts einfach mitnehmen lassen bzw. dieses zeitnah abholen zu lassen. Der Händler muss Sie grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll. Für "Wärmeüberträger" (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (mit einer Oberfläche von größer 100 cm² z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 cm ("Großgeräte") müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten, diese kann zeitgleich oder zeitnah erfolgen.</p><p><strong>Achtung!</strong>&nbsp;An Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland.</p><p><strong>Entfernen Sie Akkus, Batterien und Leuchtmittel:</strong> Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">etwaige Brandrisiken</a> oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus</a>.</p><p>Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt, z.B. in Batterie-Sammelboxen, entsorgt werden.</p><p><strong>Löschen Sie persönliche Daten:</strong> Auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten, usw. werden personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollten vor der Entsorgung gelöscht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).</p><p><strong>Von elektrischen Fernsehsesseln und blinkenden Schuhen – "untypische", "unsichtbare" oder "versteckte" Elektrogeräte: </strong>Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Neben den altbekannten Elektrogeräten wie Waschmaschine, Smartphone und Toaster zählen auch viele Produkte zu Elektrogeräten, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte, die mit fest in das Produkt integrierten elektrischen (Zusatz-)Funktionen (z.B. Leucht-, Sound oder Ladefunktionen, Bluetooth) ausgestattet sind. Darunter fallen zum Beispiel Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, elektronisch höhenverstellbare Tische, (blinkende) LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, Bücher mit Geräuscheffekten, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule. Auch diese Geräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen wie oben beschrieben entsorgt werden. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.</p><p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p><p><strong>Für alle&nbsp;</strong>– egal&nbsp;ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – <strong>die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten</strong>, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p><ul><li><a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html">Plan E "E-Schrott einfach &amp; richtig entsorgen"</a></li><li><a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a></li></ul></p><p><strong>Für alle&nbsp;</strong>– egal&nbsp;ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – <strong>die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten</strong>, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden?</strong></p><p>In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das ⁠Klima⁠. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende ⁠FCKW⁠-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">Lithium-Batterien</a>. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade.</p><p><strong>Was passiert mit den Altgeräten?</strong></p><p>Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland über 350 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z.&nbsp;B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet.</p><p>Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen.</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind:</p><p>In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen.&nbsp;</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.006.370 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 926.719 Tonnen). Das entspricht 11,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 79.651 Tonnen) kamen von anderen Nutzern wie Unternehmen oder Behörden. Mit dem Jahr 2019 erhöhte sich die Mindestsammelquote von vormals 45 auf 65 Prozent. Diese neue Sammelquote wurde mit 38,6 Prozent deutlich verfehlt.</p><p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p>

Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen

<p>Ab dem 1. Januar 2022 gilt das geänderte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Neue Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, bessere Information für Verbraucher*innen und einheitliche Sammelstellenlogos sollen die Altgeräterückgabe weiter vereinfachen. Zum Beispiel müssen ab dem 1. Juli 2022 auch die meisten Lebensmitteldiscounter Altgeräte zurücknehmen.</p><p>Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ – kurz: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/%20">ElektroG</a> – regelt u.a. die verschiedenen Rechte und Pflichten von Herstellern, Vertreibern (Händlern), öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Kommunen), Betreibern von Erstbehandlungsanlagen sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zukünftig werden auch elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister als neue Akteure mit eigenen Pflichten in das ElektroG aufgenommen. Wichtige Ziele des ElektroG sind die Registrierung von Elektrogeräteherstellern, die statistische Erhebung von verschiedenen Zahlen und Mengen zu Neu- und Altgeräten, die Vermeidung von Abfällen, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Sammlung und Rücknahme von Altgeräten, sowie Altgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten, umweltgerecht zu recyceln oder zu verwerten. Das ElektroG leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.</p><p>Die erste Fassung des ElektroG trat am 16. März 2005 in Kraft. Es wurde zum 20. Oktober 2015 zum ersten Mal umfassend geändert und neu ausgefertigt. Aufgrund veränderter Marktbedingungen, neuer Gerätetypen und bestehender Herausforderungen, wie der Erhöhung der Altgeräte-Sammelmengen und der Verbesserung und Sicherstellung der bereits hohen Sammelqualität als Grundlage für die umweltgerechte Behandlung, Verwertung und Rohstoffrückgewinnung, wurde das <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*[@attr_id=%27bgbl121s1145.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1145.pdf%27%5D__1639554736128">Gesetz zum 20. Mai 2021 erneut angepasst</a> und tritt zum 1. Januar 2022 mit umfassenden Änderungen und Neuerungen in Kraft.</p><p>Nach einer 6-monatigen Übergangsfrist müssen spätestens ab dem 1. Juli 2022 auch Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Das zielt insbesondere auf kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm, gilt aber auch für größere Geräte. Demnach kommen etwa 25.000 neue Rücknahmestellen für Altgeräte hinzu. Mehr Infos zur Altgeräteentsorgung siehe auch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Verbrauchertipp: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-elektroschrott-0">Wohin mit dem Elektroschrott?</a></p><p>Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts das alte Gerät zurückgegeben werden soll.</p><p>Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen können sich freiwillig an der kostenlosen Rücknahme von Altgeräten beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten.</p><p>Elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister müssen nach einer Übergangsfrist ab 2023 die ordnungsgemäße Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten überprüfen, da sie erst die Möglichkeit insbesondere für Hersteller ohne Sitz in Deutschland oder der Europäischen Union schaffen, ihre Waren anzubieten.</p><p>Händler, die zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Ladengeschäft durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln u.a. über ihre Pflicht zur kostenlosen Rücknahme und die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren. Der Versand- und Onlinehandel muss hierüber auf seiner Website informieren oder dem versendeten Gerät schriftliche Informationen zur Entsorgung beilegen.</p><p>Auch Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher über die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren sowie über die Rücknahmepflicht des Handels. Diese Informationen, sowie solche zur Entsorgung, sind den Elektro- und Elektronikgeräten schriftlich beizufügen.</p><p>Damit Sammel- und Rücknahmestellen für Altgeräte mehr in das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher treten und noch leichter erkannt und gefunden werden können, gibt es ein einheitliches Sammelstellenlogo. Überall wo es zu sehen ist, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte kostenlos zurückgegeben werden können. Zudem gibt es auch ein einheitliches Sammelstellenlogo für die Batterie- und Akkurücknahme.</p><p>Um möglichst viele Rohstoffe aus den Altgeräten zurückgewinnen zu können und die Freisetzungsgefahr von Schadstoffen sowie Brandrisiken beispielsweise durch falsch gesammelte Lithium-Batterien und litihumbatteriehaltige Altgeräte so weit wie möglich zu verhindern, ist es wichtig, dass Altgeräte möglichst beschädigungsfrei und separat gesammelt werden. So werden die Behandlung und das Recycling erleichtert. Aus diesem Grund sieht das neue ElektroG vor, dass die Einsortierung der Altgeräte (insbesondere der batteriebetriebenen Altgeräte) in die verschiedenen Sammelbehältnisse auf dem Wertstoffhof durch das Personal selbst oder unter dessen Aufsicht zu erfolgen hat. Außerdem müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger u.a. über das mögliche Brandrisiko durch nicht ordnungsgemäß erfasste (batteriehaltige) Altgeräte informieren.</p><p>Ebenfalls sollen Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Vertreiber über die Pflicht der Verbraucherinnen und Verbraucher informieren, dass Batterien, Akkus und Lampen aus zu entsorgenden Altgeräten vor deren Abgabe an einer Sammel- oder Rücknahmestelle vom Gerät zu trennen sind – sofern dies einfach möglich ist (z.B. angesteckte, festgeklemmte Lampen, Batterien und Akkus oder im Batteriefach eingelegte Batterien und Akkus). Die losen Alt-Batterien und Alt-Akkus sind einer separaten Altbatteriesammlung zuzuführen, die Lampen der Lampen- bzw. Altgerätesammlung.</p><p>Alle ordnungsgemäß gesammelten und zurückgenommenen Altgeräte müssen einer Behandlung in einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zugeführt werden. Dort werden sie auf Vorbereitung zur Wiederverwendung geprüft und ggf. zur Wiederverwendung vorbereitet oder behandelt, von Schadstoffen entfrachtet sowie in Bauteile und Materialfraktionen zerlegt, damit diese verwertet (recycelt oder energetisch verwertet) werden können. Um die Qualität der Schadstoffentfrachtung und Wertstoffrückgewinnung weiter zu verbessern, werden ergänzende und neue Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten in einer eigenen Verordnung festgelegt – <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s1841.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1841.pdf%27%5D__1639128915668%20">Elektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung (EAG-BehandV)</a>.</p><p>Damit Altgeräte nach ihrer Entsorgung auf dem Wertstoffhof oder im Handel verstärkt einem zweiten Lebensweg (durch Reparatur der Altgeräte) zugeführt werden können, besteht die Möglichkeit für Erstbehandlungsanlagen, sich als Anlagen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung zertifizieren zu lassen. Mit der Neuerung, dass nun auch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen Altgeräte zurücknehmen dürfen, wird diesen der Zugang zu potenziell „reparaturfähigen“ Altgeräten weiter erleichtert. Zusätzlich können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Betreiber von Erstbehandlungsanlagen, die für die Vorbereitung zur Wiederverwendung zertifiziert sind, zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten eine Kooperation vereinbaren, um ebenfalls an größere Mengen „reparaturfähiger“ Altgeräte zu gelangen. Ziel dieser Neuerungen ist es, dass deutlich mehr Altgeräte nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung einem zweiten Lebensweg zugeführt werden können und nicht mehr in gemeinsamen Erfassungs-, Transport- und Behandlungsprozessen mit wirklichen Abfallgeräten zerstört werden.</p><p>Zur Steigerung der Sammelmenge von Altgeräten die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder solche Geräte, die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt („gewerbliche“ Altgeräte) werden, muss jeder Hersteller bei der stiftung ear ein Rücknahmekonzept für die Rücknahme und Entsorgung dieser Altgeräte hinterlegen; darin erklärt er seine Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten für diese Altgeräte und wie der Endnutzer darauf zugreifen kann.</p><p>Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym sowie mitunter gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen wie Quecksilber in Energiesparlampen. Um effektiv und umweltgerecht zu recyceln, müssen daher möglichst viele&nbsp;Altgeräte getrennt gesammelt werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden deshalb die kostenlose Entsorgung und umweltgerechte Rückgabe ihrer Altgeräte ab sofort weiter erleichtert. Dank der flächendeckenden Sammlung bei den kommunalen Sammelstellen, in Elektrofachgeschäften, Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und weiteren Stellen im Handel vervielfacht sich die Zahl der verfügbaren Sammel- und Rücknahmestellen – die zudem durch noch kürzere Wege und längere Öffnungszeiten oft auch schneller erreichbar sind.</p><p>&nbsp;</p>

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