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Die Liberalisierung der Strommaerkte mit Beispielen aus Finnland und den Niederlanden

Das Projekt "Die Liberalisierung der Strommaerkte mit Beispielen aus Finnland und den Niederlanden" wird/wurde gefördert durch: Energiestiftung Schleswig-Holstein. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsgesellschaft für umweltschonende Energieumwandlung und -nutzung.Diese Studie bereitete die Erfahrungen dieser Laender vor allem hinsichtlich ihrer Kompatibilitaet mit der deutschen Diskussion auf. Hierbei geht es im wesentlichen um die Veraenderung der staatlichen Rolle im energiewirtschaftlichen Prozess. Das Beispiel der Niederlande zeigt, dass die Liberalisierung der Strommaerkte den Staat von zentralen Planungsaufgaben entbindet, so dass er seine zukuenftige Hauptaufgabe vor allem in der Herstellung und Ueberwachung von transparenten Wettbewerbsbedingungen beim Netzzugang und der Staerkung der Wettbewerbspolitik bei der Foerderung der regenerativen Energien suchen wird.

Reform des Energiewirtschaftsrechts

Das Projekt "Reform des Energiewirtschaftsrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik.Im Rahmen des Projektes begleitet Ecologic das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des Energiewirtschaftsrechts. Dabei gilt es, die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsentwürfe vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen europäischen Anforderungen und umweltpolitischen Zielsetzungen zu bewerten und ggf. Alternativen aufzuzeigen. Besondere Bedeutung kommt dabei den Regelungen zur Förderung der erneuerbaren Energien, der Ausgestaltung der Kompetenzen der Regulierungsbehörde und der Gestaltung diskriminierungsfreien Netzzugangs zu.

Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1

Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner.Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).

Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 2

Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Doerte Fouquet Rechtsanwältin.Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).

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