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MRH Erreichbarkeitsanalysen zu Soziale Infrastruktur

Die Karten zeigen jeweils am schnellsten erreichbaren Kindertagesstätten (n = 2.904) mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Die Erreichbarkeiten werden auf einem bewohnten 100-Meter-Raster und einem flächendeckenden 500-Meter-Raster in Minuten abgebildet. Bemerkungen: Da Kindertagesstätten in der Regel im Wohnkreis des Kindes aufgesucht werden, erfolgt keine Berücksichtigung eines Puffers außerhalb der MRH. Berechnung der Reisezeiten: Die Reisezeiten und Entfernungen im Pkw-, Fuß- und Radverkehr basieren auf einem detaillierten Streckennetz auf Basis von OpenStreetMap (OSM). Den Reisezeiten im Pkw-Verkehrs liegt eine im Berufsverkehr typische Straßenbelastungen zugrunde. Im Pkw-Verkehr werden außerdem vom Gebietstyp abhängige Aufschläge für Parksuchverkehre, Zu- und Abrüstzeiten sowie Anbindungen berechnet. Diese richten sich nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN R1 (FGSV 2010, S. 47) und liegen zwischen zwei und neun Minuten. Die Angaben im ÖPNV basieren auf den realen Fahrplandaten an einem normalen Dienstag der Fahrplanperiode 18/19. Es werden nur die Fahrplanfahrten und zwischen 6 Uhr und 8 Uhr. Die Reisezeit enthält außerdem die Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie eine Wartezeit an der Starthaltestelle. Die Umsteigehäufigkeit entspricht den nötigen Umstiegen auf der schnellsten Verbindung. Die Anzahl an Verbindungen gibt die Fahrthäufigkeit im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 8 Uhr an. Im Fernverkehr werden lediglich die Fahrten auf den Bahnstrecken von Hamburg nach Berlin und nach Rostock berücksichtigt, um der hohen Bedeutung der Halte in Schwerin und Ludwigslust gerecht zu werden. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Im Individualverkehr mit dem Pkw, dem Rad oder zu Fuß wird eine maximale Reisezeit von 60 Minuten unterstellt. Diese Reisezeit im ÖPNV beträgt maximal 120 Minuten. In diesen zwei Stunden sind die Gehzeiten zu Haltestellen sowie sämtliche Wartezeiten bereits enthalten. Angaben zu den Werten: Der Wert ‚999‘ ist ein Platzhalter und bedeutet, dass keine Verbindung unter Berücksichtigung der Suchkriterien gefunden wurde. Der Wert ‚111‘ ist ein Platzhalter im ÖPNV und bedeutet, dass die schnellste Verbindung eine Fußstrecke ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rasterzelle sowie die Zieleinrichtung der gleichen Haltestelle zugeordnet sind. Quellen: Fahrplandaten: (Jahresfahrplan 2019): Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH Fuß- und Radwegenetz: Durch TUHH aufbereitet (Steigungen, Geschwindigkeiten); auf Basis von OpenStreetMap (OSM 2019) und SRTM-Höhendaten (SRTM 2000) Straßennetz: Durch TUHH aufbereitet; auf Basis von Openstreetmap (OSM 2019) Kindertagesstätten: Hamburg: LGV (2016), Niedersachsen: LSN (2014), Mecklenburg-Vorpommer: GDI-MV (2019), Schleswig-Holstein (ohne Neumünster und Steinburg): Dataport (2019), Neumünster: Kita.de (2019), Steinburg: Kreis Steinburg Amt für Jugend, Familie und Sport (2019), Herzogtum Lauenburg: Kreis Herzogtum Lauenburg (2019)

Naturschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - Gebietsnr = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - Gebietsnam = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - VO = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - BIS = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)

Grundlagen der intensivierten Bejagung von Nutria, Waschbär und Marderhund sowie Kontakte zum Landesjagdverband im Jahr 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH) sowie das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) beantrage ich den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) sowie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).Der Antrag begründet sich auf den Beschluss vom Mai 2026 zur Bereitstellung von 50.000 Euro Landesmitteln für eine intensivierte Fallenjagd auf invasive Arten. Ausweislich der ministeriellen Daten stieg die Jagdstrecke bei Nutrias von 1.343 Tieren (Jagdjahr 2021/22) auf 15.894 Tiere (Jagdjahr 2025/26). Da laut behördlicher Auskunft in den vergangenen fünf Jahren gleichzeitig kein einziger Schaden an Deichen dokumentiert wurde, drängt sich die Frage auf, ob das behördliche Ermessen rein auf ein politisch proklamiertes „Präventionsparadoxon“ gestützt wird (Bejagung zur Vorbeugung von Schäden, deren potenzielles Eintreten mangels lokaler Datenerhebung unbewiesen ist).Ich bitte daher um Bereitstellung folgender Informationen: 1. Sachverhaltsermittlung, empirische Datenbasis und die Jagdstatistik als SteuerungsgrößeIch bitte um Übersendung aller behördlichen Vermerke, Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken aus den Jahren 2021 bis einschließlich Juni 2026, die als Grundlage für den Beschluss dienten.Liegen den Ministerien – abseits der reinen Jagdstrecke von 15.894 erlegten Nutrias im Jagdjahr 2025/26 – empirische Daten vor, die belegen, dass der drastische Anstieg der Abschusszahlen zu einer tatsächlichen Reduzierung der Gesamtpopulation führt und nicht (im Sinne der kompensatorischen Überkompensation) das Populationswachstum weiter beschleunigt?Aus welchen behördlichen Dokumenten geht hervor, dass konkrete Gefahren oder Schäden an Landesschutzdeichen, Binnendeichen oder wasserwirtschaftlichen Anlagen durch Nutrias im genannten Zeitraum statistisch erfasst wurden? Falls keine Daten von den Unterhaltungsträgern (z. B. Wasser- und Bodenverbänden) erhoben wurden: Auf welcher dokumentierten Tatsachenbasis wird die rein präventive Notwendigkeit rechtlich begründet? 2. Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abgrenzung zum rechtlich unzulässigen „Handeln ins Blaue hinein“ Ich bitte um Bereitstellung von Dokumenten zur gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahme.Inwieweit wurde wissenschaftlich geprüft, ob eine intensivierte Bejagung ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt, wenn biologische Erkenntnisse nahelegen, dass erhöhter Jagdruck den Fortpflanzungstrieb und die Fitness der Folgegenerationen steigert?In welchen Dokumenten wurden mildere, bauliche Alternativmaßnahmen (z. B. physische Deichsicherungen durch Gittermatten im sensiblen Binnenland-Vorland-Bereich) im Rahmen des behördlichen Ermessens mit der Fallenjagd abgewogen? 3. Dokumentation von Dienst- und Fachkontakten zum Landesjagdverband (LJV SH) im Jahr 2026 Zur Überprüfung, ob der Verordnungsbeschluss frei von sachfremden Erwägungen und einseitiger Lobbyprägung erging, bitte ich um Bereitstellung aller Protokolle, E-Mail-Korrespondenzen, Agenden und Teilnehmerlisten bezüglich aller offiziellen und informellen Termine der Ministerleitung sowie der Fachreferate beider Häuser mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis heute. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung folgender Termine:Austausch im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (Januar 2026),Abstimmungen zum gemeinsamen „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz“ (Frühjahr 2026),Teilnahme und Rede am Landesjägertag in Neumünster sowie der Schirmherrschaft für den Hubertus-Cup (April 2026),Fachliche Abstimmungen zur Ausgestaltung und Vergabe des 50.000-Euro-Förderprogramms für die Fallenjagd (Mai 2026).

WMS MRH Stadt Neumünster

Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus der kreisfreien Stadt Neumünster. Dargestellt werden Gewerbeflächen zur Vermarktung und Landestandorte für Elektrofahrzeuge. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden (www.sh-mis.schleswig-holstein.de/). Genauere Informationen erhalten Sie über die kreisfreie Stadt Neumünster. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Grundwasserstand Messstelle 6785 Neumünster Alte Schanze F2 - EL08

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L04000014) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.

Grundwasserstand Messstelle 6786 Neumünster Alte Schanze F3 - EL08

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L04000015) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.

Grundwasserstand Messstelle 6784 Neumünster Alte Schanze F1 - EL08

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L04000013) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.

Grundwasserstand Messstelle 6787 Neumünster Alte Schanze F4 - O6

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zur Messstelle](https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/db/dbnuis?thema=lgdms&ubs=ja&kopf&ms_nr=10L04000016) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Grundwasserstand** in m NHN Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrenner ist Semikolon.

Naturschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - `Kategor` = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - `Bestand` = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - `Gebietsnr` = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - `Gebietsnam` = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - `VO` = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - `AEND_VO` = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - `Jahr` = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - `Kreis-Nr` = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - `Kreis` = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - `Erfmasstab` = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - `Bemerkung` = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - `Info_Konta` = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - `Rechtsgrun` = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - `BIS` = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - `Area_ha` = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)

Naturschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten - wie zu den Verordnungstexten - finden Sie auf folgenden Internetseiten: - http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php - http://www.umweltdaten.landsh.de/controlling/ **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie - NSG - Naturschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung - 1 = rechtsverbindlich festgesetztes NSG - Gebietsnr = Nummer des Schutzgebietes lt. Landesverordnung §1 - Gebietsnam = Name des Schutzgebietes lt. Verordnung - VO = Datum der Ausgangsverordnung lt. GVO-Blatt S.-H. - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. z.B. bei variablen/dynamischen Grenzabschnitten lt. VO, die nicht laufend fortgeführt werden - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - BIS = Verknüpfung zu den BIS-Faltblättern (BIS = Besucherinformationssystem) im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Abgrenzungen sind aus den analog erstellen Übersichtkarten der NSG-Verordnungen digital überführt. Seit 2004 direkt digital erstellt. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)

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