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Luftdaten der Station Neumünster-Feldstraße (DESH063) in Neumünster

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Ausbau Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg für den Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen ein Planfeststellungs-verfahren durch. Die Planunterlagen beinhalten die bestandsorientierte Erneuerung des Abschnitts 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 der Staatsstraße 2036 unter weitgehender Inanspruchnahme der bereits bestehenden Fahrbahntrasse. Die etwa 3,2 km lange Ausbaustrecke beginnt östlich von Heretsried an der Einmündung der Kreisstraße A 5 und endet westlich von Holzhausen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses wird die Staatsstraße in diesem Abschnitt auf eine Fahrbahnbreite von 6,5 Metern zuzüglich 1,50 Meter breiten Banketten auf beiden Fahrbahnseiten ausgebaut. Modifizierungen, insbesondere Abflachungen in Kurvenbereichen, sollen künftig auch die Sichtverhältnisse wesentlich verbessern. Aus diesem Grund rückt die Plantrasse im westlichen Bereich vom Bestand etwas nach Süden ab; soweit es die Verkehrssicherheit zulässt, orientiert sich das Vorhaben am Straßenbestand und der vorhandenen Topographie. Zum besseren Schutz querender Fußgänger und Radfahrer ist zudem an drei Stellen der Einbau von Mittelinseln vorgesehen. Für das Vorhaben einschließlich der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Rettenbergen (Stadt Gersthofen), Gablingen und Lützelburg (jeweils Gemeinde Gablingen), Horgauergreut (Gemeinde Horgau), Neumünster (Gemeinde Altenmünster), Wollbach (Markt Zusmarshausen), Heretsried (Verwaltungsgemeinschaft Welden) und Hainhofen (Stadt Neusäß) beansprucht.

Europäische Mobilitätswoche: Straßenraum gemeinsam nutzen

Aktionen in 183 deutschen Kommunen schaffen Platz für nachhaltige Mobilität Vom 16. bis 22. September zeigen Kommunen und lokale Akteure, wie die Verkehrswende gelingen kann, wenn der Straßenraum anders und gemeinsam genutzt wird. Während der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE (EMW) wird das mit vielfältigen Aktionen kreativ erprobt: Rad- und Fußverkehr, Spiel und Sport, Aufenthalt und Grün erhalten mehr Raum auf der Straße und auf Parkplätzen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „ Straßenraum gemeinsam nutzen ist in diesem Jahr der Schwerpunkt der Europäischen Mobilitätswoche. Es wird spielerisch und alltagsnah erlebbar, welche Möglichkeiten es gibt, die Straße gerechter aufzuteilen, sowie zugänglich und lebenswert für alle Menschen zu machen. Der so entstandene Platz kann das soziale Miteinander stärken, indem er durch nachbarschaftliche Initiativen oder zivilgesellschaftliche Akteure genutzt wird und Menschen zusammenbringt.“ In der EMW zeigen Kommunen und ihre Bewohner*innen, welche umweltschonenden Effekte eine Priorisierung nachhaltiger Mobilitätsformen und eine entsprechende Umgestaltung des Straßenraums haben können. Dieses Jahr legt die Europäische Kommission auch einen Fokus auf die Verkehrssicherheit und rückt damit die Mobilität von Älteren, Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen in den Blick. 2024 beteiligen sich 183 Städte, Gemeinden und Landkreise an der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTS WOCHE in Deutschland. Darüber hinaus engagieren sich nicht kommunale Akteure, darunter Vereine, Hochschulen und Unternehmen, mit 49 MOBILITY ACTIONS im Rahmen der EMW. Sie alle zeigen, was nachhaltige Mobilität konkret vor Ort verändern und ermöglichen kann: Inspiriert durch den Schwerpunkt der Kommission legen viele Kommunen dieses Jahr den Fokus auf Verkehrssicherheit: So gibt es in Bochum eine Verkehrssicherheitsmeile für 24 Grundschulen, in Erkelenz verteilen Schüler*innen „Denkzettel für Elterntaxis“, in Hemer und im Landkreis Peine laufen Kinder zur Schule und sammeln so Klimameilen und in Morsbach wird ein Verkehrserziehungsmusical aufgeführt. Im Landkreis Ludwigsburg und in Wipperfürth geht die Verwaltung mit gutem Beispiel voran und mobilisiert die Mitarbeitenden während der EMW nachhaltige Verkehrsarten zu nutzen. In Lutherstadt Wittenberg und Geldern werden Bürger*innen eingeladen den Straßenraum für ein gemeinsames Picknick zu nutzen, in Heilbronn können sich Bürger*innen aktiv in die Umgestaltung der nördlichen Innenstadt einbringen und in Nienburg/ Weser zeigen Testfamilien, wie sie ihren Alltag ohne Auto bestreiten. Eine Fußgängerzone im Stadtzentrum genießen Bürger*innen in Heiligenhaus für einen Tag und in Hamburg können sich Schüler*innen über ein kostenloses Deutschlandticket freuen. Darüber hinaus sind in Kommunen im gesamten Bundesgebiet die Unterstützungsmaterialien der nationalen Koordinierungsstelle der EMW beim Umweltbundesamt im Einsatz: Von Pulheim über Swisttal bis Schweinfurt erhalten Bürger*innen eine kleine Aufmerksamkeit fürs nachhaltige Pendeln und in Hannover oder Umkirch werden Parkplätze mithilfe des EMW-Parkplatzpartysets umgestaltet. Die EMW-Schnitzeljagd ermutigt Schüler*innen in Neumünster zum zu Fuß Gehen und Radfahren und zahlreiche weiteren Aktionen werben für mehr nachhaltige Mobilität. Der Tag der Schiene, der vom 20. - 22. September während der EMW stattfindet, legt einen besonderen Fokus auf die Vielfalt der Eisenbahnen in Deutschland. Ob für Alltag oder Abenteuer, ob für Arbeitsweg oder Warentransport – an der Schiene führt kein Weg vorbei. In zahlreichen Kommunen können Menschen viele spannende Einblicke in die Welt der Schiene erhalten. Die Europäische Mobilitätswoche (EMW) ist eine EU-Kampagne und bietet Kommunen aus ganz Europa die Möglichkeit, ihren Bürger*innen das Thema „Nachhaltige Mobilität“ stärker ins Bewusstsein zu rufen. In der Woche vom 16. - 22. September und darüber hinaus werden im Dialog mit Bürger*innen Maßnahmen etabliert, die den Verkehr vor Ort dauerhaft klima- und umweltverträglicher gestalten. Zeitgleich finden europaweit in mehr als 1862 Städten und Gemeinden weitere Aktionen statt. In Deutschland wird die EMW seit 2016 vom Umweltbundesamt koordiniert.

Gewässerausbaumaßnahmen im Zuge der Vernässung eines Teils des Grotmoores, Gemeinde Heidmoor

Die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein, Molfsee beabsichtigt in Kooperation mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR), Neumünster einen 95,75 ha großen, weitestgehend zusammenhängenden Teil im westlichen Zentralbereich des Grotmoores zu vernässen. Die Anhebung der Grundwasserstände soll in der Gemeinde Heidmoor, Gemarkung Heidmoor, Flur 5, auf den im Eigentum der Landesforsten befindlichen Flurstücken Nrn. 42/1, 44/2, 48/1, 49/1, 50/1, 51/1, 53/1, 79/1, 80/1, 81/1 und 110 erfolgen. Zur Unterstützung des Vorhabens sollen in die in Randbereichen der Wegeflurstücke Nrn. 14/1, 54/1, 88/1, 86/3, 92/1, 97/1, 89/1, 90/2 und 90/3 verlaufenden Gräben Staue eingebaut werden.

Vorprüfergebnis nach UVPG: Ersatzneubau von Mast 10N der 220-kV-Leitung Stade – Kummerfeld (LH-14-2141)

Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden: Vorhabensträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, ein Planfeststellungsverfahrens nach § 43 EnWG i.V.m. § 73 VwVfG beantragt. Die Vorhabensträgerin hat auf Grundlage des Rückbaus der Masten 1 bis 9 der 220-kV-Leitung Stade – Kummerfeld bezogen auf den Planfeststellungsbeschlusses vom 27.04.2018 im Verfahren „380-kV-Leitung Stade-Landesbergen, Abschnitt Stade-Sottrum, Teilabschnitt Raum Stade“ die Planung unter der Maßgabe beantragt, dass der Mast 10 der 220-kV-Leitung Stade – Kummerfeld durch die veränderte Lastsituation ertüchtigt werden muss. Die Vorhabensträgerin hat diese Ertüchtigung in Form eines Ersatzneubaus von Mast 10N beantragt. Die vorliegende Planung umfasst im Wesentlichen die in der Gemeinde Hollern-Twielenfleth nahezu standortgleiche Neuerrichtung des Mastes 10N der 220-kV-Leitung Stade – Kummerfeld (LH-14-2141). Aus statischen Gründen ist der Neubau von Mast 10N geboten und soll vor dem alten Mast 10 (LH-14-2141) in Richtung Elbe errichtet werden. Die 110-kV-Leitung Sw Nenndorf – Neumünster (BL577 DB) wird derzeit über Mast 10 geführt und künftig über Mast 10N angebunden. Mit dem Neubau von Mast 10N, wird der Mast 10 der 220-kV-Leitung Stade – Kummerfeld sowie der Mast 6132 der 110-kV-Leitung Sw Nenndorf – Neumünster (BL577 DB) einschließlich Fundament bis zu einer Tiefe von 1,4 m unter Erdoberkante zurück gebaut. Durch den Neubau sowie Rückbau bedingt, kommt es zu einer damit verbundenen Leitungsänderung des Abspannfeldes von Mast 6131 (BL577 DB) nach Mast 10N (LH-14-2141) und von Mast 10N nach Mast 11 (LH-14-2141), das sich jeweils verkürzt. Während der Baumaßnahme ist zur Sicherstellung des Betriebes der 110-kV-Leitung Sw Nenndorf – Neumünster (BL577) die temporäre Verlegung eines Baueinsatzkabels von ca. 400 m Länge zwischen Mast 6131 und Mast 10 vorgesehen.

BASE-Info-Mobil auf Tour: Neumünster

BASE-Info-Mobil auf Tour: Neumünster Anfang 09.09.2024 Ende 10.09.2024 Das BASE informiert vor Ort über die Endlagersuche. Die Mitarbeiter:innen sind bundesweit im Einsatz, um über die verschiedenen Aspekte des Verfahrens zu informieren, sowie darüber, wie sich Bürger:innen an dem Verfahren beteiligen können. Das Angebot erklärt einfach und verständlich die Endlagersuche und bietet umfangreiche Möglichkeiten, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das BASE -Info-Mobil macht am 09.09. von 12 bis 19 Uhr und am 10.09.2024 von 10 bis 17 Uhr Station am Großflecken in Neumünster. Adresse Großflecken 24534 Neumünster

Vor Ort im Gespräch: Info-Mobil zur Endlagersuche in Neumünster

Das Info-Mobil ist ein mobiles Ausstellungs- und Informationsangebot des BASE , Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Für die hochradioaktiven Abfälle soll ein dauerhaft sicheres Endlager in tiefen geologischen Schichten gefunden werden. Die Ausstellung vermittelt einen schnellen Überblick über das Suchverfahren und wie sich Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen können. Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, sich mithilfe von Exponaten, Filmen und digitalen Inhalten über dieses wichtige Umweltprojekt zu informieren. Die Ausstellung ist am 9.9. (von 12 bis 19 Uhr) und am 10.9. (von 10 bis 17 Uhr) am Neumünsteraner Großflecken zu sehen. Online-Informationen Wer keine Zeit hat, das Info-Mobil persönlich zu besuchen: Das BASE bietet regelmäßig digitale Infoveranstaltungen zum Thema Endlagersuche für Einsteigerinnen und Einsteiger an. Hier werden grundlegende Informationen zum Standortauswahlverfahren und den Möglichkeiten, sich am Verfahren zu beteiligen, vermittelt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Stand des Suchverfahrens 2017 begann in Deutschland die Suche nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle aus der Nutzung der Atomenergie. Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), hat im Jahr 2020 einen ersten Zwischenstand seiner Arbeit veröffentlicht. In seinem Zwischenbericht hat das Unternehmen 90 zum Teil sehr großflächige Gebiete (sogenannte Teilgebiete ) benannt, die auf Basis der bereits vorhandenen geologischen Daten in der Bundesrepublik grundsätzlich günstige geologische Voraussetzungen für ein Endlager erwarten lassen. Die Gebiete umfassen zusammen 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik. Die BGE engt ihr Suchfeld derzeit weiter ein, indem sie aus den Teilgebieten wenige Regionen herausfiltert, sogenannte Standortregionen , die vor Ort näher untersucht werden sollen. Der Vorschlag für diese Regionen ist Grundlage für eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung in den Regionen und eine Prüfung durch das BASE . Abschließend entscheidet der Bundestag über die Festlegung, in welchen Regionen weitere vertiefende Erkundungen für die Endlagersuche stattfinden sollen. Die Akteure Das BASE überwacht die Suche nach dem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle . Es sorgt zudem dafür, dass die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt wird. Die BGE ist mit der Endlagersuche beauftragt. Sie wertet Daten aus, erkundet den Untergrund und baut später das Endlager . 03.09.2024 Zum Info-Mobil in Neumünster BASE-Info-Mobil auf Tour: Neumünster 09.09.2024 - 10.09.2024 Weitere Termine der Info-Tour Endlagersuche vor Ort: Info-Angebote des BASE

Altenmünster - Verlegung und Erweiterung der Verrohrung des Aspachbaches auf der Flur Nr. 1016/21 und 1017 der Gemarkung Neumünster

Der Aspachbach ist ein Gewässer der III. Ordnung, das von der Gemeinde Altenmünster unterhalten wird. Im Ortsbereich Neumünster auf der Flur. Nr. 1016/21 verläuft das Gewässer in verrohrter Ausführung. Auf dem betreffenden Grundstück ist ein Bauvorhaben geplant, das aufgrund der Überbauverbotes eine Umgestaltung des quer verlegten verrohrten Gewässers erforderlich macht. Die bestehende Verrohrung soll an den Rand der Grundstücksgrenzen und mit einer Laufverlängerung von ca. 17 m in einer neuen Trasse verlegt werden. Der bestehende Ein- und Auslauf des verrohrten Gewässers werden nicht verändert. Die Nennweite der neu zu verlegenden Halterung zur Verlängerung der Verrohrung wird von 600 mm auf 800 mm erhöht. Außer kurzfristigen baubedingten Einwirkungen sind keine negativen Auswirkungen auf das Gewässer oder schutzwürdige Güter im Umkreis zu erwarten. Damit ist davon auszugehen, dass es durch das Vorhaben zu keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen kommt.

Landschaftsschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.

Landschaftsschutzgebiete

Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). **Projektion:** ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) transformiert aus: DHDN90, Bessel-Ellipsoid 1841, GK 3.Streifen (EPSG-Code: 31467) mit der Methode: DHDN90; GK 3.Streifen; Landesvermessung / Transformationsansatz nach Formfunktion (SH-Trans) **Erfassungsmaßstab:** 1:25.000 ### Attribute - Kategor = Schutzgebietskategorie LSG - Landschaftsschutzgebiet - Bestand = Stand der Ausweisung 1 = rechtsverbindlich festgesetztes LSG - Gebietsnr = Nummer des bestehenden Schutzgebietes (lfd. Nr. je Kreis) - Gebietsnam = Name des bestehenden Schutzgebietes - VO = Datum der Ausgangsverordnung - AEND_VO = Datum der letzten bearbeiteten Änderungs-VO (Änderung der Geometrien) - Jahr = Jahr, in dem das Schutzgebiet erstmalig in Kraft getreten ist. (Bei Erweiterung unterschiedliche Angaben möglich) - Kreis-Nr = Kreiskennziffer (1 = Stadt Flensburg, 2 = Stadt Kiel, 3 = Stadt Lübeck, 4 = Stadt Neumünster, 51 = Kreis Dithmarschen, 53 = Kreis Hzgt. Lauenburg, 54 = Kreis Nordfriesland, 55 = Kreis Ostholstein, 56 = Kreis Pinneberg, 57 = Kreis Plön, 58 = Kreis Rendsburg-Eckernförde, 59 = Kreis Schleswig-Flensburg, 60 = Kreis Segeberg, 61 = Kreis Steinburg, 62 = Kreis Stormarn) - Kreis = Kreiskürzel entsprechend KFZ-Zeichen (FL, KI, HL, NMS, HEI, RZ, NF, OH, PI, PLOE, RD, SL, SE, IZ, OD) - Erfmasstab = Maßstab der Kartengrundlage, auf der die Geometrien digitalisiert wurden. - Bemerkung = Hinweise zum Verständnis der Digitalisierung. - Info_Konta = Verknüpfung zu den Metadaten in Preludio - Rechtsgrun = Quelle der Rechtsverordnung im Internet - Area_ha = Gesamtgröße des Gebietes in ha (digital ermittelte Größe) ### Bemerkungen Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Die *Gebietsnr* (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2. Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3. Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4. Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld *Jahr* - als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS,im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.

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