Die Barbe ist eine der Arten, für die eine erhöhte nationale Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung der Art vorliegt. Die Verantwortlichkeit ergibt sich durch den Anteil am Weltbestand (>1/10 und ≤1/3) und die Lage Deutschlands im Arealzentrum. Die Art hat nur ein kleines Verbreitungsgebiet von Frankreich bis in die Ukraine. Sie wird weltweit als ungefährdet eingestuft. Infolge der Verbesserung der Wasserqualität in der überwiegenden Zahl ihrer Habitatgewässer hat die Häufigkeit und Verbreitung der Barbe (Abb.: siehe Publikation für Abbildungsnummer) seit den 1990er Jahren großräumig zugenommen. Doch die historisch hohen Populationsdichten und großen Verbreitungsgebiete wurden vor allem aufgrund der zahlreichen Querbauwerke und den damit verbundenen Gewässerveränderungen und Habitatverlusten sowie durch erhöhten Fraßdruck durch Kormorane bei weitem nicht erreicht. Die in der Roten Liste von Freyhof (2009) festgestellte kurzfristige Zunahme ist nun zum Erliegen gekommen und die Bestandsentwicklung der Art ist weitgehend stabil. Die Auswertung der quantitativen Trends auf Basis der Monitoringdaten der Länder zeigt eine leicht positive Bestandsentwicklung, welche als unterschwellig bewertet wurde. Insgesamt wird die Art daher nicht mehr in der RL-Kategorie „Ungefährdet“, sondern auf der Vorwarnliste geführt.
Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation.
Fundpunktdaten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen
Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Dies umfasst Beobachtungsdaten folgender Gruppen: Pflanzen * Flechten * Amphibien und Reptilien Brut- und Rastvögel * Fische Heuschrecken Käfer Krebse Libellen Mollusken Netzflügler Säugetiere (ohne Wolf) Schmetterlinge Stechimmen Bei den Daten handelt es sich sowohl um geprüfte, aber auch ungeprüfte Angaben. Dies kann über die Angabe in der Attributspalte „Qualität“ eingesehen werden und ist entsprechend zu beachten. Für die mit „*“ markierten Artgruppen ist die Integration der Daten in das neue Format noch nicht vollständig erfolgt, daher kann ein Großteil dieser Artengruppen im Themenportal Artdaten Online noch nicht abgerufen werden. Hierfür bittet das Landesamt für Umwelt um Anfrage per Mail an arterfassung@lfu.landsh.de Verbreitungsdaten zum Wolf finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html Nachfolgend werden für die unterschiedlichen Artengruppen Bemerkungen zum Datenbestand aufgeführt: Amphibien / Reptilien: insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Fische: Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Käfer: Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen. Libellen: Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum Mollusken: Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Säugetiere (außer Fledermäuse): Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus. Schmetterlinge: Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten. Amphibien / Reptilien = insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Fische = Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Käfer = Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen. Libellen = Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum Mollusken = Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Säugetiere (außer Fledermäuse) = Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus. Schmetterlinge = Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten.
Die Fließgewässer Berlins haben sich über den Lauf der Jahrhunderte infolge der menschlichen Nutzung stark verändert. Wo früher ein Mündungsdelta der Spree in die Havel lag, mit Auengewässern und Überschwemmungsflächen, finden sich heute durch Schleusen und Wehre geregelte, träge oder gar nicht fließende Gewässer. Dadurch haben sich auch die Lebensräume der ursprünglich hier heimischen Fischarten gewandelt und wurden teilweise zerschnitten. In der Folge verloren viele Fischarten ihren Lebens- und Laichraum, Insbesondere Wanderfischarten wie Stör und Lachs, Neunaugen oder anspruchsvollere Arten wie Zährte oder Barbe starben aus oder waren verschollen. Seitdem sich durch ein wachsendes Umweltbewusstsein langsam die Wasserqualität wieder verbessert, erholen sich entsprechend auch die Fischbestände. Die Schaffung der Durchgängigkeit von Wanderhindernissen dauert allerdings an und auch die Bedarfe der Schifffahrt und der Wassernutzung bestehen weiter. Die Bedingungen für die Wanderfische haben sich daher noch nicht gebessert. Zuletzt wurden bei der Auswertung von 153 Berliner Gewässern 40 Fischarten nachgewiesen. Die artenreichsten Gewässer waren zwischen 2014 und 2022 erwartungsgemäß die durchflossenen Seen, wie der Große Müggelsee und der Griebnitzsee. Besonders verbreitet sind Plötze, Rotfeder, Barsch und Hecht. Hier können Sie die Bestandsaufnahmen aus den Jahren 1993, 2002, 2013 und 2022 nachvollziehen. Die rechtlichen Bedingungen für die Verbesserungen setzte im Jahr 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Sie strebt an, dass sich die ökologische Qualität von Flüssen und Seen in der EU wieder verbessert. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind historisch und nicht mehr aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Kurzcharakteristik ausgewählter Berliner Gewässer Literatur Abbildungen der im Text genannten Fischarten Karten Download
Fundpunktdaten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen
Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Es beginnt an der Mündung der Prosna in die Warthe, verläuft zur Obra und zur Oder, weiter von Neusalz zum Bobr, zur Neiße und von Forst bis zur Spree, weiter über Lübben und Luckenwalde nach Tangermünde, später über Brandenburg und die untere Havel zur Elbe. Zum Ende der Weichselkaltzeit wurden die von Süden, aus periglazialen Gebieten zufließenden Gewässer Weichsel, Warthe und Oder vom Inlandeis gestaut und flossen nach Westen ab, zur heutigen Oder und weiter zur Havel und Elbe. Darüber hinaus existierte eine für aquatische Organismen passierbare Verbindung zwischen Rhein-, Weser- und Elbesystem bei allen Inlandeis-Vorstößen bis in das Ruhrgebiet (Hantke 1993). Über dieses nacheiszeitliche Gewässernetz war es drei Neunaugenarten und 33 Fischarten möglich, die Gewässer des heutigen Landes Berlin zu besiedeln (Wolter et al. 2003). Diese Arten werden als ursprüngliche, bzw. autochthone Fischfauna Berlins betrachtet. Aufgrund ihres geringen Gefälles waren die Tieflandflüsse bereits frühzeitig Gegenstand wasserbaulicher Beeinträchtigungen , z.B. durch Dämme, Wehre oder Kanalverbindungen zwischen verschiedenen Flussgebieten, die im Mittelalter einen ersten Höhepunkt erreichten. Prägte einst die Hydrodynamik von Spree und Havel das Berliner Gewässernetz, so wurden diese Flüsse zunehmend eingedämmt und reguliert. Der Bau von Staueinrichtungen in Fluss- und Bachläufen begann in der Frühzeit der Askanier, die die Mark Brandenburg im 10. Jh. in Besitz nahmen (Driescher 1969). In Berlin lässt sich der Dammbau zum Betreiben von Mühlen mindestens bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Erstmals urkundlich erwähnt wurden 1261 ein Mühlenstau bei Spandau, 1285 eine Wassermühle in Berlin und am 28.10.1298 der Berliner Mühlendamm (Uhlemann 1994). Allerdings ist bereits einer Urkunde aus dem Jahr 1232 zu entnehmen, dass schon zu diesem Zeitpunkt in Spandau eine Stauanlage vorhanden war (Natzschka 1971, Driescher 1974). Zahlreiche Stauanlagen sind wahrscheinlich deutlich älter als ihre erste urkundliche Erwähnung vermuten lässt. So wurden beispielsweise im Jahr 1180 Burg und Burgstadt Spandau rund 1,5 km die Havel aufwärts verlegt, auf die heutige Altstadtinsel, aufgrund eines katastrophalen Wasseranstiegs der Havel, verursacht durch einen bereits vor 1180 einsetzenden Mühlenstau im Bereich der Stadt Brandenburg (Müller 1995). Neben den Mühlendämmen wurden weitere Stauanlagen zur Wasserstandsregulierung und zur Förderung der Schifffahrt errichtet. Bereits im 17. Jahrhundert begann die Begradigung einzelner Flussabschnitte . Die untere Havel – für Fische der Haupt-Kolonialisierungsweg der Berliner Gewässer – wurde erstmals zwischen 1875 und 1881 zusammenhängend reguliert. Im Rahmen der von 1907-1913 erfolgten "Verbesserung der Vorflut- und Schifffahrtsverhältnisse auf der unteren Havel" wurden, neben neuen Durchstichen und Querschnittserweiterungen, auch drei zusätzliche Stauanlagen bei Grütz, Gartz (beide 1911) und Bahnitz (1912) gebaut. Ab 1914 war die Havel bis Spandau voll kanalisiert und gewährleistete auch bei Niedrigwasser durchgehend eine Fahrwassertiefe von 2 m. Diese Regulierung führte zu einem dramatischen Zusammenbruch der Fischbestände und damit fast zum Untergang der Havelfischerei. Damals haben auf einer 80 km langen Havelstrecke 1.100 Fischer ihre Erwerbsgrundlage verloren und Entschädigungen eingeklagt (Kotzde 1914). Ab dieser Zeit war es Wanderfischen selbst bei Hochwasser nicht mehr möglich, die Wehranlagen zu überwinden und das Berliner Stadtgebiet zu erreichen. Mit der Stauhaltung wurden nicht nur überlebensnotwendige Wanderwege unterbrochen, sondern gingen in den Fließgewässern weitere wertvolle Lebensraumstrukturen sowie die für viele Fischarten notwendigen Überschwemmungsflächen verloren. Die Strömungsgeschwindigkeit wurde herabgesetzt, feinkörniges Material konnte nun sedimentieren und diese Ablagerungsprozesse führten zu einer Verschlammung der grobkörnigen Sohlsedimente. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse am Gewässergrund wurden vorherrschend. Für Fischarten die kiesiges, gut mit Sauerstoff versorgtes Substrat bevorzugen, fehlten geeignete Laich- und Lebensräume sowie die Möglichkeit, Ausgleichswanderungen durchzuführen, weshalb z.B. die einstige Leitfischart der unteren und mittleren Spree ausstarb, die Barbe – ein typischer Flussfisch. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich in der Berliner Spree der Gewässercharakter von der klassischen Barben- zur Bleiregion (Wolter et al. 2002). Neben diesen nachhaltigen Beeinträchtigungen durch den Gewässerausbau wirkten Einträge aller Art auf die aquatische Lebensgemeinschaft. Bereits vor der Jahrhundertwende war die Belastung von Spree und Havel durch industrielle und kommunale Abwässer sowie Fäkalien derart stark, dass Fischsterben an der Tagesordnung war und die Fischerei ernsthaft beeinträchtigt wurde. So war es beispielsweise aufgrund der schlechten Sauerstoffverhältnisse im Wasser unmöglich, Fische aus der Unterhavel in sog. Drebeln, d.h. in Booten mit offenen, durchströmten Fischkästen, lebend nach Berlin (heutige Innenstadt) zu transportieren. Die städtischen Rieselfelder boten hinsichtlich der Gewässergütesituation nur bedingt Abhilfe. Besonders drastisch waren die Verschmutzungen in der Spree, die in ihrem Verlauf durch Berlin derart viele Abwässer aufnehmen musste, dass unterhalb der Charlottenburger Schleuse jegliches Tierleben am Gewässerboden erloschen war (Lehmann 1925). Diese anthropogenen Einwirkungen führten zu einer zusätzlichen Verarmung der Berliner Fischfauna . Neben den wandernden Neunaugen- und Fischarten sowie der Barbe starben weitere strömungsliebende, an sauerstoffreiches Wasser gebundene Arten in den Berliner Gewässern aus, wie Bachneunauge und Zährte. Die durch Nährstoffeinträge hervorgerufene, bzw. geförderte Eutrophierung begünstigte euryöke (umwelttolerante) Fischarten, deren Bestandsausweitung oftmals das Zurückgehen anspruchsvollerer Arten verdeckt. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Fischfauna sind in der Ausgabe 1993 zusammenfassend beschrieben. Weiterführende Informationen findet man bei Vilcinskas & Wolter 1993, 1994 und Wolter et al. 2003. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ausgaben werden in der Ausgabe 2014 die Gewässer nicht mehr anhand der Anzahl der nachgewiesenen Fischarten in Abhängigkeit vom Gewässertyp bewertet. Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wird der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial aller Oberflächengewässer angestrebt. Seit 2004 werden auf Grundlage der WRRL Gewässer nicht nur anhand der Anzahl der vorkommenden Fischarten sondern anhand von Arten- und Gildeninventar, Artenhäufigkeit, Gildenverteilung, Altersstruktur, Wanderverhalten, Fischregion und dominanten Arten bewertet (SenStadt 2004). In der Ausgabe 2014 sind die Fangdaten des Fischereiamts erstmals mit den Gewässern des Gewässerverzeichnisses verknüpft worden. Neben den im Zeitraum zwischen 2003 bis 2013 nachgewiesenen Fischarten pro Gewässer werden der Gewässertyp (Flusssee, Fließgewässer, Standgewässer) sowie die Messstellen im Gewässer dargestellt. Die Fischarten sind anhand ihrer Gefährdung nach der Roten Liste Berlin (2013) eingefärbt bzw. als Neozoa gekennzeichnet. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wurde 2013 eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften stellen z.T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung.So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz "FFH-Richtlinie" , u.a. einen Anhang II "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling, Rapfen, Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Alterstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern bis zum Jahr 2015. Falls die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht werden, ist eine zweimalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 möglich. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.
Bewertung mittels Kontrollreuse (Standzeit 24x24 Stunden), - Fischbestandserfassungen ober- und unterhalb der Wehranlagen und Literaturstudie. - Fischaufstiegshilfe ist prinzipiell funktionstüchtig (Nachweis von 16 Fischarten, 335 Individuen, Größenklassen 0 45cm - und andere Flussneunaugen), Hauptproblem: Verstopfung durch Treibgut, - Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion.
Die Bestandssituation des Huchens, der ausschließlich im Donau-Einzugsgebiet einheimisch ist, hat sich seit vielen Jahren nicht verändert. Nach Untersuchungen des Landesfischereiverbandes Bayern sind nur noch drei Populationen bekannt, die sich vollständig selbst erhalten können (Hanfland et al. 2015). Der Rest der Bestände ist sehr stark besatzüberprägt bzw. ausschließlich auf Besatz zurückzuführen. Die befragten Experten schätzen die Bestandsentwicklung in den letzten Jahren als auf sehr geringem Niveau stabil ein.
Der langfristige Bestandstrend des Donau-Stromgründlings wurde 2009 als unbekannt eingeschätzt. Inzwischen wird von den Expertinnen und Experten ein starker langfristiger Rückgang angenommen. Die rheophile Art musste durch den Querverbau der Donau starke Verluste hinnehmen. Obwohl der kurzfristige Bestandstrend sowohl 2009 als auch aktuell als stabil eingestuft wurde, wechselt die Art von der RL-Kategorie „Ungefährdet“ zu „Gefährdet“.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 124 |
| Kommune | 1 |
| Land | 129 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 84 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 14 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 84 |
| Text | 106 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 37 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 198 |
| Offen | 39 |
| Unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 248 |
| Englisch | 82 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 16 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 92 |
| Keine | 125 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 46 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 103 |
| Lebewesen und Lebensräume | 248 |
| Luft | 44 |
| Mensch und Umwelt | 200 |
| Wasser | 149 |
| Weitere | 193 |