Die ursprüngliche Fischfauna der Berliner Gewässer umfasst 36 Rundmäuler und Fischarten. Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 14 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Rotfeder, Hecht, Schleie, Blei und Aal. Von der ursprünglichen Fischfauna gelten Bachneunauge, Barbe, Europäischer Stör, Flussneunauge, Atlantischer Lachs, Meerneunauge und Zährte als ausgestorbene oder verschollene Arten. Zur Aufrechterhaltung des Lebenszyklus der Arten ist eine Durchwanderbarkeit der Fließgewässer notwendig. Die dafür notwendige Durchgängigkeit ist in vielen Bereichen von Havel und Spree derzeit nicht gegeben. Fische in Berlin – Bilanz der Artenvielfalt (Broschüre) Fischarten in Berlin (Umweltatlaskarte Fischfauna)
Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.
Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 87 Boletales-Arten bekannt. Davon werden 26 Arten (30 %) in die Rote Liste aufgenommen. Dies ist die erste Rote Liste von Großpilzgattungen für Berlin. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäferartige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäferartige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen
600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin . Die Ausübung der Fischerei lässt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 bis 3000 vor Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür. Einer der ersten urkundlichen Hinweise auf die Fischereiausübung im Berliner Raum ist Markgraf Woldemar’s Überlassung des Fischzolls zu Berlin und Cölln an das Jungfrauenkloster zu Spandau (1318). Viele weitere Fischereiurkunden des 14. Jahrhunderts sowie des Mittelalters belegen das Wachstum des Gemeinwesens. Zwei zu Spandau (1407) und Köpenick (1487) als Wasservögte eingesetzte markgräfliche Privatbeamte bilden die nachweisbare Keimzelle jener von als Pritzstabeln [wendisch: Pristaw = Aufseher] zunächst privatrechtlich, von 1639 an polizeilich wahrgenommenen Staatlichen Fischereiaufsicht. Als Vorsteher der markgräflichen Gewässer (so er der hern water tu der tyd vorstund) schlichtete Petze Dines 1407 einen Streit wegen unrechtmäßiger Fischerei zwischen den Fischern von Spandau und denen von Berlin und Cölln. 1487 tritt ein Pristabel in Köpenick einem den Fischereigerechtigkeiten zu weit gehenden Anspruch der Gemeinde Rahnsdorf entgegen. Das Pritzstabelamt zu Spandau ist damit das nachweisbar älteste im Berliner Raum; es blieb bis 1949 in ununterbrochener Folge besetzt. Als lediglich die Polizei über die Fischerei ausübende Gewalt entstand im Laufe der Jahrhunderte das Pritzstabelamt. 1639 wird ein Pritzstabel mit Besoldung in Spandau bestellt. 1668 werden die Pritzstabel erstmals als öffentliche Fischerei-Aufseher benannt, wiederholt im Fischereiedikt von 1682. Deren Aufgabe war nicht ungefährlich. Mit “mörterlicher Gewehr” wurde der Pritzstabel Hans Mahnkopf, Vorfahre eines bis heute erhaltenen Fischergeschlechtes, von den Heiligenseer Fischern angefallen (1660). Zu seiner Durchsetzung bot der Kurfürst Reiter auf. – Nach dem viel späteren Tode Mahnkopf’s erhält die Witwe ein Gnadengehalt als Pension. Die Gehälter sind “mischfinanziert”, einerseits aus Zuschüssen der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, andererseits aus freiwilligen Beiträgen der Fischereiinteressenten, was gelegentlich zu Bestechungsfällen führte. Die unzureichende Besoldung der Pritzstabel führte oft in eine unwürdige Abhängigkeit. Die Fischer ließen sich nicht zur Ordnung zwingen, drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen “wie was sie wollten”. Die Besoldung der Aufsichtsbeamten besserte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts; auf die Beitragserhebung zur Besoldung in den zu beaufsichtigenden Fischergemeinden wurde aber immer noch nicht verzichtet. Erst 1867 wurden die Pritzabel in die königliche Domänenverwaltung übernommen, dort voll besoldet. 1907 tauschten die Fischereiaufsichtsbeamten ihren alten “Pritzstabel”-Namen gegen den eines königlichen Fischmeisters. 1919 wurde die Amtsbezeichnung in “Fischmeister” abgeändert. Seit 1615 übergeordnet waren den Pritzstabeln die im Nebenamt tätigen kurfürstlichen Fischmeister, welchen in der kurfürstlichen Amtskammer das Dezernat Märkische Fischerei unterstand. Sie waren entscheidende Autorität bei Kompetenzstreitigkeiten, im 17. und 18. Jahrhundert Chefs der Fischereipolizei. Eine Strafgewalt stand ihnen ebenfalls zu. Die Aufgabenstellungen waren, übrigens wie heute noch der Fall, einerseits die der Verwaltung der Domänenfiskalischen Fischereien, andererseits die der ordnungsrechtlichen Fischereiaufsicht. – Im Zuge der Namensänderung vom Pritzstabel zum Fischmeister erfolgte die des Fischmeisters zum Oberfischmeister. Am 1.8.1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Neuer Amtsitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, aber bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt. Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung “Oberfischmeister” in “Regierungsfischereirat” abgewandelt, die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in “Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg” geändert. Mehrfach ausgebombt findet sich das Amt 1945 in Berlin Friedrichshagen wieder mit der Bezeichnung “Fischereiamt von Groß-Berlin”. Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau. Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige “Fischereiamt Berlin”, mit den Aufgaben biologischer und ordnungsrechtlicher Fischereiaufsicht, Verwaltung der staatlichen Fischereirechte, sowie Wahrnehmung zahlreicher Beratungsaufgaben auf dem Sektor der Fischerei. Dieses Amt führt die über Jahrhunderte hinweg bis heute unverzichtbar gebliebene Aufgabe des Fischschutzes, des Schutzes der natürlichen Grundlagen der menschlichen Ernährung fort. – Am Tage der deutschen Vereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 für einen Zeitraum von gut 42 Jahren gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil von Berlin auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das im östlichen Landesteil von Berlin vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen, stellt bis heute einen wertvollen und nicht missenswerten Zugewinn für die Durchführung der Fischereiaufsicht im Lande Berlin dar. Erste ordnungsrechtliche Grundlage war die Ordnung der Fischerei auf dem Havelstrom und anderen Hauptgewässern, die Kurfürst Joachim II. am 13. Oktober 1551 erließ. Am 23. Februar 1574 musste Kurfürst Johann Georg eine neue Fischereiordnung erlassen. – Ihm war Klage gekommen, die Wasser seien so verwüstet, dass, wenn nicht Abhilfe geschaffen, in kurzer Zeit die “Untertanen von diesen Gnadenreichen Landessegen, Göttlicher allmacht, nicht alleine ire Nahrung und handtierung (wie bis anhero geschehen) nicht haben, besonderen an irer eigener notturft mangel, steigerung, und teurung leiden und erfinden würden”. Kurfürst Friedrich III. erließ 1690 eine “Erneuerte Fischer-Ordnung”, der dann erst 1874 das “Fischereigesetz für den Preußischen Staat” folgte, welches 1917 vom “Preußischen Fischereigesetz” abgelöst wurde. Die Fischerei in der Berliner Umgebung war niemals frei ausübbar gewesen. Die Fischergemeinden und Innungen waren stets auf ein landesherrliches Privileg angewiesen und mussten hierfür als Gegenleistung bis in das 18. Jahrhundert vielerlei Dienste verrichten. Die Fischereiausübung mit großen Fanggeräten aber stand der Landesherrschaft zu, die diese Berechtigungen durch ihre Domänenkammer an Garnmeister verpachtete. Wiederholt bekunden Schriftsteller im Mittelalter, dass der Fischreichtum in Brandenburg überraschend groß gewesen ist. Doch werden bereits um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit Stimmen laut, die vor einer unverständigen, übermäßigen Ausübung der Fischerei warnen, so auch Martin Luther, der für die Mark das Fehlen von Holzungen und Fischen voraussah. Martin Luther hat Recht behalten. Störe laichten in der Spree, der wohl letzte wurde dort 1845 in Nähe der Langen Brücke gefangen. Neunaugen, Lachse, im Mittelalter häufig auf den Berliner Fischmärkten angeboten, sind ebenso längst ausgeblieben. Die Fischerei der Mark zwischen EIbe und Oder ist zu Zeiten primitiven und auf die natürliche Landschaft gegründeten Wirtschaftsbetriebes in der Lage gewesen, rund 30–40.000 Menschen zu ernähren. 1895 ernährte die Havelfischerei von Spandau bis zur Mündung noch rund 2.500 Menschen, wohl etwa 69 Familien befischten damals die Berliner Havel in beruflicher Weise. 1989 (Berliner Havelfischerei) waren es immerhin noch sechs Familien, die hauptberuflich und neun, die dem Fischfang auf überkommene Weise nebenberuflich nachgingen, zusammen mit rund 16.000 Anglern. Vierzig dieser Fischereirechte auf der Havel Berlins wurden ausschließlich durch Vergabe von Angelkarten genutzt. Im Zuge der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird das Fischereiamt, seit dem 23. Oktober 1987 mit Sitz am Stößensee, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), in einem für dessen Aufgaben neu hergestellten Amtsgehöft mit Bootshaus, Aquakulturanlage und Büroräumen, wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte. Das Aufsichtsgebiet besteht seitdem aus insgesamt 5.800 ha Gewässerflächen und wird hauptsächlich von den flussseenartig geformten Gewässerstrecken des Spree-/Dahme- sowie des Havelsystems, mehreren Fließen und zehn Schifffahrtskanälen gebildet. Darin enthalten sind aber auch etwa 60 Landseen von mehr als 1 ha Ausdehnung sowie ungefähr 500 Teiche oder Pfuhle; Das fischereilich genutzte Aufsichtsgebiet verdoppelte sich von 2.700 ha Wasserflächen auf annähernd 5.400 ha; Die Anzahl der im Haupterwerb tätigen Berufsfischereibetriebe stieg von sechs auf vierzehn, in den fünfundzwanzig Kräfte beschäftigt sind, an, wobei Zuwächse sowohl im westlichen als auch dem östlichen Landesteil von Berlin erfolgten; Die Anzahl der im Nebenerwerb tätigen Berufsfischer erhöhte sich auf sechzehn; Von den rund 150 aus dem Mittelalter überkommenen Fischereiprivilegien (Koppelfischereiberechtigungen) werden mehr als 40 Fischereirechte damit immer noch von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern beruflich genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen. Angler und Berufsfischer ernteten im Jahr 2023 insgesamt 236 t Fisch in den 5.545 ha fischereilich genutzten Berliner Gewässern, also rund 43 kg Fisch/ha Wasserfläche.
Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Dies umfasst Beobachtungsdaten folgender Gruppen: Pflanzen * Flechten * Amphibien und Reptilien Brut- und Rastvögel * Fische Heuschrecken Käfer Krebse Libellen Mollusken Netzflügler Säugetiere (ohne Wolf) Schmetterlinge Stechimmen Bei den Daten handelt es sich sowohl um geprüfte, aber auch ungeprüfte Angaben. Dies kann über die Angabe in der Attributspalte „Qualität“ eingesehen werden und ist entsprechend zu beachten. Für die mit „*“ markierten Artgruppen ist die Integration der Daten in das neue Format noch nicht vollständig erfolgt, daher kann ein Großteil dieser Artengruppen im Themenportal Artdaten Online noch nicht abgerufen werden. Hierfür bittet das Landesamt für Umwelt um Anfrage per Mail an arterfassung@lfu.landsh.de Verbreitungsdaten zum Wolf finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html Nachfolgend werden für die unterschiedlichen Artengruppen Bemerkungen zum Datenbestand aufgeführt: Amphibien / Reptilien: insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Fische: Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Käfer: Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen. Libellen: Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum Mollusken: Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Säugetiere (außer Fledermäuse): Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus. Schmetterlinge: Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten. Amphibien / Reptilien = insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen inklusive der Daten HH und einer Auswahl DK und MV. Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Fische = Die Daten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen des Landes aus der Basiserfassung FFH-NATURA-2000 Untersuchung werden neben weiteren Zufallsbeobachtungen (ab 2009) und Kartierungsveröffentlichungen in dem Datensatz zusammengeführt. Keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Käfer = Die Daten zur Verbreitung der Käfer umfassen nur einen (kleinen) Teilausschnitt (historischer und musealer Sammlungen, Veröffentlichungen). Es wird sich im Kernbereich auf Arten der FFH-Richtlinie beschränkt, bei sonstigen Funden sind dies Daten aus Betreuungsberichten bzw. unsystematischen Einzelbeobachtungen. Libellen = Landesweite Erfassungen zu: L. pectoralis, A. viridis und C. armatum Mollusken = Aktualisierung nur mittels Werkverträgen im Rahmen des Monitorings, keine ursächliche Zuständigkeit LfU Abteilung 5 Naturschutz. Säugetiere (außer Fledermäuse) = Insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen. Landesweite Kartierungen nur zur Haselmaus. Schmetterlinge = Aktualisierung durch Werkvertrag, eigene Erfassungen des LfU nur im Ausnahmefall. Aufnahme aller Angaben aus Schutzgebiets- und Betreuungsberichten.
Der Fischartenatlas Teil I für Sachsen-Anhalt wurde im März 2013 vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt herausgegeben. Der Fischartenatlas zeigt, dass sich die Fischfauna und die Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt in den vergangenen 15 Jahren weiter verbessert haben. So hat sich die Zahl der nachgewiesenen heimischen Arten von 40 im Jahr 1997 auf aktuell 45 erhöht. Fünf Arten, die 1997 noch ausgestorben bzw. verschollen waren, konnten zwischenzeitlich wieder nachgewiesen werden. Das sind Meerneunauge, Meerforelle, Lachs, Flunder und Nase. In der A4-Publikation werden auf 242 Seiten alle Arten der sachsen-anhaltischen Fischfauna in Einzelbeschreibungen und mit Verbreitungskarten dargestellt. Darüber hinaus sind im Fischartenatlas auch Beschreibungen zur Lebensweise und zu den Biotopansprüchen der Fischarten zu finden. Daneben sind Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen aufgeführt. Hinzu kommen aber auch allgemeine Beschreibungen zu ausgestorbenen oder verschollenen Arten sowie zur aktuellen und historischen Situation der Fischerei in Sachsen-Anhalt. Download des Fischartenatlas Teil I - Die Fischarten Das Land hat eine vollständige Übersicht über die Fischgewässer in Sachsen-Anhalt in der Broschüre „Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt - Teil II Die Fischgewässer“ herausgegeben. Darin sind allgemeine Angaben zu kleinen und großen Gewässern und ihrer Zuflüsse, zu deren Fischfauna und zu den Fischereiverhältnissen der einzelnen Gewässer veröffentlicht. Insgesamt werden 580 Gewässer betrachtet. Der Fischartenatlas Teil II richtet sich hauptsächlich an Fischer, Angler und Naturfreunde. Darüber hinaus dient er auch Behörden, Verbänden und Planungsbüros, die z.B. für die Erstellung von Managementplänen für Schutzgebiete oder für die Planung von Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen konkrete Angaben zu bestimmten Fischgewässern benötigen. Hier finden sich auch Fischbestandsbeschreibungen von Kleinstgewässern und Rinnsalen. Die Publikation ist für Angler und Fischer bei den jeweiligen Landesverbänden erhältlich. Download des Fischartenatlas Teil II - Die Fischgewässer
Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Anteil der Wasserfläche von rund 2 Prozent mit einer Größe von 43.300 Hektar in Sachsen-Anhalt relativ gering. Dennoch sind mit 23 weit verzweigten Fließgewässersystemen sehr gute natürliche Voraussetzungen für das Vorkommen einer artenreichen Fischfauna gegeben. Der überwiegende Teil der Fließgewässer zählt zu den Flachlandflüssen der norddeutschen Tiefenebene. Der bedeutendste Fluss Sachsen-Anhalts mit einer Länge von 303 km ist die Elbe. Zu ihren wichtigsten deutschen Zuflüssen zählen Schwarze Elster, Mulde, Saale und Havel. Ursprünglich (vor 1850) beherbergte die Elbe neben unvorstellbaren Mengen an stabilen Beständen von Hecht, Blei oder Barbe auch Wanderfische (z.B. Aal, Lachs, Stör), die flussaufwärts zu ihren Laichplätzen zogen. Die Liste der Gefährdungsfaktoren ist lang. Durch Industrieabwässer, Begradigungen, Flussbetträumungen, Bau von Stauanlagen und Talsperren, Schifffahrt und freizeitliche Nutzung wurden die Fischbestände in allen Gewässern gravierend verändert. Mehr als die Hälfte der heimischen Fischarten sind gefährdet. Umso mehr freute im Oktober 1998 die Nachricht über die Rückkehr der ersten Lachse in die Nebenflüsse der Elbe in der Sächsischen Schweiz. Durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen und eine seit 1990 verbesserte Gewässergüte kann derzeit auch in Sachsen-Anhalt ein dynamischer "Aufwärtstrend" in der Fischpopulation verzeichnet werden. So hat sich die Zahl der nachgewiesenen heimischen Arten von 40 im Jahr 1997 auf aktuell 45 erhöht. Fünf Arten, die 1997 noch ausgestorben bzw. verschollen waren, konnten zwischenzeitlich wieder nachgewiesen werden. Das sind Meerneunauge, Meerforelle, Lachs, Flunder und Nase. Aus fischereiökologischer Sicht besitzt Sachsen-Anhalt überregionale Bedeutung. Gegenwärtig werden 44 Prozent (19.000 Hektar) der Gesamtwasserfläche (rund 43.300 Hektar) fischereilich genutzt, davon rund 6.500 ha im fischereilichen Haupterwerb. Der größere Rest befindet sich in Pacht bzw. in Eigentum von Anglern bzw. Anglervereinen. Als Wirtschaftsfaktor hat die Binnenfischerei in Sachsen-Anhalt ausschließlich regionale Bedeutung, vor allem im Harzgebiet, dem Fläming und in der Altmark. Als Erholungs- und Tourismusfaktor entwickeln sich außerdem zunehmend Angelgewässer in allen Landesteilen. Der bedeutendste Produktionszweig der Binnenfischerei ist gegenwärtig die Forellenproduktion mit 10 Haupterwerbsbetrieben. Außerdem gibt es aktuell 13 Haupterwerbsbetriebe, die sich mit Fluss- und Seenfischerei befassen. Die wichtigsten Fischarten für die gewerbliche Fischerei im Land sind Kleine Maräne, Aal, Zander, Hecht und Karpfen. In Sachsen-Anhalt gibt es rund 60.000 Fischereischeinbesitzer. Der VDSF-Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. (VDSF) vertritt rund 2.000 Mitglieder. Die überwiegende Anzahl der organisierten Angler in Sachsen-Anhalt (etwa 45.000) wird durch den Landesanglerverband im DAV vertreten. Weitere Informationen zur Fischerei in Sachsen-Anhalt und in Deutschland mit Ansprechpartnern aus Bund und Ländern finden Sie unter http://www.portal-fischerei.de und unter http://www.fischinfo.de .
Fundpunktdaten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen
Abgeordnetenhaus Berlin 2020: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 18. Dezember 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2019) zum Thema: Einleitungen von Abwasser in Spree und Landwehrkanal und Antwort vom 07. Januar 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jan. 2020). Abgeordnetenhaus Berlin, 18. Wahlperiode, Drucksache 18 / 21 936. Internet: pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21936.pdf Freyhof J, Bowler D, Broghammer T, Friedrichs-Manthey M, Heinze S, Wolter C. 2023: Rote Liste und Gesamtartenliste der sich im Süßwasser reproduzierenden Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 170: 1–63. Ludwig G, Haupt H, Gruttke H, Binot-Hafke M. 2006: Methodische Anleitung zur Erstellung Roter Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze. BfN-Skripten 191: 1–97. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022: Umweltatlas Berlin. 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/wasser/regen-und-abwasser/2022/zusammenfassung SenMVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) (Hrsg.) 2024: Fische in Berlin – Bilanz der Artenvielfalt 2023. Internet: https://senstadt-bln.de/irimages/fische_in_berlin.pdf SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) 2021: Ergänzender Länderbericht Berlins zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms der Flussgebietsgemeinschaft Elbe für den Zeitraum 2022 Bis 2027. Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/wrrl-laenderbericht.pdf Vilcinskas A, Wolter C. 1993: Fische in Berlin. Verbreitung, Gefährdung, Rote Liste. Berlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Hrsg.). Wolter C, Arlinghaus R, Grosch UA, Vilcinskas A. 2003: Fische und Fischerei in Berlin. Solingen: VNW Verlag Natur & Wissenschaft. Wolter C, Vilcinskas A, Geißler T. 1994: Kommentierte Rote Liste der gefährdeten Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) Berlins. Brennpunkte des lokalen Naturschutzes in Berlin & Brandenburg 9: 1–15. Wolter C, Schomaker C. 2013: Fische in Berlin. Bilanz der Artenvielfalt. Berlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Fischereiamt Berlin (Hrsg.). SenMVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) 2023: Geoportal Berlin / Gewässerkarte, Stand: 24.05.2023 Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStartWithStructure&mapId=gewkarte@senstadt&bbox=388152,5818616,395139,5822444
Zusammenfassung: Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Sieben Arten sind ausgestorben oder verschollen, also eine weniger als zum Zeitpunkt der letzten Roten Liste, 2003, da die Schmerle in einem kleinen Bestand zurückgekehrt ist. Keine der gelisteten Arten ist vom Aussterben bedroht, zwei sind stark gefährdet, vier sind gefährdet und vier stehen auf der Vorwarnliste. Somit sind 18 (51,4 %) der bewerteten Arten (Neobiota und Aal nicht bewertet) in einem ungünstigen Erhaltungszustand, zwei weniger als bei der vorherigen Roten Liste. Insgesamt konnten zehn Arten um mindestens eine Kategorie zurückgestuft werden, sind also weniger gefährdet als 2003, wobei keine Art hochgestuft werden musste. Zu den Gewinnern gehören Döbel, Moderlieschen, Wels und insbesondere Bitterling, Zwergstichling und die zurückgekehrte Schmerle.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 117 |
Land | 104 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 13 |
Kartendienst | 1 |
Taxon | 85 |
Text | 78 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 35 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 171 |
offen | 36 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 218 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Bild | 16 |
Datei | 6 |
Dokument | 107 |
Keine | 82 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 4 |
Webseite | 37 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 99 |
Lebewesen & Lebensräume | 218 |
Luft | 41 |
Mensch & Umwelt | 187 |
Wasser | 142 |
Weitere | 190 |