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Kartenlayer Fischschonbezirke NRW

Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.

Fische in FFH-Gebieten

Fundpunktdaten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen

Ausweisung von Vorranggewässern für die fischökologische Durchgängigkeit in Fließgewässern für das Land Brandenburg

Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation.

Funktionskontrolle die Fischaufstiegshilfe am Wehr 'Stadtmühle' in der Stepenitz in Perleberg

Bewertung mittels Kontrollreuse (Standzeit 24x24 Stunden), - Fischbestandserfassungen ober- und unterhalb der Wehranlagen und Literaturstudie. - Fischaufstiegshilfe ist prinzipiell funktionstüchtig (Nachweis von 16 Fischarten, 335 Individuen, Größenklassen 0 45cm - und andere Flussneunaugen), Hauptproblem: Verstopfung durch Treibgut, - Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion.

Fische

Fundpunktdaten zur Verbreitung der Fische und Neunaugen

Rote Liste und Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen (Elasmobranchii, Actinopterygii & Petromyzontida) der marinen Gewässer Deutschlands

12 Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2013 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Meeresfische und Neunaugen Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wildlebenden Arten der Meeresfische und Neunaugen und ihre Gefährdungssituation. Dabei werden nicht nur die in ihrem Bestand bedrohten Arten behandelt. Die Gesamtartenliste enthält 105 in Deutschland etablierte Meeresfischarten, die bewertet werden. Die Rote Liste der Meeresfische und Neunaugen geht wie alle Roten Listen über eine reine Inventur und die Beschreibung von Bestandstrends und Rückgangsursachen hinaus. Sie beinhaltet die Ergebnisse einer quantitativen Analyse zahlreicher Monitoringdaten. Zudem wird die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Arten eingeschätzt und es werden Hinweise gegeben, wie sich die Bestandssituation der Meeresfische und Neunaugen verbessern lässt. Die Rote Liste der Meeresfische und Neunaugen wurde von erfahrenen Experten und Expertinnen der Ichthyologie und Meeresbiologie verfasst. Mit ihr liegt Band 9 der Reihe „Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands“ 2020 ff. vor.

Katrin Eder: „Investitionen in Renaturierung sind Investitionen in Sicherheit und Lebensqualität“

Umweltministerin überreicht Förderbescheid über 1,38 Millionen Euro zur Renaturierung des Hornbachs in Zweibrücken – Bereits zuvor zwei Renaturierungsmaßnahmen abgeschlossen – Investition in Umweltschutz und Hochwasservorsorge „Mit der Renaturierung des Hornbachs geht Zweibrücken einen wichtigen Schritt hin zu einer naturnahen Flussgestaltung, die die Biodiversität fördert, den ökologischen Zustand des Flusses verbessert, dadurch Lebewesen im Fluss ihren natürlichen Lebensraum zurückgibt und zugleich der Hochwasservorsorge der Stadt dient. Das Pfingsthochwasser im vergangenen Jahr hat auch hier in der Region schwere Schäden angerichtet. Mit den Renaturierungsmaßnahmen soll solchen Ereignissen künftig besser vorgebeugt werden. Hier wird ein zukunftsweisender Schritt für den Schutz der Umwelt, aber auch der Bürgerinnen und Bürger Zweibrückens gegangen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Übergabe eines Förderbescheids an Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken. Mithilfe des Förderbescheids über 1.382.300 Euro wird ein dritter Bauabschnitt des Hornbachs mit einer Länge von über 1,5 Kilometern im Bereich Erzenbach bis zum Obst- und Gartenbauverein renaturiert. Die Förderung deckt 90 Prozent der Investitionskosten und stammt aus der Aktion Blau Plus des Umweltministeriums. Der Hornbach in Zweibrücken wurde in seiner Struktur stark verändert und das Gewässerbett befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand. Gewässertypische Strukturen fehlen genauso wie Lebensräume für im Fluss heimische Tierarten wie der Bachforelle, Barbe, dem Bachneunauge oder dem Bitterling. In mehreren Schritten wird der Hornbach deshalb renaturiert – zwei Bauabschnitte wurden bereits mithilfe von Förderungen des Umweltministeriums fertiggestellt. Punktuelle Redynamisierungen sollen eine fortlaufende Entwicklung in Gang setzen, damit sich der Hornbach langfristig selbstregeneriert und sein Ökosystem stabilisiert. Hierzu werden beispielsweise zuvor begradigte Flussläufe wieder kurvenreicher gestaltet sowie Raum für Ufergehölze geschaffen. Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken, sagte: „Die Renaturierung des Hornbachs ist für Zweibrücken ein doppelter Gewinn: Wir geben der Natur ihren Raum zurück, schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und tragen zugleich aktiv zum Schutz unserer Stadt vor Hochwasserereignissen bei. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, in eine nachhaltige und sichere Zukunft zu investieren.“ Intakte Flusslandschaften sind Hotspots der Biodiversität – und sie leisten zugleich einen Beitrag zur Klimaanpassung, etwa durch Verdunstungskühlung und Grundwasserneubildung. „Die geplante Maßnahme wird neben der ökologischen Aufwertung des Flusslaufs auch die Retentionsfähigkeit des Gebiets verbessern. Das heißt, hier kann im Falle weiterer Hochwasserereignisse Wasser besser aufgenommen und zurückgehalten werden. Investitionen in Renaturierung sind Investitionen in Sicherheit und Lebensqualität“, so Katrin Eder.

Geschichte der Fischereiaufsicht

600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin . Die Ausübung der Fischerei lässt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 bis 3000 vor Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür. Einer der ersten urkundlichen Hinweise auf die Fischereiausübung im Berliner Raum ist Markgraf Woldemar’s Überlassung des Fischzolls zu Berlin und Cölln an das Jungfrauenkloster zu Spandau (1318). Viele weitere Fischereiurkunden des 14. Jahrhunderts sowie des Mittelalters belegen das Wachstum des Gemeinwesens. Zwei zu Spandau (1407) und Köpenick (1487) als Wasservögte eingesetzte markgräfliche Privatbeamte bilden die nachweisbare Keimzelle jener von als Pritzstabeln [wendisch: Pristaw = Aufseher] zunächst privatrechtlich, von 1639 an polizeilich wahrgenommenen Staatlichen Fischereiaufsicht. Als Vorsteher der markgräflichen Gewässer (so er der hern water tu der tyd vorstund) schlichtete Petze Dines 1407 einen Streit wegen unrechtmäßiger Fischerei zwischen den Fischern von Spandau und denen von Berlin und Cölln. 1487 tritt ein Pristabel in Köpenick einem den Fischereigerechtigkeiten zu weit gehenden Anspruch der Gemeinde Rahnsdorf entgegen. Das Pritzstabelamt zu Spandau ist damit das nachweisbar älteste im Berliner Raum; es blieb bis 1949 in ununterbrochener Folge besetzt. Als lediglich die Polizei über die Fischerei ausübende Gewalt entstand im Laufe der Jahrhunderte das Pritzstabelamt. 1639 wird ein Pritzstabel mit Besoldung in Spandau bestellt. 1668 werden die Pritzstabel erstmals als öffentliche Fischerei-Aufseher benannt, wiederholt im Fischereiedikt von 1682. Deren Aufgabe war nicht ungefährlich. Mit “mörterlicher Gewehr” wurde der Pritzstabel Hans Mahnkopf, Vorfahre eines bis heute erhaltenen Fischergeschlechtes, von den Heiligenseer Fischern angefallen (1660). Zu seiner Durchsetzung bot der Kurfürst Reiter auf. – Nach dem viel späteren Tode Mahnkopf’s erhält die Witwe ein Gnadengehalt als Pension. Die Gehälter sind “mischfinanziert”, einerseits aus Zuschüssen der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, andererseits aus freiwilligen Beiträgen der Fischereiinteressenten, was gelegentlich zu Bestechungsfällen führte. Die unzureichende Besoldung der Pritzstabel führte oft in eine unwürdige Abhängigkeit. Die Fischer ließen sich nicht zur Ordnung zwingen, drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen “wie was sie wollten”. Die Besoldung der Aufsichtsbeamten besserte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts; auf die Beitragserhebung zur Besoldung in den zu beaufsichtigenden Fischergemeinden wurde aber immer noch nicht verzichtet. Erst 1867 wurden die Pritzabel in die königliche Domänenverwaltung übernommen, dort voll besoldet. 1907 tauschten die Fischereiaufsichtsbeamten ihren alten “Pritzstabel”-Namen gegen den eines königlichen Fischmeisters. 1919 wurde die Amtsbezeichnung in “Fischmeister” abgeändert. Seit 1615 übergeordnet waren den Pritzstabeln die im Nebenamt tätigen kurfürstlichen Fischmeister, welchen in der kurfürstlichen Amtskammer das Dezernat Märkische Fischerei unterstand. Sie waren entscheidende Autorität bei Kompetenzstreitigkeiten, im 17. und 18. Jahrhundert Chefs der Fischereipolizei. Eine Strafgewalt stand ihnen ebenfalls zu. Die Aufgabenstellungen waren, übrigens wie heute noch der Fall, einerseits die der Verwaltung der Domänenfiskalischen Fischereien, andererseits die der ordnungsrechtlichen Fischereiaufsicht. – Im Zuge der Namensänderung vom Pritzstabel zum Fischmeister erfolgte die des Fischmeisters zum Oberfischmeister. Am 1.8.1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Neuer Amtsitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, aber bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt. Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung “Oberfischmeister” in “Regierungsfischereirat” abgewandelt, die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in “Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg” geändert. Mehrfach ausgebombt findet sich das Amt 1945 in Berlin Friedrichshagen wieder mit der Bezeichnung “Fischereiamt von Groß-Berlin”. Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau. Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige “Fischereiamt Berlin”, mit den Aufgaben biologischer und ordnungsrechtlicher Fischereiaufsicht, Verwaltung der staatlichen Fischereirechte, sowie Wahrnehmung zahlreicher Beratungsaufgaben auf dem Sektor der Fischerei. Dieses Amt führt die über Jahrhunderte hinweg bis heute unverzichtbar gebliebene Aufgabe des Fischschutzes, des Schutzes der natürlichen Grundlagen der menschlichen Ernährung fort. – Am Tage der deutschen Vereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 für einen Zeitraum von gut 42 Jahren gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil von Berlin auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das im östlichen Landesteil von Berlin vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen, stellt bis heute einen wertvollen und nicht missenswerten Zugewinn für die Durchführung der Fischereiaufsicht im Lande Berlin dar. Erste ordnungsrechtliche Grundlage war die Ordnung der Fischerei auf dem Havelstrom und anderen Hauptgewässern, die Kurfürst Joachim II. am 13. Oktober 1551 erließ. Am 23. Februar 1574 musste Kurfürst Johann Georg eine neue Fischereiordnung erlassen. – Ihm war Klage gekommen, die Wasser seien so verwüstet, dass, wenn nicht Abhilfe geschaffen, in kurzer Zeit die “Untertanen von diesen Gnadenreichen Landessegen, Göttlicher allmacht, nicht alleine ire Nahrung und handtierung (wie bis anhero geschehen) nicht haben, besonderen an irer eigener notturft mangel, steigerung, und teurung leiden und erfinden würden”. Kurfürst Friedrich III. erließ 1690 eine “Erneuerte Fischer-Ordnung”, der dann erst 1874 das “Fischereigesetz für den Preußischen Staat” folgte, welches 1917 vom “Preußischen Fischereigesetz” abgelöst wurde. Die Fischerei in der Berliner Umgebung war niemals frei ausübbar gewesen. Die Fischergemeinden und Innungen waren stets auf ein landesherrliches Privileg angewiesen und mussten hierfür als Gegenleistung bis in das 18. Jahrhundert vielerlei Dienste verrichten. Die Fischereiausübung mit großen Fanggeräten aber stand der Landesherrschaft zu, die diese Berechtigungen durch ihre Domänenkammer an Garnmeister verpachtete. Wiederholt bekunden Schriftsteller im Mittelalter, dass der Fischreichtum in Brandenburg überraschend groß gewesen ist. Doch werden bereits um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit Stimmen laut, die vor einer unverständigen, übermäßigen Ausübung der Fischerei warnen, so auch Martin Luther, der für die Mark das Fehlen von Holzungen und Fischen voraussah. Martin Luther hat Recht behalten. Störe laichten in der Spree, der wohl letzte wurde dort 1845 in Nähe der Langen Brücke gefangen. Neunaugen, Lachse, im Mittelalter häufig auf den Berliner Fischmärkten angeboten, sind ebenso längst ausgeblieben. Die Fischerei der Mark zwischen EIbe und Oder ist zu Zeiten primitiven und auf die natürliche Landschaft gegründeten Wirtschaftsbetriebes in der Lage gewesen, rund 30–40.000 Menschen zu ernähren. 1895 ernährte die Havelfischerei von Spandau bis zur Mündung noch rund 2.500 Menschen, wohl etwa 69 Familien befischten damals die Berliner Havel in beruflicher Weise. 1989 (Berliner Havelfischerei) waren es immerhin noch sechs Familien, die hauptberuflich und neun, die dem Fischfang auf überkommene Weise nebenberuflich nachgingen, zusammen mit rund 16.000 Anglern. Vierzig dieser Fischereirechte auf der Havel Berlins wurden ausschließlich durch Vergabe von Angelkarten genutzt. Im Zuge der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird das Fischereiamt, seit dem 23. Oktober 1987 mit Sitz am Stößensee, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), in einem für dessen Aufgaben neu hergestellten Amtsgehöft mit Bootshaus, Aquakulturanlage und Büroräumen, wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte. Das Aufsichtsgebiet besteht seitdem aus insgesamt 5.800 ha Gewässerflächen und wird hauptsächlich von den flussseenartig geformten Gewässerstrecken des Spree-/Dahme- sowie des Havelsystems, mehreren Fließen und zehn Schifffahrtskanälen gebildet. Darin enthalten sind aber auch etwa 60 Landseen von mehr als 1 ha Ausdehnung sowie ungefähr 500 Teiche oder Pfuhle; Das fischereilich genutzte Aufsichtsgebiet verdoppelte sich von 2.700 ha Wasserflächen auf annähernd 5.400 ha; Die Anzahl der im Haupterwerb tätigen Berufsfischereibetriebe stieg von sechs auf vierzehn, in den fünfundzwanzig Kräfte beschäftigt sind, an, wobei Zuwächse sowohl im westlichen als auch dem östlichen Landesteil von Berlin erfolgten; Die Anzahl der im Nebenerwerb tätigen Berufsfischer erhöhte sich auf sechzehn; Von den rund 150 aus dem Mittelalter überkommenen Fischereiprivilegien (Koppelfischereiberechtigungen) werden mehr als 40 Fischereirechte damit immer noch von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern beruflich genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen. Angler und Berufsfischer ernteten im Jahr 2024 insgesamt 165 t Fisch in den 5.545 ha fischereilich genutzten Berliner Gewässern, also knapp 30 kg Fisch/ha Wasserfläche.

Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin

Zusammenfassung: Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Sieben Arten sind ausgestorben oder verschollen, also eine weniger als zum Zeitpunkt der letzten Roten Liste, 2003, da die Schmerle in einem kleinen Bestand zurückgekehrt ist. Keine der gelisteten Arten ist vom Aussterben bedroht, zwei sind stark gefährdet, vier sind gefährdet und vier stehen auf der Vorwarnliste. Somit sind 18 (51,4 %) der bewerteten Arten (Neobiota und Aal nicht bewertet) in einem ungünstigen Erhaltungszustand, zwei weniger als bei der vorherigen Roten Liste. Insgesamt konnten zehn Arten um mindestens eine Kategorie zurückgestuft werden, sind also weniger gefährdet als 2003, wobei keine Art hochgestuft werden musste. Zu den Gewinnern gehören Döbel, Moderlieschen, Wels und insbesondere Bitterling, Zwergstichling und die zurückgekehrte Schmerle.

Welche Fischarten gibt es in Berlin?

Die ursprüngliche Fischfauna der Berliner Gewässer umfasst 36 Rundmäuler und Fischarten. Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 14 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Rotfeder, Hecht, Schleie, Blei und Aal. Von der ursprünglichen Fischfauna gelten Bachneunauge, Barbe, Europäischer Stör, Flussneunauge, Atlantischer Lachs, Meerneunauge und Zährte als ausgestorbene oder verschollene Arten. Zur Aufrechterhaltung des Lebenszyklus der Arten ist eine Durchwanderbarkeit der Fließgewässer notwendig. Die dafür notwendige Durchgängigkeit ist in vielen Bereichen von Havel und Spree derzeit nicht gegeben. Fische in Berlin – Bilanz der Artenvielfalt (Broschüre) Fischarten in Berlin (Umweltatlaskarte Fischfauna)

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