API src

Found 12 results.

Related terms

Bauabfall

Als Bauabfall werden Abfälle bezeichnet, die bei Baumaßnahmen wie Sanierung, Abriss, Neu- und Umbau von Wohn- und Nichtwohnungsbauten, Straßen, Brücken, Bahntrassen, Wasserstraßen, Ver- und Entsorgungsleitungen etc. anfallen. Hinweis: Bilanzdaten sowie weitere Informationen zu gefährlichen Bauabfällen sind unter Gefährliche Abfälle – Sonderabfall enthalten. Video: Nachhaltigkeit in der Berliner Bauwirtschaft Ersatzbaustoffverordnung Wichtige Anpassungen / Hinweise zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV im Land Berlin Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV Gleichwertigkeitsregelung für Betreiber von RC-Anlagen für mineralische Abfälle Einstufung von Bauabfällen durch die Behörde Merkblätter zur Entsorgung zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Im Bestreben eines bundeseinheitlichen Vollzugs erfolgt die Umsetzung in Berlin in Anlehnung an den durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft veröffentlichten Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ). Am 26.05.2023 wurde durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall die erste Version eines Fragen- und Antwortenkatalogs (FAQ) zur Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht. Die Aktualisierung mit weiterführenden Fragen und Antworten ist als Version 2 unter folgendem Download abrufbar: Geänderte Einstufungspraxis bzgl. Fußnote 3 Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV für BM-0 und BG-0 Im Land Berlin erfolgte bisher die Einstufung von Bodenmaterial BM-0 bzw. Baggergut BG-0 unter Berücksichtigung der Fußnote 3 angelehnt an die LAGA FAQ Version 2 Stand: 13.07.2023 (siehe S. 63 Rd.-Nr. 2). Im Rahmen der weiteren Diskussion auf Länderebene zur Erarbeitung der LAGA FAQ Version 3 wird hinsichtlich der Auslegung der Fußnote 3 aus Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV die Einschränkung zur Höhe des betreffenden Eluatwerts auf max. BM-F0* bzw. BG-F0* in der Version 3 gestrichen. Ab sofort gelten bei der Einstufung von Bodenmaterial und Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) in eine Materialklasse nach ErsatzbaustoffV die Eluatwerte der Anlage 1 Tabelle 3 (ErsatzbaustoffV) nur dann, wenn die korrespondierenden Feststoffwerte für BM-0 bzw. BG-0 überschritten sind. Sofern für einen Parameter kein korrespondierender Feststoffwert vorliegt (Beispiel Sulfat) ist der betreffende Eluatwert zur Bewertung heranzuziehen. Schwellenwertüberschreitungen gemäß Vollzugshinweise (s. unten) führen weiterhin zur Einstufung als gefährlicher Abfall (Ausnahmen bestehen zu Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit). Im Land Berlin wird die entsprechende Anpassung zu Fußnote 3 im Gleichklang mit Brandenburg umgesetzt, da die Veröffentlichung der derzeit erarbeiteten FAQ Version 3 erst im 1. Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Information zum Umgang mit Abweichungen bei Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit (eLF) Im Regelungsbereich der ErsatzbaustoffV handelt es sich bei den Parametern pH-Wert und eLF um „Stoffspezifische Orientierungswerte“ (vgl. Anlage 1 Tab. 1 Fußnote 1+2 bzw. Tab. 3 Fußnote 4) und nicht um Grenzwerte, so dass diese Parameter bei der Festlegung einer Materialklasse auch bei Bodenmaterial bzw. Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) keine Berücksichtigung finden. Daraus erfolgt keine Umstufung der Materialklasse gemäß ErsatzbaustoffV. Da im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutzverordnung niedrige pH-Werte je nach Standortbedingungen zu berücksichtigen sind (vgl. Anlage 1 Tabelle 1 Fußnote 3 bis 6 BBodSchV), ist in diesen Fällen im Vorfeld eines beabsichtigten Einbaus eine Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde/Wasserbehörde notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Anzeigepflicht gemäß § 6 Absatz 8 BBodSchV für das Auf- und Einbringen von Materialien nach § 7 oder § 8 BBodSchV hingewiesen. Dazu ist im Land Berlin das Formblatt „Vollzugshilfe Musterformular BBodSchV § 6 Abs. 7 und 8“ zur Anwendung empfohlen. Gemäß § 22 ErsatzbaustoffV gelten ab dem 01.08.2023 unter bestimmten Bedingungen Anzeigepflichten für den Einbau der folgenden Ersatzbaustoffe: Sofern das Gesamtvolumen des Einbaus mehr als 250 m³ beträgt, gilt die Anzeigepflicht für Ersatzbaustoffe, für die gemäß § 20 Absatz 1 ErsatzbaustoffV Mindesteinbaumengen vorgegeben sind sowie für Baggergut, Bodenmaterial und Recycling-Baustoffe der Klasse 3 (BG-F3, BM-F3 und RC-3) Unabhängig vom Einbauvolumen gilt die Anzeigepflicht für die Verwendungen von mineralischen Ersatzbaustoffen in festgesetzten Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten (mit Ausnahme der Materialklassen BM-0, BG-0, SKG und GS-0). Bis zur Verfügbarkeit eines neuen bundesweiten, digitalen Ersatzbaustoffkatasters ist der vorgesehene Einbau der Abfallbehörde als katasterführende Behörde vier Wochen vor Beginn des Einbaus elektronisch mittels Voranzeige anzuzeigen. Die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen mittels Abschlussanzeige mitzuteilen. Um eine einheitliche Datenstruktur zu gewährleisten, können Verwender für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV die hier bereitgestellten Formulare im Excel-Format verwenden. Das ausgefüllte Formular ist anschließend der katasterführenden Behörde schriftlich oder digital zu übermitteln. Die Formulare wurden vom Land NRW bereitgestellt. Im Rahmen eines Pilotlaufs bietet die Abfallbehörde als digitale Lösung die Nutzung über den Provider ZEDAL an. ZEDAL-Teilnehmende können die Anzeigen – alternativ zur Verwendung der Excel-Formate – innerhalb der ZEDAL-internen Kommunikation direkt an die katasterführende Behörde übermitteln. ZEDAL-Behördenadresse: 007357@21 Zur Einreichung von Unterlagen ist das allgemeine E-Mail-Postfach der Abfallbehörde Abt. I B 2 bauabfall@senmvku.berlin.de zu nutzen. Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft. Mit der Verordnung werden die Bewertungsansätze für eine schadlose Verwertung mineralischer Abfälle in Technischen Bauwerken neu geregelt, womit die bisherigen Technischen Regeln der LAGA abgelöst werden. Die ErsatzbaustoffV trifft hinsichtlich der Gefährlichkeit von Abfällen keine Regelungen. Die zwischen den obersten Abfallwirtschaftsbehörden der Länder Brandenburg und Berlin abgestimmten Vollzugshinweise setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um, welche auch nach Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV weiterhin maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ wurden zum 1. Januar 2023 neu gefasst ( siehe unten ). In Anlage V wurde eine Tabelle zum verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang für die mineralischen Bauabfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter ergänzt. Seit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV am 01.08.2023 besteht für Betreiber von Recycling-Anlagen für mineralische Abfälle durch die erfolgte Ablösung der Technischen Regeln der LAGA in vielen Fällen durch nicht vergleichbare Elutions-Verfahren eine Diskrepanz zwischen im Genehmigungsbescheid für Inputmaterial festgelegten LAGA-Werten (10:1 Eluat) zu den nach Anlage V Tab. 1 der Vollzugshinweise bei der Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen (2:1 Eluat). Die zuständige Immissionsschutzbehörde Abt. I C strebt gegebenenfalls erforderliche Anpassungen von Genehmigungsbescheiden an die neuen Anforderungen im Einvernehmen mit dem Anlagenbetreiber an. Um kostenintensive Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, sollte der Anlagenbetreiber bis zur erfolgten Umstellung auf die nachfolgende Gleichwertigkeitstabelle zurückgreifen. Diese ermöglicht einen Abgleich der vor einer beabsichtigten Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen mit den gemäß Anlagengenehmigung bestehenden Anforderungen. Mit der Darstellung der Gleichwertigkeit gemäß nachfolgender Tabelle werden die entsprechenden Materialklassen jeweils einer Zeile als gleichwertig angesehen. Auf die Vorlage zusätzlicher LAGA-Untersuchungen sollte weitestgehend verzichtet werden. Zur Erfüllung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSW als „nicht wassergefährdend“ (nwg) sollte – in Ermangelung einer an die ErsatzbaustoffV angepassten AwSV – die nachfolgende „Vollzugshilfe zur Umsetzung von § 10 Abs. 1 AwSW in Bezug auf die ErsatzbaustoffV“ der Wasserbehörde Anwendung finden. Bei Vorlage von Deklarationsuntersuchungen gemäß der im Land Berlin geltenden Vollzugshinweise kann so bei Einhaltung der auf S. 2/3 der Vollzugshilfe formulierten Anforderungen für Recycling-Baustoffe der Nachweis „nicht wassergefährdend“ (ehemals Z 1.1. nach LAGA) erbracht werden. Die Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung stellen für den in Berlin dominierenden Bauabfallbereich eine zentrale Anforderung dar. In der Gewerbeabfallverordnung sind entsprechende Regelungen der Abfalltrennung rechtsverbindlich festgelegt; die abfallbehördlichen Verfahren wurden daran angepasst. Zu den aktuellen Anforderungen geben wir nachfolgend einen Überblick. Veränderungen gegenüber früheren Berliner Regelungen werden damit transparent dargestellt. Verbindlich gültig sind jeweils die in den Merkblättern dargestellten Verfahrensweisen. Die verbindlichen Abfalleinstufungen erfolgen durch die Abfallwirtschaftsbehörde nur in zu begründenden Einzelfällen bzw. auf vorherige Anforderung der Behörde. Außerdem kann die Abfallwirtschaftsbehörde bei speziellen Abfallfragen bzw. in Streitfällen für eine abfallbehördliche Einstufung oder zur sonstigen Klärung hinzugezogen werden. Gemäß Merkblatt 1 sind Bauherren verpflichtet bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme ein unabhängiges, fachkundiges Ingenieurbüro einzubinden , welches den Bauherrn/ Abfallerzeuger bei seinen Aufgaben gemäß KrWG, insbesondere bei der Untersuchung und Bewertung der anfallenden Abfälle unterstützt. Aktuelle Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Rasterfelduntersuchungen sind dem überarbeiteten Merkblatt 7 zu entnehmen. Eine wesentliche Änderung der Verfahrensweise gegenüber früheren Regelungen ist, dass Abfalleinstufungen nun durch das mit der Planung der Rasterfeldbeprobung zu beauftragende, fachkundige Ingenieurbüro erfolgen und der Abfallbehörde relevante, damit verbundene, Unterlagen zur Kenntnis vorzulegen sind. Abfalltechnische Untersuchungen sind dabei unter Einhaltung der Anforderungen des im Land Berlin geltenden Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin sowie der Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Die Probenahmen haben durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen . Der Abfallwirtschaftsbehörde ist vier Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme unaufgefordert das Anzeigeformular (siehe Merkblatt 4 ) ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet einzureichen. Anfragen und Anträge sind über das allgemeine Postfach bauabfall@senmvku.berlin.de einzureichen. Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin bereitgestellt:

Gewerbetreibende

Bild: Kzenon / Depositphotos.com Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Die Bewirtschaftung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Wenn Sie Abfälle sammeln, befördern, mit ihnen handeln oder makeln ist dies vor Aufnahme dieser Tätigkeiten gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weitere Informationen Bild: Corepics / Depositphotos.com Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt. Sie umfasst alle Entsorgungsvorgänge in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Bauabfall Bauabfälle sind Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen. Diese Arbeiten umfassen Neumaßnahmen sowohl im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau als auch im Straßen- und Wasserbau sowie Wohnraumsanierung und Gebäuderückbau. Weitere Informationen Bild: SenUVK Klärschlammentsorgung des Landes Berlin Klärschlämme entstehen in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser sowie von Niederschlagswasser. Im Land Berlin sind für die Abwasserentsorgung und -aufbereitung die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zuständig. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. Die Behörde kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen. Weitere Informationen

QatDLR - Innovative Energieversorgung für Qatar und die arabische Halbinsel

Das Projekt "QatDLR - Innovative Energieversorgung für Qatar und die arabische Halbinsel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Aachen, Solar-Institut Jülich durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer, auf nachhaltigen Strukturen basierenden, innovativen Energie- und Wasserversorgung für die arabische Halbinsel zu definieren. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie dem Solar-Institut Jülich (SIJ) der Fachhochschule Aachen unter Einbeziehung von Kooperationspartnern aus dem Emirat Katar bearbeitet. Im Vordergrund stehen sowohl Analysen zu gesellschaftlichen, energetischen und sozio-ökonomischen Randbedingungen als auch die Unterstützung konkreter Projekte bzw. Projektentwicklungen der deutschen solarthermischen Industrie in Katar. Überdies sollen die großen Potentiale erneuerbarer Energieformen und deren lntegrationsmöglichkeiten in die bestehenden, auf konventionellen, fossilen Energieträgern beruhenden, Strukturen und Märkte dieser Region detailliert aufgezeigt bzw. quantifiziert werden. Das Solar-Institut Jülich erarbeitet im Rahmen des Projektes Konzepte zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäude- und Anlagenbereich. Hierzu werden in Zusammenarbeit mit den lokalen Partnern 2 typische Gebäude oder Anlagen mit hohem Multiplikationspotential ausgewählt. In Betracht kommen sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude, die jeweils durch deutlich unterschiedliche Nutzungsszenarien und Anforderungsprofile gekennzeichnet sind. Auf der Grundlage von Plänen, Verbrauchs- und Betriebsdaten, Vor-Ort-Begehungen sowie dynamischen Simulationsrechnungen und zusätzlichen Messungen von Energieströmen und Medientemperaturen werden der Energieverbrauch und die Energieeffizienz der ausgewählten Objekte analysiert. Basierend auf dynamischen Gebäude- und Anlagensimulationsmodellen werden je 3 Varianten mit Optimierungslösungen entwickelt, die ohne Einschränkung der Nutzung bzw. des Betriebs zu einem deutlich verminderten Energieverbrauch der 2 Objekte führen. Angestrebt wird dabei eine Reduktion um circa 50 Prozent' wobei die Machbarkeit unter den lokal vorherrschenden Rahmenbedingungen und die besten auf dem Weltmarkt verfügbaren Technologien berücksichtigt werden. Im Gebäudesektor betrifft dies angesichts des vorherrschenden Klimas vorrangig die Gebäudekühlung. Die Lösungen werden daher unter Berücksichtigung von Anforderungen des allgemeinen thermischen Komforts entwickelt. Elemente der traditionellen regionalen Bauweisen werden auf ihre Eignung für den modernen Wohnungs- und Nichtwohnungsbau geprüft. Möglichkeiten zur Nachrüstung gebäudeintegrierter erneuerbarer Energiequellen sollen dabei Vorrang vor einem Neubau oder der Totalsanierung haben. Die vorgeschlagenen Lösungsvarianten werden abschließend im Rahmen einer Kosten-NutzenAnalyse bewertet, auf deren Basis Demonstrationsprojekte unter federführender Beteiligung von Industrieunternehmen initiiert werden können. Aufbauend auf einem Referenzszenario für die Energiepreis- und Zinsentwicklung werden entsprechende er wartete Amortisationszeiten bzw. Anlagenrenditen bere

Energetische Bewertung von Wohnungslüftungsgeräten mit Feuchterückgewinnung

Das Projekt "Energetische Bewertung von Wohnungslüftungsgeräten mit Feuchterückgewinnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Passivhaus-Institut Feist durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Wärmerückgewinnungssysteme können mit Feuchterückgewinnung kombiniert werden. Diese Systeme sind seit vielen Jahren im Nichtwohnungsbauten mit Erfolg im Einsatz. In letzter Zeit werden diese Ge-räte zunehmend auch im Bereich der Wohnungslüftung eingesetzt. Sie tragen dazu bei, dass die relative Raumluftfeuchte auf höherem Niveau gehalten wird, darüber hinaus wird den Geräten aber auch ein energetischer Nutzen über die Enthalpierückgewinnung zugeschrieben. In welcher Höhe dieser Nutzen angerechnet werden kann, darüber besteht sowohl im nationalen wie internationalen Rahmen bislang noch Uneinigkeit. Diese Frage zu klären ist Ziel des Vorhabens. Fazit: Die Untersuchung der energetischen Effekte von Feuchterückgewinnung mittels thermisch-hygrischer Gebäudesimulation hat sich erwartungsgemäß als geeignetes Verfahren erwiesen. Als bedeutendes Ergebnis ist neben der Ermittlung einer leicht praktisch handhabbaren Näherung für die energetischen Einflüsse vor allem anzusehen, dass die Vorteile, aber auch die Grenzen des sinnvollen Einsatzes der Technologie beleuchtet werden konnten. In Gebäuden, in denen eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit aus hygienischen Gründen nicht sinnvoll ist, hat eine Feuchterückgewinnung einen Heizwärme-Mehr-verbrauch zur Folge. Ferner wurde gezeigt, dass Wirkungsgrade weit über 100%, wie man sie aus Enthalpiebetrachtungen herleiten kann, keine sinnvolle Eingangsgröße in Energiebilanzverfahren sind.

KSI: Klimaschutz durch energieeffizientere Beleuchtungsanlagen

Das Projekt "KSI: Klimaschutz durch energieeffizientere Beleuchtungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Bauphysik durchgeführt. Das Projekt setzt sich thematisch mit der Planung, der Sanierung und der energetischen Bewertung von Beleuchtungsanlagen im Nichtwohnungsbau auseinander. Derartige Anlagen umfassen Systeme der elektrischen Beleuchtung, der Tageslichtnutzung und des Lichtmanagements. Ziel des Projektes ist die Verbesserung des Klimaschutzes durch energetisch wirksame Maßnahmen im Bereich der Beleuchtung. Dies soll durch die zwei wesentlichen Teilziele des Vorhabens erreicht werden: Verbesserte planerische Analyse und Optimierung von Beleuchtungsanlagen: Dabei tragen die Vereinfachung von Bilanzierungsverfahren und die Erweiterung für bislang nicht erfasste Beleuchtungsaufgaben zur Verbesserung von Beratungs- und Nachweisverfahren bei. Erhöhung der Sanierungsquote bestehender Beleuchtungsanlagen: Hierzu sind zum einen die Erarbeitung von Anforderungssystematiken zur Außer- und Inbetriebnahme von Anlagen und zum anderen die Erstellung von Informations- und Kommunikationsmaterial für die breite Planungsöffentlichkeit geplant. Die Zielgruppen für die zu erarbeitenden Ergebnisse sind hauptsächlich Gebäudeplaner und Gebäudeeigentümer im Bereich gewerblicher Immobilien. Der Bund wird in der Rolle u.a. als Verordnungsgeber, aber auch als Großbetreiber von Immobilien von den Ergebnissen profitieren können. Das Projekt gliedert sich, wie in Bild 1 dargestellt, in drei Hauptarbeitspakete mit insgesamt 5 einzelnen Arbeitspaketen. Die Projektlaufzeit beträgt 20 Monate. Die Arbeiten zum ersten Themenbereich (AP 1.1, AP 1.2) können innerhalb von 15 Monaten abgeschlossen werden, so dass die Ergebnisse ggf. noch für die nächste Überarbeitung der DIN V 18599 zur Verfügung stehen können. Die Arbeiten zum zweiten und dritten Themenbereich (AP2, AP3) können innerhalb von 20 Monaten abgeschlossen werden. Die Arbeitsergebnisse können somit bei einer möglichen zukünftigen Überarbeitung der EnEV Berücksichtigung finden.

Entwicklung eines Isolierglaskollektors für eine flexible, objektbezogene Gebäudeintegration

Das Projekt "Entwicklung eines Isolierglaskollektors für eine flexible, objektbezogene Gebäudeintegration" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ENERGY Glas GmbH durchgeführt. Das hier vorgeschlagene Projekt setzt sich die Entwicklung eines innovativen Isolierglaskollektors für die Integration in Wohn- und Nichtwohnbauten zum Ziel, der sowohl für den Neubau als auch für den Bestand geeignet ist und Wärme zur Trinkwarmwasserbereitung wie auch zum Heizen liefern soll. Dieser Kollektor soll die folgenden Eigenschaften aufweisen: - Konstruktion basierend auf den Fertigungstechniken der Isolierverglasung. Damit sind variable, objektbezogene Maße kostengünstig realisierbar. Dies führt zu einer weitgehenden Gestaltungsfreiheit in den Abmessungen und Glasauswahl, Absorberfarbeindruck und weiteren Kundenwünschen. Ferner müssen die optischen Anforderungen, die an Isolierverglasungen gestellt werden, auch für diesen neuen Kollektortyp gelten. - Kollektorintegration basierend auf den Technologien des Fensterbaus. Damit ist eine eindeutige Trennung der installierenden Gewerke Fenstermontage und Solaranlageninstallation möglich. Hemmnisse im Bauablauf wie sie bei Fassadenkollektoren aufgrund der komplexen Fassadenanbindung auftreten sind ebenso nicht vorhanden wie die Nachteile der auf Nachrüsttechnologien basierenden Auf- und Indach- Montage. Das Projekt hat gezeigt, dass ein leistungsfähiger und gebrauchstauglicher Flachkollektor mit kompaktem Design und ansprechender Optik mit dem Fertigungsverfahren von Mehrfach-Isoliergläsern realisiert werden kann. Offen bleiben die Fragen der endgültigen Auswahl des Absorbers, der Ausgasung und der Langzeitstabilität des PVC-Rahmens im realen eingebauten Zustand. Um diese Fragen beantworten zu können und aufgrund der viel versprechenden erzielten Ergebnisse, wird empfohlen, eine Pilotanlage mit Isolierglaskollektoren im Rahmen eines Demonstrationsvorhabens zu realisieren und zu untersuchen. Hierbei sollen auch die entscheidenden Themen der Fassadenintegration und der Wirtschaftlichkeit der Kollektorinstallation (Systemkosten) bearbeitet werden.

SolarBau:MONITOR II - Forschungsvorhaben zur Analyse, Dokumentation und Kommunikation der Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Foerderkonzept Solaroptimiertes Bauen, Teil 3 des Bundesministeriums fuer Bildung, Wissenschaft und Technologie

Das Projekt "SolarBau:MONITOR II - Forschungsvorhaben zur Analyse, Dokumentation und Kommunikation der Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Foerderkonzept Solaroptimiertes Bauen, Teil 3 des Bundesministeriums fuer Bildung, Wissenschaft und Technologie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. Im Rahmen des Foerderkonzeptes 'Solaroptimiertes Bauen' (SolarBau) des BMBF beinhaltet das Teilkonzept 3 (TK3) die Foerderung von bis zu 25 forschungsintensiven Demonstrationsprojekten. Als Projekte kommen grosse, neue Gebaeude des Nichtwohnungsbaus in Frage. Erste Projekte befinden sich derzeit beim Projekttraeger BEO in der Genehmigungsphase. Die Ziele und Aufgaben des unter dem Titel 'MONITOR' laufenden Begleitprojektes sind: 1) die geschlossene, vergleichbare Dokumentation der Projektdaten, -erfahrungen und -ergebnisse; 2) die Kommunikation der Erfahrungen aus der Arbeit der Einzelprojekte innerhalb aller Projektteilnehmer am SolarBau; 3) die vergleichende Auswertung der Ergebnisse aus der messtechnischen Analyse der Einzelprojekte; 4) die fachliche Auswertung des Foerderkonzeptes TK3 mit dem Ziel der Information der Fachoeffentlichkeit und der Weitergabe der Erfahrungen innerhalb der Ausbildung. Das Vorhaben ist dementsprechend in diese vier Themenbloecke gegliedert. Es wird von einer Projektgruppe aus Wissenschaftlern (Fraunhofer ISE), Hochschullehrern (Universitaet Karlsruhe) und Architekten (sol id ar, Berlin) bearbeitet.

Energieeffizienz von Gebäuden durch kontrollierte natürliche Lüftung (Konluft)

Das Projekt "Energieeffizienz von Gebäuden durch kontrollierte natürliche Lüftung (Konluft)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik Stuttgart, Zentrum für angewandte Forschung an Fachhochschulen, Nachhaltige Energietechnik - zafh.net durchgeführt. Natürliche Lüftung von Gebäuden kann zu signifikanten Primärenergieeinsparungen im Nichtwohnungsbau führen, da vor allem der sommerliche Kühlenergiebedarf deutlich reduziert werden kann, und für die hygienisch notwendige Belüftung kein Strom für Ventilatoren erforderlich ist. Eine kontrollierte Steuerung der Öffnungen in der Gebäudehülle ist vor allem für Nichtwohngebäude essentiell, um während der Nichtbelegung lüften und kühlen zu können, aber auch um hohe Nutzerzufriedenheit zu erreichen. Das Forschungsvorhaben ist in 6 Arbeitspakete unterteilt. Zunächst werden in einer umfangreichen Simulationsstudie für die wichtigsten Anwendungen im Nichtwohnungsbau die Lüftungs- und Energieeinsparpotentiale ermittelt. Im zweiten Arbeitspaket werden daraus Planungstools unterschiedlicher Komplexität entwickelt und mit nutzerfreundlichen graphischen Oberflächen versehen. Ziel ist die Bereitstellung von webbasierten Eingabemöglichkeiten von Gebäuden und deren Lüftungsöffnungen, um Planern einen möglichst einfachen Zugang zum Design eines kontrolliert natürlichen Lüftungskonzeptes zu ermöglichen. In den Simulationsmodellen können dann im dritten Arbeitspaket Regelungsstrategien entwickelt und auf ihre energetischen Potentiale untersucht werden. Der experimentelle Test der Regelungsstrategien und die Modellvalidierung erfolgt im vierten Arbeitspaket. Nach einer wirtschaftlichen Bewertung im Arbeitspaket 5 werden alle Ergebnisse in einem Planungsleitfaden dokumentiert.

Teilaufgabe Verbesserung und Charakterisierung der Grundzelle sowie Einbettung in Isolierverglasung; Spacertechnologie, Substratbeschichtung, Zellenbefüllung

Das Projekt "Teilaufgabe Verbesserung und Charakterisierung der Grundzelle sowie Einbettung in Isolierverglasung; Spacertechnologie, Substratbeschichtung, Zellenbefüllung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren, Lehrstuhl für Bildschirmtechnik durchgeführt. 1. Vorhabenziel Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines skalierbaren Herstellungsverfahrens für eine schaltbare Verglasung basierend auf lyotropen Flüssigkristallzellen und deren Integration in einen Isolierglasaufbau. Solche Verglasungen können durch Steuerung des solaren Transmissionsgrads den Energiebedarf für die Klimatisierung verringern, den Nutzerkomfort steigern und damit die Funktionalität der Gebäudehülle verbessern. Angestrebte Anwendungsbereiche sind zunächst der Nichtwohnungsbau und die Verglasungssanierung. 2. Arbeitsplanung Verbesserung und Charakterisierung der Grundzelle (Polarisator, Licht- und Energiedurchlässigkeit), die Entwicklung einer Einbettungsmethode für schaltbare Grundzellen in einen Isolierglasaufbau und die Kurz- und Langzeitcharakterisierung entsprechender Muster. Entwicklung eines skalierbaren Herstellungsprozesses für die Substratbeschichtung mit einer stabilen Kombination aus Polarisator/Orientierungsschicht, die Erarbeitung einer Spacertechnologie und die Entwicklung eines Verfahrens zum Befüllen großflächiger Flüssigkristallzellen. 3. Ergebnisverwertung Es wird angestrebt Werkstoffe und Bauweisen zu entwickeln, die den Anforderungen für das Zulassungsverfahren im Einzelfall entsprechen. Die Kompetenz der Forschungseinrichtungen im Bereich der Basistechnologien bildet die Grundlage für weiterführende Aktivitäten auf dem Gebiet innovativer schaltbarer Glassysteme. Eine Übertragung in andere Anwendungsfelder (Automobilbau, Luftfahrt) wird angestrebt.

Monitoring der Verwendung von Holzprodukten im Bausektor und Bestimmung der Potenziale für CO2-Bindung (KlimaBau)

Das Projekt "Monitoring der Verwendung von Holzprodukten im Bausektor und Bestimmung der Potenziale für CO2-Bindung (KlimaBau)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INFRO e. K. Informationssysteme für Rohstoffe durchgeführt. Der Baubereich ist der größte Verwendungssektor für Holzprodukte. Somit kommt ihm auch für die CO2-Bindung in Holzprodukten eine vorrangige Bedeutung zu. Der Baubereich gliedert sich in zahlreiche Gewerke. Zudem ist die Holzverwendung nach Gewerken sehr unterschiedlich. Damit ist die Verwendungsstruktur von Holz im Baubereich eine wichtige Entscheidungsgrundlage zur richtigen Weichenstellung für eine erhöhte CO2-Bindung für die Akteure in Politik und Wirtschaft. Mit dem Projekt 'KlimaBau' soll eine empirische Grundlage für die Klimawirkungen der Holzverwendung im Baubereich geschaffen werden. Hierzu wird die Holzverwendung in den Bereichen Neubau und Modernisierung und in den Sektoren Wohnungsbau und Nichtwohnbau erfasst. Die Problematik der Erhebung komplexer, technischer Planungsdaten soll durch die Erfassung von Baubeschreibungen und Leistungsbeschreibungen von Bauvorhaben überwunden werden. Die vorhandene große Zahl an Datensätzen zum Neubau aus dem Projekt 'Holzverwendung im Baubereich' (550 Neubauvorhaben) bildet einen soliden Grundstock, der dauerhaft erhalten und aktualisiert werden soll. 200 weitere Neubauvorhaben werden über Leistungsbeschreibungen von Architekten ergänzt. Zugleich wird damit die Qualität des Rohdatensatzes sukzessiv erhöht. Zur Bestimmung der Holzverwendung in der Wohnungsmodernisierung (ca. 50% der Holzverwendung) werden mit einem Mailpanel 10.000 Haushalte befragt. In der Modernisierung des Nichtwohnbaus (unter 10% der Holzverwendung) wird ein Modell auf der Grundlage von Indikatoren (z.B. Wägungsschema Baupreisindizes, Neubau Nichtwohnbau, erfasste Bauobjekte) entwickelt, das dieses schwer erfassbare, aber kleine Marktsegment mit hinreichender Genauigkeit einschätzt. Über die Einbeziehung von kontinuierlichen Baumarktentwicklungen (Bauvolumen, Bautätigkeit) werden die empirischen Daten fortgeschrieben. So ergänzen sich Baustatistik und kontinuierliche Erfassung der Holzverwendungsstruktur (direkte CO2-Bindung), für deren Bestimmung jährlich neue Dokumentationen von Bauvorhaben hinzukommen und alte ausgeschieden werden. Die entwickelte Methode ergänzt die Life-Cycle-Analysis für einzelne Produkte, indem es ein vollständiges Bild aller Holznutzungen im Baubereich liefert. Es könnte sich als wegweisend für andere Länder erweisen oder ein Vorläufer für eine komplette Erfassung aller im Baukörper gebundenen Materialien sein.

1 2