<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).
<span><strong>Definitionen:</strong> Hydrodynamik beschreibt die Bewegung von Fluiden und die dabei wirkenden Kräfte. Hydrodynamische Kennwerte sind zeitintegrierte, beschreibende Parameter dieser Prozesse. So tragen bspw. die grundlegenden Tidekenngrößen des Tidehochwassers, des Tideniedrigwassers sowie der damit eng verbundenen Werte für Tidestieg, Tidefall und Tidehub dazu bei, die Dynamik der Tide herauszuarbeiten.</span> <span><strong>Datenerzeugung:</strong> Aus numerischen Simulationsdaten wurden physikalische Größen wie beispielsweise Wasserstand oder Strömungsgeschwindigkeit in festen zeitlichen Intervallen unter Berücksichtigung erreichbarer Genauigkeiten berechnet. Diese Simulationsdaten wurden mit Datenanalysemethoden zu hydrodynamischen Kennwerten wie beispielsweise dem Tidehub zusammengefasst. Es wurden eine harmonische Analyse des Wasserstandes durchgeführt und Tidekennwerte des Wasserstands bzw. statistische Langzeitkennwerte von Wasserstand, Strömungsgeschwindigkeit, Salzgehalt, Wassertemperatur und Schwebstoffgehalt berechnet. </span> <span><strong>Produkte:</strong> Hydrodynamische Kennwerte aus dem Projekt TrilaWatt basieren auf der Analyse der numerischen Simulation von Tide, Seegang, Salzgehalt, Temperatur und Schwebstoffkonzentration im Bereich des trilateralen Wattenmeers (Niederlande -nl, Deutschland -de, Dänemark -dk) und der Deutschen Bucht als Jahresmittel für die Jahre 2015 bis 2022. Die Daten werden als regelmäßiges 20 m Raster im GeoTIFF-Format bereitgestellt. Kennwerte werden nur für Berechnungszellen bereitgestellt, die im Analysezeitraum immer überflutet waren. In den Datenäquivalenten (*_no_filter) wurde diese Maskierung nicht angewendet. Nicht-gefilterte Datenäquivalente (no_filter) sind, falls physikalisch sinnvoll, ebenfalls erstellt worden. Bei nicht-gefilterten Datenprodukten ist zu beachten, dass die Anzahl der den Mittelwerten zugrundeliegenden Werte vor allem im Flachwasserbereich durch intertidales Trockenfallen geringer ist und damit die Mittelwertbildung beeinträchtigt ist. Die Anzahl an validen Datenpunkten bzw. Tiden pro Jahr (Anzahl gültiger Datenpunkte bzw. Anzahl Tidehochwasser) wird als Rasterdatei zur Einordnung nicht-gefilterter Produkte mitgeliefert.</span> <span><strong>Produktliste:</strong> - Tidehub und Tidehoch- und Tideniedrigwasser: 5-, 50- und 95% Quantil <br> - Laufzeitverschiebung zur Referenzposition „Leuchtturm Alte Weser“ von Tidehoch- und Tideniedrigwasser: Jahresmittelwerte <br> - Tidemittelwasser: 50% Quantil <br> - M2-Partialtide: Amplitude und Phase <br> - Tidehochwasser und validen Datenpunkte: Anzahl pro Jahr<br> - Wasserstand: 1-, 50- und 99% Quantil, Mittelwert, Minimum, Maximum <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter Mittelwert, 99- und 99,9% Quantil des Betrags <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter Betrag und x- und y-Komponente des Residuums <br> - Strömungsgeschwindigkeit: tiefengemittelter mittlerer, kubierter Betrag <br> - Bodenschubspannung: 99% Quantil, Mittelwert<br> - Salzgehalt, Temperatur und Schwebstoffkonzentration: tiefengemitteltes 1- und 99% Quantil und Mittelwert (Schwebstoffkonzentration als Summe aus drei Fraktionen mit einer Sinkgeschwindigkeit ws = 0,25, 1,5 und 7 mm/s) <br> - Signifikante Wellenhöhe des Seegangs: 50-, 95- und 99% Quantil, (Jahres-) Mittelwert und Maximalwert <br> - Mittlere Wellenperiode: Jahresmittelwert bei maximaler signifikanter Wellenhöhe<br> - Seegangsrichtung: x- und y-Komponenten des Residuums </span> <span><strong>English:</strong> This web service contains annual averages and quantiles of tidal characteristics, annual averages and quantiles of hydrographic parameters (e.g., depth-averaged salinity, suspended sediments, or sea water temperature), and tidal constituents from harmonic analyses that were estimated from numerical simulations in the period of 2015-2022. Data are distributed on regular 20 m grids as GeoTIFFs. </span> <span><strong>Download:</strong> A download is located under references (in German: "Verweise und Downloads"). </span>
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
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This Discomap web map service provides an EU-27 (2020) basemap for internal EEA use as a background layer in viewers or any other web application. It is provided as REST and as OGC WMS services, dynamic and cached. The cached service has a custom cache at the following scales: 1/50.000.000 1/42.000.000 1/36.000.000 (Europe's size) 1/30.000.000 1/20.000.000 1/10.000.000 1/5.000.000 1/2.500.000 1/1.000.000.
<span><strong>Definitionen:</strong> Hydrodynamik beschreibt die Bewegung von Fluiden und die dabei wirkenden Kräfte.</span> <span><strong>Datenerzeugung:</strong> Die veröffentlichten Daten basieren auf validierten, hydronumerischen Modellsimulationen und werden von unstrukturierten Modellergebnissen auf regelmäßige Raster inter- und extrapoliert.</span> <span><strong>Produkte:</strong> Für jedes Jahr stehen für die Deutsche Bucht, das niederländische und dänische Wattenmeer 4 netCDF-Dateien im Download-Bereich zur Verfügung. Die Dateien haben folgenden Inhalt:</br> - Tidedynamik (tides): Wasserstand und tiefengemittelte Strömungsgeschwindigkeit</br> - Transport (transport): Salzgehalt, Temperatur und Schwebstoffgehalt (alle tiefengemittelt, an der Gewässersohle und an der Wasseroberfläche)</br> - Seegang (waves): signifikante Wellenhöhe, mittlere Wellenperiode, Peak Wellenperiode, Wellenperiode 1. und 2. Moment, mittlere Wellenrichtung und die Richtungsaufweitung</br> - Bodenschubspannung (shear_stress)</span> <span><strong>English:</strong> The map service TrilaWatt: Hydrodynamic (WMS) contains tidal dynamics, sea water salinity, sea water temperature, suspended sediment concentration, bed shear stress and waves on a 500m regular grid in 20-minute intervals.</span> <span><strong>Download:</strong> A download is located under references (in German: "Verweise und Downloads"). </span>
Mobi-Kids-Studie: Keine Erhöhung des Hirntumor-Risikos bei Kindern durch mobile Kommunikationsgeräte Fachliche Stellungnahme des BfS zu einer internationalen Untersuchung Die MOBI-Kids-Studie untersuchte den Zusammenhang zwischen Hirntumoren und der Nutzung von drahtlosen Telefonen in einer gemeinsamen Auswertung von Daten aus 14 Ländern. Mit fast 900 Kindern und Jugendlichen mit Hirntumoren und 1900 Kindern und Jugendlichen ohne Hirntumorerkrankung handelt es sich um die bisher größte Studie zu Mobiltelefonnutzung und Hirntumoren in dieser Altersgruppe. Die Ergebnisse der Studie sprechen dafür, dass die Benutzung von Mobiltelefonen bzw. schnurlosen Telefonen das Risiko für Hirntumoren bei Jugendlichen nicht erhöht. Eine in der Studie beobachtete vermeintliche Abnahme des Hirntumorrisikos, je länger und öfter mobile Kommunikationsgeräte genutzt wurden, deutet auf ein mögliches methodisches Artefakt hin, da es keinen Grund für die Annahme eines tatsächlich existierenden schützenden Effektes gibt. Die Autoren vermuten als Gründe für den beobachteten Effekt Unsicherheiten bei den Angaben zur Nutzung, wenn diese von den Eltern statt von den Kindern und Jugendlichen selbst stammen, und Änderungen im Nutzungsverhalten bei erkrankten Personen bereits vor der Diagnose. Aufgrund möglicher Verzerrungsquellen, die in Fall-Kontroll-Studien trotz größter Sorgfalt und größtem Aufwand vorhanden sein können, kann auch auf Basis dieser Studienergebnisse ein kleiner Risikoanstieg nicht völlig ausgeschlossen werden. Insgesamt sprechen die Beobachtungen der Studie aber deutlich gegen ein substantiell erhöhtes Risiko von Hirntumoren durch die Nutzung von Mobiltelefonen und kabellosen Telefonen bei Kindern und Jugendlichen. Die Studie untermauert den aktuellen wissenschaftlichen Stand, dass es keine belastbaren wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass Strahlung von Mobiltelefonen das Hirntumorrisiko erhöht. Hintergrund Quelle: byswat/stock.adobe.com Drahtlose Kommunikationstechniken wie Mobiltelefone oder kabellose DECT -Telefone sind zentraler Bestandteil unseres Lebens. Dies gilt inzwischen auch für Kinder und Jugendliche, insbesondere im Bereich des Mobilfunks. Mobiltelefone wie auch kabellose DECT -Telefone sind Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder und niederfrequenter Magnetfelder. Diese werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO als "möglicherweise krebserregend" eingestuft (Gruppe 2b). Eine solche Einstufung seitens der IARC bedeutet, dass die Möglichkeit eines solchen Risikos zwar nicht wahrscheinlich ist, aber wegen Einzelhinweisen auch nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Mobiltelefonen und DECT -Telefonen stellt sich vor allem die Frage nach einem möglichen Risiko für Hirntumoren, da die Exposition im Kopfbereich am stärksten ist. Falls ein solches Risiko bestünde, könnten Kinder und Jugendliche besonders betroffen sein. Zum einen ist das sich noch entwickelnde Gehirn bei Kindern und Jugendlichen besonders empfindlich, zum anderen können Kinder und Jugendliche bei einem frühen Nutzungsbeginn im Lauf ihres Lebens besonders lange einer entsprechenden Exposition ausgesetzt sein. Die wissenschaftliche Untersuchung der Frage, ob Telefonieren mit dem Mobiltelefon oder DECT -Telefon das Risiko für Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen erhöht, ist eine besondere Herausforderung. Hirntumoren treten bei Kindern und Jugendlichen glücklicherweise nur sehr selten auf. Aussagekräftige Ergebnisse sind jedoch nur von einer Studie mit einer großen Anzahl an Hirntumor-Fällen zu erwarten. Daher werden hierfür oft Fall-Kontroll-Studien durchgeführt. Hierbei ist es aber rein methodisch schwierig, rückwirkend zuverlässige Informationen über das Nutzungsverhalten zu erhalten, da sich alle Teilnehmenden an ihr zum Teil jahrelang zurückliegendes Verhalten erinnern müssen. Berücksichtigt man diese Einschränkungen jedoch in adäquater Weise, lassen sich aus sorgfältig geplanten und korrekt durchgeführten Fall-Kontroll-Studien - wie dieser - dennoch wissenschaftlich belastbare Aussagen ableiten. Generell ist für die Risikobewertung immer das Gesamtbild, das sich aus den verschiedenen Arten von Studien ergibt, relevant. In die MOBI-Kids-Studie wurden Patient*innen aus 14 Ländern eingeschlossen. Ergebnisse der Studie zum Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobil- und DECT -Telefonen durch Kinder und Jugendliche und deren Risiko für Hirntumoren wurden Ende Dezember 2021 in der Zeitschrift Environment International veröffentlicht ( Castaño-Vinyals et al. 2021 ). Finanziert wurde die MOBI-Kids-Studie hauptsächlich von der Europäischen Kommission (Förderungen 226873 und 603794), eine Teilfinanzierung des deutschen Projekts erfolgte durch das Bundesamt für Strahlenschutz im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens 3609S30010 (Laufzeit 2010-2014). Bewertung Die Studie von Castaño-Vinyals et al. hat eine Reihe von Stärken im Vergleich zu bisher existierenden Studien zu dem Thema. Der Studienumfang ist deutlich größer als bei der einzigen bisher existierenden Fall-Kontroll-Studie zum Zusammenhang zwischen Mobilfunknutzung und Hirntumorerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ( Aydin et al. 2011 ), der sogenannten CEFALO-Studie. Diese umfasste 352 Fälle und 646 Kontrollen aus vier Ländern (Dänemark, Schweden, Norwegen und der Schweiz) und hatte ein statistisch nicht signifikant erhöhtes Risiko gezeigt. Zudem sind die durchschnittliche Nutzungsdauer und -häufigkeit in der MOBI-Kids-Studie deutlich größer als in der CEFALO-Studie, so dass sich ein Zusammenhang zwischen Mobilfunknutzung und Hirntumorrisiko in der MOBI-Kids-Studie mit größerer Wahrscheinlichkeit gezeigt hätte als in der CEFALO-Studie, wenn ein solcher Zusammenhang bestehen würde. Der Anteil der Langzeit-Nutzer*innen (> 10 Jahre) ist mit 22,5 % in der MOBI-Kids-Studie sogar größer als in der bei Erwachsenen durchgeführten INTERPHONE -Studie ( INTERPHONE Study Group, 2010 ), bei der dieser Anteil laut Castaño-Vinyals et al. bei 13,6 % lag. Damit verfügt die MOBI-Kids-Studie über eine aussagekräftigere Datenbasis als bisherige Studien. Zu beachten ist dabei, dass sich die durchschnittliche Sendeleistung der Mobiltelefone mit der flächendeckenden Einführung neuer Mobilfunktechnologien deutlich reduziert hat. Während die Exposition in der Interphone-Studie vorwiegend durch 1G (C-Netz) und 2G ( GSM ) -Telefone geschah, waren für die Nutzer*innen in der MOBI-Kids-Studie bereits Telefone mit dem deutlich effizienteren Standard 3G ( UMTS ) verfügbar, sodass bei gleichem Nutzungsverhalten von einer geringeren Exposition der Teilnehmenden der MOBI-Kids-Studie ausgegangen werden muss. Weitere Stärken der Studie sind, dass auch die Nutzung von kabellosen Telefonen berücksichtigt worden ist und dass die Auswertung zusätzlich mit einem Maß für die geschätzte Feldeinwirkung am Ort des Tumors durchgeführt wurde ( Calderón et al. 2022 ). Positiv hervorzuheben an der Studie ist zudem, dass in einer zusätzlichen Studie durch den Vergleich zwischen den Fragebogenangaben und den Angaben der Mobilfunk-Anbieter geprüft wurde, ob die Qualität der Fragebogenangaben sich zwischen Fällen und Kontrollen unterschied. Ein solcher Unterschied würde zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen. Es zeigte sich jedoch kein relevanter Unterschied. Trotz des vergleichsweise großen Studienumfangs sind auch in dieser Studie die Fallzahlen in verschiedenen Untergruppen sehr klein, so dass aussagekräftige Auswertungen für diese Untergruppen nicht möglich sind bzw. deren Ergebnisse sehr ungenau sind. Schwächen der Studie, die jedoch für praktisch alle Fall-Kontroll-Studien gelten, sind zudem, dass eine gewisse Verzerrung der Ergebnisse durch unterschiedliche Teilnahmebereitschaft von Fällen und Kontrollen in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten („Selektionsbias“) nicht ausgeschlossen werden kann, und dass die Angaben zum Nutzungsverhalten im Nachhinein erhoben worden sind. Im Unterschied zu Fall-Kontroll-Studien besteht bei Kohortenstudien das Problem der selektiven Teilnahmebereitschaft von erkrankten und nicht erkrankten Personen nicht und es ist möglich, Angaben zum Nutzungsverhalten fortlaufend zu erheben. Kohortenstudien sind jedoch deutlich aufwändiger als Fall-Kontroll-Studien . Zurzeit läuft mit der COSMOS-Studie eine Langzeit- Kohortenstudie , die 300.000 Teilnehmer aus sechs Nationen (die Niederlande, England, Schweden, Finnland, Dänemark und Frankreich) umfasst ( Schüz et al. 2011 ). Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor. Die Ergebnisse der MOBI-Kids-Studie stützen die Ergebnisse vorliegender Studien an Erwachsenen, die mehrheitlich kein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Hirntumoren in Abhängigkeit von Mobiltelefon-Nutzung fanden. Die bisher einzige Studie zu Mobiltelefon-Nutzung und Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen ( Aydin et al. 2011 ) zeigte keinen statistisch signifikanten Zusammenhang. Die Studie betrachtete aber deutlich kleinere Fallzahlen und die Nutzungsdauer war wesentlich kürzer als in der MOBI-Kids-Studie. Fazit Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Belege für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung und dem Risiko für Hirntumoren bei Kindern und Jugendlichen, wie es auch im Standpunkt des BfS zum Thema 5G erläutert wird. Die Ergebnisse der MOBI-Kids-Studie liefern ebenfalls keinen Hinweis auf einen entsprechenden Zusammenhang. Die große sorgfältig durchgeführte multizentrische Studie trägt damit wesentlich zur Verringerung bestehender Unsicherheiten bezüglich des Gesundheitsrisikos von Kindern und Jugendlichen durch Nutzung von drahtlosen Telefonen bei. Stand: 07.03.2025
Origin | Count |
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